-
Parlamentarisches.
"
der
England. denn wir haben Genossen Parbus eine objektive, nicht eine Deutsch- Englisches. Der" Standard" bespricht die jüngsten wissentliche Uluwahrheit vorgeworfen. Freilich entspricht auch de Gewerkschaftliches. Ausführungen Chamberlain's über das Verhältniß zwischen eine objektive Umvahrheit in solch einem Falle nicht höheren Morals Berlin und Umgegend. Deutschland und England und sagt, nur weni Deutschland und ansprüchen, denn es verräth einen Mangel an GewissenEngland gemeinsame Interessen haben, würden sie eine Verpflichtung haftigkeit, schwere Vorwürfe leichtfertig auf falsche Bearbeiter, Dachdecker, Glaser, Bauklempner, Maler, Maurer, Puzzer, An die Bauhandwerker Berlins und der Vororte!( Bauhaben, gemeinsam vorzugehen; der Beweggrund für beide wird hauptungen 311 zu gründen. Genosse Parvus wird lediglich Rücksichtnahme auf die eigenen Interessen sein. Gelegen- em indessen, Steinfeger, Stuckateure, Töpfer und Zimmerer.) Seit Jahren wird anders er nicht seiner eigenen politischen Doktrin züent, von den Berufsgenossen über die ungenügenden gesetzlichen Schutzheiten zu Reibungen zwischen beiden Staaten werden voraussichtlich über den Vorwurf eines moralischen Verstoßes auf dem Gebiete bestimmungen für Rüstungsbau, im Roh- und Imieren- Ausbau, richt weiter auftauchen, da glücklicherweise nahezu alle Streit der Politik keineswegs trostlos sein. Im Gegentheil: da er doch Schutzdächer, Schußrüstungen, Gebältabdeckungen u. f. f. geklagt. punkte der Vergangenheit beigelegt sind. Keine der wohl seine Anklage im Partei- Interesse erhoben hat und Die fortwährend steigernde Zahl der Unfälle die von der Baubeiden Mächte hat irgend ein Verlangen nach neuen Erwerbungen nach seiner Auffassung sittliche Strupel lächerlich sind, wenn Berufsgenossenschaft bekannt gegeben werden, gerade in der gegenwärtigen Zeit; beide würden viel mehr eine Zeit es das Wohl der Partei gilt, so wird ihn Genugthuung, nicht Ent- für die Berechtigung dieser Klagen ab. Tegen Zeugniß Die unzulängDer Ruhe vorziehen, um die weiten, ihrer Herrschaft zugefallenen riftung beseelen. lichen Gebiete zu organisiren. Bestimmungen bleiben in Polizeiverordnungen Entrüstet ist nur, und zwar auf unsere Kosten, die Sächsische den meisten Fällen unausgeführt, da es an einer stetigen genügenden Arbeiterzeitung", obwohl sie mit uns dem Gen. Parvus leberwachung fehlt. Baubuden und Aborte für Bauarbeiter sowie Unrecht giebt. Unser Dresdener Parteiblatt wird offenbar von der des Steinsetzergewerbes, die Fensterfrage für die Arbeiter des AusLeidenschaft getrieben, verunglückten und verwundeten Streitern Rath baues und viele andere Ansprüche haben noch nicht auf dem Verund Hilfe zu ertheilen und ihnen bei intellektuellen Verstauchungen ordnungswege Berücksichtigung gefunden. So ist es denn natürlich, mit lindernden Breimschlägen barmherzig beizustehen. Das ist ein daß Bedürfnißanstalten, die für die Zahl der Arbeiter ausreichen, den edles Geschäft. Und so wollen wir es denn ohne zu murren er- Anforderungen der Gesundheitspflege entsprechen und die Benutzung der= tragen, daß unser Dresdener Organ vertheidigt, wer so glücklich ist, selben ohne Verlegung von Sitte und Anstand erfolgen kann sowie Unrecht zu haben, und angreift, wem das Malheur begegnet, im(§ 120b Abjaz 4 der Reichs- Gewerbe- Ordnung) die unbeschreiblichsten Recht zu sein. Zustände herrschen. Die Sächsische Arbeiter- Zeitung" wird hoffentlich aus unserer Erwiderung merken, daß wir keine Lust haben, die unfruchtbare Polemit fortzuspinnen, um so weniger, als der