einem Referate des Genoffen Vollmar und einer lebhaften Debatte| Allerdings steht der Tod des Fischer in einem mittel wurde folgende Resolution einstimmig angenommen:
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Der Gautag empfiehlt den Parteigenoffen, überall da, wo Ausficht auf Erfolg, also auf die Wahl von eigenen Wahlmännern beſteht aber auch nur da in die Wahl einzutreten und die Kräfte nicht zu zersplittern. Die Bestimmung der Orte ist den dortigen Genossen im Einvernehmen mit dem Gauvorstand zu über lassen.
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Mnternehmer- Derbände.
In der Versammlung der Zwangsinnung der Tischler in baren Zusammenhang mit dem ganzen Büchtigungsatte. Sat 8 wid au siegte bei den Wahlen zum Gesellenausschuß und dem Richard, wie es nach der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde Schiedsgericht die Liste der Holzarbeiter- Gewerkschaft. feststeht, widerrechtlich gezüchtigt, dann muß er auch für die Folgen, die entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. Den Angeklagten stand überdies noch das Gutachten des Arztes Dr. Herzfeld zur Seite, von welchem sie Kenntniß erhalten hatten. Auch bezüglich des Lehrers Kahre hält es der Gerichtshof für erwiesen, daß das Ueber die Dortmunder Kohlenhandlungs- Gesellschaft giebt Eine Konferenz der sozialdemokratischen Gemeindevertreter Büchtigungsrecht überschritten worden ist, wie ja auch die über in den thüringischen Kleinstaaten wird für Sonntag, den 23. April, Stahre verhängte Disziplinarstrafe beweist. Es ist auch erwiesen, das Westfälische Volksblatt" folgende nähere Angaben: Der Händler und sonstige Abnehmer fann sich im Allgemeinen nach Ilversgehofen bei Erfurt einberufen. Sie soll den daß Kahre auch noch nach dem Falle der Tochter des Vormeng ein Zweck haben, ein planmäßiges Auftreten der Parteigenossen in den Mädchen mißhandelt hat und der Gerichtshof stimmt der zwar die Zeche wählen, von der er den bestimmten Theil des Bes Gemeindevertretungen nach einem bestimmten Programm herbet- Ansicht des Kreis- Schulinspektors zu, daß eine Büchtigung werthige Kohlen in einem bestimmten Prozentsage event. zum selben barfs beziehen will, aber eine Klausel verpflichtet ihn, für ihn minders von Mädchen über zehn Jahren überhaupt nicht stattfinden Preise wie die anderen, mit abzunehmen, wenn er auch erklärt, zuführen. sollte. Was den Angeklagten Kresse betrifft, so hat derselbe Ausschluß aus der Partei. In Geyer im fächsischen Erz- nur eine berechtigte Abwehr gegen Angriffe in der Lehrerzeitung dafür keine Verwendung zu haben. Die Händler werden einfach gebirge wurde der frühere Vertrauensmann Paul Repmann veröffentlicht. Wenn die Lehrer sich in eine scharfe Breßfehde ein zur feſtgeſetzten Zeit an das Dortmunder Bureau bestellt, wegen schwerer Schädigung der Partei Interessen durch eine Partei lassen, dann müssen sie sich gefallen lassen, daß ihnen in ebenso bort wird ihnen mitgetheilt, was sie haben können; find fie damit versammlung aus der Partei ausgeschlossen. scharfer Weise gedient wird. Brüning ist im Sinne des Preßgefeßes nicht zufrieden, können sie sehen, wo sie anderwärts Kohlen bekommen, bei beiden Verurtheilten verneint, dem Angell. Vormeng an sich auch ihre Abnehmer zu befriedigen. für verantwortlich gehalten worden. Die beleidigende Absicht ist h. fie fönnen nach Lage der Dinge überhaupt feine erhalten, um der Schutz des§ 193 zugesprochen worden; nach Ansicht des Gerichts sind aber verschiedene Ausdrücke über die zulässigen Grenzen hinausgegangen. Der Gerichtshof hat für jeden Fall der Beleidigung auf 100 M. Geldstrafe erfannt, in der Erwägung, daß die Artikel doch große Beunruhigung in der Bürgerschaft hervorgerufen haben und die gesammte Lehrerschaft in einer Weise heruntergerissen worden ist, daß die Lehrer nach dem Zeugniß des Rektors Piepke ihres Lebens nicht sicher waren.
