Seite 2.

Wolfgang Zierhut, ein Führer des Attivismus.

Liebes Schaki..., wir haben Geld genug."

-

-

-

-

seine Begründung. Aus der Vergangenheit Ein interessanter Freispruch und seine Begründung. Aus der Vergangenheit eines Proviantoffiziers. Ararische Güter auf Dienstreifen. Das Postsparlassentonto des Oberstleutnants Sadel. Zierhut der un­lauteren und gefezwidrigen Vorgangsweise bei einem Softauf gerichtlich überwiesen. Ein berufener Kämpfer gegen die

sozialistische Mizwirtschaft".

Teppiche, Wein, Geschirr, Mehl, Zucker und Zabat.

Ueber den Verlauf des Beweisverfahrens sagt das Gericht:

Unter den agrarischen Politikern, die imt Daß die Anklage nicht muutwillig erhoben Zeitalter des Aktivismus zu Amt und Einfluß wurde, geht aus dem weiteren Wortlaut des Ur­gekommen sind, steht Abgeordneter Wolfgang teiles hervor. Zierhutan vorderster Stelle. Bordem nur als Bertreter feines südwestböhmischen Wahlkreises in der Oeffentlichkeit mehr oder weniger bekannt, avancierte er plötzlich zum Vizepräsiden ten des Abgeordnetenhauses, war schon bei mehreren wichtigen Anlässen der Sprecher der deutschen Regierungsparteien und wurde bei der Beratung der Verwaltungs­reform als aktivistischer Fachmann und Unterhändler mehrfach genannt. An Sonn tagen fährt Zierhut, wenn er nicht gerade auf Bauerntagen mit den Rebellen Hanreich und Mayer zu tun hat, per Auto in die Bezirksstädte seines Wahlkreises, hält dort Reden zum Ruhm und Preis der bürgerlichen Regierungsfoalition und tritt mit großer Vorliebe als Ankläger gegen die sozialistische Mißwirtschaft" auf, die angeblich geherrscht haben soll, als Svchla noch Minister präsident der allnationalen tschechischen Koalition und nicht Führer der internationalen Bürger foalition war. Mit welcher Berechtigung sich der Herr Zierhut zum Ankläger der sozialistischen  Bolitik aufwirft, wollen wir heute an gerichtlich erhärteten Fakten nachweisen.

Ein interessanter Ehrenbeleidigungs­

prozeß.

Der bekannte günstige Wind weht uns zwei Urteile auf den Tisch, die seinerzeit, und zwar im Jahre 1920 in einem Ehrenbeleidigungsprozeß gefällt wurden, in welchem der aktivistische Führer und Vizepräsident Wolfgang Zierhut die Haupt­rolle spielt. Dem Gerichtsstreit lag folgender Tat­bestand zu Grunde: Im Feber 1920 unterbreite­ten der bekannte Schriftsteller Hans Wa ylit aus Neuern und ein Herr Paul Krisch dem Parteisekretariat des Bundes der Landwirte in Mies ein Memorandum, in welchem sie gegen die beabsichtigte Kandidatur des Wolfgang Zierhut in die Nationalversammlung die schwerste it Bedenken erhoben. In dem Memorandum wurde ausgeführt, daß in Neuern glaubwürdige Berichte in Umlauf seien, wonach sich Zierhut in seiner Eigenschaft als Reserveoffizier während des Krieges der

Veruntreuung ärarischer Gegenstände schuldig gemacht haben soll, und zweitens, daß Zierhut bei dem Ankauf eines Hoses

unlautere und geseßwidrige Machinationen durchführte. Die Sache wurde vor dem Bezirks­gerichte in Mies ausgetragen. Watzlik und Krisch führten eine Reihe von Zeugen an und traten da­mit den Beweis an, daß nicht nur die von ihnen weitergegebenen Gerüchte in Umlauf waren, son­dern daß sie auch eine Bestätigung in einer gan­zen Reihe von Tatsachen fanden. Der Beweis ist in vollem Umfange gelungen, Watzlik und Krisch wurden von der Anklage der Ehrenbeleidigung freigesprochen. Was dieser Freispruch site den Ruf und die persönliche Qualifikation Zier­huts als führenden Politiker bedentet, wollen wir hiemit an den wichtigsten Stellen der Urteilsbe­gründung nachweisen.