Streitfall der Breßtommiffion vorliegt. Nicht verfehlen wollen wir zum Schluß, einen wenn auch ganz nebensächlichen Frrthum in unserer Polemik vom 6. Dezember richtig zu stellen. Im vorletzten Alinea heißt es dort: Hierbei beruft sich Parvus auf das, was er auf dem Hamburger Parteitage im Jahre 1897 zu dieser Angelegenheit geäußert hat." Anstatt auf dem Hamburger Parteitage" muß es heißen: anläßlich des Hamburger Parteitages" 2c. Der sachliche Inhalt des Alineas wird durch diese Richtigstellung in keiner Weise berührt. Gemeindewahlen. Stuttgart haben die Kandidaten des reaktionären Mischmaschs 4 Uhr, in den Arminhallen, Kommandantenstraße 20, eine Bei den Bürgerausschuß Wahlen in Für die Schlächtergesellen findet heute, Sonntag, nachmittags Die Aufsicht erstreckt sich auf alle Betriebe im Gewerbe, ein- an unabgeänderten Stimmzetteln abgegeben: für die Gründung eines Fachvereins perfekt werden, weshalb das Erscheinen mit knapper Mehrheit gefiegt. Wie uns telegraphirt wird, wurden öffentliche Versammlung statt. In derselben soll die schließlich der Heimarbeit, Handel, Verkehr, Bergbau, Land- und Sozialdemokratie 2262( im vorigen Jahre 1810), für die aller Kollegen erwünscht ist. Forstwirthschaft, Fischerei und Schifffahrt. Der Einberufer. Nationalliberalen 1704, für die Volkspartei 953 und für die Konfervativen 687. In dem Stuttgarter Vororte Bothnang Weiter wurde in Zuffenhausen zum ersten Mal ein Sozialgelang es, 3 Sozialdemokraten in den Bürgerausschuß zu bringen. demokrat gewählt.
Sozialdemokratische Anträge. Die sozialdemokratische Fraktion hat folgende Anträge eingereicht: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bis zur nächsten Session einen Gesezentwurf vorzulegen, durch welchen: I. die Errichtung von Gewerbegerichten obligatorisch gemacht und deren Zuständigkeit auf die Entscheidung von Streitig feiten ausgedehnt wird, die aus dem Lohn-, Arbeits- und Dienstverhältniß aller im Gewerbe, Bergbau, in der Land-, Forstwirthschaft und Fischerei, im Handel und Verkehr oder als Gesinde beschäftigten Personen entstehen; II. die Theilnahme an den Wahlen und die Berufung zu Mitgliedern eines Gewerbegerichts auf die in den genannten Berufen beschäftigten weiblichen Personen ausgedehnt wird; III. die Verleihung des Wahlrechts und der Wählbarkeit auf das vollendete zwanzigste Lebensjahr herabgesetzt wird. Ferner sollen die Regierungen bis zur nächsten Session einen Entwurf für ein Reichs- Berggesetz vorlegen, sowie einen Geseßentwurf, wonach an stelle der im§ 139b der Reichs- GewerbeOrdnung bestimmten Veamten und Landes- Polizeibehörden Be triebsaufsichts Behörden nach folgenden Grundfäßen errichtet werden:
=
0
Sie wird einer Reichs Zentralaufsichtsbehörde übertragen, welche dieselbe nach Inspektionsbezirken zu organisiren hat. In den Inspektionsbezirken wird die Betriebsaufsicht von Reichsbeamten und Beigeordneten gemeinsam ausgeübt mit dem Recht, ihre Anordnungen zwangsweise durchzuführen.
Die Beigeordneten sind auf Grund eines allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts von den Hilfspersonen aller Betriebe zu wählen. Weibliche Beamte und Beigeordnete sind entsprechend der Zahl der in den Betrieben beschäftigten weiblichen Hilfspersonen anzustellen beziehungsweise zu wählen.
Weiter hat unsere Frattion selbst einige Gefeßentwürfe eingereicht, und zwar 1. den Entwurf zu einem Geſetz, betreffend die li Ubänderung des Strafgesetzbuchs in Beziehung auf die fogenannten Majestätsbeleidigungs- Paragraphen:§§ 95, 97, 99, 101 und 103, deren Aufhebung gefordert wird.
aufgehoben werden."
