Beite 2.

Inland.

' m

24. März 1926.

8. Salbstadt, Bez. Braunau  .

a) Das tu März 1925 von der Bezirksverwal

I mit den fascistischen Treibereien der Herren Strl- 1 Es wirb weiter getvurstelt. Der Minifter- 1 brny und Stahanek nicht einverstanden sei und präsident Cernb hat die verschiedenen tschechi sich von ihnen zurüdzuziehen wünsche. Das schen Parteien einzeln vorgenommen, um ihnen Die letzte Ta. oer Koaitionsregierung. Abendblatt des Ceste Slobo" berichtete von ber seine Vorschläge zu unterbreiten. Seine Erklärungskommission Braunau   im Namen mehrever G Oder ist es die erste Tat der neuen Beam bevorstehenden Entscheidung, ohne einen triftigen gen laufen darauf hinaus, daß alles beim alten zen Stiftsmeierhofes Salbstadt ist bisher unerlesia eben vorgelegte Gesuch um zureilung des gun tenregierung? Aus einer m Amtsblatt der tfche Grund anzugeben. Dienstag follte die Entscheibleibe. Was das nun heißen soll, dürfte laum Die Zuweifung desselben og ne Buteilungs choslowakischen Republit am 20. März veröffent- dung fallen, die Nationalsozialisten erklärten aber iemand sagen können. Kommt das Beamtengefes verfahren, ift bevorstehend. lichten Kundmachung ist zu ersehen, daß die Re- schließlich, es handle sich um Machinationen der oder wird es gründlich geändert, lommen die berfahren ist bevorstehend. 6) Das Gesuch des Ortsschulrates Halbstad: u Nationaldemokraten und es dente niemand daran, Zölle oder nicht, wird Englis   feine Steuerpläne gierung( welche?) dem Minister für die Slowakei   Benes vor die Wahl zu stellen, Minister oder Ab. Durchfeßen oder nicht? Da alle diefe Dinge in Suweisung von 1.5 hektar Boden zu Schul- und die Vollmacht erteilt hat, für die Slowakei   A u s- Turngweden vom 17. Oftober 1921 wurde von der der Schwebe waren und jede Partei sich eine an nahmsverfügungen durch Verord- geordneter zu bleiben. Man wird also auch diefe anscheinend auf bere Lösung vorstellte, wird wahrscheinlich jebe Distriktsstelle in Königgräß mit Bescheid vom 3. nungsgewalt zu treffen. Die Kundma- persönlichen Intrigen beruhende Krise" ruhig meinen, es bleibe beim alten, wenn ihre Biele Juli 1922, 3. 175/ 12-22 abgewiesen. chung lautet: abwarten fönnen. Benes wird seine Politik so verwirklicht werden. Auf jeden Fall dürfte der oder so fortsetzen und fein allfälliger Nachfolger Pendret weiter das Auskunftsmittel der Re 4. Jägerndorf. würde faum eine andere machen. Es liegt an gierung bleiben. n der Beziehung hat es noch dem System und weniger an den Personen. jede Regierung beim alten gelassen.

Die Regierung der tschechosl.   Republik hat dem Minister Dr Josef Kallay auf Grund der Bestimmungen des Paragraph 14 des Gesetzes vom 10. Dezember 1918, Nr. 64, der Sammlung der Geseze und Verordnungen mit Beschluß vom 19. März 1926 die Vollmacht gegeben, für die Slowa­fei Verordnungen herauszugeben und alles zur Erhaltung der Ordnung, der Konsolidierung der Verhältnisse und der Sicherung eines geordneten staatlichen Lebens in der   Slowakei zu unterneh шеп.

Wie man uns behandelt!

Der Biliner Bezirtshauptmann unterlagt unsere Broteitverfammlung, weil die Ordnung gefährdet und weil ohnehin ichon genug Distutiert worden ist.

