2. Feber 1924.

Die Art der Geschlechtskrankheiten bringt es manchmal mit sich, daß der Kranke von Zeit zu Zeit sich einer nachträglichen Untersuchung unter­ziehen muß; solange er dies nach den Vorschrif

Scite B.

Erleichtert die Steuerlast der Arbeiter! te tram serie nie te i telten, with the

2. jeder Geschlechtskranke, ob Mann oder Frau, Prostituierte oder Nichtprostituierte, ebenfalls vom Gesche nichts zu fürchten, wenn die sen, d. h.

fer feines Arztes freiwillig tut, hat er von dem Ein Antrag der deutschen sozialdemokratischen Abgeordneten: Abschreibung durch das Gefeß auferlegten Pflichten erfüllt wer­Gefeße nichts zu fürchten. Nur derjenige, der die der Einkommensteuer von 1919 bis 1923 bei Einkommen aus Dienst- und fer Aufforderung zur nachträglichen Untersuchung nicht nachkommt, bekommt die bolle Strenge des Gesetzes zu fühlen. Und hier tritt§ 5 des Gesches in Kraft, der besagt:

Lohnbezügen unter 25.000.

Die Nationalversammlung ber Tschechoslowakt fchen Republit hat nachstehendes Gesez beschlossen: § 1.

1. Die für die Jahre 1919 bis 1923 vorgeschrie. bene Einkommensteuer samt Kriegszuschlägen wird, insofern das Einkommen aus Dienst. und Lohnbe zügen herrührt und den Betrag von 25.000 K nicht übersteigt, abgeschrieben.

Die jahrelang andauernde Wirtschaftskrise 1914, Nr. 13 R. G. Bl., und die Gesetze vom hat zehntausende von Arbeitern in der Tschecho- 9. April 1920, Nr. 313 und vom 22. August 1921, Droht die Gefahr, daß eine geschlechtstranke slowakei in schwere materielle Bedrängnis bera Nr. 336 S. d. G. u. Vdg., ergänzt werden. Der Person durch ihre Lebensweise oder durch Nicht jetzt. In der Zeit, da die Arbeiterschaft vollstän- Gefeßentwurf lautet: einhaltung der gesetzlichen Anordnungen die Krank- big abeitslos war oder da die Arbeiter nur ver heit auf Perfonen, mit denen sie verkehrt, über fürzt arbeiteten, mußten vielfach Schulden auf tragen kann, fo fann sie über behördlichen Aufgenommen werden, um das nadte Leben fristen trag(§ 23, in eine Heilanstalt gebracht und dort zu können und wenn auch ein Teil der früher ar bis zur Ausheilung der Symptome der Ueber- beitslos gewesenen Arbeiter nunmehr in die Pro­tragbarkeit beha'tet werden." duktion wieder eingestellt ist, wieder einen, wenn Ergänzt wird dieser§ durch die Regierungs - auch reduzierten Lohn bekommt, so muß ein Teil berordnung, in der es heißt: dieses Lohnes dazu verwendet werden, alte Schul­ Bei Personen, bei denen eine geschlechtliche den abzutragen und gewisse Bedürfnisse( Seleider Erkrankung amtlich konstatiert wurde und die und die und Schuhe) zu befriedigen, die in der Zeit der ben Geschlechtsverkehr mit häufiger Abwechslung Arbeitslosigkeit absolut nicht befriedigt werden und gegen Entgelt pflegen, oder die den Behörden fonnten. Und gerade in dieser Zeit wegen ihres liederlichen Lebenswandels befannt droht den Arbeitern große Gefahr. find, ferner die in ihrem Berufe bei unvollstän- Die Steuerbehörden, welche jahrelang den Ar­diger Heilung die Krankheit auf andere Personen beitern keine Einkommensteuer vorgeschrieben übertragen fönnten( Rajeure, Gastwirte, Kellner, haben, so daß der Arbeiter gar nicht in der Lage Lebensmittelproduzenten, Hebammen, Kranken- war, die Einkommensteuer zu bezahlen, kommen pfleger u. dgl.), oder die durch Ansteckung die nun mit ungeheuren Steuervorschreibungen für Mitbewohner, Familienmitglieder oder Mitiarbeiter die Jahre 1919 bis 1923. In der Zeit der Krise gefährden könnten( Dienstboten, Bettgeher, Lehr- und der gesunkenen Löhne soll nun der Arbeiter linge, Bedienstete im Geschäft u. dgl.), fann die Stentern bezahlen, für die furze Nachkriegston­Behörde(§ 23 des Gesetzes) das Verfahren nach junk, wo die Löhne höher waren als jetzt. Wenn dem§ 4 und 5 dieser Verordnung einleiten, um die Steuerbehörden tatsächlich gewillt sind, diese zu fonstatieren, ob sie der Pflicht, sich behandeln in früheren Jahren nicht vorgeschriebenen und zu lassen, entsprechen." nicht eingetriebenen Steuern von den Arbeitern sennde von Arbeitern eine Katastrophe sein. Es jeti plöglich zu verlangen, wird dies für tau sind uns Fälle bekannt, wo Arbeiter Borschrei­bungen für rückständige Steuern bis zu 2000 K erhielten! Es ist ganz und gar unmöglich, daß der Staat tatsächlich von den Arbeitern die Be­zahlung dieser Steuerrückstände verlangt.

