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6. Jahrgana.
Sozialdemokrat
911911 201
nörop s
Die Ungefeßlichkeit der
in der tschechoslowatischen Republit.
Sonntag, 21. Feber 1926. tan
( also mindestens 20prozentigen) nationalen
jamfeit auf einen Bezirk mit einer solchen
Minderheit beschränkt ist, ebenso wie bei den
Sprachenverordnungen. übergeordneten Instanzen eine Beſchränkung
auch die Herausgabe der Erledigung bloß in
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Nr. 45.
Die Regierung auch in den anderen Städten unterlegen. Das, was durch die Sprachenverordnung der Sprache der Partei Platz greifen den meisten Städten die Gemeindewahlen be- zahl, die für die Regierung abgegeben wurde, be Bukarest , 20. Feber. Gestern wurden in Hermannstadt , Konstanza usw. Die Stimmenander deutschen Bevölkerung zugemutet wird, ist fann. Von dieser Ermächtigung hat die Regieso unglaublich, so aufreizend und unsinnig, daß rung im Artikel 37 Gebrauch gemacht. Natür- endet. Das Wahlergebnis in den Städten ift für trägt kaum die Hälfte der für die Opposition abBände geschrieben werden müßten, um all das lich wieder nicht im Sinne der ge. die Regierung vollkommen ungün gegebenen Stimmen. Die Begeisterung der Unrecht und den Widersinn zu beleuchten, den fetzlichen Vorschrift. Diese ermächtigt ftig ausgefallen. In Bukarest wurden in allen Opposition über den erzielten Sieg ist undiese Verordnung in sich birgt. In den beiden wie aus der zitierten Bestimmung ersicht- Wahlbezirken die oppositionellen Listen geheuer. Die Wahlen sind im ganzen Lande Auffäßen Bemerkungen zu den Sprachenverlich die Regierung, in jenen Bezirken, wo mit großer Mehrheit gewählt, und zwar verhältnismäßig ruhig verlaufen. In oppofitio. ordnungen" sind schon mehrere Ungefeßlichkeiten eine 20prozentige Minderheit vorhanden ist, erhielt die Opposition 16.328, die Regierungs - nellen Kreisen erwartet man, daß die Regierung und Widersprüche beleuchtet worden. Es sei die Herausgabe der Entscheidungen an die An- partei 7328 Stimmen. In allen größeren Städ- infolge der erlittenen Niederlage fich entschließen heute eine weitere Blütenleje anderer Beſtim gehörigen der nationalen Minderheit nur in ten hat die Regierung ebenfalls Niederlagen er-| werde, zurückzutreten. mungen vorgenommen, die die Gesetzwidrigkeit beren Spra che anzuordnen und hiebei die litten, so in Jassy , Galah, Czernowiß, Kronstadt , der Sprachenverordnung beweisen.
näheren Modalitäten zu bestimmen.
Den weitesten Spielraum für die Willfür
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Regierung für den Frankfälschungsskandal nicht verantwortlich zu machen sei, während der Minderheitenbericht die Verantwortung der Regierung festlegen wird.
