Gerichts- Beifung.
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mhmieden war, hat das Gericht angenommen, daß Theile der Anflage- in den Werkstätten bis auf den letzten Mann bem Deutschen Holzschrift vorzeitig veröffentlicht worden seien. Die Revision des arbeiter Verband angehörten. Es entspann sich hierüber eine rege Schwere Bestrafung ausständiger Arbeiter. Wegen Be- Angeklagten beftritt zwar, daß es sich um Theile der Anklageschrift Diskussion und gelangte sodann folgende Resolution zur Annahme: lästigung und Bedrohung arbeitswilliger Arbeiter standen gestern die handle, das Reichsgericht verwarf aber gestern das Rechtsmittel In Erwägung der von den Unternehmer Organisationen bes Austreicher Gra ßmann, Lindner und Niederjahn vor dem als unbegründet. liebten Maßnahmen, bei Werkstatt- Streits durch schwarze Listen die Schöffengericht. Am 19. Juni stellten die bei dem Malermeister Binski auf dem Schlesischen Bahnhofe beschäftigten Maler und Anstreicher die Arbeit war ein gewiffer Wulf vom Schöffengericht zu einer Geldstrafe ver- wodurch die Organisation die Pflicht übernehmen muß, auch die Wegen Vergehens gegen das Krankenversicherungs- Gesetz Streifenden am Arbeitnehmen in anderen Werkstätten zu hindern, ein, weil eine von ihnen verlangte Lohnaufbesserung nicht bewilligt urtheilt worden, weil er eine Altfizerin beschäftigt hat, ohne daß er nichtorganisirten zu unterstützen, beschließt die Vertrauensmännerwurde. Die Streifenden begaben sich in die gegenüber dem fie bei der Ortskasse des Amtes Kiel angemeldet hätte. Wulf legte Versammlung: Die Ortsverwaltung ist berechtigt, nur dann die ZuSchlesischen Bahnhofe gelegene Schankwirthschaft von Schmidt Berufung ein und machte geltend, die Frau sei nicht dauernd ſtimmung zu einem Streit zu geben, wenn alle Stollegen der Werkund hier erklärte Niederjahn, daß derjenige, der die Arbeit bei ihm in Arbeit gewesen. Nur dann und wann, jede Woche ein stätte organisirt sind, oder aber die Nichtorganisirten von vornherein wieder aufnehmen würde, keiner Achtung mehr werth sei. paar Tage, habe sie für ihn gearbeitet, und sie sei jedesmal auf jede Unterstügung verzichten. Einige Arbeiter fingen aber leider doch wieder zu arbeiten an, unter bazu besonders aufgefordert worden. Die Straffammer
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ihnen der Anstreicher Mille, dem schon tags zuvor von dem An- stellte dies geklagten Lindner angedroht worden sein will, daß er Prügel er- Das auch fest und sprach den Angeklagten frei. Ortsverwaltung mindestens eine 2/3- Majorität vorhanden sein muß, Gericht führte aus, es fönne eine Versicherungs- um eine Entscheidung zu treffen, wurde an die Generalversammlung halten würde, wenn er sich nicht am Streit betheiligte. Mille be- pflicht für die Altfizerin nicht angenommen werden, weil sie zu verwiesen. Sodann berichtete der Arbeitsvermittler Ma a ß über hauptet, daß man ihm aufgelauert habe, als er die Arbeitsstätte Wulf in feinem dauernden Arbeitsverhältniß gestanden habe. Auf die in den letzten 4 Wochen vorgekommenen Werkstatt- Differenzen, verlassen wollte. Eine Schaar der Streifenden hätte sich auf ihn die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Straffenat des Kammer- die alle zur Zufriedenheit der Mitglieder erledigt wurden. geworfen und ihn geschlagen, so daß er schließlich mit seiner Kaffee- gerichts das Urtheil des Landgerichts auf und wies die Angelegenheit Eine längere Distuffion entspann sich über die Werkstatt von Zelder um fanne un fich habe