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u regieren. Cromer   versprach, die Religion der Einwohner desp Landes werde geachtet und gleiches Recht auf Arm und Reich an­gewandt werden, auch sollen die Abgaben mäßige sein.-

Zum Konflikt der Buren mit den Engländern wird aus Pretoria   gemeldet: Der stellvertretende englische   Agent weigert sich aus verschiedenen Gründen, die Petition an die Königin von Eng­land zu befördern, welche am 24. Dezember vorigen Jahres von Johannesburgern beschlossen wurde und Beschwerden gegen die Buren­polizei enthält.-

Amerika.

New- York  , 6. Januar. Wie die" World" aus Washington   aus zuverlässiger Quelle berichtet, soll General   Miller die Instruktion erhalten haben, in Ilo lo zu landen und den Plaz zu befezen. Admiral Dewey telegraphirt, er habe die Kanonenboote Concord" und" Petrel" nach Flo- Flo gesandt.-

Deutsches Reich. lichen Rechts von Seiten des Dienstherrn angerufen werden können. Der dritte Kongreß der lokalorganisirten und durch Ver. Kontrastirte schon bisher das Gefinderecht mit dem bürgerlichen trauensmänner zentralisirten Gewerkschaften Deutschlands   Necht, so wird dies von 1900 an noch ungleich intensiver der Fall soll am 4. April dieses Jahres zu Braunschweig   abgehalten ſein. Es ist geradezu unglaublich und doch wahr, daß werden. die Vorschriften des Reichsrechts insoweit hinter den landes­Die Tagesordnung des Kongresses ist vorläufig wie folgt fest- gefeßlichen Gesindevorschriften zurüdstehen müssen; wenn die Unhaltbarkeit der Bestrafung des Vertragsbruches nicht schon 1. Bericht der Geschäftskommission. ohnehin als feststehend zu betrachten wäre, so müßte sie hier­aus hervorgehen.

gefeßt:

2. Berichte der Delegirten über die Vorkommnisse in der Organi­sation.

3. Die Preffe, ihre nothwendige Vergrößerung und die Ver­breitung. 4. Arbeitsnachweise und Arbeiter- Sekretariate.

er die

Ein Bedürfniß zu der kriminellen Verfolgung des Vertrags­bruchs ist auch bezüglich des Gesindes mit nichten nachzuweisen; wenn Länder wie Frankreich   und die Vereinigten Staaten   von Amerika   ohne die strafrechtliche Bedrohung des Gesindevertrags­

5. Die Tattit unserer Gewerkschaften gegenüber den Angriffen bruchs auskommen, wenn auch in Deutschland   Bundesgebiete be= auf das Koalitionsrecht. stehen, in denen der polizeiliche und strafrechtliche Erfüllungszwang des Gesindevertrags unbekannt ist, ohne daß behauptet werden Zum Weberstreik in Krefeld  . Die Deutsche   Boltswirth- tönnte, die Gesindeverhältnisse seien dort minder befriedigend als schaftliche Korrespondenz" brachte vor einiger Zeit eine Besprechung in den Theilen des Reichs, in denen an der Bestrafung des Vertrags­Parlamentarisches. des Streits der Stoffieber, die anscheinend in Fabrikantenkreisen bruchs festgehalten wird, so ist es wahrlich für die Gesetzgebung fein unliebsam berührt hat. In der Rheinisch- Westfälischen Zeitung", besonderes Wagniß, in dieser Beziehung das Gesinderecht mit dem In der Budgetkommiffion des Reichstage sind die Neferate dem Organ der Großindustriellen, ergreift nun ein Krefelder heutigen Arbeitsrecht in Uebereinstimmung zu bringen. Es wäre bertheilt worden. Referenten für den Militäretat find: Graf   Industrieller das Wort, um gegen den katheder sozialistischen interessant, an der Hand einer zuverlässigen Statistik die Frage zu Roon und Dr. v. Hertling für die fortdauernden Ausgaben, Gröber Standpunkt, wie Besprechung des Streits in der prüfen, ob im Verhältniß der Vertragsbruch des Gesindes in Elsaßz­und Graf Klindowström für die einmaligen Ausgaben. Die Er- uns intereffirt nur eine Stelle des Eingesandts, die in politischer dürfte zur Zeit kaum vorhanden sein, die Wahrscheinlichkeit spricht Er- Wolfswirthschaftlichen Korrespondenz" nennt, zu polemifiren. Lothringen   häufiger ist als in Altpreußen  . Eine solche Statistik nennung von Referenten für den mit der neuen Militärvorlage zusammenhängenden Nachtragsetat ist noch vorbehalten. Für die Hinsicht den krassen Unternehmerstandpunkt zum Ausdruck bringt. aber dafür, daß die verneinende Antwort die richtige wäre. Marine und Kiautschou   find Abg. Lieber und Graf Stolberg Die Volkswirthschaftliche Korrespondenz" hatte in bezug auf die zu Referenten bestellt, für die Post- und Telegraphenverwaltung gemischte Kommission, die zur Schlichtung von Streitigkeiten ein­Dr. Paasche und Lingens, für das Auswärtige und die Kolonien gesetzt war, geschrieben: Prinz Aremberg und Dr. Haffe. Für die Reichseisenbahnen sind Arbeitgeber wie Arbeitnehmer vertreten sein werden, vollzieht sich Mit dieser Einrichtung der gemischten Kommission, in welcher Möller- Duisburg und Dr. Müller- Sagan bestellt. geradezu ein Umschwung in den Arbeitsverhältnissen Krefelds  . Bum ersten Mal tritt in dieser gemischten Kommission der Krefelder  Weberstand als selbständiger Faktor auf, mit dem die Arbeitgeber fünftig zu rechnen haben werden."

