Nr. 195.
Ein
schweres gelezwidriges Unrecht an den LehrerAltpensionisten.
( Schluß.)
Wenn die Beamten, die diese Verordnung ausgearbeitet haben, dennoch wagen sollten, diese Auffassung sich zu eigen zu machen, würden sie wohl auf den geschlossenen Widerstand unserer Abgeordneten stoßen! Die ganz flare, einfache und nicht zu verfen: nende Rechtslage ist doch die:
§ 1 des Gesetzes Nr. 70/30 ordnet an, daß die bisher von der Wirksamkeit des Gesetzes 103/26( d. i. das neue Beamten Besoldungsgesetz) ausgeschlossen gewesenen Pensionisten, also Staatsbedienstete( die vormaligen Diener), Staatsbeamte und staatliche vormaligen Diener), Staatsbeamte n. staatl. Lehrer nach Eintritt der Rechtswirksamkeit des neuen Pensionistengesetzes nach den derzeit geltenden Pensionsnormen zu behandeln sind und setzt zu diesem Zwede die§ 153 bis 156, 158 bis 160 und 162 bis 164 des Gefeyes Nr. 103/26 für diese Angestellten in Geltung. § 2 des Gesetzes Nr. 70/80 bestimmt dann in analoger Weise für die Lehrer der Volks- und Bürgerschulen, daß soweit sie nicht schon den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 104/26 unterliegen, für sie die Vorschriften der§§ 32 bis 34 dieses Geseges Wirksamkeit erlangen.
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§ 32 spricht ganz klipp und klar aus, daß nicht nur die Bestimmungen der Staatslehrerdienstprag matit( Gef. Nr. 319/17), sondern auch das Gesez Nr. 103/26 selbst, soweit es sich auf die staatlichen Behrer bezieht und die aus späteren Gesetzen sich ergebenden Abänderungen und Ergänzungen auch für die Lehrer der Volks und Bürgerschulen in Kraft treten. Eine Abänderung, bzw. eine ErgänKraft treten. Eine Abänderung, bzw. eine Ergänzung des Gej. Nr. 103/26 stellt aber das Gesetz Nr. 70/30 dar, denn der vorletzte Absatz des§ 212 des pensionierten staatlichen Lehrer. sowie jene, die auf Grund des Abbaugesetzes vor dem 7. Juli 1926 der Behörde, sie zwangsweise zu pensionieren, verſtän digt worden waren, von seiner Wirksamkeit bisher ausgeschlossen und diese Bestimmung ist durch§ 1 Ab des Gesetzes 70/30 abgeändert worden. Diese Abänderung also die Behandlung nach den neuen Pensionsnormen ist durch§ 2 des neuen Pen sionistengeseges im Zusammenhalt mit§ 32 des Gefeges Nr. 104/26 auch für die Lehrer der Boltsund Bürgerschilen in Straft gesetzt worden.
Nun bestimmt die Durchführungsverordnung
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Die Elendshöhlen von Kairo . Gaidi tennt das Fauftrecht. In der Schule der Diebe. Morde zu zivilen Preisen.
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dem Zeitpunkte der Pensionierung nicht ausgeschlossen sind!
