Jabrg 1.* tr. 5

Am 5. April 1924.

Der freie Gewerkschafter

Für die Novellierung des Betriebsausschukgesetzes.

Immer deutlicher zorgt sich an der Hand der bisherigen Praris, daß eine Novellierung des Gesetzes über die Betriebsausschüsse zu einer dringenden Notwendigkeit wird. Wir hatten schon mehrfach Gelegenheit, auf eine ganz unsinnige Auslegung des Gesetzes durch die Schiedskom missionen, selbst durch das Oberste Verwaltungs gericht hinzuweisen, die mit aller Deutlichkeit crweisen, daß die Bestimmungen des Gesetzes berartige Lüden oufweisen, daß es bei einigem schlechten Willen ohnes weiteres möglich ist, es überhaupt illusorisch zu machen. Nahezu jode Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes crweist es mit aller Deutlichkeit, daß die put tische Ausübung des Gesetzes in Konflikt kommet mit den eigentlichen Absichten des Gesetzgebers. Man hat zum Beispiel die Finanzinstitute nach einem Erkenntnis des Obersten Gerichtes von der Pflicht, Betriebsausschüsse wählen zu lassen, ausgenommen, obwohl dies im Widerspruch steht zit dem klaren Wortlaut des Gesetzes und ins­besondere dem Willen des Gesetzgebers.

die bei den Arbeits- Nachweisen in den Listen stehen, Pönnen auf eine Unterstügung unsc rerseits nicht rechnen."

im Feber.

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März

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April

Mai

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Juni

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10.0%

12.5%

15.1%

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organisationen?

13.4%

Erscheint an jeden zweiten Samstag

Weise ums Leben gelommenen Steinmeharbeiters werden also nicht nur die Rente der Unfallver­sicherungsanstalt zu bekommen haben, sondern auch allen Schaden ersetzt erhalten, der ihnen durch den Tod ihres Ernährers verursacht wurde.

Literatur.

haltes. Den Alleinvertrieb aller vom internationalen Bücher und Broschüren gewerkschaftlichen 3n­Gewertschaftsbund in Amsterdam   herausgegebenen Bücher und Broschüren hat für die deutschen Gebiete der Tschechoslowakischen Republik die Zentralgewert schaftskommiffion Reichenberg ,, Färbergasse Nr. 1

