Nr. 193.

ber vorlegte Absatz des§ 26 haben sinngemäße An­wendung zu finden".

Die bisherigen Paragraphen 47 bis 58 werden gence Bestimmungen:

Partei" und hat zu lauten:

Sonntag, 17. August 1930.

Ernfte Lage an der indischen Nordwestgrenze.

Seite 5.

Tagesneuigkeiten.

aufgehoben und es treten an deren Stelle nachfol- Simla, 15. Auguſt.  ( Tſch. P.-B.) Amtlich| lung sei in ein militärisches Borratslager einge Eröffnung der Reichenberger Meſſe. wird gemeldet, daß Truppenabteilungen aus drungen und habe dortselbst beträchtlichen Scha Reichenberg, 16. August.( Tsch. P.-B.) Heute erhält die Ueberschrift Ausschluß aus der verschiedenen indischen Garnisonen in die Gar- den angerichtet, bevor fie vertriebent wurde. Die vormittags wurde die XI. Reichenberger Weffe nisonen an der Nordwestgrenze entsandt werden. Mitteilung besagt weiter: Eine militärische At in der üblichen schlichten Weise eröffnet. um Wer sich eines groben Verstoßes gegen die Eine amtliche Mitteilung bezeichnet die Lage tion iſt im Gange. Eine Anzahl Afridis hat den 10 Uhr hatten sich in der festlich geschmüdten Brundiäre des Parteiprogramms oder der Inter an der Nordwestgrenze als sehr ernst und ge- Bezirk verlaſſen und kehrt nach Tirah zurück Empfangshalle des Meſſchofes der Vertreter des in der Partei, einer ihr befreundeten Gewerkschaft, fahrboll. Sie beſtätigt, daß es den angreifenden es treffen aber dauernd Berſtärkungen ein, und Handelsministeriums, der englische   Gesandte in Genossenschaft oder Kulturorganisation schuldig Afridis eine Zeitlang gelungen war, jeden Ver- die Lage muß fritiſch bleiben, bis der letzte Geg- Prag  , Addison, der deutsche Konful in Reichen­macht, ferner wer eine ehrlose Handlung begangen fehr mit Beschawar abzuschneiden. Eine Abteiner aus dem Bezirk vertrieben ist. hat, ist durch Erkenntnis des Schiedsgerichtes aus der Partei auszuschließen. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Paragraphen 52-75.

§ 48 erhält die Ueberschrift Ausschluß aus der Partei in besonderen Fällen" und hat zu lauten:

B.

berg Graf von Pfeil, der britische Konsul in Reichenberg Elliot, ein Vertreter der ungarischen Die Kriegsgefahr im Osten abgewandt? das persische Einschreiten machien in Ankara   Gesandtschaft in Prag   und ein Vertreter der Sowjetvertretung in Prag  , ferner die Spitzen einen sehr guten Eindruck. Berlin  , 16. August.( Tsch. P. V.  ) Dic ,, Voss. Die Vermittlung des sowjetrussischen Bot- der staatlichen und städtischen Behörden, zahl­Zeitung" berichtet aus Stambul  : Die türfische schafters in Anfara führte nach einer weiteren reiche Vertreter der Industrie und des Handels Wer einer anderen Partei angehört oder für Bresse bringt in großer Aufmachung Nachrichten, Weldung des gleichen Blattes fast schon zu einem sowie der in und ausländischen Preffe eingefun eine gegnerische Partei tätig iſt, iſt von der im die besagen, daß persisches Militär eine ernste vollen Einvernehmen zwischen der persischen und den. Der Präsident der Weffe, Sandelskammer 8 73 bestimmten Kommission aus der Partei aueftion gegen die aufständischen Kurden im Gebiet der türkischen   Regierung, so daß die Türkei   che präsident Theodor Liebieg  , begrüßte die erschie zuschließen. von Ararat   vorgenommen hat. Die Seurden hatten stens das persische Gebiet räumen wird, das sie nenen Ehrengäste, worauf Bürgermeister Roftta bei den Zusammenstoß schivere Verluste. Es vor einigen Tagen bei der Aktion gegen die das Wort ergriff und fich in einer groß angeleg werden 40 Tote gemeldet. Die Nachrichten über Surden militärisch besetzt hat. ten Rede zu dem Ausspruche des Präsidenten Miebieg Nicht reden heißt es jetzt in der Wirt­schaft, sondern handeln" befannte. Die gesamte insbesondere auch ſtrengere Strafen verhängen, als Wirtschaft in der Tschechoslowakei   und auch im beantragt ist. übrigen Auslande, führte er aus, erlebt jetzt schr Das Erkenntnis ist schriftlich auszufertigen und schwere Zeiten. Die Produktionsfähigkeit scheint von allen Schiedsrichtern zu unterschreiben. mit der Kauffraft der breiten Massen nicht mehr § 67. Zustellungen haben entweder persönlich im Einklang zu stehen und es ergeben sich daraus oder mit refommandiertem Brief zu erfolgen. überall schwere wirtschaftliche Erschütterungen,

