Mittwoch, 18. Jänner 1928.

Die Novellierung der Bensionsversicherung.

Von Franz Stirchhof.

Wie nun bekannt geworden ist, hat die im Erziehungszuschuß ein Achtel der Alters­Dezember des Jahres 1923 vom damaligen Mi- oder Invaliditätsrente. nister für soziale Fürsorge eingesetzte Kommission zur Vorbereitung der Novellierung der Pensions versicherung hyre Arbeiten beendet. Der Entwurf ist fertiggestellt und soll dem Ministerium für so ziale Fürsorge zur Vorbereitung für die parlamen tarischen Verhandlungen übergeben werden.

Was bringt die Pensionsversicherung den Ane gestellten in den materiellen Teilen?

Seite 5.

Der Versicherte berwendet die mit 5 Prozent eingereiht war bgtv. nach Kriegsende versichert verzinste Einkaufsprämie zum Einkauf einer wurde. Auch diese Lasten trägt der Staat. Dienstzeit nach dem neuen Gesetze, wobei die zwei- Den Versicherten, die zur militärischen Prä jährige Rarenzfrist entfällt; senzdienstleistung einrüden müssen, wird diese laffe. Die Prämien zahlt der Staat an den Ver­Zeit angerechnet, und zwar in der 4. Gehalts­

faufsprämie für eine Zusatzversicherung, wobei der Versicherte benüßt einen Teil dieser Ein allerdings der Bezug dieser Zusatzversicherungssicherungsträger. Rente mit dem Tage des Anfalles der Alters­rente aufhört;

faufsprämie zum Einkauf einer Dienstzeit; der Angestellte verwendet den Rest der Ein

überhaupt zurückgeben." der Angestellte läßt sich die Einkaufsprämie

fallweise errechnet werden. Was für den Angestellten günstiger ist, muß

Eine erfreuliche Verbesserung bringt der Ent­wurf für jene Versicherten, die nach dem 50. Le bensjahr heiraten und die nach dem heutigen Ge­fete für ihre Frauen keine Witwenrente erhalten können. Der Entwurf setzt die Grenze auf 60 Jahre hinauf. Bei noch späterer Verehelichung In dem Novellierungsausschuß hätten freilich wird für die Witwe eines solchen Versicherten auch die Arbeiten schon längst beendet sein können. Aber dann die Witwenrente zur Ausschüttung gelangen, Vorstöße der tschechisch und deutschnationalen wenn sie vor dem erfolgten Tode des Gatten mit Angestelltenverbände einerseits, der Unternehmer ihm mindestens 24 Monate verheiratet gewesen Saben sich Angestellte vor Infrafttreten des andererseits verhinderten die Fertigstellung des ist. Eine weitere Verbesserung liegt darin, daß neuen Gesetzes die Prämien rüderſtatten laffen, Entwurfes von mehr als einem Jahre. Die Aus- die Anfallsfrist für die Altersrente o, werden die bei der Anstalt verbliebenen Prä­einandersetzungen über die Forderungen der Ulu auf 65 bezw. 60 Jahre für die weiblichen Ver- mien bzw. Reserven umgerechnet, abzüglich ein ternehmer zogen sich sehr lang hin, wobei bemer- ficherten herabgesetzt wird. Für den Fall, daß die Fünftel der rückerstatteten Prämien. fenswert ist, daß bestimmte bürgerliche Angestell Angestellten aber schon früher arbeitslos werden, Ein Staatsbeitrag wird wie bei der tenverbände dabei ganz ins Schlepptau der Unter- können sie die Altersrente schon mit dem 60. bezw. Sozialversicherung zur Pensionsversicherungsrente nehmer gerieten. 55. Lebensjahre beanspruchen. Die bisher unbe- nicht gegeben. Der Staat soll aber den Versicher dingte Auszahlung der Altersvente(§ 11 des jet- ten in einer anderen Weise helfen, u. zw. wird er sigen Geseyes) bei männlichen Versicherten nach dem Versicherungsträger für eine nichtversicherte 480, bei weiblichen Versicherten nach 420 Bei Zeit bis zum Inkraftreten der Novelle die Hälfte Für die Versicherung werden folgende Getragsmonaten, foll allerdings in Wegfall kommen. Der Beiträge eben für diese Zeit, u. zw. in der haltsklassen mit folgenden Monatsprämien Eine solche Bestimmung würde eine Särte gegen Gehaltsklasse, in welcher der Versicherte im letzten errichtet: über dem jetzigen Zustande bedeuten. Wir glauben Monate vor Infrafttreten des Gesetzes versichert Gehaltsklasse Monats annehmen zu können, daß ein Mittelweg insofern gewesen ist, überweisen. prämie: möglich wäre, als ohne Nachweis der Invalidität und ohne daß das Alter von 65 bezw. 60 Jahren erreicht ist, die Rente zur Auszahlung gelangen sollte, wenn die Versicherten aus einem versiche rungspflichtigen Dienstverhältnis ausscheiden. Grundsäßlich wird Anspruch auf Rente nach Verlauf von 60 Beitragsmonaten erworben. Aus­genommen ist durch Betriebsunfall her­vorgerufene Erwerbsunfähigkeit oder Tod. In solchen Fällen sind Renten so auszuzahlen, als ivenn die Karenzfrist von 60 Monaten bereits er­reicht wäre.

