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es Brandes mußte ein Rohr in Thätigkeit treten. Kurz vor 4 Uhr| Näger wegen diefer musikalischen Beigabe einen Tabel auszu- felend ins Baterhaus zurück, als anscheinend reuiger Sünder wurde mußte Alte Jakobstraße 131 ein Gardinenbrand beseitigt sprechen. Er halte diese Beigabe für eine durchaus edle, vornehme ihm verziehen und wiederum Aufnahme gewährt. Er war von jett
werden.
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Aus den Nachbarorten.
die
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Komposition, der sich der Herr nicht zu schämen brauche, und ab bei seinem Vater im Geschäft thätig. Schon seit längerer Zeit sein Werth sei weder als Pädagoge, noch als Mensch irgendwie habe er sich mit dem raffinirten Brandstiftungsplan getragen. Am herabgesetzt worden. Er genieße auch jetzt noch dieselbe Morgen des 17. Juli habe er den Apparat im Keller aufgestellt. Der Der Sozialdemokratische Verein für Stralan- Rummels- vorher. Er habe es höchstens für unvorsichtig vom Privatkläger ge- er sich mit seiner Mutter nach dem Bahnhof begeben, sei aber unterwegs Achtung bei dem Lehrerkollegium und bei seinen Schülern, wie Laden sei bis mittags 2 Uhr offen gewesen. Am Nachmittage habe Burg und Umgegend hält heute Abend 81/2 1hr eine öffenthalten, sich solchen Angriffen auszusehen. liche Versammlung bei Blechschmidt, Neue Prinz schlimm, wie es hier dargestellt werde, es sei ein ernstes Buch, habe. Das Buch sei nicht so noch einmal umgekehrt unter dem Vorwande, daß er etwas vergessen Albertstraße 70( Stick) ab. Genoffe Richard Fischer referirt die Unfittlichkeiten seien nur auf einzelne ungeschicklichkeiten des alles in Ordnung" sei. Der Angeklagte bestritt, daß die Annahme Er habe sich nur noch einmal vergewissern wollen, ob über: Die Taktik der Partei." Zu recht zahlreichem Be- noch sehr jungen Verfassers zurückzuführen, such ladet Mitglieder und Gäste ein Der Vorstand. die dieser als der Staatsanwaltschaft, daß das Waarenlager überversichert war, zur Charakteristik dienend für nothwendig hielt. Die Schöneberger Stadtverordneten genehmigten in ihrer um die ernstgemeinte Erstlingsarbeit eines jungen Schriftstellers, der gesammt 13 825 Mart versichert gewesen und dies sei so ziemlich der Es handle fich der Wahrheit entspreche. Waarenlager und Mobiliar fei für ins Tegten Sigung ein von dem Magistrat an den Staatssekretär des sich noch hier und da vergriffen habe. Reichspostamts zu richtendes Gesuch, betreffend die postalische Ein- kritiker der„ Voss. 8tg.": Der Privatkläger habe sich in feiner Weise gesellschaft 10- bis 12 000 M. auszuzahlen haben würde. Wenn er im Prof. Urban, der Musik- wahre Werth gewesen. Er habe gehofft, daß die Versicherungsverleibung von ganz Schöneberg in Berlin . Ferner wird beantragt, durch Beigabe seiner Komposition zu diesem Buche entwürdigt, um Anfange der Voruntersuchung hartnädig geleugnet habe, so sei dies die Vermehrung der Postämter auf 5, die Herabsetzung der Telephon - so weniger, als sie an einer Stelle beigegeben sei, die sich als der begreiflich, denn er habe damals noch die Hoffnung gehabt, daß ihm gebühren auf 150 M., frühere und öftere Briefbestellung und Verkauf Ausfluß der sittlichen Tendenz des Buches zeige. Die Komposition sei nichts würde bewiesen werden können. Der Vorsigende weist darauf von Invaliditätsmarken der Brandenburgischen Versicherungs- sehr stimmungsvoll und gebe die vom Verfasser beabsichtigte