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Br. 43. 16. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonntag, 19. febrnar 1899,

adoalledo?

Zum Zuchthausgesetze.

für seine Person als eine Koalition wirthschaftlicher Kräfte zu be- Legien betont an der Hand der Judikatur die völlige Rechtlosig trachten ist. Mit diesen unanfechtbaren und von den besten Köpfen teit in der Stellung der Gewerkschaften, die in den meisten deutschen  auch der herrschenden Klassen ritchaltlos getheilten Anschauungen Buidesstaaten eigentlich nur von der Gnade der Polizei eristiren, vergleicht Schippel die Theorie und die Praxis, die sich heute im und denen die Polizei, wenn sie nur will, jederzeit das Leben un Mag Schippel. Gewerkschaften und Koalitionsrecht der Arbeiter. Unternehmerthum breit machen, die Theorie, daß der Arbeit erträglich schwer machen faun. Das ist eine völlig richtige Darlegung Berlin   1899. Verlag Expedition der Buchhandlung Vorwärts geber einseitig zu bestimmen habe, was er dem dem Arbeiter und es ist eine die Nechtsprechung dieser Bundesstaaten beschämende ( Th. Glode). 388 S. 8. Preis 25 f. gewähren wolle, eine Theorie, die dem ganzen juristischen Wesen Thatsache, daß gerade die maßlose und im Wortlaut des Gesetzes nicht C. Legien  . Das Koalitionsrecht der deutschen Arbeiter in Theorie des Vertrages ins Gesicht schlägt, und die Praxis der giftigen Ver- begründete Ausdehnung, die die Gerichte den Begriffen öffentliche und Praris, Denkschrift der Generalkommission der Gewerkschaften folgung selbst der harmlosen Arbeiterausschüsse, die durch die Angelegenheit" und" Politik" gegeben haben, daran schuld ist. Die Deutſchlands  . Hamburg   1999. Verlag der Generalfommission Gewerbe- Ordnungs- Novelle von 1892 geschaffen sind. Polizei ist vielfach weit einsichtiger, als es die Gerichte gewesen der Gewerkschaften Deutschlands  ( C. Legien). 224 S. 8. Preis Hier verläßt Schippel nun bereits etwas das Gebiet der Theorie sind, und macht von den Befugnissen, die ihnen z. B. das preußische 1,50 M. und greift mehr in das der Praxis über, und deshalb dürfte hier Kammergericht eingeräumt hat, durchaus nicht überall Gebrauch. In Paul Hirsch  . Der Kampf gegen die Arbeiter- Koalitionen, Material die Gelegenheit gegeben sein, auf die Legien'sche Broschüre über- Berlin   beginnt sie freilich neuerdings auch wieder mit allerhand zur Zuchthausvorlage. Herausgegeben vom Sozialdemokratischen zuspringen. vereinsgefeßlichem Kleinkram gegen die Gewerkschaften vorzugehen, Wahlverein für Teltow- Beestow- Storkow- Charlottenburg. Char  - Ihre theoretischen Ausführungen enthalten, natürlich viel knapper ein eklatantes Zeichen des Wechsels der Stimmung an entscheidender lottenburg 1899. Verlag von Otto Goerte, Wallstr. 68. 30 G. 8. und nicht mit dem reichen historischen Material ausgestattet, auch Stelle. 68.30 Die Arbeiterbewegung hält sich allezeit blanke und scharfe sonst in einfacherer Darstellung, dieselben Gedanken wie Schipper's Sehr werthvoll sind ferner die Thatsachen, die Legien über den Waffen. Das sieht man jetzt bei der Unterdrückungsbewegung, die Broschüre; auf praktischem Gebiete aber ist all das, was Schippel mur Schutz auführt, den die Polizei bei Lohnfämpfen in der un­unter dem Zeichen des Buchthauskurses steht. Noch ist das Zucht durch einzelne Stichproben illustrirt, in der Legien'schen Arbeit mit gefchminktesten Weise dem Unternehmerthum zu leisten pflegt. Wären Hausgesetz dem Reichstage nicht zugegangen, und schon liegen, ab einer wahrhaft niederschmetternden Fülle des Thatsachenmaterials diese Dinge nicht so überaus beschämend für uns Deutsche  , so könnte gesehen von unzähligen Beitungsartikeln, in den obengenamten drei belegt. Gerade die Art, wie das Unternehmerthum auch die gesetz- man sie von der humoristischen Seite nehmen, diese Anwendung der Schriften ganz vortreffliche Waffen vor, zu Schutz und Trutz für die lichen Bestimmungen, sobald sie zu gunsten der Arbeiter gegeben sind, Straßenpolizei- Reglements, des Paragraphen vom groben Unfug, Arbeiterrechte, geeignet, die Angriffe abzuwehren, die giftigen Ge- nicht achtet und wie es bei seinem