Nr. 3. 16. Jahrgang.
Mittwoch, 4. Jannar 1899.
Verbrechen, Uebergriffe und Mißgriffe anständige Frau, welche sich gegen 11 uhr nachts nach Hause be- fich heraus, daß der Schußmann Dutſch denselben ohne stichha Jahre Schußmann entlassen worden, weil er eines Abends eine Staatsgewalt angeklagt in zwei Instanzen freigesprochen wird geben wollte, unter dem Vorgeben, sie sei eine Dirne, auf die Wache Grund verhaftet und gefesselt zur Bache transportirt hatte.( hatte führen wollen, war aber als Nachtpolizist von der Polizei- Abendp.", 29. Dez.) direktion beibehalten worden.( 18. Oktober.)
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von Polizei Organen, Nachtwächtern und Gendarmen in Deutschland im Jahre 1898 und ihre gerichtliche Behandlung. ( Schluß.)
91. Schriftsteller Bandauer, der bereits am 5. Februar im Sozialist" den Polizeikommissar Gottschalt in Elberfeld , jezt Distrittskommissar in der Provinz Posen , beschuldigt hatte, in der Untersuchung gegeit den Barbier Biethen wichtige Beweisstüde gefälscht zu haben, ohne daß diese beleidigende Aeußerung strafrechtlich verfolgt worden, wiederholt mit dem ausgesprochenen 8wed, so ein Strafverfahren zu erzwingen, in einem an die Presse sowie sämmtliche Mitglieder des Reichstages versandten Zirkular diese Anklage. ( 7., 16. Sept.) Auf Grund eines Strafantrags vom 20. Sept. wird darauf, wie ihm am 4. November mitgetheilt wird, gegen 2. Anklage erhoben, aber nicht vor dem Landgericht II, zu welchem sein Wohnsitz Friedrichshagen gehört, sondern vor dem Landgericht I, was dadurch ermöglicht wird, daß L. zugleich für einen ohne sein Buthun erfolgten Abdruck seines Birkulars im" Sozialist" verantwortlich gemacht wird.( 8. Nov.) Vergl. auch 1., 6. Dez.
92. Der Posener Morgenzeitung" zufolge wird ein 13jähriger Knabe, der nach Schubin transportirt werden soll, als er auf dem Wege zum Bahnhof seinem Transporteur entlief, von legterem mittels Revolvers in den Rücken geschossen.( 10. Sept.)
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109. Schußmann Ullrich wird von der Potsdamer
fammer wegen Amtsvergehens zu 2 Monaten Gefängniß Staats- Nochmals der Landrath als Wahl
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anwaltsantrag 1 Jahr verurtheilt, weil er Prostituirte nicht arretirt resp. ihr anstößiges Treiben nicht angezeigt hatte, aus dem Grunde, weil er mit ihnen intim verkehrte.( 18. Oktober.) 110. In Straßburg i. E. verhaftet ein Schuhmann eine völlig unbescholtene und unbestrafte Kellnerin, die nach Schluß des Gefchäfts um Mitternacht nach Hause will, vor ihrer Hausthür ohne jeden Grund unter der Angabe, sie warte auf einen Soldaten. Nachdem sie auf der Polizeiwache in der unsanftesten Weise zur Thür hineingeworfen, wird sie dort in ungeheiztem Arrestlokal mit offenem Fenſter bis morgens 8 Uhr eingesperrt gehalten, dann zum Bürgeripital geführt, wo sie sich von einem Arzte untersuchen lassen muß. Erst dann wird sie entlassen.( 21. Oft.)
111. Polizeisergeant appendid wird laut Meldung der Berliner 8tg." von der Bonner Straffammer wegen Sittlichkeitsberbrechens, verübt an einem 13jährigen Stinde, das er in die Polizeiwache gelockt, zu einem Jahre Gefängniß verurtheilt. Staatsanwaltsantrag: 1/2 Jahre Zuchthaus.( 26. Oft.)
Agitator.
