Nr. 90.
In der gestrigen Sitzung des Landesausschusses wurden folgende Zuschüsse für die nach stehenden deutschen Bezirke genehmigt:
Donnerstag, 16. April 1931.
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wahren wollten, den Bowen Ausgebeutete!
Gemeindevertretung hat deshalb in ihrer Sit-| fallen ist. Bezeichnend ist es, daß man den Gezung am 18. März 1931 das ganze Statut ab- meindevertretungsmitgliedern, die das Recht der gelehnt, womit auch die Bestimmung über die deutschen Sprache wahren wollten, den Vorwurf Festsetzung der tschechoslowakischen Sprache als der Provokation und des Chauvinismus machte, der alleinigen Geschäftssprache der Gemeinde ge- um sie einzuschüchtern.
Herr Krebs als Rechentünstler
ober
Die bürgerliche Bresse fteht im Solde Eurer
Ausbeuter
In die Hand des Ar beiters das Arbeiterblatt.
Braunau 352.387, Dauba 317.551, Dug 678.975, Falfenau 136.012, Friedland 17.485, Romotau 755.923, Deutsch- Gabel 264.094, Joa chimsthal 66.544, Staaden 538.949, Stapliz 164.812, Landskron 712.887, Marienbad 172.649, Reichen- ,, Was der Staat und was die Gemeinden für die Arbeitslosen leisten." berg 88.242, B.- Leipa 216.062, Leitmeriz 529.482, Neudek 179.689, Plan 266.914, Podersam 397.869, machung eine angeblich vernichtend e" etwas davon läuten gehört hat. Der Aussiger Tag" bringt in großer Auf men, daß auch Herr Krebs doch schon einmal Prachati 522.965, Preßnitz 221.917, Mies Kritik, die Herr Serebs, hakenkreuzlerischer Ab314.576, Schluckenau 81.469, Tachau 246.460, geordneter und Stadtvertreter von Aussig , in der daß es Staatsbeiträge zur Gewerkschaftsunter- Sindernisse stoßen würde, so daß nach dem Wortlaut Unterbringungsmöglichkeiten auf unüberwindliche Tepl 102.246, Teplitz- Schönau 1,204.682, Trau- letzten Sibung der Aufsiger Stadtvertretung an ftigung für Arbeitslose, und zwar in den ersten der amtlichen Bestätigung„ eine so weitgehende benau 293.121, Bischofteiniz 711.587, Hohenelke der sozialen Fürsorge des Staates vorgenommen 26 Wochen in der drei bis vierfachen Höhe des erzwungene Wohnungsräumung für die Stadt 585.139, Saaz 535.703, Ludig 219.805 K. Gewerkschaftsbeitrages gibt, ein Zuschuß, der
Gegen diese ungenügende Zuteilung an die deutschen Bezirke hat Genosse Grund in der Sigung Protest eingelegt, welchem Protest sich Landesausschußbeisiger Kaiser anschloß.
Weshalb sie sich gegen ein Berbrauchsministerium wehren.
hat.
„ Die Arbeitslojen bekommen eine Staats
Unterstützung von 1 K bis K 1,60 täglich", stellt der„ Tag" als Extraft aus dieser eritit" schon in der Titelzeile fest, und Herr Krebs, der diese Ziffern errechnet und vorgebracht hat, knüpft. baran die entsprechend hämischen Bemerkungen über das völlige Versagen des Fürsorgeministeriums und damit der Sozialdemokraten, die dieses Ressort verwalten.
daß schließlich auch die staatliche Milchattion monatlich mehrere Millionen für die Kinder der Arbeitslosen auswirft.
