Bei der Firma Röffemann u. Kühnemann drohten vor Herabseßung der bis jetzt gehnstündigen Arbeitszeit. In Fürth des Angeklagten für eine so grobe, daß er nach dem Antrage bes einiger Zeit mit den Formern Differenzen auszubrechen. In einer haben sämmtliche Silberschläger und Beschneiderinnen Staatsanwalts erkannte. am Montag abgehaltenen Werkstattbesprechung famen einige recht die Kündigung eingereicht. In dem bekannten Beleidigungsprozeß des Landraths des üble Zustände zur Kenntniß. Es wurde von mehreren Arbeitern Die Dachdecker in Nürnberg beabsichtigen, nach den Oster- Landkreises Königsberg, Freiherrn v. Meerscheid- Hüllessem, gegen festgestellt, daß das Gewicht der Gußstücke nicht um 1 oder 2 Kilo, feiertagen in den Streit einzutreten, wenn nicht bis dahin die Unter- den verantwortlichen Redakteur der Deutschen Tageszeitung", fondern 50-100 differirt. Ebenso geschah es, wenn der Preis aufnehmer ihre Forderungen bewilligt haben. Dr. Strehlke, stand gestern vor dem Reichsgericht Revisionstermin
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5 M. oder 4,40 M. mit dem Meister festgesetzt war, daß den be- In der Eisenbahn- Laternenfabrik von Kolb in Nürnberg an. Dr. Strehlke war am 3. Januar 1899 vom Landgericht treffenden Arbeitern beim Auszahlen viel weniger, 3,90 oder 3,60 M., find sämmtliche Arbeiter in den Streit eingetreten. Sie verlangen Berlin I zu 100 M. Geldstrafe oder 10 Tagen Gefängniß verurtheilt verrechnet wurden. Auf Vorstellungen wurde einer Kommission von 5 Mann Aenderung zugesagt, so daß von nun an ein jeder Arbeiter die Arbeitszeit auf 58 Stunden wöchentlich reduzirt und 35 Pf. worden. Das Reichsgericht hat dieses Urtheil aufgehoben und die beim Wiegen zugegen sein darf und Herr Kühnemann nichts da- Stundenlohn. Da von der Firma allerorts Ersatzkräfte gesucht Sache zur erneuten Verhandlung an dasselbe Gericht zurückgegen hat, wenn Former, welche fleinere Arbeiten machen, ihren werden, so mögen die Klempner, Metalldrücker und Schlosser dafür verwiesen. Guß nachwiegen. Kollegen, hierdurch seht Ihr, daß ein geschlossenes sorgen, daß der Zuzug ferngehalten wird. Vorgehen hilft, bringt Eure Beschwerden bei den Vertretern der Organisation vor und wenn irgend möglich, wird Abhilfe geschaffen. August Plath, Basewalkerstr. 3. Deutsches Reich .
Die Lohnbewegung der Schneider in Harburg hat den Erfolg zu verzeichnen, daß von den größeren Geschäften bis auf eins alle den Tarif anerkannt haben. Mit einigen kleinen Firmen ist eine Verständigung nicht ausgeschlossen.
Eine Verkürzung der Arbeitszeit verlangen die Arbeiter in Reichenbach in Schlefien in den Betrieben, wo bisher die zehnstündige Arbeitszeit noch nicht eingeführt ist. Vor allem kommen die Webereien in Betracht, die anscheinend dem Verlangen der Arbeiter nicht stattgeben wollen. Die Forderung der Arbeiter ist sehr begezweifelt wird. scheiden, es handelt sich um eine Verkürzung der Arbeitszeit von 21/2 Stunden pro Woche. Mit der schroffen Ablehnung der Forderung werden sich die Arbeiter nicht zufriedengeben, und dürfte es deshalb in einigen Fabriken zu Differenzen kommen.
Soziales.
Gerichts- Beifung.