Stimmung hin, daß der Angeklagte sein Leugnen erst aufgegeben habe, nachdem anſtalt. Die bom Genossen Obst gegen den Auf- funstvoll wieder. Ein solches Buch sei selbstverständlich nicht für Tertianer ein verrätherischer Rasfiber gefunden worden war. seher Stoll vorgebrachten Beschwerden, In diesem als unhaltbar bezeichnet wurden, sind nochmals einem sieben- ein, verfolge aber durchaus eine sittliche Tendenz. Ihm sei nicht das laſtungszeugen vom Magistrat oder 16jährige junge Mädchen geschrieben; es schlage die moderne Richtung Kasfiber fordert der Angeklagte seine Schwester auf, doch Ent gliedrigen Ausschuß zur Prüfung überwiesen. Zum Schluß gelangte geringste davon bekannt, daß in musikalischen Kreisen das Vorgehen des des Uhrwerts falsche Aussagen machen sollten. zu besorgen, welche namentlich in betreff ein von 17 Stadtverordneten gestellter Antrag, den Magistrat zu Privatklägers Anstoß erregt habe. Musikdirektor Siegfried Och s getlagte erklärt, daß Der An ersuchen, eine Petition an den Bundesrath und Reichstag wegen fritt dem Vorgutachter durchaus bei. Wenn an ihn die Frage heran- talefaktors geworden sei. er das Opfer der Ränke des Aufhebung der Grenz- Viehsperre abzusenden und getreten wäre, ob er die musikalische Beilage für das Buch schreiben wollte, Stasfiber zu schreiben, um ihn dann zu verrathen. Der Kalefaktor Dieser habe ihn überredet, den alle sonst dahingehenden Bestrebungen zu unterstützen", zur ein- o würde er es mit Rücksicht auf die sittliche Tendenz des Buches habe es ebenso mit einem anderen Gefangenen gemacht. stimmigen Annahme. unbedenklich gethan haben, er würde sich vielleicht nur mit Es beginnt darauf die Beweisaufnahme, die den Thatbestand Für die Stadt Schöneberg sind vom Polizeipräsidium jetzt Rücksicht auf den nicht hervorragenden literarischen Werth des Buches wie angegeben farlegt. Die Mutter des Angeklagten bestätigt, neue Meldevorschriften erlassen worden. Nach den neuen besonnen haben. Auch in Oratorien, beispielsweise in Händel's daß ihr Sohn geistig zurückgeblieben ist. Die Geschworenen sprechen Bestimmungen müssen die Meldezettel statt wie früher nur in Samson", werden manchmal die gewagtesten Szenen musikalisch den Angeklagten im Sinne der Anklage schuldig, worauf der Gerichtszwei Exemplaren jetzt in deren drei vorgelegt werden. Die illustrirt. Der Werth eines Buches tönne auch unmöglich hof ihu zu vier Jahren Zuchthaus und vier Jahren Ehr wichtigste Vorschrift aber ist, daß auch Umzüge innerhalb des danach festgestellt werden, ob ob man es einem jungen verlust verurtheilt. eigenen Stadtgebietes, die früher nicht meldepflichtig waren, jetzt Mädchen in die Hände geben dürfe. Der Privatkläger habe ebenfalls ab- und angemeldet werden müssen, weil Schöneberg jeßt seine sittliche und musikalische Würde durch diese musikalische schäftigte das Ober- Verwaltungsgericht. Das evangelische Pfarrer und Konsistorium. Ein interessanter Konflift bes in vier Polizeireviere getheilt ist und die Umzüge fast stets aus Beigabe keineswegs herabgesetzt.