Treiben durch die Passivität der dieses Eingreifen wegen bevorstehender Gefahr für die öffent­schosse der Gegner auf sie selbst zurückprallen zu lassen und den Staatsbehörden unterstützt wird, ja stellenweise darin aktive Förde- liche Nuhe und Ordnung, und wie alle diese Dinge heißen mögen. Feind niederzuftreden. rung erfährt, kommt bei Legien glänzend zum Ausdruck. Was Es ist gut, daß in der Generalfommission eine Sammelstelle für Die Bücher von Schippel und Regien ergänzen einander in ge- werden die Bewunderer der auf Grund der kaiserlichen Botschaft ein solche Vorfälle entstanden ist. Es kann noch viel veröffentlicht werden, wisser Weise. Die Arbeit, die Legien im Auftrage der General- gerichteten Arbeiterausschüsse dazu sagen, daß sich Behörden gefunden und es ist zu hoffen, daß eine fernere Auflage der Legien'schen kommission der Gewerkschaften herausgegeben hat, verzichtet haben, die die Konferenzen eben dieser Ausschüsse mit den von ihnen Schrift noch manches enthalten werde, das heut noch in irgendwelchen auf eine eingehende theoretische Auseinandersetzung des vertretenen Arbeitern als politische Versammlungen unter das Straf- Aften verborgen ist. Rechtes und Werthes der Arbeiterorganisationen und der recht gestellt haben. Den Gipfel der juristischen Verkehrtheit und des blinden Hasses Logischen  , wirthschaftlichen und juristischen Hinfälligkeit der gegen Schippel erörtert im Folgenden unter dem Gesichtspunkte, gegen alle berechtigten Bestrebungen der Arbeiter bezeichnen jeden fie erhobenen Angriffe. Sie will eine Denkschrift aus der Praris daß der koalirte Arbeiter mit seiner Waare Arbeitskraft nur falls die Fälle, in denen man Arbeiter wegen Erpressung be und für die Praxis sein, und so tommt es, daß ihr allgemeiner daffelbe thun will, was die Unternehmer mit ihren Waaren langt hat, weil sie bei Verhandlungen mit Arbeitgebern für den Theil verhältnißmäßig kurz ist und nur 22 Seiten umfaßt, während fortwährend thun, diefen eigenthümlichen Gegensatz in der Behand- Fall der Nichterfüllung der Arbeiterforderungen den Streik in Aus­stehen nicht an, zu sagen, daß der Anhang die urkundlichen Beweise für die aufgestellten Be- lung zwischen Arbeitern und Unternehmern, der unsere Gesetzgebung sicht gestellt hatten. nicht das ge= Hauptungen auf fast 200 Seiten zusammenstellt. Anders die und noch mehr die Handhabung unserer Geseze auszeichnet. Diesen$ 253 des Strafgesetzbuches dazu auch Schippel'sche Broschüre. Sie giebt auf drei Druckbogen eine sehr ein- Auseinandersetzungen ist auch bei Legien die Hälfte des gesammten ringste Recht giebt. Er bestimmt, daß mit Gefängniß nicht unter gehende und doch populäre und für die Zwecke der Agitation nicht Materials gewidmet. einem Monate bestraft wird, wer, um sich einen rechtswidrigen zu umfassende Erörterung der Geschichte und Theorie des Ge- Die Broschüre von Paul Hirsch   geht geradezu von diesem Ge- Vermögensvortheil zu verschaffen, einen Anderen durch Drohung zu wertschaftswesens. Die Agitationsschrift von Hirsch sucht Theorie danken aus, und in der That, durch nichts kann die Haltlosigkeit einer Handlung oder Unterlassung nöthigt. Da sind min unsere ſpiz­und Praxis zu vereinigen, und giebt auf engem Raum in glücklicher des Geschreis, nach einer Verschärfung der Strafgeseze findigen Juristen auf die Idee gekommen, daß rechtswidrig" das Auswahl von beidem so viel als sich geben läßt. gegen Arbeiter, besser erwiesen werden, als durch die juristisch und| Streben nach etwas wäre, worauf man nicht einen vertragsmäßigen, ge­Schippel zeigt zunächst, wie sich die Anerkennung des Arbeiters logisch gleich umanfechtbare Ausführung, daß heute schon der Arbeiter feßlich verfolgbaren Anspruch habe, Weil nun der Arbeiter feinen gesetz­als freien Verkäufers seiner Waare Arbeitskraft nur langsam Geltung unter einem Ausnahmegeseze steht, daß der berühmte§ 153 lichen Anspruch darauf hat, beschäftigt zu werden und einen gewissen in der öffentlichen Meinung und Gesetzgebung verschafft, wie gerade der Gewerbeordnung schon durch seine Faffung bei foalirten Arbeitern Lohn zu verdienen, so nennt man es einen rechtswidrigen" Vermögens­der