Ein Soldat ermordet? Eine auffallende Meldung bringt der Anz. f. d. Havell.". Sie lautet: Auf dem Tegeler Schieß= platz ist Mittwoch Abend ein Militärposten, ein Solbat bes Garde- Grenadierregiments Königin Elisabeth zu Charlottenburg, von Zivilpersonen erschossen worden; gegen 10 Uhr Abends, als der Mann abgelöst werden sollte, wurde er todt aufgefunden. Die Thäter find vermuthlich Kugelsucher. Im Feftungsgraben der Spandauer Zitadelle ist vorgestern eine Flasche gefunden worden, die einen beschriebenen Zettel enthielt. Durch diese Post theilt ein Manu namens August Brummer mit, daß er sich in der Havel ertränken wolle; seine Leiche werde man in der Gegend von Tegelort finden. Er nehme sich aus Eifersucht das Leben; 5000 M. Habe er am linken Bein festgebunden. Zum Schluß bat er den Finder, an seine Frau Rosalie geb. Haase, Grüße zu bestellen. Irgend eine Ortsbezeichnung war auf dem Zettel nicht vorhanden. Der Fund ist der Spandauer Polizei übergeben
worden.
den der
gierung beabsichtigt, angesichts alles deffen, über die Angelegenheit nicht ein wirkliches Verschließen gemeint, es genüge der Steinarbeiter wieder gewählt worden ist, hat die Aufgabe, neue Entschlüsse zu fassen, wünscht aber vorher zu wissen, der Ausschluß des öffentlichen Verkehrs. Die be- Streitigkeiten innerhalb der Organisation zu schlichten, Beschwerden welches Verfahren in dieser Frage in ihrem Verwaltungsbereich be- treffenden Gastwirthe seien nur verpflichtet, die gewöhnlichen zu erledigen, die Kassenführung zu prüfen und die Abrechnung aufobachtet worden ist. Gäste innerhalb der verbotenen Zeit nicht im Lokal zu dulden, zustellen. Die Kommission besteht aus Mitgliedern, die in verschiedenen Städten Deutschlands wohnen.- Hirtmann vertrat die Ansicht, daß unbeschadet ihres Anspruchs auf den Fremdenverkehr. In dem Meineids- Prozek gegen den ehemaligen Kriminal- das Bestehen einer Institution mit den weitgehenden Befugnissen kommissar Egon Grützmacher und Genossen ist Termin am 13. der Kontrollkommission nicht im Interesse der Organisation liege. und 14. d. M. vor dem Schwurgericht des Landgerichts I anberaumt Die Reisen, welche die Kommission wegen Aufstellung der Abworden. Grüßmacher soll bekanntlich die unverehelichten Weirauch rechnung mehrmals jährlich nach Berlin machen müsse, tosten der und Becker in einer Chefcheidungssache gegen einen Lübecker Wein- Organisation eine nicht unbeträchtliche Summe, die man zu anderen händler zum Meineide angestiftet haben. Er wird von den Rechts- Zwecken besser verwerthen könnte. Dagegen ist Redner der Meinung, daß die Kommission als Beschwerde- Instanz weiterbestehen könne. anwälten Wronker und Dr. Ivers, die Weirauch vom Rechtsanwalt Sowohl dieser wie einige andere Redner kritisirten das Ver Leonh. Friedmann vertheidigt, während der Angeklagten Beder der halten der Kommission in bestimmten Fällen. Das Kontroll Rechtsanwalt Margoninsty als Offizialvertheidiger zugewiesen ist. kommissions- Mitglied Dennert aus Birna trat Aufgehoben wurde gestern vom Reichsgericht ein Urtheil des Kommission gemachten Vorwürfen entgegen und berief sich Landgerichts Kiel vom 24. September v. J., laut welchem der darauf, daß die Kommission vom Kongreß der Steinarbeiter DeutschRedakteur der„ Schlesw.