17. April 1924.

Seite B.

Wetterübersicht vom 16. April. In Böhmen Die bei dem Ehepaar beschäftigten Personen vor wenigen Jahren im Staate eine Sonderstellung| Beklagte die Berufung an den Obersten Gerichts­stieg die Temperatur am Dienstag auf 20 Grad Cel- bestätigen, daß sowohl Frau Aftrenberg, als auch einnahm und die sich auf Grund ihres blauen hof. Dieser hat nun mit Urteil vom 20. Feber fius, in Prag wurde ein Maximum von 21 Grad die Stromer das Kind fast täglich, sei es mun mit Blutes himmelhoch erhaben dünite über die ande- 1924 die Berufung abgewiesen und erkannt, daß Celsius verzeichnet. Gegen Often zu blieben die einem Stod, einer Reitpeitsche oder einer ren Sterblichen, die nach ihrer Anschauung ja nur die Dienstleistungen des Webmeisters in Berüc Temperaturen niedriger, in die Oftslowakei ist die Rnte, geschlagen haben. Die Aftrenberg hat auf ein elendes Bad" waren. Erwärmung überhaupt noch nicht vorgedrungen. ihrem Jungen einmal einen Stod zerschla sichtigung seiner Betätigung als höhere Dienstlei Raschan meldete nur 11 Grad Celsius. Das Nie- gen. Ein andermal schlug sie stungen anzusehen sind und infolgedessen auch die derschlagsgebiet im Westen hat sich beträchtlich ver­Schutzbestimmungen des Handlungsgehilfengesetzes mehrt. Im westlichen Böhmen fiel gestern nachts genießen. bereits Regen. Wahrscheinliches Wetter, von heute: Veränderlich, zunächst Neigung zu Niederschlägen, später Besserung, Abkühlung.

Gerichtsiaal.

Das eigene Kind zu Tode gemartert.

mit dem Kopf des Kindes solange an den Tisch, bis dem Kind Blut aus der Nase tam. Das Kind schlief auf dem nackten Fußboden. Die letzten

Voltswirtschaft.

fünf Nächte vor seinem Tode brachte es in der Internationaler Gewertschaftskongreß

Schublade einer Kommode zu, nur von einem Tischtuch bedeckt. Das Kind wurde auch noch in ben legten Tagen, als es bereits fieberte und phantafierte, mit faltem Wasser abgewaschen.

