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Nach§ 128 Abja 2 der Gewerbe- Ordnung, auf welche Stelle lich diese Bettel gekommen sind, ist heute noch nicht aufgeflärt. Die Sittenfeld Hamburg bringt folgende Resolution ein, welche sich die Petition bezieht, können durch Beschluß des Bundesraths Stimmung der im Saale versammelten Menge wurde nun nach für einzelne Erwerbszweige Vorschriften über die höchste Zahl der den Aussagen mehrerer Zeugen bedrohlich. Schimpfwörter und " In Erwägung, daß die Lichtarbeit auf dem Bau die Unfall- Lehrlinge erlassen werden, welche in Betrieben dieser Gewerbs- Drohungen flogen hin und her. Der Wahlvorftand verließ das gefahr bedeutend vergrößert, weiter, daß viele Unfallverhütungs- zweige gehalten werden darf. Soweit solche Vorschriften nicht er- Wahllokal ohne Behinderung. Die auf der Straße vor dem Wahl­vorschriften die Lichtarbeit nur gestatten, wenn die Arbeitsstätte und lassen sind, können sie durch Anordnung der Landes- Bentralbehörde lokale versammelte Menge, unter der sich wie auch unter den im Leitergänge in genügender Weise beleuchtet sind, so daß die Absturz erlassen werden". Saale Versammelten die Wirkungen des Schnapfes bemerkbar gefahr nicht vorhanden ist, unsere Arbeitgeber aber die Be machten, ließ den Wahlvorsteher Schendera und den Gendarmen leuchtung der Arbeitsstelle in den meisten Fällen den Arbeitern überlassen, ferner daß die kritisirte Richtarbeit dazu beiträgt, Ambrosius, die sich beide sehr taftvoll benahmen und dadurch gröberen Ausschreitungen vorbeugten, willig durch. Nur ein muth die Arbeitslosigkeit im Winter zu vergrößern, beschließt der Ein Fall der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis williger Bursche, Furgol, ließ sich dazu hinreißen, mit einem Verbandstag im Anschluß an die Resolution über Afford- der Befangenheit ereignete sich gestern vor dem hiesigen Schöffen- Ziegelstück nach ihnen zu werfen; er traf nichts. arbeit, daß die Lichtarbeit innerhalb zweier Jahre gleichfalls abzu gericht gegenüber dem den Vorsiz führenden Gerichtsaffeffor Die Zeugenaussagen ergaben eine ganze Anzahl Widersprüche, schaffen ist." Wegener. Vor demselben erschienen der Maurer Kaul und zwei die Aussagen der wichtigsten Zeugen, des Obersteigers Schendera Unter Verschiedenem stehen acht Punkte zur Verhand- Genossen unter der Anklage des Vergehens gegen§§ 152 und des Gendarmen Ambrofius, waren am wenigsten belastend. lung. Die geheime Wahl ergiebt, daß Odenthal Köln als und 153 der Gewerbe Ordnung( 3wang gegen arbeitswillige Ar- Besonders auffällig war die Thatsache, daß nach den Protokollen, Rentral Bevollmächtigter gewählt ist, und zwar mit 13 gegen 8 beiter, an Streifverabredungen theilzunehmen). Vor Ein die bei der polizeilichen Vernehmung der Beugen abgefaßt worden Stimmen, die auf Sittenfeld fielen. Die ebenfalls geheime Abstim tritt in die Verhandlung erklärte der Vertheidiger Rechts- find, mehrere dieser Beugen bedeutend mehr Belastendes ausgesagt mung über den Ausschuß ergiebt als Siz desselben Hamburg mit anwalt Dr. Herzfeld, daß er den Vorsitzenden wegen haben sollen, als sie in der Schwurgerichts- Verhandlung selbst aus­16 Stimmen; 3 Stimmen fallen auf Berlin , 2 Stimmen find ungiltig. Besorgniß der Befangenheit ablehne. Er begründete jagten und auch bei der polizeilichen Vernehmung ausgesagt zu Es folgt eine Besprechung über Drucklegung des Protokolls. dies damit, daß