Tas gleiche gilt von einem öffentlichen Funk tionär, ber sich beharrlich weigert, Beschlüsse der zu ständigen Parteiinstanzen durchzuführen oder zu be­folgen:

§

49 erhält die Ueberschrift: Streichung aus

den Mitgliederlisten" und hat zu lauten: Mitglieder, die länger als drei Monate mit den Beiträgen im Rückstande sind, können von ihrer Cokalorganisation aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn die Nichtzahlung der Beiträge durch Notlage( Arbeits­lojigfeit, Stranfheit u. dgl.) verursacht ist.

§ 49 erhält einen zweiten Absos, der mit dem zweiten Absatz des§ 55 des geltenden Statuts identisch ist.

$ 50 erhält die Ueberschrift ,, Andere Disziplinar mittel der Partei" und hat zu lauten:

www

beim Schiedsgericht der Kreisorganisation anhän giges Verfahren ist in jedem Stadium unverzüglich abzubrechen und die auf das Verfahren bezüglichen Alten sind von dem Schiedsgerichte der Kreisorga­niſation unverzüglich dem Reichsparteischiedsgericht zu übermitteln.

§ 57. Die Parteibertretung ist berechtigt, aus

wichtigen Gründen ausnahmsweise dem zuständigen Schiedsgericht der Kreisorganisation Streitfachen ab­zunehmen und sie dem Schiedsgericht einer anderen Kreisorganisation zuzuweisen.

Die Bestimmungen des§ 56 gelten finngemäß Von dieser Ermächtigung ist insbesondere Ge Andere Verstöße gegen die Parteiinteressen sind brauch zu machen, wenn zureichende Gründe vor­von dem Schiedsgerichte durch Erteilung einer Verliegen, die Unbefangenheit des örtlich zuständigen Schiedsgerichtes in Zweifel zu ziehen.

.

warnung oder einer Rüge durch dauernde oder zeit veilige Aberkennung des Rechtes, Parteifunktionen auszuüben( oder durch Ausschließung aus der Orga nisation, der der Schuldtragende angehört) zu

ahnben.

§ 51 erhält die Ueberschrift Wiederaufnahme eines Ausgeschlossenen" und den Wortlaut des ersten und vierten Absages des geltenden§ 56.

Als neuer Absatz ist folgende Bestimmung auf

zunchmen:

In jenen Fällen, in denen ein ehemaliges Parteimitglied, das einer anderen Partei beigetreten war, um Wiederaufnahme in die Partei ansucht, obliegt die Entscheidung dem Parteivorstand nach Anhörung der zuständigen Parteiinstanzen des Wohnortes des um die Aufnahme Ansuchenden." Nach§ 51 wird ein Abschnitt mit der Ueber­schrift Schiedsgerichte" eingeschaltet, welcher wie folgt zu lauten hat:

Schiedsgerichte.

§ 58. Alle Parteiorganisationen und Partei­mitglieder sind verpflichtet, die Schiedsgerichte in ihrer Tätigkeit zu unterstügen.

§ 59. Oertlich zuständig ist das Schiedsgericht derjenigen Kreisorganisation, der der Beschuldigte oder Beklagte angehört.

