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Hühner raubte. In der Sonntagnacht vernahmen die Bewohner| einer materiellen und gesundheitlichen Schädigung des Publikums| Taschenmesser Ziethen's zeigen und fand nun an demselben ein eines Hauses in der Beherstraße verdächtiges Geräusch, das aus dem gerechtfertigt. Wenn mit der Landrath in diesem Zusammenhange Solzpartifelchen, welches er Biethen zeigte mit der Bemerkung: das Hühnerstall herkam. Man holte Sicherheitsbeamte, umstellte den von dem unrcellen Treiben der Firnta gesprochen habe, dann sei hat uns die Vorsehung in die Hand gegeben. Wollen Sie nun noch Stall und drang in diesen ein, um den darin vermutheten Dieb bas teine leberschreitung seiner Amtsbefugnisse, und er könne fo- leugnen? Biethen erklärte darauf: Wenn an seinem Messer etwas festzunehmen. Zum allgemeinen Erstaunen wurde in dem Stall mit auch nicht wegen Beleidigung Pralle's verfolgt werden. gefunden sei, dann müsse es über Nacht daran gefommen sein.- aber ein großer grauer, zottiger Hund angetroffen, der sich mit dem Die Rolle, welche der Kommissar Gottschalt bei der Untersuchung Federvieh zu schaffen machte. Schon bei früheren Geflügeldiebstählen, Kampf eines Schöffengerichts für Ordnung, Religion und gegen Ziethen spielte, veranlaßte den Schriftsteller Landauer, deir die in dieser Gegend vorgekommen waren, hatte man aus gewissen Sitte. Ein merkwürdiges Urtheil fällte am 21. September d. I. Gottschalk öffentlich der Fälschung von Beweisstücken und des Mein­Spuren geschlossen, daß ein Hund mit im Werke gewesen sei. Der das Schöffengericht zu Fischhausen( Ostpreußen ) unter Vorsig eides zu beschuldigen. Aber die zuständigen Behörden unternahmen Hund war auf den Geflügeldiebstahl dressirt und hat vermuthlich eines Amtsgerichtsraths Scheer. Einige Parteigenossen hatten am nichts gegen die in den Zeitungen bekannt gegebene Anschuldiguric. Sem außerhalb des Gehöftes weilenden Herrn die Beute zugetragen. Himmelfahrtstage in mehreren Dörfern Flugschriften vertheilt. In Nachdem die Verjährungsfrist verstrichen war, hat Landauer aufs Gleich einem Arrestanten wurde das Thier nun in eine Belle des einem Dorf lief irgend ein Ordnungsbruder zum Gendarmen neue seine Anschuldigung erhoben, und es hat auch diesmal ziemlich Polizeigebäudes gesperrt. Man fucht nun nach dem Eigenthümer und beschwerte sich, daß ihm an einem Feiertag ein lange gedauert, ehe die Anklage erhoben wurde. des Hundes. Sozialdemokratisches Flugblatt gegeben sei. Unsere Genossen Redner geht zu einer Erörterung der Momente über, welche es Von feinem eigenen Vater erstochen wurde ein junger Mann, erhielten ie ein Strafmandat wegen Zuwiderhandlung gegen wahrscheinlich erscheinen lassen, daß der damalige Barbierlehrling die Polizeiberordnung betreffend die Sonntagsarbeit. der am Sonntag Nachmittag auf dem neuen Friedhof der Zwölf- legten Berufung ein. Das Schöffengericht Fischhausen feste aber ein brutal sinnlich veranlagter Lümmel war, der schon frühzeitig ge­Sie August Wilhelm der Mörder ist. Es sei erwiesen, daß Wilhelm apostelgemeinde zu Schöneberg zu Grabe getragen wurde. Es