greitag, 17. Mai 1929.

Das Nededuell zwischen Mussolini

und dem Papst.

Bette&

Reichstagung der sozialdemo­fratischen Gemeindenertreter.

Befen Sie die Geschichte der Wahlrechts­tämpfe oder den Bericht über die imposanten Rundgebungen am 18. März 1898. Selbst unter bent Sozialistengefeße auf dem Parteitag in St. Gallen hat Wilhelm Liebintecht die Ge-| walttaktit arsdrücklich als gegen das Gefühl der Waffe verstoßend, abgelehnt; nur Narren gin­gen mit dem Kopf durch die Wand. Wir sind| bente wie ftets revolutionär, weil wir die lapi­Der Gemeindeberatungsausschuß beruft im Holistische Produktionsweise grundsätzlich ändern Nußen der Lateranverträge ja kein Zweifel be­Der Katholizismus vervollständigte ihn." Einvernehmen mit dem Parteivorstande für Don­wollen. Aber wir haben nicht Luſt, durch brutale stehe, in seiner Mamelucentammer eine Rede zielle Blatt des Papstes, das Osservatore Romano , mittags, in den Reichenberger Hof" in Reichen­Im Vatikan herrschte Bestürzung. Das offi- nerstag, den 30. Mai 1929, um halb 9 1hr ver­Gewalttätigkeiten ben Klassengegnern des Pro- gehalten, in der er sich mit dem Verhältnis von mußte feststellen, daß die Ausführungen Musso- berg, eine Reichstagung sozialdemokratischer Ge­etariots in die Sände zu arbeiten. Staat und Kirche sehr ausführlich beschäftigte. linis mit den Ansichten der Kirche meindevertreter ein.

it Mussolini der Gottgefandte" oder der Zeufel in Berson?"

Mussolini hat fürzlich, damit über den|

Tagesordnung:

Die Kommunistische Partei ist weit davon Mussolini bestätigt in dieser Rede im Grunde nicht übereinstimmen, daß aber der entfernt, durch diese Methoden den Befreiungs- die Auffassung, die wir vom ersten Augenblid Bapst mit einem Laien nicht über theologische 1. Die Auswirkung des Gemeindefinanzgesetzes ampf des Proletariats irgendwie zu fördern. an über das Konkordat hatten. Dem Papst wird Fragen diskutieren könne. Man stelle fich nur hr Kinderfeldzug sie hatter ja schon im Rahmen eines Liliputstaates der Schein einer vor, ein demokratischer Ministerpräsident hätte - om vorigen 1. Mai die Kinder dreffiert, in den Souveränität gewährt und er stellte dafür die sich so ausgelassen! Welcher Baunstrahl hätte Umzügen der Gewerkschaften auf die Sozialdemo- katholische Kirche in den Dienst des Fascismus. ihn ereift! tratie zu schimpfen erwedt in uns nur der Vatikanische Staat sei, fagt Mussolini , so

und des Gesetzes über die Reform der Orga nisation der öffentlichen Verwaltung. Refe rent: Landesausschußmitglied Genosse Bruno Grund. in Gefühl tiefer Verachtung. Seien souverän und von Italien unabhängig, als ob herstellung seiner lächerlich gemachten Heiligkeit Aber auch Pio selbst mußte zur Wieder 2. Tätigkeitsbericht. Referent Vizebürgermeister Sie doch hübsch still, Sie mögen sich durch Ihre er 1000 Kilometer und nicht fünf Minuten ent- das Wort ergreifen. Er beniste eine Ansprache 3. Verschiedenes. Genosse L. PöI; I. Feigheit dem deutschen Richter entzogen ränität gar keinen Wert, weil der Staat nur auf Mandrogane, um besonders gegen Mussolinis fratischen Delegierten zur Sauptversammlung fernt liege.( Praktisch hat natürlich diese Souve an die Schüler des Jesuitengymnasiums von An dieser Konferenz haben alle sozialdemo baben, aber Most au wird urteilen. Viel- dem Papier existiert.) Die Kirche dagegen sei Behauptung, die fascistische Jugend misse im des Verbandes der deutschen Selbstverwaltungs Moskau Vielänität leicht find Sie nach vier Wochen schon so tot, wie etwas, was den Staate Italien untergeordnet ist: fascistischen Sinne erzogen werben, zu polemi- förper teilzunehmen. Außerdem werden alle andere kommunistische Führer vor Ihnen, die polemi- förper ebenfalls das Proletariat in die Frre geleitet Wohl gibt es zwei streng unterschiedene und fieren. Der Papst jagte im Wesentlichen: Kreis, Bezirks- und Lokalorganisationen ersucht, gegenseitig vollkommen anerkannte Souveräni­haben." täten, aber innerhalb des Staates ist die Kirche ,, Der Staat darf sich nicht an der Erziehung dafür zu sorgen, daß wenigstens ein Delegierter nicht souverän und noch weniger frei, denn sie ist desinteressieren, sondern muß fie unterftigen in bei dieser Reichstagung anwesend ist. mit ihren Einrichtungen und mit ihren Leuten den allen Dingen, die die Familie und das Individuum aus sich heraus nicht machen können, und dabei allgemeinen Gesetzen des Staates unterworfen und das göttliche Recht der Kirche achten. fie muß sich auch an die Sonderbestimmungen des Konkordates halten. In gewisser Weise könne man sagen, daß der Staat berufen ist, das Erziehungswerkder Familie und der Kirche zu vollenden, weil der Staat mehr als irgend jemand die Mittel bat, die zu seiner Verfügung gestellt werden für die Bedürfnisse aller, und es ist gerecht, daß er diese Mittel anvende zum Vorteile berjenigen, von denen sie stammen.