Der Prozeß wegen Beleidigung des Königsberger Landraths von Meerscheidt- Hüllessem, den die Staatsanwaltschaft gegen die „ Deutsche Tageszeitung" eingeleitet hatte, wurde gestern hier verhandelt und endigte mit einer Verurtheilung des angeklagten Redakteurs. Es wurde auf 100 m. Geldstrafe erkannt. In Königs berg ist bekanntlich vor kurzem der Redakteur unseres dortigen Parteiblattes gleich dem Redakteur der Ostpr. 8tg." in der gleichen Beleidigungssache freigesprochen worden.
Ueber die gestrige Verhandlung geht uns folgender Bericht zu: Der Beleidigungsgrozeß gegen den Chefredakteur der , Deutschen Tageszeitung". Dr. Gustav Strehlte, ges langte gestern vor der neunten Straftammer des Landgerichts I unter Vorsiz des Landgerichts- Direktors Hoppe zur Verhandlung. Strafantragsteller war der Landrath des Kreises Königsberg, 112. Polizeifergeant Herzig aus Wünschelberg wird wegen Geh. Neg.- Rath Freiherr v. Meerscheidt hüllessem, wissentlichen Meineides zu 1 Jahr Zuchthaus und 2 Jahre Ehrverlust welcher sich durch einen am 14. 93. Ein altdeutscher Student, der zum Besuch nach verurtheilt. Juli vorigen Jahres Meg kommt, wird bei der Ankunft auf dem Bahnhofe von einem leidigungsklage wahrheitswidrig beeidet, daß er niemals Kohlen aus fühlt. Bei der Reichstagswahl hatten sich die Konservativen Derfelbe hatte in einer von ihm angestrengten Be- in der Deutschen Tageszeitung" erschienenen Artikel beleidigt Schußmann verhaftet, weil er einen blau- weiß- rothen Bierzipfel- dem städtischen Kohlenvorrath entwendet und auch von solchen Dieb- im Kreise Königsberg bekanntlich gespalten. Der bisdas Abzeichen seiner Freiburger Studenten- Verbindung Rhenania- stählen seitens seiner Frau nichts wisse.( 28. Oft.) trägt.( 10. Sept.) herige Vertreter im Reichstage Graf Dönhoff FriedrichDönhoff- Friedrich113. Ein Schutzmann in Blauen wird zu 1 Jahr Gefängniß stein war dem Bunde der Landwirthe und einem Theile der 94. Auf einem vom Straßburger Turnverein veranstalteten verurtheilt, weil er einen Zimmergesellen, den er wegen lauten Stonservativen mißliebig geworden, weil er für den Abschluß des Bolts- Schauturnen wird von der Polizei der musizirenden Kapelle Singens verhaften wollte, derart mit dem Säbel bearbeitet hatte, russischen Handelsvertrages eingetreten war. In einer gemeinsamen Das Weiterblasen eines begonnenen Marsches verboten weil der daß er sechs Wochen im Krankenhause zubringen mußte.( 28. Okt.) Vertrauensmänner- Versammlung des Bundes der Landwirthe und felbe französischer Herkunft sei!!( 10. Sept.) 114. Einem Berliner Arbeiter, der sich bei dem Magistrat einer der Konservativen war Graf Dohna- Wundlacken als konservativer 95. Durch die Begnadigung des Polizeidieners öter zu Provinzialstadt um die Stellung eines Kassenboten bewirbt, schreibt Kandidat aufgestellt worden, dann war die Gegenkandidatur des 100 M. Geldstrafe wird bekannt, daß derselbe vom Altonaer Land- die Polizei in das keinerlei Bestrafung aufweisende Führungsattest, Grafen Dönhoff aufgetaucht und der Landrath v. Hülleſſem gericht wegen Körperverlegung im Amte mit 4 Monaten Gefängniß daß er Mitglied eines sozialdemokratischen Vereins gewesen, Abonnent soll in einer Vertrauensmänner- Versammlung versprochen haben, bestraft worden.( 11. Sept.) des Vorwärts" sei und noch Anhänger der Sozialdemokratie sich in diesem Streite der Konservativen neutral zu verhalten. In sein soll!!!( 29. Oft.) dem inkriminirten Artikel wurde nun dem Landrath der Vorwurf gemacht, daß er in unzulässiger und ungefeglicher Weise Wahlbeeinflussung zu Gunsten des Grafen Dönhoff betrieben: habe, daß er seine amtliche Stellung gemißbraucht habe, indem er die Gastwirthe seines Kercises angeblich zu einer Steuerbesprechung auf das Landrathsamt beschieden und ihnen dort durch den Mund des Steuerfekretärs seinen Wunsch, daß Graf Dönhoff gewählt werden möge, fund gethan habe. Der Landrath habe sein Versprechen gebrochen und damit nicht int Interesse der staatserhaltenden Parteien gewirft; ein solches Treiben komme nur den Sozialdemokraten zu Gute und es wäre nicht gut, wenn noch mehrere Kreise solche Landräthe hätten.