war die Strafe auf sechzig Mark Geldstrafe oder sechzig schlechtliche Ausschweifungen beging und auch Freude an Blut hatte. dies der 22jährige Mechaniker Arthur Ziemann, der an den Folgen Tage Haft fest. Die Begründung des Urtheils dürfte kaum ihres Wilhelm war an dem der Mordnacht vorhergehenden Nachmittag bes der Verlegungen verstarb, die ihm sein Vater, ein dem Trunk er gleichen haben. Erst wird eingehend begründet, daß die Flugblatt- trunken, er versuchte am Abend zweimal vergebens, gulegt gegen gebener Maurer aus Schöneberg , bei einem häuslichen Streit bei verbreitung eine Arbeit ist, hauptsächlich deshalb, weil die An- 10 1hr, mit seiner Liebsten zusammenzukommen, und war dann von: gebracht hatte. Der unatürliche Vater befindet sich in Haft. geklagten bon Haus zu Haus gingen, ohne die Be- 11 Uhr an mit Frau Ziethen allein in der Ziethen'schen Wirth, Zur Ermordung des Handelsmannes W. Rühle and wohner oder nur deren Namen zu kennen", das sei zweifel- fchaft. Kurz nach 11 Uhr sah ein Zeuge, daß Wilhelmr' Paaren erläßt der Staatsanwalt beim Landgericht II jezt eine los fichtbare Arbeit. Dann heißt es:" Die Angeklagten haben selbst mit glänzend rothem Gesicht an der Hausthür stand, öffentliche Bekanntmachung, in welcher 300 M. für die Ergreifung ihre Thätigkeit als Arbeit" angesehen, da sie sich zu ihrer Recht- bald darauf hörten Hausgenossen, daß er auf Strümpfen in seine des Thäters als Belohnung ausgesetzt werden. Der That verfertigung dem Gendarmen gegenüber auf die Gewerbe- Kammer schlich. Nach wenigen Minuten hörte man dann das Ge-. dächtig sind, wie die fortschreitenden Ermittelungen ergeben haben, Ordnung berufen haben." Unsere Genossen hatten unter Hin fchrei des heimgekehrten Ziethen. Wilhelm wird geweckt, stellt sich, zwei junge Männer im Alter von 20 bis 22 Jahren, die am Abend weis auf den§ 43 betont, daß man sie bei der Vertheilung nicht als ob er fest schlafe, kommt, nur mit der Hose bekleidet, herunter, des 30. v. M. im Restaurant von Kunze in Spandau eine Erzählung hindern dürfe. Das Schönste ist aber der Schluß des Erkenntnisses, und thut sehr verwundert. Als Ziethen dann verhaftet wird, springt Rühle's über die von ihm in Charlottenburg abgeschlossenen Stroh der lautet: Bei der Strafabmessung fiel in Betracht, daß die Wilhelm aus dem Hintergrunde hervor und sagt mein Meister verfäufe angehört und sich fast gleichzeitig mit ihm entfernt hatten. Thätigkeit der Angeklagten eine erhebliche Belästigung der war es nicht, das weiß ich bestimmt." Wilhelm wurde nun auch Auch ein junger Mann ist bemerkt worden, der abends um 93/4 Uhr gesammten Bewohnerschaft der genannten Orte enthielt verhaftet und in seine Kammer geführt, um sich völlig anzukleiden. dem Wagen des Ermordeten auf der Schönwalder Chauffee folgte. und daß ihr Eindringen in die Privat Dafelbst lag auf einem Koffer Wilhelm's Taschenmesser. Der Leider ist die Beschreibung, die von dem Verdächtigen gegeben wird, wohnungen ihnen unbekannter Personen zu Polizist, darauf aufmerksam gemacht, nahm es aber nicht an sich. sehr ungenau. Das Messer ist seitdem verschwunden.

Gerichts- Beitung.