in einem früheren Termin in derselben Sache, in haben erklärten(!). Beschlossen wird, 3000 Gremplare in Hamburg bruden zu lassen und welchem der Staatsanwalt selbst gegen zwei der Angeflagten Freis Die Vertheidiger, die Rechtsanwälte Reinhold, Patrzet den Mitgliedern gratis zu überlassen. Die Beschidung des Gesprechung und nur gegen den dritten 14 Tage Gefängniß beantragt und Dr. Freund, verneinten das Vorliegen des Landfriedens­wertschafts- Kongresses 1899 von seiten der Stucateure wird gut- hatte, der Gerichtshof noch die Bertagung beschlossen habe, um noch bruches und vertraten die Ansicht, daß höchstens Kischka und Furgol einen Polizeiwachtmeister borzuladen. Die beiden, felbst strafbar sein könnten, Furgol wegen Werfens mit Steinen( Bergehen Als Ort der Tagung des nächsten Verbandstages wird Frani in den Angen des Staatsanwalts unschuldigen Angeklagten gegen§ 366, 7 Str. G.-B.), Kischka wegen Bedrohung und Beleidi furt a. M., bestimmt. Wienand- Barmen empfiehlt, überall hätten darauf hingewiesen, daß sie bei einer Vertagung gung. Alle übrigen Angeklagten feien unbedingt freizusprechen. Die Agitationskommissionen ins Leben zu rufen. Das wird gut nochmals einen ganzen Arbeitstag einbüßen würden; der Geschworenen, alle Beamte aus dem Industrie­Vorsitzende habe aber nur erividert: Warum streifen bezirt, bejahten dagegen die Fragen nach dem Vorliegen von Ein Antrag Krebs- Berlin, die Summe von 500 M. im Sie?" Bei einer anderen ähnlichen Verhandlung habe derselbe Landfriedensbruch. Beachtenswerth war, daß der Vorsitzende, der Höchstfalle zum Zwecke der Agitation dem Zentralvorstande zur Ver- Borsigende einem als Kläger auftretenden Arbeiter bemerkt: Landgerichts- Präsident Selle, in seiner Rechtsbelehrung an die fügung zu stellen, wird gutgeheißen. Mit Zustimmung des Aus­Streifen thun Sie, arbeiten wollen Sie nicht, Geschworenen sich völlig auf den Standpunkt des Staatsanwalts schusses kann diese Summe überschritten werden. Die Au aber dann noch Geld haben!" Diese Aeußerungen so stellte und den Standpunkt der Vertheidiger bekämpfte. Mehrere Male Statuten werden zum 1. Januar 1899 ausgegeben. Damit sind die meinte der Vertheidiger bewiesen eine solche Voreingenommenheit sprach Selle bon gewissen Agitatoren, die immer Arbeiten des Verbandstages beendet. Odenthal Köln ermahnt gegen Arbeiter, die ihr gefeßliches Koalitionsrecht ausüben, daß die hegen, den Leuten goldene Berge versprechen und dadurch solche die Delegirten, überall Propaganda zu machen für die Gewinnung Ablehnung gerechtfertigt erscheine. Zur vorgeschriebenen Erledigung Szenen verursachen, wie sie in Bogutschütz vorgekommen seien. neuer Mitglieder, für die Stärkung des Verbandes. Er spricht im des Ablehnungsgesuches mußte der Gerichtshof die Sache vertagen. Die Parteileidenschaft machte sich sogar im Gerichtssaale be Namen der Delegirten den Hallenser Kollegen für Aufnahme und Nochmals Ritter Toggenburg . Als Berliner Original war merkbar. Eine Anzahl gebildet aussehender Personen im Zuschauer Arrangirung seinen Dank aus. Mit einent begeistert aufgenommenen in einer Nummer der Deutschen Leschalle" das Bild eines Mannes raum gaben ihrer Wuth gegen die Angeklagten und der Freude Hoch auf die Organisation wird der Verbandstag geschlossen. erschienen, dessen schon Paul Lindau in seiner Erzählung Toggen: über deren Verurtheilung offen Ausdruck. burg " als merkwürdigstes Original des