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furts war.

Mordprozeß Guthmann.

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8 weiter Tag.

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3euge:

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Der

Präs: Hat

ein Zusammensein mit dem Vater behauptet hat. Nach seiner Er-| müsse dies aber an einem andern Sonnabend gewesen sein. innerung habe fein Sohn am Sonnabend, 4. Juni, abends gegen Beuge giebt zu, daß er sich irren könne. 7 Uhr Lohn erhalten, er sci am 5. Juni gleichfalls in Frankfurt ge- Kriminalfommissarius Braun hat inzwischen feststellen lassen, Landgerichtsrat Boisly eröffnet die Sigung um 9 11hr. Der wesen und am Montag, 6. Juni, habe nach seiner Erinnerung welche Prostituierten zur Zeit des Mordes in dem Hause der Er­Staatsanwalt hat eine Reihe von Schuyleuten geladen, die ent­der Sohn neue Arbeit erhalten, wie sich aus dem Arbeitsbuche mordeten, Oranienstr. 89, gewohnt hat. Er hebt hervor, daß gegen der Behauptung des Angeklagten, daß er in der Zeit von ergebe. Kriminal- Inspektor Braun: Mit dieser Büchernotiz hat dieses Haus schon seit längerer Zeit der Solizei als ein von vielen Der Arbeitgeber Herzberg habe Dirnen bewohntes Haus bekannt sei. uf Anregung des Staats­März bis Juli nicht in Berlin war ihn in dieser Zeit hier es eine eigene Bewandtnis. wiederholt gesehen haben wollen. Von der Verteidigung sind noch seiner geit mit voller Bestimmtheit gesagt, daß er die Arbeit anwalts erklärt Kommissar Braun, daß der Verkehr in derartigen einige Alibi- Bengen aus Frankfurt a. D. geladen worden, darunter erst am 7. Juni gegeben habe; als dem Angeklagten dies mitgeteilt Häusern etwa ein oder zwei Stunden nach Mitternacht am stärksten eine Kellnerin Luise Mischte, die bekunden soll, daß der Angeklagte worden, habe er sich dagegen energisch gewehrt und sofort gesagt: fei. In der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag trat der stärkste - Die nächste Zengin ist die in der Nacht vom 4. zum 5. Juni in verschiedenen Lokalen Frank- aus dem Buche müsse ja hervorgehen, daß es am 6. Juni gewesen Verkehr jedoch etwas später ein. Wittwe Budig. Justizrat Dr. Sello richtet bezüglich des objektiven fei. Daraufhin sei das Buch beschlagnahmt worden und da habe Thatbestandes noch einige Fragen an das Nickelsche Ehepaar und fich dann die überraschende Thatsache ergeben, daß in der That die Die Zengin wird bereidigt und vor ihrer Vernehmung vom den Zengen Brezyborowski, die dahin beantwortet werden, Eintragung des Buches auf den 6. Juni lautete. Man habe sich daß sie sich bei dem Auffinden der Leiche die Hände nicht blutig gefragt, wie dies möglich fei? Die Beweis aufnahme werde ja in Präsidenten dringend zur Wahrheit ermahnt. Sie giebt ihre Aus­gemacht und auch nicht in den Papieren herumgeframt haben. dieser Beziehung Näheres erbringen. Auf weiteres Befragen er lage mit leifer Stimme ab, sodaß sie schwer zu verstehen ist. Sie Kriminalinspektor Braun giebt zu, daß er sich die Hände blutig lärt der Beuge Vater Guthmann, daß nach seiner Kenntnis der habe mit dem Angeklagten ein Verhältnis gehabt, und dieser habe Justizrath bei ihr genächtigt. Gegessen habe er nicht bei ihr. Ob er noch zu gemacht habe. Er bestreitet bei dieser Gelegenheit entschieden, daß, Sohn nur einmal im Februar in Berlin war. als er den Zettel mit der verdächtigen Bleistift- Notiz gesehen, auf Dr. Sello: Hat Ihr Sohn jemals Nadfahranzüge oder Sporthemden anderen Frauen Beziehungen gehabt habe, wisse sie nicht. Der demselben irgend welche Blutflecken, die schon mehrere Tage besessen und wissen Sie, ob Ihr Sohn überhaupt radelt oder radeln Angeklagte habe aber öfter die Nacht nicht bei ihr zugebracht. Wo hätten alt sein können, vorhanden waren. Sämtliche Blutflede kann? Beuge bestreitet dies. Rechtsanwalt Dr. Schwindt: er gewesen, und ob er nach Berlin gefahren sei, wisse sie nicht. Ob feien frisch gewesen. Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Das sei Hat Ihr Sohn, als er das eine Mal in Berlin war, seinen der Angeklagte in der Woche nach Pfingsten stets bei ihr genächtigt cine Sachverständigen Frage. Er bitte, Herrn Dr. Stürmer darüber Cylinderhut aufgehabt?- 8enge: Nein.- Bert.:' Welche habe, könne sie nicht mehr sagen, namentlich nicht, ob dies in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag( der Mordnacht) der zu befragen, ob nicht Blut leicht antrocknet und ob es nicht viel Stopfbedeckung trug Ihr Sohn? Zeuge: Einen grünlichen Fall gewesen sei.- Präs.: Sie haben bei Ihrer Vernehmung auf wahrscheinlicher ist, daß, wenn ein so tiefer Halsschnitt gemacht wird, weichen Hut. der Polizei bestimmt erklärt, daß der Angeklagte in dieser Nacht bei Die ,, Verhältniffe". das Blut in weitem Bogen bis auf das Papier gefprint sein kann. Gerichtsphysikus Dr. Störmer: Blut tönne im u antrocknen, Präs: Haben Sie denn Kenntnis davon gehabt, was Ihr Ihnen geschlafen habe. Vor dem Untersuchungsrichter haben Sie wenn es ein leichter Spritzer ist, anders liegt die Sache, wenn Sohn während seines Aufenthalts in Berlin getrieben hat und ist jedoch diese bestimmte Angabe widerrufen und gefagt, Sie hätten inzwischen von dem Morde Kenntniß gehabt und aus Mitleid mit es sich um einen dicken Blutstropfen handle; dann könne man Ihnen von seinen Verhältnissen" etwas bekannt? fehr wohl unterscheiden, ob das Blut frisch oder schon einen oder Nein, ich habe mich darum nicht bekümmert.- Präs. Sit Ihnen Guthmann die Erklärung abgegeben. 3eugin: Ich fann der Angeklagte gerade in der mehrere Tage alt ist. R.-A. Dr. Schwindt: Wenn der Mörder auch nicht bekannt, daß er einmal in einem Briefe, der bei Ihnen nicht mehr angeben, - 3euge: fraglichen Nacht bei mir genächtigt hat. nach der That, wie feststeht, in den Sachen herumgewühlt und fich die vorgefunden worden ist, von seiner Mieze" spricht?- 3 euge der Angeklagte einmal zu Ihnen gesagt, daß er sich ein Hände gewaschen hat, ist es da wahrscheinlich, daß die fraglichen Ich kann mich darauf nicht besinnen. Solche Briefe gingen an Rad kaufen wolle? Zeugin: Ja, er sprach davon. Blutflecke auf dem Papier von der Hand des Mörders herrühren meine Frau. Präs: Ihr Sohn war doch verheiratet und seine und ist es nicht viel wahrscheinlicher, daß beim Durchschneiden der Ehe ist noch nicht geschieden. Ich dachte, es müßte doch dem Vater Bräf.: Haben Sie mit den Eltern des Angeklagten irgendwelche Schlagader das Blut in hohem Bogen angeſprigt ist? auffallen, wenn nun der Sohn plötzlich von seinem Verhältnis Rücksprache genommen?- 3 eugin: Ich habe mit ihnen über Der Staatsanwalt fordert die Dr. Störmer verneint die letztere Frage aufs bestimmteste und Mieze" schreibt!- Der Vorsigende bringt den Brief zur Ver- Hugo und den Mord gesprochen, nicht aber über mein Verhalten im begründet dies eingehend. Uebrigens wolle er gerade diese Gelegen- lefung. Es ist ein Brief, der mit Bleistift geschrieben und mit Prozeß oder über meine Aussage. heit benutzen, um aufs neue auf die Wichtigkeit hinzuweisen, das anderen vom Angeklagten geschriebenen Briefen bei den Eltern des Beugin auf, genaue Angaben darüber zu machen, wo sie und der bei solchen Augenscheinnahmen ein Arzt hinzugezogen Angeklagten vorgefunden worden ist. Der Angeklagte schreibt darin, Angeklagte in der Woche nach Pfingsten Tag für Tag gewesen find. werde. Gerade dieje Streitfrage zeige, wie dringend notwendig wie es ihm mit seiner Mieze" gehe. Er habe jo, wie sie war, Sie giebt darüber Auskunft, die in einzelnen Punkten lüdenhaft ist. Die Arbeitgeber des Angeklagten. dies sei. Gerichtschemiker Dr. Jefe rich schließt sich bezüglich nicht mit ihr gehen können, habe sie für 10 m. neu einkluften" Kaufmann Morig Brodmann bekundet, daß der Angeklagte der Möglichkeit, das Alter des Blutes zu bestimmen, dem Gutachten müssen und habe dabei das Pech gehabt, daß