Nicht jeder, der gegen den Willen des Berechtigten in fremder Behausung berweilt, macht sich unter allen Umständen des Hausfriedensbruches schuldig, wie folgender, gestern vor dem Schöffengericht verhandelter Fall beiveist. Ein hiesiger Weingroßhändler S. hatte einem seiner Kunden eine größere Menge Wein Arbeiterrifiko. Ein schweres Bauunglüd ereignete sich am in Rommission gegeben mit der Vereinbarung, daß S. die an einem bestimmten Tage abholen Montag in Bremen . Auf einem Neubau waren die Arbeiter damit nicht verkaufte waare S. erschien denn auch mit mehreren Arbeschäftigt, einen eisernen Träger von 6 Meter Länge aufzuwinden. lassen könne. Er fam verkehrt oben an und sollte nun auf dem Gerüst beitern und ließ die unverkaufte Waare einpaden. Während gedreht werden. Dabei brach der Nezriegel und fünf Arbeiter dieser Arbeit entbrannte zwischen S. und seinem Kunden stürzten etwa vier Meter tief ab. Zum Glück vermochten die an ein Wortstreit, in dessen Verlauf letterer den S. und seine Arbeiter deren Arbeiter den Träger am Niederschlagen zu verhindern. Zwei wiederholt vergeblich zum Verlassen seines Lokals aufforderte. S. und der Abgestürzten tamen mit Hautabschürfungen davon, während die die Arbeiter wurden daher wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbrei anderen so schwer verletzt wurden, daß an ihrem Aufkommen bruchs , der mit mindestens einer Woche Gefängniß bedroht ist, unter Anklage gestellt. Rechtsanwalt Leop. Meyer führte vor dem Schöffengericht für die Angeklagten erfolgreich die Rechtsprechung des Reichsgerichts ins Feld, wonach nicht schon derjenige sich des Hausfriedensbruchs schuldig macht, Die Giltigkeit der Berliner Polizeiverordnung, bom der gegen den Willen des Berechtigten in dessen Wohnung 18. März 1898 wurde im Laufe eines Strafverfahrens angefochten, verweilt, sondern nur derjenige, der auch unbefugt verweilt. Der Ausstand der Krefelder Weber. Die soziale das gegen die Händlerin Vogel eingeleitet worden war. Die Durch die getroffene Vereinbarung habe aber S. die Befugniß Kommission ist fortgesetzt bemüht, annehmbare Vorschläge zu einer genannte Verordnung verbietet den Straßenhandel mit Obst und gehabt, die unverkauften Waaren aus dem Lokale des Zeugen abEinigung zu unterbreiten. Wie die„ Niederrheinische Voltstribüne" anderen Produkten in bestimmten, nahe bei Markthallen ge- zuholen und er sei daher auch berechtigt gewesen, mit seinen mittheilt, ist eine Verständigung zu erwarten. Der Vorschlag der legenen Straßen. Frau V. hatte trotzdem in einer diefer Leuten dort so lange zu verweilen, als dies zur Fortschaffung Kommission geht dahin, daß der von den Fabrikanten in Aussicht Straßen Obst feilgeboten. Sie wurde in erster und zweiter Instanz der Waaren erforderlich war. Das Verweilen der Angestellte Busatz für fehlerfreie Waare in einen festen ein zu einer Geldstrafe verurtheilt. Rechtsanwalt Wolfgang Heine legte geflagten im Lokale des Beugen selbst gegen dessen Willen könne flagbaren Lohn umgewandelt wird, unbeschadet unbeschadet der Befür die Angeklagte die Revision ein und betonte, daß die Polizei- daher als ein unbefugtes nicht angesehen werden. Das Schöffenschaffenheit der Arbeit. Schon früher wiesen wir darauf hin, verordnung vom 18. März 1898 rechtsungiltig sei. Sie wäre nur auf gericht erkannte aus denselben Erwägungen auf Freisprechung daß eine einfache Zusicherung, wonach die Zulage eintlag- das wiederholte Drängen der Händler in den Markthallen, die sich durch sämmtlicher Angeklagten. baren