Dienstag, 9. Auguft 1927.
Boltswirtschaft.
Die Hopfenpflückerlöhne.
Seite 5.
3twei Zeichnungen von Käthe Kollwik.
Collez I 1980
Nach langwierigen Verhandlungen ist es endlich gelungen, die Verhandlungen wegen Festehung der Affordsätze für das Hopfenpflücken zu beenden. Damit haben mehr als 60.000 Sopfenflüder jegt die Gewißheit, daß die Arbeit, die te leisten, in Ruhe vor sich gehen kann. Es ist gerade bei der Festsetzung der Hopfenlöhne immer Die Erscheinung zu beobachten, daß die Hopfenbauern möglichst niedrige Lohnsätze festgesetzt ha ben wollen. Dabei sind sie aber von vornherein überzeugt, daß sie zu den so bestimmten Löhnen Die Arbeit nicht gemacht erhielten und sie mußten ja auch immer höhere Löhne zahlen. Der Bohnsatz des Vorjahres, der für ein Viertel gepflüdten Hopfens 1.50 Kroner: betrug, ist viel zu niedrig, als daß die Leute dabei etwas verdie nen tönnten. Stets mußte der Hopfenbauer mehr zahlen und es wurde ja auch in der Regel ein Lohn von zwei Kronen pro Viertel gezahlt. Mit Rücksicht auf die heuer bestehende Teuerung mußten die Vertreter der Arbeiter selbstverständlich eine Erhöhung der Affordsäge anstreben. Dem haben sich aber die Vertreter der Hopfenbauernorganisation widersetzt und sie wollten nicht mehr zahlen als im Vorjahre. Sie behaupteten, daß bei diesem Grundlohnsatz der Arbeiter einen ent sprechenden Verdienst erzielen kann, im selben Atemzuge mußten sie aber zugeben, daß überall mehr gezahlt wird als 1.50 Kronen, somit die Verdienstmöglichkeit also doch nicht gegeben ist. Denn die Herren Hopfenagrarier hätten sicher Damit ist nun diese Angelegenheit erledigt. Für daß es ihnen nie darum geht entsprechend der trages individuelle, rechtskräftige Verträge abgefeinen Heller mehr gezahlt, wenn der Arbeiter das Saazer Gebiet ist eine Erhöhung der opfen Möglichkeit zu verhandeln, sondern immer nur schlossen werden können. Diese, die Arbeitermit dem Lohn von 1.50 K etwas verdient hätte. pflückerlöhne um 20 Prozent erreicht. Dieser jo darum, für sich den übergroßen Teil des Pro- schaft schwer bedrohende Entscheidung soll nun So aber mußten sie, wollten sie sich die Arbeits - erhöhte Lohnsatz bietet nunmehr den Hopfenfites zu sichern. Wenn der Hopfenbauer heuer das Mittel sein, jedwede Entscheidung des Lohnfräfte sichern, einen Lohn geben, der es den Hop- pflückern die Gewähr, daß sie einen entsprechen seinen Pflüdern etwas mehr an Lohn zahlen fchiedsgerichtes unmöglich zu machen. fenpflüdern ermöglichte doch einen entsprechenden den Verdienst erzielen können, der höher sein wird, so wird er noch immer dabei auf seine Nach§ 13 des Gesetzes v. 7. April 1927 Sig. Verdienst zu erreichen. Wenn daher die Arbeiter- wird als im vergangenen Jahre. Das sollte Rechnung kommen und sich nicht allzusehr sorgen Nr. 44 find die Lohnschiedsgerichte zur Aus vertreter einen Lohnsatz von zwei Kronen pro diesen Menschen denn doch zeigen, müssen, ob er auch in der übrigen Zeit zu leben legung der kollektiven Arbeitsverträge, zur Ent Viertel verlangten, so war das nichts, was über- daß sie derartiges nur dem Wirken hat oder nicht. Der Hopfenbauer, der nun mehr scheidung von Kollektivstreitigkeiten, die aus mäßig wäre. Erst nach langem Zögern haben der Gewerkschaftsorganisation zu zahlen muß, tann es tun und dem Arbeiter wird einem kollektiven Arbeitsvertrage entstanden sind, sich