96. In dem Prozeß gegen den Polizeidiener och in Oldis leben wegen Falscheides, wird festgestellt, daß derselbe als Zeuge vor Gericht thatsächlich Falsches beschworen. K. bittet um Freisprechung, da es sich ja doch gegen die Sozialdemokratie gerichtet habe!!, eine Auffassung, die der Vorsitzende energisch zurückweist. Trotzdem und obwohl das Gericht ausspricht, daß der Angeklagte in unberantwortlich leichtsinniger Weise gehandelt, erfolgt Freisprechung entgegen dem Antrage des Staatsanwalts, der auf 4 Monate Gefängniß gelautet.( 15. Sept.)
97. Schußmann Hermann Lehmann wird von der MannHeiner Straffammer wegen Körperverlegung im Sinne des§ 340 R.-St.-G.-B. zu 50 M. Geldstrafe event. 10 Tage Gefängniß verurtheilt. Derfelbe hatte einen gelegentlich einer Arretirung mitgehenden Zeugen am Halse gepackt, ihn die Kravatte heruntergerissen, dann auf der Wache ihn zweimal auf eine Bant geworfen, daß er den Kopf an die Wand stieß, ihn zu Boden geschleudert, und schließlich wieder auf die Straße geworfen.( Franff. 3tg." 16. Sept.)
98. Durch die Begnadigung des Schutzmanns Wa I st a b zu 20 m. Geldstrafe wird bekannt, daß derselbe wegen Vergehens im Amte ( Freiheitsberaubung) von der Breslauer Straftammer zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden.( 1. Oktober).
99. Bolizeisergeant Kind wird von der Haller Straffammer wegen Körperverlegung im Amte zit 30 M. Geldstrafe ev. 3 Tagen Gefängniß verurtheilt. Derselbe hatte einen Arretirten mit der Knebeltette über den Kopf geschlagen und geohrfeigt.( 5. Oft.) 100. Schutzmann Frelandt wird zu 50 M. Geldstrafe verurtheilt, weil er auf der Polizeiwache einem Sistirten, gereizt durch dessen Worte:" Das ist gelogen!" eine Ohrfeige gegeben. ( 6. Oktober.)
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115, Schumann Hoffschmidt in Hannover wird wegen dringenden Verdachts des Sittlichkeitsverbrechens an Kindern unter 14 Jahren verhaftet( Berl. Abendpost", 30. Oft.). 116. Die Beuthener Straffammer verurtheilt laut Meldung der Berl. Zeitung" den Polizeisergeanten Ossadsick zu 9 Monaten Gefängniß, weil er einen in angetrunkenem Zustande au feinem Brellstein fizenden Arbeiter ohne jede Veranlassung mit dem Säbel schwer mißhandelt hatte( 6. Nov.).
117. Schußmann Inge aus Nicklen bei Dresden wird wegen Hausfriedensbruch , Beamtenbeleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung verhaftet. Derselbe hatte in Restaurationen Gäste infultirt und wurde nur mit Mühe davon abgehalten, mit seinem Seitengewehr auf Beamten und Publikum einzuschlagen.( 9. Nov.) 118. Jn St. Pauli faßt ein Polizeibeamter eine verheirathete Frau, die mit ihrer Verwandten ins Theater gehen wollte, auf der Straße am Arm und befördert sie zur Wache, weil er sie fälschlich für eine seit längerer Zeit gesuchte Besucherin der großen Bierhalle hält.( 11. Nov.).
