Für 1899 dürfte nur etwa der vierte Theil angesetzt, der Rest auf die folgenden vier Jahre vertheilt werden.
Ebenso solle von den einmaligen Ausgaben, die für die bier Kontingente zusammen sich auf etwa 133 Millionen belaufen, zunächst nur etwa der dritte Theil in Ansak gebracht
werden.
Die Freisimmige Zeitung" bemerkt hierzu:
Die Vorlage ist vom Landtag bereits der Justizkommission überwiesen worden. Unser Rostocker Partei- Organ bemerkt dazu:
Wir warten vorläufig das gesetzgeberische Ergebniß des Landtages ab. So viel aber tönnen wir heute schon unseren Gegnern sagen: den billigen Triumph, die sozialdemokratische Landagitation durch ein Anhängsel zum Sonntagsgefeß zu erftiden, werden sie nicht erleben. Es wird uns trop eines solchen Gefeßes gelingen, unsere Kalender und Flugschriften den mecklenburgischen Landarbeitern prompt ins Haus zu liefern.
-
Vom preußischen Bergbau.
ber=
Es ist mit der nationalen Gesinnung wie mit der Religion: Hinter den wahrhaft Frommen erheben sich sofort die greulichen Pfaffen, Kezerriecher und Inquisitionsrichter, um im Namen der Heiligen ihre Schändlichkeiten zu üben. So hat auch die nationale Gesinnung bei uns hier und dort einen nationalen Fanatismus erzeugt, der wild und verstoďt glaubt, die Geseze der Menschlichkeit mit Füßen treten zu dürfen und dem nationalen Gedanken, dem er zu dienen vermeint, unüberwindlichen Schaden zufügt."
Wir möchten glauben, daß der Vater der Ausweisungspolitik, Herr v. Köller weder durch nationale Gesinnung noch durch nationalen Fanatismus getrieben wird. Er will eben den Leuten
-
ausweist.
-
Alles, was in den letzten Tagen verlautbarte, bezog sich das nach mur auf diejenige Heeresverstärkung, welche im Jahre 1899 ausgeführt werden sollte. Es mochten dies etwa 14-16 000 Mann fein. Nun erfahren wir aber, daß fortgesetzt weitere HeeresDie neueste Nummer der preußischen Gefehfammlung enthält verstärkungen 1900, 1901, 1902 und 1903 vorgenommen werden einen Erlaß betreffend die Rang und Titelverhältnisse zeigen, daß bei uns trotz allem Gerede noch regiert wird, und so sollen, durch welche schließlich die fortdauernden Militärausgaben der höheren Bergbeamfen. Der Erlaß ist vom 5. No regirt er eben, indem er mit den Ausländern zugleich seine Staatseine Erhöhung um 28 Millionen Mark erfahren werden. vember 1898 datirt. Wann wird ein Erlaß kommen, der die raison Das ist eine Summe zwei Drittel so groß Forderung der Bergleute erfüllt: Betheiligung der wie diejenige Heeresverstärkung, welche vor Arbeiter an der Gruben Inspektion durch ge= fünf Jahren stattfand. Auf alle diese Ver- wählte Delegirte? Das Jahr 1898 scheint vorübergehen zu stärkungen zukünftiger Jahre soll jezt schon der Rech3. sollen, ohne daß aus dem Munde der Regierung auch nur ein tag festgelegt werden, ähnlich wie das Flottengesetz im Wort verlautet, ob die Bergleute auf die Erfüllung dieser Forderung, gegen die von den Grubenbesigern im wesentlichen mir lassen vorigen Jahre auch die Erweiterung der Flotte für mehrere Jahre politische, fachlich in feiner Beziehung ftichhaltige Bedenken geäußert im voraus festgelegt hat. Offenbar handelt es sich nach vor- werden konnten, hoffen dürfen oder nicht. stehendem um eine Vermehrung nicht nur der Infanterie und Und doch war gerade das Jahr 1898 dasjenige, wo sich die der Artillerie, sondern auch der Kavallerie. Jm ganzen dürfte eine unzulänglich leit des bisherigen Systems der Items Heeresvermehrung von über 40 000 Mann in Frage kommen. Grubeninspektion am finnenfälligsten zeigte. Für Jahre hinaus werden dadurch wieder alle verfügbaren Tabelle der affentatastrophen veröffentlicht, die fich in den Die Deutsche Berg und Hüttenarbeiter Beitung" hat eine Mittel für Militärzwede in Anspruch genommen. 3ren 1886-1898 in deutschen Bergwerken ereignet haben. Wir Diese Vorlage wird zweifellos im Reichstag zu lebhaften Stämpfen en die Tabelle hier folgen. eifellos im Reichstag zu Veranlassung geben,
.390
-
Zum Schutz der Arbeitswilligent.
