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Nr. 111. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Reichstag.

81. Sigung, Sonnabend, 13. Mai 1899. 1 Uhr. Am Tisch des Bundesrats: v. Posadowsky. Eingegangen ist der Nachtragsetat für 1899.

Abg. Freiherr v. Stumm Halberg  

Sonntag, 14. Mai 1899.

Witwen- und Waisenversorgung nicht eine bloße Dekoration sein, dann muß der Reichstag hier in unserem Sinne eingreifen.( Bravo  ! bei den Socialdemokraten.)

Direktor im Reichs- Versicherungsamt v. Woedtke: Die See Berufsgenossenschaft thut alles, was in ihren Kräften steht, um das Los der Seeleute zu verbessern. Ich bitte Sie, den Antrag der Socialdemokraten abzulehnen. Abg. Röficke- Dessaut( wildlib.):

tritt ebenfalls gegen jeden Eingriff in das vortreffliche Knappschafts­wesen auf. Der Antrag Stößel ist ein fünstliches Produkt, steht in gar feinem inneren Zusammenhang mit dem ganzen Gesetz. Durch die Annahme desselben würde in die so ruhigen und so zufriedenen Die zweite Beratung des Invalidenversicherungs Gesetzes Knappschaften eine verhezzende Agitation hineingetragen werden. wird fortgesezt bei§ 4a, welcher die Befreiung von der Abg. Sachse( Soc.): Der Abg. Frhr. v. Stumm scheint als Versicherungspflicht auf Antrag solcher Personen vorsicht, Hauptfurcht gegen den Antrag Stogel zu haben, daß diese Be­welche Benfionen, Wartegelder, Renten wenigstens im Mindestbetrage ftimmung in Bezug auf das gleiche Wahlrecht auch ausgedehnt Herr Molkenbuhr meinte, die Zahl der verheirateten Seeleute der Invalidenrente genießen oder zu erwarten haben. Dasselbe gilt werden soll auf die sog. Zuschußkassen und auf diejenigen Kassen sei eine sehr geringe. Gerade die Eingabe, die er erwähnt hat, be­von solchen Personen, welche das 70. Lebensjahr vollendet haben. leistungen der besonderen Kasseneinrichtungen, die sich auf die weist, daß wenigstens auf den kleinen Schiffen die Anzahl der ver­Ueber den Antrag entscheidet die untere Verwaltungsbehörde des Witwen und Waisen beziehen usw. Wir wollen aber gerade haben, Heirateten Leute überwiegt. Nicht richtig ist das, was Herr Kollege Beschäftigungsortes. daß auch für die anderen Kaffenleistungen, die bei den bevorzugten Abg. Zehnter( C.) beantragt, folgenden Absatz 2 hinzuzufügen: Kaffen vorhanden sind, und auch bei den anderen Zuschußkassen Wolkenbuhr über die Vertrauenswürdigkeit der See- Berufsgenossen­In gleicher Weise sind nach ihrem Antragvon der Versicherungs  - gerade die Bestimmung gelten soll, daß bei gleichen Leistungen auch schaft gesagt hat. Wenn jemand eine so schiere Laft übernimmt, so ist es schon an sich sonderbar, daß pflicht zu befreien Personen, welche Lohnarbeit nur in bestimmten nur das gleiche Wahlrecht vorhanden ist. Heutzutage ist das nicht da noch mit solchen Vertrauenszweifeln Herantritt. Ich Jahreszeiten für nicht mehr als 12 Wochen oder überhaupt für nicht der Fall. Herr Hilbe wird zugeben müssen, daß auch bei dem finde, daß man größere Sautelen, als sie schon ohnehin bietet, von Die weiteren Ausführungen des Lebensunterhalt als Betriebsunternehmer oder anderweit selbst- daß die Arbeiter 25 Prozent mehr Beiträge zahlen müssen, Redners, in denen er sich im einzelnen gegen den Abg. Moltenbuhr ständig erwerben oder ohne Lohnt oder Gehalt thätig find. Der aber die Arbeitgeber das gleiche Stimmrecht haben: das Bundesrat ist befugt, hierüber nähere Bestimmungen zu erlassen." ist eine Benachteiligung der Arbeiter, die wir nicht wendet, bleiben leider im Zusammenhang unverständlich. Abg. Fischbeck( frj. Vp.) gutheißen können, und wir werden alles einsehen, um diese ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen. Wenn der Antrag Stötzel-( gleichfalls unverständlich, da auch er der Tribüne den Rücken zu Hize nicht angenommen werden sollte, werden wir bei der Beratung fehrt), findet, daß man die Erteilung der Erlaubnis dem Bundesrat des Reichs- Berggesezes, das auch Herr v. Stumm in Aussicht gestellt überlassen kann. hat, damit wiederkommen.