Den hier in Berlin arbeitenden Parteigenoffen aus Jüterbog Den hier in Berlin arbeitenden Parteigenossen aus Jüterboat und Umgegend diene zur Nachricht, daß der Wirth Rudolf end bi dem sozialdemokratischen Wahlverein das Lofal entzogen hat und diesen damit obdachlos gemacht hat. Das Lofal des Herrn Wendt diefen damit obdachlos gemacht hat. Das Lokal des Herrn Wendt ist danach nicht mehr als Parteilofal zu betrachten.
Polizeiliches, Gerichtliches ut. f. fv. Wegen Beleidigung eines Unteroffiziers wurde der Redakteur unseres Parteiblattes in Anhalt Genosse Günther zu 150 M. Geldstrafe verurtheilt. Das Blatt hatte im Dezember v. J. über einen Vorfall auf dem Ererzierplaze in Zerbst berichtet. Danach hatte ein Unteroffizier einen Soldaten, der beim Zielen einen Fehler gemacht, längere Zeit mit dem schweren Zielpfahle Laufschritt machen lassen. Der Staatsanwalt hatte 2 Monate Gefängniß beantragt, das Gericht kam zu dem erwähnten Urtheil, weil nicht erwiesen sein soll, daß der Laufschritt der in Gegenwart des Unteroffiziers ausgeübt wurde fommandirt worden sei.
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Das Kriegsgericht in Darmstadt sollte Genoffe Quard in Frankfurt a. M. durch einen Artikel in der Voltsstimme" beleidigt haben. Unter der Ueberschrift: Sechzehn Jahre Zuchthaus wegen- Unfug 3" hatte er ein Urtheil des genannten Gerichts besprochen und darin ausgeführt, daß es sich um Prügeleien gehandelt habe, die im Wesen nicht schlimmer sind als die Nachtwächter- Rempeleien unserer Studenten". Die drei Un besonnenen hätten mir vergessen, daß sie am Kontrolltage unter Militärgerichtsbarkeit standen.
Der erste Staatsanwalt hatte 500 M. Geldstrafe beantragt, das Gericht erkannte auf Freisprechung.
- Versammlungsfreiheit. In Barmen sollte eine Färberbersammlung stattfinden. Als die Besucher in das Lokal wollten, fanden sie es geschlossen. Der Revierkommissar hatte den Wirth veranlaßt, das Lokal nicht zu öffnen. Er habe Befehl, die Versammlung zu verhindern, da sie nicht angemeldet sei. Obwohl sie in Wirklich feit in aller Form angemeldet war und dem Beamten auch die An melde- Bescheinigung präsentirt wurde, erklärte er dennoch, er halte sich an seinen Befehl!
Achtung, Stockarbeiter! Der Thätigkeit des Schirmstod fabrikanten oa ist es anscheinend gelungen, einen Verband der Celluloidfabrikanten für Berlin zu gründen. Der Verein wird seine Spize in erster Linie gegen die Arbeiter richten; denn Hauptaufgabe des Verbandes soll es sein, bei etwa ausbrechenden Differenzen mit den Arbeitern sämmtliche im Verband organisirten Unternehmer zum gemeinsamen Vorstoß gegen die Arbeiter zu zwingen. Damit ist also eingetreten, was herr Noa vor dem Gewerbegericht bereits andeutete. Darum Achtung, Stodarbeiter! Herr Noa ist der Schüßer der Haus industriellen Eifert u. Lindblatt und Alphonse Ludwig u. Co., die, wie Herr Noa ebenfalls am 10. März d. J. vor dem Gewerbegericht ausführte, nur 3-4 Arbeiter als Hausindustrielle beschäftigen. Die famose Aussperrung seiner Arbeiter dürfte sich Herr Noa überlegen, da er mit seinen Arbeitern Verträge abschloß, die des Verbandes der Stodarbeiter Berlins . 13 Wochen, 26 Wochen und sogar 52 Wochen laufen. Der Vorstand
Die Schöneberger Schülermißhandlung weisung.