" 1
Aehnlich sieht es mit dem Schutz der Gesundheit während der Pausen aus( Baubuden). Berlin steht hier weit hinter größeren und mittleren Provinzialstädten zuriid. Diesen Uebelständen muß die hat nach Rücksprache mit hier beschäftigten Bauberufsgenossen zum Bauarbeiterschaft größere Aufmerksamkeit widmen. Unterzeichneter Donnerstag, den 15. d. W., abends 8 Uhr, nach dem Lokale von steller, Koppenstr. 29, eine öffentliche Bauhandwerker- Bersammlung berufen. Dort soll über die Erstrebung eines Bauarbeiterschutzes für Berlin berathen und event. die nöthigen einleitenden Schritte gethan werden. Ich fordere daher die Berufsgenossen obiger Gewerbe auf, dieser Versammlung die gebührende Beachtung zu schenken. H. Silberschmidt, Maurer , Berlin W., Franfenftr. 83.
Soziales.
Ueber die Wohnungsverhältnisse auf den Staatsdomänen Die diesjährige Parteikonferenz für den Wahlkreis äußerte sich in dem„ Teltower Landwirthschaftlichen Verein" am Friedeberg- Arnswalde wird am dritten Weihnachts- Feiertage in e. Dezember Oberamtmann Mankiewicz- Falkenrehde. Derfelbe or damm- Driesen im Kohlmann'schen Lokal abgehalten. hob in betreff der Wohlfahrtsbestrebungen hervor: Daß gerade die Der Gemeinderath des Dorfes Rähnitz bei Dresden hatte in diesem Punkte so gut wie gar kein Entgegenkommen zeige. Die Domänenverwaltung, die doch mit gutem Beispiel vorangehen sollte, fein sozialdemokratisches Mitglied Schubert nicht nur in den chulausschuß gewählt, sondern ihn sogar mit der Aufsicht Wohlfahrtsbestrebungen fingen mit der Sorge für gute Wohnungen ber die öffentlichen Tanzmusiken betraut. Natürlich an, und nirgends wohnten die Leute schlechter, als wurde Schubert, weil er sich zur sozialdemokratischen Partei be- auf den Domänen und Hofkammergütern. fennt", dieser polizeilichen Funktion bald enthoben. Der rettende Büchtern könne man nicht zumuthen, hier Abhilfe zu schaffen: das Enget, der die guten Rähnizer von der sozialdemokratischen Schreckens- fei Sache des Besizers. Der thue aber nichts. Redner selbst, der herrschaft befreite, war die Amtshauptmannschaft zu Dresden - auf dem von ihm gepachteten Hofkammergute eine Kleinkinder- Be= wahranstalt einrichten und die Pflegerin bezahlen wollte, konnte keinen Raum für die Anstalt bewilligt erhalten.
Den
2. Den Entwurf zu einem Gesetz, betreffend den Artikel 31 der Verfassung, der wie folgt abgeändert werden soll: Ohne Ge- Neustadt. nehmigung des Reichstages fann kein Mitglied desselben während der Sigungsperiode verhaftet oder wegen einer mit Strafe be- Die belgischer Parteigenoffen haben eine Liga drohten Handlung zur Untersuchung gezogen werden, außer wenn es sozialistischer Gegner des Alkoholgenusses gegründet, bei Ausübung der That oder im Laufe des nächſtfolgenden Tages die der Partei- Organisation angegliedert ist. Die beitretenden mit Lehte Nachrichten und Depeschen. ergriffen wird. glieder sind verpflichtet, sich des Genusses von alkoholiAuf Verlangen des Reichstages muß jedes Strafverfahren gegen schen Getränken, mindestens aber des Genusses von destillirtem Effen a. d. R., 10. Dezember. ( W. T. B.) In der heutigen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs, Straf Alkohol( Genever und anderen Liqueuren) zu enthalten. Beirathssigung des Kohlensyndifats wurde der Rheinischoder Zivilhaft für die Dauer der Sigungsperiode Wollen ſie diesem Versprechen nicht mehr nachkommen, so estfälischen 8eitung" zufolge beschlossen, für das erste müssen sie ihren Austritt anzeigen. Der Zweck der Ver3. Den Entwurf eines Gesetzes, dessen einziger Artikel lautet: einigung geht dahin, der in den unteren Schichten der Quartal 1899 eine Fördereinschränkung von 5 pCt. vorDie dem Statthalter von Elsaß Lothringen durch den§ 2 Bevölkerung Belgiens weit verbreiteten Schnaps pe it entgegen- 3uschlagen; es wurde ferner mitgetheilt, daß die Fördereinschränkung des Gesetzes, betreffend die Verfassung und Verwaltung Elsaß - zuwirken. Die belgischen Parteigenossen sind sich wohl im Monat November 3,15 pCt. betragen hat. In der sich anLothringens vom 4. Juli 1879( Reichs- Gefeßblatt S. 165), über- bewußt, daß die Schnapspest in daß die Schnapspest in letzter Linie auch mir schließenden Bechenbesizer Versammlung wurde der Vorschlag des tragenen außerordentlichen Gewalten( Gefeß, betreffend die Ein- eine Folge der sozialen Noth ist, jedoch rechtfertigt sich ein Beiraths bezüglich der Fördereinschränkung genehmigt. richtung der Verwaltung vom 30. Dezember 1871, Gejekblatt für besonderer Kampf gegen den Alkoholismus in diesem Falle wohl, Elsaß- Lothringen 1872. 49) sind aufgehoben. denn bei der Ausbreitung, die der übermäßige Alkoholgenuß in Belgien unter der arbeitenden Bevölkerung leider gefunden hat, wird er selbst zur Ursache von Noth, Elend und Verdummung. Polizeiliches, Gerichtliches 2c.
