Geffe 2.

13. April 1924,

Die Pressenovelle im Ausschuß.

Die Gabrielagrube, die der Berg- und Hüt- der Gruben fast nur noch gelegentlich ausges tengesellschaft gehört, und 1650 Bergarbeiführt werden. Sie sind mit administrativen Ar­ter beschäftigt, ist der größte Schacht des betten, Kommissionen und oft überflüssigen regel Ostraue- Karwiner Reviers mit einer täglichen mäßigen Erhebungen so belastet, daß für den Förderung von 200 Waggons Kohle. Die eigentlichen Inspektionsdienst wenig Zeit bleibt. Erfolge unserer Genofen: Teilweise Abschwächung der Härten der Novellierung Förderung auf der betroffenen Zeche Nr. I der Sie sind aber auch vielfach mit ihrem Reisepau Gabrielagrube ist durch die Explosion natürlich schal so niedrig dotiert, daß Grubeninspektionen Das zur Beratung der Breßgefeßnovelle eine vom 12. April 1924 rid wirken, wäh auf lange Zeit vollständig ausgeschlossen. Sollte auch aus diesem Grunde eingeschränkt werden gefeßte Subfomitee seytze seine Beratungen am rend die materiell rechtlichen Bor­es dazu kommen, daß die ganze Grube unter mußten. Die Inspektionen durch eigene Inspek- Sonntag fort und beendete sie gegen zwei Uhr ichriften nur infoveit rüdwirten, als sie Waffer gesetzt wird, so würde an eine Arbeitsauf- tionsbeamte der Berghauptmannschaften haben nachmittags. Abg. Genosse Dr. Saas wendete für den Angeklagten günstiger sind. sich gegen die Strafverhängung, welche darin be- Genosse Dr. Haas wies darauf hin, daß die nahme in der ganzen Grube vor Jahre&- fast völlig aufgehört und erſt feit kurzer Zeit bat icht, daß der verantwortliche Redakteur die letztere Bestimmung nichts Neues ist, sondern für frist nicht zu denken sein. ein Inspektionsdienst durch die beim Ministerium Die Beamten und Arbeiterschaft der Grube für öffentliche Arbeiten errichtete Inspektionsab» Fähigkeit, diese Stellung zu betreiben, infolge der alle Strafgesete an und für sich gilt und daß ge foll, wie verlautet, auf die übrigen der Berg- und teilung begonnen. Auch die Tätigkeit dieser Ab- Bestrafung verliert. Es gelang ihm jedoch nur, rade in der Rückwirkung der prozeßrechtlichen Süttengesellschaft gehörigen Gruben verteilt werteilung ist, einmal wegen der Stürze der Zeit, seit eine Milderung in der Richtung zu erzielen, daß formellen Beftimungen im vorliegenden Falle die den, auf denen zur Exsepung des Abganges die dem da sie eingeführt wurde und anderseits wegen die Dauer, für welche die Berechtigrößte Gefahr besteht. Am Montag, um 9 Uhr vormittags ver­Förderung erhöht werden wird. ihrer ungenügenden Ausgestaltung noch mangel- gnng, verantwortlicher Redakteur haft. Gruben, auf denen zwei, drei und vier u sein, verloren geht, von 3 auf 2 handelte das Plenum des Ausschusses Jahre feine staatliche Grubeninspel Jahre herabgesept wird und daß für ge den Bericht des Subfomitees. In die Beratung Die zunehmenden Unfälle und fion durchgeführt wurde, sind keine Seltenheit. wisse Fälle der Verlust der Berechtigung nur griffen wiederholt die Genoffen Dr. Haas, Die Interpellanten verweisen dabei darauf, dann eintritt, wenn 10 Berurteilungen innerhalb a denberg und Schweichhardt ein und Grubentatastrophen im Bergbau. daß der Stlub der