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Vor allem muß festgestellt werden, daß Indem sie angeordnet hat, daß die e inspradie Regierung nicht die Vollmacht chige Verhandlung und Erledigung nur dann besaß, im Verordnungswege in der Sprachen plaßzugreifen hat, wenn für die Verhandlung. frage zu bestimmen, was ihr beliebt, sondern. beziehungsweise Erledigung nur Parteien einer baß die der Regierung eingeräumte Gewalt im Minderheit in Betracht kommen, hat sie im 100.000 Teilnehmer zu erwarten.- 500 Wiener Gäste. Sprachengeset ganz genau um Rahmen der ihr übertragenen Vollmacht geschrieben und sie soweit ihre Ermäch- handelt. Die Regierung fonnte es aber natür heute morgen grüken in Hamburg die Farben der 100.000 Reichsbannerleute werden erwartet. Hamburg , 20. Feber.( Eigenbericht.) Seit wegs von Privaten beigestellt worden. Etwa tigung vom Gesetz erteilt worden ist auch lich nicht unterlassen, auch bei diesem Anlaß Deutschen Republik den Bundestag des Reichsbestimmte Richtlinien erhalten dem Gesetz zuwiderzuhandeln und als Voraus banners Schwarz- Rot- Gold. Zahllose Privat- ordnung des deutschösterreichischen republikanischen Nachmittags traf die 500 Mann starke Abhat, die zweifellos für sie bindend sind. Es fegung für die Zulässigkeit der einsprachigen häuser tragen Flaggenschmuck. In den Straßen Schußbundes aus Wien in Hamburg ein. Heute fonnte und follte nach dem Sinn des Gesetzes Erledigung die im Gesetz mit 20 Prozent fest- und namentlich vor den Hauptbahnhöfen drängt abends finden in allen Stadtteilen Fackelzüge und im Wege der Sprachenverordnungen feines gejezte Minderheit auf 66 Prozent sich eine festliche Menge. Seit 9 Uhr vormittags Begrüßungsversammlungen statt, in welchen Mitfalls ein vollständig neues Recht heraufzuschrauben. Wieder eine auf- rollt Zug auf Zug mit Reichsbannerleuten im glieder des Reichsausschusses die Bedeutung des geschaffen, sondern die Regierung lediglich gelegte ungefeßlich feit! Hauptbahnhof ein. Die Quartiere sind fast durch| Tages würdigen. ermächtigt werden, im Geiste des Sprachengesetzes vom 29. Feber 1920, Nr. 122, bestimmte Anordnungen treffen, die ihr ausdrück der Regierung freilich bietet der§ 8. Dieser lich aufgetragen u. inhaltlich ziemlich genau um- bevollmächtigt die Regierung, die nähere Durch grenzt worden sind. Um Umfang und Inhalt führung des Gesetzes im Verordnungswege zu der Befugnis der Regierung auf dem Gebiete bewerkstelligen und im Geiste dieser Geder Sprachenrechte richtig beurteilen zu können. Be auch den Sprachengebrauch für untersuchungsausschuh hat heute nachmittage von ist es notwendig, zunächst das Gesetz selbst einer die autonomen Behörden, Ver- 17 bis 23.15 Uhr getagt und die Prüfung der Echo des Benes- ruo'és tretungsförper und öffentliche Dokumente abgeschlossen. Damit wurde das genaueren Betrachtung zu unterziehen. im ungarischen Parlament. Im Paragraph I wird bestimmt, daß die orporationen, sowie für jene Behör- Beweisverfahren als abgeschlossen erklärt. Nächste Budapest , 19. Feber. Abg. Stefan von näheren Vorschriften über die Verpflichtung den und öffentlichen Organe zu regeln, deren Sißung Samstag Nachmittag. Rakovszky hat für den nächsten Interpelder Staatsbeamten und Bedienste Wirksamkeit sich auf kleinere Sprengel, als ein lationstag eine Interpellation über die som Wien, 20. Feber. Die Blätter melden aus tichechoslowakischen Minister des Aeußern Dr. ten sowie der Beamten und Bedien Gerichtsbezirk iſt, erstreckt oder die feinen steten der staatlichen Anstalten Sprengel besitzen. Diese Bestimmung war für Budapest : Die gestrige unerwartete Schlußißung Benes am 16. Feber geh: Itene Parlamentsrede und staatlichen Unternehmungen die Regierung natürlich eine Fundgrube für des parlamentarischen Untersuchungsausschusses