=
=
Es folgt die zweite Berathung des ReichshaushaltsEtats für das Rechnungsjahr 1899; die Berathung des SpezialEtats des Reichstags wird auf Antrag des Abg. v. Frege( f.) vertagt; die Berathung beginnt daher mit dem Spezial Etat: Reichskanzler und Reichstanzlei. Abg. Lenzmann( frs. Vp.)
#
worden ist.
denn Urtheile können naturgemäß nicht wie Gesezentwürfe oder Afte Dieser Auffassung steht die Ansicht gegenüber, der Angehörige der vollziehenden Gewalt den Gegenstand einer nachträglichen zwei- eines andern Staates habe überhaupt kein Recht, wenn der Landes11. Sigung, Dienstag, 17. Januar 1899, 1 hr. seitigen Verhandlung bilden. Herr und die gesetzliche Vertretung eines Landes das fürstliche Am Tische des Bundesraths: Der Reichskanzler, Graf Posatein aufklärendes Wort nöthig. Denn es ist in dem Beschlusse Gesetzgebung regelt. Das ist eine quästio facti( Thatfrage), Indeß scheint mir auch zu dem Beschlusse über die Zuständigkeit Hausrecht auf Grund der Souveränität der landesherrlichen dowsky. Das Gesetz, betr. die Kontrolle des Reichshaushalts, daß bei der allerdings kontroversen Auslegung des Artikels 76 Abs. 1 liche Entscheidung nothwendig ist. Ich kann die beruhigende Ver durch Aufführung der einzelnen Thatsachen selbst völlig Klargestellt, darüber wird der Bundesrath entscheiden, wenn eine sachdes Landeshaushalts von Elsaß Lothringen und des Haushalts der Reichsverfassung der Bundesrath in seiner großen Mehrheit den ficherung abgeben, daß von feiner Seite daran entfernt gedacht der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1898 wird in dritter Lesung Umstand als entscheidend erachtet hat, daß thatsächlich in seiner worden ist, daß der Bundesrath auf Grund seiner Zusammenfegung debattelos verabschiedet. Die Uebereintunft zwischen Deutschland und den Nieder einer von ihren Regierungen geführten Staatsangelegenheit an Entscheidung kommen soll, wird entweder ein Austrägalgericht oder äußeren Erscheinung für beide Parteien der Streit den Charakter als Richterfollegium in dieser Frage fungiren wird. Wenn es zur Ianden, betr. ärztliche Angelegenheiten an den Grenzbezirken, genommen hat und die Bundesinstanz in dieser Streitlage an ein Schiedsgericht über den Fall entscheiden. Der Bundesrath hat wird in dritter Lesung debattelos genehmigt. Es folgt die erste Berathung des von den betheiligten Staaten gerufen worden ist. sicherlich im Interesse des Reichsfriedens gehandelt.( Bravo ! rechts.) in Paris am 16. Juni 1898 abgeschlossenen 3usaz- le bereinlichen Hausrechte bildet den Hauptstreitpunkt; und da über diesen die Das Verhältniß der Landesgesetzgebung gegenüber dem fürsttommens zu dem internationalen Uebereinkommen über den Entscheidung völlig vorbehalten ist, muß ich es mir versagen, durch Abg. Dr. v. Levekow( konf.): Eisenbahn Frachtverkehr vom 14. Oftober 1890. Nach irgend welche Erklärungen der fünftigen Entscheidung unbefugter Thron von Lippe Detmold besteigt. Meinen politischen Freunden ist es gleichgiltig, wer den einigen Bemerkungen des Präsidenten des Reichs Eisenbahnamts weise vorzugreifen. Wir wünschen, daß es der Schulz und des Abg. Möller wird die erste Berathung dieses ist, der das beste Necht zur Seite hat. Gegenstandes geschlossen und das Zusatz- Uebereinkommen in der darauf sofort zu einer materiellen Erledigung des Streites geschritten ist. Angelegenheiten des