Beite 2

Freitag, 27. Jun 1928. Tich, nicht mate ein Recht, fondern einel Chne ambere Frage ist es, wann diese Ent- 1 angesehen werden, da eine Klage praktisch un­Pflicht. schädigungsklagen verjähren. Diesbezüglich möglich wäre.

Schadenersatzansprüche bei Nichtaumeldung zur öffentlich- Die Verantwortung für die Anmeldung der verweist Dr. Butscher bloß auf den Paragraph Der andere Stichtag ist jener, an welchem Dienstnehmer fällt zur Gänze dem Dienstgeber 1489 a. b. G. B., welcher besagt, daß jede Ent dem Versicherten eine Leistung des Versiche rechtlichen Beräicherung. a. Nur wenn jener von seiner Befugnis Geschädigungsflage in drei Jahren von der Zeit an ungsträgers zugesprochen wird. In der brauch macht, den auf seine Familienverhältniffe verjährt ist, zu welcher der Schade und die Person Regel wird wohl in diesem Augenblic zungsträgers zugesprochen wird. In der Unter diesem Titel bespricht in der Bohemia" bezüglichen Teil der Meldung unmittelbar an die bes Beschädigers dem Beschädigten bekannt das Bestehen der Stürzung der Bezüge und der vom 22. Juni Dr. Wilhelm Butschet die zuständige Landesstelle der Pensionsanstalt felbst wurde. Wann aber wird dem Dienstnehmer der Umfang des Schadens festgestellt werden, so daß Rechtsgrundlagen von Klagen, welche Dienst zu erstatten, geht, vom Zeitpunkte der Verständis Schade bekannt, so daß er klagen kann, beziehungs- also von diesent Tage an in der Mehrzahl der nehmer gegen Dienstgeber auf Ersatz des Schadens gung der Landesstelle angefangen, die volle Verweise, daß die Verjährungsfrist zit laufen beginnt? Fälle die Frist zu laufen beginnt. Das ist aber anstrengen, welcher ihnen durch Nichtanmeldung autiyortung für diesen Teil der Anmeldung vom Es gibt da zwei Augenblicke, welche besonders uur die Erfahrung der Praxis und nicht mehr. zur Pensionsversicherung entstand. Obwohl der Dienstgeber auf den Dienstnehmer über. Auch zu in Betracht kommen. Der erste ist der Montent, Der Einwand der Verjährung der Klage wird Artikel durchwegs Beispiele anführt, deren Er- allen anderen Meldungen ist der Dienstnehmer in welchem die Anmeldung erfolgt. Auch alfo in jedem einzelnen Falle von dem gebnis günstig ir den Dienstnehmer ist, geht er berechtigt, ohne daß hiedurch die Verpflich wenn der Dienstnehmer diese mit unterschrieben beklagten Dienstgeber, von welchem Schadenersatz also in jedem einzelnen Falle von dem Soch von Voraussetzungen aus, welche die Sicherung des Dienstgebers aufgehoben wird. hat, fann man nicht sagen, daß ihm bereits der beit der Ansprüche in Frage stellen. Auch diese Bestimmungen haben nicht ettva Schade bekannt wurde.' Andererfeits fann es erlangt wird, bewiesen werden müssen. Es | Einen weisgehenden Unterschied zwischen dem den Zwed, eine Mitverantwortung der Dienst- auch gar nicht dem Geiste des Gesetzes und der ist übrigens selbstverständlich, daß die Ansprüche Bestehender Gefeße in der Fassung der kaiserlichen nehmer zu ſtatatieren, welchem ja nur das Recht Ansicht des Obersten Gerichtes entsprechen, da dessen Unterlassungen nicht berührt werden, da der Hinterbliebenen nach einem Versicherten durch Verordnung von Jahre 1914 und der Novelle zu Meldungen gegeben wird, sondern sie verfolgen diese eine Schadenersatzklage zugestehen, sobald dessen Unterlassungen nicht berührt werden, da vom Jahre 1920 und dem ursprünglichen Gesetz das Ziel, durch freiwillige Mitarbeit der Ver- das Prämieneinforderungsrecht der Pensions - diese Ansprüche, wie das Oberste Gericht arge. aus dem Jahre 1906 fonstruiert er durch die sicherten gegen die Unregelmäßigkeiten und anstalt verjährt ist. Dieses Prämieneinforderungs- sprochen hat, öffentlichrechtlichen Charakter haben Annahme, daß die heutige Pensionsversicherung Schwierigkeiten anzufämpfen, welche dem Ver- recht verjährt aber ebenfalls in brei und nicht bloß privatrechtlichen als Ausfluß des leine Versicherung ipfo jure ist, sondern daß sie sicherungsträger daraus entstanden, daß die Ar- Fahren. Der Tag der Anmeldung fann also Dienſtvertages zwischen Angestellten und Dienſt­geber. on der rechtzeitig erfolgten Arteldung zur Ber - beitgeber häufig die Pflicht zu rechtzeitigen und nicht als Beginn der dreijährigen Verjährungszeit icherung abhängig ist. ordnungsgemäßen Anmeldung nicht erfüllten. Nun ist es stvar richtig, daß die zu spät, Daß, wie oben bereits angeführt, das Gesetz in­unrichtig oder gar nicht vorge.commene Anmel- folge dieser Bestimmungen im Paragraph 73, dung Einfluß auf die Beistungen des Versiche Abf. 7, ausspricht, daß die zu spät, unrichtig oder cungsträgers( der Pensionsanstalt) hat. Für diese gar nicht vorgenommene Anmeldung Einfluß auf Fälle gilt der Baragraph 73( 7) des Gesetzes. Da die Leistungen des Versicherungsträgers hat, tut surch wird aber in keiner Weise der Grundfaß nichts zur Sache. So wie auch in dem Falle, wo brührt, welcher im Paragraph 1 des Gesetzes der Dienstnehmer durch den Paragraph 73, Abf. 7, ausgesprochen ist, und nach welchem versicherungs. in feinen Bezügen verkürzt wird, dennoch die Vera pflichtig und nach den Bestimmungen dieses Ge- pflichtung des Dienstgebers weiter aufrecht bleibt, sezes verjichert vom vollendeten 16. Lebensjahre die Prämien an die zuständige Landesstelle der lene Personen find), die in der Tschechoslowati- Bensionsanstalt abzuführen, ebenso bleibt auch fchen Republik in einem Dienstoerhältnis fte seine Schadenersatzpflicht dem Dienstnehmer gegen ben... Auf diesem Standpunkt steht auch die Ent über bestehen. fcheidung des D. V. G. vom 16. November 1922, 2. 17.180/ 22, welche sagt:

Das Venfionsversicherungsgesetz vom 16. De­Jember 1906, RGBI. 9r. 1 er 1907 ist auf dem Grundsatze aufgebaut, daß die Versicherungspflich: mit allen damit verbundenen Rechtsfolgen ipso jure in dem Momente eintritt, da der Versicherte in die die Versicherungspflicht begründende Be­schäftigung eintrete

Die Novelle vom

25. Juni 1914, RBI. Nr. 184, hat an dem Brundsaye, daß die Versicherung ipfo jure eintritt,

teine Aenderungen geschaffen.

―tb.

Die Wahlen auf den Eisenbahnen. beim Sektionschef Dr. Blafat, beim Präsidenten Vordringen der sozialdemokratischen Liste.

des Landesverwaltungsausschusses und im Mis sterium des Innern.

Die Zählung der abgegebenen Stimmen ist Für einige Notstandsarbeiten ist die Betvil bisher noch nicht beendet, aus den bisherigen ligung durch die Regierungsstellen bereits her­Ergebnissen ist jedoch bereits ein Erfolg der abgelangt und jetzt hat der Ministerrat den Be­sozialdemokratischen Liste zu erkennen. Es wurschluß gefaßt, eine außerordentliche Unterstützung den bisher gezählt:

Verband- Unie( Soz- Dem.).. Jednota( tsch. Nat.- Soz.). Internationale Föderation Marod( Slowalen, Merifale, Mittel­fchhitler)

Střeb( Nationaldemokraten, Fascisien, deutsche Beamte) Stephenson( Lokomotivführer) Stephenson( Lokomotivführer) Schaffner und Seizer( ſtändische Liste). Sandwerfer( ständische Liste) Gewerkschaft( deutsche Ange­stellte).