Deutschental dem von 10 aufeinanderliegenden Jahren erfolgten. begründeten die Abänderungsanträge der deutschen Die Abgeordneten Genossen Pohl, fratischen Abgeordneten sich schon seit drei Troß des begründeten Einspruches des Genossen sozialdemokratischen Abgeordneten, insoweit diese Dr. Haas und Genossen haben in der Jahren vergeblich darum bemüht, im Abg. Dr. Haas verharrte die Majorität auf der nicht schon im Subkomitee angenommen worden gestrigen Sitzung des Abgeordneten Staatsvoranschlage für Zwede der Berg Einrichtung der Schöffengerichte an Stelle waren. Es muß festgestellt werden, daß die der werksinspektion größere Beträge ein der Geschworenengerichte, wobei drei gelehrte kommunistischen   Partei angehörigen Mit hauses dem Miniſter für öffentliche Arzustellen. Wiederholt hat unser klub die Einstel- Richter zwei Schöffen gegenüberstehen. Eine Ab- glieder des Rechts- und Verfaſſungsausschusses beiten eine dringliche Interpellation lung von zwei Millionen Stronen in den Staats- änderung gegenüber der Regierungsvorlage liegt auch nicht mit einem einzigen Worte in die Spe­boranschlag verlangt, damit eine eigene Berge nur darin, daß die Schöffen zur Berhand. zialdebatte im Blenum des Rechts- und Verfas Seit längerer Zeit nehmen die Unfälle im werksinspektion errichtet werde und richtig funtio- lung erscheinen müssen, daß nur in ihrer jungsausschusses eingriffen und auch feinen ein­Bergbau in beängstigender Weise zu, insbesonnieren könne, allein das Ministerium für öffent- Amvejenheit verhandelt werden kann und daß sie zigen Abänderungsantrag stellten, so daß die dere solche, die Todesfälle und schwere Verlegun liche Arbeiten verhielt sich gegen diese jahre eine Entschädigung in demselben Ausmaße, auptlast der Opposition gegen das gen zur Folge haben.' Zum Beweise dessen werden nachstehende langen Bemühungen vollständig passiv, wie Geschworene, erhalten. Eine besonders ein- Gesetz über die Drosselung der so daß die Mehrheit der gesetzgebenden Körper gehende Debatte entwickelte sich noch beim letzten Preise die deutschen Abgeordneten töbliche Berunglüdungen im Bergbau Schaften die angestrebten Verbesserungen ablehnen Paragraphen, welcher die Rüdwirkung des traf, zumal fich auch die bürgerlichen Abgeord Gesetzes ausspricht. Es wurde eine Abänderung in neten an der Spezialdebatte nur in mehr als jeit Jahresbeginn 1924 Durch diese Mängel der staatlichen Gruben- dem Sinne von der Majorität beschlossen, daß die mäßiger Weise beteiligten. aufgezählt, wobei bemerkt wird, daß die Aufzäh- inspektion werden vielfach nötige Sicherheitsmaß- Vorschriften über das Verfahren Jung feinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: nahmen zum Schube des Lebens und der Gesund Am 5. Jänner 1924: Sprengmittelheit der Bergarbeiter nicht eingeführt, bestehende explosion Anselmschacht in Hult- vernachlässigt; vermehrte Unfälle sind naturgemäß schin vier Tote, die Folge. Wiederholt haben die Bergarbei am 16. Jänner 1924: Paul II  . Schacht terorganisationen und ihre Vertreter die in Oberleutensdorf  , Brandgasexplosion Neuregelung der staatlichen Gruben­ein Toter, acht Schwerverlette, inspektion durch ein besonderes Gesetz ge=