Wie gemeldet wurde, soll Abg. Dr. Lieber beim Reichstage den Antrag eingebracht haben, das Gehalt des Staatssekretärs des Reichsamts des Innern um 6000 M. zu fürzen. Der Staats­fekretär des Reichsamts des Innern hat das bei weitem größte Reffort und bezieht jetzt ein Gehalt von 50 000 m., worin 14 000 m. Repräsentationstosten enthalten sind, auf die er als Stellvertreter des Reichskanzlers Anspruch hat. Die übrigen Staatssekretäre sollen nach dem jezigen Etat ein Gehalt von je 30 000 m. erhalten. Sie bezogen bisher je 24 000 M. Die schon im vorigen Etat enthalten gewesene Erhöhung auf 30 000 m. war bekanntlich vom Reichstag gestrichen worden, da zuerst die inzwischen beim Reichstage bean­tragten Gehaltserhöhungen der Unterbeamten erfolgen sollten. Zentrumsabgeordnete erklären es für unglaublich, daß Herr Lieber eine solche Forderung gestellt haben sollte. In den amtlichen Druck sachen ist der Antrag jedenfalls noch nicht zu finden.

Der frühere Reichstags- Abgeordnete Schultz- Lupih ist gestorben. Er war am 26. März 1831 zu Rehna   in Mecklenburg   geboren und bertrat von 1887/90 und von 1893/98 den Wahlkreis Salzwedel   im Reichstage. Er gehörte der Reichspartei an und war als nicht agrarischer Landwirth bei den Agrariern wenig beliebt, zumal er als tüchtiger Fachmann gelten mußte. Ins preußische Abgeordnetenhaus war er schon 1882 gewählt worden.

Steinseher, Stuckatenre, Zimmerer).

An die Bauarbeiter Deutschlands  ( Bau- Hilfsarbeiter, Dachdecker, Maler, Maurer  , Ofensetzer, Der von der unterzeichneten Kommission bereits am 1. November vorigen Jahres einberufene Bauarbeiter- Kongreß findet zu Berlin   statt am 20. und 21. März 1899 in Keller's Festsälen, Koppenstr. 29.

Am Sonntag, den 19. März, 7 Uhr Abends, findet in dem selben Lokale eine Vor- Versammlung zwecks Konstituirung des Kongresses statt.

Die Tagesordnung ist wie folgt feſtgefeßt: 1. Der Bau­schwindel, das Submissionswesen, ihre Ursachen und Wirkungen. 2. Die Unfallgefahr und Mißstände in sanitärer Beziehung im Bau­gewerbe. 3. Anträge.

Bauarbeiter Deutschlands  !

Hamburg  , Neue Brennerstr. 16, 1. Et.

Hamburg, den 7. Januar 1899.

Hierauf entgegnet der Krefelder   Fabrikant:" Sofern aber be rechtigt wäre, was Ihr Herr Mitarbeiter von dieser Kommission" rühmt, so wird den Krefelder   Industriellen kaum ein besserer Rath zu geben sein, als besagte gemischte Kommission" auf dem Papier stehen zu lassen, im übrigen aber eine straffe und zielbewußte Unternehmer- Organisation dauernd sich zu schaffen, in der die Solidarität der gesammten Arbeitgeber so deutlich ausgeprägt wird, daß man gemischter Kommissionen" und vermittelnder Eingriffe ent­rathen kann."