- Holst. Volkszeitung", Genoffe A. Lütjens, lands eingesetzt, daß sie daher nur einem solchen Rechenschaft über wegen Beleidigung der Armenverwaltung zu Neumünster zu 100 m. ihre Thätigteit geben brauche und auch nur der Kongreß über Be Geldstrafe verurtheilt worden war. Die Sache wurde an die Vor- stehen oder Aufhebung der Kommission zu entscheiden habe. Das instanz zurückgewiesen, weil§ 186 des Str.-G.-B. nicht richtig an- Vorgehen gegen die letztere sei auf das Betreiben einiger Berliner gewandt worden sei. Stänker zurückzuführen. Angesichts der Streitigkeiten, welche bes ständig unter den Berliner Mitgliedern der Organisation obwalten, seien die auswärtigen Kollegen der Meinung, daß die Zentralleitung nach Ablauf ihrer Wahlperiode nicht wieder in Berlin ihren Siz haben dürfe. Thomas trat entschieden für das Vereinigung deutscher Kammgarnspinner. Die Vereinigung Weiterbestehen der Kommission ein, da deren Thätigkeit im Interesse hat ein Birkular erlassen, in welchem sie auf den jüngsten Beschluß der Organisation geboten sei. Nachdem noch mehrere Redner für bezüglich der Beschränkung der Erzeugung um 20 pet. hinweist und und wider gesprochen hatten, zog Hirtmann eine im Sinne bekannt giebt, daß zu weiterer Steuerung der ungesunden Lage seiner Ausführungen gehaltene Resolution zurück. Ein Beschluß in ferner noch vereinbart worden sei, bei fünftigen Garnabschlüssen dieser Angelegenheit wurde nicht gefaßt. Der Vertrauensmann eine gewisse Begrenzung der Ablieferungstermine eintreten zu lassen. Fischer hat den streifenden Krefelder Webern 50 M. gesandt. Die Hierzu sehen sich die Spinnereien genöthigt, weil vielfach Abschlüsse, Bersammlung erklärt sich damit einverstanden und bewilligte für selbst bei abgesprochenen festen Ausnahmeterminen, Verzögerungen den Weberstreit noch weitere 50 M. Abermals 100 M. sollen nach in der Abnahme auf ganz unbestimmte Zeit erfahren, welche den Ausbruch des Ausstandes der Sammetweber abgesandt werden. Spinner in seinen Dispositionen, sowohl hinsichtlich der Produktion als auch der Deckung mit dem Rohmaterial auf das Empfindlichste Rigdorf. Die Möbelpolirer hielten am 2. Januar ihre regelstören. Für Abschlüsse gelten als äußerste Abnahmefrist, sofern eine mäßige Versammlung ab. 8ur Diskussion stand die Kranken- und fürzere nicht ausdrücklich vereinbart wurde, sechs Monate bei roh Sterbe- Unterstügung. Nach einer regen Diskussion wurde folgende weißen, zwölf Monate bei bunten Garnen. Sollte der Abschluß bei Resolution angenommen: Der Vorstand wird ersucht, festzustellen, Ablauf der vereinbarten Abnahmefrist mangels Dispositions- ob ohne eine Erhöhung des bisherigen Beitrages eine Erhöhung ertheilung nicht erledigt sein, so kann der Spinner zwar eine ver- des Krankengeld Zuschusses möglich ist. Von einer Unterstützung bet längerte Abnahmefrist von höchstens sechs Monaten zugestehen, doch Todesfällen nahm die Versammlung Abstand. ist in solchem Falle dem Abnehmer für jeden halben Monat späterer als ursprünglich vereinbarter Abnahme von 1/4 pEt Zinsen zu berechnen.
Unternehmer- Verbände.