ſchlagen müssen. Nach dem von ihm mit folgender Begründung an den Vorderrichter zurück: Das Kranken- u. Plathen, Königsbergerſtraße. Dieser Streit ist auch zum Abschluß vorgelegten ärztlichen Attest hat er aufgedunsene, unterlaufene Lippen blut Versicherungsgesetz erkläre allerdings die darin näher bezeichneten gekommen, nachdem die Streitenden sich mit der Firma über die Lippen und und Kragwunden am Halse gehabt. Personen für versicherungspflichtig, sofern ihre Beschäftigung ihrer letzten strittigen Punkte geeinigt hatten. Ein Antrag, den Streifenden Von den Schlägern hat er nur Niederjahn und Graßmann erkannt. Natur nach nicht eine vorübergehende oder durch Arbeitsvertrag im die Unterstüßung für die dritte und vierte Woche um 3 M. zu erAehnlich wie Mille soll es einem andern Streifbrecher ergangen vornherein auf einen geringeren Zeitraum wie eine Woche beschränkt sei. höhen, fand einstimmige Annahme. sein. Auch er bekundete, daß man ihm in Aussicht gestellt habe, Nach dem Gesetz könne aber auch durch statutarische Bestimmung für Für Moabit tagte am 12. September eine Bezirksversammihm die Knochen im Leibe zu zerschlagen und daß Niederjahn ihm eine Gemeinde oder einen Kommunalverband die Versicherungspflicht lung und hielt hier das Mitglied Ma a ß einen beifällig aufgenom angedroht habe, daß ihm die Leiter unter den Füßen weggezogen auf solche Personen ausgedehnt werden, deren Beschäftigung ihrer menen Vortrag. werden würde, wenn er sich unterstehen wollte, zu arbeiten. Die Natur nach vorübergehend ist. Eine solche Ausdehnung des verArbeitenden haben unter dem üblichen polizeilichen Schutz die sicherten Personenkreises sei aber im fraglichen Gemeindebezirk er- die am Donnerstag im Lokale Bismardshöhe" stattgehabte große Charlottenburg . Einen außerordentlich starken Besuch wies Arbeitsstätte verlassen. Die Angeklagten bestritten die folgt, Wulf hätte deshalb die alte Frau bei der Kasse anmelden Protestversammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen Charlottenburgs zur Last gelegten Verfehlungen energisch, der Gerichtshof hielt aber mijfen, obwohl sie wöchentlich nur einige Tage für ihn thätig ge- auf. Reichstags Abgeordneter Fris 3ubeil sprach über die bie Belastungszeugen für glaubwürdig und die Angeklagten des Ver- wesen sei. Die Zurückweisung in die Vorinstanz erfolge, damit der Beschränkung des Koalitionsrechtes der Arbeiter durch hohe Zuchthausgehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung für schuldig. Mit dem Vorderrichter das Strafmaß feststelle. Staatsanwalt war der Gerichtshof der Meinung, daß dieses Verstrafen und durch einseitigen Schutz der Arbeitswilligen. Der Vorgehen gegen Streifbrecher wegen feiner„ Gemeingefährlichkeit" einte berichtet: Wegen gefährlicher Körperverletzung stand dieser Tage Arbeiter, welche im höchsten Maße durch die Worte des Referenten Ein Revolverheld freigesprochen. Aus Erfurt wird uns trag fand reichen Beifall und die Begeisterung für die Sache der nachdrückliche Strafe verdiene und daß die Arbeiter, welche ihre der Hauptmann a. D. Otto Rühle v. Lilienstern vor der erweckt wurde, machte sich durch rege zustimmende Kundgebungen Koalitionsfreiheit verlangen, auch die„ Willensfreiheit" der anderen Der Angeklagte hatte am Abend des bemerkbar. Eine Diskussion erfolgte nicht; als Resolution nahm zu respektiren hätten. Graßmann und Niederjahn wurden hiesigen Straffammer. zu je drei Monaten, Lindner zu zwei Monaten Ge- 20. November 1892 in einem Gasthause zu Bedheim bei Hildburg- man