vor Gericht.
8 weiter Verhandlungstag.
Jedem Händler ist sein bestimmter Rahon angewiesen, außerhalb dessen er keinen Zentner verkaufen darf; thut er es dennoch, so hat er beffen er keinen Zentner verkaufen darf; thut er es dennoch, so hat er Tonne 3 M. Kein Händler darf Kohlen vertreiben, als solche, die ihm für den Doppellader 30 M. Konventionalstrafe zu zahlen, also für die von der Gesellschaft geliefert find; thut er es dennoch, so hat er von der Gesellschaft geliefert sind; thut er es dennoch, so hat er für sämmtliche Verträge pro Doppellader 5 M. mehr zu zahlen. Kohlen von der Zeche Langenbrahm in verschiedenen Distrikten sehr Ein Beispiel. Als Kohlen für Amerikaner- und Cade- Defen sind die beliebt und fast ausschließlich gängig. Langenbrahm gehört aber dem Syndikat nicht an, folglich darf der Händler, der mit der Gesells schaft arbeiten will, die Kohle nicht führen. Wenn er nun einent Kunden einen Waggon Langenbrahm liefert, so hat er nicht etwa blos für diesen die Konventionalstrafe zu zahlen, sondern für feine Gesammtabschlüsse in allen Kohlenforten. Wenn er also auf 300 Doppellader abgeschlossen hat, muß er wegen dieses einen Waggons nicht weniger als 1500 M. Konventionalstrafe entrichten. Vereinigung deutscher Gaswerke. Die Vereinigung, der die meisten größten Gaswerte im Westen und Süden Deutschlands an gehören, hielt im Februar d. J. zwei Versammlungen ihrer Mitglieder ab, um den Verlaufspreis des Gastoaks für die Zeit vom 1. April 1899 bis zum 31. März 1900 festzusetzen. Auf der erstent Versammlung in Frankfurt a. M. wurde beschlossen, für Süddeutsch land den Verkaufspreis nicht zu erhöhen, sondern den vorjährigent beizubehalten. Auf der zweiten Versammlung in Essen wurde der Verkaufspreis des Gastoaks für den Versand nach Holland um 0,50 M. für die Tonne erhöht, während der Preis nach dem Ostent und Norddeutschland beibehalten wurde.
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Boziales.
Soziale Rechtspflege.