3. Für die Jahre 1919 bis einschließlich 1923 hat die Vorschreibung der noch nicht vorgeschriebe. nen Einkommensteuer samt Kriegazuschlägen zu un­terbleiben, insofern das Einkommen aus Dienst. und Lohnbezügen herrührt und den Betrag von 25.000 Kronen nicht übersteigt.

wenn der Kranke sich in ärztliche Behandlung begibt und solange bleibt, bis er für nicht mehr anstedend erklärt wird;

wenn er während der anstedenden Periode seiner Erfrankung niemanden gefährdet;

wenn er sich den bei der chronischen Art der Geschlechtskrankheiten nötigen Nachuntersuchun gen gewissenhaft unterzieht.

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Praktisch ist die Sache so gedacht, daß alle Geschlechtsfranfen zur Behandlung gelangen, insbesondere dadurch, daß jeder Arzt den Kranken, der freiwillig zu ihm kommt, auf die Gefährlich­leit seiner Krankheit aufmerksam macht, ihm eine gedruckte Belehrung einhändigt und sich den Empfang bestätigen läßt; ferner aber- und das ist das Wichtigste nach der Quelle der An­2. Insofern eine solche Steuer bereits bezahlt über diese Ansteckungsquelle( Mann oder Fran) wurde, sind die bezahlten Beträge ben Steuerpflich machen, dann wird die betreffende Person distret tigen auf ble fünftig fällig werdende Steuer gutzu- um Amtsarzte vorgeladen und aufgefordert, den schreiben bzw. bei Entfall einer Steuerpflicht zurück. Nachweis der Gesundheit zu erbringen. Das zubezahlen. fann gefchehen durch Vorlegen eines privatärzt­lichen Beugnisjes( Facharzt), oder im Falle der Mitellojigkeit durch Vorlegung eines Zeugnisses, daß die zu diesem Zwecke bekanntgegebenen unentgeltlichen Behandlungsstellen( Seliniken, Polikliniken, Beratungsstellen. Ambulatorien, Staffenärzte) ausstellen, oder schließlich durch ein Zeugnis des Amtsarztes selbst. Wird der Be­treffende für gefund erklärt, so ist die Angelegen­heit erledigt; im Falle einer Erkrankung und wiffentlichen Uebertragung wird die Anzeige er­stattet. Jedenfalls wird aber der betreffende Krante gezwungen, sich min behandeln zu lassen; auf diese Weise wird eine Infektionsquelle aus geschaltet. Bei wiederholten Anzeigen gegen eine Berson( Prostituierte) ist durch Anordnung regel­mäßiger Nachuntersuchungen die Möglichkeit gebo ten, den Gesundheitszustand zu überwachen. Wenn Befürchtungen bestehen, daß die er­franfte Person durch die Art hrer Erfranfung die Umgebung gefährden kann, kann auch die Ab­gabe an ein Strankenhaus verfügt werden.