Jahresbezug

I

II 3.000

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III

6.000

"

"

9.000

bis K& 3.000 6.000 9.000 12.000

"

"

"

12.000

15.000

"

"

15.000

18.000

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"

VII VIII

18.000

24.000

"

24.000

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30.000

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"

36.000

"

"

XI

über

30.000 36.000 42.000 42.000

12 36 66 96 120 150 170 190 210 230 250

Die Prämien sind gegenüber dem früheren Geseze niedriger, erscheinen dadurch natürlich her, daß höhere Gehälter für die Versicherung er faßt werden. Am besten schneiden bei der Prä­mienzahlung die Unternehmer ab, die fünftig feine Teuerungszulagen aus ihren eigenen Wit teln mehr beisteuern müssen. Zur Klaffeneintei­lung selbst ist zu bemerken, daß bis zu K 18.000 das volle Einkommen. darüber hinaus aber nur die Hälfte des Einkommens für die Versicherung erfaßt wird.

Hinsichtlich der

Renten

fönnen die Versicherten Anspruch erheben für den Fall des Alters, der Invalidität, ferner auf Ren ten für Witwen bezw. Witter, vorausgeseßt, daß diefer von der Versicherten erhalten wurde, auf Waisenrenten, Erziehungskostenzuschüsse, einmalige Abfertigungen, Begräbnisgelder.

Die Prämienrüderstattungen fallen ganz weg, nechdem mit Rücksicht auf die allgemeine Sozialversicherung und auch auf das bereits be­fchloffene Gesetz über die Selbständigenversiche­rung Prämienreserven von einer Versicherung in die andere überwiesen werden. Neu ist die Ein führung der Auszahlung des Ausstattungs beitrages für die weiblichen Versicherten, die nach fünfjähriger Beitragsleistung Anspruch auf einen Aussteuerbeitrag in der Höhe einer einjähri gen Invaliditätsrente haben. Durch diese Auszah­lung erfolgt aber feine Schmälerung der sonstigen Anwartschaften. Die Rentenberechnung für die All­ters oder Invaliditätsrente geschieht auf folgende Weise: Für alle Klaffen ist ein Grundbetrag von K 3000.- festgesetzt. Dazu kommen für jeden Bei­tragsmonat und jede Beitragsklasse Steigerungs­beträge, und zivar:

Klasse:

I

II

III

IV

V

VI

VII

YIII

IX

8

ΣΙ

2.­

6.­

10.­

15.­

20

-

25.­

30.­

35.­

40.­

45.­

50.­

Ein Beispiel: Ein Angestellter tritt mit 17 Jahren in die Versicherung ein und zahlt bis zum Eintritt feiner Invalidität folgende Beiträge: infolgedessen Steige. rungsbeträge: 24­

12 Monate in Klasse I

720.­

24

II

144.­

"

"

36

III

360.­

"

"

48

IV

24

"

60

VI

"

150

"

480.­1.500.­VII 4.500.­zusammen 7.728.-­

beau fost der Grundbetrag von 8.600.­

"

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Die sogenannten

Abfertigungen

Nach den jetzigen Bestimmungen hatte An spruch auf Invalidenrente, wer infolge eines förperlichen oder geistigen Gebrechens den Berufspflichten seiner letzten wrsicherungspflich tigen Stellung nicht weiter zu obliegen vermag ( Berufsinvalidität). Hier soll nun eine Verschlech terung eintreten. Nach dem Entwurfe soll als erwerbsunfähig( invalid) derjenige gelten, der dauernd zur Ausübung seines Berufes unfähig ist bzw. wer infolge eines Gebrechens nicht in der Lage ist, den Verpflichtungen seines letzten Beru­fes oder einer seiner bisherigen Beschäftigung und seiner Stellung in derselben sowie seiner praktischen und theoretischen Vorbildung ange inessenen anderen Beruf nachzukommen vermag( Standesinvalidität). Auf diese Weise wird es vielen berufsunfähigen Angestellten nicht möglich sein, Invalidenrente zu erhalten.

Eine Besprechung über den Umfang der Ver­sicherungspflicht, über die Organisation der Pen­fionsversicherung sowie auch über die Kranken­versicherung werden wir später folgen laſſen.

Es ist notwendig, daß das Ministerium für soziale Fürsorge die Vorbereitung für die parla­Die Kriegsdienstleistung wird ebenfalls zur mentarische Verhandlung bald durchgeführt. Die Anrechnung gelangen, wenn der Versicherte vor Angestellten werden aber darauf achten müssen, Einrückung zum Striegsdienst bzw. wenn er bin wie sich im Parlament die Parteien nen zweier Jahre nach Kriegsende einen Bei- zu dem Reformwert stellen werden, ob tragsmonat erworben hat. Die Anrechnung er- jie wieder alle Mittel! spielen lassen werden, um folgt in der Gehaltsklasse, in welcher der Ver- die Verbesserung des gegenwärtigen Gesetzes zu sicherte zuletzt vor Antritt der Kriegsdienstleistung verhindern oder hinauszuziehen.

Boltswirtschaft.

Güterverkehr auf der Moldan , Elbe

und Donau im Jahre 1927. Im Jahre 1927 hat sich gegenüber dem Jahre 1926 der Güterverkehr auf der Moldau und Elbe im ganzen fast gar nicht geändert , auf der Donau

nahm um 43 Prozent zu.

den war, wieder näherzuschieben. Darauf hatte der Verschieber dem Beamten geantwortet, daß er sich von einem Juden" nichts befehlen lasse( der Be­amte behauptet, der Verschieber hätte sogar noch ein Epethiton arnans vor dem Juden gebraucht, was der Verschieber in Abrede stellt) Der Beamte, der