die Unternehmer entschloffen, ein um 20 Hel- verdanken haben und sie müßten dies zu statten kommen. und zur Festsetzung der Arbeits-, insbesondere ler höheres Angebot zu machen und das auch nur sich sagen, daß es noch wesentlich der Lohnbedingungen berufen, soweit dies nicht für das Hopfenbaugebiet Saaz . In der ersten besser sein fönnte, wenn fie den Verhandlungen beim Lohnfchiedsgericht in dem Kollektivvertrag geschehen ist. Die KomVerhandlung des Landesbeirates ist jedoch ein Weg zur Gewerkschaft finden würpetenz der Lohnschiedsgerichte ist dadurch völlig Einvernehmen nicht erzielt worden, und bei den den. Der deutsche Bauarbeiterverband hat im llar umschrieben. Es ist ein ganz gewöhnlicher Abstimmungen erhielt feiner der vorgelegenen Erst wenn man das Verhalten der Hopfen- Sinne des II. Hauptstüdes des Bauförderungs Advokatentniff, die vor zwei Jahren verflossene Anträge eine Mehrheit, so daß die Situng reful- bauern bei den 2Lohnverhandlungen mit ihren gesetzes an die Lohnschiedsgerichte Brag und Entscheidung des Obersten Gerichtshofes mit der tatlos auseinanderging. Erst in der am 3. August Verdienstmöglichkeiten in Betracht zicht, sieht man Brünn einige Klagen überreicht. Dei beiden Ge- Kompetenz der Lohnschiedsgerichte in Zusammen stattgefundenen Sisung des Landesbeirates ist so recht, wie wenig Ursache gerade sie haben, zu Beim Brager Gericht fanden in der Zeit vom soweit die Arbeits, insebsondere die Lohnbedin richten haben die Verhandlungen schon begonnen. hang zu bringen. Die Lohnschiedsgerichte haben, nach stundenlangen Verhandlungen ein Vermitt fagen, daß ein höherer Lohnjatz nicht möglich jei. 27. b. W. bis 6. de. neue Verhandlungen statt. gungen nicht durch Kollektivverträge vereinbart lungsantrag des Referenten, Herrn Oberinspek- Man braucht das nur an der Hand ihrer eige- Die Unternehmer versuchen mit allen Mitteln wurden, diese Bedingungen festzusetzen. Die Tat tor Nominets angenommen worden. Wieder nen Veröffentlichungen nachzuprüfen. Im letzten kamen die Arbeitgeber mit ihrem Angebot, das Jahr ergab sich im Saazer Gebiet ein Ernteer- de Lohnschiedsgerichte zu sabotieren und unmög- ſache_eventuell bestehender individueller Verträge, schon das letztemal nicht angenommen wurde. trag von 16.7 Zentner per Hektar, den Zentner werden gemacht, um eine Entscheidung über die gerichte nicht aus. Das Primäre ist, die tollet Ernteer- lich zu machen. Alle mögliche Einwendungen schließt das Entscheidungsrecht der LohnschiedsDas Angebot der Arbeitervertreter, das den Hop zu 50 Kilogramm gerechnet. Der Durchschnitts Lohnhöhe entweder überhaupt zu verhindern, oder five Festsetzung der Arbeits - inbesondere der fenbauern die Annahme ermöglicht hätte, wurde preis für Hopfen betrug 4000 K. Das ergibt doch zu verzögern und hinauszuschleppen. Ein Lohnbedingungen. Von der hohen Moral dieses von ihnen glatt abgelehnt. Sie spekulierten eben also pro Hektar eine Einnahme von rund 65.000 beinahe bei jeder Verhandlung wiederkehrender Trices zeugt auch der Umstand, daß diese indivimit der Tatsache, daß die übergroße Zahl der Kronen. Die gesamten Regiekosten pro Heftar be- Einwand der Unternehmer ist die Bestreitung duellen Verträge in der Regel knapp vor der TagHopfenpflücker nicht organisiert ist und wollten tragen 22.000 Stronen. Somit verbleibt der an der Slagelegitimation. Erfolg