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8weden der politischen Agitation eine ungewöhnliche Dreistigteit schließen läßt." Daher die Der Redner bespricht nun die Versuche, welche gemacht worden hohe Strafe. In den betreffenden Orten sind sehr viele sozialdemo- find, um ein Wiederaufnahme: Verfahren durchzusetzen. Im fratische Stimmen abgegeben. Die Straffammer zu Königsberg i. Pr. Jahre 1887, drei Jahre nach der Verurtheilung Albert Biethen's, Das Hoch auf die internationale, revolutionäre Sozialtheidigers Rechtsanwalt Haase folgend, die Angeklagten natürlich Berlin zu entdecken. Der Einwirkung seines Prinzipals nach­sprach am Mittwoch, den 30. November, den Ausführungen des Ver- gelang es seinem Bruder Heinrich, den Aufenthalt Wilhelms in demokratie, gegen das unsere Feinde seit Jahren mit dem groben von Strafe und Stosten frei. Unfugparagraphen ankämpfen, scheint denn doch nicht in allen Fällen gebend, legte Wilhelm ein offenes Geständniß ab und be­als Gräuelthat angesehen zu werden. Am 28. August d. J. hatte Eine gegen 17 Personen gerichtete Anklage wegen Banden- fannte sich als den Mörder der Frau ziethen. unser Parteigenoffe Fris Hoppe aus Rigdorf. die sozialdemokratische diebstahls und Hehlerei beschäftigte die III. Straffammer des Land- von Meerscheid- Hüllessem und wurde dann nach Elberfeld Er wiederholte dies Geständniß vor dem Kriminalfommissar Delegirtenversammlung des Wahlkreises Teltow- Beeskow mit diesem gerichts I unter Vorsiz des Landgerichtsraths Dr. Fritschen an on Meerscheid Hüllessem und wurde dann nach Elberfeld transportirt. Hier hielt er anfangs sein Geständniß aufrecht, Hoch geschlossen. Die Folge war eine polizeiliche Strafverfügung zwei Sigungstagen. Die Straffache hatte die Bezeichnung Otto und auf drei Tage Haft. Es sei durch den Gebrauch des Wortes Genossen und enthüllte ein charakteristisches Bild aus dem Berliner wurde dann aber schwankend und widerrief es nach einigen revolutionär" grober Unfug verübt worden, da," wie es in der Verbrecherleben. Der große Schwurgerichtssaal," in welchent wegen richter sein Geständniß nicht erwünscht wäre. Es sei ihm so vorgekommen, als ob dem Untersuchungs­Das Landgericht Strafverfügung hieß, die gedachte Aeußerung geeignet erscheint, beim der großen Zahl der Angeklagten und der Zeugen die Verhandlung Elberfeld beschloß troydem die Wiederaufnahme, dieselbe wurde Publikum Beunruhigung und Aergerniß hervorzurufen". In der stattfand, glich einem großen Waarenlager. Die dort in Massen aber auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom Ober- Landesgericht gestrigen Verhandlung vor dem Schöffengericht forderte Hoppe den aufgestapelten Eachen stammten aus einem Hehlerneste her, welches Köln verworfen. Wilhelm ist dann aus der Haft entlassen und als Zeuge anwesenden Polizeilieutenant Wischhusen, der die Ber - die Polizei in der Wohnung der Schmied Schmöckel'schen Eheleute seitdem verschwunden. Später wurden noch zweimal- 1893 und sammlung überwacht hatte, vergebens auf, ihm wenigstens eine ausgehoben hatte. Nach der Bekundung der Polizeibeamten ist Person herbeizuschaffen, auf welche das Hoch die beunruhigende felten eine so große Menge gestohlener Sachen bei einem Hehler 1897 vergebliche Versuche unt Wiederaufnahme gemacht. sagt der Redner, daß das erste und daher gesegesverlegende Wirkung ausgeübt habe. Er vorgefunden worden, wie in diesem Falle. Thatsächlich ergab Wiederaufnahme- Gesuch abgelehnt werden konnte? Da müsse wolle fich dann Mühe geben, dies beunruhigte Einzel- denn auch die Beweisaufnahme, daß die Schmöckel'sche Wohnung der wesen als Publikum zu betrachten. Der Lieutenant mußte Mittelpunkt für die Diebesbande bildete, die lange Zeit ihr ver- man fragen: Wer ist Gottschalt? Dessen Name wurde zuerst zum Leidwesen unseres Parteigenossen