.

.

aus staatlichen Mittelit allen jenen Avbeitslojen 17.432 zu gewähren, welche mit der gewerkschaftlichen 19.857 Arbeitsloseminterſtüßung ausgesteuert sind oder 5.642 die überhaupt feine Unterstüßung erhalten. Die Gewährung dieser Staatsunterstützung an arbeits 4.200 lose Arbeiter erstreckt sich auf die beiden Gebiete

der politischen Bezirksverivaltungen Trante. 3.191 nau und Sohenel be. Die Unterstübung be. 1.404 trägt täglich für Verheiratete, welche unverforgie 1.356 tinder haben K 5.-, für Ledige K 3.- und 507 wird durch sechs Tage in der Woche ausgezahlt. Die Gemeinden haben um die Bewilligung zur 450 Auszahlung dieser Unterstützung bei der politischen Bezirksverwaltung anzusuchen und erhalten dort nähere Weisungen, in welcher Weise die Auszah lung zu erfolgen hat. Die Höhe der Unterſtützungs­wenig fozialen Verständnis, wenn man glaubt, säße ist ganz unzureichend und es zeugt von daß mit einer solchen Unterſtüßung Arbeiter ihren

Lebensunterhalt bestreiten können.

Uebrigens verfürst der Paragraph 73, Abs. 7, den Dienstnehmer nur insofern, als ihm infolge der Falsch- oder Nichtmeldung nur die Beitrags­zeit von jenem Monate an gerechnet wird, inner­halb dessen die Meldung nachträglich erfolgte, oder die Versicherungspflicht durch Bescheid oder Ent­scheidung von Amts wegen festgestellt wurde, ohne Rücksicht darauf, ob die entfallenden Beiträge tat­Das Gesamtergebnis der Wahlen wird erst fächlich entrichtet worden sind oder nicht. Die übrige Dienstzeit wird lediglich nach Maßgabe der Ende dieser Woche bekannt werden. fiche Bezahlung binnen sechs Jahren nach Fällig. Die erfte materielle Silfeleistung für die tatsächlich bezahlten Prämien, sofern die nachträg­feit erfolgt, als Beitragszeit angerechnet. Die Der Dienstgeber ift daher vom Anbeginn der Feststellung der Versicherungs - arbeitslosen Flachsarbeiter Ditböhmens. Versicherungspflicht nach Baragraph 1 des Ge- pflicht tann aber rüdwirtend auf feyes verpflichtet, die Prämien zu entrichten, drei Jahre erfolgen. Der langandauernde Betriebsstillstand in der Bon Seite der Union der Textilarbeiter wer ostböhmischen Flachsindustrie und die dadurch den die Bemühungen für eine Erhöhung der und zwar( Paragraph 34) am ersten Tage jedes Tritt der Versichenmgsfall ein, so geht der herbeigeführte Notlage unter Tausenden von Ar Unterſtüßung fortgesetzt werden und es wird auch Kalendermonats im voraus. Der Versicherungs- Anspruch auf Leistung der Rente nach dem Ben beitern, war für die Union der Textilarbeiter und alles von den Gewerkschaften und der sozialdemo träger hat das Recht, die Zahlung der Prämien fionsversicherungsgeseh in erster Linie gegen den die sozialdemokratische Partei die Veranlassung, fratischen Partei geschehen, damit das Los der vom Dienstgeber zu verlangen und wird darin Versicherungsträger, das heißt also, gegen die Pen- die Regierung auf den Notstand der Arbeiter auf Arbeitslosen, soweit es in unserer Straft stebt, er­mur durch den Paragraph 35 beschränkt, wonach fionsanstalt. Hat diese nicht wenigftens von einem merksam zu machen und staatliche Hilfe zu for leichtert wird. So unbefriedigend dieser Erfolg ist. das Recht auf Feststellung des Bestandes von der Beteiligten die ordnungsmäßige Meldung dern. Am 14. und 