die" Mieze" sofort des Dr. Stürmer an. Es komme aber auch darauf an, auf welcher arretiert wurde. Er sei daher in Geldverlegenheit. am Sonnabend, den 4. Juni v. J., vor 7 Uhr seinen Lohn auss Arbeit habe er an diesem Abend nicht aufs Unterlage der Blutfleck sich befinde. Auf Papier würde ein Blutfled Mieze" betreffe, so werde dieselbe von ihren bisherigen Bräutigams gezahlt bekommen habe. sehr leicht trocknen und wenn die neue mitbekommen. Der Angeklagte hält dem Zeugen eine Reihe hier fraglichen Blutflecke zu sehr bedrängt, und er müsse sehr auf der Hut sein! och fleberig gewesen, als man sie entdeckte, müssen sie noch geflagte bestreitet, diesen Brief geschrieben zu haben. Er habe von Umständen vor, die seine Behauptung unterstützen sollen, daß frisch gewesen sein. Dr. Jeserich weist jedoch an der Hand feiner zwar ein Verhältnis mit einer Minna Hornemann gehabt und auch der Zeuge ihm an jenem Abend ein Jackett zum Ümändern mit Photogramme nach, daß der fragliche Papierzettel doch auch Spritz über die" Wieze" nach Hause geschrieben; in dem ihm vorgelegten gegeben habe. Der Beuge fann darüber keine bestimmte Auskunft flecke enthielt. Justizrath Dr. Sello: Kann Herr Dr. Störmer Briefe ständen aber Säge, die er nicht geschrieben habe. cine 7 Uhr gewesen sein müsse. eive wiſſenſchaftlich begründete Anſicht darüber äußern, ob aus der Brief hat den Sachverständigen zur Begutachtung vorgelegen, ebenjo wir geben, er bleibt aber mit Beſtimmtheit dabei, daß dies alles vor Kaufmann Baresel, der Teilhaber des Vorzeugen, bestätigte, Art des tiefen und ungemein sicheren Halsschnittes Rückschlüsse möglich alle übrigen Briefe, die bei Ihren Eltern beschlagnahmt wurden. Ich find auf den Thäter bezw. seine Gewandtheit, das Messer zu handhaben? werde Ihnen nun sämtliche Briefe vorlegen, und Sie haben sich daß die Schneider sich um 6 Uhr zur Lohnzahlung einzufinden Dr. Störmer: Er könne nur sagen, daß der Schnitt mit un- darauf zu erklären, ob sie von Ihrer Hand herrühren. Angelpflegen. Der Angeklagte sei in der ganzen Zeit, in der er für die gemeiner Wucht und Sicherheit von einer Hand ausgeführt sein Dann muß ich sie erst lesen. Bras.: Gut, ich habe nichts da Firma arbeitete, regelmäßig beschäftigt gewesen. Seine Thätigkeit dauerte bis zum 18. Juni. Der Angeklagte sucht wiederholt ver­müsse, die mit einem Messer umzugehen verstehe, bezw. von einer gegen, denn der Inhalt ist an und für sich ein unverfänglicher. Person, die einen hohen Grad von Courage hatte. Präs.: Jit Dem Angeklagten werden sämtliche Briefe vorgelegt, die er aufgeblich das Gedächtnis des Zeugen zu schärfen, indem er immer aus der Art der Wunde zu entnehmen, daß dieselbe von einer weib- merksam durchliest. Angel: Hier in diesem Briefe sind wieder behauptet, der letztere habe ihm ein Jackett, welches nicht zur lichen Person nicht ausgeführt sein kann? Dr. Störmer möchte mehrere Zeilen von fremder Hand unterstrichen, ich entfinne mich zufriedenheit ausgefallen war, zum Abändern und mit der Weisung hierüber doch kein Urteil abgeben. Auf Ersuchen des Staats- nicht, die unterstrichenen Bemertungen gemacht zu haben. Im übrigen übergeben, es am Montag wieder zu bringen. Der Beuge fann Der darüber nichts sagen. anwalts untersucht Dr. Jeserich die auf dem Handtuche der Er- erkenne ich jetzt an, die sämtlichen Briefe geschrieben zu haben. morderten vorgefundenen Blutflecke daraufhin, ob dieselben etwa von Angeklagte giebt genaue Erläuterungen über Einzelheiten, die sich in dem dem Abwischen eines Messers herrühren könnten. Dr. Jeserich zuerst abgeleugneten Briefe befinden. Staatsanwalt Plajchte: Woher kommen jegt dem Angeklagten die Erinnerungen an alle diese Einzel­heiten, während er vorher die Urheberschaft des Briefes in Abrede stellte? Angefl.: Ich mußte mich doch erst überzeugen, ob der Brief auch von meiner Hand herrührte, es fonnte ja ein fremder Brief sein. Als Freund" des Angeklagten.