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Ganz das gleiche Unrecht wird auch den Uebungsschullehrern zugefügt, denen die Diensteszulage ab 1. September 1919 durch das Gesez Nr. 541/19 auf 1200 K, nach 10jähriger Dienstzeit auf 1800 K erhöht wurde, welche Beträge durch§ 3 des hinter dem glänzenden und amerikanischen Kriminalaffären, aber auch Ges. Nr. 104/26 eine weitere Steigerung auf 2400 Firnis, der sich in prunkvollen Bauten und in die Detektivliteratur erfreut sich ihrer intimen K, bzw. 8000 K erfuhren und die vor dem 1. Sepder Anwendung der neuesten technischen und Aufmerksamkeit. Sie vermitteln die Früchte ihrer tember 1919 zu den rangsklassigenmäßigen Bezügen zivilsatorischen Errungenschaften des Westens Studien ganz besonders ausgewählten Schülern, der Staatsbeamten lediglich Quinquenalzulagen er ausdrückt, eine Welt tiefsten Elends, geistig.r denen gleichzeitig Anweisung erteilt wird, wie hielten. Auch bei den Üebungsschullehrer- Altpensio und moralischer Verkommenheit. Sie drängt so und wo sie diese Erfahrungen praktisch veriver- nisten war soweit sie vor dem 1. September elementar nach außen, daß selbst der oberfläch ten tönnen. Die häufige Anwendung von Aether 1919 pensioniert worden sind, die Dienstzulage nach liche Beobachter des ägyptischen Lebens den auf- und Chloroform, das meistens dazu verwandt dem Ges. Nr. 251/22 auf 1800, b3wv. 2400 K dringlichen Bettler und den betrügerischen wird, um allein in einer Wohnung befindliche ab 1. Juni 1922 erhöht worden. Jegt müßte ihnen Händler nicht weniger als Charafteriftifunt des Frauen zu betäuben und sie um ihre Geschmeide wenn die Bestimmung des§ 51, Abs. 2 der VerNilkandes empfindet, wie den raffinierten zu erleichtern, ist eine der Früchte dieser Be- ordnung 96/30 Gültigkeit behielte, die Dienstzulage Luxus der riesenhaften Fremdenfarawansereien tätigung. auf das vor dem 1. September 1919 bezogene Ausvon Kairo und Heliopolis. Ein Schicht darunter Eines Tages entdeckte die Polizei eine be maß herabgesetzt werden, d. h. sie könnten nur die liegt eine noch fürchterlichere Hölle. Es ist die sonders fühne und gut organisierte Diebesbande, Quinquenaizulagen, wie in der Vorkriegszeit neben Sphäre der vom Kampf ums Dasein ganz aus die regelmäßige Zusammenfünfte abhielt und mit den Bezügen nach dem Geseße Nr. 104/26 erhalten! der Reihe gedrängten, bei denen Not und die einer für orientalische Begriffe ganz außerge- Es ist natürlich klar, daß die Verordnung Nr. Geldgier des Orientalen zusammengewirkt haben, wöhnliche Disziplin zusammengehalten wurde. 96/30 ja nicht neues Recht schaffen und am um fie auf die Bahn eines skrupellosen und Nach unendlichen Schwierigkeiten gelang es, die allerwenigsten die vom Gesetz Nr. 70/30 geselbst bei den geringsten Objekten vor dem Spuren aufzudeden, die nach ihrer Zentrale wollte Gleichstellung der Pensionisten ohne Rücksicht Schlimmsten nicht zurückschenenden Verbrecher- führten und es stellte sich heraus, daß das auf den Zeitpunkt ihrer Pensionierung für die Alttums zu bringen. Haupt der Organisation der Inhaber eines pensionisten aus der Kategorie der Schulleiter, OberStellenvermittlungsbüros war, der unter seinen febrer und Bürgerschuldirektoren aufheben Selienten sich eine Elite von Verbrechern heraus- konnte, sie sollte und dürfte ja nur im Rahmen suchen konnte. und im Geiste dieses Gesetzes Vorschriften au Eine ständige Type bei Gerichtsverhand bessen Durchführung erlassen. Insoweit sic lungen, in denen große Hausdiebstahl- mit dem Gefeße nicht im Einflange steht, also prozesse abgeurteilt werden, ist ein dürftig durch das Geses nicht gebedt ist, entbehrt fie gekleideter alter Mann. Er dient ſeit Jahren in natürlich der Gültigkeit und müßten die auf Grund vornehmen Häusern und bezieht ein Gehalt von dieser Bestimmung des§ 51, Abs. 2 verfügten Be 500 Stronen im Monat, dabei ist er Eigentümer zugsbemessungen vom Obersten Verwaltungsgericht von drei großen Häusern im Zentrum Stairos als gesetzwidrig aufgehoben werden. und von einem großen Personenautobus. Seine Spezialität beſteht im Ausspionieren und im fung der umstrittenen Bestimmung des§ 51, Abf. Vermitteln lohnender Diebstahlgelegenheiten. der Durchführungsverordnung die Regierung einObwohl er in zahllosen Fällen der Mitwissermütig zur Ueberzeugung kommen wird, daß diese schaft dringend verdächtigt war, hat die Polizei mit dem Gesetze im Widerspruch steht und daher abnoch nicht ein einziges Mal das Glück gehabt, geändert und mit dem Gesetze in Einklang gebracht ihn zu überführen.
Die großen Städte Aegyptens , insbesondere Kairo und Alexandrien , wo alle Erfolgjäger und Glüdsritter Aegyptens und der Levante zu sammen strömen, fönnen sich zwar an Umfang und Organisation des Berufsverbrechertums nicht mit New York und Chikago messen, weisen aber trotzdem einen respektablen Standard auf und entwickeln sich mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer Gefahr, die sich vergrößert, anstatt sich zu verringern.