Privatfürstenrechtes zu entscheiden, ich glaube Endlich ist es bemängelt worden, daß der Bundesrath nicht liegt im Bescheide des Bundesraths, daß es ihm nicht einfällt, über folgenden zweiten Berathung debattelos angenommen. nach menschlicher Voraussicht näher bevorstehen, so wäre es schließlich Sache der Landesgesetzgebung sein darf. Würde ein strittiger Successionsfall bereits eingetreten sein, oder aber auch nicht, daß die Entscheidung über solche Streitigkeiten aus freilich nicht wohl angegangen, von dem Kompetenzpunkt schon die nächste Frage zu trennen, unter welchen prozessualen ModaliAbg. Lenzmann( frs. Vp.): täten die weitere Erledigung erfolgen wird; indeß ist zu beachten, Aber dadurch, daß sich zwei Regierungsorgane des Streites zweier Formell mag ein Streit zwischen zivei Regierungen vorliegen. daß bei der Bejahung der Kompetenz jetzt schon der Rechtsstand für Personen bemächtigen, hört der Streit nicht auf, Streit zwischen beide Theile im Sinne der Biffer 8 des Beschlusses festgelegt zwei Personen zu sein. Streitfragen aus dem Privat- Fürstenrecht spricht über den Fall Lippe, der in staatsrechtlicher Hinsicht von der allerhöchsten Bedeutung für das gesammte Rechtsverhältniß in Die Tremmung des Entscheids der Zuständigkeits- und der find früher schon häufig von ordentlichen Gerichten entschieden sie doch eine große Aufregung hervorgerufen, zumal seit der bekannten Ordnung des früheren deutschen Bundesraths regelmäßig statt ge- Antrag von Schaumburg- Lippe muthet dem Bundesrath zu, in die der Thronfolgefrage sei. Trotz der Winzigkeit des Landes Lippe hat fachlichen Frage hat unter der Herrschaft der Austrägal worden. Der Bundesrath hätte die Frage prüfen müssen, ob nicht auch diese Frage vor die ordentlichen Gerichte gehört. Der konfuse Stellungnahme des Kaisers. Die militärische Etiketten- habt. Es entspricht auch nur dem Charakter des Bundesverhältnisses, Landesangelegenheiten Lippe- Detmolds einzugreifen. Diese richterfrage des Grüßens ist mir ziemlich gleichgiltig, ebenso die Frage, ob nicht vorzeitig durch Vereinigung der verschiedenen Prozeßabschnitte liche Stellung hat der Bundesrath nicht. Die Frage gehört vor den ein Fürst einem anderen einen derartigen Verweis ertheilen fann. die Möglichkeit auszuschließen, daß in einem neuen Stadium eine Ich bin kein Fürst und mich geht das nichts an.( Heiterfeit.) Mich Annäherung der streitenden Theile, sei es durch eigene Ver- ordentlichen Richter. berührt nur die staatsrechtliche Seite der Frage. Redner einbarung eines Austrages, sei es in der Sache selbst, eintrete. Hierauf schließt die Debatte; der Spezial- Etat wird refapitulirt die Vorgeschichte des Lippe 'schen Erbfolgestreites, wobei genehmigt. Abg. Dr. Lieber( 8.): die Auseinandersezung der ziemlich verwidelten Genealogie Es folgt der Etat des Reichsamts des Innern, oft Heiterfeit erregt. Eine große Rolle spielt dabei die Eben Bundesraths sei lediglich eine Entscheidung über seine Zuständigkeit. Der Reichstanzler hat wiederholt erklärt, die Entscheidung des beginnend mit dem Titel Staatssekretär. bürtigteitsfrage; es ist die Frage, ob in die Linie Lippe - Dabei liegt die Frage offen, ob der Bundesrath nicht auch die Frage Abg. Molkenbuhr( Soz.): Biesterfeld nicht durch die Ehe mit der Reichsgräfin Modeſte hätte prüfen müssen, ob die Lippe - Schaumburgische Regierung be- bei denen in einem Falle eine Verlegung der Rechtsanschauungen Es find foeben zwei Gegenstände zur Sprache gebracht worden, von Unruh der bacillus ignobilis( ber Bazill der Unebenbürtigkeit) rechtigt war, die Forderung, die sie aufstellt, als eine Staats- nachgewiefen wurde, im andern Falle eine Gesegesverlegung, zu ber hineingebracht ist.