§ 2.

Die für die Zeit bis zum Jahre 1919 rückstän bige Einkommensteuer samt Kriegszuschlägen aus Dienst- und Lonhbezigen bis zu einem Einkommen von 25.000 wird nicht eingetrieben.

§ 3.

Dieses Gefeß tritt mit dem Tage felner Kund­machung in Wirtjamleit. Mit seiner Durchführung wird der Finanzminister beauftragt.

Wan ersicht aus dem Gesagten, daß die bis jetzt wirtungslose Stontrolle eines fleinen Prozent fatzes der Prostituierten zwar aufgehoben, dage­gen die gesamte geschlechtstranke Bevölkerung unter Kontrolle gestellt wurde.

Es ist also nicht wahr, daß die Reglementie­rung aufgehoben und fein Ersatz dafür geschaffen wurde. Im Gegenteile, der Streis derjenigen Per jonen, die nunmehr der Kontrolle unterstellt wer­ben, falls sie frant sind und tros dieser Krankheit sich nicht behandeln lassen und damit eine Gefahr für die Umgebung bilden, ist erweitert worden. Wir hoffen, daß die Regierung diesem für Sowohl der deutsche Gewerkschaftsbund als die Arbeiterschaft nicht aufschiebbaren Problem Die einzige Schwierigkeit zur Durchführung auch der Klub der deutschen sozialdemokratischen nicht aus dem Wege gehen wird, daß sie den hier diefer Maßnahme liegt derzeit nur noch darin, daß| Abgeordneten haben sich mit dieser, der Arbeiter mitgeteilten Gesetzentwurf nicht deswegen igno der Staat fein Geld dazu hergibt und die Stadt schaft drohenden Gefahr eingehend befaßt und rieren wird, weil er von der Opposition stammt, es nicht besitzt. Die jetzt stattfindenden Beratun- find zur übereinstimmenden Erkenntnis gelangt, sondern den berechtigten Interessen der Arbeiter gen sollen die Möglichkeit bieten, aus diesem daß mit aller Straft daran gearbeitet werden fchaft Rechnung tragen wird. Auch die tschechi Dilemma einen Ausweg zu finden. muß, diese Gefahr von den Arbeitern abzuwen- ichen Arbeiter haben dasselbe Interesse an dieser 3. Bisher war von den Pflichten des Kran- den. Die Abgeordneten Hausmann, Pohl und Frage wie die deutschen Arbeiter und wir hoffen fen die Rede. Aber das Gesetz legt auch dem Kaufmann haben daher der Kanzlei des Ab- deshalb, daß alle tschechischen proleta Gelangt eine schriftliche Anzeige an das behandelnden Arzte gewisse Pflichten auf. geordnetenhauses einen Gesezentivurf überreicht, rischen Parteien diesen Antrag der Physilat, in welcher iemand beschuld gt wird, ge Der eine geschlechtstrante Person behandelnde surch welchen das Gesetz von 20. Oftober 1896, sozialdemokratischen Abgeordne schlechtstrant zu sein, dann wird dem Betreffen Arzt ist verpflichtet, der Behörde schriftliche An- Nr. 220 R. G. BI., die Novelle vom 23. Jänner lien unterstügen werden. den in diskreter Weise eine Vorladung zum Phy­zeige zu erstatten, wenn der Krante feine Vor­schriften nicht einhält und wenn damit die Ge- 000000000000000000000OTCOCOONDONCSOTINCT000000000006300scossese fat zugestellt, der der Betreffende unbedingt