überreicht, in der es heißt:

fonnte.

wohl es Gesetzentsurf scheint.

die Prämie auf Denun- Prämien bieten? Das iſt undenkbar, ob­ziation.

cm 21. Jänner 1924: Johannschacht fordert. An der Vorlage wird schon Jahrelang Zu dem Gesetze gegen die Presfreiheit. in Libušin bei Schlan  , Explosion und und noch weiter studiert und dabei vermehren sich Stredeneinbruch fünf Tote, die Unfälle ins Unendliche. Bon Friedrich Austerlitz  ( Wien  ).

am 1. Feber 1924: Schwabowik, Was­fereinbruch ztvei Tete,

amt 18. März 1924: Sprengmittelexploften in Oran   brei Zote,

Zur Vermeidung und Berhütung von Un- Ein Journalist, der sich für die Würde fällen ist eine strenge und wirksame Kontrolle der feines Berufes die Empfindung bewahrt hat, der Grubenbetriebe burch eigens dazu bestellte Or- kann den Gefeßentwurf, womit die Stompeten; gane des Staates and durch von den Bergarbei der Strafgerichte für Ehrenbeleidigungen geändert tern gewählte Inspektoren aus dem Bergarbei terstande fähleunigst vorzusorgen.

Denn es ist das zivar ungeschriebene Gesetz der Presse, aber dennoch das, worauf ihr An­sehen beruht, daß derjenige, der sich ihr anvers traut, nicht verraten wird. Wer in eine Zeitung hineingeht, hat die Zuversicht, und muß sie haben, daß die Zeitung sein Vertrauen nicht täuschen werde; würden die Menschen diese Zuversicht in am 8. Feber 1924: Milada II. Schacht die Ehrenhaftigkeit des Journalisten nicht haben, Karbis, durch Deleneinsiurz ein Toter, würden sie die Journalisten und die Zeitungen am 13. Feber 1924: Benus- Tiefbau­werden soll, nur mit Grauen lesen. Oft und verachten müssen. Für den anständigen Jour­schacht bei Brüg, Erdeinsturz bei Baggers betrieb ein Toter, Durch gesetzliche Aenderungen sind die Berg  - schwer hat die Staatsgewalt ihre Hand auf die nalisten ist doch das Redaktionsgeheimnis, in am 13. Feber 1924: Unionschacht wertsbefiger rechtlich und materiell Presse gelegt; man hat Preßgefeße erlebt, die der seiner sittlichen Bedeutung dem Beichtgeheimnis Neujattl, durch Ersticken zwei Tote, für jeden Unfall haftbar zu machen, der auf Freiheit der Meinungsäußerung Fesseln und durchaus verwandt, nicht bloß ein Geheimnis vor aut 12. März 1924: Dito- Schacht bei eine Nachlässigkeit in bezug der Sicherheitsein Daumschrauben angelegt, die dem Journalisten, den Nachstellungen der Polizei, der Staatsan­Teplit, durch Sprengmittelexplosion ein richtungen in den Gruben zurückzuführen ist. wenn er eine Meinung äußert, die den Herrschen wälte; denjenigen, der sich mir mit was immer Toler, Die interpellierenden Abgeordneten fragen den mißfällt, mit schweren Strafen bedroht haben: anvertraut hat, werde ich vor niemandem den Minister für öffentliche Arbeiten: aber ein Gefeß, das derart mit Unmoral getränkt nennen, auch dort nicht nennen, wo feine Ver­Sft er bereit, dafür zu sorgen, daß insbesos ist, das, man ist gezwungen, das schärffte Wort folgung zu befürchten ist; wie denn erst doch nicht, dere die Ursachen des letzten Grubenunglüdes am Gabriela Schacht in Karvin unter zu wählen, das gemein ist, wie es dieser Ent wo die gerichtliche Verfolgung zu gewärtigen sucht und das Ergebnis dem Hanse mitgeteilt wurf ist, der die Journalisten einer Republit wäre! Man erinnert sich wohl noch, wie int wird? zum schnödesten Berrat verführen möchte, ein Wilhelminischen Deutschland   der Zeugniszw: ng It er bereit, dafür zu sorgen, falls die Unter- folches Gesetz kennt die gesamte Geschichte der aufgeboten worden ist, um den verantwortlichen suchung irgendein wertsseitiges Verschulden er- Presverfolgungen nicht. Wenn dieser Entwurf Redakteur Wenn dieser Entwurf Redakteur zur Entschleierung seiner Quelle" geben sollte, daß die Schuldigen der Be Gesez würde, das Unheil ist nicht auszudenken. n zwingen. Der Zwang drückte sich in Geld­strafung zugeführt werden? Die Presse ist in unserer Zeit vielleicht die stärkste und Arreststrafen aus; aber der Redakteur, der, Ift er bereit, dem Hause mitzuteilen, ob die wirkende Straft; von ihr können erhebende und um der Strafe für die Verweigerung des Zeug­ftarle Vermehrung der Sprengmittelexplosionen. verderbende Wirkungen ausgehen. Aber daß sie nisses zu entgehen, den Autor oder Informator auf etwaige schlechte Beschaffenheit der Sprengmittel zurückzuführen find? ihre Mission als Führerin und Erzieherin der genannt hätte, er wäre unmöglich geworden. Ist er für diesen Fall bereit, dafür zu sorgen, Nation erfüllen könne, dazu ist vor allem erfor- Dieses Gesetz ist noch ungleich schlimmer als daß die ebelstände behoben und Borderlich, daß die Journalisten charaktervolle Men brutaler Zwang; will es doch Journaliſten zat schriften über Sprengmittelerzeugung und schen, Männer von Ehre sind und bleiben. Wie einer Gemeiheit verführen, dadurch ver Berwertung verschärft und eingehalten wer- sollen sie es bleiben, wenn das Gesch sie zur führen, daß es an ihre schlechten Instinkte oppei­Charakterlosigkeit, zur Ehrlosigkeit verleiter will? liert. Der Gefebentwurf verfährt geradezu umge Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um Ein Stand, den man ein solches Gesetz auferlegen fehrt, als es die Moral gebietet: der anständige das Leben und die Gesundheit der in den Gruben tönnte, wäre in Wahrheit deklassiert. Journalist wird hart angefaßt, der anständige Beschäftigten ausreichend zu schützen? zart gestreichelt. Was würde aus der Moral der Breffe werden, wenn diese Verführung zur De nurgiation Rechtens würde!