angemeldet. zur Kenntnis der tschechoslowakischen Sprache Afte der Willkür, ein Anlaß, sich in Vergewal- in der Frantfälschungs- Affäre soll eine Wenburch Berordnung geregelt werden. Von dieser tigungen fräftig auszuleben. Das vierte Haupt- geführt haben. Die Hoffnung, daß es u einem Ein französisch- türkischer Vertrag. her politifden lage herbei Ermächtigung hat die Regierung im XII. Stück gibt hiefür ein beredtes Zeugnis. Wie stompromiß zwischen beiden Parteien kommen Peinliche Ueberraschung in London , Sauptstüde( Art. 60-67) Gebrauch gemacht. die Regierung bei Durchführung des§ 38 den werde, besteht nicht mehr, da man über die vorDaß die Bestimmungen absichtlich so getroffen Geiſt" des Sprachengejet es beachtet hat, soll zeitige Schließung des parlamentarischen Unter- London , 20. Feber. Die Meldungen, welche wurden, damit sie der Staatsverwaltung die im nachstehenden gezeigt werden. Die Beſtim- fuchungsausschusses sehr entrüftet ist. Die oppo- über den Abschluß eines französisch- türkischen Möglichkeit bieten, sich der bisher im Wege der mungen der§§ 2 und 3 des Sprachengefeßes, fitionellen Ausschußmitglieder wollten nämlich Freundschaftsabkommens berichten, führen u. a. Ausnüßung des Abbaugesetzes noch nicht ent- die von den nationalen Minderheiten handeln, noch einmal einige Vernehmungen durch den auch an, daß Frankreich der Türkei bedeutende lassenen oder pensionierten deutschen Beamten bilden das, was man den„ Geift" des Gesetzes Untersuchungsausschuß vornehmen lassen, so territoriale Bugeständnisse gewährt und Bediensteten zu entledigen, somit die letzten bezüglich der sprachlichen Behandlung der natio- u. a. den Grafen Nikolaus Banffy, den Grafen und auch einen Teil jenes Gebietes, den die deutschen Angestellten aus dem Staatsdienst nalen Minderheiten nennen kann. Im§ 2 Emmerich Starolyi und den Oberstaatsanwalt Bagdadbahn durchzicht, an die Türkei abgeSztrache. treten habe. Dieses Abkommen hat der„ Daily Nach Schluß der gestrigen Situng des Aus- Mail" zufolge in England Ueberraschung entfernen fann, ist schon in den Kundmachungen wird in den Bezirken, wo sich eine mindestens unſerer Partei entsprechend beleuchtet worden. 20prozentige Minderheit befindet, dieser genau schuffes versammelten sich die Mitglieder des- hervorgerufen und es wird als fast unglaubwürdig Immerhin hat die Regierung hier eine ihr dasselbe sprach Ii che Recht eingeräumt, felben zu einer Beratung, die bis 3 Uhr früh angeschen, da es gegen die französisch- engliſche durch das Gesez leider eingeräumte Berechti- wie den tschechischen Minderheiten in Bezirken dauerte. Es scheint nun diesmal ficher, daß der Verständigung verstoßen würde. gung zur Anwendung gebracht, wenn auch miß mit deutscher Mehrheit. Die Gerichte und Be- Untersuchungsausschuß zu leinem einheitlichen Konstantinopel , 20. Feber.( Havas.) Amtlich bräuchlich und zu nationalistischen Zwecken. Sie hörden, Aemter und Organe müssen in solchen Bericht an die Nationalversammlung kommen fonnte es aber nicht unterlassen, bei diesem An- Bezirken Eingaben in der Sprache der Minder- wird, sondern es wird ihr vielmehr ein Bericht wird gemeldet, daß gestern das französisch- türkische lasse auch die ihr übertragene Voll- heit nicht nur annehmen, sondern auch un- des Referenten der Mehrheit und ein Bericht Neutralitätsabkommen parafiert wurde. Das Abmacht weit zu überschreiten. Sie hat beschadet einer eventuellen Erledigung in der der Minorität vorgelegt werden. Der Bericht der kommen enthält außer 16 Artikeln des Textes nämlich in Artikel 60- nachdem im Absatz 1 Staatssprache in der Minderheits. Mehrheit wird zu dem Schluß kommen, daß die fünf Bufatprotokolle. für die Beamten bei allen Gerichten, Be- prache erledigen. Den autonomen Be- ooooo
tomn en beherrscht!)
