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erfte Eingabe an eine Frist gebunden und ist diese Frist abgelaufen, so wird die neue geänderte Ein­gabe als verspätet zurückgewiesen. An­sonsten wird sie so erledigt, als wäre sie an dem Tage, wo sie neuerlich eingelaufen ist, eingebracht worden.

Wenn die Eingabe in einer anderen als der Staatssprache für die Partei seitens eines Rechtsfreundes gemacht wird oder wenn die Eingabe von einer Partei herrührt, von der dem Gericht oder der Behörde oder dem Organ bekannt ist, daß sie der Staatssprache kundig ist, oder wenn die Partei die ihr zurückgestellte Eingabe nicht in Entsprechung der amtlichen Weisungen bor­legt, ist sie abzuweisen.

Wenn eine Partei, die ihre Angelegenheit mündlich vorbringt, ersucht, es möge mit ihr ein Protokoll entgegen diesen Bestimmungen aufge­nommen werden, ist sie im Sinne dieses Gesetzes zu belehren; verharrt sie doch auf ihrem Ver­langen und handelt es sich nicht um einen Fall, wo von Amts wegen in staatlichem Interesse vorges gangen wird, so ist sie abzuweisen und es ist darit­über ein furzes Protokoll aufzunehmen.

bernommenen oder aus anderen Umständen( frül. here Verhandlungen u. ä) bekannt, daß der Einver­nommene der Staatssprache nicht so mächtig ist, um in ihr sachlich richtige Aussagen machen zu können, so können diese Personen ohne Dolmetsch in ihrer Sprache einber nommen werden.

5. Feber 1926.

fprache zu verhandeln. Gehören aber Seulist innerhalb einer vom Präsidium des Kollegialge- lauch juristische Berfonen und ihnen ähn gen, Sachverständige, Urkundspersonen oder auch richtes zweiter Instanz festzusetzenden Frist, sowohl liche selbständige Rechtssubjekte, weiter Selbstber Parteien, die zu Beweiszwecken oder wegen einer der Wortlaut der Druckjorten als auch die Ueber- waltungsbehörden, Vertretungskörper, kirchliche Be Beschuldigung verhört werden, den Angehörigen schrift der Einlage in die Staatssprache, sei es durch hörden und andere Rorporationen sein. Die 8ugehörigteit zu einer Minder­einer sprachlichen Minderheit( 2. Hauptstid) im eine Stampiglie, sei es durch leberschrei Sprengel desselben Rollegialgerichtes zweiter Jn ben umzuändern, und zwar an erster Stelle. In heit ist bei schriftlichen Eingaben nach der stanz an und überzeugt sich das Gericht oder das gleicher Weise ist in den Firmenregistern, Katastral- Sprache der Eingabe au beurteilen, sofern nicht dem Gericht der Behörde oder dem Organ be­einvernehmende Amt davon oder ist ihnen auf operaten u. dgl. vorzugehen. kannt ist, daß die Partei einer anderen Sprache Grund des Wohnortes, des Aufenthaltes des Ein Staatsanstalten und Unternehmungen, angehört. Sind ernste Zweifel vorhanden, daß die Partei einer Minderheitssprache angehört, in der ausgenommen Kulturanstalten. die Eingabe gemacht wurde, dann wird eine münd Art. 12. Staatsanstalten und Staats- liche oder schriftliche Erklärung der Partei abber. unternehmungen, die den im Artikel 1 an- langt. Bei einer mündlichen Verhandlung ist an die geführten Ministern untergeordnet sind, amtieren Partei, die in der Minderheitssprache verhandeln und geben ihre Kundmachungen, abgesehen davon, will, immer eine Anfrage nach ihrer sprach. was tiefer unten bestimmt ist, in der tschecho lichen Zugehörigkeit zu stellen, soweit nicht flowakischen Sprache heraus. Ihre Gebie sprachliche Zugehörigkeit der Behörde zweifellos bäude und Amtslokale sind in der tschecho- bekannt ist. flowakischen Sprache bezeichnet und in der Bei juristischen Personen, selbständigen gleichen Sprache werden auch ihre Amtssiegel ver- Rechtssubjekten, weiter bei Selbstverwaltungsbehör. fertigt. Ihre Korrespondenz mit den Par ben, Vertretungskörpern, firchlichen Behörden und teien, soweit sie in fachlicher und geschäftlicher anderen Korporationen ist darauf Bedacht zu neh Beziehung zum Betrieb erforderlich ist, und ihre men, in welcher Sprache fte im öffent. fachlichen Publikationen sind i.. bezug auf die Be- lichen Register eingetragen sind oder nügung der Sprache nicht den Borschriften welche Verhandlungssprache sie auf Grund über die Amtsführung unterworfen. ihrer Statuten, ihrer Geschäftsordnung oder anderer Aber auch in diesen Fällen ist eine andere als! Borschriften, eventuell, auf Grund dieser Verord­die Staatssprache nur dann zu verwenden, wenn dies unbedingt eerforderlich ist. In nung haben. Saben sie einer mehrfache Ver­staatlichen Anstalten und Unternehmungen hat im bandlungssprache, ist die Staatssprache entscheidend, falls sie auch die Sprache der Re­persönli en Verkehr mit der tschechoslowakischen Sprache unkundigen Personen nach Möglich istrierung oder die Verhandlungssprache ist. Anson­teit deren Mutterspace, eventuell eine ſten ist es die Sprache, die hier an erster Stelle an andere, in der sie sich verständigen können, verwenneführt ist. Dei Vermögensmassen( Berlas­det zu werden. Verlautbarungen und schriftliche senschaften, Ronkursmaffen u. ä.) ist die Sprache bes bisherigen Eigentümers maßgebend, Weisungen, die für den inneren Gebrauch der An­bei Stiftungen und ähnlichen Zwedvermögen stalten und Unternehmungen bestimmt sind, wer die Sprache, in der sie verwaltet werden oder ten nach Bedarf auch in anderen Sprachen heraus- die aus dem Zweck oder der Stiftungsurkunde her. gegeben. vorgeht.

