Nr. 301.

Sonntag, 24. Dezember 1933.

Das Urteil von Leipzig

Seite 9

Prag , 23. Dezember. Heute find Torgler Regierungsmitglieder an dem Verbrechen sei eine| und die Bulgaren von der Enllage, an der Reichs unfinnige Legende. Niemand hat behauptet, Goe- gen haben gegen die Verfassung, die die Natio: Aufklärung des empörenden Verbrechens bet. Den Hochverrat tönnte Torgler nur begannenswerter Weise bemüht(!) sei, zur tagsbrandstiftung beteiligt gewesen zu ſein und ring habe die Brandfadel geschwungen. Er hat nalsozialisten beseitigt haben. Denn als sie nicht zutragen, wie denn überhaupt gegen Marwahne, von der damit im Zusammenhang ſtehenden An- das Verbrechen nur angestiftet und be auf mehr bestand, war er schon in Ketten. Behält Frey und Kroyer und gegen jeden anderen Gegen llage des Hochverrats freigesprochen worden. Van fichtigt. man ihn in Haft oder will man ihm gar, wie dieser Art der Vorwurf der Leichtfertigteit in feiner

Die Unschuld der Bulgaren

der Lubbe wurde zum Tode verurteilt. Die Span= Das Gericht nimmt in der Urteilsbegrün- schon angedroht, einen neuen Prozeß machen, so Weise erhoben werden solle. Auch die anderen gegen nung, die in der leßten Woche über der gefitteten dung als erwiesen an, als durch den Prozeß wird damit nur wieder bewiesen, daß es in dem Torgler geltend gemachten Verdachtsgründe halte der Welt lag, ist dem frohen Bewußtsein gewichen, erwiesen, daß die Wittäter und Auftraggeber Deutschland von heute kein Recht mehr gibt. Senat für nicht bewiesen oder für nicht durch daß die Barbarci, zu deren Sieg über Deutsch Lubbes im Lager der Kommunisten stehen. Es Fünf Monate lang war Torgler in Ketten, fast schlagend. land der Reichstagsbrand das Fanal war, ihre hat zwar nicht den Schatten eines Beweises für neun Monate war er im ganzen gefangen. Jet crite weithin sichtbare Niederlage diese Annahme, aber die Hitler und Goering schafft man ihn ins Konzentrationslager. Ihn crlitten hat. brauchen fie. Und wenn die Urteilsbegründung und die Bulgaren . Goering hat sein Wort ein­Dieser Prozeß war begonnen worden nicht einen Ausspruch des Zeugen Goebbels zitiert, der gelöst, daß er die Angeklagten in eigene Behand jipende weiter, so schließe seine Abwesenhei: von Was Dimitrow betreffe, äußerte der Vor­zur Bestrafung, sondern zur Verteidigung der mit Recht" ausgeführt habe, die NSDAP habe lung nehmen wird, wenn sie den Gerichtssaal ver- Berlin am Brandtage eine Wittäterschaft und get Reichstagsbrandstifter. Durch Monate hindurch ein Verbrechen nicht nötig gehabt, weil sie den laffen sollten. Die Angeklagten find stige Urheberschaft feineswegs aus. Vor allem bleibe hat die Geheime Staatspolizei mit großem Eifer Wahlerfolg schon in der Tasche gehabt" habe, so freigesprochen, aber ihr Leben ist in er verdächtig, jich tros seiner gegenteiligen Behaup belastendes Material gegen die angeblichen ist das zwar eine sehr weitgehende Verteidigung höchster Gefahr.

Täter zusammengetragen, Zeugen und Angeftagte der nationalsozialistischen Argumentation, aber

tungen mit Angelegenheiten der kommunistischen

Die Kommunisten mußten es sein!