erklären, daß er das verlangte brecherisches Handwerk in den verschiedensten Stadttheilen Berlins im Jahre 1882 bei Gelegenheit des Niederwald- Attentats genannt. Wesen nicht auftreiben könne. Gleichfalls mußte der Lieutenant die ausgeübt hat. Es ist erstaunlich, was die Angeklagten, unter denen Dies Attentat werde ja von vielen für kein wirkliches Attentat ge­halten, sondern auf die Provokation gewisser Beamten zurückgeführt. Frage des Vorsitzenden, ob die Versammlung aufgeregt und zu Aus- sich einige noch jugendliche Lente befanden, zusammengestohlen Gottschalt hat damals das Attentat entdeckt und das Belastungs­schreitungen geneigt gewesen sei, verneinen. Desgleichen wußte der haben: Fahrräder, Maskenanzüge, Gold- und Schmucksachen, Leine material herbeigeschafft. Nun möge wohl an gewiffer Stelle die Bolizeilieutenant für die in dem Strafbefehl figurirende Oeffentlich- wand, Garderobenstücke 2c. 2c. Das gestohlene Gut wanderte fast Besorgniß vorhanden sein, wenn Unregelmäßigkeiten in dem Ver­teit der Versammlung keinerlei stichhaltige Beweise vorzulegen. immer zu Schmöckel's, die für den möglichst raschen Verkauf sorgten.fahren gegen giethen festgestellt werden, die sich an den Namen Aus allen diesen Ursachen erkannte das Schöffengericht auf Der Ehemann Schmödel wurde wegen gewohnheitsmäßiger Gottschall fuüpfen, dann könne man im Volle zu der Ansicht Freisprechung des Angeklagten und legte die Kosten der Hehlerei zu drei Jahren fechs Monaten Zuchthaus , tommen, mit dem Attentat auf dem Niederwald sei es auch nichts. Staatstaffe auf. die Frau zu ein Jahr sechs Monaten Zuchthaus ver­urtheilt. Die Diebe, von denen zwei freigesprochen wurden, erhielten auch die Thatsache müsse erwähnt werden, daß, als die Entscheidung Strafen, die von mehreren Monaten Gefängniß bis zu Jahren zweimal nach Berlin gereist ist, und daß dann auf seine Beschwerde Zuchthaus hinaufgingen.

Die Untersuchung gegen den vermeintlichen Mörder der unverehelichten Singer, Schneider Guthmann, ist jetzt ab­geschlossen, nachdem Gerichtschemiker Dr. Jeserich an der Hand photographischer Schrift- Abbildungen sein Gutachten über die Briefe abgegeben hat, die zuerst den Verdacht auf Guthmann gelenkt haben. Die Erhebung der Anklage wird innerhalb 14 Tagen erfolgen und wahrscheinlich in der zweiten Schwurgerichtstagung des nächsten Jahres zur Verhandlung gelangen. Die Vertheidigung führt Rechts­anwalt Dr. Schwindt.

Versammlungen.

scheinen lassen, an.

Wie ist es denkbar

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die Wiederaufnahme abgelehnt wurde. Unsere Richter hätten gewissermaßen eine Doppelnatur. Sie seien zu einem Theil Diener der Gerechtigkeit, zum andern Theil aber Diener des Staates. Welcher dieser beiden Menschen möge wohl in dem Moment, wo es galt, die Entscheidung über die Wiederaufnahme zu fällen, das Ueber­gewicht gehabt haben?( Lebhafter Beifall. v. Egidh verbittet sich sehr energisch jede Kundgebung.)

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ers

Der Fall Ziethen wurde am Sonntag in einer Volfs versammlung erörtert. Dieselbe tagte im Konzerthause in der Leipzigerstraße. Saal und Gallerien waren bis auf den letzten Blas Es sei nun das Ergebniß der Auflage gegen Landauer abzu­Eine Auflage von der erheblichsten Tragweite für Gaft befest, so daß die Zahl der Anwesenden auf mindestens 2000 ge= und Schaukwirthe wurde gestern vor der dritten Straffammer des schägt werden kann. Und Hunderte mußten umkehren, da die Polizei warten, dessen Vorgehen ja dem Bestreben diene, eine Wiederaufnahme wegen der Ueberfüllung das Lokal abgesperrt hatte. Schriftsteller zu erreichen. Im Hinblick auf das gegen Landauer schwebende Ver Landgerichts I gegen den Schankwirth Hermann Mauer wegen st. Schweichel eröffnete die Versammlung und bemerkte, der fahren habe