Die Aussage hat im Protokoll in der Staats­sprache protokolliert, aber dem Einvernom­menen verdolmetscht zu werden, worüber im Protokoll ein entsprechender Vermerk zu machen ist. Handelt es sich um die wörtliche Wiedergabe der Aussage, worüber der Richter, der Beamte, oder der Senat, vor welchem die Einvernahme er­folgt, von amtswegen oder auf Antrag der Partei mit endgültiger Wirksamkeit entscheidet, so wird die Aus­Art. 5. Eingaben, deren Entgegennahme ein fage auch in der Sprache, in der sie ge­unaufschiebbar dringendes Staatsin macht wurde, protokolliert. Wenn der teresse erfordert, dürfen entgegengenommen wer. Schriftführer dieser Sprache nicht mächtig ist, so pro den auch dann, wenn sie nicht in der Staats­tokolliert sie der Einvernehmende oder der Dolmetsch sprache erfolgen. Solche Eingaben werden erledigt und der Einvernommene unterschreibt sie. Falls es und über sie verhandelt, aber nur in der Staats- notwendig ist, zum Sachverständigen eine der sprache. Wurde eine solche Eingabe nicht angenom. Staatssprache nicht mächtige Person zu bestellen, weil men, so fann sich die Partei nicht wegen Verlegung es an derartigen Schaverständige: in der Staats­des Sprachenrechies beschweren. Eingaben und Be- sprache fehlt, so ist mit ihm im Sinne der Absätze 2 kenntnisse von Steuerträgern und deren bis 5 vorzugehen. Vertretern, die öffentliche Steuern und Abgaben be­treffen, werden nicht als solche Eingaben angesehen.

Art. 6. Eingaben, die, von den Fällen der Art. 22 und 28 abgesehen, in der Staats- und in einer anderen Sprache so gemacht wurden, daß sie nicht zu trennen sind und die nicht einmal der Bedingung des Art. 5 entsprechen, sind im Sinne

Weigert sich die einvernommene Person, die Der Staatsiprachetundig ist, in der Staats­Sprache auszusagen, und lann auf diesen Fall feine antere Bestimmung angewendet werden, so hat sie mit Gelbbuken bis 1000 kronen(§ 8, Abs. 4) dazu gezwungen zu werden.