Thiergartens" gedacht hat. zufrieden, daß die vom Staatsanwalt beantragten drafonischen Die Bewohner des Thiergartens sehen ihn unfehlbar an jedem Strafen( 4 Jahre Gefängniß und 3 Jahre Zuchthans für Furgol Arbeiter Rififo. In der Schleiferei der Großfirma zur Tage, ob Regen ob Sonnenschein, bei Wind und Wetter und Kischka) durch viel mildere( 6 Monate Gefängniß und selben Stunde zwischen drei und halb fünf Uhr 1/4 Jahr Zuchthaut) ersetzt wurden. Weyersberg, Kirschbaum u. Co. in Solingen wurde an dem schmalen Wasserarm, welcher die Luiseninsel um­einem Arbeiter durch einen zerspringenden Schleifstein fließt, Sicherheitszustände in der Hauptstadt des Polizeistaates. Stets auf derselben Ruhebank in einer Haltung Eine nächtliche Szene aus dem Scheunenviertel beschäftigte gesteri die Schädeldecke zertrümmert. Wie die Bergische Arbeiterstimme" figen, als ob er auf jemand warte. Die charakteristische Erscheinung die VII, Straffammer des Landgerichts I . Aus der Untersuchungs mittheilt, war an dem Stein teine Schußvorrichtung an- dieses Mannes war auf dem Bilde getreulich wiedergegeben, als haft wurde der 16jährige Arbeitsbursche Karl Petzold vorgeführt, gebracht, weil die Polizei für Schleifsteine von der Art des zer- Unterschrift war die Bezeichnung Toggenburg" gewählt und in welcher der räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körper­iprungenen Steins Schutzvorrichtungen nicht vorgeschrieben hat. einigen begleitenden Worten mitgetheilt worden, daß der Voltsmund verlegung beschuldigt war. Es wurde folgender Thatbestand gegen Einschränkung der Lehrlingszüchterei im Barbier und durch Bild und Wort fühlte sich der Zahlmeister a. D. Hartbeamte Sch. in etwas angetruntenem Zustande durch die Keibelſtraße. diesem Original des Thiergartens jenen Spiznamen gegeben habe. ihn festgestellt: In der Nacht zum 30. September ging der Bureau­Friseurgewerbe wünscht der Vorstand des Bayerischen Landesverbandes der Bader und Friseure in einer leidigt und strengte die Privatklage gegen den Redakteur der einige Worte mit der Person gewechselt, da tauchten plötzlich fünf mann, der sich selbst in jenem Bilde wiedererkannte, be- Er wurde hier von einem Mädchen angesprochen. Kaum hatte er an den Bundesrath gerichteten Petition. Die Einschränkung Deutschen Lesehalle", wird in der Weise vorgeschlagen, daß der Bundesrath auf grund des Obgleich dieser versicherte, daß ihm jede Beleidigung fern gelegen und umringten das Paar. Willste mal det Mächen loofen lassen! Reinhold Schlingmann, an. junge Burschen, die kaum dem Knabenalter entwachsen waren, auf § 128 Abjaz 2 der Gewerbe- Ordnung die Vorschrift erlassen solle, und das Bild keineswegs eine Karrikatur, sondern eine Studie nach Komm' lieber mit un jieb een Jlas Bier zum besten!" Trotzdem daß in Betrieben des Barbier- und Friseurgewerbes mehrere Lehr- der Natur sei, hielt das Schöffengericht eine solche Annagelung der Sch. ein großer, kräftig gebauter Mann ist, ließ er sich doch von den linge zu gleicher Zeit nur dann gehalten werden dürfen, wenn deren Eigenthümlichkeiten eines Menschen für beleidigend und erkannte auf Burschen, die eine drohende Haltung annahmen, einschüchtern. Das Bahl die Zahl der regelmäßig beschäftigten Gehilfen nicht überschreitet. 