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berneint dies.

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Der grüne Ueberzieher.

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Die Verhandlung wendet sich nun dem

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Was die Der Ans

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Es folgt die Vernehmung des Zeugen Karl Guthmann, des Bruders des Angeklagten.

der

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Zeugin Anna Schmidt, die von der Verteidigung geladen ist, ist eine in Frankfurt a. O. thätige Beitungsfrau. Sie bekundet, daß sie am 4. Juni abends zwischen 1/28 und 8 Uhr den Angeklagten behufs Abrechnung in einem Lotal getroffen habe. Sie bleibt bei verschiedenen Kreuz- und Querfragen dabei. Der Präsident stellt Staatsanwalt Blaschte: Bei dem Vater des Angeklagten, ist fest, daß bei dieser Zeitangabe für den Angeklagten immer noch die gestern beschlossene Beschlagnahme der Sachen ausgeführt worden, Zeit geblieben wäre, mit dem Zuge um 9,45 abends nach Berlin zu ebenjo bei der Budig. Die sämtlichen Sachen liegen, in zwei fahren. Säden verpackt, hier vor, merkwürdigerweise fehlt aber gerade der Rechtsanwalt Sello bittet noch eine Frage an den Kriminal­grünliche Ueberzieher des Angeklagten. Er hat früher be Ein wichtiges Entlastungsmoment. Schankwirt Wilhelm Schilling aus Frankfurt a. O. bes hauptet, daß er diesen Ueberzieher versezt hatte, daß er eingelöst fommiffarins Weiß richten zu dürfen. Herr Kommissar, Sie sagten worden sei und sich bei seinen Eltern befinde. Wo ist er nun ge- doch vorhin, Sie hätten sich bei Ihrem ersten Besuche in Frankfurt hauptet, daß der Angeklagte am Sonntag nach Pfingsten, 5. Juni, blieben? Angel: Das visse er nicht. Ihm sei mitgeteilt, bei den Eltern des Angeklagten als dessen Freund eingeführt? morgens 8 Uhr bei ihm gewesen sei und eigengebadenen Der Zeuge bleibt mit aller Bestimmt daß der Ueberzieher eingelöst worden und zu den Eltern gekommen 8euge: Jawohl. Bert.: Hatten die Eltern Vertrauen zu Kuchen gegessen habe. sei. Justizrat Dr. Sello: Der Kriminalinspektor Braun hai Ihnen? 3euge: Gewiß, wenigstens hatte ich diesen Eindruck. heit dabei und beruft sich darauf, daß ein gewisser Stöhr, Berteidiger: War bei Ihrem ersten Besuche von der jetzt in Hamburg sei, gerade am Tage zuvor aus Breslau an seine Ansicht dahin bekundet, daß am Thatorte eine Anzahl von dem Mord die Rede? Zeuge: Nein. Ich wollte gekommen sei und ihn besucht habe. Einen weiteren Anhaltepunkt Journalen vorgefunden worden waren, die durchwühlt waren. Nach seiner bestimmten Ansicht rühren die Blutspuren in diesen nur die Adresse des Guthmann erfahren, und ob er in der letzten dafür, daß es gerade der 5. Juni gewesen sei, finde er darin, daß Journalen von den Fingern des Mörders her? Kriminal- Zeit in Berlin gewesen sei. Der Vater wußte nur, daß dies etwa ieine Frau zum ersten Sonntag nach Pfingsten Kuchen gebaden inspektor Braun: Ganz gewiß. im Februar der Fall gewesen war. habe, von dem der Angeklagte auch genossen habe. Der Vor­Justizrat Dr. Sello: figende erklärt, daß diese Aussage des Zeugen von ungeheurer Wo sind diese Journale? Konniffar Weiß: Die hat man, als Wichtigkeit sei. Entspreche diese Behauptung