Es kann dahin gestellt bleiben, ob überhaupt zu irgend einer Beit die Bestrafung des Arbeitsvertragsbruchs im Allgemeinen und des Gefindevertragsbruchs im Besonderen mit Gründen gerechtfertigt können. Auch zugegeben, daß dies der Fall ist, so fehlt es doch heute werden konnte, die auch vor dem Forum der heutigen Kritik bestehen an jeder Berechtigung, die Erfüllung eines solchen Vertrages mit öffentlicher Strafe zu bedrohen, nach­dem die Rechtsentwickelung dahin geführt hat, die Erfüllung aller Güteraustauschverträge als Sache des Zivilrechts und der zivil­rechtlichen Exekution zu betrachten. Der historische Ausgangspunkt der Bestrafung des Vertragsbruchs war der Standpunkt des älteren Rechts, wonach in diesem die Verlegung eines Treuverhältnisses und der daraus entspringenden Dienstgewalt des Arbeitgebers und in Folge dessen auch eine Auflehnung gegen die Obrigkeit und die staatliche Autorität zu erblicken sei. Dieser Standpunkt mochte immerhin auf dem Boden einer Dienstboten Organisation ver theidigt werden können, kraft deren der Dienstbote die Gewißheit besaß, bei gutem Betragen sein ganzes Leben in dem Also eine vermittelnde Stellung zwischen Unternehmer und Ar- selben Hause zuzubringen und dort auch in beiter wird abgelehnt und rücksichtslos die Diktatur des Unternehmerschlechten Tagen versorgt zu werden. So Tange verlangt. Ist das der Standpunkt der gesammten Unternehmer, der Patriarchalismus lebendige Straft besaß und der Dienstbote dann ist auf's Neue ein Konflikt zu befürchten, denn der Zweck der sich demgemäß wirklich als mit der Familie des Dienstgebers fest eingesetzten Kommission ist klar ausgesprochen und der Standpunkt verbundenes Glied fühlte, konnte die Bestrafung des Vertrags­des Einsenders schlägt den Vereinbarungen geradezu ins Gesicht. bruchs auch von denjenigen befürwortet werden, welche einer ein­Das Gewerkschaftskartell in Wiesbaden   ein politischer seitigen Berücksichtigung der Interessen des Dienstgebers in dem Verein. Dem Schöffengericht in Wiesbaden   lag am Dienstag Gesinderecht widerstrebten. Die ehemalige Organisation die Frage zur Entscheidung vor, ob das Gewerkschaftskartell ein ist aber dahin und wird troz aller Galvanisirungsversuche nicht politischer Verein im Sinne des preußischen Vereinsgesetzes und wieder auferstehen, die früheren Voraussetzungen der Bestrafung des deshalb zur Einreichung seiner Statuten und eines Berzeichnisses Gesindevertragsbruchs find damit beseitigt, und so erweist sich die seiner Mitglieder bei der Polizeibehörde verpflichtet sei. Die letztere Fortdauer der Bestrafung auch im neuen Jahrhundert als eine jener hat sich auf diesen Standpunkt gestellt, den Obmann oder Ver- Einrichtungen, von welchen Jhering so treffend gesagt hat, daß ihr trauensmann des Kartells, Karl Maurer, aufgefordert, Statuten letter Grund nur in dem sozialen Uebergewicht zu suchen ist, das und Mitgliederverzeichniß einzureichen und als dieser sich dessen ent eine Klasse von Personen auf Kosten einer anderen schieden weigerte, Strafantrag gegen ihn gestellt. Maurer bestritt, se lasse erlangt. Es ist wahrhaftig kein Ruhmestitel der deutschen  daß das Kartell ein Verein sei, und behauptete, es sei eine lose Gesetzgebung, daß auch im neuen Jahrhundert das positive Recht Vereinigung von Delegirten aller Gewerkschaften, eine Kommission, solche Ueberbleibsel der juristischen Steinzeit deren Versammlungen ganz öffentlich seien und an denen Jeder kennt!"