Das Heer des ägyptischen Gefeßlofen wird in der Haupsache von einem Menschentypus gebildet, für den der Volksmund den Namen Saidi geprägt hat. Er ist abgeleitet von dem arabischen Wort„ Said"( der Angenehme), einer auf alle dienstbaren Geister männlichen Geschlechts angewandten Kollektivbezeichnung. Ihre Zahl, die von Kennern der Verhältnisse in ganz Aegypten auf nahezu eine Million geschätzt wird, wächst in dem Maße, wie die Verschlechterung der Erwerbsverhältnisse troß fürchterlichen Ringens ein Leben auf dem primitivsten Lebensniveau unmöglich macht und sie einfach aus dem Trieb der Selbſterhaltung dazu zwingt, sich ihr Brot durch Mittel jenseits von Gut und Böse zu verdienen.
Ein anderer nicht minder blühender Er
werbszweig des Kairoter Verbrechertums ist der Mord auf Bestellung. Es gibt im Dunkel der Eingeborenenviertel Staffechäuser, in denen Wörderbörsen abgehalten werden. Hier können lachende Erben, eifersüchtige Gatten und Liebhaber und politische Feinde entschlossene Leute finden, zu zivilen Preisen zu entledigen.
Wir sind überzeugt, daß bei sorgfältiger Pri
werden muß.
Kleine Chronit.
D. K.
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In einer Reihe von Prozessen sind die In Bukarest verbreitete sich dieser Tage das Summen genannt worden, die von Mordan- Gerücht, daß sich in der Strada Vaporal Asan ein stiftern ihre Werkzeuge gezahlt oder versprochen göttliches Wunder creguet habe. Zehntausende worden sind. Es iſt wirklich lächerlich, in wie eilten nach Oborn in die Bavorol Ajanstraße, we niedrigen Kurs das Leben eines Menschen in sald ein lebensgefährliches Gedränge en: stand, RinAegypten steht. Eine auf ihre Nebenbuhlerin der wurden zu Boben getreten, Frauer und junge eifersüchtige Gattin hat zwei Saidis für die Be Mäoden fielen in Ohnmacht, roh borten fich die feitigung ihrer Rivalin 1500 Kronen pro Ropf wärter ihre Bann gezahlt, während ein Natabler aus Oberägypten , der einen Journalisten wegen dessen Angriffen auf seine politische Tätigkeit umlegen laffen wollte, nicht mehr als 2000 Kronen dafür aufzuwenden hatte.
-- was war los? In der Vaporol Ajanstraße wohn: in einem
Wie in jeder gesellschaftlichen Schicht herrscht Nr. 96/30 auf Grund des§ 1 des Gesetzes Nr. auch in dieser Welt des bewußten Ganzen gegen 70/30 ausdrücklich, daß den Direktoren der staat- Gesetz und Moral eine bis ins Feinste geregelte lichen Fach- und Mittelschulen soweit sie Alt- Ordnung und Differenzierung in Gruppen und pensionisten sind bei der Neubemessung ihrer Clans mit genau bestimmten Privilegien, deren Bension auf Grund dieses Gesetzes ihre Direktor. Verlegung durch das Faustrecht geahndet wird. Eine wichtige Rolle in den Bezirken des zulage sie wird im§ 75 des Gesetzes Nr. 103/26 murals Funktionsgehalt" bezeichnet- mit dem in ägyptischen Verbrechens spielt der Hausangestellte. diesem Gesetz weit höherem Betrag zu bemessen ist. In Aegypten ist einmal das Hauspersonal in feinen Holzhäuschen die 70jährige Katarina be Benn also die Bestimmung des§ 75 des Ge- der überwiegenden Mehrzahl männlichen Ge orghe. Man erfährt, daß sie sehr fromm ift und tägsetzes Nr. 103/26 zu den jetzt geltenden Pensions- schlechts. Die Löhne sind gering, und dann wird lich mehrere Stunden fnieno vor dem Mutter Ontesbild in ihrer Wohnung betet. In letzter Zeit frännormen für die Direktoren der staatlichen Mittel- es bei der durch Nachlässigkeit hervorgerufenen Die ägyptische Polizei steht diesem Unwesen felte die Greifin, sie erbat von ihrer Schutzheiligen die Vertrauensseligkeit des Durchschnittsägypters gewesenen Altpensionisten der in feitender Stellung jedermann sehr schnell möglich, den Aufbe- ratlos gegenüber. Ihre wichtigſte Arbeit besteht Genesung und Hilfe. In einer der letzten Nächte hatte und Fachschulen zählt, die nunmehr auch für die Vertrauensseligkeit des Durchschnittsägypters gevejenen Staatslehrer in Geltung gesetzt werden, wahrungsort für Geld und Schmuck in