Nr. 10. 16. Jahrgang. 2. Beilage des 2. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt. sommerfag, 12. Januar 1899.
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erklärung mißliebiger Arbeiter von Seiten der Unternehmer, wie" In Erwägung dessen, daß das in den meisten Hafenbisher, unbestraft bleiben sollen. Mehr als alle anderen Lohnstlaven städten Deutschlands momentan noch übliche Anheuerungshaben die fast während ihres ganzen Lebens auf dem Wasser system durch gewerbsmäßige Stellenvermittler( Heuerbaaje), schwimmenden Arbeiter des Seemanns- Gewerbes es nöthig. da- geradezu als der Nuin für die deutschen Seeleute zu bes Zum 3. Punkt der Tagesordnung, das Koalitionsrecht, spricht gegen zu protestiren, daß die Organisatoren etwaiger Streits und trachten ist, fordert der II. Deutsche Seemanns - Kongreß die vollder Reichstags- Abgeordnete v. Elm, welcher zunächst den bekannten Rohnkämpfe in ihrem Berufe mit ihrem Berufe mit der entehrenden Bucht- ständige Beseitigung der gewerbsmäßigen Stellenvermittler( Heuer Artikel der„ Volkswirthschaftlichen Korrespondenz" bespricht, der a. A. Hausstrafe betroffen werden und die Bestrebungen derselben, die un- baase). An deren Stelle fordert der Kongreß die Errichtung von verlangte, daß das Koalitionsrecht vor dem Seemann halt zu geheuer traurige Lebenshaltung der Seeleute zu heben, die viel- allgemeinen Heuerbureaus. Aber auch in den von den Rhedern machen habe. Die Nothwendigkeit des Koalitionsrechts, so führte fachen Leben und Gesundheit schädigenden Arbeitsbedingungen des errichteten und einseitig verwalteten Heuerbureaus erblickt der Redner weiter aus, braucht man ja nicht mehr besonders zu betonen. Seemannsberufes abzuwehren, ebenso bestraft werden sollen wie Kongreß lediglich ein Mittel, durch welches dieselben beabsichtigen, Auch in bürgerlichen Kreisen giebt es schon Leute, welche erklären, Betrug, Meineid und andere entehrende Verbrechen! Der Kongreß die berechtigten Bestrebungen der Seeleute zur Verbesserung ihrer daß das Koalitionsrecht nothwendig sei und nicht abgeschafft werden der Seeleute fordert die Reichsregierung vielmehr auf, den sozial- Lage zu unterdrücken und ihnen das Koalitionsrecht durch Führung dürfe; auch Gewerbe- Inspektoren geben zu, daß die Organisationen reformatorischen Forderungen der Gegenwart entsprechend, das be- von schwarzen Listen und Maßregelungen illusorisch zu machen. fegensreich gewirkt und einen erzieherischen Einfluß auf die Arbeiter stehende, vielfach mangelhafte Koalitionsrecht auszubauen, um den Der Kongreß kann sich auch für eine Anheuerung durch ausgeübt hätten. Der Hamburger Gewerbe- Inspektor sagt, daß Arbeitern die Möglichkeit zu gewähren, ihre fulturnothwendigen Be- die Seemanns- Aemter nicht entschließen, so lange nicht eine andere im Interesse des wirthschaftlichen Fortschritte den Organisationen strebungen zur sittlichen, geistigen und wirthschaftlichen Hebung der Zusammensetzung der Seemanns- Aemter gefeßlich gewährleistet ist. nicht entgegengewirkt werden dürfe. Wir haben den§ 152 vielen Tausende des Seemannsberufes erfüllen zu können." Grundsäglich steht der Kongreß auf dem Standpunkt, daß die Verder Gewerbe- Ordnung, wonach die Beschränkung des Koali- Bum 4. Punkt der Tagesordnung: Zum 4. Punkt der Tagesordnung: Der Gerichtsstand