sich in den weiteren 13 Wochen der Strijen geradezu eine Katastrophe bedeuten würde." Sicherlich ist das Eigentumsrecht das höchste, unterstüßung unter Umständen bis auf das das umfassendste und weitgehendste Recht, welches Siebenfache der Gewerkschaftskrisenunterstüßung das Privatrecht kennt und welches den Eigentümer steigert, auch zur Vernichtung seiner Sache berechtigt. Aber daß der Staat ferner in Form der produk- auch hier jetzt das Gesetz bestimmte Grenzen und es tiven Arbeitslosenfürsorge den Krisenbezirken verbietet im§ 364 des a. b. G.-B. nicht nur eine biele weitere Millionen zur Verfügung stellt, ichikanöse Ausnüßung des Eigentumsrechtes, sondie in Form von Arbeitslöhnen wieder bisher bern es beschränkt seine Geltendmachung überhaupt Arbeitslosen zugute kommen, und durch solche Gesetze, welche zur Erhaltung und zur Die Königshofer Zementfabrik legt ihre Unterstüßung des öffentlichen Wohles dienen(§ 364, Bilanz und Jahresrechnung vor und teilt mit, a. b. G.-B.), ja, es muß sogar der Eigentümer dem Dabei genügt ein Blick auf das Ziffernmatedaß der Reingewinn für das Jahr 1930, obwohl rial, daß Herr Krebs zum Beweis seiner Behaup Staate für ein entsprechendes Entgelt das volle der Absatz gegenüber dem Jahre 1929 um fünf tung veröffentlicht, um sofort den ganzen Schwin All das unterschlägt aber Herr Krebs und Eigentum seiner Sache überlassen,(§ 365, a. b. Prozent geringer war, von 27,616,697 auf del zu durchschauen, der da zu dem offensichtlichen der liebe Tag" seinen Zuhörern, bzw. Lefern, G.-B.), wenn es das öffentliche Wohl erfordert. 27,645.142 Stronen gestiegen ist und eine Divi- 3wed getrieben wird, den verhaßten Sozialdemo- nicht etwa, weil er es nicht wüßte, sondern weil Diese Rechtsgrundsäße zeigen, daß man das alldende von 100 Stronen zur Auszahlung kommt. ten wieder einmal eins auswischen zu können. er sonst nicht zu den so herrlich niedrigen Ziffern gemeine Wohl gegenüber der Rechtssphäre des Die Abschreibungen betragen 22,675.827 gegen von 30 bis 50 Kronen monatlich für den einzelnen Einzelnen den Vorrang hat. 22,668.218 im Jahre 1929. Die Herren AktioWie beweist man also als mannhafter Arbeitslosen kommen und so der sozialdemokrati- Wenn 29 Beklagte mit ihren Familien, das näre fönnen sich ins Fäustchen lachen. Das Hakenkreuzler a la Krebs, daß der Staat, das fchen Arbeitslosenfürsorge nicht den ersehnten sind zusammen 100 oder mehr Personen in ihrer heißt der sozialdemokratische Fürsorgeminifter, trick daraus drehen könnte. Aktienkapital dieses Unternehmens Unternehmens beträgt Existenz bedroht sind( der Verlust der Dienst 48,000.000 Stronen und die Herren haben somit für die Arbeitslosen gar nichts leisten? Aber selbst wenn man nur feststellen wollte, wohnung mit der Folge, daß sie ohne Obdach blei in zwei Jahren 55,261,839 Kronen, d. s. um Sehr einfach: was die staatliche Ernährungsaktion für ben, ist für sie sicherlich eine Existenzfrage), ist 7,261.839 mehr als das ganze Attienkapital ausHerr Krebs führt für einige nordböhmische den einzelnen ausmacht, macht sich Herr Strebs damit das öffentliche Wohl so stark berührt, daß es macht,„ verdient". Das Attienkapital verzinst" Bezirke die Beiträge