29. September 1926.
Zweiter Verhandlungstag.
Bodenbach , 28. September. Die heutigen wert. Worliczek hat sich viel und viel um die Berhandlungen zeichneten sich durch die äußerst Sorgen der Großgrundbesitzer gefüminstruktiven und lehrreichen Referate der mert und es bedauert, wenn diese nur ein Fünftel Herren Dr. Haekel, Berlin , Geschäftsführer des des wirklichen Wertes als Entschädigung erhalten Reichsstädtebundes und Dr. Lodgman, Kanz- sollen. Was haben wir uns darum zu leivorstand des Verbandes aus. Auch eine mehr tüm mern! Haben denn die Herren heitere, als ern zu nehmende Episode spielte sich Großgrundbesiger jemals darnach ab. Als nämlich Dr. Lodgman das Wort er gefragt, was ihnen der Wald gekostet griff, fonnten es sich die Vertreter des Bundes hat? Und wenn der private, große Waldbesitz der Landwirte und der Christlich sozia- rentabler ist, als anderer, wer macht ihn Ien nicht versagen, so etwas wie eine kleine De- denn erst rentabel? Ist es nicht das monstration in Szene zu setzen und den Ver- Forst personal und die Waldarbeiter? handlungssaal demonstrativ zu verlassen. Der Und wenn diese es verstehen ihre Fähigkeiten beim Vorfall wurde übrigens kaum bemerkt und die privaten Grundbesitz zu verwerten, so werden sie Lücke, die sie hinterließen, war nicht groß. Im auch den Wald, wenn er in kommunalen Besitz brigen schloß der Verbandstag in voller Ein- übergeht, bewirtschaften können. Unsere Aufgabe mütigkeit. ist es nicht uns um die Herren Großgrundbesitzer zu fümmern. Was fümmern die sich, denn um die Gemeinden und um das deutsche Volt! Wir wollen die Ueberführung der Wälderin gemeinsamen Besitz!
Um 9 Uhr früh wurden die Verhandlungen aufgenommen und als erster Redner zu dem Referate des Herrn Dr. Worliczek sprach Vizebürgermeister Genosse Pölzl- Aussig : Er führte aus, daß das Referat Worliczeks sicherlich nicht die volle Zustimmung des Verbandstages Herr Dr. Worliczek hat sich gestern auf die gefunden haben dürfte und an manchen Stellen sogenannten ,, klassischen Sozialdemokraten" berudirekt zum Widerspruch reiste. Es sei nicht fen. Dagegen möchte ich mich verwahren. Er so, daß die Gemeinden nicht verwalten können, ivird uns keinen Sozialdemokraten nennen fönsondern diese haben in Gegenteil bewiesen, daß nen, der seine Anschauungen teilt. So wie er fie auch unter schweren Verhältnissen dazu befähigt argumentiert, wird er den Delegierten höchstens find. Die Ausführungen Worliczefs fönnen nur die Freude an der Arbeitnehmen und als deffen persönliche Meinung gewertet das Interesse an der Bodenreform werden. Gen. Bölzl beantragte dann nachstehende berekeln. Wir aber beharren auf unseren ForResolution, die auch einstimmig angenommen derungen, nicht nur nach dem Gesez, sondern wurde und die lautet: auch nach den wirtschaftlichen Bedürfnissen. Von diesem Standpunkte ausges hend, müssen wir die Ausführungen Worliczeks ablehnen und beharren auf dem Recht der Gemeinden auf Grund und Boben!( Starker Beifall!)
Die Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Selbstvertvaltungskörper in der tschecho slowakischen Republik stellt fest, daß bei der bis herigen Durchführung der Bodenreform die berechtigten Ansprüche der Selbstverwaltungskörper ohne Berüdsichtigung geblieben sind. Um deren Interessen bei der weiteren Durchführung der Bodenreform sicherzustellen, werden folgende Forderungen erhoben:
Herr Dr. Worliczek polemisierte dann mit wenig Glück und oft von Zwischenrufen unterbrochen gegen den Genossen Schweichhart. Er fand auch bei den 2andbündlern und Klerika
1. Der wider Gesetz und Recht nach Ablaufen einige wenn auch nicht gerade zahlreiche Gefeiner Funktionsdauer beim Bodenamte weiter am folgschaft. Bei der Abstimmung über die von Gen. tierende Neberwachungsausschuß ist durch eine vom Resolution Pölzl vorgeschlagenen stimmten Parlamente gewählte, proportional aus Vertretern and bündler und Klerikale nicht aller Parteien zusammengesetzte Körperschaft umeindevertreter auf die Seite der dafür, sie stellen sich also als GeGroßgrundbesitzer und gegen die Ge
ersetzen.
meinden.