der Wahrheit, so nicht von Belang, in der Wohnung zurückgelassen. Juftizrat älteren könne der Angeklagte nicht der Thäter sein, denn der erste Zug aus Dr. Sello: Bon solchen Fingerabdrücken kann man aber doch, wie uns der Sachverständige gesagt hat, Schlüsse auf Personen zichen. Er erklärt sich zu einer Aussage bereit. Da er seit einer Reihe von Berlin treffe in Frankfurt a. O. erst gegen 9 Uhr ein. Es sei aber Präs.: Ich will dazwischenwerfen, daß ja bekanntlich seit einiger Zeit, Jahren in Berlin wohnt und keinen näheren Verkehr mit ihm unter im höchsten Grunde sonderbar, daß der Zenge von dem Umstande, wenn jemand bei der Polizei eingeliefert wird, von ihm Daumen hält, so vermag er nicht anzugeben, ob sein Bruder in der ersten daß Guthmann ihn am 5. Junt morgens besucht habe, in abdrücke nach der bekannten französischen Methode gemacht werden. Hälfte des vorigen Jahres in Berlin gewesen ist. Dagegen sei feiner seiner früheren Vernehmungen Erwähmung gethan habe. Hat sich dies schon bewährt? Kriminalinspektor Braun: Bis dem Zeugen bekannt, daß der Angeklagte früher mit mehreren Der Beuge behauptet, daß dies dem ersuchten Richter in unterhielt, jetzt sind noch keine nennenswerten Resultate damit erzielt worden. Mädchen Verkehr der Zeuge weiß aber nur Frankfurt gegenüber geschehen sei. Staatsanwalt: Wollen Sie Rechtsanw. Dr. Schwindt: Wenn es aber so wichtig war, deren Vornamen zu nennen. Auf Vorhalten des Präsidenten wirklich bestimmt behaupten, daß es nicht gegen 10 Uhr morgens der ein, daß Spuren des Mörders zu finden Zeuge Angeklagte der gewesen sein kann? 8euge: Jawohl, wir haben gerade Kaffee ge­warum hat man dann diese räumt wieder trunken und so spät trinken wir nicht. Journale mit November 1897 bis Februar 1898 Verteidiger Dr. Schwindt den blutigen Fingerabdrücken nicht beschlag- Beit vom macht darauf aufmerksam, daß im Anfange der Zeugenvernehmung nahmt? Der Staatsanwalt wünscht Auskunft, ob zu holt unangemeldet bei ihm gewohnt hat. jener Zeit noch andere Prostituierte, als die Singer, in Der Angeklagte beruft sich auf einen Klavierspieler Paul Müller leine rechte Veranlassung vorlag, auf die Anwesenheit des Angeklagten dem Hause Oranienstr. 89 wohnten. Polizeileutnant Römer darüber, daß er einmal in einem Ball- Lokale einem Mädchen, das am 5. Juni Gewicht zu legen. Der 5. Juni sei erst neuerdings als kann nur bekunden, daß es zu jener Zeit als Absteigequartier be- ihn mit einem falschen Vornamen angeredet habe, erwidert habe, er Alibi- Moment hervorgetreten, früher sei nur Gewicht auf den 4. Juni fannt war. Frau Nidel: zu jener Zeit wohnten leine weiteren heiße Hugo." Er will daraus den Schluß ziehen, daß er keineswegs abends und die folgende Nacht gelegt.- Kriminalinspektor Mädchen dort. in diesen Kreisen als Hugo" bekannt sei. Der Staatsanwalt erklärt, Braun: Der Zeuge hat früher wohl gesagt, daß der An­daß er gern bereit sei, den Paul Müller zu laden, von dem er wisse, geklagte an einem Sonntagmorgen Nollmops und Selters bei ihm habe, aber nicht, daß daß er eher als Be- denn als Entlastungszeuge gegen den Ange- genossen es der 5. Juni war. flagten auftreten werde. Dem Zeugen Karl Guthmann werden 10- Präs.