am 20. März 1924: 3entrumfchacht in Brüt, durch Sprengmittelegplosion cin Toter,

am 29. März 1924: Florian- Zeche in Zeplis, durch Stredenverbruch, verursacht durch Grubenfeuer ein Toter,

am 29. März 1924: Benns- Tiefbau­schacht bei Brig  , durch Explosion ein Toter,

am 12. April 1924: Gabriel- Schacht in arwin, durch Explosion vierzehn Tote. Auf den Gruben des West böhmischen Bergbau Aktienvereines in Scha B- lar haben sich bei Beginn des Jahres innerhalb vier Wochen vier größere Unglüdsfälle, mit neun Schwerverletzten, ereignet.

Der Nevierrat für den Revierbergamtsbezirk  Ostrau hat am 22. Feber an das Revierberg­amit in   Ostrau eine Beschwerde über die zuneh menden Unfälle gerichtet und Abstellung der Uebel­stände verlangt und darauf verwiesen, daß im Monate Jänner d. J. in M.- Ostran durch Un­glüdsfälle 6 Bergarbeiter getötet, 145 schwer und 814 leicht verlegt wurden.

Diese ungeheueren Zunahmen der Unglücks fälle im Bergbau und besonders jener mit töd­lichem Ausgang sind teine Zufallserschei uungen, sondern haben ihre Ursachen in der immer geringeren Anwendung und Ein­haltung der zum Schutze für das Leben der Berg­arbeiter bestehenden Sicherheitsvorkeh rungen und Sicherheitsvorschriften.

cin

Die Bergwerksbesizer zwingen durch

den?

Jst er bereit, durch Vorlage cines entspre chenden Geschentwurfes dafür zu sorgen, daß die Haftung der Grubenbesizer für alle durch Fahrlässigkeit und Nachlässigkeit ihrer Organe in bezug Außerachtlassung bergpolizeilicher Sicher heitsvorschriften entstandenen Unfälle sichergestellt

wird?

mitzuteilen: Ist der Herr Minister bereit, dem Hauſe Wichiel Gruben durch die Nevierbergämter in den Jahren 1922 und 1928 inspiziert mo wieviel nicht inspiziert wurden?

Wieviel Gruben durch die Inspektionsbeam ten der Berghauptmannschaften im Jahre 1922 und 1929 inspiziert wurden?

Wieviel Gruben durch die Inspektionsabtei­Tung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten in den vorgenannten Jahren inspiziert wurden?