Art. 9. Gilt für das Verfahren nicht Advo des Art. 4 zurückzustellen, eventuell abzutatenzwang und läßt sich die Partei nicht ein­weisen, damit sie nur in der Staatssprache einge- mal durch einen Bevollmächtigten vertreten, so kann bracht werden. Wurde die Eingabe in verschiedenen mit ihr unter den Voraussetzungen des Art. 8, Abs. 2 Ausfertigungen gemacht, so ist die Ausferti in ihrer Sprache verhandelt werden. Das gung in der anderen Sprache als zur Amtshandlung ungeeignet zurüdzu. weisen und über die in der Staatssprache verfaßte Ausfertigung das vorgeschriebene Verfahren einzu.

leiten.

Art. 7. Urfunden und Afte, die nicht in der Staatssprache, aber in einer solchen Sprache ver. faßt sind, die irgend eine nationale minder heit in dem Staate spricht, dürfen als Beila lagen, Unterlagen, zu Beweis- und anderen amt­lichen Zweden ohne beglaubigte Ueber­setzung in der Staatssprache nur bei einem solchen Gericht, Amt oder Organ vorgelegt werden, dessen Sit sich im Sprengel eines Kollegialgerichts zweiter Instanz befindet, in dem wenig stens ein Gerichtsbezirk mit einer solchen nationalen Minderheit ist und falls sie vor dem 6. März 1925 errichtet worden sind Nichtsdestoweni ger kann das Gericht, die Behörde oder das Organ der Partei auftragen, eine beglaubigte lleber­setzung in der Staatssprache vorzulegen, falls ihm eine solche Urkunde nicht vollkommen ver­ständlich ist. Eine Eintragung in die öffent lichen Bücher, Register und Apparate des Bo­denkatasters kann aber nur auf Grund von Urkun= den in der Staatssprache oder solcher Ur­funden, deren beglaubigte Uebersetzung in de: Staatssprache beigefügt wurde, bewilligt werden. Urkunden oder Schriftstücken, die in einer anderen als in der im Absatz 1 erwähnten Sprache verfaßt sind, muß immer eine beglaubigte Abschrift in der Staatssprache beigeschlossen werden.

Protokoll muß in der Staatssprache abgefaßt werden. Der Partei fann aber auch aufgetragen wer­den, zur Vertretung ihrer Rechte einen der Staatssprache kundigen Bevollmäch­tigten zuzuziehen, falls der Richter oder der Be­amte der Minderheitssprache nicht vollkommen mäch. in der Staatssprache über den Gegenstand der Ver­tig ist, und auch die Bartei nicht imſtande iſt, ſich handlungen verständlich auszudrüden.

Art. 10. Parteien und andere Beteiligte können fich nicht darauf berufen, daß der Recht 8. vertreter, Verteidiger oder andere von ihnen bestellte Bevollmächtigte der Staats. frache nicht vollständig mächtig fint. Es ist elin Grund für das Hinzuziehen eines Dol metsch, daß Rechtsanwälte, Verteitiger oder Bevoll mächtigte sich an der Verhandlung beteiligen, die der Verhandlungssprache nicht mächtig sind. Der Partei obliegt es, sich immer durch einen sprachlich geeigneten Vertr ter vertreten zu lassen Ergibt sich die Not wendigkeit, für die Partei einen eg offo- Ver­treter oder Kurator von amtswegen

Бе

Zahlungsmittel und Stempel.

Art. 13. Metall und Papierzah­lungsmittel, sowie Stempel werden in der Staatssprache herausgegeben. Der Wert der Papierzahlungsmittel wird nach Bedarf auch in den Sprachen, die von den Minderhei ten der Tschechoslowakischen Republik gesprochen werden( Art. 14), angegeben werden.

Zweites Hauptflüð.

