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11. Jahrgang.

Sozialdemokrat

Zentralorgan der Deutschen   sozialdemokratischen Arbeiterpartet in der Tschechoslowakischen Republit.

Brünings Ablage an Hitler  .

wesens.

Sonntag, 11. Jänner 1931

Ehrenschutz und Preffe.

I.

Bemertungen zum Regierungsentwurf.

Von Dr. Egon Schwelb.

S

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Nr. 10.

schuldig gesprochen und von der Verhängung der Strafe abgesehen wird, muß der Angeklagte alle Kosten tragen. Daher riskiert der Privatanklä­Berlin, 10. Jänner  .( Eigenbericht.) Nachdem schon vor einigen Tagen der Zen­ger heute nichts, wenn er sich mit einer recht­trumsführer Kaas gegen die Nationalsozia­zeitig angebotenen Genugtuung nicht zufrieden gibt. Auch wenn das Gericht nachher erklärt, liften scharf Stellung genommen hatte, hat sich jetzt auch der Reichskanzler auf seiner daß die Genugtuung angemessen war und er Meise durch die Ostprovinzen entschieden gegen Die Regierung hat vor einigen Wochen der, soll nach§ 4, P. 1, des Entwurfes die Ehren- sich mit thr daher hätte begnügen sollen, schadet die gewissenlose Agitation auf der Rechten Nationalversammlung den Entwurf eines Gebeleidigung straflos sein, wenn bewiesen wird, ihm das nichts, im Gegenteil: der Angeklagte ausgesprochen. Er erklärte, es sei dadurch eine sehes ,, über den Schutz der Ehre" vorgelegt. Der daß die Behauptung vollkommen oder im muß ihm alle überflüssigerweise verursachten Verfahrenskosten ersetzen. Das soll nun nach Panitftimmung hervorgerufen worden, so daß Entwurf ist ein Bestandteil des vom Justiz Wesen wahr ist( Wahrheitsbeweis)". Staat und Wirtschaft im Herbst und Winter minister Dr. Meißner geplanten Reformwertes Im Zusammenhang damit steht die Bestim- dem Entwurfe wesentlich anders werden. Nach monatelang zwischen Sein und Nicht des geltenden Presserechtes, über dessen Uner- mung des§ 29, Abs. 2, des Entwurfes, die§ 7, Abs. 1, P. 2, muß das Gericht von der sein schwebten. Bisher hatte das verschwiegen träglichkeit sich alle Beteiligten klar sind. Ueber lautet: Bei der Entscheidung darüber, ob die Strafe absehen, wenn der Angeklagte eine vom werden müssen, jest aber müsse man es aus den einen Teil der beantragten Reform, den Wahrheit der Beschuldigung oder Behauptung Gericht als angemessen bezeichnete Genugtuung sprechen, um eine Einkehr bei allen Parteien Entwurf des neuen Pressegesezes, haben wir im bewiesen worden ist oder ob ein Irrtum über fristgerecht leistet und es tann von der Strafe zu erzielen. Er könne die Verantwortung nur Sommer des Vorjahres an dieser Stelle ein- die Wahrheit der Beschuldigung oder Behaup- absehen, wenn auch später, bis zur Hauptvers dann weiter tragen, wenn es möglich sei, dem gehend berichtet. tung entschuldbar ist, hat das Gericht Inhalt handlung, eine angemessene Genugtuung ange­deutschen Volke den Sinn für Wahrs Der Entwurf befaßt sich mit dem Schuh und Sinn der Beschuldigung oder Behauptung boten worden ist. heit und Redlichkeit wieder beizubringen. der Ehre überhaupt, also auch mit Ehrenbelei in ihrer Gänze zu berücksichtigen, auch Aber auch ohne Leistung einer Genugtuung Damit bestätigte der Reichstanzler nur digungen, die nicht durch die Presse begangen wenn nur ein Teil inkriminiert ist." Damit soll soll bei der Ehrverletzung von einer Bestrafung etwas, was in eingeweihten Kreisen schon werden. In diesem Zusammenhang interessiert dem heute so beliebten Vorgehen von Leuten, abgesehen werden, wenn(§ 7 Abs. 1, P. 1) bekannt war. Nach den Septemberwahlen wur- er uns aber nur vom Standpunkte des Presse- die Butter auf dem Kopfe haben, ein Riegel der Täter die Tat nur aus Unbedacht oder aus den große Kredite aus dem Auslande gekündigt vorgeschoben werden, die sich aus einem langen Erregung begangen hat, die durch ein unmittel­Artikel, der wahre Beschuldigungen gegen fie bar und zurüdgezogen