einstimmig die in den Berliner Gewerkschafts- Versammlungen fängniß verurtheilt. haufen auf die Saubauern" geschimpft. Einige andere Gäste, die angenommene Protestresolution an. Zum Schlusse forderte dann dies vom Nebenzimmer aus hörten, fühnten diese Beleidigung so- der Vorsitzende Flemming zum Beitritt in die politische und gewerkWegen Beleidigung eines Polizeibeamten, des Gemeinde fort, indem sie den Hauptmann beim Betreten des Hausflurs schaftliche Organisation auf und ersuchte die Genossen, die ausborstandes Großmann zu Blauen bei Dresden stand, wie schon tüchtig verbläuten und die Steinstufen hinab auf die Straße ständigen Charlottenburger Porzellanarbeiter nach Kräften zu unterfurz berichtet worden, der Genosse Redakteur Eichhorn von der warfeit. Der Ermittirte feuerte darauf in der Finsterniß einige ftützen. Sächs. Arb.- 3tg." am 20. vor der Straffammer des tgl. Landgerichts Revolverschüsse ab und traf den am offenen Fenster stehenden Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 25. Sept., vormittags 9 Uhr, zu Dresden . Die S. Arb:-3tg." hatte aus der nat.- lib. Dresdener Landwirth Koch in das Kinn. Der Hauptmann mußte für diese im großen Festsaal der Berliner Refsource, Kommandantenstraße 57: VerBeitung" eine Mittheilung abgedruckt, wonach ein geisteskranker gefährliche Körperverletzung 1700 Mark Schmerzensgelder zahlen, sammlung. Freireligiöse Vorlesung. Um 11 Uhr vormittags ebendaselbst: Arbeiter Mazle, der an der fixen Idee litt, er wolle die Tochter außerdem erhielt er von der Straffammer zu Meiningen 14 Jahr Vortrag des Herrn Wilhelm Bölsche :„ Der Gottesglaube im Geschichtsfeines Prinzipals, des Ziegeleibesitzers B. Heirathen, am Tage der Gefängniß zudiftirt. Infolge eingelegter Revision hob das ReichsHochzeit der jungen Dame mit einem Berliner Arzte auf Veranlassung gericht das Urtheil auf und überwies die Strafsache dem Landgericht des Gemeindevorstehers Großmann furzer Hand für 24 Stunden in Erfurt zur nochmaligen Verhandlung. Nach umfangreicher Beweisder Jrrenzelle des Krankenhauses detinirt, am nächsten Tage aber aufnahme beantragte die Staatsanwaltschaft sechs Monate Gefängniß. wieder entlassen worden sei. Die Eächs. Arbeiter- Beitung" hatte Der Gerichtshof erkannte jedoch auf kostenlose Freisprechung, weil daran die Bemerkung geknüpft, daß es eine Ueberschreitung der der Angeklagte im Zustande von Furcht, Schrecken und Erregung Amtsbefugnisse des Gemeindevorstehers sei, wenn er, um einer gehandelt habe! Privatperson geringfügige Unannehmlichkeiten zu ersparen, einem
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an fich ganz harmlosen Menschen auf kurze Zeit feine gemacht hat, wurde gestern der zweiten Straffammer des LandEin Abenteurer, welcher den Gerichten schon viel zu schaffen Freiheit entzöge. In der Hauptverhandlung wurde wurde festgestellt, daß diese Internirung des Mazte erfolgt war gerichts II aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Er nannte sich auf Anregung des Biegeleibesizers B. und seines Alfred Frederic Connor, ist der uneheliche Sohn einer Frau Arztes, der zugleich der Polizeiarzt in Plauen ist. Mayke, der und hat schon von Kindheit an ein bewegtes Leben geführt. Seine Er ist in Königsberg i. Pr. geboren sonst ganz vernünftig war, hatte sich ohne irgend welchen Grund die Idee, Fräulein B. zu heirathen, in den Kopf Mutter nahm ihn als drei Monate altes Kind mit nach Amerika .
Stebe und 30 Jahre alt.
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unterricht." Gäste willkommen.