- Musikalienhändler Willibald Stonsistorium der Provinz Brandenburg stellte seinerzeit dem Pfarrer einem Revier nach dem andern hinein erfolgen. Eine Erleichterung Challier, Mitglied des musikalischen Sachverständigen- Vereins: Dr. Frohne in Tempelhof durch den Konsistorialassessor Backmeister haben dagegen die neuen Vorschriften für den besuchsweisen Auf Das Musikstück des Privatklägers sei als solches eine durchaus vor- anheim, entweder sein Amt freiwillig niederzulegen enthalt von Verwandten 2c. geschaffen, indem dafür die bisher nehm und nobel gehaltene Komposition und es müsse bestritten oder aber gewärtig zu sein, daß wegen Mißhandlung seiner nur einmonatige Meldefrist auf eine dreimonatige verlängert werden, daß er durch die Beigabe der Komposition zu diesem Buche Frau gegen ihn disziplinarisch vorgegangen werde. Dr. Frohne gab worden ist. fich und seine Kunst herabgesetzt habe. Im Buche sei eine unſittliche darauf zu Protokoll, daß er sein Amt niederlege und auf alle Rechte des Ans Rigdorf. Unter der Beschuldigung, sich gegen seine eigene Tendenz nicht zu entdecken und es sei ganz unbegreiflich, wie man einen geistlichen Standes verzichten wolle. Nummehr soll der Assessor erTochter in schwerer Weise fittlich vergangen zu haben, wurde der ernſten Stünftler angreifen könne, weil er einem ernst gemeinten Buche seine flärt haben, er genehmige dies im Namen des Konsistoriums. NachArbeiter S. aus der Richardstraße in Untersuchungshaft genommen. Sunst geliehen habe. Literarisch gebildete Männer haben ihm ihr großes dem bereits das Konsistorium den Prediger Kipple als vorläufigen Der Arbeiter D. aus der Gräfestraße in Berlin , ein 55jähriger Erstaunen über die Vorwürfe gegen das Buch und gegen den Stellvertreter des Frohne in die Tempelhofer Pfarre versezt hatte, verheiratheter Mann und Familienvater, wurde am Montag Nach- Privattläger ausgedrückt. Die Beweisaufnahme war hiermit be nahm F. seinen Verzicht zurüd. Das Stonsistorium ignorirte dies mittag auf den Köllnischen Wiesen hierselbst von einem Gendarm endet. Rechtsanwalt Leo Kempner beantragte die nach jedoch gänzlich, worauf F. gegen den Herrn Schmidt, als den Präsi dabei betroffen, als er sich gegen ein 14jähriges Mädchen, welches drückliche Bestrafung der Angeklagten. Auf Befragen des Vor- denten des Konsistoriums, im Sivilverfahren auf Schadenersatz er dorthin verschleppt hatte, verging. D. wurde in das hiesige Amts- fienden erklärte Direktor Ulbrich, daß nachträglich die Anlagte. Kläger verlangte, unter Borbehalt weiterer Ans gerichtsgefängniß eingeliefert. Als Urheber zahlreicher Ginbruchs- gelegenheit dem Unterrichtsminister unterbreitet worden fei und sprüche, vorläufig 50 Mark Er machte geltend, daß er Diebstähle, welche seit Jahren hier verübt wurden, ist der Schlächter- dieser dem Privatkläger eine leise Mißbilligung ausgesprochen habe. den Verzicht hätte zurücknehmen können und daß er durch die Nicht geselle Ulmer aus der Ziethenstraße ermittelt und verhaftet worden. Die Angeklagten machten zu ihrer Vertheidigung in fläglicher beachtung seines Widerrufes geschädigt worden sei. Der Ver i. ist theilweise geständig. Dem Schlossermeister G. verschwand Bauwaupolitik und behaupteten, daß in dem Buche eine sittliche zicht wäre nur durch eine ausdrückliche Genehmigung des Konvor einigen Tagen auf einem Neubau in der Pannierstraße ein Weltanschauung zum Ausdruck komme, die vielleicht dereinst einmal fistoriums rechtswirksam geworden, eine solche sei aber nicht erfolgt. Hundertmarkschein. Der daselbst beschäftigte Tischler B. aus Berlin in einem sozialdemokratischen Butunftsstaate als was der Assessor gejagt habe, verbinde das Konsistorium nicht, sei machte sich bald durch größere Ausgaben verdächtig und gestand, ins maßgebend anerkannt werden würde. Der Gerichtshof ver- also ohne Belang. Der Kultusminister erhob zu gunsten des beGebet genommen, ein, den Schein sich angeeignet zu haben. B. urtheilte die Angeklagten zu je 150 Mark Geldstrafe klagten Präsidenten Schmidt den Konflikt und betonte, daß wurde in Haft genommen. Der Bauunternehmer Sp. und der Kutscher event. 