20 M. Geldstrafe. Dies war dem Privatlläger nicht genug; er legte Mädchen ging davon und Sch. begab sich mit den fünf jungen Leuten nach Zur Begründung dieses Gesuchs wird auf ein Gutachten des Berufung ein und forderte gestern in allem Ernste eine Buße von dem nahe gelegenen Bornemann'schen Lokal. Herrn Dr. Paul Sander in Berlin verwiesen, der sich mit 6000 22., weil durch das Bild sein Kredit geschädigt sei. Nachdem Burschen schon vorher gewesen und hatten so wüste und prahlerische seinem Buche über Die Lage des Barbier- und Friseurgewerbes" Rechtsanwalt Mosse darauf hingewiesen, daß bei einer Anklage aus Reden in Fachkreisen den Ruf erworben habe, der beste Kenner der Lage§ 185 von einer Buße überhaupt nicht die Rede sein könne, er- junger Rowdies vermutheten, welche die Gegend schon seit geführt, daß die Stammgäste in ihnen jene Rotte dieses Gewerbes zu sein. Dr. Sander führt ungefähr aus: Das kannte das Gericht auf Verwerfung der Berufung, so daß es bei längerer Zeit unsicher machten. Da es bereits nach ein Uhr war, so Arbeitsfeld der Barbiere und Friseure sei durch die Kopfzahl der Be- dem ersten Urtheil verbleibt. völkerung bestimmt. Voraussetzung für ein gesundes Verhältniß zwischen erklärte der Wirth, daß es Feierabend sei und er neu hinzukommen Arbeitsgelegenheit und Angebot von Arbeitskräften wäre demnach, Das Gewerkschaftskartell als Verein. Der Polizeibehörde den Gästen nichts mehr einschänke. Sch. war fo unvorsichtig, das daß die Vermehrung der Barbiere und Friseure mit dem Anwachsen in Harburg beliebte es im Ordnungskampfe, das dortige Gewert- Lokal mit der jugendlichen Gesellschaft zu verlassen, anstatt die An­der Bevölkerung im großen und ganzen Schritt hält. Da sich die ichaftskartell für einen Verein zu erklären, der auf öffentliche wesenden um ihren Schutz zu bitten. Die Gäste hatten kaum ihre Bes Bevölkerung des Deutschen Reiches jährlich um rund 1 pet. ver- Angelegenheiten einzuwirken bezwecke, und forderte den Arbeiter denken hierüber geäußert, mehre, während die Sterblichkeit im Barbier- und Friseurgewerbe Kühnel als angeblichen Vorsteher des Vereins Gewerkschaftskartell" Hilferufe ertönen hörten. Sie eilten hinaus. Sch. war von ungefähr 2 pGt. betrage, so würde ein der fortschreitenden Be- auf, ihr gemäß§ 2 des Vereinsgefeßes die Statuten und das Mit der ganzen Rotte umringt, der Angeklagte hatte ihn vorn am Stragen völkerungsziffer entsprechendes Wachsthum der Zahl der Barbiere gliederverzeichniß einzureichen. Sühnel lehnte dies Verlangen mit gepackt, das Blut, welches dem Sch. aus mehreren Kopfwunden über und Friseure die jährliche Einstellung von etwa 3 Lehrlingen der Begründung ab, daß weder das Gewerkschaftskartell ein Verein, das Gesicht lief, hatte auch die Hände des Angreifers mit Blut ge­auf je 100 der vorhandenen Meister und Gehilfen voraus- noch er defien Vorsteher sei. Es kam darauf zur Anklage. Das Schöffen- färbt. Es gelang nur, den Angeklagten festzunehmen, seine Genossen fezen. Statt dieser 3 pet. habe aber die Zahl der ein- gericht sprach Sühnel frei. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft entkamen. Der Zeuge Sch. bekundete im Termine, daß er nach dem geschriebenen Lehrlinge im Deutschen Reiche durchschnittlich hob jedoch das Landgericht die Entscheidung auf und verurtheilte Verlassen des Lokals von dem Angeklagten mit den Worten an­betragen in den Jahren 1894-1897: 16, 14,5, 14,7 und 14,4 pct. den Angeklagten zu einer Geldstrafe. Es führte aus: Wenn die geredet worden sei: Gieb fünfzig Pfennige heraus, oder ich schlage Während nun Süd- und Westdeutschland