De

weil die begründete Besorgnis besteht. daß durch diese Kundmachung die öffentliche Ruhe und Ordnung gefäbides fein fann Bemerkt wird, daß zur freien Meinungsäuße tung bezüglich der Sprachenverordnungen bereits genügend Gelegenheit geboten wurde.

a) Die Gemeinde war schon im Juni 1920 un Buteilung von zahlreichen Grundstücken der be Ichlagnahmten gleichramigen Herrschaft des Fürsten  Liechtenstein zur Befriedigung der Bürfnisse der städtischen Anstalten, zur Bergebung a. Klein pächter und Bekämpfung der Wohnungsnot einge schritten. Vom Bodenamt unerm 23. November 1920, 8. 26970/ V an die Herrschaftsverwaltung we gen freihändigen Anlaufes eventuell auf das späte: auszuschreibende Buteilungsverfahren verwiesen, erlangte sie endlich im Jahre 1923 von dem genann ten   Fürsten die Einwilligung zum Anlauf des Burgberghofes" vorbehaltlich der Genehmigung des Bodenamies Diese wurde verweigert, und im

ftober 1924 das Zuteilungsverfahren über das Restgu: Burgberghof" ausgeschrieben. Das ver­ichhiftsmäßig eingebrachte und mit den schon er. wähnten gemeinnüßigen   Zweden begründete Gejud; der Gemeinde wurde nicht berüdiichtigt, pielmehr das genannte Reftgut schon am 22. Ct: 0 ber 1924 einem gewissen Balašef verliehen, ohne daß die Gemeinde bisher von der Entscheidung des Bobenamtes verständigt wurde.

Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß es von nun an dem Herrn Dr. Josef Kallay in die Hand gegeben ist, in der Slo water nach Belieben zu schalten und die staats­bürgerlichen Rechte der Bevölkerung außer Straft zu sepen. Er wird dadurch auf dem Gebiete der  Slowakei zum Diftator, der, wie er eben meint, zur Erhaltung der Ordnung" usw. jeden Augen. blid den Ausnahmszustand verhängen kann. Er wird einfach ermächtigt, alles zu unterneh­men, was ihm geeignet erscheint, diesem Zwed zu dienen. Es sind ihm also gar feine Schran fen gefest; er braucht dem Parlamente darüber feine Rechenschaft zu geben und ist weder an ein Leiter zu sitzen, der sein f. f. Sehirn vollkommen maßung oder über die Borniertheit beltar in der Obervorstadt   Jägerndorf mit de dor

beschlossen

Wilhelm Wagner, Parteisekretär der deutschen Sozialdemokratie.  Bilin

Gegen diesen Bescheid kann binnen 3 Tagen nach der Zustellung die Berufung an die politische Bandesverwaltung in   Prag bei der politischen Expositur in   Bilin eingebracht werden.

Dem Refurse wird jedoch keine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Der Bezirkshauptmann.

weigert.

5. Rrumau

a) im Jahre 1924 beim Zuteilungskommissar

zirka 1 Heftar 58 Ar 54 Quadratmeter. Dieser Brund wurde zugetcilt dem Stavebni družstvo Brunb urbe zugetcilt dem rodinych a urednichych domku v č. Krumlove" und anderen privaten Bewerbern.

