Einzelbild herunterladen
 

Nr. 99.

Abonnements- Bedingungen:

$

Abonnements Preis pränumerando: Bierteljährl. 3,30 mt., monatl. 1,10 mt., wöchentlich 28 Pfg. fret ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntagss Nummer mit illustrierter Sonntags Beilage ,, Die Neue Welt" 10 Pfg. Post­Abonnement: 3,30 Mart pro Quartal. Eingetragen in der Post- Beitungss Preisliste für 1899 unter Mr. 7820. Unter Kreuzband für Deutschland   und Defterreich Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 3 Mart pro Monat.

Erscheint täglich außer Montags.

Vorwärts

oxio dur

Berliner Dolksblatt.

16. Jahrg.

Die Insertions- Gebühr beträgt für die fechsgespaltene Kolonel­geile oder deren Raum 40 Pfg., für politische und gewertschaftliche Vereins­und Bersammlungs- Anzeigen, sowie Arbeitsmartt 20 Pfg. Inferate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet. Kernsprecher: Amt I, Mr. 1508. Telegramm- Adresse: ,, Socialdemokrat Berlin".

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

=

Freitag, den 28. April 1899.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Beuge: Ja, ein Bruch hat einen ganzen Monat so ge­legen.

Als nächster Zeuge erscheint der Strafantragsteller Betriebs­führer Wilhelm Verhoven. Zeuge ist seit dem 12. Oftober 1897 als Betriebsführer auf Zeche" Borussia".

An die Korrespondenten und Freunde unseres Blattes! Personen außer jenen Werkstätten bez. Fabriken beschäftigt, Wetterstrede entstanden sind? während jeder Unternehmer, der künftig ohne solche Scheine Verteidiger: Wissen Sie auch, daß häufiger Brüche in der Um unseren Lesern sobald als möglich eine Uebersicht bestraft werden beziehungsweise ihm im Wiederholungsfalle über den Verlauf des Festes der Arbeit im In- und die Berechtigung zur Beschäftigung von Hausindustriellen ent­Auslande geben zu können, werden wir am 2. Mai bogen werden soll. Es geht sicherlich nicht an, die Haus industrie einfach durch gesetzlichen Federstrich zu untersagen, ( Dienstag) nachmittags eine Nummer unserer Zeitung man kann aber ganz wohl unter Wahrung ersessener Rechte herausgeben. Um über den Verlauf der Maifeier sowohl die Weiterausbreitung der Hausindustrie verhindern, außerhalb Berlins   schnell unterrichtet zu sein, müssen wir als auch diese Betriebsform auf den Aussterbeetat sezen. dringend um die Mithilfe unserer Freunde, Wüßten unsere bornierten Mittelstandspolitiker, daß ein namentlich der Vertrauensleute und Referenten erheblicher Teil der Waren der von ihnen so genannten ersuchen. Wir bitten daher, und in gedrängter Kürze Ramschbazare in der decentralisierten Fabrikindustrie und nicht ersuchen. Wir bitten daher, und in gedrängter Kürze in geschlossenen Betrieben hergestellt werden, sie müßten, durch Postkarte, bei weiterer Entfernung durch Telegramm Mitteilungen über den Verlauf der Versamm- schlägen zustimmen; ist doch auch die Hausindustrie vielfach Telegramm Mitteilungen über den Verlauf der Versamm- wenn auch nicht aus Gründen, die wir billigen, diesen Vor­lungen bezw. Festlichkeiten zugehen zu lassen, so zwar, daft gerade in den Industrien der Hauptkonkurrent, in denen das dieselben am Morgen des 2. Mai in unseren Händen find. Handwerk den schwersten Kampf um die Existenz führt. Redaktion des ,, Vorwärts".

Arbeiterschutz in der Hausindustrie.

II.