oder zwei Arbeiter sind, die in Betriebe länger| oft nicht einmal sehr auffallend, bermerkt ist: Ich als sechs Monate befchäftigt, also nach dent Wort bin mit allen meinen Ansprüchen befriedigt". laut des Gesetzes wählbar sind. Für Betriebe, die nicht sechs Monate bestehen oder wo über­Nicht selten fommt das vor, wenn der Arbeitge haupt feine Arbeiter sind, die mehr als sechs fommt in dem ganzen System der Arbeitslosen des Arbeitnehmers zu haben, sich aber nicht ficher Dieser Standpunkt des Staatskapitalismus" ber glaubt, einen Grund zur sofortigen Entlassung Mowate beschäftigt sind, ist vorgesehen, daß Ar- unterstützung zum Ausdrud. Um eine Unterstüt ist und daher dem Arbeitnehmer den Vorschlag beiter in den Betriebsausschuß gewählt werden, zung zu bekommen, muß der Arbeitslose ver- macht, gegen eine Abfertigung einfach aus dem die kürzere Zeit beschäftigt sind. Wo aber ein schiedenen Bedingungen genügen: er muß erstens Dienste zu scheiden. In einem solchen alle ge oder zwei Arbeiter sind, die schon sechs Monate fich rechtzeitig bei den Arbeitsnachweisen gemeldet bührt dem Arbeitnehmer oft mehr, als die Abfer­im Betriebe arbeiten, während vielleicht vier haben, sonst hat er feinen Anspruch auf Unter- tigung beträgt, der Entlassungsgrund iſt häufig oder fünf Betriebsausschüsse gewählt werden ftüßung; ferner muß er verschiedene Dokumente nicht gegeben. Die Gerichte sprechen in solchen müssen, stellen sich die Unternehmungen auf den und Papiere vorlegen und es tommt sehr oft vor, Fällen dem flagenden Arbeitnehmer nicht den ihm Standpunkt, daß ein Betriebsausschuß überhaupt wie es in jedem bürokratischen Apparat unver- gebührenden Lohn zu, sondern sagen, daß die Er nicht gewählt werden kann, weil die Voraus meidlich ist, daß die vorgelegten Papiere nicht flärung, ich bin mit meinen Ansprüchen befrie sehungen der Wählbarkeit wach dem Gesetze nicht genügen. Infolge dieser Verhältnisse waren es digt", rechtsgültig sei und einen rechtswirksamen erfüllt find. Also auch hier wieder eine effettive bis Mitte 1923 nur 10 bis 12 Prozent Vergleich darstelle. Berdrehung der Absichten des Gesetzgebers, die der Arbeitslosen, die in Wirklichkeit eine nur auf eine Lücke des Gesetzes zurückatführen sind. Unterstützung beziehen konnten. Seit 1923 haben Handwerkers. Auf einem Baue war ein Stein Unfall des auf dem Bauplah beschäftigten wußten Verletzung des Gesetzes gesprochen deutend. Von der Gesamtzahl der Arbeitslosen der die betreffenden Arbeiten von dem Bauführer Es soll hier nicht auf die Fälle der besich die Verhältnisse gebessert, aber nur unbe- mebarbeiter für die Steinmeßfirma beschäftigt, worden. So haben zum Beispiel die Betriebsaus haben eine Unterstützung bezogen: schüsse das Recht, bei der Festsetzung der Arbeits­vergeben worden waren. Durch einen Windstoß ordnungen mitzuwirken und die Gewerbeinspet wurde das Dach des Neubaues herabgerissen und torate dürfen die Bewilligung zur Inkraftsetzung dabei kam der Steinmeßarbeiter ums Leben. Seine einer Arbeitsordnung nicht erteilen, wenn die unmündigen Kinder klagten die Bauführer auf Zustimmung des Betriebsausschusses nicht vor Schadenersatz. Die beklagten Baumeister erklär Aber heute versuchen die Unternehmer, auch liegt. Die Unternehmungen helfen sich nun an ten, daß sie nach dem Unfallversicherungsgesetz nur in den übrigen Betrieben die Wahl der Be- ders. Sie umgehen die Einholung der Bewilli für Unfälle haften, die sie absichtlich oder durch triebsausschüsse illusorisch zu machen, indem sie gung durch die Gewerbeinspektorate und holen Der ganze Rest der Arbeitslosen blieb also berste Gericht wies fie aber ab, in dem es er grobes Verschulden herbeigeführt hätten. Das sich auf den berüchtigten Schiedsspruch der Ascher eine solche bei den politischen Bezirksverwaltun- ohne