präpariert, den wissenden Lubbe zu einem Wrack leine Begründung des Urteils. Zu schamlosen Schäumend vor Wut hat Goering im Ge- Bartei Deutschlands befaßt zu haben. Ein schlüssiger gemacht, die Prozeßführung unter einen unerhör- hnikern aber werden die objektiven Herren richtssaal die Köpfe aller Angeklagten gefordert. Beweis jedoch, in welcher Weise er für die KPD. fen Druck geſtellt und ein so dichtes Nuß um die Richter, wenn sie in der Urteilsbegründung Hitler hat in einer Kabinettſißung lurz nach dem tätig gewesen ist, lasse sich aber ebensowenig führen Beschuldigten gesponnen, daß ihr deffen zerreißen fagen, daß auch gesinnungsmäßige Hem Reichstagsbrand verlangt, man möge die fünf wie der Beweis, wie weit er an der Brandstiftung als unmöglich erschien. Man hatte, um das ge- mungen der NSDAP einen derart verbrecheri- Verhafteten vor dem Brandenburger Tor öffent- mittätig war und wie weit er mit Lubbe bekannt ist. fährliche Wüten" der Kommunistischen Inter - schen Versuch, wie er von gewiffenlosen Seßern lich aufhängen. Nur mit Mühe haben ihm das Die Bekundungen des Zeugen Helmer über nationale zu beweisen, wahllos aus dem Kreise der Partei zugeschoben wird, von vornherein aus die bürgerlichen Mitglieder des Kabinetts aus wiederholtes Zusammensein Dimitrows mit Lubbe der zur Verfügung stehenden Verhafteten neben schließen". Denn die Herren Bünger und Konior- reden können. Durch Monate hindurch haben der im Bayernhof" unteclägen höchsten Bedenken. Ber Lubbe noch vier auf die Anklagebant gefeßt. Den ten verteidigen die Partei jenes Mannes, der den deutsche Rundfunk und die deutsche Bresse ihren allem widerspreche dem die Tatsache, daß van der Deutschen Torgler und die drei Bulgaren , von Mördern von Potemba das unvergessene Sym- chamlosen Spott mit den wehrlosen Angeklagten Lubbe sich in der von Helmer angegebenen Zeit denen zwei der deutschen Sprache überhaupt nicht pathietelegramm geschickt hat und für die biel- getrieben und schmußigen Hohn über fie aus größtenteils in Holland aufgehalten hat. Die be­mächtig find, während die heldenhafte Persönlich- fachen Morde an deutschen Volksgenossen ver- gegojfen. Die Reichsregierung hat ein eigenes stimmte Erklärung Helmers, ein Irrtum jei ausge leit Dimitrows auch der Niedertracht dieser An- antwortlich ist, die neben den Konzentrations Hängegefeß für sie beſchloſſen, das rückwirkende schiojjen, ändere nichts an der Unwahrscheinlichkeit llage und Prozeßführung gewachsen blieb. Sein lagern und den vichischen Terrorhandlungen der Kraft hat. Ihm foll Lubbe zum Opfer fallen und seiner Befundung. Heldenmut stand nicht in dem Voranschlag des SA Schmach und Schande über das deutsche Volt diese Ungeheuerlichkeit allein richtet die deutsche Auch Popow erscheine nach dem Ergebnis Herrn Goering ; Dimitrow verwandelte sich schon gebracht haben. Justiz in den Augen der Kulturmenschheit. Daß der Beweisaufnahme nicht ausreichend überführt. in den ersten Tagen des Prozesses aus einem An Immerhin: die Urteilsbegründung, in der aber in dieser Atmoſphäre des Haffes die Frei- Ein ausreichender Beweis für die Beteiligung geklagten in einen Ankläger. Als er schon in das die höchsten deutschen Richter so souverän die sprüche erfolgten, ist ein ehrendes Zeugnis für Tanews am Reichstagsbrand jei gleidyfalls nidhi Licht der Weltöffentlichkeit getreten war, fonnte Wahrheit in ihr Gegenteil verlehren, gibt zu, daß den gefitteten Teil der Menschheit. Das Weltge- erbracht. man sich seiner nicht mehr entledigen. Und da sich das Gericht bei der Aufrechterhaltung der wissen hat über die deutsche Justiz gefiegt. Es hat sich auch Goerings Erwartung nicht erfüllte, die Beschuldigungen gegen die KPD nur auf Annah- nun die Aufgabe, die Freigesproche= Welt werde ihm für die Vernichtung der" bol- men stüßt. Aber die Aufrechterhaltung dieser Be- en den Hentern Goerings zu ents schewiſtiſchen Gefahr" so dankbar sein, daß sie den schuldigung ist notwendig, um den braunen Ter- eißen. Das deutsche Volk hat durch dieſe Brozek zur Rechtfertigung der Reichstagsbrand ror zu verteidigen und die Grundlage für eine schwere Niederlage der faſeiſtiſchen Regierung tiftung jo gleichgültig betrachten würde, wie die neue Verhandlung gegen Torgler zu schaffen. neuen Ansporn zum Kampfe gegen feine Unter­dußendweiſen anderen Justizmorde im Dritten Man hat ihn freigesprochen, verzichtet aber nicht drücker erhalten. Dies ist vielleicht das wichtigste Reich, geschah es, daß die Prozeßführung den auf seinen Ropi. Ergebnis des Leipziger Urteilspruches. Drahtzichern aus den Händen glitt. Auf der An­llagebant der Kulturmenschheit saßen die hochge= stellten Mörder im braunen Hemd. Torgler , Dimitrow, Lubbe, Tanew und Popoff wären Zeugen. Einen, über den sie Macht hatten, da er in ihrer Bestnähe gewesen ist, brachten sie zum Schweigen und damit er bestimmt nichts mehr Leipzig , 23. Dezember. Zur Urteilsverfün Jaen der bulgarischen Angeklagten, die Mutter spreche, werden sie ihn föpfen. Der Freispruch dung im Reichstagsbrandstifterprozeß, die von Dimitrows, seine Schwester und die Braut Ta der vier anderen, insbesondere der Torglers, der ganzen Welt mit großer Spannung erwar news, sind ebenfalls wieder in Leipzig eingetrof gegen den die Todesstrafe beantragt war, beden tet wird, ist der Andrang besonders start. Schon fen. Auch Frau Torgler ist in der Verhandlung let nach dem Verlauf des Prozesses, daß sich die um 8 Uhr beginnt der Zustrom der zugelassenen anwesend. regierenden Hunnen für das leinere Zuhörer und der Pressevertreter, die aus Kurz nach 9 Uhr wurden die Angeklagten lebel entschieden. Wer dem Gericht, das Deutschland und dem Auslande in großer Zahl in den Saal geführt. Um 9 Uhr 10 betritt der ihnen dienstbar ist. andere Motive zubilligt, tut erschienen sind. Auch die Zahl der Regierungs Gerichtshof zusammen mit der Reichsanwalt ihm unrecht. Die Welt aber soll sich hüten, der vertreter, der höheren Beamten, der Vertreter schaft den Saal. Senatspräsident Dr. Bünger deutschen Justiz unrecht zu tun. Das Welt der Justizverwaltungen und der Anwaitschaft, eröffnet sofort die Verhandlung und fordert die gewissen ficate über das Dritte die diesem letzten Aft eines Prozesses beiwoh Angeklagten auf, sich von den Plätzen zu erheben. Reich und dieser Sieg ist so gewaltig. daß seine nen, der drei Monate lang die Welt in Span Im Namen des Reiches, so erklärt der ganze Bedeutung heute noch gar nicht abzu nung gehalten hat, ist sehr groß. Die Angehöri Präsident, verfünde ich folgendes Urteil: schäßen ist.