Soziale Rechtspflege. Direttricen unterstehen keiner Fabrikordunng. Der Fabrikant Heßkel hatte die Direttrice Sch. am 13. Oftober entlassen und ihr das Gehalt für den ganzen Monat ausgezahlt. Fräulein Sch. begnügte sich aber nicht damit, sondern verlangte später im Klagewege noch 320 M. für die Monate November und Dezember. Sie machte vor dem Gewerbegericht geltend, als Direttrice hätte sie erst am Quartalsanfang nach sechs Wochen vorher erfolgter Kündigung entlassen werden können. Demgegenüber berief sich der Beklagte auf seine Fabritordnung, wonach die Kündigung am 15. jeden Monats zum 1. des folgenden Monats erfolgen fönne. Die Klägerin hätte somit keinen Anspruch mehr, da sie das volle Monatsgehalt bekommen habe, obwohl fie bereits am 13. Oktober entlassen worden sei. Er sei aber auch berechtigt gewesen, sie sofort zu entlassen. Viele Arbeiterinnen, eine der Klägerin gleichgestellte Lageristin und eine andere, als Brokuristin ihr übergeordnete kaufmännische Angestellte hätten für den Fall, daß Fräulein Sch. nicht entlassen werde, ihre Stellungen aufgeben wollen, weil die Klägerin sie verlegend behandelt habe. Es stehe ihm, dem Beklagten, hiernach der§ 133 b der Gewerbe Ordnung zur Seite, worin mit bezug auf Betriebsbeamte, Wertmeister 2c. folgendes Verein deutscher Spiegelglas- Fabrikanten in Köln . Wie bestimmt werde: Jeder der beiden( vertragschließenden) Theile kann die Köln . Zeitung" erfährt, haben die deutschen Spiegelglasvor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Innehaltung Fabrikanten das zwischen ihnen bestehende Syndikat um zwei Jahre einer Kündigungsfrist die Aufhebung des Dienſtverhältnisses ver- verlängert. Gleichzeitig sind Verhandlungen beschlossen worden, um langen, wenn ein wichtiger, nach den Umständen zur Unterbringung der erheblich sich steigernden deutschen HervorDes Falles die Aufhebung rechtfertigender bringung eine gemeinschaftliche Verkaufsstelle für die Ausfuhr ins Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt nach Leben zu rufen. der Meinung des Beklagteu bor. Als Zeugin wurde
werde.
Versammlungen.
Dem Kutscher werden
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Sozialdemokratischer Agitationsverein Stralsund Franzburg . Rügen. Sonntag, den 8. Januar, Bormittags 10 Uhr, bet Mörschel, Jüdenstraße 35/36: Generalversammlung.
Verein der Buchdrucker und Schriftgieker für Nigdorf Brit. Vereinsbrauerei, Hermannstr. 2.
Sonntag, den 8. Januar, Nachm. 1 Uhr: Deffentliche Versammlung in der
Verband deutscher Barbiere, Friseure und Perrückenmacher. Gehilfen. Sonntag, 8. Januar, bei Schiller , Rosenthalerstr. 57: Gemüthliches Beisammensein. Anfang 5 Uhr.
Tischler: Berein. Heute Abend 81/2 Uhr, Melchiorstr. 15: Generals Versammlung. Mitgliedsbuch legitimirt.
Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 8. Januar, Vormittags 9 Uhr, im großen Festsaal der Berliner Ressource, Kommandantenstr 57: Versammlung. Freireligiöse Borlesung. Um 11 Uhr Vormittags, ebendaselbst: Vortrag des Herrn Wilhelm Bölsche :„ Johannes Keppler ." Gäste willkommen.
Vermischtes.
Aus Bozen wird gemeldet: Der 72jährige Bergführer Bernardo Mariano aus Sagron, welcher 1882 die berühmte erste Besteigung des Sasso di Maor mit dem Wiener Hochtouristen Diamantini ausführte, wurde, nachdem er 25 Tage vermißt war, in einem Abgrund zerschmettert aufgefunden. Der Absturz erfolgte bei der Gemsjagd.