hinter diesen hohen Durch- Gewerkschaften Harburgs ihre Delegirten zum Gewerkschaftskartell Dich in die Fr.!" Er habe sich geweigert, worauf der An­schnittsziffern mehr oder minder beträchtlich zurückblieben, hätten auch in öffentlichen Veriammlungen gewählt hätten, so geklagte ihn mehrere Male mit einem schweren Gegenstand, der den einige Theile Nord- und Ostdeutschlands so hohe Prozentsäke, daß schließe das doch nicht die Bildung eines Vereins Ge- Wunden nach nur ein Messer gewesen sein konnte, auf den Kopf die vorstehend erwähnten dagegen noch als günstig erichienen; z. B. wertschaftskartell aus. Nach seiner ganzen Thätigkeit müsse geschlagen habe. Ob auch die übrigen Burschen auf ihn ein­betrage der Durchschnittsprozentsatz in den Bezirken Bromberg 23,5, aber das Gewerkschaftskartell als Verein angesehen werden, gehauen hätten, nicht mit Bestimmtheit sagen. Posen 22,5, Sachsen und Anhalt 20, in Mecklenburg und Vorpommern δα die Mitglieder des Kartells nicht lediglich vorüber Der Staatsanwalt wies auf die außerordentliche Verrohung dieser etwa ebenso viel. Die Lehrlingszüchterei habe einen ganz unnatür gehend Zu einent gemeinsamen Zwede vereinigt feien. jungen Burschen hin. Den Angeklagten müsse eine strenge Strafe lichen Rückgang der Preise der Barbier- und Friseurarbeit bewirkt. Zum Als Vertrauensperson des Kartells sei Kühnel mit Recht als Vor- treffen, er beantrage gegen ihn 2 Jahre 6 Monate Gefängniß. wo Anfang dieses Jahrhunderts steher des Vereins behandelt worden. Kühnel legte hiergegen Re- Der Gerichtshof ging noch über den Antrag hinaus, indem auf die Tage für das Nasiren allgemein Der Angeklagte 12 f. betragen vision ein. Der Oberstaatsanwalt am Kammergericht machte drei Jahre Gefängniß erkannt wurde. habe, jezt zum theil sogar für 5. Pf. rafirt, obwohl geltend, es handele sich um einen Verein im Sinne des§ 2 der keine Spur von Neue zeigte, erklärte, sich bei dem Erkenntniß 5 Pf. die Geschäftsausgaben gegen die frühere Zeit beträchtlich gewachsen des Vereinsgesetzes, indessen wäre noch nachzuprüfen, ob nicht beruhigen zu wollen. feien. Infolge der verminderten Geschäftseinnahmen sähen sich viele der Angeklagte dem Verein feit seiner Stiftung vorstehe. Der Fall des Kölner Schuhmanns Kiefer, der wegen der Prinzipale gezwungen, die Betriebskosten einzuschränken, wodurch Sei dies nicht der Fall, so wäre er nach der neueren Praxis des Mißhandlung eines ehrbaren Mädchens in erster Instanz frei­nicht nur in vielen Geschäften die aus vollshygienischen Gründen so Kammergerichts mur verpflichtet gewesen, über Mitgliederbestand und gesprochen, nach erfolgreicher Revision des Urtheils aber zu 150 M. wichtige Reinlichkeit leide, sondern es greife auch immer mehr Mitgliederveränderungen Auskünfte zu ertheilen. Das Kammer- Geldstrafe verurtheilt wurde, stand gestern abermals vor dem Reichs­der Mißbrauch um sich, die voll bezahlten Gehilfen durch gericht erklärte ebenfalls das Gewertihaftsgericht zur Verhandlung. Die mißhandelte Nebenklägerin Fräulein 1896.97 fei im Deutschen Innungsbund die Zahl der Ge- Vereinsgefeges. Es hob die Vorentscheidung jedoch auf und den Antrag des Reichsanwalts verwarf das Reichsgericht beide Hilfen von 8038 auf 7847, d. i. um 2,4 pet. zurüdgegangen, wies die Sache in die Vorinstanz zurück, damit das Landgericht Revisionen. während 2434 Lehrlinge aus- und 2790 eingeschrieben wurden, die nachprüfe, ob Kühnel schon bei der Stiftung des Kartells dessen Zahl der Lehrlinge fich also um 14,4 pct. vermehrt habe. Von Voucher gewesen sei. Tehte Nachrichten und Depeschen. 