Die Versorgung der , Ueberalterten.

Deshalb fann man die Lage folgendermaßen charakterisieren: Souveräner Staat in Sönig. reich Italien , katholische Kirche mit gewissen lohal und freiwillig anerkannien Vorrechten, freie Zulaffung der übrigen Kulte."

Mussolini ließ sich aber auch auf rein reli gtonswissenschaftliche und und firchengeschichtliche

Am 1. Jänner I. J. ist das Gesetz über bie staatliche Aftersunterstützung, Sig. Nr. 43­1929, in Wirkjambeit getreten. Das Gesetz ent balt in 14 Paragraphen die Bestimmungen über Die staatliche Altersversorgung der sogenannten überalterten Personen. Die Unterstützung fann nur über Ansuchen gewährt werden und es besteht fein Rechtsanspruch auf diefelbe. Da her ist es notwendig, daß sich die für die Alters- Fragen ein. Man denke sich das Entfeßen des unterstützung in Frage kommenden Personen und Vatikans über folgenden Ausspruch: unsere Organisationen, vor allem die Arbeiter fürsorge" um die Anmeldung der Ueberalierten himmern und die Gemeinden veranlassen, den Gesuchstellern möglich ist.

entgegenzukommen, soweit dies

Anspruch auf die staatliche Unterstüßung kann jedem tschechoslowakischen Staatsbürger zu gesprochen werden, wenn er am 1. Juli 1926 bas sechzigste Lebensjahr erreicht oder über­schritten hat, und zwar ab Vollendung des fünf imbsechzigsten Lebensjahres, wenn er

a) nach der Beschaffenheit seines Lebens­berufes an den Renten der Sozialversicherungs geseze( eg. Nr. 221/1924 und Nr. 148/1925) teilnehmen wirde,

b) mittellos und erwerbsunfähig ist. c) nicht der Trunthucht ergeben, als Land ftreicher oder Arbeitsscheuer angesehen wird,

d) nicht mittels eines rechtsfräftigen straf rechtlichen Urteils wegen einer strafbaren, mit dem Verlust des Gemeindewahlrechtes oder der bürgerlichen Ehrenrechte verbundenen Handlung verurteilt wurde und dieser Rechtsverlust noch nicht aufgehört hat.

Staatsbürgern,

Jenen tschechoslowakischen die im Ausland leben, fann in besonders berück fichtigungswürdigen Fällen mit Bewilligung des Finanz- und Fürsorgeministers die Altersunter­fügung unter den gleichen Bedingungen gewährt Ausländer fönnen im Inlande der Unterstübung nur im Falle der Reziprozität teil haftig werden.

Mussolini verties darauf, daß Italien das Sonderprivileg babe, die einzige euro­ päische Nation zu sein, die der Sitz einer univer sellen Religion sei. Diese Religion sei in Pa lästina geboren, fatholisch sei sie aber in Rom geworden. Wenn sie in Palästina ge. blieben wäre, wäre sie wahrscheinlich eine von den zahlreichen Setten geblie ben, die in diesem Land emporschossen. In Rom fand das Christentum einen günstigen Boden se wohl vom historischen als auch vom moralischen Standpunkt aus."

Das ist ja im großen und ganzen richtig und fann geradezu als ein Rückfall Mussolinis in

historisch materialistische Geschichtsbetrach tung angesehen werden. Aber es bedeutet eine Ohrfeige für den Papst, eine Ver­höhnung der Dogmen! Daß die Kirche in Palästina eine Sefte geblieben wäre; heißt natür lich, den göttlichen Ursprung des Katholizismus leugnen. Und das erlebt der Bapst bei seinem Lieblingssohne!