b) Am 11. September 1925 und auch schon frü­

b) Im Mai 1925 hat die Gemeinde weds er werbung von Baugründen zur Bekämpfung der Man fragt fich, ob man mehr über die An außerordentlichen Wohnungsnot im Ausmaß von 6.5 stauen soll, die aus diesem Ulas sprechen. Denn schlossen, welcher von der Gutsverwaltung dem o st es einerseits nicht eine unerhörte Dre ftigkeit, benamt zur Genehmigung vorgelegt wurde. Defe utas tigen Fiberkomißherrschaft einen Kaufvertrag abge. it es ſchloſſen, ro. wenn der Herr Bezirkshauptmann darüber ent scheidend befinden will, ob und bak der Bevölfe- wurde nach mehrmaligen Betreibungen mit Bescheid rung schon genügend Gelegenheit geboten wurde, bom 25. September 1925, B. 108.047/ 1-2, ver. seits nicht sträfliche Dummheit, anzunehmen, daß ihre Meinung frei zu äußern? Und ist es ander der Bezirksgewaltige nur die Diskussion über ein Thema zu schlegen brauche, und schon sei es er iſt u. a. eingeschritten: ledigt?! Der strenge Herr Papa sagt den Kindern: Jest habt Ihr Euch schon genug ausgesprochen, des staatl. Bodenamtes in   Budweis um Teile der nun genug! Run ft le! Dieser Bezirkshauptmann Barz. 607/2 der beschlagnahmten Domäne   Krumau muß ja ein Musterexemplar eines weltfremben in der Rat Gemeinde Weichseln im Ausmaße von Bürofraten sein, wenn er glaubt, daß er mit der Arbeiterschaft fo umspringen, ia fie geradezu ber. höhnen lann! De deutsche Arbeiterschaft em­pört nicht nur über die Sprachenverordnungen, fondern über das ganze tschechoslowafiche Polizei­wystem und erbittert über die arbeiterfeindliche her beim Butoilungskommissär des staatl. Boden­rtschaftspolitik bes Staates, will für ihre For- amtes in   Budweis um Genehmigung des freihändi­berungen bemonstrieren, will den Regie- gen Berlaufes mehrerer Barzellen im Ausmaße von renden die Wahrheit in die Ohren schreien- und Gefter 95 Ar 84 Quadratmeter. 4 Um dieses irgendein Bürokrat schneidet ihnen das Wort ab, Grundstüd bewirbt sich das im Punkt a) angeführte weil ja eh chon genug geredet wurde. ,, Stavebni družstvo". Die Entscheidung wurde von der Disniktsstelle des staatl. Bodenamtes in Bud gründete Besorgnis" um Ordnung und Rube ent Wir sind der Meinung, daß dann beweis noch nicht getroffen. stehen dürfte, wenn solche Methoden polizeilicher Mit Bezug auf die Bestimmungen des Para Vormundschaft über eine ehr mündige Die Gemeinde ist schon am 9. März 1920 um graph 6 des Gesetzes vom 15 September 1867, 3! arbeitende Bevölkerung hierzulande einreißen 135, NGVI., wird diesem Ansuchen eine Folge sollten. Denn solche Sprache und solche Band- Buteilung des im Stadtgebiete liegenden Befive der gegeben und die Abhaltung dieser Versammlungsweise werden die Arbeiter sich absolut nicht amte eingeschritten, welches ihr unterm 2. Juli 1920 dortigen   Liechtenstein'schen Domäne beim Boden­( ung unter freiem Himmel untersagt, gefallen lassen! 8. 7482/ V bedeutete, daß dieses Gesuch bis zur Durchführung des Buteilungsverfahrens auf diesem Großgrundbesiße in Evidenz behalten wird. Am 21. April 1925 hat die Gemeinde ihren Anspruch mittels der vorgeschriebenen Anmeldung im Zutei lungsverfahren wiederholt und mit dem Bedürfnis der Stadterweiterung und Herstellung des Bahn­

Mit der am 13 d. M. hieramts eingelangten

Eingabe haben Sie um die Bewilligung zur Beran Eingabe haben Sie um die Bewilligung zur Beran staltung einer öffentlichen Proteſtkundgebung am Sonntag, den 28. März 1926, um 10 Uhr vormit tags am Marktplage in   Bilin mit der Tagesord. nung: Gegen das Unrecht der Sprachenverorb nung, gegen   Polizeiwillkür und für die Forderun zen des Deutschen Gewerkschaftsbundes" ange­