Gegen Zierhut lief ein Militärstraf­verfahren wegen des Verbrechens der Veruntreuung.

Die betreffende Stelle der Urteilsbegründung jagt:

,, Die Angeklagten Hans Waglit und Paul Krisch berufen sich zu ihrer Rechtfertigung ins besondere darauf, daß dem Angeklagten aul Krisch anläßlich eines Fronturlaubes Kapellmei­stersgattin Anna Stuiber im Eisenbahnwagen von Pilsen   nach Neuern am 15. April 1918 er. zählt. habe, der Privatankläger Wolfgang Sier­hut, ihr Schwager, besitze Stoffe, Schuhe, Lebens­mittel usw. in Hülle und Fülle, jei Proviantoffi­zier in Leitmerih, schide öfters seinen Diener be­packt und auch als Transportbegleiter mit schwe­ren Risten und Koffern nach Hause, die Sachen würden dann versteckt, sein Diener habe über ihre Frage, woher Zierhut diese Sachen habe, kurz und bündig erklärt alles gestohlen, alles gestohlen". Auch der Angeklagte Hans Wahlik beruft sich zu seiner Rechtfertigung auf Anna Stuiber und Marie Mader, welche ihm diese Wit­teilung gemacht hätten.

Durch die Aussage der Zeugin Anna Stui­ber( Kapellmeistersgattin) ist erwiesen, daß sie anläßlich einer Fahrt von Pilsen   nach Neuern im Frühjahre 1918 beim Zusammentreffen mit Paul Krisch diesen mit Bezug auf ihren Schwager, den Privatantläger Wolfgang Zierhut frug, wieviel Gage wohl ein Oberleutnant beziehe, daß ihr Paul Krisch geantwortet habe, dieselbe sei nicht hoch und man habe zu tun, um durchzukommen, daß sie deshalb gefragt hat, weil es ihr auffallend gewesen sei, daß Wolfgang Zierhut Kisten mit

Teppichen, Wein, Geschirr, Mehl, Zucker durch seinen Diener Frank nach Hause schicke, dos; ihr Diener Frank erzählt habe, jeder Kanonier in Leitmeris jage, sein Herr stehle, daß sie aus den Reden des Frank entnommen habe, daß der Pri­vatankläger Wolfgang Zierhut größere Einzah lungen bei der Postsparkassa auf den Namen Oberstleutnant Hackel mache, daß sie einmal bei den Kindern des Privatanklä­gers einen Brief gefunden habe, aus welchem sie entnommen habe, daß sich Zierhut Geld mache, weil darin stand: Liebes Schazi, Du brauchst Dir Dein kleines Köpfchen nicht mehr zu zerbrechen, wir haben Geld genug", daß sie einmal den Diener Frank gefragt habe, wieso der Privatankläger über so viel Tabak verfüge, worauf dieser ihr geantwortet habe: Das macht der Oberleutnant so": Wenn morgen ein Marschbataillon ins Feld abgeht, so bestellt er heute den Tabak, dann kommt der Tabak und der Tabak bleibt bei ihm", daß sie auch bei OLGR. Stuiber Tabak liegen sah und einmal auch einen Zettel, wo geschrieben war, bitte der Anni nichts zu sagen", daß sie die Schrift des Privat­antlägers Zierhut erkannte, daß sie die Schwä­gerin des Wolfgang Sierhut sei.

Durch die Aussage der Zeugin Auguste Bauscher ist erwiesen, daß sie einmal in der Küche der Frau OLGR. Stuiber auf einem Tische einen Zettel liegen sah, worin stand, bitte den Inhalt der Kisten sehr diskret zu be handeln, besonders, daß Anni nichts davon crfährt", daß sie nach der Unterschrift erkannte, daß dieser Zettel vom Privatantläger Wolfgang Zierhut stammte, daß sie hievon dem Angeklagten Hans Waylik Mitteilung machte, weil diesbezüig lich Gerüchte in Neuern im Umlaufe waren, daß sie selbst gesehen habe, daß größere Pakete zu D. 2. G. R. Stuiber geschafft wurden.