Lohn darstellen solle, so lange den Arbeitern nichts nügen, den Straßenhandel geschädigt glaubten, erlassen worden, sie solle also tönne, so lange es heißt, diese Zulage werde nur auf fehlerfreie lediglich die Standinhaber vor Konkurrenz schüßen. Da sie weder durch Waare gezahlt. Entdeckte der Fabrikant irgend ein Fehlerchen, was ja bei den Webartikeln so leicht möglich ist, so konnte dem Arbeiter jein Klagerecht nichts mehr nügen. Der Zentralvorstand des christ lichen Verbandes war am Sonntag in Kempen versammelt und faßte folgenden Beschluß: Der Zentralverband des Verbandes christlicher Textilarbeiter erklärt einstimmig:
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Herr Hans v. Sturtevant. Einer groben Ausschreitung ordnungspolizeiliche, noch durch verkehrspolizeiliche Rücksichten begründet gegen einen Eisenbahnbeamten sollte sich der Gutsbefizer sei, könne ihre Rechtsgiltigkeit nicht anerkannt werden. Uebrigens gestern vor der 132. Abtheilung des Schöffengerichts stand. Der Hans v. Sturtevant schuldig gemacht haben, welcher habe auch der Polizeipräsident lange gezögert, ehe er zum Erlaß der Verordnung geschritten sei. Das Kammergericht ging auf die Verlegte, Bahnhofspförtner Schröder, schilderte den der Anklage zu Bedenken des Anwalts ein und beschloß, sich vor seiner Entscheidung 17. April v. J. habe er im Bahnhofe Friedrichstraße Dienst gehabt Grunde liegenden Vorfall in folgender Weise: Am Nachmittage des erst aus den Aften des Polizeipräsidiums über die Geschichte der und lag es ihm ob, darauf zu achten, daß das Fahrkarten kaufende Verordnung zu belehren. Publikum von rechts nach links an den Schalter herantrat. Der a) daß er vollständig einverstanden ist mit dem VermittelungsEin bedanerlicher Radfahr Unfall, der den Tod eines Angeklagte sei von links herangetreten und habe dadurch den bereits vorschlage der sozialen Kommission, die Arbeit wieder aufzunehmen, Menschen zur Folge gehabt hat, beschäftigte wieder einmal die erste abgefertigten Personen im Wege gestanden. Der Zeuge habe wenn die Fabrikanten den in ihrer Lohnliste vorgesehenen Zusatz bis Straffammer des Landgerichts I und zeigte aufs Neue, wie überaus den Angeklagten zwei Mal aufgefordert, den vorschriftszu 10 Pf. für tadellose Arbeit derart in flagbaren Lohn( Ergänzungs- vorsichtig die Radfahrer bei der Benutzung der Berliner Straßen, mäßigen Weg zu nehmen; aber der Angeredete habe keine lohn) verwandeln, daß er unter allen Umständen, ohne Rücksicht auf namentlich in der Nähe von Pferdebahn Haltestellen sein müssen, Notiz davon genommen. Darauf habe der Zeuge gesagt:„ Wenn die Beschaffenheit der Arbeit, gezahlt werden muß, unbeschadet des anderseits aber auch, wie vorsichtig auch das Publikum beim Heran- Sie nicht hören wollen, muß ich ernstere Maßregeln ergreifen" und Rechts der Fabrikanten, für schlechte Arbeit Abzüge eintreten zu nahen von Radfahrern sich zu zeigen hat. Die auf fahrlässige gleichzeilig habe er die Hand ausgestreckt, um den Angeklagten am lassen; Tödtung lautende Anklage richtet sich gegen den Bautechniker Arm zu faffen. Bevor er ihn aber berührte, habe der Angeklagte b) er nimmt mit Befriedigung davon Kenntniß, daß die Fabri- römber. Der Angeklagte fuhr eines Abends mit feinem ihm einen wuchtigen Fauftschlag ins Gesicht versezt, wobei derselbe fannten Deußen, Jacobiny, Pelzer Gebr. und Bollems u. Lingen - Nade die Weißenburgerstraße entlang, ohne das bei vor die Worte ausstieß:" Fassen Sie mich nicht an, ich berg den vollen Ergänzungslohn