Derzeit regnet es in der   Republik Versamm lungsverocte und Polizeimaßnahmen, so daß man glauben könnte, die Herren Bezirkshauptleuto wollten einen Konfurrenzfampf in Bewisen reaktionärer Gesinnung ausfochten. Kein Tag fast vergeht, an dem nicht irgend ein Bezirke pascha Der Arbeitecschaft dur, Versammlungsverbote den Grab beg.iflich medite, den die sech sche Dr. mofratie jencils erreicht hat. Doch mögen die politischen Förten in Korlsbad, Auss g. Brür, Weipert und so weiter noch so tüchtig fein fie sind die reinsten Wa senknaben gegen die Be Denn dort scheint ein Manta als verantwortlicher sirkshauptmannschaft von   Bilin. Ausmaß dieser außerordentlichen Verfügungen unversehrt aus der alten Aera herübergerettet noch an ein Zeitmaß für ihre Geltungsdauer ge- hat und der der Arbeiterschaft mit glacsbehand fchuhter Faust begreiflich machen will, daß er, der Diese dem Miniſter für die   Slowakei ausge Herr Bezirkshauptmann, das Maß der Freiheit stellte Vollmacht, die das legte Werk des abgetre- und insbesondere der fre en me nungsäußerung tenen flerfalen Innenministers sein dürfte- freien Me denn nur diesem Kopfe kann die Idee dazu ent- ozialdemokratischen Protest fund denn nur diesem Kopfe lann die Idee dazu ent- zu beſtimmen hat. Im Falle der deutschen sprungen sein steht in jeder Weise mit den gel- gebung in   Bilin hat dieser Berr seine Ansich tenden Gesezen im Widerspruche. Die Kundma- ten in folgendem Dokument zum Ausdruck ge­chung beruft sich auf das Gesetz vom 10. Dezember bracht, das wörtlich zitiert zu werden verdient: 1918, also auf ein Gesetz, das noch von der revo lutionären Nationalversammlung Politische Expositur Bilin. wurde. Die Dauer dieses Gesey: s ist zwar dar Zahl 4050. Am 19. März 1926. innen nicht angegeben, aber schon sein Inhalt An Herrn zeigt, daß seine Geltungsdauer nur eine be schränkte war und nur den Zwed hatte, die Ver­hältnisse in der   Slowakei bei deren Ueberführung aus dem ungarischen in den tschechoslowakischen Staatsverband vorläufig zu regeln. Das sagt schon der Titel: Gesetz betreffend außeror dentliche Uebergangsbestimmun gen in der   Slowakei." Und noch mehr geht dies aus dem Inhalt des Gesetzes hervor, das die Uebernahme in die Staatsverwaltung regelt. Der Paragraph 14 ermächtigt wohl die Regierung eines ihrer Mitglieder zu beauftragen Verord nungen herauszugeben, welche zur Erhaltung der Ordnung" usw. dienen, aber auch diese Be­stimmung ist ganz unzweifelhaft nur für die Zeit des Uebergangs gedacht gewesen. Wenn darüber noch ein Zweifel bestünde, so wird er durch das Gesez Nr. 300 betreffend die Er­laffung außerordentlicher Verfügungen" beseitigt. Dieses Gesetz vom 14. April 1920, das ein Teil der Verfassungsgesetze ist, regelt die Möglichkeit der Erlassung von außerordentlichen Verfügungen für das ganze Staatsgebiet und von seiner Geltung fann wie auch bei jedem anderen Gesetz die   Slowakei nicht ausgenommen sein. Nach diesem Gesetz kann nur die Regie­Der Bodenreformausschuß des Ver. schlagnahmten Weierhofes Rubelsdorf des Zifter- geleiseanschlusses industrieller Unternehmungen be­rung unter Genehmigung des Präsidenten der bandes der deutschen Selbstverwaltungskörper hat| zienfer Stifts Effegg mit Grundstücken im Ausmaß gründet, wurde aber mit Bescheid des Zuteilungs­Republik für ein Gebiet außerordentliche Verfü- ein Verzeichnis jener deutschen Gemeinden aus von 98 Heltar 48 Ar eingeschritten, um das an die fommiffärs in Olmüz vom 28. Feber 1925, 3. 