119. Schußmann Bartels aus Jeßnis wird vom Dessauer Schwurgericht wegen Unterschlagung im Amte und Urkundenbeseitigung zu 1 Jahr Gefängniß und 3 Jahren Ehrverlust verurtheilt.( Berl. Abendpost" 12. Nov.)
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Der Angeklagte bestritt die Absicht und das Vorliegen einer Be leidigung. Der Redakteur der Ostpreußischen Zeitung" habe die Wahrheit jener Thatsachen seiner Zeit in dem gegen ihn angestrengten Prozeß bereits nachgewiesen und sei deshalb vom Gericht freis gesprochen worden, obgleich seine Angriffe auf den Landrath viel schärfer gewesen seien. Der ganz selbständige Artikel der„ Deutschen Tageszeitung" kritisirt das unzulässige Verhalten des Landraths in durchaus berechtigter Form.- Die Beweisaufnahme ergab Folgendes: Durch die kommissarische Vernehmung einer ganzen Anzahl von Gastwirthen ist festgestellt worden, daß diese in einer Steuers Augelegenheit auf das Landrathsamt bestellt worden seien und bei 120. Als ein Offizier den belebten Bürgersteig der Nathenower- dieser Gelegenheit der Steuerfekretär Trampenau ihnen gesagt straße in Berlin trotz der Proteste der sich ansammelnden Menschen- habe, der Landrath wünsche die Wahl des Grafen Dönhoff, oder menge entlang reitet, wendet sich ein Schußmann, nach dem Bericht daß sie gefragt worden seien: Sie wählen doch den Grafen der Berliner Zeitung ", nicht gegen den Offizier, sondern gegen das Dönhoff? und dergleichen mehr. Einer der Zeugen hat Publikum, das er zum Auseinandergehen auffordert.( 12. Nov.) auch ausgesagt, daß furz vor der Wahl der Landrath 121. In dem Prozeß gegen Wilh. Wolff vor dem Gleiwißer v. Hüllessem bei ihm vorgefahren sei und ihm gesagt habe: 101. In dem Prozesse vor dem Landgericht I gegen Stadt Landgericht gelingt im Wiederaufnahme- Verfahren der Beweis, daß Ich habe Ihnen geholfen, Sie werden mir nun auch helfen. Sie hagen wegen Beleidigung durch die Presse wird durch zahlreiche der frühere, inzwischen verstorbene Amtsvorsteher Schneider und sein wissen doch, was Sie zu thun haben?" Steuerfekretär Zeugen wie durch Vorlegung der Aftenstücke aus dem Prozesse Amtsassistent Minaret in schamloser Weise mit Schantfonzessionen Trampenau hat bei seiner Vernehmung bekundet: Er habe vom Feldmann- Langenbielau, der zweimal freigesprochen, weil der Be- Handel getrieben. Wolff, der das Verfahren der beiden Polizei- Landrath den Auftrag erhalten, die Gewerbetreibenden der dritten weis gelungen, daß auf Berliner Polizeiwachen so gehauen werde, gewaltigen bei der Regierung angezeigt, war in der ersten Ber- und vierten Steuerklasse auf das Landrathsamt zu berufen und daß es sich anhörte, als ob Teppiche geklopft würden die Behandlung wegen Beamtenbeleidigung u. f. w. zu einem Jahr Ge- ihnen eine steuerliche Mittheilung zu machen. Gleichzeitig sei er hauptung des Angeklagten, daß auf Berliner Polizeiwachen in fängniß verurtheilt worden. Erst nach dem Tode Schneider's fand beauftragt worden, von den Gastwirthen Informationen vielen Fällen Mißhandlungen von Arretirten vorgekommen, er-. Zeugen für seine Behauptungen; vorher hatten die Leute sich über den Stand der Reichstags- Wahlen einzuziehen, ob wiesen. Auch daß Gendarm Klößsch einen aus gering gefürchtet, gegen den Amtsvorsteher aufzutreten.. wurde frei die Sozialdemokraten in fügiger Ursache arretirten Tischler ohne Veranlassung geheimen Konvens gesprochen, nachdem der Staatsanwalt, weil der Wahrheitsbeweis tite