Folge leisten muß, falls er es nicht darauf au fahr entsteht, daß er die Ansteckung auf andere fommen lassen will, dann zwangsweise vorgeführt Personen überträgt; oder wenn der Krante das Heilverfahren unterbricht und nicht nachweist, daß hat sich in der lebten Zeit intensiv mit der Frage wie oben erwähnt, der Betreffende lann sich ents Die Gesundheitsfommission von Groß- Brag zu werden. Der Vorgang wird dann derselbe sein, er irgendwo in Behandlung steht, und wenn er der Durchführung des Gesetzes befaßt; ein verweder selbst ein Gesundheitszeugnis beschaffen, sich der nachträglichen ärztlichen Untersuchung gliedriger engerer Ausschuß( Stadtphysitus Dr. oder von dem Arzte untersuchen lassen. entzicht. Der Arzt hat ferner beim Kranten nach Prochazla, Polizeiarzt Dr. Schuster, Frau Su der Ansteckungsquelle zu forschen und die Mit­teilungen der Behörde anzuzeigen; er hat den beel, Dozent Dr. Hecht) hat einen Vorschlag vor Zum Kriegführen gehö.t Geld, Geld und wie- bereitet, der das Gefeß und die Durchführungs­Kranten auf die Uebertragbarkeit der Strankheit der Geld. Das ist bei uns in vollem Maße an verordnung für Prager Verhältnisse zu ergänzen und auf die Strafbarfeit der Uebertragung der erfannt worden. Zur Bekämpfung und Ausrot- hat. Es sind noch zive: Enqueten geplant, die un Anstedung aufmerisam zu machen, gegebenen Faltung der Geschlechtsfrankheiten gehört in erster ter Binzuziehung aller in Frage kommenden Aem les ihn vor der Eheschließung zu warnen und ihm Linie ebenfalls Gelb, in zweiter Linie Geld und inter und Vereine und unter Berücksichtigung der gegen ordnungsmäßige Bestätigung eine gedrudte britter Linie Geld. Der Erfolg des Gesetzes ieht noch spärlich vorhandenen Geldmittel die Be Belehung auszufolgen. Schließlich dann das Gehängt einzig und allein nur davon ab, ob der lämpfung der Geschlechtsfrankheiten in Angriff sundheitsministerium von den Aerzten und Heil- Staat und die Städte ihre Verpflichtung, das nehmen. Um nun der Oeffentlichkeit zu erklären, anstalten die Anmeldung der Geschlechtstranten Geld in genügender Menge flüssig zu machen, richum was es sich handelt, und llar zu machen, daß ohne Angabe der Namen der Er- tig verstehen und möglichst bald erfüllen. trantten verlangen( zu statistischen Zweden). dem Hauptziele der so weit verbre teten Geschlechts Ohne Geld feine Bekämpfung der Ge- frankheiten persönliche Interessen und wirtschaft 4. Pflichten des Staates. Der schlechtsfrankheiten! Und all diejenigen, die uns liche Fragen Einzelner nachstehen müssen werden Staat verlangt von jedem Kranken Be- vorwerfen, daß wir das Gefeh noch nicht durch einige Erklärungen über die gedachte Durchfüh handlungspflicht und von den Aerzten geführt haben, möchten sich darüber klar sein, daß, rung abgegeben. Anzeige der Anstedungsquelle und der nach läffigen Stranfen. Der Staat verpflichtet sich, die Geld ist.