die Lageristin B. vernommen. Sie bestätigt, daß sie und die erste Lageristin, sowie eine Anzahl Puzfeder- Arbeiterinnen wegen des Benehmens der Klägerin hätten aufhören wollen, bei Heßfel zu arbeiten. Ueber dieses Benehmen selbst befragt, konnte Die Droschkenkutscher haben nach den verflossenen Feiertagen die Zeugin mur bekunden, die verlegende Behandlung" habe die Ende vorigen Jahres begonnene Streitbewegung wieder beHauptsächlich darin bestanden, daß die Direttrice statt gommen, un, nach der bisherigen Taktit, gegen die betreffenden FuhrFräulein Lehmann und Fräulein Schulze zu den herren im Einzelnen vorzugehen, auch fernerhin zu verfahren. Zu Arbeiterinnen immer gesagt habe: Die Schulze, die Lehmann. Auch diesem Zwecke fand bereits am Donnerstag die erste Versammlung Wegen andauernden Schneefalles mußten in Airolo die sonst vermochte die Zeugin dem Fräulein Sch. nur einen Mangel an für den Osten Berlins bei Stechert am Andreasplay statt. Die Ver- Räumungs- und Bergungsarbeiten eingestellt werden. In wenigen Höflichkeit vorzuwerfen. Der Gerichtshof verurtheilte den Beklagten fammlung war start besucht und nahmen auch viele Frauen an der Stunden erreichte die Schneeschicht im Thal einen Meter, auf den zur Zahlung der 320 Mart und der Vorsitzende führte begründend selben theil. Schulz referirte über den ersten Gegenstand der Höhen zwei bis drei Meter. Damit tritt der erste gefährliche Zeitaus: Als Direttrice sei die Klägerin thatsächlich den Betriebsbeamten Tagesordnung: " Das rigorose Borgehen der Ring Fuhr punft für einen größern Nachsturz ein. Auch die Lawinengefahr im Sinne des§ 133 zuzurechnen und habe somit Anspruch auf das Recht, herren und welche Stellung haben wir dazu einzunehmen?" Die hat sich gegen früher verdreifacht. Hält aber die gelockerte Felsnur am Quartals ersten entlassen zu werden, nachdem ihr sechs Bezeichnung rigoroses Vorgehen, meinte der Redner, sei für das Gebahren masse am Sasso Rosso die erste starte Schneebelastung aus, so darf Wochen vorher gekündigt worden sei. Dieses Recht werde ihr auch dieser Herren eigentlich viel zu anständig, indem sich ein Fuhrherr angenommen werden, daß ein starker Nachsturz erst beim Eintritt nicht durch die gesetzlich vorgeschriebene Fabrifordnung ver- über feine organisirten Kutscher u. a. äußerte:" Die Strolche werde von Thauwetter erfolgen wird. Der Sicherungsdienst wird mit fümmert, benn legtere gelte nur für die Arich erst rausschmeißen, dann werden wir auch mit den Andern fertig!" verdoppelter Energie betrieben. Der Staatsrath ermächtigte den beiterinnen und könne nach der Gewerbe- Ordnung Ueberhaupt fei die Bewegung von Anfang an, wie beim Unter- Chef des technischen Dienstes, Veladini, und den Kantonsinspektor nicht auf die Direttrice angewendet werden. nehmerthum üblich, nur als das Wert einzelner Hetzer" be- Merz, unverzüglich mit den Sicherungsarbeiten gegen die LawinenHinfällig sei auch der andere, vom Beklagten geltend gemachte zeichnet worden, da es nach der Meinung dieser Herren den gefahr bei Airolo zu beginnen. Andererseits wird die Gotthardbahn Grund, denn ein wichtiger Grund" gemäߧ 133b der Ge- Tarameterfutschern ,, viel zu gut gehe". Richtsdestoweniger die Sprengung der Theile des Saffo Rosso, die abzustürzen drohen, werbe- Ordnung fei es nicht, wenn mehrere Arbeiterinnen und zwei ist aber die ganze Lebenshaltung derselben geradezu miserabel, in Angriff nehmen. Der schweizerische Bundesrath beschloß die Taufmännische Angestellte sich über die