15. Juli d. J. haben die Ab- so ist er doch ein Erfolg, der ausschließlich durch Brämienforderungen binnen drei Jahren vom rechtzeitig erhalten, oder hat sie( im Falle, daß geordneten Anton Roscher und Anton Schädie Rührigkeit und praktischen Arbeit unserer Ge Tage der Fälligkeit der Prämie verjährt, be- die Meldung falsch oder überhaupt nicht erftattet fer neuerlich bei den verschiedenen Regierungs- noffen erreicht wurde. Das Häuflein unentwegter ziehungsweise das Recht auf Einforderung fest wurde) fein Prämieneinforderungsrecht mehr, so stellen vorgesprochen und verlangt, daß die von Somnuunisten möchte gern die notleidenden Arbei gestellter Premienschulden binnen drei Jahren besteht gegen den Dienstgeber ein Recht auf den Gemeinden und Bezirken, foivie vom Staate ter für ihre verwerflichen Parteiaktionen einspan nach Verständigung des Beitragspflichtigen von Schadenersatz. geplanten Notstandsarbeiten sofort zur Durchfühnen, jedoch sind die Arbeiter zu vernünftig und dem Ergebnisse der Feststellung. Dieses Recht des Bezüglich der Frage, wann der Schadenerfahrung gelangen, daß die Mittel für diese Arbeiten lehnen die Methoden dieser Parolenschuster ab. Versicherungsträgers, von dem Dienstgeber die Entrichtung der vollen Prämien zu verlangen, ift, anspruch des Dienstnehmers fällig wird, ob bereits bewilligt werden, um einem Teil der Arbeiter Entrichtung der vollen Prämien zu verlangen, ist, in dem Augenblide, wo er ton statiert, daß Beschäftigung zu geben. Weiters wurde von den wie bei einer Versicherung info jure selbstverständ- er um so und soviele Beitragsmonate verkürzt beiden Genossen von der Regierung gefordert, worden ist, also geringere Anwartschaften er eine allgemeine staatliche Unterstützungsaktion *) Denselben Wortlaut hat auch der Text des worben hat, ober erst dann, wenn ihm eine Bei einzuführen, damit arbeitslose Arbeiter, die mit Vorentwurfes zum Benfionsversicherungsgesetze, welst it ng( Rente oder Prämienrüderstattung) seitens ihrer gewerkschaftlichen Unterstügung ausgesteuert 100 Meichsmart. cher unter Mitarbeit der Gewerkschaften von einer des Versicherungsträgers zugesprochen wird, sind, oder die überhaupt keine Unterstüßung er- 100 Belaas Ministerialfommissionals Grundlage für den Regie- meint Dr. Butschek richtig, daß schon die bloße halten, eine Staatsunterstübung erhalten. rungsentwurf des neuen Gesetzes ausgearbeitet Anwartschaftskürzung den sofortigen Schaden- Interventionen in dieser Notstandsangelegen- 1 Rund Sterling wurde. In diesem Regierungsentwurfe, welcher in ersatzanspruch begründet. Unter Anwartschafts- heit wurden durchgeführt im Ministerium für der letzten Sigung des Abgeordnetenhauses aufgelegt fürzung wäre hier jene tatsächliche Stürzung zu soziale Fürsorge beim Minister Sramet, Seftions­wurde, sind die Worte und nach den Bestimmungen verstehen, welche troß nachträglicher richtiger Mel- rat Dr. Rosenkrans, Ministerialrat Brablec, m dieses Gesetzes versichert sind..." nicht mehr dung des Dienstnehmers an die Pensionsanstalt Arbeitsministerium beim Minister Spina und im Sinne des Paragraph 78, 206s. 7, entsteht. Seftionschef Hermann, im Finanzministerium

enthalten.

Gif.

( Rachbruck verboten.)

Von Red- Malleczewen.

84

Prager Kurse am 26. Jult.