( Große Heiterkeit.) Ferner ist behauptet worden, forderung zu vertreten. daß die Biesterfelder aus dem Grunde nicht erbberechtigt seien, weil erstaunt sein, man Man muß darüber einigermaßen die preußische Regierung Anlaß gegeben habe. Ich will nun auch fie feine Apanagen bezogen hätten, und nur diejenigen Fürsten als muß noch mehr erstaunt sein, wenn eine Verlegung eines Reichsgesetzes zur Sprache ebenbürtig anerkannt werden, die Apanage beziehen.( Große Heiter- rath betrachtet. Niemals ist mir etwas Konfuseres in staats- treter des Reichskanzlers. Es handelt sich um die Festsetung man den Schaumburg- Lippe 'schen Antrag an den Bundes- bringen; der Gesetzesverleger ist da niemand anders als der Verfeit.) Die Fürsten von Lippe- Schaumburg haben aber auch nie rechtlicher Beziehung Apanage von Lippe Detmold erhalten. Wäre vorgekommen. Lippe Schaumburg der Reichstag der Heuern der Seelente, nach denen die Unfallzuständig, so hätte er sicherlich erklärt, daß der Antrag auf einer renten der Seeleute berechnet werden. Die Seeleute sind bei der hat mun den Bundesrath angerufen und von ihm verlangt, das Zustandekommen des Lippe 'schen Regentschafts- ch stehe auf dem Standpunkt, daß es sich nicht um den Streit Arbeiter, weil bei den Seeleuten nicht etwa die thatsächlich verganz falschen Auffassung der Reichsverfassung beruht.( Sehr richtig.) Unfallversicherung nicht so günstig gestellt, wie die anderen Gesetzes zu verhindern, das heißt in die Gesetzgebung des Lippe 'schen Fürstenthums gewaltsam einzugreifen. Der Bundes- richtig!) Ich und meine politischen Freunde bestreiten die legt werden, sondern bestimmte vom Reichskanzler festgesette zweier Staaten, sondern zweier Fürstenhäuser handelt.( Sehr dienten Arbeitslöhne bei der Berechnung der Renten zu Grunde gerath hat einen Beschluß gefaßt, der mit Recht das Kopfschütteln 8 u ständigkeit des Bundesrathes, wir bestreiten aber Renten. Hierbei kommt aber in Frage, daß nicht der volle Jahresaller Juristen und Laien hervorgerufen hat. Der Beschluß ist einer auch die Zuständigkeit des Reichstags, darüber zu entscheiden, Arbeitsverdienst als Jahresverdienst der Seeleute gerechnet wird, von der Art, wie sie der selig entschlafene Bundestag zu fassen ob pflegte. Redner verliest die bekannte Entscheidung des Bundesraths Detmold erbfolgeberechtigt sind. die Schaumburger oder die Biesterfelder in Lippe - sondern nur 9 Monate in Anrechnung gebracht werden, sodaß, went und fährt fort: Sie ist so ziemlich das Schlimmste, was das hat lediglich die Lippe - Detmolder Landesgesetzgebung.