Die„ Süddeutsche Reichs- Korrespondenz", die Beziehungen zur badischen Regierung hat, schreibt:
Nach aufmerkhamster Beobachtung der Vorgänge bei den Arbeitseinstellungen im allgemeinen erscheint es nicht zweifelhaft, daß der Terrorismus der Ausständigen und Agitatoren in den letzten Jahren immer stärker geworden und die Strafbestimmung des§ 153 der Gewerbe- Ordnung in ihrer jezigen Faffung durchaus unzureichend ist, um arbeitswilligen Personen einen wirksamen Schutz gegen Vergewaltigung und Eine fchüchterung zu sichern. Es kommt in betracht, daß solche widerrechtlichen Einwirtungen häufig vorkommen, vorkommen, ohne daß es sich erweislich um Verabredungen oder Vereinigungen der in§ 152 Gewerbe- Ordnung bezeichneten Art handelte, und daß zahlreiche Fälle vorliegen, in denen die Thatbestände der§§ 185 und 223 Str.-G.-B. zutreffen, eine strafgerichtliche Verfolgung aber deswegen ausgeschlossen ist, weil die betroffenen Personen sich aus nahe: liegenden Gründen scheuen, den nach dem Strafgesetzbuche erforder= lichen Strafantrag zu stellen. Auf grund dieser Erwägungen, die in neuerlichen amtlichen Erhebungen ihre Bestätigung finden, ist, wie wir erfahren, die großherzoglich badische Regierung der Meinung, daß der anzustrebende fünftige Schuß der Arbeitswillige durch eine dem Entwurfe der Gewerbeordnungs- Novelle von 1890 entsprechende Fassung des§ 153 der Gewerbe- Ordnung ermöglicht würde. Die badische Regierung würde einer Vorlage, welche den Inhalt des§ 153 Gewerbe- Ordnung nach dem Entwurfe von 1890 wieder aufnimmt, zustimmen.
-
Wir wissen nicht, ob die badische Regierung, dies ohne mit den anderen maßgebenden Regierungen Fühlung genommen zu haben bekannt macht, oder ob die Regierungen in Verbindung getreten find und ob in dieser Form der Rückzug angetreten werden soll, - nachdem sich vielleicht herausgestellt hat, daß das vom Kaiser angekündigte Buchthausgesetz bei den Regierungen nicht durch zubringen ist.
"
Wir wollen uns deswegen darauf beschränken, den angezogenen Paragraphen des 1890er Entwurfs hierher zu setzen. Er lautete: Wer es unternimmt, durch Anwendung körperlichen Zwanges, burch Drohungen, durch Chrverlegungen oder durch Verrufserklärung 1. Arbeiter oder Arbeitgeber zur Theilnahme an Verabredungen der im§ 152 bezeichneten Art zu bestimmen oder am Rücktritt von solchen Verabredungen zu hindern, 2. Arbeiter zur Einstellung der Arbeit zu bestimmen oder an der Fortsetzung oder Annahme der Arbeit zu hindern, 8. Arbeitgeber zur Entlassung von Arbeitern zu bestimmen oder an der Annahme von Arbeitern zu hindern,
Jahr des Unglücks
blatt
1887
1887
Ort des Unglüds ( Beche)
0
Zahl der Opfer todt verwundet
Konfolidation bei Schalte..
56
10
1887
52
4
10
Guidogrube bei Zarbze.