haben die Unter- faßung beim Lohnschiedsgerichte den Arbeitern es auf eine Kraftprobe antommen lassen. Erst sehnliche Gewinn von 43.000 K pro Sektar be- nehmer mit diesem Einwande noch nicht gehabt. zur Unterschrift vorgelegt werden. Die Mehrzahl als sie sahen, daß die Arbeitervertreter davor bauter Hopfenfläche. Demgegenüber beträgt der Ein zweiter Einwand ist der, daß die Unterneh- der Arbeiter unterschreiben aus Furcht, bei Weinicht zurückschreckten und als ihnen der Referent, Verdienst eines Sopfenpflüders, in einem Zeitmer behaupten, daß das Lohnschiedsgericht nur gerung Arbeit, Brot und Verdienst zu verlieren. die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten, die raum von drei Wochen also 21 Arbeitstage, bei Klagen erledigen könne, die gegen eine Unterbesonders den Hopfenbauern erwachsen würden, einem Lohnfatz von 2 Kronen ganze 504 Kronen. nehmerorganisation eingebracht wird. Die Herwähnt, über diesen Einwand der Unternehmer Das Lohnschiedsgericht hat, wie schon erschilderte, kamen sie zu der Erkenntnis, daß für Denn der Hopfenpflücker kann, und da greifen ren erscheinen vor Gericht als Unorganisierte und noch nicht entschieden. Das Gericht fann auch jie eben mehr am Spiele stand als sie vermein- wir eher zu hoch als zu niedrig, um uns nicht bestreiten die Kompetenz desselben. Glück haben wohl faum der„ Rechtsauffassung" der Unter ten. Wenn sie auch nicht dem Antrag der Arbei- dem Vorwurf auszusetzen, daß wir uns eben das die Unternehmer auch mit diesem Trick bisher nehmer beitreten, da dadurch nicht bloß die Stom ter zustimmten und auch ihren Antrag, der keine zurechtlegen, was in unsere Rechnung paßt, höch noch nicht gehabt. Mehrheit fand, fallen lassen mußten, haben sie stens 12 Viertel per Tag pflücken. Dabei berück- Ueber einen dritten Einwand hat das Lohnftück des Bauförderungsgesetzes illusorisch und peten; desselben, sondern das ganze zweite Hauptdennoch dem Antrag des Referenten zugestimmt, fichtigen wir gar nicht seine Arbeitszeit, die ja schiedsgericht noch nicht entschieden. Wegen dieses gegenstandslos gemacht würde. Aber nicht bloß um nicht erst in Stalamitäten zu kommen. Der wirklich eine unbegrenzte ist. Wenn er nun nach Einwandes wurden einige Verhandlungen ver- deshalb, sondern weil für die Berquickung der Vermittlungsantrag des Referenten geht dahin, dem neuen Lohnsatz von sagen wir 2.20 K, also tagt. Die Unternehmer legen dem Gerichte in- Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem daß der Grundlohn mit 1.80 K mit einer zuläs- dem höchsten Saß, um 50 K mehr verdienen dividuelle, von Arbeitern unterschriebene Lohn Jahre 1925 und der Kompetenz der Lohnschiedssigen Erhöhung bis zu 2 K für das Saazer Ge- wird, so wird wohl niemand behaupten wollen, abmachungen vor und verweisen dabei auf die gerichte aus dem Jahre 1927 jede rechtliche Vor biet beträgt, während für das Gebiet Auscha , daß dies ein horrender Mehrverdienst sei. Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vont Dauba und Raudnitz der Grundlohn 1.60 K mit Wenn man sich die Argumentation der Un- Oftober 1925, nach welcher es als zulässig erklärt aussetzung fehlt. einer zulässigen Erhöhung bis 2.10 K, beträgt. ternehmer näher ansieht, so kann man feststellen, wurde, daß trotz Bestandes eines Kollektivver
Die Kämpferin. Käthe Kollwig zum 60. Geburtstag ( 8. Auguft).