Unterſtüßung. Eine Erweiterung ist in flärte, daß diese verringerte Haftung nur bei einem Schiedskommission stigen. Diefe hat in einent gen ein. Diese erteilen die Bevilligungen ohne Aussicht genommen, aber höchstens bis 25 Pro- Gewerbetreibenden besteht, der den Arbeiter be­Konflikt erklärt, daß der schon seit Monaten am weiteres, wie erst in der letzten Streisversamm zent der Gesamtzahl der Arbeitslosen. tierende Betriebsausschuß nicht zu Recht bestehe, lung des Aufsiger Industriellenverbandes festge Der Betrag der Unterstützung wird verschie ei, weil der getötete Arbeiter in Diensten der schäftigt, was im vorliegenden Falle nicht gegeben weil die Angestellten feine Vertretung gewählt stellt wurde. In einem Fall wurde gegen eine den und oft recht kompliziert berechnet auf Grund Steinmeßfirma und nicht der Baufirma stand. hätten. Es wird als zwingendes Recht erklärt, solche Arbeitsordnung bei der Schiedskommission der Preise der Lebensmittel. Im Durchschnitt Die Bauführer seien im vorliegenden Falle dritte daß die Angestellten eine Winoritätenvertretung Einspruch erhoben. Die Schiedskommission lehnte beträgt er 35 bis 40 Prozent der Löhne. Faben. Der flare Wille des Gesetzgebers war es es ab, sich dazu zu äußern und erklärte sich für Personen", welche auch für ein leichtes Verschul sveifellos, den Angestellten das Recht zu geben, inkompetent, da fa die Arbeitsordnung bereits Mo bleibt die Bereinigung der beiden den haften. Die unmündigen Kinder des uaf diese eine Minoritätenvertretung zu wählen, feines ausgehängt fei! Solche Fälle tommen in Varia­wegs aber der, daß durch den Verzicht auf dieses tionen vielfach vor und es würde ermüden, sie fommunistischen Tertilarbeiter­Recht die Majorität an der Ausübung ihres elle aufzuzählen. Es wird nur nötig sein, daß Rechtes gehindert werden sollte. Heute versuchen man sie registriert, um bei der Novellierung des die Unternehmer in verschiedenen Betrieben, die Gesetzes die nötigen Sicherungen auch für solche zwei fommunistische Organisationen und zwar der Bekanntlich bestehen in der Textilbranche Wahlen in die Betriebsausschüsse zu verhindern, Behinderungen zu treffen. indem sie ihre Angesiellten veranlassen, teine fommunistische Textilarbeiterverband in Reichen In einem Betrieb gibt es einen Betriebsberg, der durch Absperrung von der Union   der Vertretung zu nominieren. Bis jebt ist ein ausschuß, der aus vier Mitgliedern und vier Textilarbeiter entstanden ist und die Textilfektion oberstgerichtliches Urteil in diefor Sache nicht Erfaßleuten besteht. Fünf von diesen acht Mit des internationalen allgewerkschaftlichen Verban erflossen, bei der jetzigen Rechtsprechung auf so gliedern find infolge verschiedener Umstände aus des, die durch den Austritt der Kommunisten aus sialem Gebiete ist jedoch alles zu erwarten. Es bent Betrieb weg, es sind also nur noch drei da. tschechischen Verbänden geschaffen wurde. Diese würde sich dann der groteste Fell ereignen, daß Diese drei bilden somit die beschlußfähige Mehr beiden Organisationen bestehen nebeneinander, ein paar Angestellte es in der Hand haben, der heit des Betriebsausschusses. Der Betrieb arbeitet obzwar bei beiden die Leitung kommunistisch ist überwiegenden Mehrheit der Arbeiterschaft ihre aber seischichtig, der Direktor hat ein Mitglied zwischen den beiden Organisationen find nämlich gefeßliche Vertretung zu rauben, indem sie einfach des Ausschusses in die eine, zwei in die andere Differenzen ausgebrochen, die sogar den Zentral die Wahlen in die Betriebsausschüsse sabotieren. Schicht gegeben, und weigert fid) beharrlich, dem rat der Roten Gewerkschaftsinternationale in ed zuten, Nicht anders ist es mit dem Schutz der einen Mitglied die Teilnahme an einer Sibung Moskau   beschäftigten. Dieser hat in seiner Sit­Mitglieder der