unhöflichkeit der wie vom Redner eingehend geschildert wurde. So scheint Subventionirung der zum Schuze Airolo's vorzunehmenden Arbeiten Klägerin beschwerten und drohten, sie würden der Fuhrherr Schuck in der Immanuelkirchstraße geradezu seitens der Eidgenossenschaft . die Arbeit niederlegen, wenn Fräulein Sch. nicht entlassen mustergiltig zu sein in der Behandlung seiner" Kutscher; für jeden derselben wird es zur Bedingung gemacht, im Hause des Herrn Schuck zu wohnen, damit sie auch unter genügender Kontrolle und Der Aufwiegler. Der Arbeiter W. flagte gegen die Güter immer in genügender Sicherheit sind. Unter Androhung der Küntransport- Gesellschaft beim Gewerbegericht und digung, die bereits an einem„ Aufheger" vollzogen war, wurden die verlangte wegen unberechtigter Entlaffung eine Lohnentschädigung. übrigen Kutscher gezwungen, sich dem partiellen Ausstand nicht anHiergegen machte der Vertreter der Beklagten geltend, der Kläger zuschließen. Als nunmehr in Folge des geringen Verdienstes einige habe seine Mitarbeiter aufgewiegelt, die Arbeit niederzulegen. Ge- bie Miethe nicht bezahlen fomiten, wurde denselben ebenfalls die meint ist die Arbeitsniederlegung von 18 Bodenarbeitern, die nicht Kündigung angedroht. Ein eingeschneiter Eisenbahnzug. Wie aus Budapest telegraphirt wird, ist in der Nähe von Iglo gestern ein Eisenbahnzug vollmehr für einen Wochenlohn von 18,50 Mart täglich achtzehn Bei einem anderen Fuhrherrn haben sich die Kutscher, zumeist ständig eingeschneit. 200 Arbeiter sind bemüht, die Strede frei zu Stunden arbeiten wollten. Die Verhandlung vor der Kammer VII ungeübte Leute, nicht einmal die erforderliche Livré anschaffen machen. 80 Passagiere sind von jeder Verbindung abgeschnitten. ergab, daß W. gar nicht zugegen war, als es zum offenen Stonflikt fam. tönnen, weshalb auch das betreffende Kommissariat für Fuhrwesen Der Kläger kehrte vielmehr erst um 101/2 Uhr Nachts von einem damit zögert, Fahrscheine zu ertheilen. Ueberhaupt versuchen es die Ein nence Goldfeld. Man schreibt der Wes.- 8tg." aus Geschäftsgange nach dem Boden zurüd und wurde auf die Frage, Fuhrherren wieder, wie bei dem vor fünf Jahren leider ungünstig von Canon City, wurde in einem Stupferbergivert zufällig eine Washington : Im Staate Colorado , fünf Meilen südwestlich was nun mit ihm werden solle, vom Bodenmeister Viekel sozusagen verlaufenen Streit, ganz ungeübte Arbeitslose einzustellen. Um nun Goldader entdeckt, die einen überraschend hohen Goldgehalt aufwvies: rausgeschmissen". Biekel, der als Beuge vernommen wurde, gab diesen die Anschaffung der Livré zu ermöglichen, hat z. B. Herr ca. 15 000 Doll. Goldera per Tonne. Die Kunde davon verbreitete an, er habe aus dem Benehmen des Klägers entnommen, schud mit einem bekannten Kleiderhändler am Alexanderdaß er ein Hauptaufwiegler gewesen sei. Der Hauptzeuge der Be- play einen sich schnell, und heute, wenige Wochen nach dem Bekanntwerden der flagten, der Arbeiter Gruhl, konnte auch nur sagen, daß von den per Lag 50 Pf. für den Mantel als Abzahlung berechnet, bis er Nachricht, find schon bei 3000 Goldſucher daselbst versammelt und betheiligten Leuten allgemein über die lange Arbeitszeit geben Betrag völlig bezahlt hat. Wird er aber vor Ablauf dieser Frist Klondyke,„ Dawson City" genannt, ist im Entstehen begriffen. Die eine neue Stadt, nach dem Muster der Goldgräberstadt des sprochen worden sei, und„ daß fie unter sich" ge entlassen, verbleibt der Mantel als Eigenthum des Händlers oder meint