und viele deutsche Patrioten vorhergehendes herausforderndes oder hatten keine größere Sorge, als ihr Vermögen Einer der Haupteinwände gegen das gel- enthält, ein paar Stellen aussuchen, bei denen ärgerniserregendes Verhalten desjenigen, der möglichst schnell ins Ausland in Sicher- tende Recht besteht darin, daß der strafbare Tat- der Wahrheitsbeweis nicht oder nur schwer ge- an der Ehre verlegt worden ist, verursacht war, heit zu bringen. Dadurch wurde die bestand der Ehrenbeleidigung zu weit gezogen lingen kann und nur diese zum Gegenstand der und die Art, in der die Tat begangen wurde, durch die Umstände entschuldbar ist". Diese Be­Finanzverwaltung zeitweise in große Schwierig ist, daß jedes scharfe Wort zum Anlaß einer lage machen. feiten gebracht, die nur dadurch überbrückt Ehrenbeleidigungsklage gemacht werden kann. Was den sogenannten Wahrscheinlichkeits- ftimmung wird es in Zukunft ausschließen, daß werden konnten, daß der Reichstag   die Not Wie stellt sich nun der Entwurf zu diesem Pro- beweis anlangt, so bestimmt§ 4 der heute gel- der Redakteur wegen eines in berechtigter berordnungen des Reichspräsidenten nicht blem, zur Frage der Abgrenzung strafloser Kri- tenden Preffenovelle von 1924, daß der Ange- Empörung geschriebenen scharfen Wortes wegen aufhob und dadurch die Aufnahme von Krediten fit von strafbarer Beleidigung? Die Tat flagte dann nicht strafbar ist, wenn ,, Umstände der Beantwortung eines provokativen Verhal­ermöglichte. Es wird allerdings abzuwarten bestände des Entwurfes, der zwischen bloger nachgewiesen wurden, derentwegen die Behauptens des Klägers durch scharfe Kritik bestraft sein, ob die Regierung und die bürgerlichen Ehrverletzung und der( schweren) Ehrenbeleidi- tung der Nachricht mit Grund für wahr gehal- werde bezw. zu einem Ausgleich genötigt wird. Von besonderer Wichtigkeit ist aber, daß Parteien auch in ihrer praktischen Bolitik alles gung unterscheidet, schließen sich von Abwei- ten werden konnte und wenn die Absicht offen­tun werden, um die Krise der Wirtschaft zu chungen geringerer Art sei hier abgesehen bar ist, vor allem ein öffentliches Interesse nach§ 31, P. 5, des Entwurfes der Angeklagte, beheben und der Agitation der Nationalsozia- dem geltenden Rechte an. Wegen Ehrver zu wahren". Diese Bestimmung hat sich über wenn von seiner Bestrafung abgesehen wird, liften den Boden zu entziehen. legung wird laut§ 1 des Entwurfes be- haupt nicht bewährt und ist auch fast nie prat- sivar grundsätzlich zum Koftenersap verpflichtet straft ,,, wer einen anderen vor jemandem oder tisch geworden, da insbesondere das Oberste Ge- bleibt, daß aber das Gericht von der Auferlegung wenigstens schriftlich durch Beschimpfung, Weiricht in seiner Praxis zur Erfüllung Voraus- der Kosteneriatpflicht ganz oder zum Teile ab­handlung, Drohung mit Mißhandlung oder fegungen des§ 4 beinahe die Führung des voll- fehen kann. Dadurch wird die Prozeßführung Rosenberg( Oberschlesien  ), 10. Jänner. auf andere Weise an der Ehre verlegt ständigen Wahrheitsbeweises verlangt, überdies auch für den Kläger   eine riskante Sache. Wenn ( Wolff.) Gestern nachmittags ist ein polnischer Der§ 2 des Entwurfes stellt denjenigen wegen der Nachweis, daß vorwiegend ein öffent er die Beleidigung provoziert hat, wird er ps Flieger bei Rosenberg notgelandet. Als der Ehrenbeleidigung unter Strafe, der liches Interesse gewahrt wurde, schwer zu er sich wohl überlegen, zu Hagen  , da er Gefahr Flugzeugführer erfuhr, daß er sich auf deutschem einen anderen dadurch an der Ehre verlegt, daß bringen ist und da schließlich, selbst wenn dieser läuft, seine Kosten selbst tragen zu müssen. Wenn Gebiet befinde, bestieg er eiligst seine Maschine er ihn vor jemandem einer solchen Handlung Wahrscheinlichkeitsbeweis gelingt, nach§ 13 der ihm der Beschuldigte eine entsprechende Genug­und flog in der Richtung Lublinik weiter. Die beschuldigt