Beginn der kapitalistischen   Industrie, die bemüht ist, alle Dinge unter Strafe stellt, die nach den allgemeinen strafrechtlichen vortheil, wemt er mit Einstellung der Arbeit droht, falls ihm So hat man feudalen Fesseln von sich abzuschütteln, bezeichnet wird durch Prinzipien, und wenn sie von anderen Leuten begangen werden, nicht diefe oder jene Bedingung bewilligt werde. verurtheilt, Kommission die mit dent eine Fülle von Gesetzen zur Regelung, das heißt zur Nieder überhaupt nicht als strafbar oder doch als minder strafbar angesehen in haltung des Preises der Arbeitskraft und zur grausamen Unter- werden. Die Belege dazu findet man natürlich in weit größerer Margarinefabrikanten Mohr über Beilegung eines Streiks verhandelt drückung aller Versuche der Arbeiterklasse, den Preis ihrer Waare Fülle bei Legien, während sich Hirsch, der eine knappe Agitations- hatte, und solcher Urtheile sind noch mehr gefällt worden. Nur die auf natürliche Art, d. h. durch Regulirung des Angebots zu heben. broschüre schaffen wollte, in dieser Richtung ein viel engeres Maß juristisch formalistische Dentweise ist im Stande, auf einen solchen Höchst interessant ist es, durch welche sophistische Künsteleien man in anlegen mußte. Jrrweg zu gerathen, schleierhaft bleibt es aber immer dabei, wie der Zeit der französischen   Revolution und auch später noch von Charakteristisch sind Gerichtsurtheile, wie dies, daß man zwei die Gerichte vergessen konnten, daß der Arbeiter seinem Arbeitgeber liberaler Seite die vollständige Unfreiheit des Arbeiters auf diesem streifende Arbeiter auf Grund des§ 153 der Gewerbe- Ordnung wegen eine angemessene Gegenleistung, nämlich die Wiederaufnahme der Gebiete und die Ungleichheit seiner Stellung dem Arbeit- törperlichen Zwanges" bestraft hat, weil sie rechts und links neben einem Arbeit anbietet, und wie sie jedes Gefühl dafür verlieren konnten, daß geber gegenüber in Einklang zu bringen wußte mit den Arbeitswilligen hergingen, und weil einer von ihnen diesem dabei zwischen einem Anspruche, auf den man noch kein verbrieftes Recht ſich bekannte. Schippel schildert fermer die allmälige Anerkennung ist nach allgemeinen Grundsägen weder als nöthigung noch als der schon in der schitsches Gericht, das in einem solchen Falle die allgemeinen Prinzipien der Freiheit und Gleichheit, zu denen man zuredete, sich am Streit zu betheiligen. Eine solche Handlungsweise hat und einem rechts widrigen Anspruche ein Unterschied liegt, Sprache scharf genug hervortritt. des Koalitionsrechts der Arbeiter, zunächst in der Praxis, dann durch Körperverlegung strafbar, man hat sie nur strafbar gemacht, wenn Beseitigung der alten Strafbestimmungen. In Preußen stand be- es sich um Arbeiter handelt, die ihre gewerblichen Interessen Arbeiter nicht nur wegen Erpressung zu Gefängniß verurtheilt, kanntlich in den 60er Jahren das Junkerthum dem Verlangen der vertreten. sondern ihnen auch noch die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen Arbeiter nach dem Koalitionsrecht höchst sympathisch gegenüber. Es ist ganz richtig, wenn Regien und Hirsch hervorheben, hat. Das entspricht freilich ganz der Auffassung, die dank der fort­Schippel's Darstellung verfehlt auch hier nicht den charakteristischen daß die formelle Strafandrohung, die§ 153 der Gewerbe- Ordnung währenden Heßerei der Scharfmacher in der Unternehmerklasse jetzt Punkt, daß damals wie auch in anderen Fällen die auch Arbeitgebern gegenüber enthält, rein auf dem Papier glücklich herrscht: der Arbeiter soll nicht nur rechtlos, nein auch Sympathie des spezifischen Preußenthums für die Arbeiter aufs steht, weil der Arbeitgeber seine Koalitionsinteressen im Allgemeinen ehrlos gemacht werden. engste zusammenhing mit seinem Haß gegen den konstitutionellen in einer Weise vertreten kann, die ihn vor diesem Strafgeieze schützt. Schließlich fann man sich von der Unbildung des deutschen  Liberalismus, d. h. im Grunde doch beruhte auf der eingewurzelten Dazu kommt die Praris der Polizei und Gerichtsbehörden den Unternehmerthums eines Besseren nicht versehen. Daß aber alle Abneigung gegen die Volfsfreiheit. Das regierende