15 Tagen Gefängniß und sprach dem Privatkläger die es hier P. hatten sich beide in eine Wittwe Sch. in der Karlsgartenstraße Publikationsbefugniß zu. Der Gerichtshof ist, wie der Vorsitzende weil es sich um eine Amtsniederlegung aus disziplinaren verliebt und machten derselben den Hof. Am Montag Abend fand hervorhob, von der Ansicht ausgegangen, daß das Buch„ Von Ihr Gründen handele. Das Ober- Verwaltungsgericht erklärte den Sp. den verhaßten Nebenbuhler in der Wohnung seiner Angebeteten, mir" in seiner Gesammtheit kein unfittliches Wert Konflikt für zulässig und für begründet, so daß das Zivilwas ihn dermaßen in Wuth versetzte, daß er einen Revolver aus ici, wenn auch einzelne Anführungen und Säge besser fortgeblieben verfahren gegen Schmidt einzustellen ist. Präsident Persius der Tasche zog und auf P. einen Schuß abfeuerte, durch welchen P. wären. Das Werk habe eine ernſte, sittliche Tendenz und besonders führte begründend aus: Zulässig sei der Konflitt, weil die Mitim Gesicht leicht verlegt ward. Sp. machte sich nach der That habe die Sterbeszene der Heldin des Werkes, zu welcher der Privat- glieder des Konsistoriums zu den Beamten gehörten, und begründet schleunigst aus dem Staube; er ist aber zur Anzeige gebracht läger die musikalische Beigabe geliefert, nichts unjittliches fet er aus folgenden Erwägungen: Dem Privattläger Frohne müsse an sich. Der Privatkläger habe sich und seine Kunst durch diese zugegeben werden, daß er seine Amtsentjagung thatsächlich hätte Beigabe nicht herabgesezt, wie ja auch weder die Schul- noch die widerrufen tönnen, so lange eine Genehmigung Kirchenbehörde disziplinarisch gegen den Privatkläger vorgegangen des Konsistoriums nicht vorgelegen habe. Seine sei. Der Schutz des§ 198 stehe dem Angeklagten an sich zivar zur vorherige Erklärung wäre dann wirfungslos gewesen. Hier Seite, die Schußgrenzen seien aber überschritten und es zeige sich, müsse aber angenommen werden, daß das Ausscheiden Frohne's richtig und übertrieben sei und ein ganz falsches Bild von dem lichen Standes vom Konsistorium genehmigt worden seien, ehe daß die in der Kritik enthaltene Inhaltsangabe vielfach un- aus seinem Amte und sein Verzicht auf alle Rechte des geiſtBuche gebe. Vollständig unerwiesen sei, daß eine allgemeine er die Verzichtleistung widerrief. Der beauftragte Kommiſſar des Entrüstung und Empörung fich gezeigt habe. Das alles lasse ahnen, Stonsistoriums, der Asseffor Backmeister, sei berechtigt gewesen, im daß noch ganz bestimmte besondere Motive vorlagen, Namen des Konsistoriums die Genehmigung auszusprechen. Wolle um den Kläger in der öffentlichen Meinung herabzusehen. le Verurtheilten legten sofort Berufung ein.
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worden.
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Gerichts- Beitung.
Leser zu übermitteln, als Worte es vermöchten.
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eines Vertrages überhaupt nicht bedurft hätte,
man hiervon aber auch absehen, so könne die Genehmigung des Konsistoriums noch aus fonkludenten Handlungen gefolgert werden. Eine solche Handlung sei die vom Konsistorium bewirkte Entfendung folgers des Privattlägers, die vor dem Widerruf der Amtsentjagung des Predigers Kippfe nah Tempelhof als des vorläufigen Nacherfolgt sei.