werden an Witwen oder Witwer, wenn die 60­zwar Jude ist, empfand die ausdrückliche Nennung monatliche Wartefrist noch nicht erreicht wurde, Jude" in diesem Zusammenhange als eine Belei­aber tatsächlich 6 Beitragsmonate zurüdgelegt er digung, ließ sich hinreißen und verseste dem Ver­schieber eine Ohrfeige. Da der Verschieber aber im scheinen, u. zw. in der Höhe von 150% der Inva Dienste und demnach eine Amtsperson" war, hatte libenrente gegeben. Sind keine Hinterbliebenen Nach den vorläufigen Daten des Statistischen sich der Beamte des Verbrechens der öffentlichen hier, dann haben Anspruch auf der Rente die Staatsantes wurden auf der Moldau und Gewalttätigkeit schuldig gemacht, wenigstens steht es Mutter, unter Umständen der Vater des betreffen Elbe im Jahre 1927 befördert( in der Stlam- so in der Antlage, die dann noch ausführt, daß er den Versicherten. Solche Abfertigungen dürfen mer ist die Zunahme bzw. Abnahme gegenüber eine Amtshandlung erzwingen wollte und eine eben­aber K 10.000 nicht übersteigen. Begräbnisgelder dem Jahre 1926 angegeben) in 1.000 Tonnen: folche verhindert hätte. Der Senat unter dem Vor­werden nach 60monatlicher Beitragsleistung iniminländischen Schiffsverkehre 674( unver- size des SLGR. Kvapil erkannte den Beamten der Höhe von einem Fünftel der zustehenden der Höhe von einem Fünftel der zustehenden ändert), im Schiffsverkehre nach dem Aus- nur des Vergehens laut§ 411 gegen die körperliche Rente zur Auszahlung gebracht. Eine große Rolle spielt die Annäherung der lande 1.096( 27 Proz.), im Schiffsverkehre aus dem Auslande 823(+49 Proz.), im in- und ausländischen Floßverkehre 294(+40 Prozent).

sogenannten

Altversicherten

Im ganzen wurden auf der Moldan und Elbe 2.886 Tausend Tonnen befördert, d. i. um 2 Prozent weniger als im Jahre 1926.

an die Neuversicherten, also die Aufwertung oder Valorisierung der bis zum Infrafttreten des neuen Gesetzes gezahlten Prämien, um die Rente für diefe Gruppe von Versicherten den anderen anzu- Der Umschlag der wichtigsten Häfen und paffen. Jetzt steht es so, daß ohne Teuerungszula Umschlagpläße an der Moldau und Elbe war im gen die Renten äußerst gering wären. Aber auch Inlands- u. Auslandsverkehre im Jahre 1927( in mit der Teuerungszulage fann die Rente monatlich 1000 Tonnen) folgender: Smichov 28(+12 Pro­K 600 nicht übersteigen. Nach der Novellierung zent), Solefchowy 238(+45 Pros.), Stralupy 15 werden die Teuerungszulagen wegfallen, so daß(-46 Prozent), Mittlere Elbe 98(-13 Broz.), ein Weg gefunden werden muß'e, um diesen Alt- Melnik 280(+ 2 Proz.), Lobosis 47(+ 4 Proz.), versicherten gerecht zu werden. Die Beiträge wer- Auffig 594(-33 Broz.), Schönpriesen 107 den vom Beginn der Versicherung bis zum 30.(-13 Prozent), Nestomis 150(+ 2 Proz.), Juni 1920 mit zwei Drittel, ab dieser Zeit bis Rojawis 39(-60 Pro;.), Tetschen 98(+ 51 zum Infrafttreten des Gesetzes mit ein Drittel Proz.), Laube 422(+78 Prozent). als Steigerungsbeträge für die Rente genommen Auf der Donau betrug der Umschlag unse­und so die Rente errechnet. Ein Beispiel mag rer beiden wichtigsten Häfen: Preßburg 524 diese Berechnungsart erläutern. Nehmen wir(+19 Proz.), Stomarno 593(+-74 Proz.). Die einen Angestellten an, der mit 1. Jänner 1909 Durchfuhr auf dem tschst. Donauabschnitte betrug in die Versicherung eingetreten ist: in Preßburg 1.348 Tausend Tonnen(+ 17%).