mittelung der Arbeitskraft durch die Berufsorganisationen übertionsrechts aufgehoben sein fein soll. Redner weist eingehend der Seeleute", referirt Hoffmann- Hamburg. Die Ansicht nommen werden muß. Aus einer Reihe von Gründen nimmt jedoch auf die Vorstöße hin, die von allen Seiten gegen das Koalitions- des Referenten ist in folgender Resolution niedergelegt, die nach der Kongreß Abstand davon, schon jetzt in der Zeit des Uebergangs recht geführt werden. Während so den Arbeitern die Ausübung furzer Diskussion zur Annahme gelangte: stadiums diese Forderung aufzustellen. Daher hält der Kongreß es dieses Rechts illusorisch gemacht wird, existiren auf der anderen Angesichts der bisher gemachten Erfahrungen, bezüglich der im allseitigen Interesse für absolut erforderlich, daß allgemeine Seite keine Hindernisse. Aus der Kriminalstatistik gehe hervor, daß Rechtsgleichheit der Seeleute gegenüber den Schifferhedern, betreffs Heuerbureaus auf Grund eines zu erlassenden Reichsgesetzes errichtet Verstöße gegen den§ 153 der Gewerbe- Ordnung nur eine unter Einhaltung der den Rhedern durch die Seemanns- Ordnung auf- werden und diese unter beiderseitige Verwaltung von Rhedern wie geordnete Rolle gegenüber den anderen Strafthaten spielten. Redner erlegten Verpflichtungen; und der bisherigen Gepflogenheit von auch Seeleuten gestellt werden. berlas aus dieser Statistik einige interessante Daten. In 6 Jahren Seemanns- Aemtern( Wasserschout), Beschwerden der Seeleute gegen Der Kongreß hält dies sowohl im Interesse der Seeleute selbst, feien 621 Verurtheilungen auf Grund des§ 153 der Gewerbe- Borgesezte nicht in der Weise Rechnung zu tragen als als auch im Interesse der gesammten Schifffahrt liegend." Ordnung erfolgt, während 4154 Unternehmer den§ 146 der Gewerbe- umgekehrt, und in weiterer Erwägung, daß außer der zeit- Zum 6. Punkt der Tagesordnung: Die ArbeiterschußOrdnung übertreten hätten. Redner führt den Anwesenden die Höhe raubenden Beschreitung des Ziviltlageweges es an einer Gefeße", führt Schmalfeld - Bremerhaven aus: Die Arbeiter der Strafmaße vor Augen, welche wegen Vergehens bezw. Ueber- bestimmten Behörde mangelt, welche den Rheder zur Einhaltung der schuß- Gesetze sind seiner Zeit mit Bosaunentönen verkündet worden tretung der Gewerbe- Ordnung von Gerichten ausgesprochen worden ihm obliegenden Verpflichtung anhält, und da ferner in vielen Fällen, in einer Weise, als wenn mun alle Noth und alles Elend in der Ar find. Während der von den Arbeitern begangene" Terrorismus" wo es sich um schnelle Entscheidung handelt, der Zweck der Beschwerde beiterschaft ein Ende haben würde. Wir wissen aber, wie es hierin mit den höchsten Strafen belegt wird, sind die von den durch den langwierigen Weg der Zivilflage illusorisch gemacht wird, aussieht. Es giebt an der Unter- Weser Betriebe mit 500-600 ArUnternehmern begangenen Uebertretungen zum größten Theil beschließt der II. Deutsche Seemanns - Kongreß, den Reichstag zu er beitern, deren Besizer sich vor der Zahlung der Krankenbeiträge mit ganz geringen Geldstrafen geahndet worden. Der suchen: bei der bevorstehenden Berathung einer neuen Seemanns - drücken. Die Arbeiter werden einfach vor Eintritt in die Arbeit geReferent streift hierauf die Oeynhausener Kaiserrede und Ordnung den Anträgen auf reichsgefeßliche