hätten, 18,50 Mart feien ein Der Zeuge will für den Fall, daß er nicht mitmache, mit dem Messer wenigen Ausnahmen das Vorgehen der Kutscher getadelt und für" Hotel Royal"," Klondyke Saloon" 2c. Nächster Tage soll die erste zu geringer Lohn. des Herrn Schuck. Bei alledem habe die bürgerliche Bresse mit Stadt ist bereits vermessen worden, und bei 1800 Lots find schon erstanden worden. Belte, 10-12 Fuß hoch, führen stolze Namen, wie bedroht worden sein. Der Kläger sei aber zur fraglichen Zeit nicht die Unternehmer Partei genommen. Mit dem Unterstützungsfonds nummer der täglichen Zeitung erscheinen. Das lezte Bulletin des zur Stelle gewesen. Nachdem ein Vergleich zu Stande gekommen der Fuhrherren scheint es aber schon au hapern, denn die Be- Nummer zu war, führte der Vorsitzende Dr. Meier folgendes aus: Er habe willigung der Forderungen ist vielfach eingetreten. Departements für Arbeiterangelegenheit in Washington bringt fol selber den Eindrud, daß 2. einer der Hauptunzufriedenen habe man bereits gedroht, mit Denunziationen wegen Auf- gende Mittheilungen über die im Klondykegebiet herrschenden gewesen sei. Im Prozeß entschieden aber nicht Eindrücke, reizung der Arbeitswilligen" vorzugehen und sind bereits schwarze Preise. Wehl wird in Dawson City zu 180 Doll. per Sack von fondern Thatsachen. Die Zeugen hätten nun nicht den Listen eingeführt, fodaß mehrere streitende Stutscher keine Austellung Büchse, Kohlenöl 40 Doll. und Whisky 75 Doll. per Gallone, verkauft; kondensirte Milch kostet 3 Doll. Entlassungsgrund, daß der Kläger feine mit erhielten. Das Unternehmerorgan kündigt an, daß vom Frühjahr Orangen und Zitronen gingen zu 11/ a Doll., Nepfel zu 1 Doll. per arbeiter aufgewiegelt habe, zu bekunden vermocht. Ein ab fein Lohn mehr, sondern nur 40 pct. der Tageseinnahme an Stick weg. Die ersten Gier, die antamen, wurden 18 Doll. per Vergleich sei deshalb angebracht. die Kutscher ausgezahlt werden sollen. Redner ist der Meimmg, Wir möchten dieser sehr nach dem Zuchthauskurs riechenden An- daß all' diese Drohungen die Kutscher von ihren gewiß bescheidenen Dutzend, Auſtern 20 Doll. die Büchse, Salz 50 Cents per Pfund be schauung gegenüber die Frage aufwerfen, wo denn der§ 123 der Ansprüchen nicht abbringen werden, im Gegentheil sie nur fester zuper Gallone verkauft; ein Mann verkaufte 2000 Gallonen Whisky zahlt. Der erste Brandy, der nach Dawson kam, wurde zu 75 Doll. Gewerbe Ordnung davon spricht, daß Aufwiegelung der Mit fammenschließen fönnen. Mit der bisherigen Unterstügung der eine Stunde nach seiner Anfunft zu 45 Doll. per Gallone und vers arbeiter", übrigens hier eine ganz falsch angewandte Bezeichnung, Streifenden von 2,50 M. pro Tag ist ein Jeder im Stande, den Kampf biente 60 000 Doll. bei dem Geschäfte. In einem Restaurant foftet ein Grund zur sofortigen Entlassung ist? im neuen Jahre aufzunehmen.( Lebhafter Beifall.) Knitter ein Teller Suppe 1 Doll., Mais und Milch 12 Doll., ein Stück ergänzte in der darauffolgenden Diskussion einige Ausführungen Suchen 75 Cents, eine Tasse Kaffee 1,25 Doll., ein Steal 31/ Doll., des Redners. Er spricht die Erwartung aus, daß die bisherige Gier auf Brot 2 Doll. u. f. w. Köche verdienen 1 Doll. per Stunde, Begeisterung auch fernerhin andauern und die Resolution vom Geschirrwascher 5 Doll. per Tag, Schmiede 8 Doll. per Stunde, Ars vorigen Jahre aufrecht erhalten werde. Ein Redner als Anhänger Für Gastwirthschaften auf dem Laude bestehen vielfach polizei- des Generalftreits wünscht, daß die