100 Schweizer Frants

Gelb 1355.00 808.62 468.50 648,50 651.50 108.51 164.31

Bare

1861.00 807.62

471.50

176.05

177.45

88.65

181.56

83.85 132.76%

59.08

50.58

586.67% 580.67%

370.85 379.85 474.75 477.75

100 Bire..

1 Dollar

100 franzöfifche& rants 100 Dinar.. 100 volmiche gloth. 100 Bengös. 100 Schilling tisierte, die wegen Falschmünzerei im Zuchthause Und sieh, während man dasißt und sich Elend dieser Wochen: Ich habe ein altes Weib saßen, und Weiber, die ihren Neugeborenen die wehrt mit aller Kraft gegen das, was hier ge- erivärgt." Stehle hinterm Zaun zudrüdten. Andere, die schieht, und gerne ein freches Wort hinein- Und es iſt zu bemerken, daß sie es nicht fauft einen lästigen Gatten mit Arsenit unter die Erde schreien möchte, da ist es doch diese fimpfe Ge- und leise tut wie die Insassen eines Beichtstuhles: das Weib, das den Mord beging. schafften... Priester, die aus Abendmahlkelchen schichte von Todsünde und Vergebung, die ihr o nein, sie schreit es, daß es widerhallt in diesen sich betranken... abgetakelte Hetären, und den Mund verschließt. Da sist gebückt und schimmeligen Gewölben, daß hinten der Mini­Gardeoffiziere in gerissenen Bastschuhen und mit traurig der Herr und zeichnet Figuren in den ftrant, der die Bichter löscht, zusammenfährt bei Ungeziefer im schmierigen Hemd.. Sand mit dem Stab und mag selbst wohl an die diesem Bekenntnis. Und die Aasgeier mögen es Und in der vordersten Reihe dieser Ver- Roheit denken, die ewig ist wie jene Liebe, die lorenen von La Boca und Barracas, höchst er predigt. Und da ist die, die ihre Ghe brach tropig und verbissen und durchaus nicht gewillt, oder ihr sind oder am Ende auch so ein altes ge­fich beikommen zu lassen, duckt sich das Weib, das hässiges Weib mit geöltem dünnen Haar er­den Mord beging. Da steht er auf der Stanzel würgte... ja, da steht sie mit ihrer Schuld mit dem zerbrochenen Geländer, der Mönch... allein vor dem Herrn und weiß nichts zu sagen, ach, selbst die schimmernde Stola fehlt in diesem hat die Hände voller Menschenschuld. Und siehe, Gottesdienst der Verlorenen! Und es ist vielleicht da ist es doch nur diese eine Stimme des Gro­eine unheilige, eine für sein Ordenskleid viel- ßen, des Reinen: Geh und sündige hinfort nicht leicht durch aus ungehörige Predigt, die da zu mehr." hören ist.

Copyright by Dreimashen- Verlag, München . Da ist ein Ministrant, mit dem er ein paar Worte wechselt, da ist es eine unerhörte Luft­spiegelung, die auftaucht vor den Augen der flei­nen Sif: es sind ein paar Schnitten altes stein­haries Brot, das der Mensch da in seinem schwarzen Rod mit sich geführt haben mag auf dem weiten Weg nach dieser Vorstadtkirche... ein wenig Wein, der sonst wohl für andere Zwecke bestimmt sein mag. Da beginni sie zu schlingen und bekommt blutunterlaufene Augen vor Gier, und ist und trinkt und wird nicht satt. ind schweigt in Troß und Bitterkeit.

Da schrillen nebenan im Kirchenschiffe die Meßglocken, da nimmt der Fremde in der Stuite sie bei der Hand, führt sie hinein... Oh, es ist eine seitfame Versammlung, die hier in den letten Ausläufern der Millionenstadt Weihnachten feiert!