an, die der Staat für den einer Fälschung schuldig, indem er diese notwendig ist, die einschränkenden Bestimmungen sich somit mit rund 58 Prozent. Dabei weiß Monat April für die Ernährungsaktion Summen auf sämtliche Arbeitslose des Bezir- anzuwenden, durch welche die bisher ruhigen Verman aber noch nicht, was die Herren Aufsichts- beigesteuert hat, dividiert diese Summen durch die fes aufteilt und so den Anteil des einzelnen verhältnisse auch weiterhin gesichert, bezw. diese Ver räte und Vorstandsmitglieder an Tantiemen, Zahl sämtlicher Arbeitsloser des betreffenden kleinert, so gut es nur geht. Von berücksichti- hältnisse neuerlich in Ruhe gebracht werden sollen. Spejen u. dal. erhalten haben. Es ist gewiß Bezirkes und verkündet dann triumphierend, daß gungswerten Ausnahmsfällen abgesehen, zieht die Das Berufungsgericht will nicht die nicht uninteressant, in welchem Verhältnis der Staat für die Arbeitslosen monatlich insge- staatliche Ernährungsaktion doch nur jene Arbeits- Verantwortung dafür auf sich nehmen, Reingewinn" und Sohnsummen zu samt nicht mehr beisteuere als Beträge von 30 lose in ihre Fürsorge ein, die entweder ausge- daß durch die Massenräumungen das einander stehen. In den Betrieben dieser Firma bis 50 Stronen. Daraus leitet er leicht ab, daß die steuert sind oder auf die Gewerkschaftsunter öffentliche Wohl gefährdet wird und hält müssen ja viele bunderte Arbeiter beschäftigt Stadt Aussig für ihre Arbeitslosen rund sechs- stützung feinen Anspruch erheben fönnen, weil sie dafür, daß die Anwendung der§§ 364 und 365, a. b. sein und die Herren, die solche Profite erzielen, mal so viel Opfer aufbringe als der Staat, und es verabsäumt haben, sich gewerkschaftlich zu or- G.-B. per analogiam hier am Blaze und zuwerden sich doch auch in der Entlohnung ihrer stellt dann die höhnische Frage: ganisieren. Für die anderen ist ja durch den lässig ist. Arbeiter und Angestellten nicht lumpen lassen, Staatsbeitrag zur Arbeitslosenunterstützung besser Zur Auslegung der Erklärung, welche viele der Aus den Ziffern, die vorliegen, ergibt sich, daß gesorgt! Die Summen für die Ernährungsaktion beklagten Arbeiter unterschrieben haben, ist es notdie Personalauslagen 12.272.439 Stronen betrasind also nur auf einen Bruchteil der Arbeits - wendig, die Bestimmungen der 88 914 und 879, gen. So stimmt die Rechnung und anders lofen aufzuteilen, wodurch sich nach den Gesezen a. b. G.-B. anzuwenden. Das angefochtene Urteil haben wir sie uns nicht vorgestellt: Für die der Mathematik die auf den einzelnen entfallende enthält darüber keine Feststellungen, es ist aber flar, vielen hunderte Arbeiter und Angestellten samt Quote wieder um ein beträchtliches er- daß der Beschäftigte eine solche Erklärung nicht nur ihren Familien 12% Millionen, für ein paar höht. Es wird also auch der Anteil des ausge- deshalb unterschreibt, weil das sein Arbeitgeber Dutzend Aktionäre 27% Millionen, also mehr als und der Bericht des„ Tag" verzeichnet dann noch steuerten oder unorganisierten Erwerbslosen an fordert, von dem er wirtschaftlich völlig abhängig das Doppelte. Zement ist kein Luxusartikel. Da mit Behagen Zustimmung" unter den Stadt der Ernährungsaktion viel