30 Jahrgängen der Barbier- und Friseur- Lehrlinge könnten nicht Die Klaffengegensätze in Oberschlesien werden abermals einmal mehr 7 darauf rechnen, sich in dem erlernten Gewerbe ihr trch den schon furz erwähnten Landfriedensbruchs- Prozeß veran- Köln , 25. November. ( B. H. ) Zu der zwischen dem Kaiser Brot zu verdienen, die übrigen drei Viertel müßten sich anderen schaulicht, über den uns von unserem Korrespondenten in Beuthen und dem Prinzregenten von Bayern erfolgten Verständigung bezüga Berufen zuwenden. berichtet wird: 1 Jahr 3 Monate Zuchthaus und 9 Monate Ge- lich der Militär- Strafgerichtsordnung erfährt die. 3." aus Berlin , Dr. Sander weist weiter darauf hin, daß die zur Gefundung fängniß, das war, wie bereits gemeldet, das Ergebniß der die Verständigung werde formell ihren Ausdruck finden in dem Ent­der Verhältnisse im Barbier- und Friseurgewerbe nothwendige Preis- Beuthener Schwurgerichts- Verhandlung gegen sechs wurf eines Reichsgefezes, welcher dem Reichstag in seiner nächsten erhöhung, die jetzt wegen der zügellofen Konkurrenz unerreichbar scheine, Angeklagte, die wegen einfachen und qualifizirten Landfriedensbruches Tagung zugehen soll und der Annahme sicher sein dürfte. nach der Regulirung des Lehrlingswesens sich ganz von selbst durchsetzen angeklagt waren. Was lag der zu einem gefährlichen Rechtshandel Frankfurt a. M., 25. November. ( W. T. B.) Der Fernsprech werde. Weiter meint er, daß nur dann Besserung zu erwarten jei, gemachten Verhandlung zu grunde? Recht wenig: einige verkehr zwischen Frankfurt a. M. und Brüssel, Antwerpen , Lüttich wenn das Lehrlingswesen für das ganze Reich einheitlich ge- drohende und beleidigende Rufe halb oder ganz be- und Verviers wurde heute eröffnet. regelt wird, weil unter den Folgen der in einem Einzelstaate oder trunkener junger Leute, deren Identität mit den Verurtheilten einer Provinz betriebenen Lehrlingszüchterei das Barbier- und Furgol und Kischka nicht einmal streng erwiesen wurde, und Friseurgewerbe im ganzen Reiche leide. zwei Steinwürfe, von denen niemand getroffen worden ist. Was nun die Petition des Bayerischen Landesverbandes betrifft, Bon Anfang der Untersuchung an lagen diese Thatsachen flar zu tage, so erklärt Dr. Sander, daß der Vorschlag, es solle tein Prinzipal und die Anklagebehörde hatte auch ganz richtig zunächst die Sache mehr Lehrlinge beschäftigen, als er regelmäßig Gehilfen beschäftigt, am Landgerichte anhängig gemacht, wo die Hauptangefchuldigten zur endgiltigen Regelung des Lehrlingswesens nicht ausreichend fei, wegen Bedrohung, Beleidigung, Steinewerfens 2c. belangt werden denn dazu wäre nöthig, daß Prinzipale, die nicht dauernd mindestens sollten. An Landfriedensbruch und an die Inszenirung einer 1 Gehilfen beschäftigen. Lehrlinge überhaupt nicht halten dürfen. aufsehenerregenden Schwurgerichtsverhandlung dachte zuerst niemand. Aber da der Bundesrath sich schwerlich schon jetzt zu einer so ein Aber die Beuthener Straftammer erklärte sich als infompetent und schneidenden Maßregel verstehen würde, so stelle der Antrag des so entstand dann die Schwurgerichtsverhandlung. Bayerischen Landesverbandes dasjenige Maß gefeßlicher Regelung des Lehrlingswesens im Barbiergewerbe dar, das sich schon heute mit Sicherheit erreichen lasse.