Jahresgehalt: Monats: Insgesamt geleistete davon prämie: Prämie:

1./1 1909-31./12. 1909 900 6 72 48 1./1 1910-81./12. 1910 1200 9 108 72 1./1. 1911-31./12. 1916 1600 12 864 576 1./1. 1917-31./12. 1918 2400 18 432 288 1./1. 1919-31./12. 1919 3600 30 360 240 1./1. 1920-31./12. 1920 4800 30 180 120

von dieser Zeit ab werden die Beiträge bis zum Inkrafttre­ten des neuen Gesetzes z. B. bis 1./7. 1028 mit aufge werte::

1./7. 1920-30./6. 1928 9000 90 8640 2880 zusammen 4224 dazu Grundbetrag 8600 Die Rente beträgt per 1./7. 1928 zufamm. 7824

"

Nach dieser Berechnungsart kann es vorkom men, daß infolge des Wegfalles der Teuerungs­zulagen die jetzigen Rentner und auch fünftige Rentner, die jetzt bereits seit Jahren der Ver­sicherung angehören, schlechter wegkommen. Der Entwurf sieht daher eine Garantieklausel vor, nach welcher die fünftige Rente nicht niedriger sein darf als der betreffende Versicherte jetzt zu bean spruchen hätte. Voraussetzung dafür ist natürlich, daß zur Zeit des Intrafitretens des Gesetzes 60 Beitragsmonate bereits verstrichen sind.

Gerichtssaal.

Nachspiel zur Familientragödie in Nusle

Zu der Bluttat der Anna Kder in Nusle, die am Freitag ihre beiden Kinder, ein neunjähriges Mädchen und einen zweijährigen Senaben, ermordet und sich dann den Hals durchgeschnitten hat, berichtet das Prager Tagblatt": Vor einigen Wochen hatte Anna Kder bei der Prager Staatsanwaltschaft die Anzeige erstattet, daß ihr Mann Josef der sich an seiner Tochter vergangen habe Nach dem im Laufe der Voruntersuchung Kders Schwie­germutter, Anna Kudrna, wie auch Anna Kder samt ihrer Tochter im Sinne der Strafanzeige ausgesagt hatten, wurde die Anklage wegen Schändung sowie wegen Verleitung zur Unzucht erhoben. Josef Kder wird sich in der nächsten Zeit vor dem Prager Straf­Gleich nach Bekanntwerden gericht verantworten. der Bluttat ordnete die Staatsanwaltschaft im Hin blid auf die Anklage gegen Kder die administrative Obduktion der Leiche der kleinen Anna Nder an, um den Charakter des an ihr eventuell begangenen Sitt­lichkeitsverbrechens genau feststellen zu lassen.

Eine Ohrfeige und seine Folgen. Prag, 17. Jänner. Die Chrfeige, welche der

so daß sich nach 29½jähriger Ver­Auch eingekaufte Beitragsmonate und abge­sicherung jährlich eine Rente von 11.328 ergibt. schlossene Zusatzversicherungen werden aufgewer- Beaune Herbert Gläßner in Lobosit dem Die höchste Rente beträgt, in der Annahme. daß tet, und zwar mit ein Drittel der Prämien, wenn Bahnverschieber Anton Pour gab, war eine ganz irgend ein Angestellter durch 40 Jahre immer in durch den Einkauf eine Ergänzung der Beitrags- besondere Watsche: der Fall fam nämlich nicht vor der höchsten Stlasse versichert ist ein Fall der zeit auf 120 Monate erfolgt oder um ein Sechstel dem Bezirksgerichte für Uebertretungen, sondern vor natürlich nie eintritt jährlich K 27.000. Fest- der Prämien, wenn die Beitragszeit von 120 Modem Straffenate zur Verhandlung, das bekanntlich gesetzt dürfte in der Novelle werden, daß die Rente naten bereits überschritten ist. Auf diese Weise für Strafen von einem Jahre bis zu fünf Jahren mindestens K 3000, vielleicht auch K 3.600, be- fann es vorkommen, daß durch die Aufwertung tompetent ist. Wie kam es alio, daß die Ohrfeige tragen muß. der Versicherte schlechter wegkommt, als wenn eine des Herrn Gläßner vor diesen Straffenat gelangte? Die Witwe na bezw. die Witwerreute Durchrechnung nach den neuen Rechnungsgrund der Beamte war im Dienste für seine Firma auf beträgt grundsätzlich die Sälfte, mindestens K 2.400 lagen erfolgt. lim die Versicherten vor Schaden die Bahn gegangen und hatte den Waggonverschie ( vielleicht auch K 3000), die 29 aferente ein zu bewahren, werden folgende Möglichkeiten ge- ber Anton Pour ersucht, den Waggon Getreide, der etwas entfernt auf ein Nebengeleise geschoben wor Viertel, die der Vollwaisen die Hälfte, der schaffen:

Sicherheit für schuldig und verurteilte ihn zu fünf Tagen Arrestes mit einer Faste, wobei die bedingte Verurteilung von der Einziehung des Leumunds­zeugnisses des Angeklagten abhängig gemacht wurde. In der Begründung des Urteiles wird angeführt, daß der Zeuge den Angeklagten zu seiner Tat pro­voziert hatte und daß das Gericht auch nicht die Neberzeugung gewinnen konnte, daß es sich um einen Eingriff in eine Amishandlung gehandelt hat.

Ein Gefährlicher. Prag, 17. Jänner. Der 24jährige Angestellte Franz Svoboda aus Chrastany hatte ant 28. Oktober v. J. vor dem Volkshause in Ručice einen geladenen dievolver ein paar Burschen gezeigt, ein Schuß war losgegangen, traf aver glücklicherweise niemanden Svoboda aber war der Meinung, daß er jemanden niedergeschossen hätte, weil er sehr be trunken war. Er lief zu seiner ehemaligen Geliebten Antonie Safranet, die ihm den Laufpaß gegeben hatte, weil der Bursche nach ihrer heutigen Zeugen­aussage sehr roh ist, und dort rief er: Jd habe jemanden erschossen und jezt muß ich mich und dich erschießen!" Wan holte Gendarine, die ihm Eisen anlegten, später hörte er, daß der Schuß vor dem Wirtshause niemanden verletzt hatte.

Als erschwerend kommt aber für den Burschen in Betracht, daß er bereits zwei Jahre schweren

Sterfers wegen Totschlages abgebüßt hat. Er erhielt heute wegen Nebertretung gegen die Sicherheit des Lebens und das Waffenpatent die außerordentlich milde Strafe von vierzehn Tagen. Da er aber be­reits seit 28. Oktober in Untersuchungshaft ist, be­deutet dies eigentlich eine Strafe von zehn Wochen. Es ist immerhin anzuzweifeln, ob diese Wilde gegen über einem Menschen, der vereis jemanden getötet hat, und der nach Abbüßung seiner Strafe wieder betrunken mit einem Revolver angetroffen wird, am Plate war.

Aerarisches Gut.

Prag, 17 Jänner. Ein besonderer Nimbus weht um das Wort: Militärärarisches Gut". war fönnte sich mancher denken, der draußen die Leute in Lumpen gehüllt sieht und an die über flüssig in den Militärmagazinen aufgespeicherten schönen Uniformen denkt; daß ärarisches Gut um nichts heiliger ist, als anderes Gut, aber es sist seit Desterreichs Zeiten im Blute: der Respekt vor dem militärärarischen Gute. Weniger von diesem bei einem ordentlichen, anständigen Staatsbürger vorhandenen Respekte war in dem Korporal Karl Skudera und dem Zivilisten Jaroslav Mato vorhanden, die von einem Militärauto einen Du­namomagneten stahlen. Der Zivilist machte sich er­bötig, die Sache zu verkaufen und den Gewinn mit dem Korporal zu teilen. Der Storporal wird sich wegen dieser Sache vor dem Militärgerichte zu ver­antworten haben, heute wurde nur das Verfahren gegen Maly vor dem Straffenate des C2GN. Slouser durchgeführt. Der Angeklagte erhielt ach: Monate schweren Sterkers, verschärft mit einer luzahl Fasten.