( Beifall im einstimmen, die Seeleute immer nur eine Vollrente haben würden, find. Die Entscheidung darüber die festgesetzten Heuern mit dem thatsächlichen Arbeitsverdienst überFürstenthum Lippe- Detmold hätte treffen fönnen, denn sie läßt gerade Bentrum). Den Schaumburgern bleibt es überlassen, gegen die Entwelche der Hälfte ihres Jahres Arbeitsverdienstes entspricht. Sie alle die Wirrnisse bestehen, die seit fünf Jahren dort vorhanden scheidung event. an die Gerichte zu appelliren. Ist der Spruch des haben find. Auch die allgemeine und wirthschaftliche Bedeutung dieser Schiedsgerichts giltig, so hätte der Bundesrath fofort den Anspruch Arbeitslohn weniger als der ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher ferner nicht die Vergünstigung, daß, wenn Wirrnisse ist für solch einen fleinen Staat von großer Bedeutung. der Schaumburger Regierung zurüdweisen müssen, weil er nicht Arbeiter beträgt, dieser in Anrechnung gebracht wird. Dieser Fehler Die armen Lippe 'schen Beamten wissen nun nicht, ob sie kompetent fei. Damit hätte er Ruhe geschaffen, denn nicht nur die liegt im Gesetz und könnte nur durch Reichsgesetz geändert werden. Schaumburgisch oder Biesterfeldisch fühlen sollen. Kleinbürger jenes Landes haben unter diesem Zustand zu leiden. ginnt sich über den Fall zu erregen.( Sehr richtig im Zentrum). Mit versicherungs- Geseze bereit sein, als bis der Zentralverband deutscher Auch die Bevölkerung Lippe - Detmolds , die des ganzen Deutschen Reiches be- Die Reichsregierung wird aber nicht eher zur Aenderung der UnfallDie Reichsverdroffenheit muß dort zunehmen. Bielleicht ist auch ben fachlichen Darlegungen des Abg. Lenzmann stimmen ich und Industrieller seine Zustimmung giebt.( Sehr richtig! bei den hierauf das bedeutende Anwachsen der sozialdemokratischen Stimmen meine politischen Freunde vollständig überein.( Bravo ! links.) Wenn Sozialdemokraten.) Da dieser hierzu nicht so leicht bereit sein wird, in Lippe zurückzuführen.( Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Auch der Artikel 76 Absatz 1 der Verfassung wirklich die Bedeutung hätte, wird die Reform wohl noch lange auf sich warten lassen. der Bundesrath hat nicht die Allmacht, sich hinter den grünen Tisch die ihm Schaumburg- Lippe beimißt, dann wäre er verhängnißvonl
-
=
c
der
zu setzen und zu erklären: Wir sind zwar kompetent, aber es fällt nicht mir für die Kleinen, sondern die Großen. Stellen Sie sich vor, die im§ 6 des Gefeßes über die See- Unfallversicherungen enthalten Was aber vor allem hier in Frage kommt, sind die Festsetzungen, uns nicht ein, auf solche Anrufung zu reagieren. Es handelt sich eine Regentschaft wäre in Preußen nothwendig und über die Reichs- find. Es wird darin ganz bestimmt ausgesprochen, daß als Grundhier um eine Frage des privaten Fürſtenrechts, und solche Fragen regentschaft, worüber die Verfassung nichts bestimmt, entstände lage die in den legten drei Kalenderjahren, die der Festsetzung voranfind durch die ordentlichen Gerichte zu entscheiden. Die zwischen Preußen und Bayern Streit, über den der Bundesrath richterliche Stellung des Bundesraths ist ein Unitum: Unter den entscheiden soll, dann werden sie die Schlangen sehen, die unter der Regangen find, bezahlten Heuer als Grundlage für die FeſtRichtern figen Sie streitenden Parteien ſelbſt ſo ſagt Bestimmung des Artikels 76 lauern.( Heiterkeit und Zustimmung.) 22. Dezember 1887, aber gleich damals nahm man eine niedrigere jegungen gelten sollen. Die erste derartige Festsetzung erfolgte am Prof. Binding. Der Bundesrath ist nicht zuständig, den es Nach meiner Auffaffung hat der Bundesrath das öffent- Heuer an, als die Durchschnittsheuer der letztvergangenen drei Jahre. handelt sich um cine persönliche Frage, einen Streit zwischen Bundesstaaten. Das Thronfolgerecht in den Reichstag ist es, dem Grundia Worte zu verleihen, daß Recht doch 47,61 W., 1885 46,63. und 1886 45 m. nicht umliche Rechtsbewußtsein schwer geschädigt. An dem Die Heuer in den vergangenen drei Jahren betrugen im Jahre 1884 einzelnen Staaten ist Sache der autonomen Gesez Recht bleiben muß.