Die Vertretung der Gewerkschaftskartelle auf dem Ge Dem Verein zur Errichtung von Volksheilstätten für werkschaftskongreß. Diese Frage ist durch ein Zirkular des Lungentrante der Stadt Köln wurden von der städtischen Münchener Gewerkschaftskartells neu in Anregung gebracht. Schon Verwaltung in Köln 50 000 M. zum Bau einer Heilstätte überwiesen. bei Abhaltung des vorigen Gewerkschaftstongreffes stellte das Die Kosten für die Anstalt berechnet man auf 300 000 m. Münchener Gewerkschaftstartell das Verlangen, Delegirte aus diesen Korporationen zuzulassen. Die Generalfommission lehnte es ab, und in diesem Jahre erhielt ein gleiches Gesuch dieselbe begründete AbDaraufhin versandte der Gewerkschaftsverein in München am Bebingte Lösung des Arbeitsverhältniffes. Der Schneider 13. März 1899 folgendes girlular an die Gewerkschaftskartelle: meister Simon glaubte Grund zu haben, mit den Schneidern H. Werthe Genossen! Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat die und St. unzufrieden zu sein. Er sagte deshalb u. A. zu ihnen: In der Schöneberger Schulangelegenheit wurden Generalfommission der Gewerkschaften Deutschlands den dritten Wenn es Ihnen nicht mehr paßt, dann hören Sie auf." Die beiden gestern die Verhandlungen vor der zweiten Straftammer des Land- Gewerkschaftskongreß auf den 8. Mai d. I. nach Frankfurt a. M. Gehilfen fahen dies als eine Entlassung an, legten die Arbeit nieder gerichts II fortgesetzt. Nach Eröffnung der Sigung durch den Land- einberufen. Da in den Einladungen dazu wieder mit feinem Worte und verklagten Simon beim Gewerbegericht auf Bahlung gerichts- Direktor Merscheim wird auf Antrag des Angeklagten der Kartelle gedacht wurde, wandte sich der Unterzeichnete mit der einer Entschädigung. Da R. zweimal nicht zum Termin er Vormeng deffen Tochter vernommen, die von dem Lehrer Kahre ge- direkten Anfrage an den Vorsitzenden der Generalfommission, schienen ist. wurden die Akten in feiner Sache fortgelegt. züchtigt worden ist. Sie sagt aus, daß ihr der Lehrer, als sie eine Genossen Legien, ob Delegirte der Kartelle nicht wenigstens bei Den anderen Kläger wies der Gerichtshof mit seiner Klage ab. Frage nicht beantworten fonnte, einen Stoß gegeben habe, den Punkten:" Gewerkschaftskartelle" und" Arbeitersekretariate" Die Kammer I unter dem Vorfiz des Gewerberichters Techow so daß sie mit dem Kopf gegen die Tafel fiel zugelassen würden. Die Antwort lautete dahin, daß bereits 150 De- war der Meinung, daß hier eine Entlassung überhaupt nicht vor Außerdem habe sie Stodschläge über die and legirte von Zentralverbänden auf dem Kongresse anwesend sein liege. Der Beklagte habe die Lösung des Arbeitsverhältnisses von und den Puls Buls erhalten. Die Zeugin weiß auch noch würden und daher Vertreter der ca. 250 Kartelle nicht mehr zuge- einer Bedingung abhängig gemacht, der nämlich, daß es den Klägern von starken 3üchtigungen anderer Schülerinnen lassen werden könnten. Die Frage der Vertretung der Kartelle tönne nicht gefalle, bei ihm weiter zu arbeiten. Hiermit habe er es ihnen durch den Lehrer Stahre zu berichten, und behauptet, daß dieser feine Prinzipienfrage sein, weil schließlich in den Kartellen, mit lediglich freigestellt, ohne vorherige Kündigung einmal den Mädchen zugerufen habe:" Was glogt Ihr mich so an, wenigen Ausnahmen, dieselben Personen hervorragend thätig feien, die Arbeit aufzugeben. Sie feien somit freiwillig gegangen. Ihr Affen?!" die auch in den Zentralverbänden an erster Stelle für ein Kongreßmandat in Frage kämen.