( zum Zeugen Echilling): Als besonderes Erinnerungszeichen des Angeklagten zu, den der Kriminalinspektor Braun mit längeren dann die Schriftstücke vorgelegt, die er bei seiner ersten Vernehmung führen Sie au, daß Sie Kuchen gehabt haben. Kann es nicht ant Darlegungen seiner Ermittelungen einleitet. Er sei selbst in Frant als von der Hand des Angeklagten herrührend bezeichnet hat. 1. oder 2. Festtage gewesen sein? An diesen Tagen haben Sie doch furt a. O gewefen und habe die Thatsachen festgestellt. Da habe Jezt behauptet der Zeuge, dies mit der Einschränkung gethan auch gewiß Suchen gehabt? Der Zeuge bleibt trotz aller Vor­er denn feststellen können, daß die vom Angeklagten, bezüglich seines zu haben, daß die Schriftzüge von denjenigen seines Bruders haltungen über die Unzuverlässigkeit seines Erinnerungs- Merkmals Alibi vorgebrachten Thatsachen an sich zwar richtig, aber zeitlich abweichen. Die Zeugen Kriminalinspektor Braun und Kriminal- dabei, daß es am 5. Juni gewesen sei. bis auf 14 Tage verschoben worden waren. Bei Vorhalt habe dann kommissar Weiß bestreiten mit Entschiedenheit, daß der Zeuge Guth­Guthmann mit seinen Angaben in den meisten Bunften gewechselt, mann diese Einschränkung gemacht habe. und es sei auffallend gewesen, daß wenn er( Beuge) ihm sagte, daß feine Angaben mit den Ermittelungen nicht stimmen, er fofort, noch Es wird sodann der jüngere Bruder, der Schneider Richard ehe ihm gesagt war, was festgestellt worden, zu sagen pflegte: Die Guthmann, vernommen. Er befundet, daß er mit seinem Bruder in und die Sache stimmt nicht, er habe sich geirrt. Zu seiner Entschuldigung Frankfurt zusammen gearbeitet habe. Am Sonnabend, den 4. Juni, habe er gesagt: er habe in seinem Gedächtnis an ein Striegerfest in abends vor 8 1hr, habe sein Bruder sich zum Kaufmann Brodmann Biebingen angeknüpft und von diesem in Gedanken die einzelnen begeben, um mit diesem abzurechnen. Nach seiner Rückkehr seien fie Dr. Schwindt stellt durch Anfragen an die Zengin fest, daß diese Lage zurüdgerechnet. Da er sich aber bezüglich des Striegerfestes zusammen fortgegangen und hätten zunächst das Schillingsche Lotal fich genau erinnert, daß zu derselben Zeit auch der auf der Durch geirrt, feien auch seine anderen zeitlichen Angaben irrtümlich aus- besucht, wo fie bis zur Polizeiſtunde geblieben seien. Der Bräfident reise nach Hamburg begriffene Herr Stähr bei ihnen war. Dr. gefallen. Er, Zeuge, habe dann sich nochmals die Behauptungen hält dem Angeklagten vor, daß er sich früher nicht mit solcher Bestimmt Sello: Es handelte sich wohl um den letzten Rest des Pfingſt­Guthmanns ganz langsam zu Protokoll geben lassen und dieser habe heit in betreff des Tages ausgedrüdt habe. Der Beuge erwidert, tuchens, der noch vorhanden war? 3eugin: Ja. besonders erklärt: Jest ist jeder Irrtum ausgeschlossen." baß er sich in dieser Beziehung nicht irren könne. Nach dem Besuche Zengin Ehefrau Schilling bekundet ebenfalls, daß der An­des Schillingschen Lokals habe er sich von seinem Bruder getrennt geklagte am 5. Juni zwischen 8 und 9 1hr morgens bei ihnen ges Eine Zwischenfrage des Justizrats Dr. Sello, ob die beschlag- und wisie nicht, wo derselbe die Nacht verbracht habe. Richtig sei wesen sei. Bräf.: Weshalb wollen Sie denn aber so genau funden, wird verneint. Auf eine weitere Frage beſtätigt Kriminal- Inspettor