3381 gungen erlassen. Aber freilich, dem fler kalen   Böhmen,   Mähren und   Schlesien, welche bis 15. Stadt nächſtangrenzende Berbauungsgebiet bejon- verständigt, daß fämtliche einheimischen Bodembe­Herrn Dr. Nosek waren Gesetze Sekuba und wenn März d. I. um Zuteilung beschlagnahmten Bo- ders zur Anlage von Arbeiterhäufern zu erwerben werber ausgenommen das Stavebni družitvo er es duldete, daß sogar ein Polizeirat über eine bens eingeschritten find. Stadt den Ausnahmszustand verhängte warum und um für die aus hygienischen Gründen anauf- pro Čeffé Sternbersto" abgewiesen wurden, Siernach find von 67 Bewerbungsfällen 24 fchiebbare Abwäffer- Kläranlage notwendigen tiefer welchem von der Gemeinde beanspruchte Grundpar sollte er nicht auch einem Minister die Gewalt er vom Bodenamt noch nicht erledigt, 16 abweislich gelegenen Grundstücke nächst der Gemeinde zu ge- ellen Nr. 169/8 von rund 12 Hektar zugeteilt wurde. teilen, den Ausnahmszustand über ein ganzes b. i. durch Zuteilung des begehrten Bodens an winnen. Gleichzeitig wurde an das Bodenam ein Staatsgebiet zu verhängen! andere Bewerber, 5 dilatorisch erledigt, 9 noch in Ansuchen gestellt um Genehmigung des Anfuufes Diese Kundmachung wird sicher im Parla- bodenamtlicher Verhandlung 13 von unbelann- der ebenfalls dem Stifte Effegg gehörigen Wirtschaft Die Stadtgemeinde hat sich um Zuteilung nach mente zur Sprache gelangen, denn die slowali tem Ergebnis. Siebei sind von 35 Gemeinden und Nr. 11 in Welbudit im Ausmaße von 25 settar stehenber Söfe beworben: Neuhof, Nedwalis, schen Abgeordneten dürften laum geneigt sein, einem Bezirke insgesamt 10.422 Seliar Wald unb 86 Ar, und zwar zum Zwecke der Aufrechterhal- Welboth, Malhostis, Kradrob I, Kradrob II, Prose­diese Verfügung rubig hinzunehmen, welche die 1207 landwirtschaftlicher Boden und Baugrund ung des angrenzenden städtischen Weierhofes in tip. Diese Ansuchen bezw Anmeldungen boim Bo­Bevölkerung der   Slowakei außerhalb des Gesezes angesprochen. Angenommen, daß von den übri- Tschöppern, dessen Grundstücke durch den fortschreibenauteilungskommissär in Raudniß blieben sämt ſtellt. Der Grund für diese Verfügung dürfte gen 20 als Bewerber aufgetretenen Gemeinden tenden Bergbau- Betrieb zum großen Teil schon ver- lich unberücksichtigt es haben erhalten: darin zu suchen sein, daß die Verhandlungen mit und Bezirken, welche das Ausmaß des angespro- loren sind und durch die Welbudiger Stiftsgründe Neuhof: Cenet Rollinfty, gewesener Dekonomiever­den Slowaken wegen ihres Eintrittes in die Re- chenen Bodens nicht angeben, durchschnittlich ersetzt werden sollten, so daß der Hof Tichoppern walter von auswärts; Nechwaliz: Adolf Nowotny, gierung fich zerschlagen haben und die Regierung gleichfalls je 323 Hettar Boden überhaupt bezw. durch diese Ergänzung wieder leistungsfähig würde früherer herrschaftlicher Delonomieverwalter des Svehla- Noset zeigen wollte, was sie erwartet, 222 Settar Wald angefordert wurden, so ergibi und die dort beschäftigten meist älteren vandar selben Sofes; Krabrob: Zentrale der schedischen wenn sie sich bockbeinig zeigen. fich als Gesamtanforderung von 54 Gememben beiter nicht ihren Erwerb einbüßen müßten. Noch Ronsumbereine in   Prag. Die Höfe Welboh, Mal und Bezirken das Ausmaß von 18.089 Beftar Bo vor Entscheidung über dieses Gesuch wurde vom Bo. hoftis unb Profetit sind der Herrschaft Clary- Ald denamt das Buteilungsverfahren über die aus den ringen verblieben. den überhaupt bezw. 12.420 Hektar Waldboden. Wie es deutschen Gemeinden ergeht, soll an ein bis 80. November 1924 ausgeschrieben, in welchem genannten Meierhöfen gebildeten Restgüter vom 21. einen Beispielen dargetan werden. die Gemeinde ihr Anden am 27. November 1:24 wiederholte Unterm 20 Dezember 1924, 8. 61780