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F

Die Urteilsverkündung

Das Urteil

Die Angeklagten Torgler, Dimitrow, Popow und Tanew werden freige= sprochen. Der Angeklagte van der Lubbe wird wegen Hochverrates in Tat: cinheit mit aufrührerischer Brandstiftung und versuchter einfacher Brandstif= tung zum Tode und dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ver: urteilt. Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit Verurteilung erfolgt ist, dem Verurteilten, im übrigen der Reichsfasse zur Last.

Van der Lubbe

Wenn darnach, betonte Dr. Bünger, die ange­flagten Bulgaren und Torgler als Mittäter nich: überführt werden konnten, so besteht doch kein 3 meifel, in welchem Lager jich die Wittäter be­funden haben. Die näheren Ausführungen werden im schriftlichen Urteil erfolgen. Hier sei nur folgen. des gesagt: Unzweifelhaft war der Reichstagsbrand cine politische Tat. Die ungeheuere Größe dieses Verbrechens weist auf die Größe und Gewalttätig. teit des Kampfobjektes hin und dieses kann nur der Besiß der Macht gewesen sein. Wie Reichs­minister Tr. Goebbels ais Zeuge mit Recht ausführte, hat die NSDAP . vor dem 5. März in. folge ihrer starken Uebermacht und ihres schnellen Anwachsens schon den Wahlerfolg in der Tasche ge­habt. Sie hatte nicht nötig, durch ein Verbrechen ihre Wahlaussichten zu verbessern. Auch gesin. nungsmäßige Hemmungen der Partei schließen einen derartigen verbrecherischen Versuch, wie er von gewissenlosen Hezern der Partei zugeschoben wird, von vornherein aus. Die dahingehenden Behauptun gen von Schmähschriften sind auch durch die verant wortliche Vernehmung in der Hauptverhandlung voll widerlegt(!) worden.