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Der Zimmermann Schöppach, der für gewöhnlich im land. Nach endgiltigem Schluß der Beweisaufnahme nimmt Staatsanwalt Friedheim das Wort. Es sei zur Charakteristik gewisser Zur Illustrirung dieser Behauptung sei die Thatsache angeführt, wirthschaftlichen Betriebe eines Junters beschäftigt war, wurde eines Kulturanschauungen am Ende des Jahrhunderts hervorgehoben, daß daß auf dem letzten Kongreffe in Berlin mehr als die Hälfte sämmt Tages damit beauftragt, im Schlosse des Gutsherrn Gardinen an von ihm im Plaidoyer die Behauptung aufgestellt wurde, der Fall licher Delegirten allein aus Berlin und Hamburg nebst Umgebung, zubringen. Bei dieser Arbeit verunglüdte Sch. Er stürzte von der Leiter und verlegte sich derart, daß seine Erwerbss Richard Fischer sei Gegenstand des unerhörtesten Miß- außerdem aber noch nicht einmal 40 Orte vertreten waren und ganze brauchs durch die Presse geworden. Es sei ja große Landesgebiete ohne Vertretung blieben. Ferner ist zu berüd- fähigkeit auch noch nach Ablauf des Heilverfahrens beschränkt Die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft, an die richtig, daß der Dr. Herzfeld fein Attest dahin abgegeben fichtigen, daß als Delegirte feitens der Zentral- Verbände in erster blieb. der Verlegte dann wegen einer Unfallrente wandte, hat: Tod infolge Bauchfellentzündung( Mißhandlung). Diefes Linie die diversen Verbandsbeamten, deren Animofität gegen die sich der Verlegte Atteft lönne den Angeklagten nicht als Entschuldigung dienen. Es Kartelle( rühmliche Ausnahmen abgerechnet) bekannt ist, in Frage lehnte die Rentengewährung ab, weil ein landwirthschaftlicher Betriebsunfall nicht vorläge. Das Schiedsgericht als Berufungs sei bedauerlich, daß der Arzt ein solches Urtheil abgegeben habe. fommen. entschied im felben Sinne. Das Gericht führte Der Staatsanwalt beantragt schließlich gegen Brüning und Da die Kartelle jedoch sich in ganz enormer Weise in allen instanz Wormeng je drei Monate Gefängniß und je 500 m. Theilen Deutschlands vermehrt und entwvidelt haben, damit beweisend, aus, es sei entscheidend, daß der Kläger nicht im versicherten Bes Geldstrafe, eventuell je 50 Tage Gefängniß, gegen Streife 200 m. daß fie tros aller theoretischen Gegenbeweise einem dringenden Betriebe der Landwirthschaft, sondern bei einer nichtversicherten Haus Gelbftrafe. dürfnisse entsprechen, so dürfte es wohl nicht mehr als recht und billig arbeit verunglückt sei. Unerheblich sei, daß der Kläger sonst Rechtsanwalt Hugo Sachs beftreitet entschieden, daß in diesem sein, bei den Verhandlungen über die Kartelle und ihre Schöpfungen immer in der Landwirthschaft gearbeitet habe und daß er von Falle ein unerhörter Mißbrauch der Presse" vorliege, im Gegen die Arbeitersekretariate- auch die von diesen gesandten Delegirten feiner landwirthschaftlichen Thätigkeit nur für furze Zeit abberufen theil: es handle sich hier um eine vollständig zutreffenden Gebrauch anzuerkennen. Um dies zu erreichen, hatte der Gewerkschaftsverein worden sei, um die Gardinen anzubringen. Den hiergegen vom der Presse, allerdings mit Ausdrücken, die fich von denen bei der München bereits dem letzten Kongresse ein Monitum vorgelegt, daß Kläger eingelegten Rekurs wies das Reichs- Versicherungsamt als Bureaukratie gebräuchlichen unterscheiden. Nach Auffassung des jedoch vollständig unbeachtet blieb. Da nun zu erwarten ist, daß bei unbegründet zurück. Staatsanwalts sei ja in Schöneberg alles aufs Beste bestellt und dem bekannten Einfluß der Generalfommission und der Delegirten die Schöneberger Lehrer verdienten eigentlich noch eine Prämie. von zwei oder drei unverhältnißmäßig start vertretenen Orten auch Nach der Meinung anderer Zeugen dieser Verhandlung habe diese ein der bevorstehende Kongreß, tros des extra angefeßten achten Bunttes Lehte Nachrichten und Develihen. durchaus betrübendes Bild entrollt, ein Bild, aus dem sich feiner Tagesordnung, die Kartelle wieder ganz nebenher abthun Wien , 28. März.