10
1887
16
1888
Kreuzgräben bei Saarbrüden
41
1888
12
1888
14
1890
25
1890
Unser Frig bei Bickern.
bid 9
1891
57
22
1891
König Ludwig bei Bruch
11
1892
10
8
1893
10
2
1893
20
17
1893
1893
Frankenholz in der Rheinpfalz König Ludwig bei Bruch
14
10
5
1898
62
15
1895
1895
1895
1896
1896
Brinz von Preußen bei Bruch Gottes Segen bei Tarnowiz. Wrangelichacht bei Hermsdorf Blumenthal bei Recklinghausen Kleophas bei Zabrze
87
6
20
11
31
13
26
4
104
29
1897
Lythandra bei Antonienhütte
7
4
1897
Frankenholz in der Rheinpfalz
37
41
1897
18
8
1898
114
42
1898
Zollern bei Dorstfeld
47
13
1898
17
9
1898
1898
24
6
1898
Borussia bei Marten.
5
7
1898
Holland bei Wattenscheid
3
-
Mit Ausnahme der Zeche Frankenholz liegen alle diese Bechen in Preußen. Deutlich sieht man schreibt das genannte Bergarbeiter- Fachdas Walten der flotten Geschäftszeit und die zunehmende Rücksichtslosigkeit der Verwaltungen. 1890-92 find die Massenunglüde tros leidlichen Geschäftsganges vereinzelt die Knappen standen in ziemlicher Organisation nicht schuylos da. Das änderte sich 1898, wo jede Beche krampfhaft noch retten wollte, was zu die flauen Jahre 1894/95 kamen. Und mun betrachte man sich die schreckliche Unglücksliste von 1897/98. Niemals ging das Geschäft befier aber auch niemals förderte man so viel Bergmannsleichen zu Tage!
retten war
wird mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft. Ist die Handlung gewohnheitsmäßig begangen, so tritt Gefängniß nicht unter einem Jahre ein. Die gleichen Strafvorschriften finden auch auf denjenigen An- Der altrömische Schriftsteller Plinius , fährt die Deutsche wendung, welcher Arbeiter zur widerrechtlichen Ein Berg- und Hüttenarbeiter- Zeitung" fort, erzählt im 33. Band seines stellung der Arbeit oder Arbeitgeber zur widerrechtlichen naturwissenschaftlichen Wertes, daß die römischen Bergleute die Entlassung von Arbeitern öffentlich auffordert. Man sieht, der Paragraph war ganz besonders auf die getvert bösen etter durch Schwenten und Schlagen mit fchaftlichen Agitatoren gemünzt, die man gleich bis zu einem Jahr Tüchern vertrieben! Und was geschieht heute? In unins Gefängniß stecken wollte. 1890 wurde der Paragraph in dieser Fassung abgelehnt. Wird zähligen Fällen muß der deutsche Bergmann am Ende des 19. Jahr1890 wurde der Paragraph in dieser Fassung abgelehnt. auch der neue Reichstag folchen realtionären Gelüsten widerstehen?-hunderts mit seiner Jade oder einem Bettertuch feinen Arbeitsort von giftigen Dünsten reinigen! So war es vor 1800 Jahren und so ist es heute noch!!! Ein glänzendes 8eugniß für unseren Fortschritt auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes.-
Deutsches Reich.
Aus dem Lande des Ochsenkopfs. Ein Sonntags Sozialistengeset.
-
Die Einrichtung des Reichs- Militärgerichts auf grund der mit Bayern erzielten Verständigung, wonach ein besonderer bayerischer Senat eingerichtet werden soll, wird, so theilt die„ Nordd. Allg. 3tg." mit, der Gegenstand eines Gese entwurfs sein, durch welchen der Schlußstein in die neue einheitliche Militärgerichts- Ordnung eingefügt werden wird.- penge Anarchistisches. Das Fiasko der Anarchistenkonferenz wird jezt auch aus London gemeldet. Nach einer Mittheilung der„ Daily News" ist auf der Anarchistenkonferenz der Vorschlag, die anarchistischen Verbrechen als gemeine Verbrechen zu behandeln völkerrechtlichen Pflicht zu machen, zurüdgezogen worden. und die internationale Auslieferung der anarchistischen Verbrecher zur
Damit hat sich unsere Meldung vollständig bestätigt. Daß wir bie Meldung seinerzeit mit Genugthuung brachten, wird uns von der „ Kreuz- 8tg." als ein Geständniß der Ideen- und Gefühlsgemeinschaft des Sozialismus und Anarchisi..us angetreidet. Wir grämen us darum nicht und können der„ Kreuz- Zeitung " fogar das weitere Ge ständniß machen, daß wir st o la sind, eine Freude zu empfinden, die jeder anständige Mensch in der ganzen Welt mit uns empfindet. Aus Der Zorn der Kreuz- Zeitung " ist eine Ehre für uns. einer wuthschnaubenden Notiz über unseren neulichen Artikel: 3wei Anarchistenkonferenzen", ersehen wir, daß er durch unsere Vorschläge zur wirksamen Unterdrückung des Anarchismus hervorgerufen worden ist. Besonders ärgert es das Junterblatt wie aus gesperrtem Drud der betreffenden Stellen hervorgeht, daß wir strenge Maßregeln gegen alle, welche den Gesetzen des Landes den Gehorsam verweigern, fordem, und die anarchistischen lebelthäter einem Erziehungskurs unterwerfen wollen. Das ist charakteristisch für unsere Junker.