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Der ,, eichsbote", das Denunziantenblatt. musikalisch- literarischen Areopag verwandelte sich gestern die 147. AbIn einen theilung des hiesigen Schöffengerichts unter Vorsiz des Amtsgerichtsraths Gaulte, vor welcher eine Privatllage des fönigl. Mufit direktors Professor Richard Schmidt gegen den Redakteur des Reichsboten" Pastor Heinrich Engel und den Kaufmann Traut verhandelt wurde. Der Privatkläger ist Lehrer an der Oberrealschule in der Niederwallstraße, Leiter eines Sonservatoriums und Kirchenältester, der in der Lutherkirche mehrfach Kirchen tonzerte veranstaltet hat. Die Brandstiftung in Paukow, welche dadurch ein besonderes Im Jahre 1895 erschien ein Aufsehen erregte, weil dabei eine Art Höllenmaschine zur Buch als Erfilingswert eines jungen Schriftstellers dem Titel Von Ihr und mir" von Philipp Spandow, gericht des Landgerichts II zur gerichtlichen Erörterung. unter Anwendung gebracht worden war, gelangte gestern vor dem Schöffenwelches auf den Pfaden des Naturalismus und der modernen Dicht Am Abend des 17. Juli d. J., kurz nach 10 Uhr, wurde die Wegen Verrufserklärung im Sinne des§ 153 der Ge funft wandelte. Der Privatkläger hatte sich durch den jungen Ver- Pankower freiwillige Feuerwehr durch Alarmfignale nach dem Grund- werbe- Ordnung war der Maurer Honold angeklagt worden. H. ist fasser bewegen lassen, an einer Stelle, welche schildert, wie der ſtück Brehmestr. 13 gerufen, um ein Feuer im Keller des Kaufmanns Bevollmächtigter der Zahlstelle Rathenow des Zentralverbandes Held des Buches vor dem Todtenbette der einstmals von ihm ge- Julius May abzulöschen. Es wurde ein Brand vorgefunden, der noch der Maurer Deutschlands und hatte als solcher im Auftrage einer liebten Frau steht und welche Gedanken ihn dabei befallen, im Entstehen begriffen und leicht zu löschen war. Dann bot fich Mitgliederversammlung der Zahlstelle an einige ihrer Mitglieder, eine musikalische Beilage zuzufügen, die den Zweck haben den Mannschaften der Feuerwehr im Keller, ein eigenthümliches Bild. die in Segefeld arbeiteten, einen Brief gesandt, worin er etwa fonte, diese Gedanken wirksamer und unmittelbarer dem Ein mit großem Scharfsinn ausgeklügelter Apparat war aufgestellt folgendes jagte: Sie schädigten die Interessen des Verbandes, Etwa worden, um zu gewünschter Zeit einen Brand zu erzeugen. Etwa indem sie in Segefeld unter dem ortsüblichen Tagelohn arbeiteten. zwei Jahre nach Erscheinen des Buches druckte der„ Reichsbote" in der Mitte des Kellers war eine gewöhnliche Eierfiste schräg auf- Die Mitgliederversammlung habe beschlossen, sie aufzufordern, eine von dem Angeklagten Traut verfaßte Meinungsäußerung ab, gestellt. Der obere Deckel fehlte. In dem inneren Raume war entweder ihren Arbeitgeber zur Zahlung des ortsüblichen Lohnes zu in welcher ausgeführt wurde, daß das Buch Entrüstung hervorrufen eine Anzahl starter Drähte in gleich weiten Zwischenräumen, etwa veranlassen, oder sich anderswo nach Arbeit umzusehen. Wenn sie müsse, da es geeignet sei, die Jugend zu forrumpiren, deren Sitt- wie kleine Eisenbahnschienen, angebracht, an beiden Enden der Kiste dieser Aufforderung nicht nachkämen, dann müßten sie damit rechnen, lichkeitsbegriffe irre zu führen und zu verderben. Das Buch stroße befestigt und straff angezogen. An der Spitze der kleinen Rutsch- eventuell gemäߧ 15a des Verbandsstatutes ausgeschlossen von Unfittlichkeiten, es sei empörend, daß ein Mann, der Kirchen- bahn stand auf diesen Drahtschienen ein Staften, etwa 1 Stubiffuß zu werden. In diesem Schreiben erblickte die Staatsanwaltschaft ältester und Lehrer der Jugend sei, seine Kunst für ein so porno- groß und unten mit Rädern versehen. Dieser Kasten wurde den Thatbestand des§ 158. Sie warf Honold vor, er habe die graphisches Buch hergegeben habe; das zieme fich nicht für einen an der