Parteien und anderen Beteiligten und ihren Rechtsvertretern find Ordnungsstrafen (§ 8, Abs. 4, d. Gef.) bis zu 1000 Rronen aufzuer. legen, wenn sie über ihre sprachliche Zugehörigkeit oder sprachliche Fähigkeiten unwahre Angaben machen.

Auf diese Bestimmung ist jedesmal, wenn die Partei im Sinne der Bestimmung des Abs. 2, ge fragt wird, aufmerksam zu machen. Die Auf­erlegung einer Geldbuße für den Rechtsvertre ter schließt nicht die allfällige Verfolgung im Difsiplinarberfahren aus.

Von den sprachlichen Minderheiten. Art. 14. Unter einer nationalen und sprach­Art. 17. Die den Angehörigen einer sprachlichen lichen Minderheit im Sinne dieses Gesetzes und Minderheit durch das Gesetz und diese Verordnung dieser Verordnung werden Staatsbürger der gewährleisteten Rechte und Borteile stehen Tschechoslowakischen Republik verstanden, die eine nur der Partei persönlich zu; hanbelt die und dieselbe Sprache, aber eine andere als die Partei durch einen Bevollmächtigten, einen Staatssprache sprechen, deren sich nach dem Er- gesetzlichen oder Rechtsvertreter, so ist maßgebend gebnis, aber eine andere als die Staatssprache die Sprache der Partei, keineswegs die Sprache, die sprechen, deren sich nach dem Ergebnis der letzten der Bevollmächtigte oder der Vertreter verwendet. amtlich veröffentlichten Volkszählung wenigstens Diefer kann sich auf seine sprachliche Zugehörigkeit in einem Gerichtsbezirk der Republit mindestens nicht berufen. 20 Prozent der Bevölkerung bedient.

Art. 15. Gerichtsbezirk im Sinne des§ 2, Abs. 2, des Gesetzes ist der Sprengel eines Ge richtsbezirkes, in dem auf Grund der letzten amt­lich veröffentlichten Volkszählung mindestens 20 Prozent von Staatsbürgern leben, die sich zu

thebestellen, is hat nach Möglichkeit ein solcher beiterbe4, angelitten perche bebienie.Habe

zu werden, der sowohl Staata. Sprache, als auch der Sprache ter betreffenden nationalen Minderheit vollkommen mächtig ist. Das gleiche gilt ten den Verwaltern des Exekutions. Konkurs- und Ausgleichsverfah rens.

Art. 11. In jenen öffentlichen Büchern, bei denen bisher Drudjorten in einer Minder­Art. 8. Mit Parteien und anderen heitssprache verwendet wurden und in denen die Beteiligten ist nur in der Staats- Ueberschriften in dieser Sprache gemach: sind, len

Copyright durch Wilhelm Goldmann Verlag Leipzig . 102

Ein tiefer Atemzug der Erleichterung hob ihre] Brust. Unwillkürlich verglich sie die Entfernung bis zur Landungsstelle mit dem Abstand, der Die Goldwäscher am Klondike.yuns Floß von dem ihrigen noch trennte.

Roman aus der Zeit der großen Goldfunde in Kanada und Alasta

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wurde.

von Emil Droonberg

Art. 14, angeführten Sprache bedienen. Wurde dieses Verhältnis von Angehörigen einiger ande rer Sprachen als der Staatssprache festgestellt, so gelten für jede dieser Minderheiten die besonderen Bestimmungen des Geseges in dieser Verordnung. Wenn auf dem Gebiet einer Gemeinde mehrere Bezirksgerichte errichtet wurden, so gilt die ganze Gemeinde als einziger Gerichtsbezirk.

Art. 16. Angehörige der Sprache einer nationa­Minderheit können nicht nur physische, sondern

Drittes Hauptffüd. Ausnahmsbestimmungen.

a) Bezirke, Behörden und Organe in einem Gerichtsbezirk mit sprachlicher Minder­heit.