Das Manda: des Ministers Beneš.

ficht.

Wie es   deutschen Gemeinden ergeht.

Zur Bragis des Staatsbodenamtes.

6.   Sternberg.

7. Teplit- Schönau.

8.   Winterberg.

a) Mit der Eingabe vom 30. Juni 1921 hat die Gemeinde   Winterberg auf Grund der Bestimmung

Aus der nationaldemokratischen Presse über nahm eine Reihe tschechischer Blätter die Nach richt, Miniſter Benes werde sein Mandat als 1. Die Gemeinde Bladows, Bez. Sternberg. Abgeordneter niederlegen. Zur Begründung die ist unterm 14. August 1925 beim Bobenamte in-24/13, erhielt dann erst die Gemeinde den Bescheid des Geseyes vom 28. Mai 1919, Sg. Nr. 318,§ 1 fes unerwarteten Schrittes des Außenministers   Prag, bei der Distriktsstelle und dem Zuteilungs des Boderamtes, womit ihr Ansuchen um Genehm beim Bezirksgerichte in   Winterberg den Vorzugsan wurde von den Blättern allerlei angeführt. Es tommissär in Olmis um Zuteilung von 20 Hektar gung des Anlaufs dieserRealitäten auf die vielen spruch auf Baugrund bezüglich der Erwerbung meh hieß, Benes fönne als Abgeordneter der National- Aderboden vom Hofe Bladowiz der Domäne Stern bedürftigen Anwärter auf beschlagnahmten Boden rerer Grundstüde vom   Schwarzenberg'schen Groß­fozialisten nicht Miniſter in einem Beamtentabi- berg zur Weiterverpachtung an unbemittelte Ein- und auf den angeblich hinreichenden Gemeirde grundbefit   Winterberg insbesondere bezitalich de nett bleiben, da ſeine Partei die beiden andern wohner eingeschritten. Indessen wurden die nicht grundbefis abgewiesen wurde, ohne ein Bert Barzellen& 8. 672/3, 678/1, 672/1, 673, 376, 677 Miniſter doch auch abberufen habe. Nun war cem Besiper des bortigen boses belaffenen Grund über die von der Gemeinde geltend gemachten, gewiß( fogenannte Biegelei- Grundstüde), ferner die Parzel aber Benes schon einmal Beamtenminister. Man ftüde fremben Rolonisten augewiesen, so höchft rücksichtswürdigen Gründe des öffentlichen fen: 8. 701 und 717/2( Hennhofteich) angemelde hatte ihm immer eine Ausnahmestellung einge- taß die Gemeinde und die einheimischen Bewe ber Intereſſes zu verlieren, welchen nach dem Butet. Deffen ungeachtet hat das Bodenamt die Ziegelei räumt und er machte eigentlich stets eine Bolitit leer ausgehen, zumal der Befluer mon com belungsgelese unbedingt der Borgun gebührt. Die grundstücke nun im Zuteilungsverfahren auf eigene Faust. Die Narodni Lifth" ließen lassenen Boden nichts abgibt. denn auch durchblicken, daß es sich um einen Konflikt zwischen Benes und seiner Partei handeln müsse, der wesentlich andere Die Gemeinde ist am 16 Juli 1924 um Sie Ursachen habe. Es verlautete auch, daß Benes Einwilligung des Bodenamtes zum Ankaufe des be

2. Brig.

gegenständlichen Restgüter sollen denn auch den Verständigung der Gemeinde, zum Teile frembzuständigen Bewerbern Sekera und Sevic ver- dem Stavebni a bytové družstvo" und zum Teile pachtet woven sein, wogegen die Gemeinde bis dem Apotheker Dr Bohuslav Budinsky, das Renn­heute feite Berständigung von dem Ergebnis des hofteich- Grundstüd aber der pošumavsla jednota" Buteilungsverfahrens erhalten hat. Bugewiesen. $ 5