In() wirken, wie agitirt werde 2c. Dabei dem Revolver ins Gesicht geschlagen, hielt der Gerichtshof für er nicht völlig geglüdt" fei, 3 Monate Busagstrafe beantragt hatte. habe der Landrath auch geäußert, Graf Dönhoff fei fein Parades wiesen. Trotzdem wird St. wegen Beleidigung des Polizeipräsidenten ( 18. Nov.) pferd, er würde es gern sehen, wenn er gewählt würde. Er habe b. Windheim zu 300 m. verurtheilt, weil er hinzugefügt, daß der ihm, dem Steuersekretär an die Hand gegeben, dies den Gastwirthen Polizeipräsident von diesen Mißständen wisse und nichts thue, den zu verstehen zu geben, ihn aber gewarnt, sich einer Wahlbeeinflussung felben abzuhelfen. Durch die Vernehmung des Polizeipräsidenten schuldig zu machen. Aus der kommissarischen Vernehmung des wird u. a. festgestellt, daß derselbe seiner Zeit von einer Mißstände Landraths von Hillessem ist folgendes hervorzuheben: Es sei bei der Berliner Polizei behandelnden Sigung der Stadtverordneten unrichtig, wenn der Freiherr von Sodenstern, Mitglied des nichts erfahren: er sei nicht verpflichtet, alle Verhandlungen der 123. Gendarm Nieme muß vor Gericht zugeben, daß er zur Zeit Streisausschusses, behauptet habe, daß er( der Landrath) in Stadtverordneten- Versammlung zu lesen.( 22. Juli, 6., 7., 8., 23., der Reichstagswahl in Torgau Wahlplakate, die Genosse Kickisch habe einem Briefe 25. Ott., 25. Nov.) ihn Wahlbeeinflussung zugegeben habe. antleben lassen, ohne Auftrag seiner Vorgeseßten abgerissen hatte. Er habe auch kein Versprechen abgegeben, bei der Wahl nental zu Er habe sich dazu für berechtigt gehalten, weil bei der Ersagwahl bleiben. In einer Versammlung habe er nur erklärt, daß er vor 1897 der Landrath Wiesand zu ihm gesagt habe, er solle solche zwei Kandidaten stehe, die schließlich doch aus demselben Lager Plakate abreißen.( 1. Dez.) kämen und daß ihnen gegenüber die Sozialdemokraten 124. Durch die auf allerhöchsten Befehl erfolgte vorläufige Aus- stehen. Thatsächlich habe er sich neutral verhalten und für keinen setzung des Strafantritts wird bekannt, daß drei Danziger Schutz der beiden Kandidaten gestimmt, sondern in Königsberg für leute Hilpert, Seele und Lehmann wegen widerrechtlicher Frenzel. Als dann Gerüchte auftauchten, daß er doch für Arretirung und Mißhandlung des Referendars Erdimann zu empfind den Grafen Dohna eintrete, habe er sich etwa dahin gelichen Gefängnißstrafen verurtheilt worden. Gnadengesuche waren äußert: Mein Pferd in diesem Rennen ist Graf Dönhoff. vom Justizminister und Minister des Innern abschlägig beschieden der ist so oftmals eingekommen und wird auch diesmal das Rennen worden. Der Befehl zur vorläufigen Aussetzung des Strafantritts gewinnen." Er habe in diesem Sinne auch dem Steuerfekretär soll in Folge einer den Schußleuten vom Staiser gewährten Audienz gesagt, den Leuten bei Gelegenheit nicht zu verschweigen, daß Graf erfolgt fein( 4. Dez.), was vom kaiserlichen Hauptquartier für un Dönhoff sein Kandidat sei, sich aber jeder Wahlbeeinflussung zu ent richtig erklärt wird. Danach soll den Schuyleuten nur vom dienst halten. Er habe den Stenerfekretär als Sprachrohr in dieser Weise thuenden Flügeladjutanten die Abgabe eines Gnadengefuches be- benutzt. Er bestreite, seinen amtlichen Einfluß zu Gunsten des scheinigt sein.( Berl. Abendpost" 10. Dez.) Grafen Dönhoff ausgeübt zu haben; er sei überhaupt in diesent Wahlkampfe sehr wenig thätig gewesen. Die Beweisaufnahme ist damit geschlossen.