Abg. Dr. Lehr( natl.) beantragt hierzu im vorlegten Sage nach den Worten oder Gehalt thätig sind" einzuschalten: solange für dieselben nicht bereits 100 Wochen lang Beiträge entrichtet worden sind." Abg. v. Klinckowström  ( tons.):

Ich wünschte im Gegensatz zum Antrag Zehnter, daß die Wohl­thaten der Altersversicherung möglichst vielen Landwirten und auch Handwerkern zugänglich gemacht würden. Der Antrag Zehnter muß in den Leuten die Ueberzeugung wachrufen, daß die Versicherung für sie eine Last ist. Mit Rücksicht auf die aus Süddeutschland   ge­äußerten Wünsche werden meine politischen Freunde aber für den Antrag stimmen. Abg. Molkenbuhr( Soz.):

Der Antrag Zehnter ist aus der Stimmung in Süddeutschland  heraus entstanden, er will dadurch den Bauern einen besonderen Rugen zuwenden, daß sie aus der Versicherung herausgebracht werden. An sich ist jede Durchbrechung des Princips unstreitig ver werflich, wir verlangen, daß alle, welche als Lohnarbeiter thätig sind, auch Beiträge zahlen. Ich fann feineswegs zugeben, daß die Ber ficherungspflicht für die kleinen Bauer eine besondere Belastung be Deutet. Sept er, während er nicht als Lohnarbeiter thätig ist, die Versicherung nicht freiwillig fort, 10 wird er dadurch höchstens die Aussicht auf die Altersrente aber nicht auf die Invalidenrente, denn verlieren, bei einer regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigung wird er im Laufe der Zeit wohl 200 Beiträge zusammenbringen, die zur Er Tangung der Invalidenrente nötig find. Aehnlich liegt es bei den Handwerkern. Jede Verschlechterung ihrer Lage macht sie zu Lohn­arbeitern und da fann es leicht kommen, daß sie in späteren Jahren bestreitet, daß der Antrag Stößel einen Eingriff in die Landes­Kleben müssen ohne Aussicht auf Rente, weil sie in jungen Jahren Gesetzgebung darstellt. Er will lediglich ein Privileg beseitigen, das als Handwerker von der Versicherungspflicht ausgeschlossen dem Princip der Parität im Wege steht. waren. Es ist also kein Grund vorhanden, diese Leute Die Anträge Stößel werden angenommen, ebenso der§ 5 bon der Versicherungspflicht auszuscheiden. Ja, wenn sie in der so veränderten Fassung. wirtschaftlich schlechter gestellt wären und die Beiträge nicht§ 6 und 7 werden debattelos angenommen. entbehren könnten, davon ist aber keine Rede.