-

Wir freilich bekämpfen die hausindustrielle Betriebs­form, weil sie die Lebenshaltung der Arbeiter innerhalb und außerhalb der Hausindustrie herabdrückt, weil in ihr die Arbeitszeit am längsten, die Entlohnung am schlechtesten, die

Ausbeutung der Frauen und jugendlichen Personen am So gelten in England auf Grund der Fabrikgesetze von die Arbeitslosigkeit die längste, die Möglichkeiten zur Organi rücksichtslosesten, die Gesundheitsschädigungen die schwersten, 1878, 1891 und 1895 und der Gesundheitsgefeße von 1891 fation die schwächsten sind, weil mit einem Worte die Arbeiter für London  , von 1875 für das übrige England, von 1877 für in der Hausindustrie weit schwieriger als die in der Fabrik Schottland   und von 1878 für Frland alle Betriebe auch als Fabriken und unterstehen allen Bestimmungen für die in Fabrikbetriebe wäre eine Kulturthat ersten Ranges. die Familienbetriebe, welche mechanische Kraft verwenden, auf ein höheres Kulturniveau gebracht werden können. Die Ueberführung der Arbeiter aus der Hausindustrie selben; alle sonstigen Betriebe bis zu den kleinsten sind ein­Die Reformen des Grafen Posadowsky werden zur Ver­heitlich geregelt als workshops"( Werkstätten), ausgenommen sind hiervon bloß die Familienbetriebe in der Wohnung der wirklichung dieser Kulturaufgabe nichts beitragen. Familie. Für diese Domestic workshops" gelten aber auch Arbeiterschutz- Bestimmungen und zwar die folgenden:

"

Der Bergarbeiterschutz vor Gericht.

Zeugen oder will von den behaupteten Mängeln nichts wissen. Der Zeuge bestreitet entweder alle Bekundungen der anderen Beuge August Rosendahl- Eichlinghofen:" Ich habe mit Hue in Eichlinghofen gesprochen. Bors. War beim Wetterzug im Flötz 21 nicht alles in Ordnung? Explosion war ein Bruch in der Wetterstrecke, welcher 14 Tage Beuge: Das kann ich nicht behaupten. Zwei Monate vor der und 2-3 Tage vollständig gesperrt, die Luft konnte nicht durch. dauerte und 4-5 Meter lang war. Die Streden waren zugeschüttet Der Betriebsführer war dort und sagte, wir sollten so schnell als möglich arbeiten.

Zeuge August Knadeschuh- Despel hat im Flöß 21 im Abban gearbeitet, er bekundete, bei bevorstehenden Revisionen des Berg­meiſters mußten fie auf Anordmung des Steigers Stotthaus andere Arbeiten verrichten und zwar Reparaturen. Vorsitzender: Kam der Revierbeamte auch mehrmals? Zenge: Der Betriebsführer kam mit dem Herrn und da hieß es, verschlagt den Ort. schlagt den Ort? Verteidiger: Wenn der Bergmeister tam, hieß es dann, ver­

Zeuge: Jawohl.

Beuge Otto Knadeschuh- Despel: Jm Flög 21 war ich im sollten rauskommen, der Bergrat wäre da, da haben wir den Ver­Abbau beschäftigt, wir haben eines Tages den Bescheid erhalten, wir schlag gemacht.

Benge Bergmann August Bahlmeier- Oespel erklärt: Wir hatten fein Wasser und die Rohre waren im Bremsberge zugestellt. Das Wasser fehlte nur eine Schicht, auch wurde uns gefagt, es muß ge­rieſelt werden, übermorgen fommit der Bergmeister.

Zeuge Joseph Nazareck- Marten: Jm Flög 21 im 2. Stück war die Berieselung sehr mangelhaft. zu berieseln. Sachverständiger: Sie hatten doch die Verpflichtung, die Strecke

nicht.

Vorsitzender: Hat das der Steiger Heber gewußt? Beuge: Jawohl.

Berteidiger: Hat es auch der Betriebsführer gewußt? Zeuge: Das ist mir unbekannt.