Ueber einen 8wischenfall auf der Anarchisten Konferenz am letzten Montag bringt der" Morning- Leader" folgende Einzelheiten:
Während der Berathungen über die Tagesordnung der nächsten Sagungen machte der Beamte, der England bis zur Ankunft der Delegirten vertrat, die plumpe" Bemerkung, daß ein ungewöhnlich großer Theil der Anarchisten aus Italien fäme. Für die übrigen Mächte bestehe daher die Aufgabe, den Anarchismus zu bekämpfen, hauptsächlich in der Frage, was die italienische Regierung für innere Maßregeln zu treffen gedente, um die Ursachen hierfür zu befeitigen. Er würde die Konferenz bereitwillig unterstügen, wem ihm der italienische Minister darüber Auskunft geben würde. Ob die darauf ertheilte Auskunft befriedigend war, darüber haben wir nichts gehört.-
-
Unter dem Titel„ Gegengift für den Anarchis mus" bringt die Londoner „ Daily Mail" einen Brief Crispi's. Sie hatte denselben schon vorher als die Ansicht einer Autorität auf diesem Gebiete angekündigt, da kein Staatsmann unserer Zeit mit dem Anarchismus in so enge Berührung gekommen sei als der ExKanzler von Italien und zugleich Vater der Polizeispiel- Wirth schaft jenes unglüdlichen Landes, wie sie hätte hinzufügen sollen. Der Brief selbst bringt nicht viel neues. Er beschäftigt sich mit den erfolglosen Jutriguen des Papstes gegen das Abhalten des Anarchistenkongresies in Rom , ohne Vertretung des päpstlichen Stubles; ferner führt er die Gründe aus, weshalb Italien Jahre 1894 nach der Ermordung Carnot's der Initiative einer befreundeten Macht( natürlich Deutschlands ) zur Einberufung einer ähnlichen Konferenz nicht folgen konnte, und kommt zu dem Schluß, daß auch die jetzige Konferenz ohne positives Resultat verlaufen werde, infolge der Abgeneigtheit Englands, sein Asylrecht aufzugeben.
im
Interessant ist nur der Schluß des Briefes. Der alte Verbrecher fagt nämlich: Anarchismus ist eine schwere soziale Krankheit, für die ich ein Heilmittel nur sehe in eisiger und gewissenhafter Arbeit jeder einzelnen Regierung, die Ursachen dieser schreienSen fozialen Ungleichheiten zu beseitigen, welche den traurigen und graufigen Samen sozialer Zerstörung befruchten und entwickeln."
Während seiner Herrschaft hat man von dieser Weisheit wenig
gemertt.
Den Zunft Staatsmännern scheint die Weisheit immer erst dann zu kommen, wenn sie weggejagt find. Auch vom deutschen Crispi, Bismard, werden jest, nachdem er für immer vom Schauplatz abgetreten ist, sehr vernünftige Ansichten über An
archismus bekannt.
Die deutsche Polizei hat sich, wie es scheint, bereits in das Fiasto der Anarchistenkonferenz gefunden. Offiziös wird gemeldet:
Die zwischen den Regierungen der deutschen Bundesstaaten gegenüber der anarchistischen Gefahr getroffenen gemeinsamen, einheitlichen Maßnahmen sind, wie wir hören, am 1. Dezember in traft getreten.