Es ist ein beliebtes Gegenargument des des Bürgers, die Forderung nach einer unpolitischen Kunſt zu erheben. Immer wieder hören wir die Frage nach der Zweckmäßigkeit der tendenziösen Stunst" stellen. Ich halte die Kunst für eine Ueber den künstlerischen Werdegang, über hohe, sittliche Straft und wenn sie dem Menschen Biographisches und ähnliche Dinge mögen andere als Menschen" dienen soll, dann muß sie ten schreiben. Wenn ein Künstler sozialkämpferisch denzies sein. Und um der hohen sittlichen Tendenz ihrer Kunſt willen lieben und verehren wir schafft, tritt in sämtlichen bürgerlichen Blättern unsere Stäthe Stollwitz. Ihre Bilder haben eine die sozialkämpferische Versönlichkeit des Künst- revolutionär befreiende Stoßkraft wer diese lers vor der„ Kunſt" in den Hintergrund. Da Bilder sieht, und nicht im Innersten gepackt wird wird die Kunst" dann zum rettenden Ausweg von dem Mitleid mit dem geplagten Menschen, und gemeinsam mit dem Lebenslauf" ersteht ein das aus ihnen spricht, der hat kein Herz! berwässertes Porträt. Für uns, die wir streit- Nicht immer ist es Mitleid! Das Erbarmen bare Menschen um Lebensrecht sind, für uns wandelt sich in Zorn, wenn auch der Zorn die fommt der Kampf und der Kämpfer in Frage. Form des Elends zum Ausdruck nimmt. Da er Im Kampf um das Recht auf ein menschenwür- hebt sich dann groß und mächtig ein Antiäger, diges Dasein, gegen den Krieg und sein Helden- dessen ausdruckvollster Wucht sich niemand zu ent tum, gegen die soziale Ungerechtigkeit im allziehen vermag. Es sei denn, er sei vertiert bis gemeinen, in diesem Kampf steht Käthe sum äußersten! Oder gibt es jemand, der dem Rollwitz in der ersten Reihe. großen Striegsruf der Kollwitz ,, Nie wieder Krieg"
Sie hätte es mit ihrer Kunst, ihrem Genie, zu widersprechen wagt, wenn er den Schrei der gewiß auch zu wege gebracht, ein anderes Milieu Sünstlerin in einer Schöpfung festgehalten sieht, zu zeigen als das jener Menschen, die im Schat die so gigantisch ist, wie es der Strieg wirklich ten leben, im Schatten der vielen Fetten und war, so vernichtend gigantisch, wie man ihn uns Satten, denen die Kunst einer Stollwitz um der um des Krieges willen und des damit verbun Zendenz willen nicht beachtenswert erscheint. Da denen vaterländischen Geschäftes halber nic ift es für uns ein Glück, daß das unerhörte zeigte. So erschütternd dieser Schrei flingt Können dieser Graphikerin, sich trotzdem seinen so aufreißend streitbar klingt er. Auf die großze, Weg in die Welt, in unsere und in die der an- breite, im Elend umgekommenene Masse des deren, bahnte; und wir müssen es ihr danken, Volfes weißt er, und dieses Volt ruft er auf- daß sie just den Leidensweg des Proletariers zu ruft es auf zum Stampf gegen den Krieg, der tünstlerischer Gestaltung wählte; daß der prunk wiederum ein Klaffenkampf sein kann. Selbst in bollen Welt der Spiegel der Armut entgegenge- den Bildern in denen sich ein stilles Glück spichalten wird. Wer weiß, welchen Schwierigkeiten gelt, wie etive in ihren Bildern von Müttern und ein Mensch ausgesetzt ist, der sich und seiner Kindern, ist das Mitleid mit der späteren Streatur Cunſt dieſes Lebens- und Schaffensziel gibt, der irgendwie fühlbar und das macht ihren menschlichen Wert aus. Die Bilder sind wahr;