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Abend 82 Uhr, Schillingstr. 36: Generalversammlung. Elektro- technischer Gewerkverein Berlins und Umgegend. Heute
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gefeßt. Er war einige Male in aufdringlicher Weise in die B.'sche nach London und Hier ist er bis zum zehnten Lebensjahr gewesen, dann Kind zugeführt worden, das Augenhöhlen aber keine Augen besitzt.
die Internirung berechtigt gewesen sei.
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Vermischkes vom Tage. -Dem„ Memeler Dampfboot" zufolge find während der zwischen Bolangen und Libau gegen 120 Fischer ertrunken.- Sturmfluth Montag Nacht an der russischen Küste In Rosdzin( Oberschlesien ) find wieder größere Erdsenkungen vorgekommen.- ( Sachsen ) ist der Nonnen falter massenhaft aufgetreten.- - Jim Schwarzenberger und Eibenstoder Bezirke Dem Krankenstift in 8 wickau ist ein neugeborenes Wohnung gekommen, im übrigen aber fürchtete niemand von ihm bracht worden. dann wieder nach Königsberg i. Pr. ge Ju Andernach gab ein Mann auf seine Frau drei eigentliche Gewaltthätigkeiten. Die Internirung hatte Großmann In seinem 18. Jahre fam er nach Berlin . Revolverschüsse ab und verletzte sie am Rückgrat schwer. Dann lief auf ein ärztliches Gutachten Gutachten hin angeordnet, wonach anderthalb Jahre in der Apotheke zum er an den Rhein , schoß sich eine Kugel in den Kopf und stürzte in Matte Störungen bei der Hochzeitsfeierlichkeit zu befürchten rothen Adler in der Roßstraße beschäftigt. Dann gerieth er auf den Strom. wären. Der Staatsanwalt beantragte, mit Rücksicht auf die Schwere bestraft, dann wegen Diebstahls mit zwei Jahren sechs Monaten, 8 Scheinen niedergebrannt. Mehrere Feuerwehrleute wurden Abwege. Er wurde wegen Hehlerei zu sechs Monaten Gefängniß In Brözingen bei Pforzheim find 12 Wohngebäude und der Beleidigung und auf die Tendenz der Sächsischen ArbeiterBeitung", öffentliche Beamte herabzusetzen, sowie auf die Vorstrafenwei Jahren neun Monaten und wegen Erpressung mit einem Monat. verlegt. des Angeklagten, eine hohe Bestrafung. Der Bertheidiger, Rechts- Im letzten Falle hatte er einen in Königsberg wohnenden Kommerzien- Aus Cadiz wird der Köln . 8tg." gemeldet: Infolge der anwalt Heine aus Berlin , führte aus, daß die thatsächlichen rath als Vater in Anspruch genommen. Er ging dann nach London , Ueberschwemmungen wurden in Herrera 80 Leichname Angaben des Artikels in der Hauptsache erwiesen seien, da Maite Arbeit" berurtheilt wurde. Nach Verbüßung dieser Strafe hat der und Granada steht das Wasser am höchsten. Weitere Leichen werden. wo er wegen Diebstahls zu 18 Monaten Gefängniß mit schwerer gefunden. Die Olivenernte ist verloren. In den Provinzen Sevilla in der That bei seiner figen Idee harmlos gewesen sei. An sich fei Angeklagte sich stets auf Reisen zwischen London , Paris , Berlin und angespült. nach den einschlägigen Gefeyen die Polizei auch wohl befugt, Amerika befunden. Er will die Rennpläge in allen diesen Ländern zur Berhinderung strafbarer Handlungen und bei allgemeiner Ge- besucht und sich als Buchmacher und Kommissionär ernährt haben. zählt die englische medizinische Wochenschrift The Lancet". Kürzlich Von einem eigenthümlichen Abergauben erfahr einen Geistestranten einzusperren. So habe dieser Fall aber nicht gelegen. Die Polizei sei in der Lage gewesen, durch eine Der Angeklagte ist mit mancherlei Gebrechen behaftet. Er