Bor wenigen Wochen hat er, der unfehlbare Papft Pius XI. , Mussolini den von Gott gesandten Befreier genannt. Und nun blamiert der Gottgesandte den Stellvertreter Gottes, indem er ihm mit freidenkerischen Ansichten kommi!

Und Benito macht kein Geheimnis daraus, daß der ganze Katholizismus für ihn nur ein Silfsmittel des Fascism it 8, Waffe des Staates sei. Er sagt:

,, man werde nicht mehr den moralischen Charakter des fascistischen Staates leugnen dürfen, denn ohne ihn wäre der Staat eine elende Sache. Der fasci stische Staat nehme durchaus seinen moralischen Charakter für sich in Anspruch. Er ist fatho Iisch, aber er ist insbesondere seinem We­sen nach fascistisch.

Wir werden nicht sagen, daß es für den Staat notwendig oder opportun ist, daß er zur Eroberung erzicht, denn was ein Staat macht, fönnen alle Staaten machen, und wenn dann alle Staa ten zur Eroberung erziehen, was würde dann geschehen? Auf diese Weise würde man nicht dem allgemeinen Frieden dienen, sondern eher zum allgemeinen Arieg auf

muntern.

Für den Parteivorstand der deutschen sozialdemokratischen Arbeiterschaft in der Tschechoslowakischen Republik: Dr. Ludwig Czech . Für den Gemeindeberatungsausschuß: Renhold BöIT.

Bezüge der Angestellten bei den Gerichten ver­langt:

Gehalt der Beamten in der Besol­dungsgruppe 7 von 12.500 K( Stufe a) bis 21.500 K( Stufe f), in der Besoldungsgruppe 6 von 17.200 K( Stufe a) bis 26.200 K( Stufe f), in der Besoldungsgruppe 5 von 23.800 K( Stufe a) bis 34.600 K( Stufe e) und in der Besoldungs­gruppe 4 von 34.600 K( Stufe a) bis 41.000 K Wir werden uns niemals in einem Stufe d). Ferner eine 15prozentige Erhöhung der Punkt einigen können, nämlich, Aktivitätsgebühr und die Erhöhung des wenn das Recht, das die Natur und Erziehungsbeitrages auf 2000 K( bziv. Gott der Familie und der Kirche auf 3200 K bei mehreren unversorgten Kindern). dem Gebiete des Erziehungswesens gegeben hat, berkümmern lassen oder wegnehmen will. Wenn es einen Bunft gibt, so ist es dieser, in welchem wir intransigent sind und sein werden. Ich werde stets in­transigent bleiben, wenn es sich darum handelt, eine Seele zu retten.

Gehalt der Angestellten in der Be­soldungsgruppe 1 in 10 Gehaltsstufen ansteigend von 7400 bis 17.300 K, in der Gruppe 2 von 7400 bis 15.000 K und in der Gruppe 3 von 7000 bis 14.200 K. Für die Kanzleihilfs­träfte in den Besoldungsgruppen 1 und 2 von 7500 K ansteigend bis 19.200 K. b. 16.500 K, in der Besoldungsgruppe 3 von 7000 K bis

13.300 K.

Ich würde den Mut finden, selbst mit dem Teufel in Person zu verhandeln. Für beide Stategorien wird eine Attivi Die Anspielung auf Mussolini ist nicht zu verfennen, fie macht aber den Heiligen Vater" tätsgebühr in den Ortsklassen A bis D von noch lächerlicher. Nennt er nicht denselben Mann, 3600 K, bv. 3000, 2400 und 2000 K beantragt, den er in seiner Unfehlbarkeit vor wenigen als Erziehungsbeitrag 1500 K, bzw. Wochen einen Gesandten Gottes genannt 2700 K. Das Taggeld der Hilfsangestell hat, heute einen Teufel? Und wo bleibt seine ten wird mit 800 K monatlich, mit einer Stei­Seiligkeit und Reinheit, wenn er sich nicht scheut, gung um 45 K monatlich, beantragt, der Er­fich mit dem Teufel selbst zu unterhalten? Die siehungsbeitrag in der für die Angestell­Blamage der Kirche ist offensichtlich, es ist eine en verlangten Höhe. der größten, die sie je erlitten hat.