man sich gefragt, ob die Einberufung einer Volks­Urkundenfälschung verhandelt. Mauer hatte im September dieses Jahres von dem Schankwirth Puch dessen Geschäft Zimmer - äußerst zahlreiche Besuch zeige, daß das Schicksal des unglüdlichen verjaminilung jetzt angebracht jei. Andererseits habe man sich aber straße 22 gekauft, übergeben erhalten und für eigene Rechnung weiter Biethen in weiten Kreisen das lebhafteste Juteresse hervorgefagt, die Oeffentlichkeit könne mit Recht verlangen, zu Dann nahm Herr v. Egidy, mit leb fahren, was Landauer zu seinem Vorgehen veranlaßt habe. betrieben. Bis zu dem Zeitpunkt, wo ihm selbst die Schaukkouzession gerufen habe. ertheilt war, hatte er nach außen hin das Geschäft auf den haftem Beifall begrüßt, das Wort. Nachdem er den Charakter Es handle sich nicht darum, eine Befreiung Biethen's zu erzwingen, und die Verhältnisse Albert Ziethen's geschildert hatte, sondern nur durch eine erneute gerichtliche Verhandlung Klarheit in Namen und die Konzession des Vorgängers Puch weiter geführt und unter anderem mehrere Anmeldungen von Kellnerinnen gab er eine Darstellung der Vorgänge in der Mordnacht, des darauf die Angelegenheit zu bringen und die Sache so oder so aus der für das Lokal mit dem Namen dem Namen des Buch unterschrieben. folgenden Ermittelungsverfahrens und der Schwurgerichtsverhandlung, Welt zu schaffen. Eine Parallele des Falles Biethen mit dem Hierin erblickte die Auflagebehörde eine Urkundenfälschung, da der die mit einer Berurtheilung Ziethen's zum Tode endete. Er wurde alle Dreyfus in Frankreich hält Nedner nicht für angebracht.­Angeklagte hierdurch nur die Polizei darüber habe täuschen wollen, zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt, und zwar war diese Be- Dem 21stündigen Vortrage folgte allseitiger lebhafter, lang an daß er das Geschäft für eigene Rechnung betreibe. Der Angeklagte quadigung die erste, welche Kaiser Wilhelm I ., der seit 1878 alle haltender Beifall. Todesurtheile bestätigt hat, wieder aussprach. Dann warf der Dr. Jastrow giebt der Befürchtung Ausdruck, daß der übers gab den Thatbestand zu, behauptete aber, daß er sich dazu berechtigt Redner die Frage auf: Kann Ziethen der Thäter sein? und führte wältigende Eindruck, den das Referat hervorgerufen hat, kein an gehalten habe, da in seinem Vertrage mit Buch ausdrücklich ver­einbart sei, daß er, so lange ihm nicht selbst die Konzession ertheilt folgende Thatsachen, die Ziethen's Thäterschaft direkt möglich erhaltender sein und deshalb auch die erwartete Wirkung nicht haben sei, das Geschäft auf den Namen und die Konzession des Pusch führen Eisenbahn von Köln , wo Zicthen tam in der Mordnacht mit der werde. Bei verschiedenen Veranlassungen, die einen Sturm der er an demselben Tage einen Besuch Entrüstung hätten hervorrufen müssen, sei von einer tief gehenden dürfe. Diese Behauptung wurde auch durch Vorlegung des Kauf bei seiner Geliebten gemacht hatte. Es ist amtlich festgestellt, Bewegung im Volfe keine Rede gewesen. So bei dem Essener vertrages und Vernehmung der Zeugen Buch bestätigt. Gleichwohl baß er nicht vor 11 Uhr 13 Minuten den Zug verlassen hatte, er Meincidprozeß, bei dem Unglück in der Kleophasgrube, wo sic beantragte der Staatsanwalt die Verurtheilung des Angeklagten zu konnte demnach, bei den Entfernungen, nicht vor 11 Uhr 19 in seinem herausstellte, daß der gesetzlich vorgeschriebene staatliche Aufsichte einer Woche Gefängniß, weil nicht erwiesen sei, daß Puch dem An­geklagten die Erlaubniß gegeben habe, seinen Namen zu Unter- Hause angelangt sein. Um 11 1hr 21 börten aber schon zwei ein beamte nicht vorhanden war; so auch angesichts der Thatsache, daß fchriften zu gebrauchen, und selbst wenn sie ertheilt sei, tonne dies wandsfreie Zeugen, die au dem Hause vorübergingen, leises Wimmern wegen politischer Vergehen verurtheilte Leute im Gefängniß gleic schriften zu gebrauchen, und selbst wenn sie ertheilt fei, könne dies und gleich darauf die Stimme Riethen's, der im Hause Alarm schlug. den gemeinen Verbrechern behandelt werden, und daß ein verurtheilter den Angefagten nicht entlasten, da die Polizeibehörde nur dadurch Demnach müßte Ziethen in 3 Minuten die Frau erschlagen, den zur Redakteur gefesselt durch die Straßen geführt wurde. Ferner erinnert getäuscht werden sollte. Der Vertheidiger, St.