102. Von der Düsseldorfer Straffammer werden zwei Polizeibeamte zu 5 refp. 3 Monaten wegen Mißhandlung eines Arrestanten verurtheilt, nachdem vorher der Mißhandelte wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagt worden. In der Verhandlung wird ein Beamter wegen Verdacht des Meineids verhaftet.( 5. Oft.) 103. Polizeisergeant Br. wird laut Bericht der" Berl. Abendpost" von der Straffammer zu Preußisch- Stargardt wegen Körperverlegung, Bedrohung und wissentlich falscher Anschuldigung zu 1 Jahr Gefängniß verurtheilt. Derselbe hatte seinem Hauswirth Schulz, als dieser ihm die Wohnung gekündigt, mit dem Säbel mehrere dermaßen wuchtige Hiebe auf den Kopf versetzt, daß er längere Zeit in Lebensgefahr schwebte, und später noch die wahr heitswidrige Anzeige erstattet, daß Schulz ihn zuerst mit einem Besenstiel geschlagen habe.( Berl. Abendpost, 11. Oft.)
122. Schneidergeselle Forten wird von der Anklage des Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen, nachdem das Kieler Gericht die Ueberzeugung gewonnen, daß derselbe auf der Polizeiwache durch Schutzleute gemißhandelt worden und aus Nothwehr gehandelt habe.( 19. Nov.).
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104. Kriminalschuhmann Hönow wird wegen gemeinschaftlich mit dem Buchhalter Buth verübter Beiseiteschaffung und Fälschung 125. Polizeisergeant Karl Koller in Zabrze wird wegen von Urkunden von der vierten Straffammer des Landgerichts I zu schwerer Körperverlegung im Amte zu vier Monaten Gefängniß ver6 Monaten Gefängniß verurtheilt.( 15. Sept., 12. Oft.) urtheilt. In der Verhandlung ergiebt sich, daß K. wegen Körper- Staatsanwalt Dr. Eger hielt die Anklage aufrecht, die sich nur 105. Vor dem Schwurgericht zu Halle bekundet in einem verlegung mehrfach vorbestraft ist und gegenwärtig wegen des auf§ 185 Str.-G.-B. erstrecke. Die dem Landrath Freiherrn Meineidsprozesse der Kupferschmied Oehme als Zeuge unter seinem gleichen Bergehens eine 9 monatige Gefängnißstrafe verbüßt.( 7. Dezbr.) v. Hillefem gemachten Vorwürfe seien durchaus nicht zutreffend. Eide , daß er auf Grund falscher Aussagen eines früheren Polizei- 126. Die Düsseldorfer Straffammer verurtheilte den Der Steuersekretär habe auf Weifung des Landraths den Steuerfergeanten, der auch die jetzige Angeklagte zum Meineide überredet Polizeisergeanten Jansen wegen vorfäßlicher Jansen wegen vorsätzlicher Mißhandlung interessenten Mittheilung über eine Steuerangelegenheit gemacht und haben soll, unschuldig wegen wissentlich falscher Anschuldigung zu im Amte zu vier Monaten Gefängniß. Derselbe hatte einen dabei mit Wissen des Landraths durchblicken lassen, daß der 1 Monat Gefängniß verurtheilt sei. Eine Beugin beeidet, daß Schuß- Fabrikarbeiter( bei schon nicht völlig einwandsfreier Ver- Kandidat des Landraths der Graf Dönhoff sei. Ganz abgesehen Leute in Uniform und Zivil öfter in einem Freudenhause verkehrt haftung) auf dem Transport zur Wache mit Fauft von der Frage, ob ein solches Verfahren nicht lieber und dort Bier gratis angenommen haben.