größer sein als Herr ist, sondern auch deshalb, weil er der sicherlich be hört man überall und von jedermann Klagen vertretern. Strebs herauszurechnen bemüht ift! über die hohen Preise der Baumaterialien. Da Angesichts diefer Tatsachen kann man nur Man muß bei den Hakenkrenglern im allge haben wir die Lösung. Es wird wirklich Zeit, meinen traffe Unwissenheit auf allen die Frage an Herrn Krebs richten: daß ein Verbrauchsministerium ins Gebieten des täglichen Lebens nur allzuoft als hin Ist es unglaubliche Unwissenheit oder ist es Leben gerufen und die Preise der Privatspekula- reichenden Entschuldigungsgrund gelten laffen, bewußte Fälscherabficht, die ihn zu diesem unund Staltulation entzogen werden. wenn man objektiv bleiben will; gegen die Dumm erhörten Mißbrauch der Statistik bewogen hat? heit kämpfen ja, wie es im Sprichwort heißt, selbst Götter vergebens an. Glaubt er wirklich, daß er mit solchen Methoden Aber daß Herr Krebs nicht weiß, daß die die große positive Arbeit, die die Sozialdemokratie Beiträge des Staates für die Ernährungsaktion in der Regierung für die Arbeitslosen unter Einnur einen geringen Bruchteil dessen darstellen, satz aller ihrer Straft ständig zu leisten und zu was der Staat zur Linderung der Arbeitslosigkeit steigern bemüht ist, ungestraft verächtlich machen insgesamt beiträgt, daß also bei Berücksichtigung und in den Kot wird zerren können? Dieses Spiel des Gesamtaufwandes ganz andere Summen als mit falschen Zahlen, wie Herr Krebs es da getrieLeistung des Staates für den einzelnen Arbeitslosen ben hat, ist gar zu durchsichtig in seiner Tendenz, herauskommen, lann man denn doch nicht an- als daß es auch nur einen Arbeitslosen, der nehmen! durch sein Elend zermürbt ist, für hakenkreuzMan muj vielmehr zu dem Schluß toms lerische Parteizwedke würde einfangen fönnen!
„ Wenn dann noch im roten„ Bolfsrecht" gejagt wird, daß das„ Möglichste" geschehen ist, um die krasse Not der Arbeitslosen zu mildern, dann muß man fragen, ob die Herren Beträge von 1 K bis 1.60 K täglich wirklich als das Möglichste ansehen, was geleistet
werden kann!"
Ein bemerkenswertes
Urteil.
sperrung widerspricht den guten Sitten.
gründeten Auffassung sein kann, es werde ihm eine solche Wohnung so lange belassen, als er im Betriebe beschäftigt ist. Zum mindesten entspricht eine solche Auslegung den Gewohnheiten des ehrlichen Handels(§ 914 a. b. G.-B.). Wird jedoch das dem Unternehmer zugehörige Recht, mit solchen Wohnungen zu jeder Zeit frei zu verfügen, zu dem die Arbeiter irgendwelchen Zwecke benützt, um Forderungen des Unternehmers gefügig zu machen und sie, wann immer, bei der Hand zu haben, so widerstrebt eine solche Ausübung des guten Sitten wider= Rechtes den
prechend und es muß daher irgendein Ausweg gesucht werden, den eben die$$ 879 und 365, a. b. G.-B. ermöglichen.
Bei dieser Rechtslage war es überflüssig jest zustellen, ob die tagende Bartei berechtigt war, alle Arbeiter auszusperren oder nur jene, welche die weitere Arbeit verweigerten, denn das allgemeine Wohl erfordert eine gleiche Entscheidung und Regelung gegenüber allen beklagten Arbeitern, welche ähnliche Folgen ihrer Handlungsweise nicht voraussehen konnten."