Einführung von, aus fragt, ob sie einer Strankenkasse angehören. Wenn dies nicht der wendet fich dani gegen die geplante Beschränkung des einem juristischen Vorsitzenden und aus den Kreisen der Seeleute Fall ist, dann erhalten sie keine Arbeit. Unsere wissen sich ebenKoalitionsrechts. Zum Schluß seiner 1½½ stündigen, oft von Beifall gewählten Beisigern( analog den Gewerbegerichten) zusammengesetzten falls zu drücken. Es müßte eine längere Zeit für den Seemann in unterbrochenen Rede fordert Redner die Seeleute auf, eine feste See- Schöffengerichten und auf Schaffung eines Oberseemanns- Amtes, Krankheitsfällen gesorgt werden. Wenn der Seemann das Schiff Phalang zu bilden, dann werde die Zeit kommen, wo fein ver- seine Zustimmung zu geben." verläßt, dann hat er nur noch 4 Wochen Anspruch auf Vernünftiger Mensch die Berechtigung des Koalitionsrechts bestreiten werde. Nach kurzer Diskussion wurde nachstehende Resolution einstimmig angenonumen:
Der vom 9. Januar 1899 an in Hamburg tagende Kongreß der Seeleute fordert von der Reichsregierung die nachträgliche Einfügung der in der Seemanns - Ordnung zur Zeit nicht ausdrücklich benannten Sicherstellung des Koalitionsrechts. Der Kongreß schließt sich ferner dem enschiedenen Protest der übrigen Arbeiterschaft ganz Deutschlands gegen die von der Reichsregierung geplante Verschlechterung des bestehenden Koalitionsrechtes an und protestirt auch seinerseits gegen die Schaffung eines Ausnahmegesetzes für die Arbeiter, welches den Streit bestrafen, dagegen Aussperrungen und schwarze Listen" zur Verrufs
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Zum Punkt: Der Arbeitsnachweis der Seeleute" spricht pflegung in Krankheitsfällen. Redner erinnert an den Untergang P. Müller- Hamburg : Jn Folge der gewaltigen Umgestaltung der Fischdampfer, deren schwache Bemannung er schildert. Es sei der ganzen Schifffahrt ist allmälig das Heuerbaassystem eingeführt. ein Verbrechen, solch' schlecht bemannte Schiffe hinauszuschicken. Dasselbe hat die allergrößten Mißstände gezeitigt. Im Verein mit Hierauf führte der Referent den Anwesenden die Art der Rentenden Schlafbaasen beuten die Heuerbaase die Seeleute entsetzlich aus. berechnung bei Unfällen vor Augen. Bei einem Matrosen kommen Der Verein Hamburger Rheder habe hier ja nun ein Heuerbureau nur 43 W. und bei einem Heizer nnr 50 M. Lohn pro Monat in eingerichtet, aber auch darin sind schon wieder die ungeheuerlichsten Anrechnung; hierzu kommen noch 18 M. für Soft, und zwar nur Mißstände. 28ir müssen darauf dringen, daß Henerbureaus durch für 9 Monate. Die Vollrente bettage mithin für einen Matrosen Reichsgesetz eingeführt werden, die unter gleichmäßiger Verwaltung 378 M. und für einen Heizer 408 m. pro Jahr. Redner tritt für der Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen. Nach recht lebhafter eine weitgehende Reform ein.( Lebhaftes Bravo.) Debatte, in der eine Anzahl von Beispielen furchtbarster Ausbeutung Störmer tritt in der Debatte dafi ein, daß die Unfallder Seeleute durch das heutige Anheuerungssystem vorgebracht verhütungs- Vorschriften nicht mehr, wie bisher, von der Berufswerden, wird folgende Resolution einstimmig angenommen: genossenschaft, sondern von der Reichsregierung erlassen werden.
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