hat feinen stand in einem Orte Englands ein Weber vor Gericht, welcher bei unauffällige Ueberwachung des Maske jede wirkliche Ausschreitung bietet ihm nur einen höchst unvollkommenen Ersatz. Sein Gesicht ist Doktor", weil er der siebente Sohn eines Vaters sei, der seinerseits rechten Arm durch einen Unglücksfall verloren, ein künstlicher Arm der Aufnahme seines Personenstandes erklärte, fein Vorname sei zu verhindern, falls Mazke eine begangen hätte. Allerdings wären entſtellt, die Nase vom Lupus zerfressen und viele Wunden ebenfalls der siebente Sohn seiner Eltern gewesen, und aus diesem personen nicht ausgeschlossen gewesen und die Internirung des am Halse und auf den Wangen sind mit Pflastern bedeckt. Grunde wohne ihm Heilkraft inne. Das Blatt bemerkt dazu, daß Matte habe offenbar ben Zweck gebabt, gerade solche Der Angeklagte, welcher vom Rechtsanwalt Dr. Schwindt sowohl in England wie in Frankreich der Glaube verbreitet ſei, vertheidigt wird, Störungen der B.'schen Hochzeit zu verhindern. In einem solchen in lange Untersuchungshaft 311- wonach der siebente von nacheinander geborenen Söhnen aus Ges Falle tönne er der Polizei nicht die Befugniß, einen Menschen bringen müssen, da das Vorverfahren wegen der in England zu burtsrecht ein Arzt jei. einzusperren, zusprechen. vernehmenden Zeugen mit großen Umständen verknüpft war. Seine k. Auf der Thurmspite des meteorologischen Instituts Der Gerichtshof sah in der Behauptung, daß sich Großmann Mutter hat gleich ihm ein abenteuerndes, wechselvolles Leben geführt; zu Chicago , ungefähr 100 Meter oberhalb des Michigan - Sees, eines Amtsvergehens schuldig gemacht habe, eine schwere Beleidigung zur Zeit hält sie sich in London auf. Vor Jahren wohnte sie in ist tilrzlich ein Scheinwerfer errichtet worden, welcher und verurtheilte den Angeklagten mit Rüdsicht auf seine Vorstrafen zu gewesen sein soll. In den Aften wird behauptet, daß der Angeklagte allen Himmelsrichtungen intensive Lichtstrahlen entfendet. Der Zweck Charlottenburg , wo ihre Wohnung der Sammelpunkt der Lebewelt unter langsamer Drehung mit Einbruch der Nacht nach 1000 M. Geldstrafe. Er war der Ansicht, daß die Gefahr einer Störung der kirchlichen Trauung durch Make und damit die Gefahr die Bestrafung in London wegen Bostraubes erlitten hat, er bestreitet dieser in zwei Farben, weiß und roth, angewandten Zeichensprache eines öffentlichen Aergernisses vorgelegen habe, und daß deshalb dies; es sei nur einfacher Diebstahl gewesen. ist eine Wetterprognose, welche Land- und Seeleuten bis auf Jetzt wurde ihm ein Einbruchsdiebstahl zur Laft gelegt, welcher zwanzig Weilen im Umkreise plößliche Wetterverände am 26. Auguft 1894 in Charlottenburg begangen wurde. Im Hause rungen ankündet. Ein einfarbig weißes Licht sagt zur Winterszeit Die Frage der Tanzluftbarkeiten gefchloffener Vereine Wittenbergerstr. 8 hatte die verwittwete Frau Geh. Justizrath Wigloh strenge Kälte voraus und bedeutet im Frühling und Herbst das beschäftigte die Straffammer III des königl. Landgerichts II in die Hälfte des dritten Stockwerks inne. An dem genannten Tage, Gintreten leichten groftes; Sturm und Ostwinde werden durch rothe der Sigung vom 22. September. In Tegel besteht ein Gesang- einem Sonntage, verließ die Dame ihre Wohnung um 6 Uhr, nach- Lichtstrahlen angekündigt, während abwechselnd weiß und roth aufverein Immergrün", der am 27. Februar 1898 im Müller'schen dem ihr Mädchen schon vorher fortgegangen war. Gegen 10%, Uhr leuchtende Lichter die Borboten eines Orkanes sind.