Die Mieterschutzgesetze, welche aber hier nicht angewendet werden können, wie ausdrücklich bemerkt sei, beschränken ebenso wie alle Nebengesete aus Gründen des öffentlichen Wohles das freie Dispositionsrecht(§§ 354, 362, a. b. G.-B.) des Hauseigentümers, damit in der Zeit des Wohnungsmangels, welcher immer noch nicht behoben ist, jene Personen, die kein eigenes Haus besitzen, vor der Gefahr geschützt werden, daß sie ohne Obdach bleiben. Deshalb wurde auch bis heute der Mieterschut nicht aufgehoben. Es war daher der Berufung stattzugeben und
Dr. Rosche baut die Löhne ab. In der Messerfabrit des Herrn Dr. Rosche in Nixdorf wird die Wirtschaft angekurbelt, und zwar mit densel ben Mitteln, die jeder andere hausbadene Kleinfabrikant anwendet, nämlich durch ohnab baut. Die dort gezahlten Arbeitslöhne werden dann den anderen Unternehmern mitgeteilt, da mit auch sie das Ankurbeln der Wirtschaft in ihren Betrieben nach dem Rezept Dr. Roſches betreiben fönnen. Hierfür als Beleg ein Beispiel. Die Firma Jgn. Rößlers Söhne zahlte bisher ihren Schleifern für 100 Stück Dolchmesser schleifen 73 Kronen. Dr. Rasche zahlt für dieselbe Arbeit nur 43 Kronen. Bei einer ganzen Reihe bon anderen Sorten besteht das gleiche Verhält nis. Nachdem nun die andern Messerfabrikanten mit Herrn Dr. Roſche konkurrieren wollen, Wohnungskündigung während eines Streikes oder einer Aushaben diefelben die Löhne ihrer Arbeiter auf die gleichen Lohnsätze wie Dr. Rosche gestellt. Das bedeutet für einen Arbeiter in vier Arbeitstagen Anläßlich der großen Aussperrung in der p In der Sache selbst will sich das Berufungseinen Lohnverlust von 120 Kronen. Daß diese Tannwalder Maschinenfabrit, welche gericht nur mit jenen Berufungsgründen beschäf niedrigen Löhne bei Herrn Dr. Rosche zuerst vom 2. Dezember bis 17. März 1930 bauerte, griff tigen, welche sachlich oder rechtlich irgendeine Beeingeführt werden konnten, hat seinen Grund das Unternehmen auch zu dem bewährten Weittel deutung haben oder haben können. darin, daß seine Arbeiter größtenteils fommuni- der St ündigung der Arbeiter aus den Der wichtigste Berufungsgrund ist jener der ſtiſch orientiert sind, von gewerkschaftlicher Dis- Fabritwohnungen, um auf diese Weise einen unrichtigen juristischen Beurteilung der Frage. Die ziplin und Solidarität nichts wissen mögen und Druck auszuüben und die Arbeiter zum Nachgeben berufende Partei wandte schon bei der ersten In10 zu Lohndrückern der ansonst sehr schlecht be- zu zwingen. Insgesamt wurden seitens der Firma stanz ein, daß das Vorgehen der Klagenden Partei, zahlten Wefferarbeiter werden. Herr Dr. Rosche, 29 Räumungsflagen eingebracht. Das Bezirks- als diese die Massen- Räumungsklagen einbrachte, der nebit Herrn Dr. Kasta zum ersten Aufpuh gericht Tannwald hatte mit Urteil vom 13. August den guten Sitten widerspreche, weil damit auf die Der Arbeits- und Wirtschaftspartei gehört, die 1930 diesen Klagen stattgegeben. Gegen dieses Ur Volksgemeinschaft aller Deutschen in seiner Bar- teil wurde die Berufung an das Kreisgericht tei herstellen will, scheint für die geringsten Le Reichenberg ergriffen, welches mit Urteil vom bensbedürfnisse seiner Volksgenossen Arbeiter 31. Dezember 1930, C/ 22/ 30/ 9, das allerdings jetzt ihren Rechtsvertreter angekündigt, daß sie gegen aber nur so viel Verständnis aufzubringen, als erst zugestellt wurde, der Berufung Folge gab, die dieses ihre Handlungsweise vernichtende Urteil die dies mit seinem Geldbeutel in Einklang zu Räumungsverpflichtung sowie den Stoftenersatz auf Berufung an das Oberste Gericht einbringen werde. bringen ist. bob und sowohl die Kosten der ersten als auch der Man darf hoffen, daß auch die höchste Instanz sich der rechtlichen und