2. Die Regierung hat den gesetzlichen Bestim mungen gemäß einen genauen Bericht über die bisherige Durchführung der Bodenreform dem Bar- Statuten zur Beschlußfassung, worauf die Es gelangte dann der neue Entwurf der lamente und zwar einer auf Grund des Verhält- Wahl des Verbandsvorstandes vorgenommen niswahlrechtes zusammengeschten parlamentarischen wurde. In das Präsidium wurden gewählt: ErRommission zur Ueberprüfung zu unterbreiten. ster Vorsitzender Dr. Walther- Teplit( Nat. 3. Bei der weiteren Zuteilung landwirtschaft Part.), zweiter Vorsitzender Genosse Bölz I- lichen Bodens sind die Forderungen der Selbstver Aussia( Sozd.), dritter Senator Peterle- Straußwaltungskörper, die bisher auffallend unbeniz( B. d. L.). Weiters wurden in den Vorstand rüdsichtigt geblieben sind, entsprechend zu berücksichtigen. Im Zuge der Durchführung er Waldreform ist die gesetzliche Anwart dorf( N. P.) schaft der Gemeinden auf besondere Berücksichtigung bei der Waldzuteilung zu beachten.
gewählt:
( Chf.)
Andratschke, Bürgermeister in JägernDrescher, Bürgermeister in Bautsch i. M.
Franke, Bürgermeister in Bad Ullersdorf i. M.( B. d. L.)
Hacker, Bürgermeister in Weipert i. B. Herget, Bezirksobmann in Teplitz- Schönau Hartig, Bürgermeister in Dug( N. S .) Hudl, Stadtrat in Aussig a. d. E.( K.) lenner, Vizebürgermeister in Mähr.Schönberg( G. P.)
Kunz, Bürgermeister in Zuckmantel( Chs.) 21 de, Bürgermeister in Ruppersdorf( K.) Püscher, Mitglied der B. V. K. in Karls( S.)
Zum Wort gelangte sodann Abg. Genosse Schweichhart, der in äußerst sachlicher und wirkungsvoller Weise Worliczek entgegentrat. Genosse Pölzl, so sagte er, hat recht, wenn er meint,( Chf.). baß Worliczeks Referat direkt zur Kritik herausfordere. Jene, die die Bodenreform verfolgt haben,( S.) werden sich erinnern, daß die in Aufsig gefaßten Beschlüsse in vollem Widerspruch zu den. Anschauungen Worliczeks stehen. Gestern hat ein reichsdeutscher Redner den Sinn der kommunalen Politik dahin zusammengefaßt, daß es Aufgabe der Gemeinde sei, den Schwachen zu helfen. Auch durch die Bodenreform soll den Schwachen geholfen werden. Der Grund und bad Boden ist unter ein Recht zu stellen, das jeden Mißbrauch verhindert. Auch Parteien, die nicht fozialistisch eingestellt sind, haben die sozialen Forderungen zu unterstreichen. Das ist nicht nur unsere Auffassung, wie aus dem ,, österreichischen agrarischen Handbuch" zu lesen ist. Dort heißt es: ,, Der Agrarismus will die Beseitigung der tapitalistischen Organisation unserer Volkswirtschaft durch eine wesentlich idiaTere Organisation, die von einer wahrhaft sozialen Auffassung in Rechten und Pflichten getragen wird und nach möglichst harmonischer Entfaltung aller Glieder des Volkes strebt."
Schloßnickel, Altbürgermeister in Stern berg( S.)
Schubert, Bürgermeister in Fulnek b. Neutitschein( N. S.)
Spieß, Senator und Bezirksobmann in Petschau( B. d. L.)
Ersaßmänner: Böhm, Bezirksobmann in Bensen( B. d. 2.) Bürger, Bürgermeister in Offeg( N. S.) Eckert, Stadtrat in Marienbad( G. P.) Fischer, Bürgermeister in Gablonz( N. P.) Jokl Marie, Vizebürgermeisterin in Troppaut( S.)