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Schwierigkeiten bei den tschechoslowakisch­österreichischen wie die Stunde" meldet, ist die erste Phase der Handelsvertragsverhandlungen. in Wien . tschechoslowakisch- österreichischen Wirtschaftsver handlungen, die in dieser Woche abgeschlossen Dem Internationalen Gewerkschaftstongreß, wurden, ohne positives Ergebnis geblieben. Sie der vom 2. bis 7. Juni in Wien stattfindet, gehen waren von vornherein nur als eine Art Vorbe Major Aftrenberg den Jungen mishandelt hat. Als Aus Zeugenaussagen geht hervor, daß auch folgende Tagungen voraus: Mittwoch, den 28. Mai: Sigung des Butompler erörtert wurde. Bei den Verhandlungen, ratung gedacht, bei der der gesamte Fragen­Das Opfer einer Sadistin? Günther einen Tag vor seinem Tobe nichts essen reaus des Internationalen Gewerkschafts- Bundes besonders bei der Erörterung des zolltariflichen Prag , 16. April. Vor einem Straffenat unter wollte, er hatte bereits hohes Fieber- versuchte( J. G. B.). Teiles des Vertragsentwurfes zeigten sich große Borsiz des OLGR. Stepan begann heute der für ihn Major Aftrenberg dadurch zur Vernunft" zu Donnerstag, den 29. und Freitag, den Schwierigkeiten und es fonnte auch bisher zwei Tage angesetzte Prozeß gegen die Mörder des bringen, daß er ihn schwer mishandelte. 30. Mai: Sigung des Vorstandes des J. G. B. 18jährigen Realgymnasiasten Günther Aftren. Man hörte aus dem Zimmer Schmerzens­Samstag, den 31. Mai: Internationale ge- erreicht werden. Die österreichischen Unterhändler eine wesentliche Annäherung in dieser Frage nicht berg. Das 13jährige Seind wurde, wie noch er- schreie und fand den Jungen dann ohn chwerkschaftliche Arbeiterinnenkonferenz. Samstag, haben in vielen Positionen ein Drittel, ja ein innerlich sein wird, im Dezember des Vorjahres tig und aus vielen Wunden blutend auf den 31. Mai und Sonntag, den 1. Juni: Kon- Biertel der derzeitigen Söhe verlangt, was bei den von seinen eigenen Eltern und der Erzie- der Erbe liegend vor: Astreuberg hatte seinen Jun- ferenz des Bureaus des J. G. B. mit den Inter- Tschechen auf lebhaften Widerspruch stieß. Die herin zu Tode geprügelt. Die Aufdeckung gen mit einem Stod so gezüchtigt, daß er ihm ein nationalen Berufsfekretariaten. tschechischen Vertreter haben sich nun nach Brag dieses Mordes hat seinerzeit in der Prager Deffent- Auge ausschlug. Die Vorstandssigung des J. G. B., die am lichkeit großes Aussehen erregt, zumal die Familie As man dem Angeklagten Aftrenberg den Tod 29. und 30. Mai in Wien stattfindet, hat als erste begeben, um sich dort neue Weisungen zu holen. Verbandstag der reichsdeutschen Textilarbei­Astrenberg den sogenannten Oberen Zehntausend" seines Kindes meldete, sagte er zur Erzieherin: Aufgabe, die bisherige Tätigkeit des Bureaus des der Gesellschaft angehört und cheedem das Recht Lassen Sie mich in Ruh, ich speise eben zu Mittag." J. G. B. zu prüfen und einen Aktions- und Fiter. In Cassel wurde Mittwoch die Verbands­befaß, ben Adelstitel zu führen. Die unglaubliche Als Aftrenberg dann die Leiche seines Sohnes sah; nanzplan für die fommende Zeit aufzustellen, der Generalversammlung des Textilarbeiterverbandes fittliche Verkommenheit dieser Familie, ihre- trot äußerte er sich: Das ist nur eine Ohnmacht, dem Internationalen Gewerkschaftskongreß bürgermeisters Genossen Scheidemann mit einer Begrüßungsrede des Casseler Ober­der Blaublütigkeit oder gerade vielleicht deshalb mon bringe Wasser und Essig!" unterbreiten ist. Ferner hat sie vorbereitende Ar­Bestialität dem eigenen Sohne gegenüber und ihr Die Angeklagten bestritten nach ihrer Verhaf- beiten für den Kongreß zu leisten und über das öffnet. Die Generalversammlung ist mit einer er Sadismus sprechen aus jeder Zeile der Anklage- tung jedwede Schuld, nur die Erzieherin gab an, Verhältnis des J. G. B. zu anderen Internatio- brückenden Mehrheit von Delegierten beschickt, die auf dem Boden der Amsterdamer Gewert­schrift, die eine erschütternde Charakteristik cinct, in daß Frau Astrenberg ihren Sohn, der sehr unge- nalen zu beraten. Der guten alten Zeit" privilegierten Familie bar- fchidt(?) unb störrisch gewesen sei, manchmal geschla- Internationale gewerkschaftliche Arbeiterinnen­schaftsinternationale stehen. Versuche einer kleinen Internationale gewerkschaftliche Arbeiterinnen- fommunistischen Delegation, die Tagung zu stören, ſtellt. gen hat. Der Junge sei wiederholt selbst zu konferenz in Wien . wurden von vornherein unmöglich gemacht. Wegen schwerer Körperverlegung, Boben gefallen(?), wobei er sich die Wunden die den Tod des 13jährigen Günther Aftrenberg her- zuzog. Die gewerkschaftliche Arbeiterinnenkonferenz, Der Buchdruckerstreik in München dauert beigeführt hat, find angeklagt: Der 46jährige Ma­die dem Wiener Internationalen Gewerkschafts- fort. Die Lage im Buchdruckerstreit hat sich weiter jor Johanu Franz Astrenberg aus Prag . Die Einvernahme der Angeklagten. fongreß vorausgeht, hat sich mit der Frage zu zugefpist. Der Vorschlag der Arbeitgeber, Dejvice , seine 41jährige Frau Dora Astren Bei der heutigen Einvernahme bestreiten die beschäftigen, auf welche Weise die Arbeiterinnen 1.50 Mark Mehrlohn in der Woche zu zahlen, berg und die 21jährige Erzieherin Emilie Angeklagten nach wie vor ihre Schuld. Dora Astren- am besten den Gewerkschaften zugeführt werden wurde von den Buchdrudern abgelehnt. Kromer. Zur Berhandlung, die auf zwei Tage berg will ihren Sohn nur manchmal bestraft(!) lönnen, ferner mit der Stellung der gewerkschaft- Streit nimmt also feinen Fortgang. anberaumt ist, find 17 Zeugen vorgeladen. Die haben, weil er faul war und nicht lernen wollte. lichen, Landeszentralen zum Internationalen Ar­Verhandlung mußte mit Rüdficht auf die große Die Angeklagte, die nach dem gerichtsärztlichen Be- beiterinnenbund. Anzahl der Beteiligten und Zeugen, sowie mit Rüd- funb erblich sower belastet, hysterisch Konferenz des Bureaus des J. G. B. mit den ficht auf das Publikum in den Schtourgerichtssaal und start sadistisch veranlagt ist, veriidelt sich des Prager Landesgerichtes verlegt werden. Der jedoch in Widersprüche, da sie in der Borunter­Schwurgerichtssaal selbst ist während der Berhand lung dicht besetzt, das Interesse an der Verhandlung ist in Prag ein allgemeines.