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billig arbeitende Lehrlinge zu ersetzen. Juan fartell für einen Berein im Sinne des§ 2 bes Tapbinder und auch der Verurtheilte hatten Revision eingelegt. Auf

Budapest , 25. November. ( B. H. ) Die Vorlesungen an der Universität werden am nächsten Montag wieder aufgenommen. Bern , 25. November. ( B. H. ) Die österreichischen Anarchisten Wolf und Harrich sind aus der Schweiz ausgewiesen worden. Paris , 25. November. ( W. T. B.) Jm Senat beabsichtigt Volland eine Jnterpellation einzubringen über die gwecmäßigkeit, die Aburtheilung Picquart's durch das Kriegsgericht bis nach der Ent scheidung des Kaffationshofes hinauszuschieben.

Madrid , 25. November. ( W. T. B.) Der Ministerrath geneh­migte einstimmig die Note, welche heute Abend an die Friedens tommission nach Paris telegraphirt werden wird. Ueber den Inhalt der Note wird Stillschweigen beobachtet. Man glaubt, daß die Ver­handlungen über die Philippinenfrage am nächsten Montag zum Abschluß gelangen werden.

Die Anklage lautete gegen Furgol, ischia und Jardrusch auf qualifizirten Landfriedensbruch, Kischka soll der Rädelsführer gewesen sein, die beiden anderen sollen Gewaltthätigkeiten verübt haben. Der Vorstand des Bayerischen Landesverbandes bemerkt am Subiza, Frania und Frau Kartoshta waren wegen ein- Athen , 25. November. ( Meldung ber Agence Havas".) Die Schlusse der Petition: fachen Landfriedensbruchs angeklagt. Sämmtliche Angeklagte sind Gesandten von Rußland , Frankreich , England und Italien werden " Wir sind nicht wie die Angehörigen anderer Gewerbe in der junge Leute; Frania, der jüngste, ist 15, der älteste 23 Jahre alt. fich morgen in das königliche Schloß begeben, um offiziell die Er­Lage, unsere Produktion durch neue Erfindungen und Fortschritte Der magere Thatbestand war nach der Beweisaufnahme nennung des Prinzen Georg zum Gouverneur von Kreta ant­der Technik beliebig steigern zu können. Mehr als irgend ein anderes folgender: Die Stimmenzählung im Süßmann'schen Wahl- zuzeigen. Der Prinz wird unverzüglich abreisen; teine offizielle Handwerk ist also gerade unser Gewerbe auf eine Regelung des lokale in Bogutschütz wurde burch Kischka unterbrochen, griechische Persönlichkeit wird den Prinzen nach Kreta begleiten. Lehrlingswesens angewiesen. Aus eigener Kraft fönnen wir uns weil er der Meinung war, bei der Zählung der auf den Arras , 25. November. ( W. T. B.) In St. Nicolas fand im von den Uebelständen nicht befreien, denn wo sich einmal der Lehr- sozialdemokratischen Kandidaten Morawski lautenden Maschinenraum einer Kerzenfabrik eine Explosion statt, bei welcher lingszüchter eingenistet hat, da zwingt in der Regel die Konkurrenz Stimmzettel sei ein Fehler vorgekommen. Zu dieser Unterbrechung drei Personen getödtet und 12 verwundet wurden. auch diejenigen Kollegen, welche von der Schädlichkeit dieses hatte er sein gutes Recht. Nach der Stimmenzählung wurden dem Sidney, 25. November. ( Meldung des Reuter'schen Bureaus".) Treibens durchdrungen sind, sich ihrer besseren Einsicht zum Trotz zur Wahlvorstande fünf auf Morawski lautende Bettel vorgezeigt, von Frankreich gestaltet Numea zur Hauptflottenstation im Stillen Ozean . vermehrten Einstellung von Lehrlingen zu bequemen. Nur der Bundes- denen behauptet wurde, man habe sie unter dem Wahltische gefunden, Es wird dort ein großes Doc errichtet und ausgedehnte andere rath fann uns helfen." das Wahlkomitee habe sie unter den Tisch praktizirt. Woher eigent- Hafenbauten werden ausgeführt. Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin .

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