daran theilnehmen könne, der an der Hebung der sozialen Lage der Die Unfallstatistik der sächsischen Staatsbahnen weist, nach Arbeiter mitarbeiten wolle. Das Schöffengericht erachtete das Angabe des Vogtländischen Anzeigers", für das Jahr 1897 eine Kartell als einen Verein im Sinne des Gesetzes und schloß dies im Verminderung der Unfälle auf. Es wurden verlegt Wesentlichen daraus, daß es sich um eine dauernde Vereinigung 192 Personen gegen 217 im Jahre 1896 und getödtet 55 Per­handle, indem die Delegirten von vornherein auf ein Jahr gewählt fonen gegen 60 im Jahre 1896. Befördert wurden von den sächsi­würden. Das Urtheil lautete demgemäß auf 25 Mark Geldstrafe. fchen Staatsbahnen im Jahre 1897 insgesammt 52 770 107 Personen. Gegen das Urtheil ist sofort Berufung an das Landgericht eingelegt unter den Verunglückten befanden sich 201 Bahnbedienstete; worden und event. wird sich auch noch das Oberlandesgericht in von diesen sollen 191 durch eigene" Schuld verunglückt sein. Diese Frankfurt   mit der Frage zu beschäftigen haben. Angabe wird schwerlich zutreffen."

Soziales.

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Schul- Hygiene. Der Magistrat von Würzburg   hat be­schlossen, die an tranten Zähnen leidenden unbemittelten Voltsschüler durch einen Zahnarzt unentgeltlich behandeln zu Lassen, soweit die Eltern ihre Einwilligung geben. Auch die unent­geltliche Behandlung anderer Erkrankungen, so der Ohren und des alfes, wird für den Fall beabsichtigt, daß die ersterivähnte Maß­regel sich bewährt.

Zu Gunsten der Feuerbestattung hat sich der Aerztliche Bezirksverein München geäußert. In der Sigung vom 28. Dezember v. J. wurde einstimmig folgende Resolution an­genommen: Die Feuerbestattung besitzt in gesundheitlicher und ökonomischer Beziehung wesentliche Vorzüge vor dem Begräbniß, zur Nothwendigkeit wird sie in Zeiten verheerender Voltsseuchen. Darum spricht sich der Aerztliche Bezirksverein München für die alsbaldige Erbauung von Leichenöfen, so vor allem in München  , aus und für die fakultative Benutzung derselben."

Vier Jahre vorher hatte unser inzwischen verstorbener Partei­genosse Grillenberger in der bayerischen Abgeordnetenkammer die fakultative Zulassung der Feuerbestattung vergeblich beantragt.

Lehte Nachrichten und Depeschen.