Auf die Behauptung, der Reichstaasbrand sei das Fanal zum fommunistischen Aufstand gewesen, gründete sich die Verfolgung der mars riftischen Arbeiterbewegung. Nicht nur der APD, sondern auch der SPD wurde nachgesagt, fic habe in Verbindung mit dem verhafteten Wert zeug des Brandstifters Goering gestanden. Am 28. Feber 1933 begann der Terror, in dem die deutsche Kultur erstickt ward, begann das Sen­gen, Brennen und Morden, das Deutschland in Schmach und Elend stürzte. Hier braucht nicht mehr nachgewiesen zu werden, daß die NPD von Die Begründung dem Verbrechen keinen Nußen, sondern nur un­ermeßlichen Schaden haben konnte: die politischen Bei Fällung des soeben verkündeten Urteils­Großverdiener des Reichstagsbrandes herrschen ja spruches, jo erklärte der Vorsigende in der Begrün­heute über das Volk Goethes und ihr Treiben ist dung, hat sich der Senat nicht nur, wie ich es im eine einzige Widerlegung der Annahme, eine an- Laufe des Verfahrens mehrfach zu betonen gezwun bere politische Gruppe habe aus der Vernichtung gen war, von äußeren Einflüssen, sondern auch von Reine hat es damals noch gelonnt als die baiten. Die jorgiame Prüfung und Wägung der NSDAP . Als Hitler , der zu Beginn des Brandes festgestellten Tatsachen, wie sie die selbstverständliche gerade in einer Sißung des Reichslabinetts war, Bilicht jedes gewissenhaften Richters iſt, erforderte feineswegs überschätzt werden. Entscheidend ist, daß die Nachricht vernahm, daß der Meichstag brenne, es sich beim Reichstagsbrand nicht um individuellen starrte er, den Kopf in beiden Händen, erst lange Terror handelt, sondern um einen Aft des Massen­bor sich hin. Dann sprang er auf und rief: Das Braunbuch widerlegt? terrors, der der Auftakt zum politischen Massenstreif ekt bekomme ich die 51 Prozent!" Der Anklage gegen Torgler , fuhr der Vor­und Massenaufstand sein sollte Die Behauptung, Weshalb unternahm das Reichsgericht erst den Zeitraubend wirkte auch die Notwendigkeit, sich sitzende fort, sit durch die nicht volle Erweisbarkeit es habe eine revolutionäre Situation zur Zeit des hoffnungslosen Versuch, die Nuknicker des gigan mit gewiffenlosen Unterſtellungen tendenziöjer der Tatsache, daß er am Brandtag mit van der Reichstagsbrandes gefehlt und die NPD habe ich in lischen Verbrechens in anderen Kreisen zu suchen Samähschriften auseinanderzujeßen, die versuchten, Lubbe im Reichstag gewesen ist, die bei weitem der Verteidigung befunden, ist ebenfalls abzulehren, durch ungeheuerliche Verdächtigungen führender deut- wesentlichste Stütze entzogen worden. Die Anklage denn für ein Zurüdweichen der PD nach leb. r- Aus dem gleichen Grunde, dem die groteste scher Männer die Wahrheitsfindung zu verschleiern gegen Popow, der mit Torgler im Reichstage genahme der Macht durch die NSDAP am 30. Jänner Begründung des Leipziger Urteils zuzuschreiben oder zu vereiteln. Die Widerlegung, die die in ihrer ſehen und um 9 Uhr aus dem Portal 11 heraus- ohne den geringsten Versuch, das jahrelang vorberei Quelle auch allzu durchsichtigen Versuche einer Ver- gelaufen sein soli, ist durch die überaus leichte Ber- tete und erstrebte politische Ziel zu erreichen, ag Die Begründung des Urteils. die das Reichs: drehung der Tatsachen im Laufe des Verfahrens er wechslungsmöglichkeit und viele andere Tatsachen nicht der mindeste Anlaß vor(!). Im Ge­genteil, war es für die KPD die letzte Möglichkeit, fahren haben, ist von den Prozeßbeteiligten vielfach start crichi: tert worden. Ausführlich beschäftigte sich der Vorsitzende mit das Ziel zu erreichen. Auch die Einheitsbestrebungen mit Recht hervorgehoben und von der Weltöffentlich­