Nach der österreichischen Strafprozeßordaung, die heute auch die der   Tschechoslowakei ist, fann ein Zeuge ,, das Zeugnis verweigern, wenn dessen Ablegung ihm selbst oder einem seiner Angehörigen Betrachte man, mit welchem Raffinement Schande bereiten würde"; und mit Recht hat sich diese Verführung durchgeführt wird. Der verant jeder verantwortliche Redakteur, wenn ihm das wortliche Redakteur, der den Urheber" nicht Gericht die Frage nach dem Verfasser eines Ar nennt und dem die strafgerichtliche Verantwort tikels, der den Gegenstand einer strafgerichtlichen lichkeit nicht nachgewiesen werden kann, wird Verfolgung bildete, vorgelegt hatte, auf diese ge- wegen Vernachlässigung der pflichtgemäßen Auf­sehliche Ausnahme von der Zeugenpflicht berufen; merksamkeit bestraft. Dieses wäre von den Stra niemals hat unter ehrenhaften Journalisten darfen, die ihn überhaupt treffen können, die mildeste. über ein Zweifel bestanden, daß das Redak- Wie bestimmt sie der Entwurf? Wir lassen vor tionsgeheimnis zu den unveräußerlichen läufig das Verbrechen der Verleumdung, das Notwendigkeiten einer anständigen Zeitung gehört. durch den Inhalt einer Druckschrift begangen wer­und als der Oberste   Gerichtshof dieses Recht der den soll( eine Ungeheuerlichkeit für sich!) beiseite Zeugenverweigerung bestritt-es war im Jahre und sehen nur nach, womit die Vernachlässigung 1904 und betraf ein tschechisches Blatt in Olmüş der pflichtgemäßen Aufmerksamkeit bei bloßen brach ein wahrer Sturm der Entrüstung los, Ehrenbeleidigungen bedroht ist. Im alten öster an dem sich   deutsche wie tschechische Journalisten reichischen Preßgesetz( Art. III des Gesetzes vont gleichermaßen beteiligten; nie hat dann ein Ge- 15. Ottober 1868) war darauf eine Geldstrafe richt von dem verantwortlichen Redakteur den von vierzig bis vierhundert Kronen gesetzt; auch Bruch des Redaktionsgeheimnisses mehr begehrt. in dem neuen Preßgesetz der   Republik Desterreich Aber, und das ist wohl zu beachten, man hat ist diese Vernachlässigung" nur mit einer Gel d von dem verantwortlichen Redakteur, dessen Ver- strafe bedroht. In dem Gesetzentwurfe wird antwortung dahinging, den Artikel nicht gelesen aber der Vernachlässigung der pflichtgemäßen und nicht zum Drucke befördert zu haben, dem Aufmerksamkeit bei Ehrenbeleidigungen Arrest also die Verantwortung nach dem allgemeinen von acht Tagen bis zu drei Monaten Strafgeset nicht aufgelastet werden konnte, höch angedroht! Man kann hier übrigens wahr­stens verlangt, daß er angebe, wer in der Re- nahmen, wie rapid sich die Dinge" in der Tsche daktion den Artikel gelesen, geschrieben und choslowakei entwickeln. In dem Gesetz zum Schuße gegenüber den Betrieben erweitert werden? feine Veröffentlichung veranlaßt habe; daß man der   Republik wird die Vernachlässigung der pflicht jemals einem Redakteur angesonnen hätte, seine gemäßen Aufmerksamkeit(§ 42), wenn der In Informatoren zu nennen, das ist auch halt ein Vergehen ist, und Ehrenbeleidigung zurückzuführen. Die Verhältnisse haben sich in dieser Beziehung in den letzten Jahren wea in dem altältesten Desterreich undenkbar gewesen; durch die Presse ist auch nicht mehr als ein Ver­sentlich verschlechtert. Besondere Jnspet   Kopenhagen, 14. April. Der König beauf die Pflicht zu denunzieren hat noch nie gehen- noch mit einer Geldstrafe bea tionen von Gruben durch staatliche Inspektions- tregte ben sozialdemokratischen Follethingabgeord ein Gesetz verkündet. Und die Tschechoslowakische droht: von fünfzig bis zu dreitausend Keronen; beamte sind geradezu eine Seltenheit geworden. neten Stauning mit der Bildung des neuen Republit sollte ihre Journalisten so wenig achten in diesem Gesetz bereits mit Arrest bis zu drei Durch die Revierbergämter tönnen Inspektionen Ministeriums. Stauning erklärte sich dazu bereit. wollen, daß sie ihnen für Angeberei und Verrat Monaten! So ergeht es also dem verantwort

wildes System der Ausbeutung. Aufseher und Vergarbeiter zur planmäßigen Außerachtlassung aller Sicherheitsvorkehrungen. Die im Gefeße vorgeschriebene Grubenton­trolle durch die Betriebsräte wird durch die Bergwerksbefizer fast planmäßig sabotiert, den Betriebsräten werden vielfach bei der Gruben inspektion seitens der Betriebsleitungen nicht jene Aufklärungen gegeben, die sie bedürfen und die fie ergebnislos fordern. Die von diesen Organen wahrgenommenen Uebelstände werden von den Betriebsleitungen so gut wie nicht be achtet. Manche dieser aufgezählten Unfälle wären vermieden worden, hätte man die Warnun gen der Bergarbeiter und kontrollierenden Be triebsräte beachtet.

Die Zunahme der Unfälle ist aber auch

auf das

falt völlige Bersagen bet itaatlichen Grubeninspektion

Ist er bereit, bekanntzugeben, weshalb so tvenig Grubenbetriebe inspiziert wurden? Ist er weiter bereit, dafür zu sorgen, daß die Berichte der Inspektionsabteilung regelmäßig ver­öffentlicht werden, damit nicht nur ihre Feststel­lungen, fondern auch ihre Mängel kontrolliert

werden können?

Ist er bereit, dafür zu sorgen, daß dem Hause chestens ein Gefeßentwurf über die Ausgestaltung der Grubeninspektion unter Heranziehung von den Bergarbeitern gewählter, vom Staate zu bezah

lender Inspektoren vorgelegt wird?

Ist er bereit, eine Vorlage zur Novellierung des Betriebsrätegesetzes im Bergbau vorzulegen, wodurch die Machtbefugnisse der Betriebsräte

Stauning mit der Kabinettsbildung betraut.

bo

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