Art. 18. Ausnahmen von den im ersten Hauptstück angeführten Bestimmungen gelten un ter folgenden Bedingungen: Wenn es im Ge­richtsbezirk eine sprachliche Minderheit gemäß Art. 15 gibt, wenn es sich um eine Sache handelt, die Gerichten und Behörden oder Orga nen deswegen zufällt, weil sich ihre Wirksam

eit auf einen solchen Bezirk be­zicht, wenn die Partei Angehörige ber sprachlichen Minderheit ist und in dieser Sprache Eingaben und Erklärungen

Mrs. Paterson hatte sich auf ihrem Size| fest und wurde häufig vom Waffer überfluter. gerade nur dadurch halten können, daß sie an Mrs. Paterson war offenbar nichts geschehen, sie Eileen angeprallt war und auf diese Weise ihr half aber so gut sie konnte, durch ein jämmerli­Gleichgewicht wiedererlangt hatte. ches Hilfegeschrei.

Jetzt schrie sie laut um Hilfe. Eileen wie wie auch Escher waren unter Oberfläche des Wassers verschwunden.

Es erschien durchaus möglich, daß sie sie noch zur rechten Zeit erreichen fonnten. Uebrigens traten dort und auch schon vorher die Wände der der Schlucht weiter auseinander und Lynn hätte Wenn auch das Floß mit einer ziemlichen ihnen ausweichen können, wenn er gewollt hätte. Aber gerade an seinem Willen dazu zwei­felte fie; denn er hatte sich sicher nicht unter An­wendung seiner brutalen Rücksichtslosigkeit an den Plaß hinter ihnen gedrängt, um an ihnen vor­beizufahren.

Hilfe hätte freilich nur Mr. Lynn bringen fönnen, dessen Floß eben langsam vorbei schwamm. Er rief Mr. Paterson, der ziemlich vatlos schien, etwas zu. Es flang wie eine Frage höhnischer Anteilnahme. Eileen konnte aber die Worte nicht verstehen.