Der Tod des Kindes.

Das Ehepaar Astrenberg wohnte in dem Na Bernifařce" genannten Hofe in Prag Dejvic . Das Ehepaar hatte drei Kinder, die jedoch mit der Er zieherin Stromer abgesondert von den Eltern in eigenen Räumlichkeiten wohnten. Die Eltern lamen zu den Kindern nur immer hin und wieder zu Be such. Der 13jährige Günther besuchte mit dem 14­jährigen Johann das deutsche Realgymnasium in Smichow . Beide kinder wurden täglich von und zur Schule begleitet, womit das Ehepaar Astrenberg jedenfalls öffentlich dokumentieren wollte, was es feiner blaublütigen Abstammung schuldig ist.

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fuchung bereits Vieles ihr zur Last gelegtes zuge geben hat. Zum Schlusse ihrer Aussage erklärte fic, sie habe an Günther nur als Mutter gehandelt". Die angeklagte Erzieherin, die die Mitschulb bon sich abzuwälzen sucht, sagte belastend besonders für Frau Astrenberg aus. Sie habe, auf Befehl der Aftrenberg, die ihren Sohn wiederholt schwer züchtigte, täglich mit taltem Wasser wa­chen müssen. Die Erzieherin will jedoch nichts davon bemerkt haben, daß Frau Astrenberg durch ihre sadistische Beranlagung dazu bewogen wurde, bas Rinb su mishandeln. Das Kind selbst sei durch die mishandlungen sehr widerspenstig geworden und hätte oft versucht, vor ihren Augen einer heimlichen Leidenschaft zu fröhnen. In diesem Falle habe sie allerdings, und zwar nur leicht, das Kind geschla= gen. Major Astrenberg bestreitet überhaupt jebe Schuld.

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Zu Weihnachten des Jahres 1922 bemerkte Günthers Klassenvorstand, Prof. Dr. Tieberger, daß Die entschliche Kindertragödie, bie heute im der Knabe, der die erste Klasse besuchte, frant au Prager Gerichtssaal aufgerollt wurde, erinnert leb­werden beginne, denn seine Schulbesuche tourden haft an den Prozeß der Sadistin Radiweh in Wien . unregelmäßig, seine Körperfräfte berfielen zwar die Angeklagte bestreitet, den Knaben des­sichtlich, bis er dann Anfang Juni überhaupt nicht halb gezüchtigt zu haben, um sich selbst geschlechtlich mehr in der Schule erschien. Ein ärztliches Zeugnis aufzuregen, so liefert andererseits ihre Angabe, daß war von den Eltern nicht beigebracht worden, fie fie, ohne es sich selbst erklären zu können, bei den hatten sich immer lediglich auf Entschuldigungsschrei- Mißhandlungen in Erregung geraten sei, ben beschränkt. den Beweis dafür, daß wir es hier tatsächlich mit einer Sadistin zu tun haben, der ein 19jähriges Kind schonungslos ausgeliefert war. Nach dem Befund der Aerzte ist die Angeklagte für ihre Tat jedoch voll verantwortlich.

Am 13. Dezember 1928 erhielt der Zahnarzt Dr. Roubitschef in Prag I vom Vater des Günther eine Zuſchrift, er möge sofort kommen, denn der Junge sei seit Tagen ohnmächtig. Als Dr. Roubit schet in der Wohnung erschien, fand er den Knaben nur mehr als Leiche vor. Günther lag auf cinem Strohsad auf der Erd c, der Stopf der Leiche wies zahlreiche Wunden auf. Abend des gleichen Tages erschien in der Wohnung Dr. Rudolf Funke, von dem das Ehepaar Astren berg die Ausstellung eines Totenscheines verlangte Frau Astrenberg erzählte Dr. Funke, daß Günther an Darmtatarrh gelitten habe, abnormal gewesen sei und in der letzten Zeit sein Bett ver­unreinigt habe. Dr. Funke erklärte mun, daß er den Totenschein da er Günther nicht behandelt habe nicht ausstellen fönne und empfahl dem Ehepaar, den Tod dem Leichenbeschauer zu melden.