Der Tischlerlehrbub.

Von Ralph Springer.

Fri. war nicht, wie seine Mitlehrbuben, allein zu dem Weister Kooistra gelommen, e.ne Lehrstelle zu suchen, sondern se ne Wutter hatte ihn bei dieser Gelegenheit begleitet. Und sie war mit Meister Kooistra und dessen Sohn in je nem Heinen Stentor beisammen gesessen, während draußen die Jungens und die Halberwachsenen dem verlegenen, mageren Bürschchen allerlei felt­same Grimassen schnitten.

As denn nun am nächsten Montagmorgen Friß als Lehrjunge in das Tischleihandwerk hin­einfegelic, stieß er bei seinen Stameraden auf teine Spur von Sympathe und Achtung. Ein Mut terföhnchen", das noch nicht mal soviel Schneid besaß, sich allein einen Meister zu suchen, so nannten sie ihn.

Friz heulte schon in der ersten Stunde. Er mußte die Wertstätte aufräumen und die Hobel­späne in Leinensade tun, und das tat er nach dem Urteil feines unmitte.baren Vorgefeßten nicht flint genug. Denn Jan, der nur ein Jahr älter war als er, war so streng und so anspruchsvoll. wie es nur ein erwachsener Arbeiter sein fonnte. Nicht so langsam, Duselhans." herrschte er Fris an, nicht so gemütlich, mein gnädiges Fräu­lein. Hast du daheim bei deiner Mutter noch nie­mals den Fußboden gefegt?"

Nee," sagte Friß unschuldig ich daheim niemals zu tun."

das brauch

Na, und hier wirst du's tun, so oft es nötig ist. Und du wirst die Hobelspäne mit deinen Händen aufraffen."

Behandlung und Untersuchung der unbemittelten Maßnahmen für Groß- Prag . Stranten zu veranlassen, er ist verpflichtet, die Besserungsanstalten für Prostituierte zu errichten und die Aufsicht über die verwahrlofte Jugend zu führen. All das ist aber bis jetzt von Staats wegen noch nicht geschehen. Es muß deshalb be­tont werden:

die Grundlage unserer sanitären Arbeit das|

Als er sie deshalb ungefchidt mit zwei Brettchen zusammenscharrie und sie nicht in den Sad zu bringen vermochte, packie ihn Jan beim Kragen und schob ihn mit dem Gesicht hinein.

Jantje meinte es nicht so schlimm. So wurde in jeder Werkstätte, in jeder Fabrik mit den nonen Lehrbuben umgesprungen, bis sie sich ab gehärtet hatten gegen die fle.nen Unannehmlich feiten, die mit der Arbeit verbunden sind. Eigentlich meinte, ja erwartete er, daß Fritz jich sträuben und eine Valgerei daraus entstehen würde, die dann mit einemmal die Autorität endgültig befestigen sollte.

Aber Frizz sträubte sich nicht und ließ sich wie ein Lamm in die Hobe späne niederdrüden. Als Jan ihn loslicy, blieb er liegen, das Gesicht in die Späne gedrückt.

Das war etwas Neues; so was hatte er noch nie mitgemacht. Ein Junge, der sich nicht wide setzte, wenn man ihn himwarf, und sogar liegen blieb, wenn man ihn lesließ!

As sich aber nach einer halben uute Fri noch immer nicht aufgerichtet hatte. fchrte er ihn um. Sein Gesicht war rot und in seinen Augen glänzten Tränen.

Friß weinte. Aber nach einigen anfeuernden Rippenstößen stand er auf und verrichtete die von ihm verabscheute Arbeit. Und nachher allerlei fleine Verrichtungen, lauter widerwärtige San­tierungen, von denen endlich erlöst zu se'n, er frch war. Am Nachmittag heute Friß noch ein­mal, als er den Kaßentrog säubern mußte.

Tischler zu sein, hatte er sich eigentlich ganz anders vorgestellt: in der einen Hand einen Sam­mer, in der anderen einen widerspenstigen Nagel, und ihn dann munter auf den stopf schlagen. mo­bei man ein lustiges Lizdchen singt. Oder unbe­Gerade dies war Frit so sehr zuwider, weil sorgt auf dem Absatz eines Baugerüstes stehen und er die Gesellen in die Späne hat spucken schen. invit den Stameraden unten scherzen, die ihm Bret­

1. Wer gesund ist, hat vom Gesche nichts zu fürchten;

ter und Latten zureichen, die er anfassen muß ... hup... da gehen sie in die Höhe! Und nun mußte er den Fußboden fegen und schmutzigen Plunder aufräumen und den Katzen­tvog saubern.

Indessen gab es später zunveilen auch hei tere Augenblice. Manchmal durfje er Dorus oder Piet oder einen anderen erwachsenen Gefellen, wenn sie irgendwo einen fleinen Arbe.tsauftrag auszuführen hatten, begleiten.. Dorus fummte unterwegs ein Liedchen oder er iraf einen Same­raden und plauderte oder lachte ein Weilchen mit hm. Dann lacht: Fris mit, ohne Grund nur unt mitzua hen, und dan dachte er an ein Bild­chen aus einem Schulbuch: der luftige Tschler und sein fleiner Freund.