a bend nach Berlin gereist und am Montagabend beispielsweise auch, ob Sie am Sonntag nach Ostern Kuchen nehmenden Beamten Radfahr- Anzüge bei dem Angeklagten vorges es, daß der Angeklagte verschiedene Male am Sonnabend wissen, daß es am Sonntag nach Pfingsten war? wußten Sie denn Braun: er habe bei der Sittenpolizei Ermittelungen darüber an­Kriminal Inspektor Braun wiederholt, gestellt, ob etwa die Sittenpolizei seiner Zeit durch die Bertha Singer ridgefehrt jei. Der Zeuge hat vor der Polizei ebenfalls gehabt haben? er den Zeugen genau eingeprägt habe, daß zugegeben, daß die ihm vorgelegten Schriftftüde eine große Aehnlich daß dem Angeklagten auf den Hals gehezt worden sei. Dies sei nicht feit mit der Handschrift seines Bruders haben. Der Staatsanwalt sich sowohl um den 4. wie um den 5. Juni handele. Der Staatsanwalt teilt mit, daß sich der grünliche macht den Angeklagten darauf aufmerksam, daß seine Angaben über Frau Schilling bleibt dabei, es sei am ersten Sonntag nach die Vorgänge am Sonnabend, den 4. Juni, von der Aussage Pfingsten gewefen. Präf.: Herr Dr. Störmer, es soll vorkommen, Ueberzieher nun doch unter den beschlagnahmten Sachen seines Bruders abweichen. Er habe nichts davon erzählt, daß daß Personen sich irgend etwas einreden und mit Bestimmtheit dabei vorgefunden habe. er mit seinem Bruder zusammen nach dem Schillingschen verbleiben und sich dennoch irren. Kann der Herr Sachverständige Dr. Störmer: Nein. Zum Alibibeweise wird sodann der Lokal gegangen fei und er ihm dort ein Glas Sherry uns darüber etwas sagen? Vater des Augeklagten, spendiert habe. Der Angeklagte erklärt, daß sein Bruder Kriminalfommissare Braun und Weiß sind darin einig, daß die Schneidermeister Guthmann, vernommen. Er erklärt, daß er ein sich in der Zeit irren müsse. Am Sonnabend, den 4. Juni, sei er Familie Schilling sehr eingehend nach dem 4. und 5. Juni befragt Er habe dem worden sei.- Juftigrath Dr. Sello: Der Herr Kriminalinspektor ehrlicher braver Mann sei und fein Zeugnis ablegen wolle. Nach überhaupt nicht mit seinem Bruder ausgegangen. feiner Behauptung habe sein Sohn, der bei ihm gearbeitet, jeden selben an diesem Sonnabend überhaupt fein Geld gegeben, weil Braun hat vorher hier auch ausgesagt, daß die Schillings ihm Tag bei ihm Mittag gegeffen, auch zu der kritischen Zeit. Er be- jein Bruder nichts verdient habe. Es sei ihm jezt auch erinnerlich, gegenüber davon gesprochen haben, daß noch Kuchen vorhanden ge Kriminalinspektor Braun glaubt, daß dies der Fall ftätigt im allgemeinen die Angaben des Angeklagten, soweit dieser! daß er seinem Bruder einmal ein Glas Sherry ipendiert habe, es wesen sei.

Alibibeweis

Trotzdem stimmte die Sache nicht.

der Fall gewesen.

Abstecher nach Berlin .

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Der Pfingstkuchen.

Zengin Anna Schilling, die Tochter des Vorzeugen, be hauptet, daß sie schon bei ihrer polizeilichen Bernehmung gesagt habe, daß der Angeklagte am Morgen des 5. Juni gegen 8/2 Uhr bei ihnen gewesen set. Der Untersuchungsrichter habe sie danach nicht gefragt. Sie habe sich nicht mit ihren Eltern verabredet, es sei ihr auch völlig gleichgültig, ob der Angeklagte freigesprochen oder verurteilt werde.

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