Er- darin, daß sie die Arbeitsscheuen und Verdäch die Alte einen sonderbaren Traum. Zie ich im warum soll dann nicht auch die Bestimmung des§fahrung zu bringen. Dieser Zustand hat eine tigen aufgreift und sie aus den Städten in ihre Schlafe einen Engel, der ihr mitteilte, die Mutter 15 bes Gesetzes Nr. 104/26, die eine Erhöhung der Stlaffe von findigen Unternehmern geschaffen, die Heimatdörfer abschiebt, wo sie leichter zu über- Gottes habe ihr Flehen erhört und verspre be ihr bisherigen Funktionszulage der Schulleiter, Ober- den Hausdiebstahl zu einem auf der Höhe der wachen sind. Aebr solange nicht die sozialen Seilung und Verbesserung ihrer ärmlichen Lebens. lehrer und Bürgerschuldirektoren ausspricht und sie Beit stehenden Geiverbe entwickelt haben. Zur Nöte der Massen, die sich unter dem Druck der weise. Als die Frau des Morgens erwachte, fniete Krise weiter verschärfen, durch die Beschaffung sie wieder vor dem Mutter Gottesbille mer unde von Arbeit und Brot gelindert werden, werden betete in tiefster Andacht mehrere Stunden. alle Bemühungen zur Beseitigung dieser Unterwelt vergeblich bleiben und das hungernde Prole tariat wird ſtets von neuem die Fermente zur Vergrößerung dieses Sumpfes liefern.
in Direktor(-Leiter) zulage umbenennt, für die Lehrer der Volls, und Bürgerschulen Wirksamkeit erlangt
haben?
Ausbildung der hierfür in Frage kommenden Fach leute find bereits besondere Schulen entstanden, die einen eigenen Lehrerstab von durch Saſchisch und Kokaingenuß aus der Bahn geworfenen In tellektuellen bojizen. Ihre Aufgabe beſteht im genauen Studium aller wichtigen europäischen wwwwwww
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liegt( siehe das Wort u. dgl.), so ist klar, daß die Funktions-( Leiter-) zulage unter diese Zulagen fällt und eben in dem in§ 15 des Gesetzes Nr. 104/26 festgesezten Ausmaße ebenso an Stelle der früher niedrigeren Funktionszulage tritt, wie der in§ 75 des Geseges Nr. 108/26 normierte Funktionsgehalt der Mittel-, Gewerbe- und Fachschuldirektoren an Stelle der niedrigeren Funktionszulage nach den früheren Bestimmungen für Staatslehrer tritt!
Der Umstand, daß der die Funktionslage im neuen höheren Ausmaße feſtſeßende§ 15 des neuen Lehrergeseyes nicht ausdrüdlich im§ 2 des Gesetzes Nr. 70/80 unter jene Bestimmungen angeführt erscheint, die durch dieses Gesetz für die Lehrer- Altpensionisten in Geltung gesetzt werden, fann diesen Vorgang nicht rechtfertigen und zwar aus folgen dem Grunde nicht:§ 1 dieses Gesetzes, das die Pen fionsnormen des Gefeßes Nr. 108/26 auf die Staatsangestellten- und Staatslehrerpensionisten überträgt, erwähnt auch des§ 75 des Beamten- Besoldungsgesetzes, der von dem erhöhten Funktionsgehalt der Direktoren der Staatslehranstalten handelt, nicht ausdrücklich und trotzdem wurde dieser§ streitlos Das ist so sonnentlar, daß man meinen sollte, auf die Altpensionisten unter den Fach- und Mittel- es müßten dies sogar die Herren Beamten, die die schuldirektoren angewendet und ihnen der höhere Berordnung Nr. 96/30 verfaßt haben, einsehen! Funktionsgehalt angewiesen. Weshalb will man Daß übrigens die Funktionszulage zur Pen also nicht auch den dieselbe Materie, betreffenden§sionsgrundlage gehört, die laut Anordnung des§ 15 des Gesetzes Nr. 104/26 für die Altpension: sten des Gesetzes N. 70 im Sinne der Vorschriften unter den Schulleitern, Oberlehrern und Bürger- des§ 1 und 2 dieses Gesetzes festgesetzt, also mit schuldirektoren anwenden? Entweder die die Direk ben in diesen beiden Gesetzen bestimmten höheren torszulage( den Funktionsgehalt) regelnden Be- Beträgen für die ehemaligen Altpensionisten be: stimmungen, die jetzt durch das Gesetz Nr. 70/30 für die Altpensionisten in Geltung gefeßt wurden und hierüber fann schon im Hinblick auf die Einrechen barkeit dieser Zulage für die Pensionisten fein Zweifel möglich sein oder sie gehören nicht dazu! Aber nochmals muß mit aller Entschiedenheit gesagt
werden:
wenden!