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Von dem Wansinn, daß in jeder deuthörden und Instituten, die den Ministerien hörden, Vertretungskörpern und öffentlichen aufzuerlegen, nicht nur jede tschechische Ein-| unterstehen, die vollkommene Beherrschung der Körperschaften macht§ 3 wohl zur Pflicht. gabe anzunehmen, was ja im Gesch vorgeschen oder magyarischen Gemeindevertretung, in Eingaben in der Staatssprache unter allen schrieben ist, sondern auch in tschechischer wo auch nur ein einziger Tscheche tschechischen Sprache vorgeschrieben ist Umständen anzunehmen, gibt ihnen aber das Sprache zu erledigen. Nun sollte man fißt, dieser nach Artikel 80 der Verordnung Abjat 2 folgendes bestimmt: „ Auch zu Laienrichtern und Gericht 3- Frecht, fie in ihrer Sprache, also in der Minder- meinen, daß die Regierung so wie es ja das techt haben soll, die Ueberseßung beijizern lann die Staatsverwaltung mir er heitssprache zu erledigen. Deutsche Ge- im§ 3 des Sprachengefeßes bestimmt wird, das aller Anträge in die tschechische, nennen, wer den Bedingungen des Absatz 1 ent- meinden hätten also nach dem Sprachen- gleiche sprachliche Recht gegenüber der Ge- beziehungsweise lowakische Sprache spricht."( Das heißt die Staatssprache voll geseß nicht die Pflicht, tschechische Eingaben meinde, das sie über die Vorschrift des Ge- au verlangen, wird noch in einem antschechisch zu erledigen. Andererseits hätten jeges hinaus dem einzelnen tschechischen deren Zusammenhang gesprochen werden. Obwohl also die Regierung vom Gesetz tschechische Gemeinden mit einer 20prozentigen Bewohner einräumt, doch auch mindestens einer Wohin diese Anordnung in der ausdrücklich nur die Vollmacht erhalten hat. nationalen Minderheit auch nicht die Pflicht. 20prozentigen deutschen Minderheit zubilligen Braxis führt, hat sich in Eger gefürbieStaatsbeamten und Staats- die Eingaben der Angehörigen dieser Minder- müßte. Weit gefehlt! Den tschechischen Gezeigt, wo bereits die erste, seit Erscheinen meinden legt sie die Verpflichtung der Heraus- der Sprachenverordungen stattgehabte Gebediensteten Anordnungen bezüglich der heit in der Minderheitssprache zu erledigen. Verpflichtung zur Kenntnis der Staatssprache Also doch eine Art der Gleichberechtigung! gabe deutscher Erledigungen überhaup: meinderatssitzung infolge der Ünmöglichkeit der nicht auf, auch dann nicht, wenn die der Erfüllung des von dem einzigen tschechizu erlassen, hat sie entgegen dem GeDieser Gedanke der Gleichberechtigung setz- diese Anordnung auch für Laien ohnedies vom Sprachengeset nur auf die min deutsche Minderheit 49.9 Prozent schen Mitglied gestellten Begehrens geschlossen richter und solche Gerichtsbeifißer destens 20prozentigen Minderheiten beschränkt der Bewohner der Gemeinde um werden mußte! Also tschechische Obgetroffen, die keine Staatsbeamte, noch war, hat die Verordnung völlig verzerrt. Sie faßt! Also eine Anordnung, die dem Geiste itruktion in den deutschen Geweniger Staatsbedienstete sind. Also eine maßt sich das Recht an, auf Grund des§ 8 des Sprachengesepes, daß die anderssprachigen meinden und Lahmlegung der allen deutschen Gemeinden mit mehr als 30.000 mindestens 20prozentigen Minderheiten nicht Wirtschaft dieser Gemeinden, das etlatante Gesepesverleßung! den kleineren deutschen Geschlechter behandelt sehen will als die tschechi- wird die Wirkung der aus UnverDer§ 2 handelt von den Bezirken mit Einwohnern- mindestens 20prozentigen sprachlichen Minder- meinden bei Vorhandensein einer 20prozenti- ichen Minderheiten in deutschen Gemeinden, ſtand und Vosheit geborenen heiten und bestimmt im Absatz 3, daß durch gen tschechischen Minderheit oder aber wenn geradezu ins Gesicht schlägt und über deren Sprachen berordnungen sein! ing Oberſtent BervalVerordnung festgesetzt wird inwieweit und bei auch nur ein einziger tschechischer Ver- Gefeßlichkeit" wohl vom Obersten Verwalwelchen Gerichten und Behörden, deren Wirk- treter in der Gemeindeſtube sitzt die Pflicht tungs- Gericht gesprochen werden wird!
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( Schluß folgt.)