$ 60. Im Verfahren vor dem Schiedsgerichte ist die Vertretung durch Bevollmächtigte zulässig. Der Bevollmächtigte muß der Partei angehören.

Das Schiedsgericht ist berechtigt, das persönliche Erscheinen der Streitparteien zu verlangen.

Wer Parteiorganisationen vor dem Schieds­gericht zu vertreten hat, entscheidet das Statut der betreffenden Organisation.

§ 61. Die Schiedsgerichte schreiten nur über Antrag ein.

§ 68. Die Schiedsgerichtsverhandlung ist für Arbeitslosigkeit und Entbehrungen schwerster Art alle Parteimitglieder zugänglich, sofern das Schieds- für die arbeitende Bevölkerung und die größte gericht nicht aus gewichtigen Gründen den Aus finanzielle Unsicherheit für die Unternehmerschaft. schluß der Parteiöffentlichkeit beschließt. Auch bei wir glauben aber, daß die wirtschaftliche Kraft Ausschluß der Parteiöffentlichkeit ist jede Partei Mitteleuropas   und auch der tschechoslowakischen berechtigt, drei Vertrauensmänner zur Verhandlung Republif fo gut fundiert und ausdauernd ist, daß mitzubringen. Diese müssen der Partei angehören. fie auch diese Schwierigkeiten überwinden wird. § 69. Die Parteien sind in dem Urteil des Schiebsgerichtes über die ihnen zustehenden Rechts mittel zu belehren. Eie falsche Belehrung darf

niemanden zum Nachteil gereichen.

§ 70. Die Berufung ist binnen 14 Tagen nach Zustellung des Urteils erster Instanz beim Vorfiken den des Schiedsgerichtes erster Instanz zu über­reichen. Der Vorsitzende des Schiedsgerichtes ver­ständigt von der Ueberreichung der Berufung den Berufungsgegner, der das Recht hat, binnen 14 Tagen schriftlich auf die Berufungsausführungen zu erwidern, sowie das Reichsparteisekretariat.

§ 71. Das Reichsparteisekretariat hat unver süglich die zur Konstituierung des Reichspartei schiedsgerichtes notwendigen Schritte zu unter­nehmen. Die Bestimmungen des§ 62 gelten hiebei analog.

§72. Das Reichsparteischiedsgericht verhandelt und entscheidet den Fall ganz selbständig.( Chue Berufung.)

Es entscheidet in der Regel in der Sache selbst, ist jedoch auch berechtigt, die Sache dem Schieds­

Den Antrag auf Ausschluß aus der Partei ( oder einer Parteiorganisation) fann nur von einer § 52. Die Disziplinargewalt in der Partei Lokal, Bezirks. oder Kreisorganisation, vom Par- gerichte einer anderen Kreisorganisation zur neuer­wird von Schiedsgerichten ausgeübt. Das Schiebsteivorstand oder der Parteivertretung, nicht aber In allen anderen Fällen ist zur Antragsstellung organisation berechtigt.

wird von der eh ber deg micht von einzelnen Parteigenoffen geſtellt werden. Partei wird durch den Parteitag gewählt. Der Parteitag wählt 24 Witglieder. Außerdem jedes beteiligte Mitglich und jede beteiligte Barter  

Die Messe, die sich im bisherigen Umfange voll behaupten fonnte, ist bis auf das letzte Bläßz­chen belegt. Besonderes Intereffe wendet sich der neuen Abteilung Technik im Gewerbe" zu. Tertilwaren und Textilmaschinen geben auch heuer wieder der Reichenberger Messe das Ge­präge. Einfäufer und Aussteller aus aller Welt finden sich hier zusammen. Schon seit den frühen Morgenstunden wogt ein dichter Menschenstrom durch die Messehallen.

Drei Alpinisten erfroren.

Wien  , 16. August.  ( AN.) Wie die Blätter aus Junsbruck melden, sind bei einer Tour in dem Wilden Kaiser- Gebiete drei Touristen, der 25jährige Ing. Hans Stien; aus Karls ruhe, der 26jährige Kaufmann Heinz& lumt aus Berlin   und Dr. Paul Fischer der Wiener  Lehrersektion, erfroren.