man

an

ihn

Abg. Stadthagen  ( Soc.): Was in Bezug auf das gleiche und geheime Wahlrecht gegen Von den Kommissionsbeschlüssen unterscheidet sich unser Antrag diesen Antrag gesagt worden ist, ist hinfällig, und wenn auch nur in folgendem. Erstens haben wir zu dem Bundesrat nicht das Ver­eine Knappschaftstasse da ist, die dieses Wahlrecht nicht anerkennt, trauen, daß er seine Befugnis im Sinne der Arbeiterfürsorge aus wie die norddeutsche und vor allem die schlesische, so üben wird. Zweitens wollen wir nicht bloß allgemeine muß der Antrag als vollständig berechtigt bezeichnet werden. Es ist Redensarten von Witwen- und Waisenversorgung haben, sondern im preußischen Abgeordnetenhause eine diesbezügliche Resolution an- die Festsetzung bestimmter Minimalfäße. So die wie Sache mit der genommen worden, welche die Regierung ersucht, daß das allgemeine Witwen- und Waisenversorgung jest formuliert ist, ist sie für uns Wahlrecht allgemein bei den Knappschaftstassen eingeführt werde. ein leeres Blatt. Haben wir aber Minimaljäze, dann haben wir Jahre sind verstrichen und nichts ist geschehen. Ich bedauere nur, eine wirkliche Versorgung und nicht den Schein einer solchen. daß zu Arbeitervertretern keine Wertbeamte gewählt werden. Ich seinen Beschwerden gegen die Berufsgenossenschaft einen Vorwurf daß der Antrag Hiße nicht weiter geht und die Forderung erhebt, ch begreife nicht, wie man meinem Freunde Molkenbuhr aus könnte Ihnen Beispiele erzählen, wie namentlich in Sachsen   die gemacht hat, die er doch in der liebenswürdigsten Form vorbrachte. Grubenbefizer vorgehen, um ihre Kandidaten, die Herren Ober- Wie steht denn aber mun die Sache? Die Witwen und, Waisen der steiger, bei den Knappschaftswahlen durchzusetzen, wie fie Arbeiter Seeleute sind schlechter gestellt, als die der schlecht gestellten Arbeiter maßregeln, die 20, 30 Jahre in der Grube gearbeitet, die eine starke Familie in den Hafenstädten. Die Witwe eines Seemanns bezieht eine haben und nicht einmal Socialdemokraten sind, sondern nur das Staatsrente von 6,58 M.( Hört! hört!) und alle Hinterbliebenen als Vertrauen ihrer Mitarbeiter befizen. und wenn nichts half, dann Höchstbetrag zusammen 19,74 m. Molkenbuhr hat also recht hat man die gewählten Arbeitervertreter dadurch beseitigt, daß man mit Sce Berufsgenossenschaft seiner Behauptung, daß die sie aufs Pflaster warf.( Hört! hört! bei den Socialdemokraten.) nicht gerade am geeignetsten erscheint, das Geld der Waisen Wir werden für den Antrag stimmen; wird er abgelehnt, bringen und der Witwen zu verwalten. Nach dem Geseze sollen Berechnung der Witwen und die Waisenpensionen wir ihn wieder, bis er angenommen wird.( Beifall bei den Social- der demokraten.) Durchschnittslöhne der letzten drei Kalenderjahre zu Grunde liegen; Abg. Size( C.) alle fünf Jahre soll eine Revision stattfinden. 1893 wie 1898 hieß es, eine Alenderung der Säge sei nicht nötig, obgleich die Heuersätze gestiegen waren. Dadurch sind die Witwen und Waisen der See­leute jährlich um 20 000 Mart gekommen; jedes Gericht müßte, würden sie eingeklagt, den Reichskanzler zur Zahlung derselben ver­urteilen. Hüten wir uns also, dem Bundesrat Vollmacht zu geben: wir werden nichts erreichen, als den Schein einer Witwen- und § 7a giebt dem Bundesrat die Befugnis, der See: Berufs: Waisenversorgung. Sollten Sie sich nicht zur Annahme unseres An­Gegenüber dem Antrag Lehr frage ich num, wie soll der Nachweis genossenschaft zu gestatten, unter ihrer Haftung eine besondere trages entschließen können, fezen Sie wenigstens statt See- Berufs­erbracht werden, daß noch nicht 100 Wochen lang der Beitrag ent- nvalidenversicherung für diejenigen Personen zu übernehmen, welche genossenschaft einfach: Berufsgenossenschaft. Es liegt keine Ver­richtet ist. Diesen Beweis kann doch der Antragsteller, der von der in den zur Genossenschaft gehörenden Betrieben beschäftigt werden, anlaffung vor, gerade für die Sec- Berufsgenossenschaft ein bes Versicherung befreit werden will, nicht liefern. Wie gefagt, wir fowie für diejenigen Unternehmer, welche gleichzeitig der Unfall- fonderes Privilegium zu schaffen.( Lebhafter Beifall bei den stehen auf dem Standpunkt, daß möglichst alle Arbeiter versichert und der Invalidenversicherung unterliegen. Eine solche Einrichtung Socialdemokraten.) feien sollen. Dieser Antrag ist nur aus der Stimmung zu erklären, darf jedoch nur gestattet werden, wenn für die Hinter Nach kurzen Bemerkungen der Abg. Hahn( wildt.), Molken­die bei den kleinen Bauern in Süddeutschland   herrscht. Sie sollten bliebenen der darin versicherten Personen von der Genossenschaft buhr( Soc.) und Möller- Duisburg( natl.) schließt die Diskussion, aber gerade der falschen Auffassung dieser Leute entgegentreten, dann zugleich eine Wittwen- und Waisenversorgung begründet und wenn worauf der Antrag Albrecht abgelehnt und§7a nach den Beschlüssen würden Sie den kleinen Bauern einen größeren Gefallen thun, als ferner den Versicherten das Recht gewahrt wird, die Versicherung der Kommission angenommen. Die Weiterberatung wird auf wenn Sie fie aus der Versicherung ausscheiden.( Beifall bei den auch in den Fällen fortzufezen, daß sie zeitweilig auf ausländischen Montag 1 Uhr vertagt. Socialdemokraten.) Schiffen Beschäftigung nehmen, ihre Familien aber in Deutschland   Schluß 6 Uhr.