von 10 Bf. bezahlen und weist ihre fichtigen Radfahrern übliche mäßige Tempo zu überschreiten. Nicht bin Offizier!" Der Angeklagte behauptete, behauptete, daß der dort beschäftigten Verbandskollegen an, in diesen Betrieben fofort weit vor ihm hielt plötzlich eine Pferdebahn, und eine 59 jährige Benge ihm heftig am Arme gezerrt habe und δα er die Arbeit wieder aufzunehmen, sobald die Fabrikanten- Vereinigung Frau Rost stieg aus und wollte nach dem Bürgersteige auf der fich dies nicht gefallen lassen wollte, habe er den Angreifer den Vermittelungsvorschlag der sozialen Kommission angenommen rechten Seite hinüber gehen. Der Angeklagte, der auch auf der von sich abschütteln wollen und dabei möge er denselben unabsichthaben wird; c) er weist die in den anderen Betrieben beschäftigten Verbands- wegung befindliches Rad nach der linken Seite hin aus. Unglüd- Aussage im Sinne des mißhandelten Beamten, ein zweiter aber im c) er weist die in den anderen Betrieben beschäftigten Verbands- rechten Seite fuhr, flingelte laut und bog ſein in langsamer Be- lich mit der Hand ins Gesicht gefahren sein. Da ein Beuge seine follegen an, in Betreff der Ergänzungslöhne ihrer Betriebe mit der licherweise wollte nun aber auch Frau Rost, die durch das Sinne des Angeklagten abgab, so hielt der Gerichtshof die Sache fozialen Kommission und ihren Firmen weiter zu verhandeln und Klingeln erschreckt war und stutzig wurde, nach links hin noch nicht spruchreif, sondern beschloß zu einem neuen Termine noch nach Bekanntgabe des Ergebnisses dieser Verhandlungen ebenfalls fo- treten und so fuhr sie der Angeklagte an. Die Frau tam zu Fall andere Zeugen zu laden. fort die Arbeit aufzunehmen. und blieb sofort befinmungslos liegen. Der Angeklagte, der gleich
genommen:
renzen
obwohl diefer
nicht passirt wäre,
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nur im Droschten- Tempo ge
Lehte Nachrichten und Depelthen.
Am Dienstag fanden nun die verschiedensten Verhandlungen falls zur Erde gefallen war, sich aber nicht beschädigt hatte, forgte statt. Zunächst eine längere Besprechung der Arbeiter von Pelzer für die Verunglückte und schaffte sie nach dem Krankenhause FriedrichsGebr., die sich nun schon über ein Vierteljahr im Ausstand befinden. hain. Dort wurde ein Schädelbruch an ihr festgestellt, der den Tod Wien , 29. März.( W. T. B.) Dem" Fremdenblatt" zufolge wird Nach heftiger Diskussion erklärte man sich im Prinzip mit obigen der Frau zur Folge hatte. Zwei Augenzeugen, die gestern vor Gericht Oesterreich- Ungarn bei der Abrüstungskonferenz im Haag Vorschlägen einverstanden, ein definitiver Beschluß wurde aber noch vernommen wurden, bekundeten, daß der Angeklagte keine Schuld durch den ersten Sektionschef des Ministeriums des Acußern, Graf nicht gefaßt. Es wird die Gesammtheit darüber zu beschließen haben. an dem Unglück trage, was wenn Welsersheimb , vertreten sein. Als zweiter Bevollmächtigter -Die Fabrikanten beschäftigten sich gleichfalls mit der Sache. Auch nicht die Frau ganz unvermuthet nach links zurüdgetreten wäre. wird der österreichisch- ungarische Gesandte im Haag, Okolicjanyi, fie find am Montag noch zu keiner Entscheidung gekommen. Es Der Staatsanwalt machte dennoch den Angeklagten für den Tod der fungiren. Beiden wird ein hoher militärischer und juristischer Beischeinen wesentliche Meinungsverschiedenheiten unter denselben vor Frau verantwortlich und beantragte gegen ihn zwei Monate rath zur Seite stehen. Das Fremdenblatt" fügt hinzu: Die Wahl handen