R 100" in Cardington gelandet.

London  , 16. August. Das englische Luftschiff lichen Verhandlung rüdzuverweisen, wenn dies das Verfahren vereinfacht. § 73. Für das Verufungsverfahren gelten ana 100", das am 13. August um 9 Uhr 28 og die Vorschriften für das Verfahren erster In- abends in Montreal   zum Rückflug nach England stanz. gestartet war, ist heute mittags um 12 hr § 62. Der Antrag ist, wenn möglich, in zweises zulässige Beschwerde an den Parteitag ist binnen § 74. Die im Falle eines Ausschlußertenntnis- Minuten in Cardington gelandet. facher Ausfertigung bei bringen. Diese hat unverzüglich den Vorsitzenden zu facher Ausfertigung bei der Kreisleitung einzu 14 Tagen nach Zustellung des Urteils des Reichs­bringen. Diese hat überreichen.

fungieren alle Mitglieder der Parteivertretung als Schiedsrichter. Das Kreisschiedsgericht wird durch die ie Areistonferenz gewählt. Es besteht aus minde tens zehn Mitgliedern; außerdem gehören dem Schiedsgericht die Mitglieder der Kreisvertretung bestellen und wenn es sich um einen Antrag auf Parteischiedsgerichtes beim Reichsparteisekretariat ju|

an. Die Schiedsgerichte entscheiden über Verschlun gen einzelner Mitglieder, verhängen die gemäߧ§ 47 und 50 zulässigen Disziplinarstrasen, insbesondere den Ausschluß aus der Partei und entscheiden Streitigkeiten zwischen Parteimitgliedern und Bartei organisationen, welche aus der Zugehörigkeit sur Partei entstanden sind. Die Bestimmung des§ 48 ist hiedurch nicht

berührt.

Ausschluß handelt, das Reichsparteisekretariat von dem Antrag in Kenntnis zu sehen.

Der bestellte. Vorfißende hat unverzüglich die Streitparteien aufzufordern, binnen einer Frist von un weitere acht Tage verlängert werden kann, ie acht Tagen, die nur aus wichtigen Gründen einmal um jc einen Beiſiker des Schiedsgerichtes und je einen Er­saßmann desselben für den Fall seiner Verhinderung Streitigkeiten, welche zur Zuständigkeit der su nominieren. Barteischiedsgerichte gehören, dürfen von Barteimit. Nach fruchtlosem Ablauf der gejeßlichen Frist gliedern nicht bei staatlichen und sonstigen öffent- hat die Streisleitung die fehlenden Beisitzer zu lichen Gerichten anhängig gemacht werden. Die ernennen. Uebertretung dieser Vorschrift ist gemäz 50 zu Die Entscheidung des Schiedsgerichtes findet in Die Entscheidung des Schiedsgerichtes findet in chuden.

Neue Lebensmittelfälschungen in Nordböhmen  .

Der Reichsparteitag weist die Beschwerde einer Nachdem über Einschreiten der Wucher­Kommission zur Prüfung zu und entscheidet nach behörden die Fälschungen von Butter und Anhören des Berichtes dieser Kommission. Milch in Nordböhmen   ihr Ende gefunden Die Kommission muß vor Berichterstattung an hatten, sind die Wucherbehörden neuen Fälschun feinen Gegner und den Vorsitzenden des Reichspar Es handelt sich durchwegs um fleinere Fir das Plenum des Parteitags den Beschwerdejührer. gen von Lebensmitteln auf die Spur gekommen. teiſchiedsgerichtes hören. Findet sich eine dieser Bermen   in Nord böhmen, die peiicienf fonen, froß gehöriger Ladung, zur Kommission des und Tafelöl verfälscht haben. Senf wurde in Parteitages nicht ein, so steht dies der Verhandlung einzelnen Fällen mit( gesundheitsschädlichem) nicht in Wege. schwefelsaurem Barium verfälscht. Tafelöl wurde mit verschiedenen vegetabilischen billigen Delen, wie dem Del aus Sonnenblumenfernen, oder mit aus Deutschland   bezogenem Fischöl, Das geruch und farblos ist, verfälscht. Der Tätigkeitsbereich der Fälscher erstredie sich vor allem auf die Gegenden von Aussig   bis Schludenau und Falkenan..