Es kann sich nur um eine Tat linksradikaler Elemente handeln, die sich von ihr wahrschein lich die Möglichkeit eines Regierungs- und Ver fassungssturzes und ihre Machterkämpfung verspra­chen. Die NPD hat solche hochverräterische Ziele in ihrem Programm. Sie ist die Partei des Hochver­rates und hat sich oft als diese bezeichnet. Die An­nahme, daß die Mitarbeiter van der Lubbes in den Reihen der KPD zu suchen sind, verstärkt sic dadurch, daß van der Lubbe selbst Kommunist ist. Das ist zwar bestritten worden. Der Senat hat sich Der Vorsißende beschäftigt sich dann mit dem aber zu der Meinung bekannt, daß van der Lubbe Reichstagsbrand selbst und erklärt, das Gericht habe in der Tat feiner Gesinnung und Betätigung nach feine Zweifel, daß der Angeklagte van der Lubbe auch jetzt noch Kommunist ist. Mag er jich eine seinen Brandweg im Wesentlichen so genommen hat, kommunistische Spielart ausgedacht haben, so spielt wie er ihn in der Voruntersuchung beschrieben und das gar keine Rolle. Es kommt darauf an, ob van in der Hauptverhandlung bestätigt habe. Das Ge- der Lubbe den Grundprinzipien der Nommunisten richt sei aber auch, der Ueberzeugung, daß Lubbe den zustimmt und ob er sich nach dieser Richtung be Brand nicht allein, sondern in bewußtem und getätigt hat, und das nimmt der Senat an. Die wolltem Zusammenwirken mit anderen gelegt hat. Bedeutung seines Austrittes aus der Partei darf natürlich bei der Fülle des von den Prozeßbeteiligten Verbeugung vor den Nazi­

gericht der staunenden Welt verkündet, ist nichts als eine unzulängliche Rechtfertigung der Ver

vorgebrachten Materiais eine gewisse Zeit.

zeugen

Holland protestiert

Offizielle Intervention gegen das Todesurtell

beging und eine leßte Verteidigung der Reichs vernommen worden. Es genügt, an dieser Stelle Kroyer und Frey und kommt zu dem Schluß. KPD. Die Entwicklung der Dinge war augenschein die die deutsche in Angriffszieten her tagsbrandstifter, die der Prozch nicht rehabili: hervorzuheben, daß das erkennende Gericht auch daß die Aussagen dieser drei Zeugen, die an und tierte, sondern erst recht schuldig erscheinen läßt. feinerseits diese Becleumdungen für restlos für sich von grundlegender Bedeutung und Wichtig Es genügt der Weltöffentlichkeit nicht, daß das widerlegt erachtet. Tas gilt insbesondere von feit für den Brozeß waren, eine Verurteilung des Reichsgericht die im Braunbuch erhobenen Be- jener unsinnigen Legende über die Beteiligung Angeklagten Torgler nicht zu begründen vermögen. schuldigungen der führenden deutschen Männer" führender Regierungsmitglieder, deutscher Männer, Die Befundung diefer Beugen beruhe auf einem als restlos widerlegt erachtet. Es hätte die Be an den vorliegenden Verbrechen, wie auch von jenen Wiedererfernen des ihnen bis dahin unbekannten fchuldigungen widerlegen müffen, indem es nach falschen Behauptungen über das Zusammentreffen van der Lubbe. Zeugenaussagen, die ein Wieder. den eigentlichen Brandstiftern suchte. Das Lubbes mit Nationalsozialisten in Sörnewiß und erkennen von Personen zum Gegenstand haben, seien Reichsgericht hat aber jeden Versuch, Lubbes Hin Hennigsdorf, von Lubbes angeblich durch deutsche jedoch nur mit größter Vorsicht zu benüßende Be­termänner limben, vereitelt; es hat sich nicht Behörden gefälschtem Paz, von dem unterirdischen weismittel, weit hier den Zeugen unbewußt( 1) einmal Klarheit über den Zustand dieses selt- Gang, von der Stabs- und Leibwache des Minister- häufig Fehler unterlaufen. Richter, follers or bie Merzte gehört hat. Die absichtlich vorzeitigen Entlassung der Angestellten unbewußten psychologischen Befangenheit könne auch deutschen Regierung gegen die Berurici: famen Angeklagten verschafft, der nicht vor die präsidenten Goering im Präsidentenpalais, von der Urteilsbegründung ist sehr vorsichtig formuliert, des Reichstages, von der Sabotage des Rettungs darauf beruhen, daß ein Zeuge sehr mit dem lung van der Lubbes zum Tode zu pro: wenn sie sagt, die Beteiligung führender wertes im Reichstag und von so manchem anderen., Herzen bei der Sache sei und in anerten tetieren.

Saag, 23. Dezember.( Savas.) Die ihren Gesandten in Berlin, in einer Die Gefahr einer Voreingenommenheit und diplomatischen Demarche bei der

königlich- holländische Regierung betrants