-
-
Die medlenburgische Regierung hat dem Landtag eine Vorlage reife aur Folge. Zunächst tehren die Herren Pastoren von ihrer Orientalische Wirren. Böse Berwidelungen hat die Orient sugehen lassen, die jedes Austragen sowie Verschenken von Flug Pilgerfahrt sehr mißvergnügt zurüd. Ihr Schiff, die Writternachts- 1. Dezember in fraft waren. Wir vermuthen start, daß diese Maßnahmen schon vor dem schriften an Sonntagen verbietet. Es ist richtig: die Sozialdemokraten Mecklenburgs haben an ionne" hat ihnen ganz und gar nicht gefallen. In einem franAuch der Handel im preußischen Often will, gleich der Inarbeitsfreien Sonntagen dann und wann Flugschriften an die Land- zösischen Pilgerhospiz zu Jerusalem einquartirt, fanden fie feine Die Schlesische Zeitung" meldet: von Breslau , Oppeln , bewohner vertheilt. Die guten Früchte dieser Thätigkeit zeigte die rechte Gelegenheit zu nationalen und evangelischen Empfindungen. dustrie, vorwärts marschiren. Auch schien ihnen die ganze Sache allzu katholisch. Das, Sächsische Die Vorsitzenden der Handelskammern legte Reichstagswahl. Nun will man diese sozialdemokratische Kirchenblatt" wirft die erschütternde Frage auf:„ Und darf die Schweidnitz und Posen haben an eine Anzahl binnenländischer Landagitation beseitigen. Wir erfreuen uns so führt unser Bolitit auch das von einem evangelischen Herrscher verlangen, daß Handelskammern des Oftens Einladungen ergehen lassen, in einer Rostocker Parteiorgan, die Mecklenburg . Volksztg." aus- in Mecklenburg zur Vermehrung der Frömmigkeit eines Sonntags. er vom orthodoxen Patriarchen eine Reliquie, vom katholischen Bater am 21. Januar 1899 in Breslau abzuhaltenden gemeinsamen Degefeges aus dem Jahre 1855, deffen§ 2 ausdrücklich vorschreibt: den Segen der heiligen Jungfrau ohne ein Wort protestantischen legirtentonferenz die Bildung einer freien Vereinigung zu berathen Die Sonn- und Festtage sollen der Ruhe von der Arbeit und Ge- Beugnifies entgegennimmt?" Die Frage ist längst entschieden, für alle als Vertretung der gemeinsamen Handelsinteressen des Ostens, Die Sonn- und Festtage sollen der Ruhe von der Arbeit und Ge schäften, dem öffentlichen Gottesdienste und der häuslichen Andacht Beiten und prinzipiell: durch- Heinrich IV. Schwieriger ist die Lösung besonders behufs Stärkung des Einflusses der östlichen Handelsfchäften, dem öffentlichen Gottesdienste und der häuslichen Andacht gewidmet fein." Und deshalb wird in 16 verschiedenen Abschnitten der Frage, wie die Katholiken zu dem ihnen vom Kaiser geschenkten vertretung auf Gefezgebung und Verwaltung. Wie die fleritale Auch diese Kunde ist für Agrarier- Öhren keine angenehme alles das aufgezählt, was nach Anficht einer firchenfrommen Obrig- Grundfiüd Dormition gelangen tönnten. Voce della Berita" nämlich triumphirend berichtet, hat der Sultan Mufit. teit an Sonntagen alles nicht geschehen darf. Zu diesem Sonntags: Sen Kaufpreis für das Grundstück, das einem Beduinenstamm gehörte, Ausföhnung mit Lippe. Es scheint sich in der That eine gesetz nimmt min die Regierung ihre Zuflucht. Sie hat dem Land( wohl infolge der festlichen Kassenebbe), nicht bezahlt; infolge beffen Versöhnung zwischen Preußen und Lippe nach dem endlosen grausen tage einen Ergänzungsparagraphen zur Genehmigung unterbreitet, seien die Befizer vom Kaufvertrag zurüdgetreten, Hader vorzubereiten. Der Kleinere giebt nach, indem er soeben eine zu dessen Begründung wörtlich folgendes ausgeführt ist: In neuerer Zeit habe die Verbreitung von Druckschriften, damit das Grundstück nicht in die Hände Ungläubiger komme. Es äußerst finnige Huldigung dem Größeren erwiesen hat. ist ein netter Brauch des türkischen Monarchen, daß er auf Kredit Redakteur