Durch die Aussage der Zengin Marie Mader ist erwiesen, daß fie ebenfalls einmal den Diener Frank des Privatanklägers Wolfgang Zierhut befragt habe, woher letterer die Sachen

aften, die wohl darüber Näheres enthalten haben dürften, verschwunden sind. Uebrigens billigt das Gericht den Angeklagten Wablik und Krisch zu, daß sie in Wahrung berechtigter Juter­essen gehandelt haben und bestätigt die Stich hältigkeit ihrer Angaben wie folgt:

Da die Beschuldigung eben keine fälsch liche war, sondern sich auf vollkommen glaubhafte Umstände stüßte, so waren die Angeklagten schon aus diesem Grunde fz11= sprechen, ohne darüber viel zu grübeln, von wem die Angeklagten diese Anschuldigungen erfahren haben."

Roch ein gelungener Wahrscheinlichkeitsbeweis.

Das Gerichtsurteil äußert sich bezüglich der weiteren Anschuldigungen gegen Zierhut wie folgt:

Samstag, 15. Ottober 1927.

Pangerl aus dem Verkaufe der Wirtschaft gegen Wolfgang Zierhut zustand, daß weiters die Ere Eution durch Pfändung des dem Josef Pangerl gegen Wolfgang Zierhut zustehenden Anspruches auf Auszahlung des Kaufschillings erwirkt wurde. Somit war also dem Käufer Wolfgang Zierhut jede Zahlung und Verfügung über die so mit Drittverbot und gerichtliche Pfändung belegte Forderung untersagt. Troß dieser gericht lichen Verfügung hat der Private Kläger   Wolfgang 3ierhut mit den außerbücherlichen Gläubigern ver handelt und sich auf einen Ausgleich von 50 Prozent eingelassen. Daß dies der Fall war, ist durch die Aussage des Zeugen Josef Linzmeier, Andreas Münch festge= stellt. Schon dieser Umstand genügt, um zu e weisen, daß der Hoslauf nicht einwandfrei war. Denn nach§ 3 des Gesetzes vom 25. Mai 1883, R. G. VI. Nr. 78, macht sich derjenige, der von einer Behörde gepfändete Sachen der behörd= lichen Verfügung entzieht, einer strafbaren Handlung schuldig; der Privatankläger Wolf­gang Zierhut durfte daher über die gepfändete Russumme nicht verfügen und keinen Ausgleich treffen, ohne selbst eine strafbare Handlung zu begehen. Die Anschuldigung der Ange= flagten war daher auch in diesem Punkt teine fälschliche.

Der Freispruch der Angeklagten ist daher be­gründet."

Herr Zierhut wurde also in offener Gerichts­verhandlung überwiesen, bei der Erwerbung einer Realität unlautere und gesetzwidrige Manipula­tionen begangen zu haben. Das geht auch aus dem abweislichen Bescheid hervor, den Zierhut ,, Dieser Wahrscheinlichkeitsbeweis über seinen Einspruch von dem Berufungs­ist aber den Angeklagten bezüglich der Anschul- gerichte, als welches das Kreisgericht in Pilsen  digung ebenfalls gelungen; sie haben die fungierte, bekam. Es heißt in dem Urteil des Anschuldigung, der Hofkauf des Privatanklägers Berufungsgerichtes: sei nicht einwandfrei, unter den gleichen Umstän den, auf die gleiche Art und in der Absicht öffent­lich erhoben, um die Streichung des Privatanklä­gers auf der Kandidatenliste zu bewirken, bezie hungsweise um zu erzielen, da die Ausstellung des Privatanflägers unterbleibe."

Eine dunkle Raufgeschichte. Ueber den Hoffauf erfährt man aus der Ur­teilsbegründung folgende Einzelheiten:

Selbst, wenn die Worte der Angeklagten ats Ehrenbeleidigung aufgefaßt werden sollten, so' it durch die Aussage der Zeugen Karl Krisch erwie­sen, daß in Neuern lange vor dem Umsturz Ge­rüchte verbreitet waren, daß die Sache des Hof­lauses durch den Privatankläger nicht in Ord­nung sei. Durch die Aussage des Zeugen Dr. Ignaz Bloch ist erwiesen, daß nach Erwerbung des Hoses des Josef Pangerl durch den Privat­antläger Zierhut für eine Forderung des Jakob Linzmeier die einstweilige Verfügung des Bezirks­gerichtes Neuern vom 31. Oftober 1912, G. 3. C 160/12, durch Drittverbot auf die Kaufschil lingsforderung erwirkt wurde, welche dem Josef