4. den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Recht der Versammlung und Vereinigung und das Recht der Koalition, dessen Text wie folgt lautet:
§ 1. Die Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts haben das Recht, sich zu versammeln.
Zur Veranstaltung und Abhaltung von Versammlungen bedarf es weder einer Anmeldung bei einer Behörde, noch einer Erlaubniß durch eine Behörde. Versammlungen und Umzüge, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen stattfinden, sind spätestens sechs Stunden vor ihrem Beginn durch den Veranstalter oder Einberufer bei der mit der Ordnung des öffentlichen Verkehrs betrauten Ortsbehörde anzuzeigen. § 2. Die Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts haben das Recht, Vereine zu bilden. § 3. Alle den vorstehenden Bestimmungen widersprechenden Geseze und Verordnungen einschließlich derer, welche die Verabredung und Vereinigung zum Behufe der Erlangung günstigerer Lohn- und Beschäftigungsbedingungen hindern, untersagen oder unter Strafe stellen, sind aufgehoben...
Ferner wird die Vorlegung eines Gefeßentwurfs beantragt, wodurch die regelmäßige tägliche Arbeitszeit für alle im Lohn, Arbeits- und Dienstverhältniß im Gewerbe, Industrie-, Handels- und Verkehrswesen beschäftigten Personen auf acht Stunden festgesetzt werden soll.
-
"
der Provinzen Westpreußen , Ostpreußen , Posen und Pommern beDanzig, 10. Dez.( W. T. B.) In einer von 70 Jndustriellen suchten Versammlung wurde heute Abend die Begründung eines Verbandes ostdeutscher Industrieller mit dem Sig in Danzig behufs Förderung der vaterländischen Industrie in den preußischen Ostprovinzen beschlossen. Nach der Feststellung der Statuten erklärten 56 Firmen ihren Beitritt.
Das Reichsgericht verivarf die Revision des Redakteurs August Müller von der Magdeburger Volksstimme", Dresden , 10. Dezember. ( B. H. ) Wie die„ Dresdener Neuest. der wegen Beleidigung des Staatsanwalts Wippermann in Nachr." aus bester Quelle erfahren, wird in den maßgebenden Erfurt und des Oberstaatsanwalts Woytasch in Naumburg vom Kreisen der deutschen Bundesregierungen gegenwärtig die AbLandgericht in Magdeburg zu zwei Wochen Gefängniß verurtheilt sicht erwogen, allen denjenigen Inhabern des Eisernen Kreuzes , worden ist. Die Verurtheilung erfolgte wegen einer Notiz, worin die sich in unzureichender Vermögenslage befinden, durch Gewährung die Thatsache mitgetheilt war, daß der Redakteur der Erfurter eines besonderen Ehrensoldes einen sorgenlosen Lebensabend zu be" Tribüne", Heinrich Schulz, während der Verbüßung einer reiten. Sobald man sich über die zweckmäßige Lösung dieser Frage zweimonatigen Gefängnißstrafe, die ihm wegen Majestätsbeleidigung flar geworden sein wird, soll die betreffende Vorlage dent deutschen auferlegt war, mit Erbientesen beschäftigt worden ist. An Reichstage zur Bewilligung der nothwendigen Geldmittel vorgelegt diese Mittheilung war die Bemerkung geknüpft, daß diese Behandlung werden. offenbar gegen die einschlägige Bundesrathsverordnung verstoße, demi Budapest , 10. Dezember. ( W. T. B.) Der bisherige Präsident man könne doch nicht annehmen, daß diese Verfügung für sozial- des Reichstages Desider Szilagyi ist aus der liberalen Partei demokratische Redakteure feine Geltung habe. Die Notiz soll deshalb ausgetreten. beleidigend sein, weil sich Schulz die Beschäftigung mit Erbsenlesen Prag , 10. Dezember. ( W. T. B,) Bei dem Empfang der § 4. Wer die Ausübung der in vorstehenden Paragraphen ge- felbst