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Abg. Frhr. v. Richthofen- Damsdorf( t.): 6 bleiben. Ich bin im Princip gegen jede Einschränkung der Versicherungs­pflicht, aber man muß auf diesem Princip nicht herumreiten. Wer am Zustandekommen des Gesetzes ein Interesse hat, muß auch eine zelnen Wünschen entgegenkommen und der Antrag Zehnter entspricht den Wünschen, die aus dem Süden an uns gelangt find. Daher werden wir für den Antrag stimmen. Das Amendement Lehr bitte ich dagegen abzulehnen.

Abg. Hilpert( Bayr. Bauernbund) spricht sich im Interesse der fleinen Bauern in Süddeutschland   für den Antrag aus.

Abg. Gerstenberger( C.): Man darf keinem Menschen eine Wohlthat aufzwingen, die er nicht will. Ich bin dem Herrn Abg. v. Richthofen dankbar, daß er auf die Wünsche der Süddeutschen Rücksicht nehmen will und bitte das Haus, den Antrag Zehnter an zunehmen.

Abg. Franken( natl.) hat Bedenken gegen weitgehende Aus­nahmen und bittet deshalb den Antrag Zehnter abzulehnen. Abg. Schrempf( fons.): Man thut den Leuten einen Dienst da­mit, wenn man sie von Beiträgen befreit, die doch nie zu einem Ende führen können.

Abg. Raab( natl.): Meine Freunde find gegen den Antrag schon aus dem Grunde, weil sie es nicht für richtig halten, ohne be­sonderen Grund in der Kommission gefaßte Beschlüsse wieder ab­zuändern und werden gegen ihn stimmen.

Derselbe verlangt, daß für diese Erlaubnis auch die Ermächtigung des Hierzu liegt ein Antrag Albrecht und Genossen( Soc.) vor. Reichstags eingeholt werden foll. Ferner will er die Wittwen- und Waiſenversorgung näher specialisiert wissen, und zwar so, daß der Wittwe mindestens 25 Broz, jedem Kinde mindestens 20 Proz., ingejamt höchstens 75 Broz. des ortsüblichen Tagelohns gewährt wird, der für den Heimatsort des letzten Schiffes festgestellt ist, für dessen Eigentümer der Verstorbene arbeitete.

Abg. Hahn( f.)

Tokales.

Freie Volksbühne. Für die 4. Abteilung wird heute nachmittag 23/4 Uhr im Lessing- Theater Der Revisor" gegeben, für die 5. Abteilung dieselbe Vorstellung am 21. Mai, Pfingstjomntag; heute nachmittag beginnt zugleich im Friedrich Wilhelmstädtischen Theater für die 1. Abteilung die zehnte Serie mit Hauptmann's Menschen". Die Vorstellungen folgen am 21. und 28. Mai und am 4., 11. umd 18. Juni.

Einfame

ist mit der Bildung einer besonderen Invalidenversicherung durch die Arbeiter Bildungsschule. Der nächste Vortragsabend in See- Berufsgenossenschaft durchaus einverstanden. Bei der Annahme Nationalökonomie findet morgen, Montag, den 15. d. W., abends des Antrages Albrecht würde es der See- Berufsgenossenschaft aber sehr pünktlich um 9 Uhr, statt. Die Bibliothek ist von 8-9 Uhr und in erschwert werden, diesen Gedanken zu verwirklichen. Ich bitte diesen der Pause geöffnet Antrag abzulehnen.