der Lippischen Tageszeitung", Willy Kalendern u. s. w. durch Herumtragen von Haus zu Haus, An- die großartigsten Geschenke spendet, und es ist, wie man sieht, Bruder, ist wegen Beleidigung des Grafen Erust zu bieten und Bertheilen an Sonn- und Festtagen bedeutend zu bedenklich, derlei Gaben weiter zu schenken. Indessen hegen wir sechs Wochen Festungshaft verurtheilt worden. Er genommen. Wo diese Thätigkeit nicht unter den Begriff des noch die leise Hoffnung, daß das klerikale Blatt aus Bosheit die hatte sich allzu heftig für die Bückeburgische Linie begeistert. Wenn gewerbsmäßigen Betriebes im Umherziehen falle, böten die be- Meldung erfunden hat. Der Ertrag der Orientreise wäre sonst um stehenden Gesetze teine Handhabe, gegen dieselbe einzuschreiten, da hier weder das Verbot der Gewerbe- Ordnung§ 55a, noch die Be- einen der bedeutendsten Posten gekürzt. ftimmung des§ 2 Ziffer 12 der Verordnung vom 8. August 1855 zutreffen. Es scheine aber nothwendig, diese Lücke der Gesezgebung zu beseitigen und gleichmäßig für Stadt und Land der artige Handlungen, auch wenn sie nicht gewerbsmäßig geschehen, zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Die Regierung schlägt deshalb vor, die VO. vom 8. August 1855 dahin zu ergänzen, daß zum§ 2 Nr. 12 hinzugefügt wird:
( Verboten ist):" Das Aufsuchen von Bestellungen auf Druckschriften, andere Schriften und Bildwerke, das Herumtragen, Anbieten und Vertheilen von Druckschriften, anderen Schriften und Bildwerken, wenn auch das Aufsuchen, das Herumtragen, das Anbieten und das Vertheilen nicht gewerbsmäßig geschieht. Die taiserliche Post und die Privatposten werden durch die vorstehenden Bestimmungen in ihrem Betriebe nicht beschränkt."
-
Ausweisungspolitik. Mit ungewöhnlich berben Worten geißelt Professor Delbrück in den Preußischen Jahrbüchern" die neuerliche, gänzlich unbegreifliche Ausweisungspolitit:
"
Der
Lippe schon so weit ist, Redakteure einzusperren, so verräth das eine so intim preußische Gesinnung, daß um dieses edlen Zuges brüderlicher Annäherung willen am Ende das Grüßen der Regentenkinder gestattet werden dürfte. Unsere Vermuthung wird durch eine andere Nachricht bekräftigt. Wie das Militär Wochenblatt" mittheilt, ist durch Kabinetsordre des Kaisers, datirt Baden- Baden , 25. November, der zweite Sohn des Grafregenten von Lippe, der in Bosen garni fonirende Bernhard, Graf zu Lippe- Biesterfeld, Premierlieutenant bom 2. Leib- Husarenregiment, zum Rittmeister und Eskadronchef befördert worden.
-
„ Die jüngsten Ausweisungen in Schleswig schreien zum Himmel. Wenn man in der Darstellung der deutschen Geschichte zum schleswig Holsteinischen Kriege kommt und die Unthaten der Dänen an dem verrathenen Bruderstamm schildern möchte, dann stockt die Stimme und das Wort erstirbt auf der Zunge, denn die peinliche Wahrheit legt fich dazwischen: es war alles Kinderspiel, was die Dänen damals Die Zuckerfrage. Der Reichsschatzfekretär Frhr. v. Thielmann gethan haben und was den sittlichen Zorn des damaligen deutschen wird, wie die Rhein . Westf. 8tg." erfährt, gleich bei der ersten Boltes erregte, gegen die Gewaltsamkeit, mit der wir heute selber Lesung des Etats Gelegenheit nehmen, den Stand der internationalen jene Landschaft regieren. Und noch schlimmer als die Brutalis Buckerfrage näher darzulegen. Er wird über den Gang und die Er tät, die uns zum Abscheu der gebildeten Welt gebnißlosigkeit der jüngsten Brüsseler Verhandlungen berichten und macht, ist die Verblendung, die da glaubt, mit solchen Mitteln im im Anschluß daran für das Deutsche Reich die Nothwendigkeit be Kampfe der Nationalitäten dauernde Erfolge erzielen zu können. tonen, fich bis auf weiteres abwartend zu verhalten.-
=