-A. Dr. Schöps, führte That benutzten Hammer abgewaschen und abgeschabt und in den Redner an den Fall des Bürgermeisters von Stolberg , an die Hand­aus, daß es sich um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung Tischkaften, in dem er später aufgefunden wurde, gelegt haben, et habung des Groben- Unfug- Paragraphen, sowie an die Thatjame, für das ganze Gastwirthsgewerbe handele. Bei jedem Verkauf eines Schankgeschäfts würden derartige Vereinbarungen getroffen, daß der müßte ferner sich selber von etwaigen Spuren der That gefäubert und daß in Sachsen Leute durch die Verwaltungsbehörde ohne geria Käufer bis zur Ertheilung der neuen Konzession als Vertreter des dann das Dienstmädchen geweckt haben. Daß das alles in 3 Minuten liches Verfahren in ein Arbeitshaus gesteckt werden können, eine Verkäufers gelten solle. Wenn die Ansicht des Staatsanwalts durch ausgeführt werden könne, erscheine unmöglich. Nun gebe es aber Strafe, die dem Zuchthaus gleichkommt. Hinsichtlich all dieser Fälle dringen solle, würden massenhafte Antlagen wegen Urkundenfälschung noch andere Thatsachen, welche die Thäterschaft ziethen's als höchst sei außer einigen Beitungsartikeln nichts geschehen. Kein Entrüstungs­erfolgen müssen. Die Ermächtigung, mit dem Namen des Vorgängers die unwahrscheinlich erscheinen lassen. Frau Ziethen wurde aufgefunden sturm sei durch das Volf gegangen.- Es sei ja nicht Sache der Ber­An- und Abmeldungen des Personals zu unterzeichnen, liege in den Be- in einer Lage, die auf einen Luftmord schließen läßt. Handle es sich fammlung, ein Urtheil in der Angelegenheit Ziethen zu fällen, sie solle ftimmungen des Vertrages. Jedenfalls habe der Angeklagte sich im aber um einen solchen, dann könne Ziethen nicht der Thäter gewesen nur die Ansicht aussprechen, daß die Justizverwaltung die Pflicht hat. sein. Die Menge der aufgefundenen Blut- und Gehirnmajie war die Wiederaufnahme in Gang zu sehen. Das einmal gewonnene guten Glauben befunden und müsse schon aus diesem Grunde frei eine sehr große, daß fie nicht in drei Minuten aus der Wunde Intereſſe dürfe nicht erkalten, ehe völlige Klarheit geschaffen ist. gesprochen werden. Der Gerichtshof trat den Ausführungen des Chefredakteur Vollrath dankt Herrn v. Egidh für seine Bertheidigers bei. Es liege weder subjektiv noch objektiv eine herausgefickert sein konnte. Nach sachkundigem Urtheil waren dazu 10-20 Minuten erforderlich. Ziethen, der unmittelbar nach objektive Darstellung. Jeder Einzelne müsse sich bewußt sein, daß Urkundenfälschung vor und sei deshalb auf Freisprechung zu erkennen. Entdeckung der That verhaftet wurde, ift bald darauf das, was er in dieser Angelegenheit thut, geeignet ist, ihn davor zu, Beleidigung oder berechtigte Amtshandlung? Der Kauf vom Kreis Phyfifus Dr. Berger auf Blutspuren untersucht schüßen, daß er selber einmal unter die Maschine zur Erzeugung von mann Pralle in Schöneberg fabrizirt Droguen, die er vielfach worden, es ist aber weder an dem schwarzen Anzuge noch an der Irrthümern, die man Staat nennt, geräth. Der Umstand, daß sich in der auf dem Lande abfeßt. So hatte er auch in Schlesien Geschäfts- tadellosen Wäsche das geringste gefunden worden. In der gericht Angelegenheit Ziethen Männer aller Parteien von weit rechts bis verbindungen angeknüpft und ließ dort unter