Ritter Dr., Stadtrat in Brür( Chs.) Vobl, Vizebürgermeister in Warnsdorf( Chs.) Wolf, Gemeindevorst. in Wisterschan( K.) Wondrejz, Vizebürgermeister in Boden( S.)
Wir halten es für unsere Pflicht, daß jeder Kommunalpolitiker auch Bodenreformer ist. Auch vom Standpunkt der Bau entwidlung in den Gemeinden ist eine Reform der Bodenverhältnisse notwendig. Und wenn die Land- bach flucht in den kleinen Gemeinden hintangehalten Zu Rechnungsprüfern Gen. Goth- Warnswerden soll, so ist auch dort eine dringende Re- dorf und Herr Friedrich Ga u be- trischwig. Dem form der Bodenverhältnisse geboten. Schiedsgericht gehören an: Gen. Payel i- Turn, Wir haben uns Mühe gegeben, aus der Bo- Herr Dr. Schöpp e- Aussig und Herr Tschapkadenreform herauszuholen, was heraus zu holen Bodersam. Dann folgten wie bereits erwähnt die war. Wenn nicht alle Wünsche befriedigt werden Referate der Herren Dr. Haedl und Lodg fonnten, so ist das nicht unsere Schuld. Für uns man, die wir in der morgigen Ausgabe unseres ist die Bodenreform noch nicht beendet. Der Blattes bringen. Im Anschluß an die beiden Re§ 10 des Bodenzuteilungsgesetzes spricht den Ge- ferate wurde nachstehende Entschließung meinden ausdrücklich das Recht auf Walderwerb einstimmig angenommen: zu. Dieses gefebliche Recht habent wir mit allen Mitteln zu vertei
digen.
Genosse Schweichhart polemisiert sodann gegen Worliczek. Worliczek kommt in seinem Referate zu dem Schlusse, den Großbesitz den Privatbesitzern zu belassen. Was er schließlich den Gemeinden zuspricht sind Brosamen, nicht der Rede
Seite 3 Bei der Vorlage des Staatsrechnungsabschluß- 1 Verhältnisse auch in der tschechoslowakischen Reses der Tschechoslowakischen Republik für das Jahr publik eine große legislative Tätigkeit ausgelöst. 1924 an den Senat der Nationalversammlung hat Die Gesetzgebung arbeitete mit Hast, Ueberstürdas Oberste Rechnungskontrollsamt zu den Steu- zung und der bestimmten Tendens, die Selbstvererrüdständen folgendes bemerft: waltung einzuschränken. Die Folgen davon sind ,, Die Rückstände an den direkten Steuern sind zahlreiche technische Mängel der beschlossenen Gejedes Jahr um beträchtliche Beträge gestiegen, setze, die sich vielfach in einem Widerspruch beausgenommen das Jahr 1922, wo bei der Vor- finden und Reflexwirkungen auslösen, die ihrer schreibung der direkten Steuern eine Unterbre- praktischen Durchführung hindernd im Wege chung eingetreten ist, weil die Finanzbehörden mit stehen. Der Verband hat durch wiederholte Vorder Bemessung der Vermögensabgabe beschäftigt sprachen bei den zuständigen Regierungsstellen, waren; die beträchtliche Höhe dieser Rückstände durch kritische Abhandlungen in den Verbands( über 2½ Milliarden Kronen) hat ihre Ursache in nachrichten zu allen brennenden Fragen Stellung der verspäteten Vorschreibung für die vorangegangenommen und hiebei trotz der Ungunst der Vergenen Jahre und darin, daß bei den Berufungen hältnisse manchen Erfolg erzielt. Besonders in gegen die Steuervorschreibungen undungen bis der verläßlichen Auslegung der oft mangelhaften zur Erledigung bewilligt wurde. d die Finanz Gesetze, zu der die Regierungsentwürfe, Motivenbehörden nicht alle Berufungs en Bahl sehr und Verhandlungsberichte herangezogen werden beträchtlich ist, erledigen fon vie auch darin, müssen, wurden den deutschen Gemeinden undaß die vorgeschriebenen nicht bis zum schätzbare Dienste erwiesen. So in Fragen der Ende des Jahres eingezahi. den." Sprachenverordnung, der Gehaltsgesetze, der sich Damit hat das Oberste Rechnungskontrolls zu einer Rechtsverweigerung auswachsenden anit amtlich festgestellt, daß die Zustände in der Richterledigung von Eingaben und Beschwerden staatlichen Steuerverwaltung die Ursache der Rück- bei Behörden und leider auch bei dem Verwal stände an staatlichen Steuern und Selbstverwaltungsgerichte. tungszuschlägen sind.