( W. T. B.) Niederösterreichischer Landtag. ergebe, daß in Schöneberg die Büchtigung der Schulkinder eigentlich wird, so erscheint es doch angezeigt, die Frage zu erörtern, ob die immer auf der Tagesordnung stehe. Gewerkschaftstartelle nicht eventuell eine besondere Kon Schluß. Nach längerer Debatte wird der Antrag des Ver fassungs- Ausschusses„ Der Landtag erklärt die Zurüdnahme Rechtsanwalt Dr. Schwindt, als Vertreter der Nebentläger, ferenz einberufen follen. ergänzt und verstärkt die Ausführungen des Staatsanwalts. Gerade Wir bitten Sie, diese Angelegenheit dem dortigen Kartell zur ber Sprachenverordnungen nicht nur im Interesse der Deutschen , in der Jestzeit, too man bon mancher Seite an allen Besprechung vorzulegen und uns umgehend über Ihre Stellung be- sondern auch Desterreichs für eine unerläßliche Nothwendigkeit und weist jeden Versuch zurüd, die Sprachenverhältnisse auf einem anderen Institutionen rüttele, fei es doppelt strafbar, bei den züglich dieser Frage eingehend Mittheilung machen zu wollen." Kindern das Gefühl der Achtung vor erwachsenen Personen, vor den Es wäre im Interesse der Gewerkschaften zu wünschen, daß das Wege als durch Reichsgesetze, etwa durch den§ 14, zu regeln", ante ihnen vorgesetzten Lehrern und vor den Behörden zu untergraben. Münchener Gewerkschaftskartell mit seinem Vorschlage, eine besondere genommen, jedoch mit Ausnahme der Stelle, betreffend den§ 14, Er halte eine strenge Bestrafung für geboten. Konferenz einzuberufen, teine Unterstüßung fände. Denn die Gewerk- welche abgelehnt wird. Lemberg , 28. März.( B. H. ) Blättermeldungen zufolge foll Rechtsanwalt Dr. Halpert: Es mache immer einen fomischen schaftsbewegung gäbe dadurch wieder einen Anblick der ZerrissenEffekt, päpstlicher sein zu wollen, als der Papst. Der Vorredner heit und der Sonderbestrebungen, der sehr zu bedauern wäre. Die hiesige technische Hochschule wegen eines Ron. habe förmlich darin geschwelgt, den Staatsanwalt noch zu über- Mit Recht hat die General Kommission eingewandt, daß die fliktes zwischen Studenten und Rektor geschlossen werden. trumpfen, er habe aber doch die Ergebnisse der Beweisaufnahme Kartelle örtliche Organisationen find, deren Wirkungsfreis ein be Paris , 28. März.( B. H. ) Der Kaffationshof beschäftigte sich nicht über den Haufen werfen können. Der Beweis der Wahrheit schränkter ist. Die eigentliche Vertretung der Gewerkschaften find heute mit dem geheimen Dossier. Morgen wird derselbe fei zum größten Theile erbracht worden, die Beweisaufnahme habe ihre Organisationen im Beruf. Wo fommen wir hin, wenn jede bas diplomatische Doffier untersuchen und sich sodann auf 14 Tage fchreiende Mißstände aufgededt und mehrere Fälle vorgeführt, in Sonderforporation glaubt, sie müsse Leitung und Führung über vertagen.
welchen in maẞlojer und ganz unzulässiger Weise nehmen und ihr Kongreßchen haben. Die Aufwendung der Mittel Falmouth , 28. März.( W. T. B.) Der deutsche Dampfer geprügelt worden sei. Der Vertheidiger führt dann juristisch aus, für solche Zwecke wäre nuglos und störte die Einheitlichkeit der Be- Willehad", von Bremen nach New- Yort unterwegs, tehrte mit ge daß der Lehrer Richard für den Tod des Knaben Fischer wegung, die wir für die Gewerkschaften recht nothwendig haben. brochenem Schraubenflügel hierher zurück.
strafrechtlich verantwortlich sei.