Junkerthum Unternehmern gegenüber. Unter den Fällen, die Legien mittheilt, diese Verfolgungen nicht möglich gewesen wären ohne die Hilfs glaubte sich der Herrschaft über industrielle Proletarier ebenso sicher, wo Arbeitgeber andere Arbeitgeber burch eine Stonventionalstrafe, bereitschaft der Bureaukratie, das beweist, welch' eine kindliche Phan wie es damals noch seiner Macht über die Landbevölkerung war, Ausschluß aus dem Verbande, Einstellung der Lieferung oder andere tasie darin liegt, wenn Statheder- Sozialisten, Nationalsoziale und und deshalb wagte es, den Arbeitern ein wichtiges Recht zu wirthschaftliche Nachtheile zur Theilnahme oder zum Festhalten an andere gute Leute sich einbilden, soziale Reformen machen verleihen, nicht aus Liebe der Arbeiter, sondern aus Haß der Bürger. Berabredungen zu ermahnen oder gar zu zwingen fuchten, zu können unter der Aegide der preußisch- deutschen   Staatstradition, Inzwischen haben die Herren freilich gesehen, das sie sich dabei selber ist eine ganze Reihe, in denen, wenn gleiches Recht geübt würde, und ohne daß die Macht der Bureaukratie durch gründliche demo­gründlich in die Finger geschnitten haben. unbedingt angeklagt und verurtheilt werden müßte. Warten wir fratische Umgestaltung des Staatslebens gebrochen wird. Auf diese historische Auseinandersegung folgt bei Schippel eine ab, ob auf die Legien'sche Broschüre hin irgend eine Anklage erhoben theoretische Begründung. Vortrefflich ist die Ausführung, wie das werden wird, oder richtiger: wir brauchen nicht abzuwarten, die Interesse des kapitalistischen   Unternehmers ihn seiner ganzen ökono- meisten dieser Fälle hatten längst ihren Weg in die Oeffentlichkeit mischen Stellung nach zum härtesten Herrn werden läßt, den gefunden, ehe Legien sie jammelte, und kein Finger hat sich zu ihrer man sich denken kann, wie ihm alles, was er trotzdem bei Bestrafung gerührt. Festsetzung des Arbeitskontraktes zugesteht, abgezwungen werden Uebrigens find diese Beispiele des Drucks, den die Arbeitgeber­muß, und wie es sich in der modernen Wirthschaft bei der Entscheidung foalitionen auf die einzelnen Unternehmer ausüben, auch in anderer im Lohntampfe schließlich nur um eine ökonomische Machtfrage, die Beziehung charakteristisch, sie zeigen, was man von der flammenden Frage der Widerstandsfähigkeit des Arbeiters, handelt.( Seite 23.)[ Entrüstung zu halten hat, die das Unternehmerthum zur Schau zu Hirsch schließlich noch für das segensreiche Wirken der Gewerk Unübertrefflich in seiner knappen und dabei zwingenden Logit ist der j tragen pflegt, sobald es sich um jogenannte Einmischungen" der schaften anführen, namentlich auch die Zitate aus den Berichten der Abschnitt V, wo der Nachweis geführt wird, daß die Willens- Arbeiterfoalitionen in seine Angelegenheiten handelt. Die Unter- Gewerbe- Inspektoren die Feinde der Arbeiterbewegung nicht be ich meine freiheit beim Abschluß des Arbeitsvertrages dem einzelnen nehmer, die, wenn es sich um Arbeiterforderungen dreht, immer kehren. Von den bürgerlichen Sozialreformern aber Arbeiter überhaupt fehlt, daß sie nur erreicht werden schreien, fie müßten Herren im eigenen Hause" bleiben, find längst natürlich nur von den Ehrlichen möchten wir gern einmal hören, fann durch Verhandlungen der Arbeiter Koalitionen feine Herren im eigenen Hause mehr ihren Klassengenossen gegen wie sie sich nach Lektüre dieser drei Schriften den Weg denken, der sie zu ihren Zielen führen könnte. dem Unternehmer gegenüber, wie ja auch der einzelne Unternehmer über.

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Gine Solidarität der gewöhnlichen wirthschaftlichen Interessen zwischen der Bureaukratie und dem Unternehmerthum besteht in allgemeinen nicht, und doch ist eine Interesseneinheit vorhanden, eine moralische Solidarität, beruhend auf dem Interesse der Erhaltung der Autorität. Hinter dem Vorgehen der Bureaukratie gegen die Arbeiter steckt unbewußt die Furcht, daß mit der Autorität der Arbeit geber auch die der Staatsmaschinerie leiden könnte. Deshalb werden alle die Beweise, die Schippel, Legien und

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