In zwei Fällen hat das Prager Lohnschiedsgericht sich für Lohnerhöhungen entschieden. Die Biegeleiarbeiter der Firma Löw in Staab ernichts Verlogenes, Besänftigendes ist in ihnen, nichts Verlogenes, Besänftigendes ist in ihnen, hielten eine 4, beziehungsweise 5prozeitige Erhö denen das Leben der armen Leute feine schöne hung des Lohnes. Im zweiten Falle waren 52 Unternehmer des politischen Bezirkes Komotan Politur zu geben vermag. Aus diesen Bildern mun spricht zu uns der ganze wahre Mensch auf Zahlung des Lohnes nach der ersten LohnRäthe Kollwig. Und der wahre Mensch klasse des zwischen dem deutschen Bauarbeiterverbande und dem Arbeitgeberbund für das Ist immer ein Cyrano de Baugewerbe im Egerer Kammerbereiche abgefämpft immer. Ist immer ein Cyrano de Bergerac des Lebens mit der Parole jedes an- schlossenen Arbeits- und Lohnvertrages geflagt. ständigen Menschen der weiß, daß die anderen Die Verhandlung währte drei Stunden und zwar im Rechte" bleiben und just dazu fagt: wurde bei derselben gerichtsmäßig festgestellt, daß Was liegt daran? Ich fechte, fechte, fechte!" die Bauunternehmer in den Mitteln, durch welche So ficht auch Käthe Stollwitz zur Chre die Arbeiter geschädigt werden sollen, nicht be des Proletariats, zur Ehre des besseren Men- sonders wählerisch sind. Bewußte unwahrheiten schen! sind noch das Geringste, welches unter diesen MitThe Stampfesmut ist auch mit 60 Jahren feln gefunden wurde. Die Komotauer Unternicht gefchwächt und hat, zu unserem Heil und nehmer weigerten sich, den Tariflohn zu zahlen. unserer Freude, die Kraft und Begeisterung der Eine Strone und noch mehr erhielten die StomoJugend! tauer Bauarbeiter an Lohn weniger, als wie er Der Igel. im Vertrag festgesetzt ist. Diese Schäbigkeit und Schmußerei schädigte nicht bloß die Komotauer Bauarbeiter schwer, sondern war eine große Ge fahr für den Lohnvertrag und auch für die tariftreuen Unternehmern. Denn die Komotauer Unternehmer fonnten auf Kosten der Arbeiter frischfröhliche Schmußkonkurrenz treiben. Das Lohnschiedsgericht fällte die Entscheidung, daß ab 8. August im politischen Bezirk Komotau die Tariflöhne nach der ersten Lohnklasse zu zahle sind.
Hunger
Colferits
Bei der Verhandlung wurde auch festgestellt. daß der Arbeitgeberbund für das Baugewerbe in Karlsbad beim Vertragsabschluß und auch nachHer eine etivas sehr, sehr sonderbare Nolle gespielt hat. Eine Rolle, die mit den allgemeinen üblichen Ehr- und Moralbegriffen kaum in Einflang zu bringen ist. Die an dem Vertrage beteiligten Organisationen der Arbeiter haben die bei der Verhandlung erfolgten Feststellungen zuv Kenntnis und in Vormert genommen. Gelegentlich wird darauf noch zurück zu kommen sein.