Aber diese Augenblice der Illusion währten nur furze Zeit, und ihr Glück bedeutete nichts neben all den rauhen Worten und all den wider ichen Verrichtungen in der Werkstatt.

Am meisten vor allem fürchtete Frit die Freundlichkeit der Meisterin.

Und lieber tat er die unangenehmen Dinge, die ihm Jan auftrug, als daß er der sanften Stimme zur Kühe folgte.

Das erste Mal, als sie ihm den Auftrag gab, einen Liter Wilch zu holen, schaute er sie mit hilf­losen Augen an.

Da das Gesetz die Möglichkeit bietet, Per­sonen, die durch ihren Lebenswandel verdächtigt find, Geschlechtsfrankheiten zu übertragen, unter tändige Kontrolle zu stellen, so haben die Auf fichtsbehörden( Magistrate, Polizei) die Möglich feit, jederzeit Personen, die durch ihr Betragen den Verdacht der Prostitution erweden, zur Vor­lage eines Gesundheitszeugnisses aufzufordern. Die betreffenden Aften werden gesammelt werden; auf diese Weise wird dann mit der Zeit eine Re­gistratur aller Geschlechtsfranken entstehen und sich die Möglichkeit bieten, sich durch nachträgliche Untersuchungen zu überzeugen. ob sie ihrer Ver­pflichtung, ſich behandeln und aucheilen zu lassen, auch wirklich nachkommen.

Das Gesetz verbietet auch aufdringliches An­bieten der Behandlung und es werden Vorkehrun gen getroffen werden, durch eine strenge Zensur

| widersprechen dürfe, gegen wen es auch sein mochte, nichts verweigern dürfe, und deß er gegen jedermann gehorsam sein müsse.

So ging er denn, aber es war eine harie Aufgabe für ihn. Denn wie schüchtern er auch war und wie flein er sich auch machte, so sahen ihn doch unglaublich viele ffeine Kameraben und Freundinnen. Und sie glosten ihn mit ver­ächtlicher Bewunderung an und riefen ihm Spottivorte nach. Die einen Jungen am meisten und empfindlichsten fränken.

Mein Fräulein", rief einer ,,, darf ich Ihnen den Arm bieten?"

Ei, seht mal das reizende Dienstmädchen". rief ein anderer. Ich will ihr einen Stuß geben."

Da flüchtete er, aber die Milch gludste in der Sanne und sleg zulest über den Rand. Die Gnä dige war mit dem ,, Maß" nicht zufrieden und ver dächtigte ihn, von der Wilch genascht zu haben. Und sie wies ihn mit Nachdruck darauf hin, daß ein tüchtiger Tischler zu allererst lernen müsse. Be sorgungen zu machen ohne Fehler, und vor allen Dingen von dem, was er zu holen habe, nicht naschen dürfe

Er begriff, daß er sich auch in dieser Hinsicht Da mußte er häusliche Besorgungen machen: fügen und die Angst vor dem Gespött seiner flei­Milch holen. zum Strämer gehen oder gar zum Genen Freunde überwinden müsse. So lehrte er müsebauer. sich selbst, allerlei Dinge wie Milchkannen und Marktförbchen unter seiner Jade zu verbergen, ohne daß es zu sehr die Aufmerksamkeit erregte. Und allmählich begriff er denn auch, was die Mutter damit gemeint hatte, als sie zu einer Nachbarin gesagt hatte, daß jedermann sein Kreuz zu tragen habe. Dies hier, seine Lehkrzeit bei Meister Kooistra, war sein Kreuz, und das mußte er geduldig tragen.

Welch soll ich holen?" fragte er leise, als glaubte er, falsch verstanden zu haben, und als fürchtete er, dennoch ungezogen" zu sein.

die

Ja, warum nicht? Geh nur schnell", sagte Gnädige.

Er wollte fragen, ob nicht das Dienstmädchen dies tun könne, aber er wagte es nicht. Seine Mutter hatte ihm ausdrücklich gesagt, daß er nicht

Bis der Tag seiner großen Heimsuchung fam. Es war ein Mittwoch Nachmittag im Frühherbst und alles: die Blätter an den Obstbäumen, die