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Ein entsehlicher Leichenbefund. Am nächsten Tage traf in der Wohnung eine polizeiärztliche Kommission ein, die die furchtbare Feststellung machen mußte, daß das sind im wahr­sten Sinne des Wortes zu Tode ge prügelt wurde. Das Personal bestätigte bereits dieser Kommission, daß Günther von seiner Mutter und der Erzieherin rüdsichtslos geslagen wurde, obzwar er an einem Darmkatarrh und an Unterernährung litt.

Nach dem gerichtsärztlichen Leichenbefund war an der Leiche des Kindes fast teine Faser Mu 3- tel mehr vorhanden. Auf dem Kopfe und überhaupt am ganzen Oberkörper wurden unzählige Wunden und Narben festgestellt. 3 wei Kopfwunden gingen bis auf die Schädeldede, daß Nasenbein des Kindes war gebrochen. Als unmittelbare Todesursache wurde chronische Tuberkulose festgestellt, die bereits das ganze Innere bes Körpers zerstört hatte. Die Krankheit des Kindes mußte für jeden sichtbar sein, es wurbe aber trotzdem fein Arzt zu ihm geholt, er tourbe vielmehr zu Tobe gequält. Frau Astrenberg brachte vielmehr sogar die Bestialität auf, das trante sind am Abend auf das Nachtgeschirr anzubinden, unb es so die ganze Nacht siten zu lassen, damit es ihr das sich doch so nicht helfen tonnte- nicht das Bett beschmukte.

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Der Prozeß beweist jedenfalls wieder einmal, wie beschaffen die Gesellschaftsklasse war, bie noch

H

Internationalen Berufssekretarinten.

mit den Internationalen Berufssekretariaten am Für die Konferenz des Bureaus des J. G. B. 31. Mai und 1. Juni d. J. in Wien ist folgende Tagesordnung aufgestellt worden:

Der

Weiterer Ridgang der Arbeitslosigkeit in England. Die Zahl der Arbeitslosen in Groß­ britannien ist in der letzten Woche um mehr als 14.000 zurüdgegangen. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen beträgt noch immer eine Million.

DIE

Bereinsnachrichten.

KER- VER

FATURFREUND

Touristenverein Die Natur­freunde", Ortsgruppe Prag II. Die Osterfahrt nach Kruman unterbleibt. Neues Pro gramm: Schloß Böfig, Summer, Wifehaner Regel, Dauba, Liboch.

Ratifilation der Beschlüsse der Konferenz vom 9. und 10. November 1923. Befugnisse der Internationalen Berufssekretariate in Hin sicht auf Lohnbewegungen, Tarifverträge, Streiks, Aussperrungen und Boykotte.- Re­gelung der Unterstüßungsaktion in Fällen von Arbeitskonflikten. Beratung der Frage der Abfahrt Samstag 17.55 Wilsonbahnhof. Zusammen gegenseitigen Unterstübung von Berufsjetreta- tunft 17.10. Anmeldungen Ortsgruppe Prag, Casé riaten, die sich in schwierigen Verhältnissen Nizza, Freitag 7 bis 8 Uhr abends. befinden. Wahl von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern in die ständige Kommis­sion für die Vertretung der Internationalen Berufssekretariate im Vorstand des J. G. B. Aufgaben der Berufssekretariate in Sachen des Achtstundentages, der Gewerbeinspektion und anderer sozialer Maßnahmen.

Fallen die Webmeister unter die Bestimmun gen des Handlungsgehilfengesezes? Das Be­zirksgericht Rochlik hatte vor längerer Zeit ent­fchieden, daß die Webmeister nicht unter die Be­Stimmungen des Handlungsgehilfengesetzes fallen. Das Berufungsgericht Jitschin hatte der Berufung gegen die vorgenannte Entscheidung mit Urteil bom 6. Juni 1923 stattgegeben und das Noch lizer Urteil wegen unrichtiger Beweisführung und vollständig unrichtiger rechtlicher Beurteilung aufgehoben. Gegen diefe Entscheidung ergriff die

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