Betriebsausschüsse. Es ist flar, zu gestatten, da er an ihr fein Intereffe habe zung vom 25. Juni 1923 auf Grund des Ergeb daß das Betriebsausschüssegesetz wenig Wert hat, So wird der Betriebsausschuß an seiner Tätigiffes eingehender Verhandlungen" beschlossen: Betriebsausschüssewahlen in der großen wenn es den Mitgliedern der Betriebsausschüsse teit gehindert, von der Schiedskommission ist ein nicht genügenden Schutz vor der Willtür des Schuß nicht zu evivarten. Zur Lösung des Konfliktes zwischen dem inter chemischen Fabrit in Auffig. Donnerstag, den 4. April, fanden die Wahlen in den Betriebsaus Unternehmers bietet. Hier ist besonders ein Fehl naitonalen allgewerkschaftlichen Verband in Prag  So sind die Fälle Legion, wie das Gefeß urteil des Obersten Gerichtes hervorzuheben, das umgangen wird, die Arbeit der Betriebsausschüsse und der Reichenberger Textilfektion hat die Bildung schuß dieser Fabrik statt. Drei Kandidatenlisten den Mitgliedern der Wahlkommission und den unmöglich gemacht, die Betriebsausschiffe einfach einer einheitlichen allgewerkschaftlichen Textilarbei- tanden einander gegenüber, wahlberechtigt waren Kandidaten für die Betriebsausschüsse den Kün negiert werden. Die Novellierung ist so tersektion auf folgender Grundlage zu erfolgen: 1669 Arbeiter und Arbeiterinnen, die Gesamtzahl digungsschuß abspricht. Wenn der Unter- mit zur unabweisbaren Notwen Die innerhalb des internationalen allgewerkschaft der abgegebenen Stimmen betrug 1411, davon 61 Stimmen ungültig. Von den abgegebenen nehmer die Möglichkeit hat, zu jeder ihm be digkeit geworden, wenn das Gesetz über­lichen Verbandes in Prag   und der Sektion der liebigen Zeit die Mitglieder der Wohlfommis haupt einen Sinn haben soll. Darüber hinaus Textilarbeiter in Reichenberg organisierten Arbeiter 1350 gültigen Stimmen erhielt die freigewerk fionen für die Betriebsausschüsse und die Kan aber erivächst den Mitgliedern der Gewerkschaf und Arbeiterinnen werden, so weit sie in der schaftliche Liſte( Internationaler Verband der didaten für die Ausschüsse zu entlassen, so hat ten und der Arbeiterschaft überhaupt eine rein Textilindustrie beschäftigt sind, zu einer einheitlichen chemischen Arbeiter und Internationaler Metall er damit de facto die sehr erhebliche Möglichkeit persönliche Pflicht: zu erkennen, daß alle Geseze Sektion der Textilarbeiter des Internationalen arbeiterverband) 919 Stimmen und acht Mandate, allgewerkschaftlichen Verbandes zusammengefagt." die Nationalsozialisten 346 Stimmen und drei der Beeinflussung der Wahl erhalten. Das Ge­Mandate, die deutschfreiheitliche Wolfrumgewert Dann folgt eine Reihe von Detailbestimmun- fchaft 85 Stimmen und fein Mandat. set schützt die Arbeiter bei der Wahl, stellt die gar nichts nügen, wenn feine Macht dasteht, sie auch in der Praxis zu erzwingen. Die Gentein­Beeinflussung unter Strafe und der Unter- famkeit der politischen und gewerkschaftlichen Orgen wie die Verschmelzung durchgeführt werden Stommunisten, die das letztemal 404 Stimmen nehmer kann de facto den Betriebsausschuß selbst ganisationen erobern bestimmte soziale Errungen soll, worauf zum Schluſse ſtrikte gesagt wird: Die erhalten hatten, fandidierten Sesmal nicht, son­wählen, da er alle ihm nicht genehmen Standi- schaften, die politische Organisation feſtigt sie auf auf Grundlage dieser Vereinibarung bis zum schaftlichen Liste aufgestellt. Die Nationalſozia­Verschmelzung der beiden Textilfektionen muß dern waren gemeinsam mit unserer freigewerk­daten einfach vor der Wahl hinauswirft, die gesetzlichem Wege. Dann aber muß die wirtschaft ganze Wahltommission entläßt und so die Wahl liche Organisation wieder alles tun, dem Gesetz 1. September 1923 vollzogen sein." listen erhielten bei den letzten Wahlen 179 Stim­einfach verhindert. Er hindert sie