ausgewählt habe. Deputationen, die Nieger heute zu seinem 80. Geburtstage beglückwährleisteten Rechte hindert oder zu hindern versucht, wird mit Ge- Er hatte aber nur die Wahl zwischen Erbsenlesen, Korbwünschten, empfahl Rieger den Czechen Ausdauer in der nationalen fängniß bis zu drei Monaten bestraft sofern nach dem allgemeinen flechten oder Gräser reißen! Die sogenannte Selbst- Arbeit und Verständigung mit den Deutschen auf der Grundlage. Strafgeses nicht härtere Strafe eintritt. beschäftigung war ihm nicht gewährt worden, weil er für den Vergleicher Rechte. lag der" Tribüne" hatte arbeiten wollen. Ueberdies habe man ihni die Leftüre der Magdeburgischen Zeitung" gestattet. Der Vorwurf der Kriegsminister Freycinet habe befchloffen, die Frage der Frei der Ungerechtigkeit gegen die Gefängnißleitung sei deshalb ganz un- laffung Picquart's selbst zu prüfen und zu entscheiden. gerechtfertigt. Kopenhagen , 10. Dezember. ( W. T. B.) Im Folfething legte Der Parteigenosse Hans Elbert in Frankfurt a. M., der Minister des Innern einen Gesezentwurf vor, betreffend die Außerdem wird beantragt, die gegen die Abgg. Stadt Vertrauensmann des Gewerkschaftskartells, soll in einer Versammlung Bewilligung von 2 951 000 tronen zur Einrichtung einer Dampfhagen, Thiele, Schmidt Frankfurt a. M., Bueb und dieser Körperschaft, in welcher die Schaffung einer Wohnungsfährenverbindung zwischen Gjedjer und Warnemünde durch Anlage Schmidt Aschersleben schwebenden Strafverfahren für die inspektion erörtert wurde, nach dem Stenogramm des über zweier Anlaufspläge für Dampffähren in Gjedser, zur Anschaffung Dauer der gegenwärtigen Seffion einzustellen. wachenden Polizeikommissars geäußert haben, er halte es nicht für von zwei Dampffähren und zur Legung eines Telegraphenfabels von Regierungsvorlagen. Die im Reichs- Justizamt ausgearbeitete ersprießlich, die Wohnungsinspektion in die Hände der Polizei zu Gjedjer nach Warnemünde . lex Heinze ist vont Staatsministerium angenommen worden und legen; wo die Polizei etwas leisten solle, versage sie immer. Sie Lüttich , 10. Dezember. Die hiesige. Militärbehörde ist einem wird dem Bundesrath noch vor Weihnachten zugehen, so daß dieser set nur da, wo sie unangenehm empfunden werde, sie müsse auf Spionageversuch auf die Spur gekommen. Ein Soldat, ein zunt Entwurf bis Februar in den Händen des Reichstages wird sein Wißstände erst aufmerksam gemacht werden, und dann mache sie dem Gemeinen degradirter ehemaliger Unteroffizier, hatte cinem Die Justiznovelle bezüglich der Ersetzung des Voreides Betreffenden noch Scherereten". Der Polizeipräsident stellte französischen Offizier in Lille einen Brief gesandt, worin er dem durch den Nacheid liegt bereits den Bundesrath vor und wird in wegen dieser Aeußerung gegen Elbet Strafantrag wegen Beleidigung Adreijaten gegen Zahlung von 100 Frs. den Mobilifirungsplan der nächster Zeit dem Reichstage zitgehen. der Polizei. In der Verhandlung vor dem Landgericht erklärte der Infanterie und andere die Sicherheit des Staates gefährdende Kwilecki: Schippel. Nach einer Meldung der Freis. 