zu sein. Hoffen wir, daß es zu einer für die Arbeiter be- Gefängniß. Nach der Ansicht des Staatsanwalts haben die des Grafen Welfersheimb zeige, welche Bedeutung an hiesiger friedigenden Beendigung des Streiks kommt. Radfahrer die Verpflichtung, beim Paffiren der Pferdebahn Halte- leitender Stelle den vom Kaiser Nikolaus angeregten Berathungen Der Bierkrieg in Frankfurt a. M. Der Ausstand der stellen so langsam wie nur irgend möglich zu fahren, event. aber beigemessen wird. Brauer hat zu einer sehr energischen Parteinahme der Arbeiterschaft abzusteigen, wenn nicht Blaz genug ist, um in großem Bogen Paris , 29. März.( W. T. B.) Der Raffationshof beendete gegen die Brauereibefizer geführt. In zahlreichen Arbeiterwirth bei den absteigenden Fahrgästen vorbeizufahren. Auch der heute Nachmittag die Prüfung des militärischen und des schaften ist bereits am Montag und Dienstag ohne daß ein Gerichtshof hielt ohne daß ein Gerichtshof hielt eine Fahrlässigkeit des Angeklagten für diplomatischen Geheimattenstüdes in der Dreyfus= Bontott ausgesprochen wurde das Frankfurter Bier verschwunden vorliegend, Angelegenheit und geht nun in die Osterferien. Der Referent und an Stelle deffen auswärtiges Bier, auch Apfelwein eingeführt. fahren sei und dieses noch gemäßigt habe. Der Angeklagte hätte Ballot- Beaupré wird die Ferien benutzen, um seinen Bericht Am Ausstand sind gegenwärtig 509 Mann betheiligt. Die Brauerei- nach der Ansicht des Gerichts die Pflicht gehabt abzuspringen, als er abzufaffen. befizer haben die weitere Ausdehnung des Streits damit be- sah, daß die Frau stuhig wurde und einen Schritt vor und rück- London , 29. März.( W. T. B.) Lord Balfour empfing antwortet, daß nunmehr in den Brauereien, die bisher vom Streit wärts machte, oder aber er hätte mit ganz scharfem, turzen Bogen heute Nachmittag im Auswärtigen Amt eine Abordnung der Gesellnicht in Mitleidenschaft gezogen wurden, sofort 25 pet. der dort be- ausbiegen müssen, selbst auf die Gefahr hin, daß er selbst zu Fall fchaft des Internationalen Friedenskreuzzuges". In der Abordinung schäftigten Arbeiter ausgesperrt worden sind. täme. Der Gerichtshof erkannte auf drei Monate Gefängniß. befanden sich der Earl of Aberdeen und die Bischöfe von Am Dienstag Abend tagten fieben große Versammlungen, die London und Rochester. Die Abordnung überreichte eine Beschränkung der sozialdemokratischen Wahlagitation Denkschrift zur Förderung der in dem Friedensmanifest überfüllt waren und abgesperrt werden mußten. Hunderte fanden durch das Kammergericht. Aus Gleiwiß wird uns vom des Zaren ausgesprochenen Ideen, welche Namensunterfeinen Einlaß und mußten umkehren. Der Bierboykott wird nunmehr von der Arbeiterschaft in energischer Weise durchgeführt Genossen, die durch eine Flugblattverbreitung in Stieferstädtel am aufweist, in denen die Gesellschaft Versammlungen veranstaltet hat, 28. März berichtet: Die bekannte Straffache gegen Winter und schriften aus mehr als 200 Städten aller Theile Großbritanniens werden. In allen Versammlungen wurde folgende Resolution an- Simmelfahrtstage des vorigen Jahres die Sonntagsruhe gestört Balfour betonte in feiner Erwiderung, daß die englische Regierung " Die heutige, von Angehörigen aller Branchen besuchte Ver- haben sollen, beschäftigte heute zum zweiten Male das hiesige Land- der Sache des Friedens die herzlichsten Sympathien entgegenbringt. Brüssel, 29. März.