Zum Krefelder Weberausstand verbreitet die Köln . 8tg." Kopenhagen , 28. März.( W. T. B.) Der Follething nahm
erfolgt morgen.
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Nach sehr langer Berathung verkündete das Gericht das Urtheil die Nachricht, daß der Streit beendet sei. Diese Meldung ist heute mit 73 gegen 28 Stimmen eine Vorlage an, durch welche der dahin: Brüning und Vorm eng sind der öffentlichen Beleidigung unrichtig. Nur die Firma Pelzer Gebr." machte annehmbare Betrag von 100 000 Stronen zur Absendung eines Kreuzers nach und zwar Brüning in 5, Vormeng in 3 Fällen schuldig und Brüning wird zu 500 m. Geldstrafe event. 50 Tagen Ge- Zugeständnisse und wird dort die Arbeit aufgenommen werden. den ostasiatischen Gewässern bewilligt wird. Das Budget für 1899/1900 fängniß, or meng zu 800 m. Geldstrafe event. 30 Tagen Im llebrigen dauert der Streit unverändert fort und sind Hilfsmittel ist hiermit definitiv angenommen; der Schluß der Reichstags- Seffion nach wie vor erforderlich. Gefängniß verurtheilt. Im Uebrigen find Brüning der Beleibi- nach wie vor erforderlich. Amsterdam , 28. März.( B. S.) Das holländisch- belgische gung in 10 Fällen, Vormeng der Beleidigung in 11 Fällen, Kresse Der Streik der Maurer und Bauarbeiter in Delmen der Beleidigung in 2 Fällen nicht schuldig erachtet und freigesprochen horft ist zu Gunsten der Arbeiter beendet. Die Mauerer haben Korrespondenzbureau versichert, aus bester Quelle zu wissen, daß die worden. Dem Rektor Piepke und Lehrer Richard wird die Publikations - einen Minimallohn von 422 Pf. pro Stunde erzielt, ausgenommen Meldung auswärtiger Blätter, wonach der Zusammentritt befugniß zugesprochen. Die Kosten werden, soweit Freisprechung hiervon find diejenigen jugendlichen Arbeiter, welche noch nicht der Friedenstonferenz wahrscheinlich vertagt erfolgte, der Staatstaffe bezw. den Rebentlägern, im Uebrigen ben länger als ein Jahr aus der Lehre sind. Dieselben erhalten nach werde, unrichtig ist. Ebenso unrichtig sei, daß der Papst zur Kons Angeklagten auferlegt. Was den Fall Richard betrifft, so war den Abmachungen einen Minimallohn von 40 Bf. die Stunde. Die ferenz eine Einladung erhalten habe. Dieselben sollen in den nächsten ihm teine Veranlassung zur förperlichen Züchtigung des Knaben Bauarbeiter erhalten in Zukunft einen Lohn von 27-33 Pf. proochen den verschiedenen Delegirten zugehen. Fischer gegeben. Nach Ansicht des Gerichts hat der Lehrer Richard Stunde. Die Bauunternehmer erklärten, daß alle am Streit be- Belgrad , 28. März.( B. H. ) Der Preßchef Vilonsky erhielt bei der Büchtigung des Knaben allerdings das Büchtigungsrecht theiligten Arbeiter, soweit eine Nachfrage nach Arbeitskräften ist, den Abschied, weil derselbe falsche Nachrichten in ausländische Zeitungen überschritten, denn die Art und Weise, wie er den Knaben auf die wieder eingestellt werden sollen und Maßregelungen nicht stattfinden über die Schadowsky- Affäre verbreitet hat. Die Leitung des Preß Bant" geschubft". überschreitet das Maß des Erlaubten. werden. bureaus übernahm der Sektionschef Boschkovic. Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Maz Bading in Berlin . Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.