Ich will euch nicht von jenem Jesus sprechen, von dem man euch sprach, als ihr ein der waret. Ich will euch nicht sprechen von du sollst und du darfst nicht" und von Tod sünde und Gericht. Brüchig sind der Menschen Gefeße geworden, und ihr alle, die ihr hier sitzt, feit vereint in Schuld und Jammer. Nicht das einmal verlange ich von euch, daß ihr glaubt, er Hier fehlen die goldgestickten Uniformen der habe gelebt. Ob er gelebt hat als Mensch Republit, es gibt hier keine Stlubfähigen mit wie ihr, oder nicht: das ist gleichgültig. Abenddreß und Gott und den Kursen von Balti Ihr alle, die ihr tief gefallen seid, wißt, daß Ro­ore und Ohic im Herzen: es sind Zerfumpte, heit und Sünde ewig sind und unausrottbar. es ist hierher aus Europa verspritzter Abschaum. So aber wißt gerade ihr, daß ebenso ewig und Es sind keine Bibliothels, teine Universitäts - unausrottbar die Liebe ist und das Erbarmen. ifter dabei, und ich bin sicher, daß die Dom- Und weil niemand so wie er die Liebe war und schweizer des Heiligen Vaters diesen Christen den das Erbarmen, seht, so hat er denn doch gelebt Zugang zu Fußkuß und apoftolischem Segen ver- und lebt ewig. Euch aber, die ihr morgen ja wehren würden... ja, ich glaube jogar, daß doch wieder sündigen werdet und tief im Staube fein gut gezüchteter Scotch- Terrier ein Stück liegt und auf eine Stunde nur gekommen seid, Leberwurst aus ihrer Hand nehmen würde: um zu sehen, wie hoch Gott ist: euch will ich von Bankdefraudanten und verkrachte Duellheroen dem Christus sprechen, vor dem ihr euch nicht mit einst berühmten Standalaffären... Weedia- zu fürchten braucht."

Es ist durchaus zu bemerken, daß die kleine Sif in diefer Stunde nicht aussieht wie eine wenige Sünderin. Da singt diese feltsame Ge­meinde ein Lied zum Schluß, ein Lied, das her­überflingt aus verwüsteten Gärten der eigenen Jugend, da sitzt das Weib und schickt die dummen Tränen zurück, die durchaus kommen wollen, und versucht, die Melodie der Mary cut" hineinzu schicken in diesen Gesang.

Und kann es doch nicht und bleibt fißen auf einer Armenfünderbank, als langsam die Kirche sich leert.

Da geschieht es, daß der andere, der Mönch, plötzlich vor ihr. steht, sie anschaut. Da will sie aufspringen, ihm ins Gesicht lachen und ihm sagen, er möge sich seinen Lohn für die Predigt hinter bem nächsten Zaun holen, hier vor dem Altar in Teufels Namen, schnell... schnell...

Da ist es aber nur die traurige faufte Stimme des anderen, die Hand auf ihrer Stirn: Und du, was hast du getan?"

"

Da geschieht es, daß sie endlich das sagt, was sie lange fagen wollte, in silem Schmutz und

gehört haben, die da draufen um die Abtväffer fanäle des Schlächtereien streichen, und die Zu hälter und Preisborer draußen auf der Straße, und vielleicht die ganze erbarmungslose Stadt mit ihrem Gebrüll nach Geld und Liebe. Der andere aber, der gewohnt sein mag, die mannig fachen Stimmen von Menschenleid zu hören, der andere steht vor ihr und sieht sie an mit leichtem, mit traurigem Lächeln. Und?" fragt der Mönch. Du sollst milkommen," sagt das Weib. Da gehen sie beide aus der dunkel gewor denen Stirche.-

Es ist ein langer Weg von diesem letzten südlichsten Ausläufer der Schlächtervorstadt Var­racas el Norte bis hinauf zu der Calle da Riva davia. Ich weiß von diesem langen, langen Weg nicht viel und glaube auch nicht, daß sich an dem großen Buenos Aires irgendetwas änderte, meil da ein troßiges Beichtfind ging mit seinem Beich tiger. Ich glaube, daß deswegen in dieser Nacht nicht eine Gewaltat weniger geschah hinter die­sen Zäunen, daß eine Zote weniger gebrüllt, ein Meffer weniger gezückt, ein Maultier nicht zu Tode geprügelt wurde, daß obeit in den eleganien Straßen von Florida irgendein Haciendoro sich um einen Bettler fümmerte, der gerade unter die Räder seines Cabs gekommen war großze, schreckhaft tönende Jahrmarktsorgel iſt diese Welt, und blut- und fotbespritzt sind die Figürchen, die auf ihrer Platte tanzen, und feines Weibes, feines Menschenfindes große Stunde hemmit den Arm dessen, der diese Orgel dret. Fortsetzung folg