Mag sein, daß der Papst aufgehört hat, der Gefangene im Vatikan zu sein( der er in seiner Einbildung war), dafür ist die ganze Kirche der Gefangene des Fascismus ge­worden. Mit den Phrasen vom Naturrecht und vom göttlichen Recht wird Pins dem Recht des Stärkeren nicht begegnen. Er hat sich und die Kirche ihm ausgeliefert. Nun muß er wohl oder übel zugeben, daß die Kirche eine Nebenorganisation des Fascis mus wird.

Für eine Bellerstellung der Gerichtsangetteliten.

Dr. Seller.

In der Begründung des Antrages heißt es zum Schluß, daß er den Zweck verfolgt, in Anbe­tracht der Dringlichkeit eine sofortige Regelung der Bezüge der Gerichtsangestellten herbeizu führen, ohne den Grundsatz zu verlassen, daß es notwendig ist, Gehaltsgesetz und Syste­misierung für alle Staatsange­stellten durchgreifend zu ändern.

Bürokratenwillkür im Hultſchiner Ländchen .

Zum Spazierengehen braucht man eine Bewilligung.

Die Bürokratie behandelt das Hultschiner Ländchen wie eine Kolonie, in der die Beamten frei schalten und walten können. Schon bei der

vorjährigen Maiwanderung der dortigen Arbei ter- Turnvereine wurden unsere Genossen von der Gendarmerie ganz überflüssiger Weise seffiert.

Der Staatbeitrag beträgt pro Person 500 K jährlich. Der Betrag erniedrigt sich bei vei im gemeinsamen Haushalte lebenden Versonen auf je 300 K pro Person. Sind die Gesuchssteller dauernd derart hiffos, daß sie ständig der Hilfe, Pflege und Wartung durch andere Personen bedürfen, verbleiben ihnen die 500 K. Jede wic immer geartete Versorgung, die der Gesuchsteller in Geld oder Naturalleistungen erhäll, wird. je scheidung der Bezirksbehörde ist die Berujung an weit sie auf einem Rechtstitel beruht, also nicht die Landesbehörde und eventuell die Beschwerde ein Geschenk oder eine Gnadengabe darstellt, an das Oberste Verwaltungsgericht möglich. Alle die von Fall zu Fall gegeben wird, auf die staat Amtshandlungen und Urkunden zur Erlangung liche Altersunterstützung angerechnet. Alle über der Altersunterſtützung sind stempelfrei. Die Gin Antrag des Genossen Senator 65 Jahre alten Personen werden also vom Staate staatliche Altersunterffüßung wird in monat nichts erhalten, wenn ihnen die Heimatsge- lichen Vorhineinraten samt dem Gemeindezuschuß meinde mindestens 500 K Armenunterstüßung durch die staatlichen Steuerämter ausgezahlt. Das Gehaltsgesetz aus dem Jahre 1926 hat 1m ähnliche Vorfälle im heurigen Jahr zu ver jährlich zahlt. Erhalten sie nicht 500 K jahr der auf die Unterstüßung ab 1. Jänner 1929 den staatlichen Angestellten beine Verhindern, hatten unsere Genossen am 25. April lich, so zahlt ihnen der Staat nur die Differens. Anspruch erhebt. muß das gehörig belegte An- besserung gebracht, sondern es hat im Gegenteil eine Eingabe an die Bezirkshauptmannschaft ge­Dasselbe gilt für diejenigen, die eine Pension suchen bis spätestens 30. Juni 1. J. beim Ge- den weitans größten Teil mancher Vorteile macht, um es unseren Turnern möglich zu oder ein Ausgedinge beziehen, ganz gleichgültig meindeamt seines Wohnortes schriftlich über- des alten Gehaltsgesetzes beraubi, feine machen, am Hultschiner Ringplatz zu turnen. ob die Unterstützung in Geld oder Naturalleistun reichen oder mündlich norbringen. materielle Lage verschlechtert und den Wie erwartet, fam am 30. April der Bescheid, gen( Stost, Stleidung. Wohnung, Beheizung usw.) Die Gesuche sind mit folgenden meisten Staatsangestellten auch jede Aussicht auf daß mit Rücksicht auf die Maiumzüge die Be­besteht. Beilagen zu belegen: 1. Geburts oder einen Aufstieg genommen. Was durch das willigung nicht erteilt werden könne, dagegen Zur staatlichen Altersunterstützung muß die aufschein; 2. Wohlverhaltungs- Gehaltsgejes begonnen wurde, hat die Syfte wird gnädigsteine Maiwanderung gestattet. Wohngemeinde einen Zuschuß leisten, der bei Geugnis; 3. Seimatschein; 4. Mittel misierung vollendet. Seither sind durch die Die Hultschiner Behörde scheint zu glauben, baz meinden mit mehr als 50.000 Einwohnern 20 lojigteitszeugnis von der Gemeinde, Bürgerblodpolitik die Lebenshaltungskosten der man zum Spazierengehen eine besondere Bewil Prozent, bei Gemeinden mit mehr als 2000 bis in welcher sich der Gesuchsteller auf Bevölkerung unerträglich hinaufgetrieben worligung brauche. Unsere Genossen suchten nochmals 50.000 Einwohnern 15 Prozent und bei Gemein hält und welches von der Heimats den, ohne daß der Staat daran geschritten wäre, wegen des Turnens am Ringplay an einem den bis höchstens 2000 Einwohnern 10 Brezent gemeinde, dem Pfarramte, Bezirks durch eine Neuregelung der Bezüge für ſeine anderen Tage an, aber auch dies wurde nicht ge gerichte und Steueramte zu beglau Angestellten einen Ausgleich zu schaffen, wie ihn stattet und zwar mit Rücksicht auf den Verkehr. Die Gesuche um Gewährung der staatlichen bigen ist; 5. cin ärstliches Beugnis die Staatsbeamten seit langem fordern. Wenn der Sokol oder der Orel angesucht hätte, Altersunterstüßung sind mündlich oder fajriftlich über die Arbeitsunfähigkeit zu dann hätte sich der Herr Bezirkshauptmann nicht unter Vorlage der Dokumente, welche die Per- iedem Berufe. getraut, ein öffentliches Turnen zu verbieten. fonaldaten feststellen, beim Gemeindeamte des In der nachstehenden Tabelle wird eine Unsere Turner und Turnerinnen ließen sich aber Wohnortes einzubringen. Die Gemeinden sind übersichtliche Unterſtützungsberechnung für trosdem nicht abhalten und zogen am 12 Mai bereits im Bejiße einheitlicher Formulare, in überalterten Personen angeführt.