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gegenüber dem derzeit innegehabten Betrage un bis 100 K verringert werden müßte!
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nieder und
Inzwischen war über Bufareit furchtbar heißer
Tag mit 45 Grad im Schatten hereingebrochen. Tie Sonne schien mit unbeschreiblicher Blut durch das
winzige Fenster in das Kämmercher. Der Alten und verfing sich auf dem Heiligenbild. Plöglich, als dic Frau aufblidte, merkte sie etwas ganz Außergewöhn liches. Von den Augen der Mutter Gottes Während die Funktionszulage in Mähren bei rannen zwei Tränen hinunter. Die Alte spielsweise für Leiter der ein- und zweiklassigen schrie, als ob sie vom Teufel gepad: wäre, rafte wie Schulen nach dem Landesgesetze 48/14 und auch schon besessen durch die Straße und stieß immer nur die früher 200 K betrug, ist sie durch das Gesetz Nr. Worte hervor: Sie hat mich erhört! Sie hat mich 251/22, das die Funktionszulage in eine Grund erhört!" Auch ihr Sohn stürzte auf die Straße, bezulage von 200 K und in eine Klassenzulage von gann lant zu schreien und pries überall das Wunder, 50 K schied, für Leiter der einklassigen Schulen ab das sich im Hause seiner greifen Mutter ereignet 1. Juli 1922 auf 250, für Leiter der zweiklassigen habe. Aufgeregt eilte die ganze Nachbarschaft zujamSchulen auf 300 K erhöht worden und betrug auch men, besah die Tränen, die den Augen des Heiligenfür die Oberlehrer der fünfklassigen Volksschulen bildes entflossen und jedermann war jest davon statt wie bisher 400 K ebent 500 K. Für Bürger überzeugt, daß sich hier tatsächlich ein göttliches schuldirektoren betrug fie bis 31. Mai 1922 bloß Wunder abgespielt habe. Die Nachricht von diesem 400, ab 1. Juni 1922 durch die Teilung in eine Wunder" verbreitete sich wie ein Lauffeuer durch Grund- und eine Stlaffenzulage aber mindestens ganz Bukarest und nah inhaltlich immer thania300 K plus 150 K, also ebenfalls 450 K, bei sechs sterische und ungewissere Formen an. Zu Fuß und lassen sogar 600 K. Auf Grund des§ 1 des Ge per Auto, per Wagen und per Fahrrad eilte ein gre deren Behandlung nach dem neuen Gesetze zu besetzes 287/24 wurden allen leitenden Lehrpersonen, ßer Teil der Bevölkerung Bukarests in die Vaporoi messen ist, geht auch aus§ 153 des Gesetzes Nr. die vor dem 1. Juni 1922 pensioniert worden sind, Asanstraße. Es formte sid; eine unendliche lange 109/26 hervor, der- als für die Staatslehrer die Funktionszulage auf das durch Gesetz 251/22 Prozession, viele brangen in die kleine Wohaung ein und knieten vor dem Bild nieder. Schließlich mußten gültig, durch§ 82 des Gesetzes Nr. 104/26 für die festgefeyte Ausmaß erhöht! Lehrer der Volks- und Bürgerschulen und gemäߧ zur Aufrechterhaltung der Ordnung Polizei, Gerdar2 des Gesetzes Nr. 70/30 jetzt auch für die Altpenmerie und Feuerwehr herbeigerufen werden. sionisten mit den Lehrern in Wirksamkeit gesetzt wurde. Dieser§ 153 sagt ausdrücklich:
Der§ 51, Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 70/30 aber bestimmt, daß diese Auch die Reporter erschienen in Massen, waren Bulage ab 1. Jänner 1930 nur in jener Höhe zuerAbsolut unmöglich und der Absicht des Gesetz fannt werden darf, wie sie bei Beendigung des aber eigentlich etwas ent: iuscht, denn sie konnten gebers widerstreitend ist es, bei den Mittel- und Bei durchaus nichts Besonderes und gar nich: WunderDie Ruhe und Versorgungsgenisse werden aktiven Dienstes bezogen wurde! Fachschuldirektoren die neuen Bestimmungen über von der Pensionsgrundlage bemessen. Die Pensions - wörtlicher Auslegung dieser Anordnung muß also bares finden. Bald war das Rätsel gelöst. Infvige den Funktionsgehalt, bei den Schulleitern, Ober- grundlage bilden der Gehalt und die Zulagen, jezt den vor dem 1. Juni 1922 pensionierten Schul- der fürchterlichen Hiße und des Aufprallens der lehrern und Bürgerschuldirektoren aber die alten die ausdrücklich als für die Pension einrechenbar leitern, Oberlehrern und Direktoren bei der Durch Sonnenstrahlen auf das Heiligenbild war die Ocl. Bestimmungen über die Funktionszulage anzu erklärt wurden. Die Funktionszulage der leitenden führung des neuen Pensionistengeseßes die Funkfarbe des Bildes gesch no! zen und der ZuLehrpersonen wurde bereits durch die Landesgesetze, tionszulage statt erhöht, um 50 bis 100 K ja in fall hatte es gefügt, daß die Farbtropfen, die sich geDie Unmöglichkeit der Bestimmung des§ 51, dann durch§ 28, Abs. 3 des Paritätsgesetzes, durch einzelnen Fällen auch um mehr gefürzt werden! bildet hatten, gerade den Augen der Mutter Gottes Abs. 2 der Durchführungsverordnung geht aber auch§ 3 des Gesetzes Nr. 251/22, wie auch durch§ 15 Das hat die Wirkung, daß bei Durchführung jenes entquollen. Natürlich wollte die Menge von dieser aus§ 6 des Gesetzes hervor, der in seinem 1. Teil des Gesetzes Nr. 104/26 als in die Pension Gesetes, das alle Unterschiede zwischen den Pensio Aufflärung nichts wissen. Bis auf den heutigen Tag ausdrücklich besagt: einrechenbar erklärt. Sie gehört also nisten einschließlich der Lehrerpensionisten hat befei behaupten alle, religionstreuen Bente vor. Bularest, " Die Nuhegenüsse nach diesem Gesetze treten zur Pensionsgrundlage, das kann dochtigen sollen, soweit die leitenden Lehrer in Betracht daß die Mutter Gottes tatsächlich gewetat habe. Aber an die Stelle aller bisherigen Ruhe und unmöglich bestritten werden. kommen, folgende neue Gruppen von Lehrerpensio- außer der Grinnerung der Frommen wird von dem Versorgungsgenüsse, 3ulagen, Teuerungszulagen, Zu welcher gerade unglaublichen logischen nisten vorhanden sei u. zw.: ,, Wunder" nichts weiter übrig bleiben als ein Bün1. Solche mit der Funktionszulage nach dem de! Akten, denn höchstwahrscheinlich wird die 70Zuschüffe, Ergänzungen u. dal., die auf Grund Ungercimtheit aber das Vorgehen des Ministeeines Gefches, einer Regierungsverordnung rims führt, das beweist wohl am besten die Tatsache. Gefeße 104/26, 2. solche mit der Funktionszulage jährige Frau Gheorghe, die heute nicht mehr ein einoder eines Winisterratsbeschlusses bewilligt wurden, wenn sich die Landesschulräte streng an die Anord nach dem Geseye 251/22 und 3. solche mit der Funtziges ganzes Möbelstück besitzt, die Stadt Bukarest sowie an Stelle aller individuell gewährten Zu- nung des§ 51, Abs. 2 der Durchführungsverord- tionszulage nach den älteren Gesetzen, wobei weitere wegen des ihr von der Bevölkerung zugefügten Schjalagen. Da hier keine erschöpfende Aufzählung vor- nung halten wollten, die Funktionszulage jogar Differenzierungen den einzelnen Ländern nach dens verklagen.