nicht, denn das auch den nötigen Rückhalt zu verschaffen. Fhlt Da seit den von der Roten Gewerkschaftsmen, diesmal 346, so daß fie eine Steigerung wäre str: fbar, er verhindert sie aber überhaupt er, wird die Organisation geschwächt, dann nüßt internationale geſetzten Termin mehr als ein hal- ihrer Stimmenzahl erreichen fonnten. und das ist straffrei. Stann es einen größeren das Gesetz gar nichts. Aus diesen Tatsachen bes Jahr verflossen ist, erlauben wir uns den i Aus der Landarbeiterbewegung. Nach lang­Widersinn in der Auslegung des Gesezes geben? Ternen, muß Pflicht eines jeden Arbeiters und Internationalen allgewerkschaftlichen Verband so- wierigen Verhandlungen wurde zwischen der Das Pravo Lidu" teilt einen ganz trassen Fall jeder Arbeiterin sein. J. V. wie die Reichenberger Textilsektion höflich an Landarbeiterschaft und den Bodenbesivern von diesen Beschluß ihrer höchsten internationalen Kör Nordmähren   und einzelnen Gebieten Östböhmens einer solchen offensichtlichen Gesetzesverletzung durch die Schiedskommission und das Oberste Die Arbeitslosenversicherung in perschaft zu erinnern und gestatten uns gleichzeitig ein Stollektivvertrag abgeschlossen. Der Vertrag die Anfrage, wann endlich diese Verschmelzung ist unzweifelhaft ein Erfolg für die Arbeiterschaft. Verwaltungsgericht in seiner Nummer vom 20. Sowjetrußland. durchgeführt werden soll. Die Reichenberger Ter- Während die Landarbeiterschaft früher von Son März mit. In der Selchwarenfabrik der Firma Tichy in Prag  . beschlossen die Arbeiter, einen Das Recht auf eine vollständige Unterstüt- tilfektion und der internationale allgewerkschaft- nenaufgang bis Sonnenuntergang gearbeitet hat, Betriebsausschniß zu wählen und nominierten zung, und zwar für alle Arbeitslofen, in einem liche Verband werden hoffentlich nicht der Mei- so ist die Arbeitszeit heute so geregelt, daß, wo gleichzeitig zwei Vertreter in den Wahlausschuß. sehr hohen Prozentsatz des Arbeitslohns, hat im nung sein, daß der Beschluß der roten Gewerk- die Organisation besteht, eine Arbeitszeit während Die Firma antwortete darauf einfach damit, daß Programm der Sowjet- Regierung nur in den schaftsinternationale falsch war. Wenn sie trotz sieben Monaten zehn, während fünf Monaten sie die beiden Arbeiter, die schon beide über ein ersten Jahren gestanden. Aber auch damals dem zu dieser Ansicht gelangt wären, würden uns nur acht Stunden beträgt, wobei die gleichen Jahr im Betriebe beschäftigt sind, entließ. Gegen haben es die Wirtschafts- und Finanzverhältnisse die Argumente der beiden Organisationen, die sie Löhne bezahlt werden. Für alle ständigen Ar­diese Entlassung wurde bei der Schy edskommission unmöglich gemacht, dieses Programm auch an- von der Verschmelzung abhalten, sehr interessieren. beitnehmer sind, wenn sie ein Jahr bei der Guts­die Beschwerde erhoben, die Schiedskommission nähernd zu erfüllen. Mit der sogenannten berwaltung in Arbeit stehen, sechs Tage und für erklärte die Entlassung für gerechtfertigt. Das neuen wirtschaftlichen Politik", also seit dem die Mägde und Fütterer zehn Tage bezahlter Ur­Oberste Verwaltungsgericht schloß sich dieser Auf- Jahre 1921, wurde die Arbeitslosenversicherung laub im Jahr. Die vier Tage wurden neu er faffung durch Entscheidung vom 17. März d. J. fämpft. In allen Höfen ist am Samstag um an, und begründete diese Stellungnahme damit, fünf Uhr abends Arbeitsschluß bei vollem Lohn. daß das Gefes über den Schuß der Mitglieder der Am Vortage vor hohen Feiertagen und Fasching­Wahlkommission nichts sage. Daß es aber einen dienstag um zwölf Uhr mittags Arbeitsschluß Paragraph 22 hat, der es der Betriebsleitung bei vollem Taglohn. Für die Mägde und Depu verbieter, die Wahlen zu beinflussen oder zu hin dern, weiß das Oberste Verwaltungsgericht of fenbar nicht.