Der Parteitag fann die Ausschließung bestä tigen, aufheben oder die Sache an ein von ihm zu bestimmendes Schiedsgericht verweisen.

$ 75. Die Berufung an das Reichsparteischieds. gericht hat aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde an den Parteitag hat keine aufschiebende Wirkung.

Verfahren gemäߧ 48.

mündlicher Verhandlung statt. Dem Vorsitzenden $ 53. In erster Instanz entscheiden die Schieds, obliegt jedoch die Vorbereitung der mündlichen Bergericht gerichte der Streisorganisationen, in zweiter Instanz handlung. Zu diesem Zwede fann er die Parteien das Reichsparteischiedsgericht. Wenn auf Ausschluß auffordern, den Tatbestand schriftlich näher darzu­aus der Partei( oder auf Ausschließung aus der legen und ihre Beweismittel schriftlich bekanntzu­Organisation) erkannt worden ist, so ist gegen die geben. Der Vorsitzende ist auch berechtigt, Vor-§ 76. Ueber den Ausschluß aus der Partei aus Gründen des§ 48 entscheidet eine dreigliedrige leben in der Slowakei   und Karpathorußland noch Zum Hungertode verurteilt. Befonntlich Entscheidung des Reichsparteischiedsgerichtes die erhebungen zu pflegen. Beschwerde an den Parteitag zulässig. Die mündliche Verhandlung ist mit größter Be Kommission, die von der Kreisexekutive aus der viele tausende Staatenlose".- Ein besonders 54. Das Reichsparteischiedsgericht entscheidet schleunigung anzuberaumen. Liste der ständigen Schiedsrichter bestellt wird. Wenn in Senaten von 5 Mitgliedern. Der Vorsigende des§ 63. Zur mündlichen Verhandlung sind beide es das Parteiinteresse erfordert, kann die Kommis tragischer Fall ist bei dem ehemaligen Bostbeam­im einzelnen Fall entscheidenden Senates wird aus Barteien derart rechtzeitig zu laden, daß sie die fion vom Parteivorstand aus der Liste der ständigen ten Ludevit Ressegen festzustellen, der sich als arbeitsunfähiger Juvalide seit der Reihe der ständigen Schiedsrichter, die vom Möglichkeit haben, sich entsprechend für die Ver- Schiedsrichter bestellt werden. Die Bestimmungen dem Jahr 1918 vergeblich bemüht, ſeine Bension Parteitag gewählt werden, vom Parteivorstand behandlung vorzubereiten. der§§ 52 bis 75 über das Verfahren vor den stimmt. Wenn der Parteivorstand in dem Schritte Zur Verhandlung sind auch die von den Par- Schiedsgerichten finden auf das Verfahren dieser in erhalten, wiewohl er und seine Vorfahren aus selbst Partei ist, wird der Vorsitzende von der Parteien namhaft gemachten Ersatzmänner zu laden. Karpathorußland stammen und das Heimat­Kommission keine Anwendung. recht besitzen. Trotz neuerlicher Bemühungen Wenn die Kommission auf Grund zuverlässiger bleiben seit mehr als Jahren die §64. Erscheint eine ordnungsgemäß geladene Streit beteiligten Parteien, gleichfalls aus der Liste Partei nicht zur Verhandlung, so fann die Ver. Beweismittel zur Ueberzeugung kommt, daß einer längst im Ministerium des Innern günstig er. werden. der§ 48 Wenn die Partei nachweist, daß sie durch ein spricht sie die Ausschließung in nicht öffentlicher liegen und wurden weder dem Ministerium des § 55. Das Schiedsgericht der Kreisorganisationen unübersteigliches oder sehr erhebliches Hindernis Sihung aus, ohne daß dem Beschuldigten das Recht Innern noch dem Boſtminiſterium auf Berlan­entscheidet in Senaten von drei Mitgliedern. Der abgehalten wurde, zu erscheinen. so muß die Ver- zustünde, auf den Lauf des Verfahrens vor der gen zugestellt. Unterdessen sind dem in Kaschau  Borsigende des im einzelnen Fall entscheidenden Handlung wiederholt werden. Senates wird aus der Reihe der ständigen Schieds­richter, die von der Kreisfonferenz gewählt werden, von der Kreisleitung bestimmt. Wenn die Kreis leitung in dem Schritte selbst Partei ist. wird der Borsitzende von der Kreiskontrolle bestellt.

teifontrolle bestellt.