Verteidiger: Haben Sie es dem Steiger gesagt? Zenge: Ja, der sagte, er könne sich nicht um alles kümmern, Zeuge Emil Mehrmann, Bergmann   aus Eifelerbruch: Ich

,, Kinder dürfen an den Tagen, an denen sie in einer Fabrit oder Werkstätte gearbeitet haben, für denselben Betrieb außerhalb Die schrecklichen Unglücksfälle, die sich voriges Jahr im der Fabrik oder Werkstätte nur in den Grenzen des für rheinisch- westfälischen Grubenbezirk rasch hintereinander er fie zulässigen Marimalarbeitstages beschäftigt werden. Ebenso eigneten, sind noch in aller Erinnerung. Durch die Berg­junge Personen und Frauen, wenn sie vor und nachmittags in arbeiter und ihre berufenen Organe wurde in allen diesen Wasser, am Morgen des Unglücks hatten wir auch kein Beuge: Jawohl. Wir hatten aber mal 14 Tage lang kein einer Fabrik oder Werkstätte gearbeitet haben. Dabei bildet die Beschäftigung im Laden und der Werkstätte desselben Besitzers Fällen, die schwere Opfer an Menschenleben forderten, darauf Waffer. einen Magimalarbeitstag. Die Ueberzeitarbeit wird wesentlich hingewiesen, daß Mangel an Schußeinrichtungen, Mißstände Sachverständiger: Davon weiß ich nichts, ich glaube es auch eingeschränkt durch die folgende Bestimmung: Für jede beschäftigte im Betriebe die Hauptursache dieser Unfälle gewesen seien. Person wird ein Minimallichtraum von 250 Kubitfuß, dagegen Als am 5. November 1898 auf der Zeche Borussia bei Ueberzeitarbeit von 400 Rubitfuß gefordert. Aus Gründen bei Marten durch eine Explosion abermals 5 Bergarbeiter ge­der Gesundheitsgefährdung und ähnlichen Ursachen kann das tödtet und 8 schwer verletzt worden waren, veröffentlichte die Verbot der Verwendung gewiffer Räumlichkeiten zu bestimmten Deutsche   Berg- und Hüttenarbeiter Beitung" auf Grund von Arbeiten ausgesprochen werden." gesetz über die Arbeit in Fabriken unterſtellen eine große auf die mangelhaften Betriebs- und Schußeinrichtungen auf arbeite seit März 1896 bis heute auf Borusia". Wenn der Be­Die Ausführungsverordnungen zum schweizerischen Bundes- Mitteilungen aus Bergarbeiterfreisen einen Artikel, worin fie Anzahl der hausindustriellen Betriebe, so vor allem die Explosion bezeichnete. Sie teilte mit, daß auf Borussia die hotte den Befehl, zu rieseln, dann wurde geriefelt, sonst hielt er Anzahl der hausindustriellen Betriebe, so vor allem die genannter Zeche hinwies und diese als Hauptursache der scheid fam, daß der Bergrat fomme, dann gab der Steiger Strat­wichtigste schweizerische Hausindustrie: die ganze ostschweizerische Wetterführung( die zur Zuführung frischer Luft dienenden es so genau nicht. Maschinenstickerei, dem Fabrikgeset. Durch die kantonalen Strecken) In den Ueberhauen lag der Kohlenstaub Fabrikgesetze wird der Schutz der in der Hausindustrie thätigen Wetterstrecken häufig zusammenbrachen äußerst mangelhaft gewesen sei, daß die knöchelhoch. Personen erheblich ausgedehnt und vielfach specialisiert, so Buftzufuhr tagelang unterbrochen gewesen sei, daß eine auf Boruffia" beschäftigt, mit dem Angeklagten habe ich über das und dann die Zeuge Bergmann   Heinrich Baumer- Oespel. Ich bin hent noch durch Bestimmungen über die Arbeitsstätten, und wie z. B. im Kanton St. Gallen   durch das Verbot für Mädchen unter Lampe   infolge der schlechten Luft an der Unglücksstelle drei- Unglück nicht gesprochen. Mit der Verieſelung war es auf der Zeche im Kanton St. Gallen   durch das Verbot für Mädchen unter mal verlöscht sei und daß die zur Verhütung von Kohlen- geriejelt. Wegen der Wetter mußte ich zwei bis dreimal den Ort 16 Jahren, länger als drei Stunden ununterbrochen an Tret- mal verlöscht sei und daß die zur Verhütung von Kohlen- nicht vom besten, wenn der Bergmeister tam, dann wurde gewöhnlich maschinen zu arbeiten. staub- Explosionen vorgeschriebene Berieselung der Strecken nur In Frankreich   sind alle hansindustriellen Betriebe, die dann regelrecht in Thätigkeit gesetzt worden wäre, wenn die bernageln, später mußte ich den Ort wieder offen machen, das geschah nicht Familienbetriebe sind, den gesetzlichen Bestimmungen für fei. Der Redacteur des Blattes, Genosse Hué, wurde, wie wenn der Bergmeister kam, mußten wir von der Arbeit weg, Einfahrt des staatlichen Aufsichtsbeamten angemeldet worden Zeuge Alwin Röntel- Despel: Die Wetterstrecke war sehr schlecht, die Fabrikbetriebe unterstellt; ebenso die Familienbetriebe in gesundheitsgefährlichen und ähnlichen Industrien, ferner die- nicht anders zu erwarten war, vor Gericht gestellt, weil seine Be- und wenn er fort war mußten wir weiterarbeiten. jenigen, welche mit mechanischer Kraft arbeiten, wenigstens Leiter der Zeche, Herrn Verhoven, beleidigt habe. Wie es hauptungen vollkommen unwahr wären und er dadurch den Sachverständiger: Wieviel Tage vorher hatten Sie gehört, daß bezüglich der allgemeinen Anforderungen an die Arbeits- in Wirklichkeit auf der Unglücksgrube ausgesehen hat, dafür Wie es der Bergmeister fam? stätten und bezüglich der besonderen Vorschriften für gesundheits- möge das Zeugenverhör aus dem Gerichtsbericht( verhandelt Beuge: 1-2 Tage. gefährliche und ähnliche Industrien. in Bochum   am 25. April) als Beweis dienen.