23309

Was schließlich den Vorwurf des nicht ein­wandfreien Hoflauses anbelar so ist die Ein­wendung des Berufungswerbers Wolfgang Zier­hut, daß das Gesez vom 25. Mai 1883, Nr. 78 RGBI., nur auf Sachen, nicht aber auch auf For= derungen angewendet werden könne, nicht richtig, denn das zitierte Geseß spricht nicht nur von beweglichen und unbeweglichen Sachen, sondern auch von Vermögensstücken, unter die auch For= derungen des Schuldners gehören( fiche Entschei= dung vom 15. Oftober 1886, 3. 9760, Slg. Nr. 970).

Wenn aber auch der Tatbestand einer strafbaren Handlung im vorliegend: Falle nicht gegeben wäre, so kann doch die Ver­fügung, welche der Privatankläger Wolfgang Zierhut mit der gerichtlich gepfändeten Kaufschil lingsforderung getroffen hat, nicht als ein. wandfrei bezeichnet werden."

Wir haben diesen Dokumenten nichts hinzu­zufügen. Die Oeffentlichkeit möge darüber ur­teilen, ob solcherart gekennzeichnete Leute ein Recht haben, sich als politische Führer und Sitten­richter auszuspielen.

Der Prager   albanische Gesandte ermordet.

Bon einem 23jährigen albanischen Studenten.

Prag  , 14. Oktober. Der kürzlich für Prag   ernannte albanische Gesandte Cena Beg, der gleichzeitig albanischer Gesandter in Belgrad   ist, wurde heute gegen 10 Uhr nacht im Kaffee Passage auf dem Wenzelsplatze das Opfer eines Mordattentates. Ein ungefähr 23 jähriger Bursche stürzte in dem Augen­blicke, als der Gesandte seine leberkleidung aus der Garderobe holte, auf ihn zu und gab aus unmittelbarer Nähe einen Revolverschuß gegen ihn ab. Der Gesandte stürzte sofort zusammen. Das Publikum warf sich auf den Attentäter und übergab ihn der Polizei. Cena Beg wurde von der Ret­tungsstation sofort ins Krankenhaus überführt, starb aber auf dem Wege dahin. Der Mörder ist der Student Algiviad Bebi aus Elbasan   in Albanien.  *** ichen Gründen den Gesandten nieder­geschossen zu haben.

Der Mörder.

Der Mörder ist ein ungefähr 17jähr. Bursch, schwarzhaarig mit energischem Gesicht. Er erschien gegen acht Uhr abend Der Mörder spricht perfekt italienisch und ser­im Kaffee Passage", bestellte sich einen bisch, was er zuerst zu leugnen versuchte. Bei der Wiertel Liter Wein, den er langsam aus- Einlieferung in das Polizeipräsidium, wo er bis trant. Ungefähr eine halbe Stunde, nach gegen Mitternacht verhört wurde, war er vollstän­dem er im Kaffeehaus erschienen war, big ruhig und gefaßt. Zum Unterschied von seinem verlangte er, in die Wohnung des Verhör im Polizeikommissariat. wo er nicht aus Gesandten, der seit einigen Tagen im sagen wollte, war er in der Polizeidirektion recht Hotel" Passage" wohnt, cingelaffen zu mitteilsam. werden, indem er vorgab, er habe schr dringend mit ihm zu sprechen. Der Ge­

habe, die er nach Hauſe ſchiche, daß dieser gesagt handle lich ihn jedoch nicht vorbi Ausrottung der deut‍chen Bebi Sprache

jeder Kanonier jagt bei uns, mein Herr stiehlt", daß Frank weiters ihr erzählt habe, daß der Privatankläger Geld in die Postsparkassa auf den Namen Oberstleutnant Hacki einlege, daß er auch diesbezüglich des fes zu ihr dieselbe Aeußerung tat, wie sie die 3eu­giu Anna Stuiber mitteilte, daß sie ebenfalls beim OLGR. Stuiber Tabak gesehen habe.

in Südtirol  .

Ausschließlich italienischer Schul­unterricht. Deutsche Aufschriften verboten.