Wir ersuchen Euch nun, zur Beschichung und zu den den Kongreß beschäftigenden Fragen Stellung zu nehmen. Die wichtige Tages­ordnung macht eine zahlreiche Vertretung nothwendig. Alle größeren Orte müssen für sich mindestens einen und mehrere Krankenversicherung. Der Nationalen Krankenkasse der fleine Orte gemeinschaftlich einen Delegirten entsenden. Der Kongreß deutschen   Gold und Silberarbeiter und verwandter muß eine imposante Demonstration werden gegen die Mißstände im Berufsgenossen( E. H.) in Schwäbisch Gmünd   ist vom Reichskanzler­Baugewerbe, in Bezug auf Unfallverhütung und sonstige sanitäre amt aufs Neue die Bescheinigung ertheilt worden, daß fie, vorbehalt­Einrichtungen. Bezüglich der Delegirtenwahl selbst lassen wir lich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des§ 75 des den Berufsgenossen der einzelnen Orte vollständig freie Strantenversicherungs- Geseges genügt. Hand darin, ob sie gemeinschaftliche oder Branchenvertretung wählen. Besonders machen wir darauf aufmerksam, daß alle Mit der Frage der Zulassung der Frauen zum ärztlichen die Beschickung des Kongresses und dessen Thätigkeit betreffenden Beruf wird sich eine Konferenz medizinischer Sach Verhandlungen nirgends in Versammlungen der Verbandszahlstellen verständiger beschäftigen, die dieser Tage im Reichsamt oder eines Fachvereins, sondern nur in eigens zu dem Zwecke einzu- des Innern abgehalten werden soll. Wie die Süddeutsche berufenden öffentlichen Versammlungen erfolgen dürfen. Nur in Reichskorrespondenz" mittheilt, nimmt die badische Regierung solchen öffentlichen Bersamnilungen sind die Kongreßdelegirten zu zu der Sache folgende Stellung ein. wählen, und zwar als Vertreter der Angehörigen eines Berufes oder Der jezige Zustand, wonach den Frauen an einer Anzahl von der gesammten Bauarbeiterschaft eines Ortes, niemals als Vertreter Hochschulen des Deutschen Reiches   wohl der gastweise Besuch irgend eines Vereins. Etwaige Anträge für den Kongreß find der medizinischer Vorlesungen und die gastweise Theilnahme an den Unterzeichneten spätestens bis zum 19. Februar zu unterbreiten. Die praktischen Uebungen eingeräumt, dagegen, auch wenn sie das selben werden dann vierzehn Tage vor dem Stattfinden des Kongresses Reifezeugniß eines humanistischen Gymnasiums besigen, in öffentlich bekannt gegeben. Für die örtlichen Vorarbeiten ist in Folge des Ausschlusses von der Immatrikulation und mangels der Berlin   ein Lokalfomitee ernannt, bestehend aus je einem Vertreter durch die Prüfungsordnung verlangten förmlichen Abgangszeugnisse der in Frage kommenden Berufe. Alle Sendungen und Anfragen die Zulaffung zu den Prüfungen verjagt wird, enthalte eine find zu richten: Für das Lokalkomitee an Aug. Vogel, Berlin  , Unbilligkeit und einen inneren Widerspruch, dessen Beseitigung nicht Wien  , 6. Januar.  ( B. H.) Infolge falscher Weichenstellung Weidenweg 35; für die Unterzeichnete an Th. Bomelburg, länger werde aufgeschoben werden können. Es sei auch auf die entgleifte heute früh bei der Station Heiligenstadt ein Stadtbahn­Dauer nicht haltbar, daß den Frauen zwar materiell die auf Möglichkeit gewährt wird, den vorgeschriebenen Anzug. Der Lokomotivführer wurde dabei getödtet. London  , 6. Januar.  ( W. T. B.) In dem benachbarten stalten die für die Zulaffung zu den ärztlichen Prüfungen Barting explodirte heute Nachmittag ein neuer Keffel auf der nachzuweisende und allgemeine Fachbildung zu erwerben, daß sie aber in formeller Hinsicht von Hewett'schen Schiffswerft. Das ganze, einen Raum von mehreren der Prüfung felbst ausgeschlossen und damit, wenn sie die erworbenen Kenntnisse leitende Ingenieur und acht oder neun andere Personen wurden getödtet, Morgen einnehmende Grundstück wurde zerstört. Der die Arbeiten und Fertigkeiten praktisch verwerthen wollen, lediglich den Kur breißig bis vierzig verwundet. Der Zustand mehrerer der Verletzten pfuschern gleichgestellt werden. Zur Beseitigung dieses Zustandes ist bedenklich. Durch die Gewalt der Explosion wurden die in un fei eine entsprechende grundsägliche Regelung geboten und zwar dürfte dieselbe im Wege einer Vereinbarung zwischen den be­theiligten Landesregierungen über bestimmte einschlägige Vorschriften herbeizuführen sein. Doch müsse daran festgehalten werden, daß die Frauen die Zulassung zu den ärztlichen Prüfungen nur er- Liberté" und" Débats" veröffentlichen eine offiziöse Note, aus Paris  , 6. Januar.  ( B. H.  ) Die offiziöfen Blätter Temps", halten können, wenn fie die schul und fachwissen welcher hervorgeht, daß die Regierung dem Rasfationshof alle fchaftliche Ausbildung nachweislich in dem gleichen Maße genossen haben, wie sie bei männlichen Prüfungs- geheimen Schriftstücke übermittelt hat. Nach der Note besteht fein allergeheimstes Doissier, es bestehen auch keine Berlin   und Umgegend. Kandidaten gefordert wird. Was aber das Erforderniß der teine Raiserbriefe und Briefe Dreyfus, Ueber den Streit der Bauarbeiter auf dem Bau Bleibtreu der Frauen lediglich formelle Gründe und Bedenken entgegenstehen hinzufügt, die Regierung wiffe nicht, ob derartige Briefe bestanden Immatrikulation betrifft, so wäre, soweit der Leyteren hinsichtlich den Kaifer. Zu bemerken ist noch, daß diese offiziöse Note Straße 24 in Charlottenburg   bringt die Charlottenburger( wenigstens für das medizinische Fachstudium), ein angemessener Neue Zeit" eine unrichtige Darstellung. Sie berichtet, daß die Arbeiter in den Streit traten, weil ihrem Ber- Ersatz dafür durch Feststellung einer besonderen Form für die regel- hätten und zerstört worden seien. Es geht hieraus hervor, das Langen   auf Wiedereinstellung zweier entlassener Arbeiter nicht statt- mäßige Aufnahme der Frauen als Universitätsangehörige mit der aller Wahrscheinlichkeit nach gefälschte Kaiserbriefe be­gegeben wurde. Wie uns berichtet wird, ist der Sachverhalt Maßgabe zu schaffen, daß die so gestaltete Aufnahme der Immatri- standen haben, daß sie aber bereits vor längerer Zeit vernichtet Wegen schlechter Arbeitsbedingungen hatten am für weibliche Kandidaten der Medizin vorzunehmende Regelung auch Der amerikanische   Gesandte hat in Uebereinstimmung fulation gleichfommend zu betrachten sei. Es sei angemessen, die worden sind. Peking  , 6. Januar.  ( Meldung des Reuter'schen Bureaus".) 27. Dezember die Steinträger die Arbeit eingestellt. Am nächsten Tag wurden 22 Maurer entlassen, trotzdem die Streitigkeiten mit gleichzeitig auf die weiblichen Kandidaten der Zahnheilkunde mit den ihm aus Washington   zugegangenen Weisungen gestern den Steinträgern bereits wieder beigelegt waren. Als bald auszudehnen. ernsten Einspruch erhoben, daß Frankreich   oder sonst einer ein darauf wieder Arbeiter eingestellt wurden, verlangten die Ueber die Bestrafung des Vertragsbruchs bes Gefindes zelnen Macht in Shanghai   eine Erweiterung der Konzession bewilligt dort Beschäftigten die Einstellung der Entlassenen. Dieser schreibt Ludwig Fuld in der Sozialen Praxis": werde. Der Gesandte bestand auf einer Ausdehnung der bestehenden Wunsch bon der Lohnkommission der Maurer dem Während das moderne Necht die strafrechtliche Erzwingung der Niederlassung auf internationaler Basis. Der englische   Gesandte Baumeister   unterbreitet. Leider fand die Kommission tein Gehör, Erfüllung eines Arbeits- und Dienstvertrages durchaus verwirft, hat gegen die neuen Bestimmungen über Minen und Eisenbahnen denn sie wurde kurzer Hand vom Bau gewiesen. Durch diese schroffe während es der in dem Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen An- formell Einspruch erhoben. Behandlung, die der Kommission zu theil wurde, die in bescheidener schauung durchaus widerspricht, die Erfüllung eines solchen Ver- Manila, 6. Januar.  ( Meldung des Neuter'schen Bureaus.) Weise ihre Wünsche zum Vortrag gebracht hatte, sahen sich die trags durch andere als zivilrechtliche Mittel herbeizuführen, wird Aquinaldo ist noch Präsident der Republik der Filipino's  . Die Arbeiter veranlaßt, ihrem Verlangen dadurch einen größeren Nach- auch nach dem Beginn des 20. Jahrhunderts in weitaus dem Mehrheit des neuen Kabinets gehört der Kriegspartei an. Das Eins druck zu geben, daß nunmehr sämmtliche Maurer die Arbeit ein- größten Theile des Reichs der Vertragsbruch des Gefindes straf- geborenen- Blatt Independencia" sagt, die Lage sei sehr ernst und stellten. Der Verband der Maurer hat hierauf über den Bau die rechtlich verfolgt werden, ja noch mehr, der polizeiliche Zwang lasse nur zwei Möglichkeiten zu: entweder Verzicht der Amerikaner Sperre verhängt. zur Erfüllung wird auch unter der Herrschaft des neuen bürger- auf die Einverleibungspolitik oder langandauernden blutigen Krieg Hierzu 2 Beilagen.

Die Kommission für Bauarbeiterschutz. Bömelburg, Bringmann, Drewes, Hempel, Maurer  . Zimmerer. Ofensezer. Bauarbeiter. Kaufhold, Kaulich, Krens, Steinfeger. Ofensetzer. Bauarbeiter. Baeplow, Schrader, Sittenfeld, Thielberg, Bimmerer. Zobler, Wagner, Bentler, Steinfeger.

Maurer.

ein anderer.

wurde

Maler.

Studateur,

Maler.

Gewerkschaftliches.

Studateur.

mittelbarer Nähe der Unglücksstelle gelegenen Arbeitshäuser zerstört; auf eine Entfernung von einer halben englischen Meile sind die Fensterscheiben zertrümmert.

Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von May Bading in Berlin  .

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