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Der Vorstand. Abg. Molkenbuhr( Soc.): Ju der gestrigen Sihung der städtischen Verkehrsdeputation Herr Hahn meinte, von seiten der See- Berufsgenossenschaften wurde die Beratung des Entwurfs eines Pensionskassen­müßten so folossale Beiträge zur Invaliditäts- und Altersversicherung Statuts für die Angestellten der Großen Berliner gezahlt werden, und nur sehr wenig Renten würden an diese Berufs- Straßenbahn zu Ende geführt. Die Straßenbahn- Gesellschaft genossenschaften, wie er sich ausdrückte, zurückgezahlt. Die große Zahl foll nunmehr aufgefordert werden, ein den Beschlüssen der Deputation der Beiträge wird doch aber nicht von der See- Berufsgenossenschaft entsprechendes Statut zur Genehmigung einzureichen. Zum Tuberkulose- Kongreß. Um Mißverständnissen vorzu bezahlt, sondern von den Seeleuten aufgebracht und infolgedessen der Invaliditäts- und Altersversicherung zugewendet. Daß aber beugen, die durch das Programm des Tuberkulose  - Kongresses hervor Abg. Dr. Size( C.): Unser Antrag entspricht nicht nur füd. Seeleute nicht 70 Jahre alt werden, wird Herr Dr. Hahn kaum be- gerufen sind, wonach an die Eröffnungsfeier, für die Frack und weiße deutschen, sondern auch westdeutschen Wünschen. Im Rheinland haupten wollen. Viele Leute fahren in jungen Jahren 10, 12 Jahre gerufen sind, wonach an die Eröffnungsfeier, für die Frack und weiße und Westfalen liegen ähnliche Verhältnisse vor. Uebrigens muß man auf See und finden dann als Hafenarbeiter oder sonst in einem Binde vorgeschrieben ist, die Vorträge der Abteilung I sich unmittel anderen Berufe Unterkunft und weiden deshalb weiter versichert. bar auzuschließen scheinen, bemerken wir, daß zwischen der Er­die Bedeutung unseres Antrags nicht überschäzen. Allzuviel Gebrauch Da kann man nicht sagen, an die Seeleute wird keine Rente bezahlt, öffnungsfeier und dem Beginn der Vorträge eine mindestens wird jedenfalls nicht von ihm gemacht werden. Abg. Wörle( C.) spricht ebenfalls für den Antrag. sondern es ist selbstverständlich, daß sehr viele Leute dann, 1/ 2-1stündige Pause liegt. Es fällt somit für die Vertreter des Abg. Gamp( Rp.): Auch mit Nüdsicht auf die Verhältnisse im wenn sie tenten verlangen, aus dem Seeberufe längst ausgeschieden Proletariats der Fra   czwang weg, da wohl die wenigsten der­Often empfiehlt sich dieser Antrag durchaus. Wenn ich auch dafür sind, zumal auf den Schiffen recht hohe Anforderungen an die Kraft felben, um ihre Schaulust zu befriedigen, sich der verhängten Kleider­durchaus bin, den Kreis der Versicherungspflichtigen auszudehnen, der Leute gestellt werden. wo es berechtigt ist, so halte ich es doch nicht für gerecht, daß schaften so besonders geeignet seien sollen, eine Witwen- und den Kongreß besuchen werden. Ich kann nun nicht einsehen, warum die Ee Berufsgenossen- ordnung fügen, sondern erst vom Beginn der Vorträge ab Leute jahrelang Beiträge zahlen sollen, ohne je eine Rente zu er Waisenversorgung einzuführen. Wenn ihnen aber diese Möglichkeit Der Schriftsteller Maximilian Harden  , Herausgeber der langen. Damit schließt die Diskussion. Beide Anträge werden mit gewährt werden soll, dann müssen in das Gesetz wenigstens Be- Wochenschrift Die Zukunft", hat jest seine sechsmonatige Festungs­stimmungen aufgenommen werden, die die Versorgung zu einer haft auf der Festung Weichselmünde angetreten. Die Verurteilung großer Mehrheit angenommen; ebenso§ 4a in der abgeänderten willkürlich durchgreifenden machen. Rebner legt bar, wie die zu dieser Strafe erfolgte bekanntlich in einem für unsere Rechtspflege Kommissionsfassung und debattelos§ 4b. $ 5 läßt besondere kasseneinrichtungen für Beamte See- Berufsgenossenschaft   die Witwen und Waisen bei her Renten außerordentlich charakteristischen Majestätsbeleidigungs- Prozeß. berechnung benachteiligt habe. Es fragt sich, ob überhaupt nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Die