Stirnwand der Kiste durch einen Hebel daran verhindert, die Leute durch Verrufserklärung zu bestimmen versucht, an Lehrer und Professor der Musik. Diese Kritit iſt Gegenstand der schiefe Ebene hinabzurollen. Dieser Hebel war mit einem Uhrwert Verabredungen behufs besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen Privatllage. Zum gestrigen Termin waren zahlreiche musikalische verbunden. Die Stifte war mit allerlei leicht entzündbaren Stoffen theilzunehmen. Sämmtliche Instanzen sprachen jedoch so ben Sachverständige vorgeladen, um sich über den Werth gefüllt und oben auf derselben stand eine brennende Petroleum- Angeklagten frei. Das Kammergericht nahm mit der Straf der Komposition und das Verhalten des Klägers auszusprechen. lampe. Das mit dem vorerwähnten Hebel in Verbindung gebrachte fammer in Potsdam an, daߧ 153 hier wegen des Thatbestandes Musikdirektor Mengewein gab zu, daß die musikalische Beilage Uhrwert war auf 104 Uhr gestellt. Zu dieser Zeit mußte das Uhr nicht anzuwenden sei. Voraussetzung seiner Anwendbarteit sei, daß ein Kunstprodukt sei, das vor jedem künstlerischen Forum bestehen werk den Hebel auslösen, der fleine Wagen wurde frei und mußte der Beschuldigte versucht habe, jemanden zur„ Theilnahme könne. Er selbst würde es nicht gethan haben, seine Kunst in den mit Kraft und Schnelligkeit die schiefe Ebene hinabgleiten. An an Verabredungen zc." zu bewegen. Davon tönne hier in.Dienst eines solchen minderwerthigen Wertes zu stellen, dazu würde der unteren Bretterwand der Kifte mußte der Wagen deffen nicht die Rede sein, weil eine Verabredung zur Erzielung Rechtsanwalt Kempner er- entweder zurückprallen oder umschlagen, die darauf stehende günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen noch garnicht vorinnerte daran, daß Mozart in seinem" Figaro " und„ Don Juan" brennende Lampe mußte umfallen und der 3wed des gelegen habe. Eine Verabredung dieser Art habe hier vielmehr doch auch schlüpfrigen Situationen seine Musik geliehen habe und Brandstifters war erreicht. E3 waren aber noch weitere erst veranlaßt werden sollen, auf solche Fälle beziehe daß in der„ Waltüre" das Thema der Blutschande behandelt werde. Maßregeln getroffen worden, um den Ausbruch und das Umsich sich§ 153 aber nicht. Der Sachverständige erwidert, daß Mozart und Wagner bekanntlich greifen des Brandes zu erleichtern. Neben dem unteren Ende der Wegen öffentlicher Beleidigung hatte sich der Genosse teine Kirchenälteste gewesen seien. Der zweite Sachverständige, Gierfiste stand ein Faß Petroleum, welches angebohrt war. Aus der Grem pe am Montag vor dem Schöfengericht in Copenid ju Professor Max Bruch , schloß sich dem Vorgutachten dahin an, daß fleinen Deffnung sickerte langsam die leicht brennbare Flüssigkeit und verantworten; er war beschuldigt, den Gendarmen Hauschild dadurch auch er es rundweg abgeschlagen haben würde, ein literarisch so tränkte den Fußboden an der Stelle, wo der Apparat mit der um- beleidigt zu haben, daß er als Referent in einer Volksversammlung werthloses und mit bedenklichen Stellen durchsetztes Buch musikalisch geworfenen Lampe liegen mußte. Die Berechnung des Brandstifters zu Grünau sagte:„ Auch die Zeit wird noch kommen, wo nicht der zu illustriren. Die Sachverständige Oratoriensängerin Fräulein war eingetroffen, um 1014 Uhr mußte das Uhrwert den Hebel gelöst erste beste Nachtwächter in unseren Versammlungen als Schiedsrichter Henriette Liebert erklärt, daß sie sich dadurch verlegt gefühlt habe, und dadurch den fleinen Wagen in Bewegung gesezt haben. fungirt. Der Gendarm behauptete in der Verhandlung, die Versammlung daß ein töniglicher Professor, Dirigent von Kirchentonzerten und Der Erfinder dieser finnreichen Einrichtung ist der 24jährige Kauf- sei bei diesen Worten in ein Hohngelächter ausgebrochen und habe sich Stirchenältester zu einem solchen Buche eine Komposition