Unter Beschränkung der Berechtigung zur Fabrikaufsicht für Familienbetriebe gilt auch das holländische Gesetz für die Hausindustrie ebenso wie für Fabriken.

In Oestreich, Ungarn  , Dänemark  , Schweden  , Finnland  gelten unter Umständen, die näher anzuführen hier zu weit führen würde, gewisse fabrikgesetzliche Bestimmungen auch für Hausindustrien.

Das Zeugenverhör.

immer wenn der Revierbeamte fam.

melden unsere Ankunft einen Tag vorher an. Sachverständiger: Das kann wohl möglich sein, denn wir

Benge Bergmann Wilh. Monninghoff Despel: Ich arbeite 20 Jahre auf genannter Zeche und bin seit 2 Jahren Rieselmann, Als erster Beuge wurde der Bergmann   Heinrich Scheding, Eich es find Bettel an der Lampe befestigt worden, worauf mir befohlen linghofen, in den Saal gerufen. wurde zu rieseln und immer geschah dieses, wenn andern Tags bie Kontrolle tam, sonst hielt man es nicht so genau.

Vorsitzender: Was wissen Sie von der Sache?

uns bei dem Steiger melden. Derselbe gab uns unsere Lampen, Zenge: Bevor die Grube inspiciert wurde, mußten wir waren. auf welchen große Zettel mit der Aufschrift ,, Rieselu" angebracht Sachverständiger: Haben außer an Ihren Lampen auch an anderen Lampen die Bettel mit der Aufschrift: Naß machen!" ge­standen?

Beuge: Jawohl, mir ist das im ganzen 7-8 mal bekannt. wenn am folgenden Tage Besuch fam? Verteidiger N.-A. Wallach: Die Bettel empfingen Sie dann,

Sachverständiger: Wann erhielten Sie die Zettel? Zeuge: Am Abend vor der Anfahrt.

da die Wetterstrecke total zu Bruche   lag, Verhoven war mit dem Zeuge Winnecker: Die Sohlenstrecke stand zur Zeit voll Wetter, Steiger bei mir und überzeugte sich selbst von der schlechten Luft.

Berhoven bestreitet, an der betreffenden Stelle gewesen zu sein. Winnecker bleibt aber dabei und weist durch Anführung von Einzelheiten nach, daß der Betriebsführer bei ihm gewesen ist. Dieser gab es schließlich zu.

Zeuge Wahle bekundete, daß ihm dreimal wegen der schlechten Wetter die Lampe ausgeschlagen ist, auf Anregung des Angeklagten erklärt er, daß das niedrige Gedinge es nicht erlaube, alle Borsichts­maßregeln einzuhalten.