-

,, Durch das Geständnis der Angeklagten Hans Wahlik und Paul Krisch ist erwiesen, daß sie in den letzten Febertagen 1. J. beim Parteisekretär Pfrogner in Mies ein Memorandum überreichten, worin sie anführten, daß der Privatantläger Wolf­gang Zierhut als Abgeordneter nicht geeignet ist, weil gegen ihn verschiedene Gerüchte im Umlauf sind, wornach er sich im Krieg auf unehrliche Weise bereichert hat und daß es beim Haus­Kauf des Privatautlägers Wolfgang Zierhut nicht kleidete sich hierauf an, wartete jedoch im We stibul auf den Gesandten, der gegen einwandfrei zugegangen sei. Die Angeklagten füh 10 Uhr abend erschien, um seinen Mantel ren an, daß sie diese Gerüchte weiterverbreitet haben. Ihre Handlungsweise ist daher nach der aus der Garderobe abzuholen. Knapp vor Bestimmung des§ 493 al. 2 St. G. zu beurteilen. dem Garderobetisch trat der Student auf Durch die Akten des Divisionsgerichtes Viljen. ihn zu, ricf irgendetwas in albanischer 1494/18 und namentlich durch den Bericht dieses Sprache, zog aus dem Mantel einen Me­Gerichtes vom 25. Jänner 1919, Dit. 1494/18, volver und feuerte aus unmittelbarer Innsbrud, 14. Oktober. Nach einer Mel­Bl. 3. 47, ist festgestellt, daß tatsächlich beim 2... is Die Aussage des Zeugen Alois Frank, der Nähe einen Schuß gegen den Gesandten dung der Innsbruder Nachrichten" hat der Präfekt täranwalt in Leitmeritz   im Jahre 1918 ein Ver­allerdings bestreitet, solche Aeußerung, wie sie ab, der sofort zusammenbrach. Der Ge- von Vozen an die Amtsbürgermeister dieser Provinz fahren gegen den Privatantläger Wolfgang Zier­Anna Stuiber und Marie Mader als Zeugen befandte erhielt einen Kopfschuß. Die ein Rundschreiben gerichtet, in dem angeordnet wird, hut wegen des Verbrechens der Verun­stätigt haben, getan zu haben, ist für die Beurtsi Detonation ries cine furchtbare Panik daß vom 1. November d. J. ab in allen Voltsschulen treuung, somit wegen einer aus Gewinnsucht lung dieser Strafsache belanglos, weil dieser hervor. Angestellte und Gäste stürzten der Provinz ausschließlich in italienischer Sprache zu begangenen strafbaren Handlung, anhänoia war, Zeuge nur bestätigt, Sachen im Aufsich auf den Studenten, der sich ohne unterrichten sei. Ferner dürfen in der ganzen Pro­daß die Ursache der Einleitung dieses Verfahrens trage seines Dienstgebers, des Pris   Gegenwehr festhalten und einem fo- vinz Bozen   alle Kundmachungen, Anzeigen, öffent ein anonymer Brief war, worin der privatanilä­vatanklägers, nach Hause geschafft gicich herbeigerufenen Wachmann über- liche Bekanntmachungen, Firmenschilder, Fahrpläne ger beschuldigt wurde, er habe sich als Difizier zu haben, weil der Privatantiäger Wolfgang geben sich. Der Mörder wurde in das usw. sowie alle Aufschriften, die für das Vublikum unrecht bereichert, ja sogar ein Vermögen son Zierhut doch kein Angeklagter ist und ich Polizeifommiffariat Seinrichsgaffe ge- irgendwie von Interesse sind, selbst in Fällen, wo 100.000 K gemacht, daß auch diesbezüglich somit nicht zu rechtfertigen bräucht, woher die bracht, von dort aber sogleich in die es sich nur um ein Privatinteresse handelt, aus­darmerieerhebungen gepflogen wurden und daß einzelnen Sachen waren." Polizeidirektion geschafft, wo er einem schließlich in italienischer Sprache ab­schlichlich die Aften an ein Feldgericht ab- Der Zeuge Alois Frank hat also bestätigt, Berhör unterzogen wurde. Bebi ver- gefaßt sein. Die bisherigen deutschen Aufschriften getreten wurden, und daß seit dieser Abtretung im Auftrage des Herrn Zierhut Sachen nach weigerte zuerst jede Auskunft, erklärte find zu entfernen. fein weiterer Aft mehr besteht." Hause geschafft zu haben. Schade, daß die Militär- aber aus Nache und aus politi=