oder von ihm eine derartige andere Pressenovelle der freigesprochente Redakteur, der tuung anbietet, wird er aus dem gleichen Polizei fam erst an, als der Flieger schon wieder Tatsache behauptet, die ihn verächtlich zu den Prozeß gewonnen hat, dem Kläger   die Grunde sich mit ihr begnügen müssen und da­von Abstand nehmen, den Redakteur zu schika­gestartet war. machen oder in der öffentlichen Meinung herab- Kosten ersetzen muß. zusehen geeignet ist". An sich bedeutet diese Hier setzt der Entwurf nun mit einer nieren. Wir hätten allerdings gewünscht, daß An die Stelle insbesondere die Frage der Kosten in diesen Berlin  , 9. Jänner  .( Wolff.) Die Notlan- Tatbestandsformulierung, wie man sieht, feinen grundlegenden Aenderung ein. dung der beiden polnischen Militärflieger in Fortschritt, ja, die Fassung des§ 1 oder in an- des Wahrscheinlichkeitsbeweises wird der Be- Fällen schon im Gesetze selbst präzise- geregelt Oppeln   findet in Berliner   politischen Streisen derer Weise" scheint die Grenze noch verschwom- weis des entschuldbaren Irrtums gesetzt, der zu wird und daß die Entscheidung nicht ganz dem ftarte Beachtung. Wan   weist darauf hin, daß mener zu machen. Allerdings darf man bei Be- einem vollkommenen Freispruch führt, also auch freien Ermessen des Gerichtes überlassen werde. bies ja nicht der erste Fall einer Ueber urteilung dieses Gesezestertes nicht vergessen, teinen Kostenersatz des obfiegenden Angeklagten Etwa so, daß in Anlehnung an die Regelung fliegung der deutschen Grenze durch polnische daß heute auch derjenige strafbar ist, der einen fennt. Der Beweis des entschuldbaren Jrr- des Zivilprozesses im Gesetze gesagt wird, daß Militärflugzeuge ist. Auch die Darstellung, daß anderen dem öffentlichen Spotte aussetzt" und tums" ist dann zulässig, wenn der Täter ein dem Privatantläger nur die zur Erreichung die beiden Maschinen sich verflogen hätten, wird daß gerade mit dieser Bestimmung seit 1924 am öffentliches oder ein berechtigtes Privatintereffe einer angemessenen Genugtuung notwendigen gewahrt hat, was bei einem anständigen Jour- Kosten zu ersetzen sind. Wenn also bei der Ver­bezweifelt, da Oppeln   schließlich 60 Kilometer meisten Mißbrauch getrieben worden ist. Nun enthält§ 4, P. 4, des Entwurfes cine nalisten wohl immer der Fall sein wird. gleichsverhandlung eine angemessene Genug­von der Grenze entfernt liegt. Letzten Endės ist tuung angeboten wurde, wären die Kosten bis es ja Sache der Polen  , dafür zu sorgen, daß indem als Strafausschließungsgrund angeführt wirksame Ergänzung der Tatbestandsmerkmale, III. zur Vergleichsverhandlung zu ersetzen, wenn die nicht in diesem doch recht schwierigen Grenz iff: wenn der Täter die Grenzen einer jach- Das Institut des Absehens von der Be- Ehrenerklärung schon vor Einleitung des Pro­gebiet unerfahrene Piloten verwandt werden, die den fliegerischen Anforderungen nicht gemachlichen Beurteilung einer wissenschaftlichen, tünst strafung", welches in einem schüchternen Ln- seffes angeboten wurde, hätte ein Sostenersatz fen find. Ein solcher Zwischenfall hätte nachlerischen oder ähnlichen Leiſtung nicht über- fat schon der Pressenovelle von 1924 bekannt überhaupt nicht stattzufinden, da dann der gange Auffaffung Berliner politischer Streise um so schritten hat". Diese Einschränkung ist theo ist, wird in dem Entwurfe in weiteftem Aus- Prozeß nicht notwendig war. cher vermieden werden müssen, als auch in retisch feine Neuerung, denn auf dem Papier maße eingeführt. Heute tann das Gericht Bolen bekannt ist, daß der Reichskanzler fich ist auch heute fachliche Kritik erlaubt. Die dann, wenn der Beschuldigte bei der Vergleichs­mit der von ihm geführten Delegation heute in ausdrückliche Aufnahme des zitierten Sabes in verhandlung eine angemessene Genugtuung an­den Gesezestert gibt aber doch dem guten Rich- geboten hat, von der Bestrafung absehen, Oppeln   aufhielt.