schreiben mann Arthur May, welcher jetzt unter der Anklage der vorfäß- nach ihm umgedreht. Zenge Engel, der die Versammlung leitete, fagre tonnte, denn das Buch verfechte doch eigentlich die freie Liebe und lichen Brandstiftung in betrügerischer Absicht vor dem Schwurgericht aus, daß er von einem Hohngelächter nichts gehört habe und daß der die Sozialdemokraten tönnten mit Recht sagen: seht, so sind steht. Sein Vater, der Inhaber des Geschäfts, befand sich seit Gendarm so schon so saß, daß er von allen Theilnehmern der Verdie Frommen, auf der einen Seite veranstalten sie Kirchen längerer Zeit im Krankenhause, er ist acht Tage nach dem Brande sammlung gesehen werden mußte. Der Anitsanwalt beantragte tonzerte und auf der andern treiben sie so I che Sachen.( Eine verstorben. Am 17. Juli, einem Sonntage, hatten der Angeklagte gegen den Angeklagten, der ja auch zu den großen VoltsAnklage, die der Sozialdemokratie in diesem Falle wohl taum bei- und seine Mutter einen Ausflug mit der Nordbahn gemacht; als sie rednern gehöre", 30 Mart Geldstrafe. Genosse Grempe führte zu fallen würde. D. R. ) Das Buch selbst habe sie vorher nicht ge- zurückkehrten, wurden sie verhaftet. Da sich im Laufe der Vor- seiner Vertheidigung an, daß die von ihm in der Versammlung Lefen, der Anstoß sei bei ihr aus der Lektüre der Kritik des Reichs- untersuchung die Unschuld der Mutter herausgestellt hat, ist das Ver- gemachten Ausführungen zwar gelautet hätten:„ Es sei des doten" erweckt worden. Musikdirektor Pardow schloß sich dem fahren gegen sie eingestellt worden. Der ganze Brandstiftungs- Apparat deutschen Wolfes unwürdig, daß, wemi Staatsbürger über Gutachten Mengewein's an. Prof. Theod. Krause, Mufit- wird den Geschworenen in Natur vor Augen geführt, er funktionirt noch wichtige Angelegenheiten in Bersammlungen sprechen wollen, trititer des Reichsboten", bekundet, daß ihn das Buch von Anfang tadellos, rasselnd saust der kleine Wagen auf den fleinen Rädern die Polizei das Recht habe, derartige Berathungen überwachen bis zu Ende verlegt habe. Er habe das Gefühl der Beklemmung die schiefe Ebene hinab, um mit ziemlicher Wucht gegen das untere zu lassen. Auch die Zeit werde noch kommen, wo sich nicht der erste gehabt, daß Prof. Schmidt einem solchen Buche eine solche Brett des Kastens zu prallen. Aus der Vernehmung, die der Vor- beste Nachtwächter in allen Fragen ein maßgebendes Urtheil erlauben musikalische Beilage gewidmet habe. Schon dadurch habe er sich mit fizende, Landgerichtsdirektor Garh mit dem Angeklagten anstellt, ist werde." Er müsse aber auch bestreiten, daß in der von dem Genverantwortlich gemacht für den sittlichen Schaden, der durch das Buch an- folgendes bemerkenswerth: Der in Berlin geborene Angeklagte hat darmen beschworenen Aeußerung eine Beleidigung zu finden fei. gerichtet werde. In Berlin dürfte keine Gemeindekörperschaft existiren, die Realschule bis Unter- Tertia besucht und ist dann zu einem Material- Da er häufig in Versammlungen rede, so habe er ein berech bie ein Mitglied wählt, das seine Kunst als Anhängsel zu solcher waaren- Händler in die Lehre gekommen. Sein Vater mußte ihn bald tigtes Interesse daran, daß dieselben nur von genügend literarischen Erscheinung erscheinen läßt. Gymnasialdirektor zu sich nehmen, da der Angeklagte nirgend lange aushielt. Jm April borgebildeten Personen überwacht werden und daß endlich dieser Ulbrich, der amtliche Vorgesetzte des Privatklägers, bekundete, 1894 unterschlug der Angeklagte seinem Vater 5000 M. und flüchtete Bustand überhaupt beseitigt werde. Daß ein Gendarm die nöthige Vordaß er teinerlei Veranlassung gehabt habe, dem Privat- damit nach Australien . Nach taum Jahresfrist kehrte er mittellos und 1 bildung habe, werde wohl nicht behauptet werden können. Weil er nun
ihm seine Kunst zu hoch stehen.
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