an Gemeindezu
Stand der
Wohnungsfürsorge,
Die Einhebungsrückstände Der vorliegende Bericht berührt auch die schlägen sind, seitdem ihre Einhebung ausschließ- Frage der Gau- und Bezirksverfassung und der lich den staatlichen Steuerämtern vorbehalten worden ist, außerordentlich stark angewachsen. Daher kommt es, daß die Gemeinden immer wieder die Forderung nach eigener Steuereinhebung erheben. Fragen von größter Bedeutung für die GemeinDie vom Finanzministerium geplante Neure- den. Die Wohnungsfürsorge steht gegenwärtig gelung der Finanzwirtschaft der territorialen mit Rücksicht auf den dem Parlamente vorgelegSelbstverwaltungsverbände ist nicht geeignet, die ten Entwurf eines neuen Wohnungsgesetzes im Steuer- und Finanzkrise des Staates und der Vordergrund des Interesses und es ist für die Selbstverwaltungsverbände zu beseitigen. Gemeinden durchaus nicht gleichgültig, wie das neue Wohnungsgesetz beschaffen ist. Die Wohnungsbeschaffung ist neben der Sorge um die Finanzen die größte Sorge der Stadt- und Industriegemeinden. Von ihrer günstigen Lösung hängt die Lösung einer ganzen Reihe sozialer und gesundheitlicher Fragen ab und es ist wohl notwendig, daß die heutige Hauptversammlung dazu ihre Meinung kundgibt. Die
Die leberweisung des Erträgnisses der Gebäudesteuer und allenfalls der Grundsteuer an die Gemeinden ist keine zureichende Entschädigung für die Beschränkung des Zuschlagsrechtes der Gemeinden. Die geplante Beschränkung des Zuschlagsrechtes der Bezirke muß deren Haushalt zur Auflösung bringen.
Rechtsberatung
Die Ersetzung fester Anteile der Gemeinden am Erträgnisse der Umjazz- und Zurussteuer durch individuelle Zuwendungen aus den sogenannten Dotierungsfonds durch die höheren Aufsichtsbehörden nach deren freient Ermessen muß bei dem überhaupt hat sich in den letzten Jahren gan; Unvermögen dieser Aufsichtsbehörden die wirkli enorm entwickelt und die rechtskundigen Berater chen Bedürfnisse der einzelnen Gemeinden und des Verbandes sind damit voll in Anspruch geBezirke einwandfrei festzustellen und gegeneinan nommen. Die dem Bericht beigeschlossene Ueberder abzuwägen, zu Willkür und Verwirrung fühsicht über den Einlauf in der Verbandskanzlei ven. Die durch die geplante Reform ausgelöste Unsicherheit der Einnahmen der Selbstverwal tungsverbände müßte ihre Kreditfähigkeit und den Zinsen und Rückzahlungsdienst ihrer Anleihen unterbinden.
zeigt, daß die Gemeinden keine Arbeitslosigkeit auffommen lassen. Auf fast allen Rechtsgebieten heischen die kleinen und großen Gemeinden Rat und Auskunft. Eine gute Rechtsberatung übt einen großen Einfluß auf die Verwaltung aus Die Berechtigung der Aufsichtsbehörden zur und die Erfolge vieler in der Kanzlei des Ver materiellen Abänderung der Gemeindevoran- bandes ausgearbeiteter Beschwerden an das schläge müßte zur tatsächlichen Aufhebung der oberste Verwaltungsgericht in Steuer- und Ge wirtschaftlichen Selbstverwaltung der Gemeinden bührenangelegenheiten famen finanziell für die und zur Aufhebung des Verantwortungsbewußt Gemeinden zum Ausdruck. Leider finden noch jeins der gewählten Sachwelter führen; die Auf- immer nicht alle Gemeinden in derartigen sichtsbehörden verfügen nicht über genügend sach- Fragen den Weg zum Verband. und fachkundige Kräfte zur Erkenntnis der BeEine hervorragende Rolle in der Tätigkeit dürfnisse der Gemeinden. des Verbandes spielen
Die 7. ordentliche Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Selbstverwaltungsförper fordert dem gegenüber:
1. Rascheste und gründlichste Ordnungsherstellung in der Steuervorschreibung and Steuereinhebung.
die Finanzfragen
und die Geldnot der Gemeinden. Noch immer hat die staatliche Finanzverwaltung nicht für die regelmäßige Umlagenzuweisung und eine geord2. Entschädigung der territorialen Selbstver nete Abrechnung der Gemeindeumlagen gesorgt, waltungstörper für die durch das Verschulden der noch immer führt die rückständige Umlagenvorstaatlichen Finanzverwaltung verursachten Abschreibung und besonders die Umlagenrückzahlun gänge an Gemeindezuschlägen.
3. Schlüsselmäßige, jede Willkür ausschlie ßende Zuweisungen von Staatssteuererträgnissen an die Gemeinden in einer derartigen Höhe, daß das Zuschlagsprozent in erträglichen Grenzen gehalten werden kann.
4. Unterlassung aller staatlichen Maßnahmen, die den Kredit der Selbstverwaltungsverbände un terbinden.
Sodann gelangten einige unwesentliche An träge zur Verhandlung worauf die Tagung mit Worten des Dankes von Herrn Dr. Walther geschlossen wurde.
Die Tätigkeit des Verbandes der deutschen Selbstverwaltungsförper.
Den Geschäftsbericht auf der Tagung des Verbandes der deutschen Selbstverwaltungskörper erstattete, wie wir bereits berichtet haben, Gen. Pölzl( Aussig). Er führte u. a. aus:
Der Verband der deutschen Selbstverivaltungskörper ist heute eine Vereinigung, die in der Deffentlichkeit und bei den Regierungsstellen politisches Ansehen genießt und dem die übergroße Mehrzahl der deutschen Gemeinden Vertrauen entgegenbringt. Wenn es dafür eines Beweises bedarf, so sind es die vielen Neubeitritte in den letzten Monaten. Der Verband ist, wie sich der verstorbene Abgeordnete er mat am 2. Verbandstag in Karlsbad ausdrückte,
die Gemeinde der Gemeinden
geworden, hat für die deutsche Selbstverwaltung und ihre Güieder unzählige und hervorragende Dienste geleistet.
Nach Anhörung der Berichte über den Finanz- Eine der ersten und wichtigsten Aufgaben ausgleich zwischen Staat und Selbstverwaltungs- des Verbandes, seines Vorstandes und seiner verbänden im Deutschen Reiche und in der Tsche Unterausschüsse und der Kanzlei ist die choslowakei stellt die am 28. September 1926 in Bodenbach a. d. Elbe tagende 7. ordentliche Haupt- Verteidigung der Selbstverwaltung, die Kontrolle der Gesetzgebung und Verwaltung. In der Zeit nach dem Striege hat die Neugestaltung der staatlichen und wirtschaftlichen
versammlung des Verbandes der deutschen Selbstverwaltungskörper in der Tschechoslowakischen Republit folgendes fest:
gen auf Grund der Steuervorschreibungen zu. ernsten Stockungen in der Gemeindeverwaltung. Gegen den Fiskalismus der staatlichen Finanzbehörden muß ein ständiger Kleinfrieg geführt werden und bei allen Aussprachen und Konfe renzen kommt die alte Klage über die finanzielle Not der Gemeinden wieder, die besonders in der jetzigen Zeit der Wirtschaftskrise und Teuerung um so fühlbarer wird.
Redner schloß sein Referat folgendermaßen:
Den Kampf um die Erhaltung der deutschen Gemeinden, um die Erringung ihrer vollen freien Selbstverwaltung müssen Sie selbst führen. Nur in enger Gemeinschaft und im festen Vertrauen auf die eigene Kraft werden Sie die Anschläge gegen die Selbstverwaltung erfolgreich abwehren und das höchste Gut freier Bürger erringen fönnen:
Die freie Selbstverwaltung, die freie Ge meinde in der freien staatlichen Gemeinschaft.
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VERLANGET UEBERALL
VOLKS ZUNDER
SOLO
A.S.I