( Lebh. Bravo im Zentrum und links.) Man sette aber die gebung der einzelnen Staaten. Das ist die Anschauung von Prof. Binding, auch die meinige, und ich bitte den Reichstag , merksamkeit des Hauses auf die Art und Weise lenken, wie in davon Abstand genommen, den im Gesetz vorgeschriebenen DurchAbg. v. Dziembowski Pomian( Pole): Ich will die Auf- Satz der vergangenen drei Jahre. Man hatte von vornherein schon Heuern der Vollmatrosen auf 45 M. fest, also gerade auf den niedrigsten sich ihr anzuschließen. Landrecht geht vor Fürstenrecht. Die Omnipotenz des Staates hat über die Staatsform und über die werden von den Standesämtern auf Grund einer ungesetzlichen schuldigen gewesen sein. Die Mathematiker hatten sich bei der wahrPreußen Reich 3 gefeße geachtet werden. Polnische Vornamen schnitt als Durchschnittshener festzusetzen. Damals mag es zu ent Berson des Regenten zu entscheiden. Der Bundesrath, eine Konferenz Verfügung ohne weiteres in deutsche verwandelt. Im Bürgerlichen scheinlichen Belastung der See- Unfallberufsgenossenschaft gründlich von Gesandten, ist am allerwenigsten zu richterlichen Funktionen ge- Gesetzbuch ist im§ 95 ausgesprochen, daß das Büchtigungsverrechnet; sie hatten sie als unverhältnißmäßig hoch angenommen. eignet: das einzelne Bundesrathsmitglied darf ja keine eigene recht der Herrschaft über das Gesinde aufgehoben ist. Meinung haben, sondern ist nur das Mundstück seiner Regierung. preußische Minister des Junern hat aber in einer Verfügung vom sinkend waren und thatsächlich auf 44,30 M. im Jahr 1887 herab Der Ferner wurde geltend gemacht, daß die Heuern von 1884 andauernd Die richterliche Unabhängigkeit geht ihm ab, weil er kein August v. J. erklärt, daß dieser Paragraph den§ 77 der preußischen gegangen waren. Recht auf dieselbe hat. Und ein solches Institut will über die Gesinde- Ordnung, wonach gehauen werden darf, nicht berührt; Gesetzgebung des Staates gehen! Wenn ein solcher Bundesraths denn der§ 77 der preußischen Gefinde- Ordnung gebe der Dienst der Nebeneinnahmen garnicht berücksichtigt worden ist, was also von Hierbei ist aber zu beachten, daß die regelmäßige Hineinrechnung beschluß keine weitere Wirkung mehr hat, so wären auch wir geneigt, herrschaft fein Züchtigungsrecht, sondern sichere ihr nur die Straf- vornherein eine große Benachtheiligung der Seeleute ihn als einen bloßen Höflichkeitsakt gegenüber einer mächtigen Partei losigkeit zu. Aus den Kommissionsverhandlungen über das Bürger- darstellt( hört! hört! bei den Sozialdemokraten.). So z. B. wird zu betrachten und ihn entsprechend verächtlich zu behandeln.. liche Gesetzbuch geht klar hervor, daß auf eine derartige Inter - bei einem Schiffszimmerer mit insgesammt 83 Mart Heuer gerechnet, Präsident Graf Ballestrem( unterbrechend): Das Wort ver- pretation von feiner Seite gedacht worden ist. ächtlich gegenüber einem Bundesrathsbeschluß ist parlamentarisch aussprechen, daß die Herrschaft nicht weiter prügeln darf, der Herr doch bedenken, daß der Schiffszimmerer eine sehr verantwortungs Man wollte was also eine Monatsrente von 41 Mart 50 Pf. ergiebt. Man muß