( 12. Oft.) schlägen ins Gesicht und nach dem Verlassen des Wachtlokals ohne unterblieben wäre, da dadurch der Schein der Parteilichkeit 106. Die Berliner Abendpost" meldet, daß der kürzlich in Veranlassung mit blanten Säbelhieben auf den Kopf geschlagen, so entstehen könnte, so sei doch entschieden in Abrede zu stellen, daß der Wartenburg in Ostpreußen nach Elberfeld versezte Gefängniß- daß derselbe 6 Wochen arbeitsunfähig war.( 9. Dezbr.) Landrath ungesetzlich gehandelt habe und die schweren VorBolizei- Inspektor Wisti auf Beranlassung der Staatsanwaltschaft 127. Gendarm 2emde schlägt einen wegen Widerstand gegen würfe verdiene, die der Artikel gegen ihn erhebe. Er beantrage Wartenburg wegen Verbrechens im Amte verhaftet worden.( 14. Oft.) die Staatsgewalt Verurtheilten nach der Verhandlung vor dem 300 M. Gelb ftra fe event. 30 Tage Gefängniß. Als Vertreter 107. Der frühere Polizeisergeant Kindler zu Halle wird Sigungssaale mit der blanken Waffe derart, daß sich die Klinge des Nebentlägers schloß sich Rechtsanwalt Krause diesem Antrage wegen Bergehens im Amte und Mißbrauch der Amtsgewalt zu ein frumm biegt und beruft sich, in der Berufungsinstanz vor der vollständig an. Rechtsanwalt Rägel II war dagegen der AnJahr Gefängniß verurtheilt. Derfelbe hatte ein Dienstmädchen ohne Stieler Straftammer, auf seine Instruktion, welche laute: Wer nicht sicht, daß Herr v. Hüllessem sein Versprechen, sich neutral zu verhalten, Grund arretirt und ihm unſittliche Anträge gemacht, und auch ein gehorcht, friegt Haue."( 9. Dez.) nicht gehalten habe, sondern durch sein Sprachrohr, den Steuersekretär anderes Mädchen mit unsittlichen Anträgen belästigt, unter Androhung, 128. Die Magdeburger Straffammer verurtheilt wegen Körper- Trampenau, für den Grafen Dönhoff eingetreten sei. Wenn in dieser Weise er werde sie unter fittenpolizeiliche Kontrolle stellen, wenn sie sich die Gastwirthe auf das Landrathsamt bestellt werden und ihnen ihm nicht hingebe.( 14. Oft.) dann mit Nachdruck gesagt werde: Der Kandidat des Landraths sei der Graf Dönhoff! so sei dies eine ungesetzliche, unzulässige und unerlaubte Wahlbeeinflussung. Thatsächlich habe der Artikel recht, wenu er behaupte, daß es in unserem Vaterlande schlecht bestellt ſein würde, wenn noch mehr Kreise solche Landräthe hätten. Der Artikel enthalte somit eine gerechte Kritit, nicht aber eine Beleidigung, und dem Angeklagten als Bertreter des Organs des Bundes der Landwirthe stehe der§ 193 zur Seite. Der Staatsanwalt bestritt dies und
verlegung den Schuhmann Geißler zu 6, den Schutzmann Niehoff zu 4 Monaten Gefängniß.( 9. Dez.) 129. Schußmann Mischto in Born wird wegen Körperverlegung im Amte zu 2 Monaten Gefängniß verurtheilt.( 18. Dez.) 130. Der aus dem Dienst entlassene Schutzmann Heinrich verschwindet aus Moabit mit Hinterlassung beträchtlicher Schulden. ( 18. Dez.)
108. Der frühere Schuhmann Thorwirth wird von der Straffammer in Mühlhausen i. E. wegen Körperverlegung mittels gefährlichen Werkzeugs zu 6 Monaten Gefängniß- Staatsanwaltsantrag 3 Monate verurtheilt, weil er einem etwas angetrunkenen Arbeiter, der nicht sofort zum Revierbureau mitgehen wollte, mit einem Ochsenziemer mehrmals über den Kopf gehauen, daß er be 181. Bei der Verhandlung gegen einen Kandidaten der Medizin wußtlos und blutüberströmt niederfiel. Thorwirth war im vorigen in Breslau , der wegen Ruheftörung und Widerstand gegen die
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