Kraft gegen die Felswand angetrieben worden war, so wurde es doch gerade durch dieses plöß­Die gleiche Befürchtung hegte Eileen, und es liche Abschwingen seines Endes aus der Fahrt- Was ihr aber ein Gefühl lähmenden Ent­lam ihr der leise Verdacht, daß hier vielleicht wie richtung vor seiner voraussichtlichen völligen Ber- fetens einflößte, war, daß sie Escher nirgends der eine verbrecherische Absicht Lynns im Spiele trümmerung bewahrt, denn Lynns Floß, das erbliden konnte. Nur seine Müße sah sie, halb Jet. Der Streit, den er veranlaßt hatte, um sich direkt darauf zugehalten hatte und es im näch- im Wasser verfunken, in der Strömung treiben. den Play hinter ihnen zu sichern, machte das nur Gleichzeitig wurde auch das Wasser, das bis- sten Augenblide gerammt hätte, traf es infolge Sie fühlte ihren Herzschlag stoden und konnte zu wahrscheinlich. Freilich konnte sie sich nicht er- her mit seiner glasigen Ruhe enien so seltsam un- dieses Umstandes nicht mehr in seinem Wege an nur mit Mühe einen Schrei zuvüddrängen, einen flären, warum fein Floß schneller trieb, da es beilbrohenden Eindruck gemacht hatte, unruhig. und glitt langsam an seiner Seite entlang an Schrei, den die eigene Lebensgefahr ihr nicht doch von derselben Strömung vorwärtsgetragen Die Felswände und wohl auch der Boden unter ihm vorbei. hatte erpressen können.- dem Wasser schienen rissiger zu werden, denn es Kenlo hatte das Unglück seiner Herrin mit Aber da tauchte schon, fast genau an der Dann beobachtete sie. das Floß hinter ihm. begannen sich Wirbel zu zeigen und Stellen, wo einem lauten Schreckgeheul beantwortet und Stelle, an der er versunken war, Eschers Stopf Die Leute darauf vermochte sie nicht zu erkennen, es schäumte und brandete und sich zu weißem schwamm ohne Besinnen auf die Stelle zu, wo sie aus dem Wasser empor- und jeßt riß ihr un­aber sie fonnte wahrnehmen, daß der Abstand Gischt zerschlug. Beständig spilte es jetzt auch versunken war. Als sie wieder auftauchte, wa- beschreibliche Erleichterung den zurückgehaltenen zwischen ihm und dem Lynus der gleiche blieb. in einzelnen flachen Wellen über das Floß hin- ren beide, der Hund wie das Mädchen, eine Schrei aus dem Wunde. Gischt zerschlug. Also trieb das leptere nicht schneller, wohl aber weg, so daß nur die beiden Frauen auf ihren er- einem Laut unfäglicher Freude pacte er ihre Lynns Floß an ihr vorübertrieb, sah auch nicht, Strede weit von dem Floße fortgetrieben. Mit Sie sah es nicht, daß in diesem Augenblicke das ihrige langfamer als die andern." höhten Sißen davon nicht betroffen wurden. War es schwerer beladen? Wenn aber auch die Tiefe des Wassers hier dicke Jacke zwischen seinen Zähnen und hielt daß dieser plößlich auf dessen anderen Seite an­Sie fonnte die Frage nicht beantworten; sie scheinend etwas dringend Notwendiges in Ord­war aber wichtig. Denn wenn das Ende der erheblich geringer war, so war sie inunerhin noch die leichte Last über Wasser. Schlucht nicht bald in Sicht kam, konnten sie in beträchtlich genug, daß sie dem Floße hätte eine Eileen schien sich im Wasser ziemlich sicher nung zu bringen hatte, um eine Entschuldigung diesem Falle vielleicht durch Abwerfen der Ba ungehinderte Fahrt gewähren müssen. Troßdem zu fühlen, was nicht überraschend war, da sie dafür zu haben, daß er ihr den Rüden zukehrte: dung einem Zusammenstoße entgehen. Das wäre vermehrten sich aber die Rucke, die sich Escher in San Franzisko, mit seinem wunderbaren denn es war nicht ratsam, den Männern auf freilich auch ein ganz verzweifelter Schritt ge eben aus diesem Grunde gar nicht erklären Badestrand aufgewachsen war. Nur behinderte dem feinigen folgenden Floße zu zeigen, daß er sie ihre schwere Kleidung. Aber sie wußte, was die Pflicht der Rettung eines Menschenlebens wesen, aber wieviele Reisende vor ihnen hatten konnte. - ste sah nur Escher schon ihre gesamte Ladung verloren und waren Während er noch über die mögliche Ursache sie zu tun hatte. Es genügte ihr, die Hand auf absichtlich versäumte Paterson, ein Tau!" rief dieser, sich an dem froh gewesen, nur mit dem nackten Leben heil nachsann, erlitt das Floß einen heftigen Stoß, der den Rücken des Kindes zu legen, um den Nach Floß festhaltend und die von Wasser triefenden aus dieser unheimlichen Schlucht zu kommen. es zu einem plöglichen Halt brachte und nicht nur teil der nassen Kleidung auszugleichen. Sie wollte eben Escher ihre beunruhigenden ihn, sondern auch Eileen kopfüber in das Wasser Haare aus der Stirn streichend, denn ein Blid Wahrnehmungen mitteilen, als sie nach einer ge- stürzte. Gleichzeitig schwang das hintere Teil des hatte ihn belehrt, daß es, wenn er Eileen zu ringen Biegung der Schlucht, gerade voraus, Floßes gegen die linte Felswand, denn Paterson Hilfe tam, für ihn ohne ein solches unmöglich wenn auch noch in ziemlicher Entfernung, einen war unter der Gewalt des Stoßes vorwärts auf fein würde, mit ihr gegen die Strömung wieder nach dem Floße zurückzugelangen. Ausschnitt des freien Himmels erblickte. Dort seine Knie gestürzt und hatte die Nuderpinne war. also war das Ende der Schlucht und der Gefahr. fahren lassen,

Dann, während die übrigen Hunde sich allmählich um Kenlo und sie zu sammeln be­gannen, blidte sie um sich, um sich zuerst ein­mal zu vergewissern, was eigentlich geschehen

Dort war das Floß. Augenscheinlich saß es

Fortjepung folgt.)