nicht zulässig. Minister des Innern von Preußen aber führt das Prügeln auf Grund volle Stellung hat. Er hat die Verantwortung für die Sicherheit Abg. Lenzmann( fortfahrend): Jedenfalls also dieser Beschluß dieser willkürlichen Interpretation wieder ein. als das zu behandeln, was er ist: als Nichts. Ich hoffe, des Schiffsbaues, von ihm hängt Leben und Sicherheit der SeeStaatssekretär des Innern Graf Posadowsky: Im Namen fahrer ab und trotzdem nur 41 Mt. 50 Pf. Monatsrente, während daß die heutige Berathung dazu beitragen wird, den Landtag des Bundesraths muß ich gegen die Art und Weise Einspruch ein Lehrling bei einem Unfall 50 Mark bekommen von Lippe- Detmold zu ermuthigen, baldmöglichst ein Regentschafts- erheben, in der der Abgeordnete Lenzmann hier Kritit an einem Ganz ähnlich steht es mit den Heizern, die mur 34 M. bekommen, würde. gesetz zu Stande zu bringen. Und wir wollen doch einmal Beschlusse des Bundesraths geübt hat. Bundesrath und mit den Kohlenschiffern, die mur 29 M. erhalten u. s. w. sehen, ob der Bundesrath es wagen wird, sich dem zu widersetzen! Reichstag find vollkommen gleichberechtigte Körperschaften. Ich Praxis hat sich aus den damaligen Feststellungen ergeben, man Vielleicht tragen die heutigen Verhandlungen auch dazu bei, daß die möchte wohl wissen, wie der Reichstag , sich dazu stellen würde, wenn sollte aber glauben, daß sie später abgeändert worden sei. Im Vertreter der hier in der Minderheit gebliebenen Staaten hier auf ein Mitglied des Bundesraths über einen seiner Beschlüsse in einer Jahre 1888 betrug die Heuerhöhe 46,53., 1889 53,87 m., 1890 treten und ihre Gründe uns darlegen.( Gelächter.) Es ist mir derartigen Weise aburtheilen wollte, wie es der Abgeordnete Lenz- 56,49 M., 1891 56,81 m., 1892 55,48 M. Nun ist doch der Reichsunverständlich, aus welchem Grunde das Ihre Heiterkeit erregt. Zum mann gethan hat. Er hat die Nücksicht, die Reichstag und Bundeskanzler verpflichtet, den Durchschnitt der letzten drei Jahre zu ziehen. Schluß will ich noch den Herren von der Rechten eines sagen: ich rath einander schuldig find, auf das Schwerste verlegt; auf diese Derselbe beträgt 56,26 M. will Sie an Ihr monarchisches Gefühl erinnern.( Abg. Aropatiched: Art ist eine gedeihliche Verhandlung zwischen den beiden Körper- flärung? Da heißt es: Und wie lautet mun die amtliche Er Sie?) Ja wohl, ich, und ich glaube, Sie können auch hierin von schaften unmöglich.( Beifall rechts.) Was den sachlichen Inhalt mir noch manches lernen. Sie sprechen vom Fürstenthum von seiner Ausführungen betrifft, so hat er eines verkannt. Er hat Durchschnittsprämie nothwendig. Gemäß der Vorschrift des§ 6 ist eine Revision der Gottes Gnaden; aber dies Gottesgnadenthum kann doch behauptet, es handle sich um einen privatrechtlichen Streit. Dieselbe hat stattgefunden unmöglich erst bei einem Lande von mehr als 20 Quadratmeilen handelt sich aber um einen Streit auf dem Gebiete des Privat- Aenderung des Prämiensazes nicht vorliege. Es liegt also eine Es und dabei hat sich ergeben, daß eine ausreichende Veranlassung zur , beginnen!