größeren und sehr bemerkenswerten Aenderungen unterzogen. Auf Grund der Verordnungen, die im Laufe des Jahres 1923 und Anfang 1924 erlassen wurden, sieht die Arbeitslosenversicherung folgendermaßen aus:

übernommen.

Moskau   beschäftigten. Dieser hat in feiner Sit- Aus den Gewerkschaften.

Arbeiterrecht.

Die

terhalten

Formen der Lohnbrüderci. Ein Geschäfts­mann hatte mit seinem Reisenden im Dienstver trag abgemacht, daß der Reisende von den direkten Geschäften vier und von den indirekten drei Pro Eine Unterstützung kommt nur für die zent Provision erhalten solle. In der betreffenden tatisten zu Weihnachten 150 und 180 K. Auch gelernten Arbeitergruppen in Be- Branche war aber eine Provision von zehn Pro- wurden dieses Jahr drei Viertel des Heizdepu­tracht. Die ungelernten Arbeiter, wie auch der sent üblich. Es tam aus einem Anlaß zur Auflö- tats, das ist 9 Meterzentner Steinkohle und Zur Durchführung der Wahlen bedarf es übergroße Teil der Angestellten, kann auf eine fung des Dienstverhältnisses, der Reisende mußte 3 Seubikmeter Holz des verheirateten Deputatisten cines Wehlfomitees, wird dieses entlassen, so Unterstützung im Falle der Arbeitslosigkeit nicht seinen Gehalt und seine Provision einklagen und erkampft. Maher und Mäheri lann natürlich die Wahl nicht durchgeführt wer rechnen. Der Volkskommissar Schmidt hat bor   verlangte vor Gericht die üblichen zehn Prozent 3 K pro Tag mehr beim Mähen. Im Falle Provision. Das Gericht sprach dem Reisenden die der Strankheit wird allen Arbeitnehmern, wenn den. Und das soll im Einklang mit dem Willen kurzem öffentlich erklärt: des Gesetzgebers stehen, der die Betriebsausschüsse In unserem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit vollen zehn Prozent zu und erklärte, daß der Ver- die Krankheit länger als zehn Wochen dauert, geschaffen, ihnen Schutz vor der Entlassung zu­ist unser Ziel die Unterstüßung und Erhaltung der trag, in dem die niedrigere Provision vereinbart das Deputat bis zu zehn Wochen unt denselben gebilligt hat? Kerngruppen des industriellen Proletariats, in worden war, den guten Sitten widerspreche und Preis und dasselbe Quantum gegeben. Am erster Linie der qualifizierten Arbeitskraft. Diese nur zum Schaden des anderen Vertragsteiles. das bedeutensten von allen neuen Errungenschaften ist, Arbeitskraft ist uns nötig, weil wir sie um jeden ist de Reisenden, geschlossen wurde. Eine sehr häu- daß die Landarbeiterschaft von Landskron, die Preis erhalten müssen bis zu der Zeit, wo es mög fige Form der Benachteiligung des Arbeitnehmers durch den kommunistischen   Verband auf den lich wird, unsere Industrie vollständig zu ent- liegt darin, daß der ausscheidende Arbeitnehmer und gebracht wurde, mit den andern Höfen wideln. Alle anderen Berufsgruppen, einen Zettel zur Unterschrift bekommt, auf dem, gleichgestellt wurde.

Das Gesetz hat daneben auch sonst eine Reihe sehr fühlb ver Mängel. Es sieht zum Bei spiel nichts für den Fall vor, wenn in einem

Betriebe, der schon länger als sechs Monate be­steht, infolge irgendwelcher Verhältnisse nur ein