( W. T. B.) Repräsentantenkammer. Bei der sammlung erklärt sich mit dem Vorgehen der hiesigen Brauerei gericht, nachdem sie vom Kammergericht, auf Antrag der Gleiwizer Staatsanwaltschaft an die Vorinstanz zurückverwiesen war. Da die Debatte über die Interpellation Lorand( Linke), betreffend die Arbeiter und deren Vertreter in der Lohnbewegung derselben Entscheidung des Kammergerichts für das Landgericht maßgebend Ausweisung des ehemaligen französischen Abbé vollständig einverstanden. Sie erfenit an, daß die Lohn tommission leinen Schritt versäumt hat, um die Diffe- ist, mußte die Verurtheilung der früher freigesprochenen Angeklagten Charbonnel tommt es zu heftigen 8wischenfällen. Die Rechte Aus der Kammer verlangt den Schluß der Berathung, die sozialistische Linke in friedlicher Weise beizulegen, und verurtheilt erfolgen. Die Strafe betrug 12 bezt. 6 M. ist als wichtig hervorzuheben eine erhebt hiergegen Einspruch; mehrere Sozialisten greifen aufs schärffte die abweisende Haltung der im„ Brauerring" vereinigten gerichts Entscheidung iſt Brauereien. Die Versammlung erklärt das angebliche Entgegen eigenthümliche Definition der öffentlich bemerkbaren Arbeit als den König an. Demblon( Sozialist) wird zur Ordnung gerufen; kommen des Ringes bezüglich der Lohnzulage für einzelne Arbeiter ieder mit einer gewissen anstrengung verbundenen hierauf entsteht Lärm. Der Präsident droht, die Sigung aufals ein Manöver, um im Publikum Stimmung zu machen und be- menschlichen Thätigkeit, die von den Sinnen des Publitums zuheben. Journez( Sozialist) erklärt, die Regierung habe ihre grüßt es ganz besonders, daß die Lohntommiffion das beispiellose wahrgenommen wird. Noch auffälliger in dieser Entscheidung ist die Informationen über die Angelegenheit Charbonnel nur durch Verlangen auf fünfjährige Bindung der Arbeiterschaft ganz energisch Aufstellung eines neuen Thatbestand smertmals zur Strafbarkeit der Berichte ihrer Polizeispiel erhalten. Der Präsident zurückgewiesen hat. Der Brauerring beweist durch sein Verhalten öffentlich bemerkbaren Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Sie ist fufpendirte hierauf die Sigung, die Linte drängt gegen die und bedroht sie mit der Faust. Einige und feine ausdrücklichen Erklärungen in den mündlichen Verhand- nämlich strafbar, wenn fie geeignet ist, das religiöse Gefühl Rechte vor verhindern einen Faustkampf. Die lungen, daß es ihm nicht um die friedliche Belegung des Streits zu 3u verlegen(!). In der angeblich übertretenen Polizeiverord Mitglieder der Rechten thun ist, sondern daß von ihm die Frage als Machtfrage betrachtet mung selbst steht vom religiösen Gefühl kein Wort, fie trifft auch Deputirten der Rechten und der Linken schleudern sich gegenseitig ( Bewird, er will die Organisation der Brauerei- Arbeiter zerstören, um nur Bestimmungen für die äußere Heilighaltung der Sonn- und Beleidigungen ins Gesicht und werfen fich Feigheit vor. täubender Lärm.) Der Präsident läßt hierauf die Tribünen Letzteres zu verhüten, erklärt es die heutige Versammlung für die Feiertage, nicht für den Schutz des inneren religiösen Gefühls. Nach dieser Entscheidung ist nunmehr die Bertheilung von Flug räumen. Ein Theil der Tribünenbesucher leistet der heiligste Pflicht eines jeden Arbeiters und mit den Arbeitern Fühlen- blättern an Sonn- und Feiertagen in Schlesien fast unmöglich Räumung Widerstand. Saaldiener und Soldaten den, den aufgezwungenen Stampf mit aller Energie aufzunehmen. gemacht. schreiten zur Räumung der Tribünen, welche Schwierig Sie erwartet deshalb von der Frankfurter Arbeiterschaft, daß diefelbe den durch ihre Vertreter