Ein neuer Zwischenfall

-

IV.

Ebenso wichtig und begrüßenswert wie das,

es was der Gesetzentwurf neu einführt, ist das, was ter gegenüber einem schlechten versagt das muß aber nicht. Aber auch wenn der Angeklagte er gänzlich beseitigt: Der Gefeßentwurf fennt beste Gesez eine Handhabe, die Meinungs­www freiheit bor schitanöser Einschränkung gu

Die Tagung des Internationalen schüßen. Wir glauben allerdings, daß die Be­

Frauenfomitees.

Ruhrschiedsspruch gefällt.

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stimmung des§ 4, P. 4, zu eng und zu vor­fichtig formuliert ist. Die Presse, insbesondere Am Samstag, den 10. Jänner 1931, um die politische Tagespresse, ist nicht nur zu, jach- 6 Prozent Lohnherablekung. Arbeiter und Unternehmer ablehnend. 3 Uhr nachmittags trat im Prager   Boltshaus das licher Beurteilung" wissenschaftlicher und ähn­Präsidium des Internationalen Frauen- licher Leistungen da, sondern zum Kampf für Berlin  , 10. Jänner  .( Eigenbericht.) Jm Essen, 10.. Jänner. Der Schiedsspruch tomitees der Sozialistischen Arbeiter- Inter  - politische Ziele; zu politischer Abwehr und poli- Lohntonflitt im Ruhrbergbau ist heute für den Ruhrbergbau wurde um 13 Uhr nationale zusammen. tischem Angriff, sie kann sich daher auf eine von der Schlichtungskommission einstimmig ein 45 Min. von dem Schlichter und den beiden Dem Präsidium gehören an: Frau Adam- Schreibweise nicht beschränken, die von den Rich- Schiedsspruch gefällt worden, wonach die Löhne Unparteiischen einstimmig gefällt. Er besagt: fon( England), Abg. Juchacz( Berlin  ), Sen. tern als sachliche Beurteilung" anerkannt um 6 Prozent herabzuseßen sind. Die 1. Der Vertrag vom 4. September 1930 wird Betty Karpišková( Prag  ), Alice Pels wird. Ein Mann, der im öffentlichen Leben Unternehmer erklärten sofort, daß sie vom 1. Jänner 1931 ab wieder in Kraft gefeßt ( Brüssel), Nationalrat Adelhaid Popp( Wien  ). tätig ist, muß sich ein gewisses Maß von Ironie, diesen Schiedsspruch a blehnen. Voraussicht- mit der Maßgabe, daß sich sämtliche Löhne unjachlicher Beurtei- lich werden dies auch die Arbeiterorganisationen um 6 Prozent ermäßigen. 2. Die zum Außerdem nahmen an der Sigung die Sekre- Satire, Karikatur und tärin der britischen Frauenbewegung Abg. Ma- lung gefallen lassen und wir müssen daher for- tun, die morgen Funktionärtonferen- 15. Jänner 1931 zum Zwecke der Vertrags­rion Phillips sowie vom Sekretariat der So- dern daß das Gesetz auch eine Keritif, die nicht zen abhalten werden. Man nimmt an, daß änderung ausgesprochenen Kündigungen zialistischen Arbeiter- Internationale Dr. Fried die Ruhe und Besonnenheit des Gutachtens anfangs nächster Woche das Reichsarbeitsmini- gelten als zurüdgenommen. 3. Dieser rich Adler und Martha Taust teil. eines Universitätsprofessors aufweist, daß es sterium den Schiedsspruch für verbindlich Vertrag läuft bis zum 30. Juni 1931 und läuft bei sechswöchiger Kündigungsfrist ein halbes auch angemessene Satire und Karikatur aus dem erklären wird. Essen, 10. Jänner. Es fann jetzt schon Jahr länger. Die Erklärungsfrist läuft am Ehrenbeleidigungstatbestand ausnehme. mit Sicherheit gesagt werden, daß auch die Montag vormittag 9 Uhr ab. Die Nachverhand­Bergarbeiterverbände des Ruhrbezirkes den lungen sind auf Montag nachmittag 5 Uhr im Bon großer Bedeutung sind die Aenderun heute gefällten Schiedsspruch ablehnen Reichsarbeitsministerium festgesetzt. Die Arbeit­gen, die der Entwurf auf dem Gebiete des werden und zwar aus folgenden Gründen: geber haben sofort erklärt, den Schiedsspruch Wahrheits- und des jest sogenannten Wahr 1. Wegen der Rück wirkung des Schieds- nicht annehmen zu können. Die Arbeitnehmer cheinlichkeitsbeweises enthält. Während jest, spruches ab 1. Jänner 1931; 2. wegen der werden morgen zu dem Spruch Stellung um die Straflosigkeit herbeizuführen, der Be- Höhe des Lohnabbaues, und 3. wegen nehmen. weis bis ins letzte J- Tüpfelchen gelingen muß, der Schwierigkeiten der Abzüge.

Die Sigung beschäftigte sich mit den Vor­schlägen für die Tagesordnung der Tagung des Frauenkomitees, die morgen, Sonntag, be­ginnt und fich insbesondere auch mit der Vorbe reitung der großen Internationalen Frauenkonferenz befassen wird, die am 23. Juli 1931 in Wien   unmittelbar vor dem In­ternationalen Sozialisten- Kongrek zusammentre

ten wird.

II.