3tg." ist Elbert sehr ruhig und nicht in beleidigendem Tone gesprochen habe die Spur gekommen, daß die Annahme des Briefes, da er nicht Bolizeikommissar, der das Stenogramm verfaßt hatte, selbst, daß Dokumente anbot. Die hiesige Behörde ist dem Plan dadurch auf die Wahl des Grafen wiledi zum Schriftführer mit und sich, wie er glaube, des beleidigenden Inhalts der Aeußerung frankirt war, vom Adressaten verweigert wurde, und nun die hiesige 188 Stimmen erfolgt; auf den Sozialdemokraten Schippel sind nicht recht bewußt gewesen sei. Das Gericht erkannte auf Frei- Postbehörde den Brief öffnete, um den Absender zu ermitteln. Der 172 Stimmen gefallen. Danach hat, wie die Kreuz- Zeitung " ausrechnet, ein gutes Drittel der Zentrumsabgeordneten für den Polen ſprechung. Begründet wurde das Urtheil wie folgt: Die Elbert'sche betreffende Soldat wird demnächst vor ein Kriegsgericht gestellt gestimmt. Einrichtung, damit könne die Frankfurter Polizei, für welche Paris , 10. Dezember. ( W. T. B.) Der Friedens- Vervom Polizeipräsidenten allein Strafantrag gestellt ſei, nicht beleidigt trag zwischen sein. Die zweite Hälfte dagegen könne sich auf die Frankfurter Staaten ist heute Abend 81/2 Uhr unterzeichnet worden. Spanien und den Vereinigten Polizei bezogen haben. Hier habe jedoch der Angeklagte als ArRom, 10. Dezember. ( W. T. B.) Die Opinione" schreibt: weiterhin auszumuzen, auf daß nichts umkomme. Mit dem Bruch- lauer Volkswacht" durch einen Artikel beleidigt haben, der Sizungen ab. Den Landgerichtsdirektor Selle in Beuthen soll die Bres- welche über spezielle technische Frage berathen, halten fast jeden Tag Wahrscheinlich wird in der nächsten Woche eine abfall dieser ethischen Forschungen wird aber leider der Vorwärts" die Ueberschrift trägt:„ Die gewiffenlosen Agitatoren" und die Plenarversammlung aller Theilnehmer an der Konferenz stattgefüttert, obwohl wir bereits durch die dem Genossen Parvus vor-„ bethörte Menge". Nach dem Manuskript des Artikels, der sich mit finden zur Prüfung der Kommissionsberichte. Es ist nicht anzugesezten Betrachtungen hinreichend gesättigt waren. Da wir vor allem ber dem Beuthener Landfriedensbruch- Prozeß beschäftigt, wurde in den nehmen, daß die Arbeiten der Konferenz vor Weihnachten abmeiden wollen, weitere moralische Fütterungsversuche zu provozieren, Lotalitäten der„ Volkswacht" vergeblich gehaussucht. geschlossen werden, indessen dürften sie im Laufe des Dezember zum so begnügen wir uns kurz damit, zu dem feierlich fett- gedruckten Wegen Beleidigung des Lehrers Walther in HüttenAbschluß gelangen. Haltet Ihr die gegen Parvus im„ Vorwärts" vom 1. De- steinach und des Fabrikanten Henkel in Meuselbach wurde der zember vorgebrachte Beschuldigung, wissentlich die Unwahrheit gesagt frühere verantwortliche Redakteur des" Saalfelder Boltsblatts", Genosse Becker, vom Schöffengericht in Saalfeld zu Wir können die Frage nicht beantworten, einer Gesammtstrafe von 31 Tagen Gefängniß verurtheilt. weil wir die Beschuldigung nicht erhoben haben,
fönnen.
-
GPOWD
Aeußerung wende sich in ihrer ersten Hälfte gegen die Polizei als werden.
Partei- Nachrichten. Nachdem die Sächsische Arbeiter gehalten, sucht sie nun die zu diesem Behufe unternommenen Studien handelt und sei deshalb freizusprechen.
"
zeitung" erst dem Genossen Parvus ein Kolleg über Moral beiter und fleiner Miether in Wahrung berechtigter Interessen ges Die Unterausschüsse der Anti- Anarchisten- Konferenz,
zu haben, aufrecht oder nicht? Ja oder Nein?"
Durch ein kaiserliches Edikt ist die der Hongkong- Shanghai- Bank Pefing, 10. Dezember. ( Meldung des„ Reuter'schen Bureaus".) gewährte Konzession zur Ausbeutung der werthvollen Kohlenminen in der Nachbarschaft der projektirten Eisenbahnlinie NiutschwangShanhaitwan ratifizirt worden. Hierdurch wird die Ratifikation der dieser Bank in Nord- China gewährten Kontrakte abgeschlossen.