im Gewerkschaftskartell abgegebenen VerUnvernünftiges Fahren eines Bierkutschers hat einen Un- teiten bereitet. Auf den Zuschauertribünen fommt es einen Handgemenge. Die Deputirten fahren in sprechen in der weitgehendsten Weise gerecht wird, und ganz besonders glüdsfall verursacht, der gestern der Prüfung der ersten Strafzu die zugefagte moralische Unterstügung als das wirksamste Mittel im fammer des Landgerichts 1 unterlag. Der Bierfahrer Auguft ihren gegenseitigen Beleidigungen fort. Bethune( Rechte) und Bierkrieg betrachtet." Golz fuhr am 15. November Abends von der Camphausen- Journez( Sozialist) senden sich gegenseitig ihre 8eugen. Der Maler und Weißbinderstreik in Darmstadt ist straße nach der Bergmannstraße zu in sehr schnellem Tempo. Da Nach einstündiger Unterbrechung wird die Sigung wieder aufDer Maler- und Weißbinderstreik in Darmstadt ist tam ein Mann aus der Hasenhaide heraus und als er über den genommen, und die Tribünenbesucher werden wieder zugelassen. Ein durch einen für die Ausständigen günstigen Vergleich beendet. Errungen wurde eine Lohnerhöhung von 40-50 Pf. pro Tag. Die Damm gehen wollte, wurde er von einem Rade erfaßt und über- hierauf gestellter Bertagungsantrag wird abgelehnt, jedoch stellt sich Organisation hat fich trefflich bewährt und war während des Streits fahren. Er wurde in das Krankenhaus am Urban gebracht und ist die Beschlußunfähigkeit des Hauses heraus. New York , 29. März.( W. T. B.) Der englische dort nach vier Tagen an inneren Verlegungen gestorben. Der Anfein Abtrünniger zu verzeichnen. geklagte behauptete, daß er den Berunglüdten, der plößlich Dampfer Norseman" ist auf der Fahrt von Liverpool Der Streik der Former bet Schuckert in Nürnberg stehen geblieben sei, angerufen habe und sein Pferd durch nach Boston bei dichtem Nebel und hohem Seegang in der Nähe dauert unverändert fort. Am Ausstand find gegenwärtig noch den Anruf scheu geworden und durchgegangen fei. von Marblehead um 21/2 Uhr früh gestrandet. 21 Mann der 79 Mann betheiligt, einige der Ausständigen find anderwärts in Der Staatsanwalt hielt das Verhalten des Angeklagten Befagung wurden bis zum Tagesanbruch gerettet; die übrigen Arbeit getreten. Die Arbeiter haben beschlossen, das Gewerbegericht für grob fahrlässig und legte ihm besonders zur Last, daß er nach werden schnellstens vom Bord geschafft werden. Es ist wenig als Einigungsamt anzurufen und soll, wenn auch hier keine Einigung dem Unfall auf das Pferd eingeschlagen und versucht habe, zu ent- Aussicht vorhanden, das Schiff zu retten. Man glaubt nicht, daß erfolgt, mit Nachdruck dahin gewirkt werden, daß die Former in tommen, so daß er erst durch nacheilende Personen festgehalten sich Bassfagiere an Bord befanden. anderen Betrieben die Anfertigung von Guß für die Firma Schudert werden konnte. Der Staatsanwalt beantragte neun Monate Tanger , 29. März.( W. T. B.) Die marottanische Re. Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte an, daß der Verunglückte gierung hat gegenüber dem von Deutschland ausgeübten Die Goldschläger in Nürnberg traten mit den Unternehmern felbft fahrlässig gehandelt hat, indem er auf den Buruf gar nicht Drud nachgegeben. Die deutschen Ansprüche werden binnen in Unterhandlung wegen einer 10 prozentigen Lohnerhöhung und achtete, im llebrigen hielt aber auch der Gerichtshof die Fahrlässigkeit wenigen Tagen erledigt werden.
ablehnen.
Berantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin .
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