dem Titel Rügliche lichen Verhandlung spielten allerdings angebliche Blutspuren an einer weit links die Hände gereicht haben, beweise, daß es sich hier uur Auskunft" ein Verzeichniß seiner Fabrifate verbreiten, das neben den Manschette Ziethen's eine Rolle als hervorragendes Belastungs- eine Sache von eminenter Bedeutung handele aufgeführten Präparaten Hinweise auf ihre angebliche besondere moment. Ueber diese Blutspuren schrieb Dr. Berger im Jahre 1890 Liebknecht , beim Erscheinen auf der Bühne mit Beifall bea Heilkraft enthielt. Der Landrath v. Küster zu Hirschberg erließ in einem amtlichen Schreiben an den Staatsanwalt in Elberfeld : grüßt, sagt, der Beifall gefalle ihm nicht. Er stehe hier nicht darauf im Kreisfurrendeblatt eine Aufforderung an die Orispolizei- die für Blutspuren gehaltenen rothen Flede feien nicht vorhanden als Parteimann, sondern als Mensch, der in einer Frage des Behörden seines Kreises, dem unreellen Treiben der Firma" entgegen gewesen, als er den giethen in Gegenwart von Polizeibeamten Rechts mit anderen Menschen der verschiedensten Parteien zus zu treten. Er führte noch aus, die verbreiteten Verzeichnisse und untersucht habe. Er hätte sie nicht übersehen können, weil er sammenstehe. Er beschäftige fich schon seit zehn Jahren mit der Uebersichtstafeln enthielten zugleich eine Anpreisung von Stoffen als direkt nach Blutspuren suchte und fein Auge so scharf sei, Angelegenheit Ziethen und habe sich stets bemüht, im Interesse Heilmittel gegen Körperschäden und seien dadurch geeignet, das Pu- wie eine Lupe. Zu seinem Erstaunen habe er dann vor Gericht, der Sache alles Politische davon fernzuhalten. Er habe, als er blitum in materieller und gesundheitlicher Hinsicht zu benachtheiligen. und zwar erst während des Plaidoyers die rothen Punkte gesehen, durch den Bruder Biethen's veranlaßt wurde, sich eingehend Herr Pralle fühlte sich durch den Vorwurf der Unreellität beleidigt die er aber für Sprigen oder Punkte von rother Tinte halte. Es mit der Angelegenheit zu befaffen, sich gelobt, alle Hebel in Bes und verklagte deshalb Herrn v. Küfter. Die Regierung erhob alsbald ist nicht zu verstehen fagt der Redner- daß die Behörden auf wegung zu setzen, um dem Verurtheilten zu seinem Recht zu vers was er noch nie in seinem Leben gethan habe zu gunsten des Landraths den Konflikt und das Ober- Verwal- grund dieses Schreibens nichts gethan haben, um von Dr. Berger helfen. Er fei fungsgericht erklärte den Konflikt für begründet, so daß Beweise für seine Behauptung zu verlangen oder in der von ihm und wohl auch nie mehr thun werde bei einem Minister gc­das Verfahren gegen v. Küster einzustellen ist. Präs. Persius führte angedeuteten Richtung weiter zu fahnden.-- Polizei- Kommiffar wesen. Da habe er zwar sympathische Worte gefunden, aber ge­aus: Man könne davon absehen, ob die Handlungsweise der Firma Gottschalk, der die rothen Flecke auf der Manschette entdeckt hat, schehen sei nichts. Redner verweist auf einen Brief Gneist's, firafbar sei. Entscheidend sei ein Gutachten des Medizinalraths machte noch eine andere Ziethen belastende Entdeckung. Nachdem worin diefer seine Ueberzeugung von der Unschuld Biethen's aus Philipp, wonach einzelne der fraglichen Droguen die ihnen in der er die in der Wohnung Ziethen's gefundenen, von dem Stiel des als spricht, fowie auf ein Schreiben des Gefängnißgeistlichen von Elbera Nüglichen Auskunft" beigemessene Wirkung nicht oder über- Mordwerkzeug benutten Hammers abgeschabten Spähne an sich ge- feld, welcher fagt, wenn Ziethen nicht der größte Heuchler von der haupt keine Wirkung hätten. Damit sei aber die Befürchtung nommen hatte, ließ er sich auf der Polizeiwache das beschlagnahmite Welt sei, dann sei an seiner Unschuld nicht zu zweifeln.

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