beträgt.

Für eine Person: in den Menteinben Stants Einwohner für 1 Person zah! jährl. 500.­

die

Unter diesen Umständen ist es notwendig, wenigstens für solche Kategorien der Staatsange ftellten, welche am bedürftigsten sind, eine 3mi schenregelung vorzunehmen. Diese Not

wendigkeit ist bei den bei Gericht angestellten aus allen Orten der Umgebung nach Hultschin . Personen gegeben. Die Krise des Richterstandes Es war ein imposanter Zug von etwa 500 Men­ist in der Oeffentlichkeit heute bekannt, die Not schen, der in Sultschin von unseren dortigen Ge­mit einer unterſtügung zufchlag für ausgelam: wendigkeit, Abhilfe zu schaffen, wird auch von den nossen herzlich begrüßt wurde, worauf Genosse Regierungsparteien zugegeben. Was für die Rich Kutsch a in einer kurzen Antwort das Verbot ter gilt, trifft aber, wie die Erörterung der Uebel der Sultschiner Bezirkshauptmannschaft, betref stände im Gerichtswesen gezeigt hat, auch auf alle fend das Turnen auf dem Ringplay, entsprechend 600.bei den Gerichten angestellten Personen zu. charakterisierte. Der Herr Bezirkshauptmann wird Genosse Senator Dr. Heller hat daher im schon die Erfahrung machen, die viele seiner Vor­Senat einen Antrag auf Novellierung gänger im kaiserlichen Oesterreich gemacht haben. des Gesetzes vom 24. Juni 1926 eingebracht, daß man mit Verboten die sozialdemokratische 720.welcher insbesondere folgende Erhöhungen der Bewegung nicht eindämmen kann.

welche die notwendigen Eintragungen erfolgen. Die Wohngemeinde ist verpflichtet. die Aeußerung ber Heimatsgemeinde zu dem Auchen einzu holen und die Gesuche gehörig belegt an die Bes zirksbehörde au leiten, die als erste Instanz zu bis entscheiden hat. Das Gemeindeamt des Wohn- bis. ortes hat in jedem einzelnen Falle zu bestätigen über baß die Bedingungen des§ 1 des Gefeßes erfüllt sind und feine Ausschließungsgründe vorliegen bis.. 2.000 oder aber die Gründe anzuführen, die zu einer bis ablehnenden Aeußerung führten. Gegen d Enter

Gemeinde

. 2.000 . 50,000 . 50.000

1 Verion jabrl. 50.­

jährlich 550.­

500.­

75.­

500.­

100.­

Für zwei Berfonen:

600.­

60.­

: 50.000

600.­

. 50.000

600.­

90.­120.­

660.­690.­