Je zwei Besitzer wählt jede der beiten am

richter.

Je ein Besizer wählt jede der beiden am Streit beteiligten Parteien gleichfalls aus der Liste der ständigen, von der Kreisfonferens gewählten Schieds­

richter.

§ 56. Wenn es das Parteiinteresse erfordert, so fann die Parteivertretung die Entscheidung über bie den Schiedsgerichten der Kreisorganisationen zu gewiesenen Streitigkeiten schon in erster Instanz dem Reichsparteischiedsgericht übertragen. Durch einen solchen Beschluß der Parteivertretung wird die Kom petenz der Schiedsgerichte der Kreisorganisationen für den fonkreten Fall ausgeschlossen, ein bereits

Der Antrag auf Wiederholung muß binnen acht Tagen nach Wegfall des Hindernisses, spätestens jedoch binnen drei Monaten, gestellt werden.

65. Das Schiedsgericht entscheidet, ohne an besondere Regeln des Verfahrens gebunden zu sein, nach bestem Wissen und Gewissen auf Grund der in der Verhandlung vorgebrachten Behauptungen und Beweise.

Ueber die Verhandlung ist ein Protokoll aufzu nehmen und von den Parteien zu fertigen. Die Weigerung, das Protokoll zu fertigen, ist im Proto­fell zu vermerken.

§ 66. Nach erschöpfender Klarstellung des Tat bestandes entscheidet das Schiedsgericht über den Antrag, den es in seiner Gänze erledigen muß. Das Schiedsgericht ist an die Anträge nicht gebunden und fann über dieselben hinausgehen. Es kann daher

Kommission Einfluß zu nehmen. in bitterster Notlage lebenden Invaliden rau Gegen die Entscheidung dieser Kommission ist und Kind au Hunger gestorben und steht trotz aller Bemühungen mildtätiger Menschen dasselbe fein Rechtsmittel zulässig. § 77. Wer im Sinne der§§ 48 und 76 aus der Schicksal dent armen Invaliden bevor. So­Partei ausgeschlossen wurde, kann binnen einem Mio lange solche furchtbare Verhältnisse möglich nat nach Zustellung der Entscheidung der Sommission sind und das Vostministerium vergeblichy leine bei der Streisorganisation, der er angehört hat, das Möglichkeit hat, die Landesbehörde in Bratislava  Begehren stellen, daß das Schiedsgericht darüber entzur Rücksendung der Aften zu zwingen und der scheidet, ob sein Ausschluß zu Recht erfolgt ist. Für arme Teufel, dessen Personaldofumente sich int das Verfahren über dieses Begehren gelten die Be- Prager Postministerium tadellos seit jeher befin den, die seit fast 12 Jahren fällige Pension ſtimmungen der§§ 52 bis 75. auszuzahlen, ist es fein Wunder, wenn in der Slowakei   der Patriotismus" nicht erstarken Wieviele brave Leute vorher noch zu­kann. grundegehen müssen, bis endlich auch der Amts­ichimmel" frepiert und arme Pensionisten, die den Eid auf die Verfassung beim Umsturze leiste­ten, vor dem Hungertode geschützt werden?

Wenn das Schiedsgericht zur Ueberzeugung tommt, daß die Kommission den Ausschluß zu Un recht verfügt hat, so spricht es mit Beschluß die Wie deraufnahme des von der Kommission ausgeschlos­senen ehemaligen Barteimitgliedes mit Wirkung vom Zeitpunkte der Fällung des Beschlusses des Schieds­gerichtes( ex nunc) aus.