- Lokale zu Tegel eine Tanzluftbarkeit veranstaltet hatte. dieser hatte man von jeder theilnehmenden Familie ohne Rücksicht auch nach Hause gekommen war, tam ihr mit der Schreckens Bei tehrte die Frau Geheimräthin zurüd. Ihr Mädchen, welches furz zuvor auf ihre Mitgliederzahl 50 Pf. Garderobegeld erhoben. Die Vor- botschaft entgegen, daß Diebe in der Wohnung gewesen seien. Es Witterungsübersicht vom 23. September 1898, morgens 8 Uhr. standsmitglieder des Vereins und der Wirth waren angeklagt wurde festgestellt, daß aus den erbrochenen Behältern Werthworden, weil die Behörde hierin die Veranstaltung einer papiere zum Gesammtbetrage von reichlich 20 000 m., sowie viele öffentlichen Tanzlustbarkeit fah, welche nach Schmucksachen gestohlen worden waren. Nach Jahren erst wurde Stationen der Verordnung des Oberpräsidenten vom 12. Juni 1892 der Verdacht auf den Angeklagten gelenkt. Infolge Indizienbeweises mur mit polizeilicher Genehmigung hätte stattfinden dürfen. Die glaubte der Gerichtshof auf die Schuld des Angeklagten schließen Angeklagten bis auf einen waren schon in der ersten Justanz frei zu müssen. gesprochen worden, weil das Gericht ihre Kenntniß von den Ueber die Verhältnisse seiner Mutter gab dieser an, daß sie zu daVorgängen nicht angenommen hatte, blos der Dreher Berndt maliger Zeit an Offiziere und Assessoren vermiethete und Berlin war verurtheilt worden. In der Berufungsverhandlung führte damit gleichzeitig ein Heirathsvermittelungs Bureau verband. Wiesbaden der Vertheidiger Rechtsanwalt Wolfgang Heine Wolfgang Heine aus, Connor will häufig Unterstützungen von hochstehenden Leuten er- München daß die Bestimmung der Oberpräsidial- Verordnung, wonach jede halten haben, welche zu seiner Mutter in Beziehungen standen. Der Wien Luftbarkeit als öffentliche behandelt und von einer Genehmigung Gerichtshof erkannte auf vier Jahre Zuchthaus und fünf abhängig gemacht werden sollte, bei der ein Eintritts- Jahre Ehrverlust, wovon neun Monate für verbüßt ergeld erhoben würde, nicht als rechtsgilig angefehen werden achtet wurden. fönnte. Was öffentlich sei, bestimme sich nach allgemeinen 200 Rechtsgrundsägen, und es könne das Tanzvergnügen eines geschlossenen Kreises nicht dadurch zu einem öffentlichen Vergnügen Briefkasten der Redaktion. werden, daß die Polizei es als solches„ ansehe". In diesem Deutscher Holzarbeiter- Verband. Eine sehr zahlreich besuchte Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Bahn) Falle habe ein geschlossenes Vergnügen vorgelegen vorgelegen, denn Vertrauensmänner- Versammlung tagte am Mittwoch, den 21. Sep- anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Schriftliche Antwort es wären nur Mitglieder und deren Angehörige und bestimmte tember, bei Cohn, Beuthstr. 20/21. Glode sprach über die zur Zeit wird nicht ertheilt. eingeladene Gäfte zugelassen worden. Es wurden etliche Beugen schwebenden Streits in Berlin und die Stellung der Unternehmervernommen, die bestätigten, daß in der That Personen, die keine organisationen zu denselben. Er bemerkte, daß, nachdem die Donnerstag von 6 bis 7 Uhr abends statt. Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Einladung von bestimmten Mitgliedern erhalten hatten, nicht Tagesordnung festgesetzt war, die Streits bereits ihren Ab- 1898-99. Der Arbeiter: Notizkalender ist bereits erschienen. Der zugelassen worden waren. Der Vertheidiger beantragte die Frei- schluß erreicht. hätten. Redner weist auf den Streit im 15. elfaß Tothringische Wahlkreis( Saarburg ) war von unserer Partei sprechung. Das Gericht hob in der Begründung des Urtheils Jahre 1896 hin, der mit einer gewissen Schnelligkeit durch- nicht besetzt. hervor, daß allerdings das Garderobegeld als Eintrittsgeld bezeichnet gefochten wurde. Die Kollegen verschiedener Werkstätten fühlen oder an G. Kuschte, Stalizerstr. 18. Schmidt I. Wenden Sie sich an C. Ludwig, Reichenbergerstr. 177, werden müsse. Dagegen werde auch durch die Erhebung eines Ein- fich nun jezt veranlaßt, um einen Ausgleich in den verschiedenen Antrag gestellt. 3. Ja. 4. Die Innung hat einen trittsgeldes das geschlossene Vergnügen nicht zu einem öffent- Branchen herbeizuführen, neue Forderungen an die Meister zu stellen. 5. Wenn Zwangsinnung, ia. Ob demselben stattgegeben wird, muß abgewartet werden. lichen. Deshalb sprach das Gericht den Angeklagten frei. Demgegenüber rüstet sich die Unternehmer- Organisation zur Abwehr. Marine 1897. Wir halten für ausgeschlossen, daß eine solche VorWegen vorzeitiger Veröffentlichung von Theilen einer Redner bespricht die einzelnen Werkstatt- Streits, wie sie im Bezirk schrift bestanden hat. Anklageschrift ist am 2. Juni vom Landgericht Erfurt der Osten und speziell in der Schlafzimmer- Branche stattgefunden haben. H. W. 27. Ihre Frage ist zu bejahen. Es ist aber beffer, Sie erkundigen Redakteur der Thüringer Tribüne", unser Parteigenosse Albert Die Meister haben hier zu dem verwerflichsten Mittel der Heraus- sich auf der Polizei, ob etwa eine abändernde Verordnung ergangen ist. Rudolph in" Erfurt , zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Er gabe schwarzer Listen gegriffen, somit fällt es auch dem Verbande inn. 4. Ja. 5. Durch das Vormundschaftsgericht. R. H. Nein.- 1000. 1. Ja. 2. Nein. 3. Nein das ist Blöd= hatte am 23. Februar seinen Lesern mitgetheilt, daß dem Blatte zu, die Nichtorganisirten, soweit dieselben bei derartigen Streits in ist kein Grund zum Rücktritt vom Vertrag. Es bleibt nur der alte Troft: ( den Redakteuren und dem Verleger) eine dreifache Anklage zu Frage kommen, zu unterstützen oder aber für deren Unterbringung es fann der befte nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gegangen sei und bei dieser Gelegenheit mitgetheilt, worauf sich die in ein anderes Arbeitsverhältniß zu sorgen. Sache der Vertrauens- gefällt. 333. 1. Das ist möglich. Sie können dann die Frage vera Antlagen stützen. Trotzdem der Wortlaut der Anklageschrift ver- leute wird es sein, eine Agitation zu entfalten, daß die Kollegen neinen. 2. Ja. 3. Eine zweite Berufung giebt es nicht, nur Revision, und
Versammlungen.
Barometer
stand mm Wind
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Windstärke
Wetter
4woltent
Temp. n. G
o Do
Stationen
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ftanb mm Winds
richtung
Windstärke
12 Haparanda 753 11 Petersburg 10 Cort Aberdeen 10 Paris 13
Still
Wetter
Temp. n. 6.
Iolo 16° G.= 4° 9.
bedeckt 8
766 OSO 5 Dunst 771 NA 2woltig
15
9
Swinemde. 758 NM 6wolfig Hamburg 763 NW 761 WNW 4Heiter 766 NA 3woltig 762 NNW 3wolkig Wetter- Prognose für Sonnabend, den 24. September 1898. Kühl und veränderlich, vielfach wolkig mit leichten Regenfällen und frischen nördlichen Winden. Berliner Wetterbureau.
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