( Heiterkeit.) Wenn Sie für einen Regenten Partei er- Fürstenrechtes, das in den meisten deutschen Verfassungen staats- Veranlassung nicht vor, obwohl es doch gewiß im Reichsamt des greifen, so müssen Sie vor allem streng darauf achten, daß rechtlich fanttionirt ist. Der Fürst von Schaumburg- Lippe Innern bekamit ist, daß in dem dort herausgegebenen statistischen er auch auf dem Boden des Rechtes steht. Ohne den Rechts- ist der Meinung, daß seine Ansprüche durch gefeßliche Handlungen Jahrbuch die Monatsheuer der Vollmatrosen, die zu Grunde gelegt boden ist die Monarchie verloren.( Unruhe.) Und nun mögen der Landesgesetzgebung von Lippe- Detmold verlegt worden seien. werden soll, alljährlich publizirt wird. Sie könnten dann bereits die Anhänger der Monarchie recht sorgsam prüfen, ob sich gerade Diese Auffassung wird auch von seiner Regierung vertreten, von der sehen, daß in feiner Stüstengegend auch nur 45 Mark gea bei diesem Fürsten auch das vorfindet, was die Grundlage der fürstl. lippe'schen Regierung bestritten. Und schließlich ist die Kontroverse geben werden. Also noch unter das thatsächlich geMonarchie ausmacht: das Recht!( Großer Beifall bei den Frei- vor den Bundesrath gekommen. Nun frage ich: fann nicht auch ein Streit zahlte sinnigen. Unruhe, die bald einer erwartungsvollen Stille Plak zwischen zwei Staaten dadurch entstehen, daß ein Staat glaubt, die wurde dann die Stente eigentlich um 25 pet. niedriger, als sie hätte ist man gegangen und dadurch Rechte eines Staatsangehörigen seien durch die Handlungen eines sein sollen.( Sört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Reichskanzler Dr. Fürst zu Hohenlohe- Schillingsfürft: Auf anderen Staates verlegt und diese Angelegenheit mm zu der feinigen wurden die Wittwen und Waisen der Seeleute um Dadurch die Ausführungen des Herrn Vorredners habe ich Folgendes zu macht? So gut wie das Recht eines einzelnen Unterthanen tann ganz erhebliche Beträge geschädigt, insgesammt in natürlich auch das Recht des Landesherrn von der Regierung des den Jahren 1893 und 1897 um rund 378 000 m.( Hört! hört! bei Die Reichsverfaffung weist in Artikel 76 Abjat I gewiffe Landes vertreten werden. Demnach liegt also hier ein Streit den Sozialdemokraten.) Wie steht es denn jezt mit der Berechnung? öffentlich- rechtliche Streitigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zwischen zwei Staaten bor . Wie soll ein Landes- Man hat damals vielleicht gehofft, daß es den Rhedern gelingen dem Bundesrath zur Erledigung zu, welcher selbständig und allein darnach herr seine Ansprüche einem Bundesstaat gegenüber geltend werde, die Heuern einmal wieder so herabzudrücken, daß die festgesetzten zu handeln, insbesondere zunächst über seine Kompetenz zu entscheiden hat. machen, wenn nicht eine übergeordnete Instanz vorhanden Lohnfäße damit übereinstimmen. Wenn Sie die Heuern in den folgenden Ein solcher Entscheid ist lediglich ein Att bundesrechtlicher Juris- ist. Hätten wir nicht ein Deutsches Reich , so würde ein Jahren vergleichen, so hielt der Rückgang mur an bis zum Jahre 1894. diktion. Obwohl ich mit dem ergangenen Beschlusse völlig ein- folcher Fürst sicherlich alle völkerrechtlichen Mittel anwenden, um zu Nämlich 1893 fanten sie auf 53,60 m., 1894 auf 41,16 M. und stiegen verstanden bin, vermag ich im Hinblick auf die staatsrechtliche Stel- feinem Recht zu gelangen. Hier ist ihm das selbstverständlich ver- wieder in den Jahren 1895-1897, und jetzt im Jahre 1898 kam von lung des Bundesraths doch nicht in eine Diskussion einzutreten; livehrt. neuem die Bekanntmachung. Diese war aber nur eine wörtliche
macht.)
erklären:
Minimum
Diese