Zeugen Bothmann ist auch die Lampe ausgeschlagen wegen schlechter Wetter.

Weiter als die Fabrikgeseze der europäischen   Staaten geht die einschlägige Gesezgebung einiger nordamerikanischer Staaten und vor allem der australischen Kolonien. Für gewisse Kategorien hausindustrieller Betriebe wird da Listenführung der beschäftigten Arbeiter, Stonzessionen für den Betrieb von hausindustriellen Betrieben, so vor allem in der Konfeftions industrie, gefordert. Außerdem giebt es dort vielfach wertvolle Vorschriften über die Fabrikinspektion und die fanitäre Kon­trolle hausindustrieller Betriebe, einschließlich der Familien- Benge Karl Lohner- Eichlinghofen erklärt auf Befragen, mit dem betriebe. Angeklagten über den Zustand auf der Zeche gesprochen zu haben, in Sachen Blod- Hué auf der Zeche Boruffia" stattfinden und eine Benge Lindemann bekundet: Als Anfang März ein Lokaltermin Demgegenüber stehen die Leistungen der deutschen   Gesetz- und erklärt darauf, von der Berieselung nichts zu wiffen. gebung einschließlich der neuen Novelle zur Gewerbe- Ordnung Vorsitzender: Was haben Sie dem Angeklagten mitgeteilt? Gerichtskommission die Grube befahren sollte, habe man in den weit zurück. Schon die Beschränkung auf die Konfektion, dann Flög 10 in der Bremstammer hat alles mit Wettern gestanden; ein zweifellos polizeiwidriger Ort sei verschlagen worden. Benge: Ich habe mit ihm wegen der Wetter gesprochen; in Grubenräumen eine außerordentliche Reinigung vorgenommen und die Ausdehnung auf eine relativ große Zahl schon zu beauf den Steiger Langenbach habe ich davon in Kenntnis gesetzt, der fichtigender Betriebe ohne gesegliche Festlegung einer Ver- fagte, er könne die Wetter auch nicht rauskriegen, außer an dem inglidsort den Staub knöchelhoch liegen. Zeuge Hachmeister war bei der Rettungsmannschaft und fand mehrung der Fabrik- Aufsichtsbeamten, spricht gegen die Vorlage, durch Bug. Dies die hauptsächlichsten Ergebnisse des Zeugenverhörs. der jeder große Zug fehlt. Nächster Zeuge ist Bergmann   Heinrich Korte- Eichlinghofen. Der Staatsanwalt selber mußte danach zugeben, daß auf Was wir brauchen, ist eine Ausdehnung des Arbeiter Derselbe giebt an: Die Unglücksstelle liege im Flög 21, die Be- dieser Grube schwere Mißstände bestanden haben, beantragte schutzes auf die Hausindustrie aller Branchen, eine ausreichende rieselung war mangelhaft. Die Wafferleitung war bis Ort 4 ein- aber trotzdem eine Geldstrafe von 500 M. Lokale Inspektion unter Zuziehung sachkundiger Arbeiter und gebaut, berieselt wurde stets, wenn der Bergmeister kam, an nächsten Sonnabend verfündet werden. Das Urteil foll Arbeiterinnen, ferner Bestimmungen, welche neuen Zuzug zu der Unfallstelle lag der Stanb fußhoch. Die Aussagen der der Hausindustrie unmöglich machen; etwa nach dem Vor- unglid berieselt worden? Vertreter des Nebentlägers: Wann war das letzte Mal vor dem Arbeiterschutz, wie er in deutschen   Bergwerken betrieben wird. Zeugen enthüllten ein erschreckendes Bild von der Art schlage Alfred Webers, wonach nur jeder bei Inkrafttreten des Gefeßes thätige Hausindustrielle bez. Heimarbeiter einen Be- Bergmeister tam alle vierzehn Tage, dann wurde berieselt, sonst angenommen, sie wären vorhanden wenn in so unverant. Beuge: Kurz zuvor wie der Bergmeister zugegen war, der Was nüßen selbst die besten und subtilsten Schutzvorschriften rechtigungsschein zu dieser Art von Arbeit erhalten darf, nicht. wortlicher Weise mit ihnen umgesprungen wird, wenn selbst

beauflöt