menschlichen Argumentation des Geschäftssprache der Gemeinde. Die Ge- Berufungsinstanz der Klägerischen Partei aufgeben der Klage gegeben waren. Das Berufungsgericht hält jedoch den letzteren Reichenberger Kreisgerichtes anschließen wird, dies meinde Petržalka( Engerau) bei Preßburg hat bürdete. nach der Volkszählung vom Jahre 1921 eine In der Berufung war auf zwei Fragen hinge rechtlichen Einwand des Beklagten für richtig. In umsomehr, als die Tamwalder Maschinenfabrik deutsche Bevölkerungsmehrheit von 56 Prozent. wiesen worden: zunächst darauf, daß es sich um wieweit die zahlreichen( 29) Räumungsflagen bei fogar nach dent erfolgtem Abschluß des Stampfes Rach Artikel 70 der Sprachenverordnung ist da- teine Dienstwohnung gehandelt habe, sodann, daß den Verhandlungen einen Einfluß auf die Arbeiter auf die Weiterverfolgung der betroffenen Arbeiter her die deutsche Sprache Geschäftssprache dieser das Vorgehen der Firma den guten Sitten wider ausüben sollten und ob sie diesen Einfluß tatsächlich nicht verzichten wollte. Es ist das ein ganz unGemeinde. Troydem wurde der Gemeindevertre- spreche und das öffentliche Wohl gefährde. Den ausübten, wurde nicht festgestellt und läßt sich auch gewöhnlicher Vorgang, daß eine Partei auch bei tung ein Statut zur Beschlußfassung vorgelegt, ersten Einwand, daß es sich um keine Dienstwoh objektiv nicht feststellen. Demgegenüber muß aber Beendigung eines Konfliktes die„ Kriegsmaßporin die tschechoslowakische Sprache als die mung gehandelt habe, lehnte das Kreisgericht Rei- aus der Zeugenaussage des J. P.( Bürgermeister nahmen" fortsett und auf alle Fälle die Arbeiter Geschäftssprache der Gemeinde festgesetzt und der chenberg ab, da laut vorgelegtem Vertrag das Ent- von Schumburg) nach§ 488, a. b. G.-B. festgestellt schädigen will. Der Deutsche Hauptverband, der deutschen und ungarischen Sprache nur die Stel- gelt für die Wohnung nicht als Miete, sondern als werden, daß es in Schumburg nicht so viel frete sonst gerne den starken Wann spielt, erklärte auf lung von Minderheitssprachen eingeräumt wer- Erhaltungsbeitrag für die Wohnung anzusehen ist, Wohnungen gibt, um allen Bellagten, welche die wiederholte Interventionen, daß ihm keine Möglichden sollte. Diese Bestimmung wurde auch trot so daß demgemäß die beklagte Bartei nicht des Wohnungen räumen sollten und verheiratet sowie feit zur Verfügung stehe, in dieser Sache einWohnungen zu verschaffen. zugreifen, da es sich un: eine Maßnahme der Firma ihrer Gesetzwidrigkeit mit Wiehrheit angenom- Mieterschutzes teilhaftig fein konnte. In dieser Familienväter sind, Dasselbe konnte auch aus der amtlichen Aeußerung handle. Da man weiß, wie solche Maßnahmen geheit der Gemeindevertretung von der gesetzmä-| men. Inzwischen ist es aber gelungen, die Mehr Hinsicht war daher die Berufung abzuweisen. Nachdem also festgestellt war, daß es sich um des Stadtamtes von Tannivald vom 31. Jänner wöhnlich zustande kommen, wird man sich auch über eine Dienstwohnung handle, fährt das Urteil 1931 festgestellt werden, daß nämlich im Falle der diese Austeden seine eigene Meinung bilden fönnen. Räumung die Beschaffung auch nur der primitivestent J. B. schäftssprache der Gemeinde zu überzeugen. Die des Berufungsgerichtes fort:
Die Tannwalder Maschinenfabrik bat durch
das angefochtene Urteil in dem Sinne zu ändern, Arbeiter ein Drud ausgeübt werden sollte, daß sie daß das Stlagebegehren abzuweisen ist." sich den neuen Arbeitsbedingungen fügen, sodann, weil die Durchführung der geforderten Räumungen das öffentliche Wohl bedrohe. Das angefochtene Urteil hat diesen Einwänden keine juristische Bedeutung zugeniessen und gab der Räumungsklage statt, weil alle anderen Voraussetzungen zum Statt