Agitationskommission noch beiter verdienen im Freien 20 Doll., in der Werkstätte 10 Doll. per liche Vorschriften, wonach fie, auch wenn sie dem Fremdenverkehr dienen, gründlicher arbeiten bezw. aufräumen möge als bisher. Aehnlich Tag, alles mit voller Soft. Ein Arbeitslohn, der im Verhältniß zu beim Eintritt der gewöhnlichen Polizeistunde geschlossen werden äußern sich einige andere Redner. In seinem Schlußwort theilt dem theuren Lebensunterhalt färglich zu nennen ist. Ein Anzug müssen. Gegen eine dieser Berordnungen sollte sich der Gastwirth Schulz mit, daß es leider einigen Fuhrherren gelungen sei, durch kostet 200 Doll, für Barbieren bezahlt man 1 Doll., für Haarschneiden 2 Doll. Eine Nummer der in Dawson erscheinenden Sturz bergangen haben, weil er die Thür zu ſeinem Lokal während Berabreichung von Freibier die Kutscher wieder abwendig zu machen. Beitung loftet 50 Cents. Werate werden per Besuch mit 10 bis der in Betracht kommenden Nachtstunden nicht verfchloffen Bei einigen Fuhrherren seien die Kutscher sogar gezwungen, die hatte. Er machte in der Berufungsinstanz geltend, daß noch spät nöthigen Pferdedecken aus ihren eigenen Mitteln zu beschaffen. 25 Doll. bezahlt; Arzneien fosten nicht unter 2 Doll. Eine Dosis Abends Reisende bei ihm eingelehrt seien. Diese Leute, die er als Im übrigen würde die Organisation in Zukunft darauf achten, daß zerriebener Alaun wurde mit dem enormen Preise von 8 Doll. bezahlt." ländlicher Gastwirth habe aufnehmen müssen, hätte er doch Fahrscheine nur an orts- und fahrlundige Kutscher ertheilt werden. Unfug auf der Rennbahn. Rennen für... Damen sollen nicht einschließen fönnen. Das Landgericht verurtheilte hierauf stimmt die Versammlung einem Antrag zu, die seit dem ihn jedoch gleich der ersten Instanz, indem es ausführte, 15. November vorigen Jahres geübte Tattit auch fernerhin zu be- jest in New- York veranstaltet werden. Ein New- Yorker Blatt gloffirt er hätte auf jeden Fall beim Eintritt der Polizeistunde folgen und die Forderungen der damaligen Resolution: 1,50 Mart diese Ankündigung folgendermaßen: Der Abschluß des lezten die Thür verschließen müssen. Bei der Ankunft und beim Fort- Tagelohn und 25 pet. der Gesammt- Einnahme, bei 10 M. 30 pCt., Sechstage- Rennens mit einer Hochzeit hat jedenfalls das Interesse, gehen der Reisenden hätte er aufschließen und alsbald wieder zu zur Durchführung zu bringen. Mit einem Hoch auf die Arbeiter der Damen an diesem Sport erhöht.- fchließen müssen. Das Kammergericht hat jedoch jetzt den An- bewegung wurde die imposante Versammlung geschloffen. Sängerkrieg in Japan . Am 18. Januar findet in Japan ein, geflagten mit folgender Begründung freigesprochen. Die Die Steinarbeiter diskutirten in einer am Donnerstag ab. vom Kaiser veranstalteter großer Dichter- Wettbewerb statt. Die Frist Polizeiverordnungen dürften nur vorschreiben, daß die ländlichen gehaltenen öffentlichen Versammlung darüber, ob die Kontroll- für die Einsendung von Gedichten ist am 31. Dezember verstrichen. Gastwirthschaften mit Fremdenverkehr um die fragliche Zeit für den kommission weiter bestehen soll oder nicht. Die Kontrollkommission, Die Bewerber mußten ihre Verse an eine Jury einschiden, die von gewöhnlichen öffentlichen Verkehr geschlossen würden. Hiermit sei die vor mehreren Jahren eingesetzt und auch von dem letzten Kongreß der Dichterin des Hofes" geleitet wird. Sie heißt Frau Seisho
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Gerichts- Beifung.
Sodann
50 Pfd.
per