prügelforsche Schwester Karolo" soll, wenn man der gerade für diese Genossenschaft die Witwen- und Waisen Nachricht ultramontaner Blätter trauen darf, nicht im katholischen Abg. Stößel( C.): versicherung eine Notwendigkeit ist, d. h. ob es fich Von 3414 in Waisenhause zu Wilmersdorf   untergebracht sein. Ein Glück für die beantragt, daß die Versicherten bei der Verwaltung der Kassen min durchweg verheiratete Leute handelt. itm waren indes nur destens nach Maßgabe des Verhältnisses ihrer Beiträge zu den Bei- neun Monaten angemusterten Matrosen Schwere Brandwunden erlitt gestern auf dem Straßenbahn­trägen der Arbeitgeber durch in geheimer Wahl gewählte Vertreter 334 verheiratet. Und die Zahl der Verheirateten auf unseren beteiligt sein sollen. Es sollen ferner, wenn für die Gewährung der Schiffen nimmt beständig ab. Das giebt auch die See- Berufs- hof in der Aderstraße der Wassermesser- Controleur B. Um die reichsgesetzlichen Leistungen besondere Beiträge von den Versicherten genossenschaft in ihrer Eingabe an den Reichstanzler vom Wasseruhr in Augenschein nehmen zu können, war der Beamte ge erhoben werden oder eine Erhöhung der Beiträge derfelben ein 9. März 1895 ohne weiteres zu. Nun hat die See- Berufsgenoffen zwungen, in einen etwa 2 Meter tiefen Schacht hinabzusteigen. Hier getreten ist oder eintritt, die reichsgefeglichen Leistungen an Kaffenschaft lediglich eine Witwen- und Waisenversorgung für die attiven bei fiel ihm ein intenfiver Gasgeruch auf. Obwohl B., der von mitglieder nur zu dem den Reichszuschuß übersteigenden Betrage auf Seeleute im Auge. In dem Moment, wo der Mann aus dem See- seine Wahrnehmung Mitteilung machte, gewarnt wurde, ein Streich­die Kassenleistungen für diese Mitglieder angerechnet werden. beruf ausscheidet, soll er auch aus der Witwen- und Waisen- holz cnzuzünden, that er dies doch, um die Wasseruhr zu kontrollieren. Direktor im Reichsamt des Innern v. Wödtke Auversicherung ausscheiden. Die Versicherung soll nach außen hin sehr im nächsten Augenblic schlug eine gewaltige Feuersäule empor und weist darauf hin, daß die Bestimmung über das Wahlrecht der Ar- human erscheinen, aber sie soll nichts fosten. Die See- Berufs- B. wu de Lichterloh brennend aus dem Schacht herausgezogen. Dem beiter einen Eingriff in die Verfassung der bestehenden Knappschaften genossenschaft fagt selbst am Schlusse ihrer Eingabe, die Beiträge der auf den Bahnhof befindlichen Straßenbahnpersonal gelang es zwar, Seeschiffahrt zur Alters- und Invalidenversicherung würden völlig die Flammen zu erftiden, doch hatte der städtische Beamte schwere bedeute und bittet um Ablehnung des Antrags Stögel ausreichen, um die Kosten der Witwen- und Waisenversorgung zu decken. Verletzungen im Gesicht und an den Händen erlitten. Er wurde, Oberbergrat Fürft beleuchtet den Punkt des näheren. Wir verlangen, die Rente soll mindestens 25 Broz, des ortsüblichen Tage nachdem ihm auf der Unfallstation ein Verband angelegt war, nach Johns gewöhnlicher Tage- Arbeiter betragen für jede Witwe und einem Krankenhause überführt. 20 Broz. für jede Waise. Danach würde z. B. in Orten mit zwei Der Polizeilentnaut in Geburtstagsstimmung. Am Diens Mark ortsüblichem Tagelohn wie in den Ostseestädten die Witwe tag in der Mittagsstunde stand an der Thür eines Geschäftslokals eine Jahresrente von 150 M. haben und für jedes Kind 120 m. am Alexanderplatz   ein Herr gelehnt, der augenscheinlich nicht ganz In Städten mit höchstem Tagelohn wie Hamburg  , Bremen  , würde nüchtern, und, wie man annehmen konnte, gegen feinen Willen aus die Witwe 225 M. und für jedes Kind 180 M. erhalten. Soll die dem Laden hinausbefördert worden war. Zwei Schußleute standen

Abg. Hilbek( natl.)

wendet sich mit großer Animosität gegen den Abg. Stößel. Die Ar­beitervertreter sind mit dem bestehenden Statut der Knappschafts­Pensionskasse durchaus zufrieden. Der vom Abg. Stözel vor­geschlagene Eingriff in deren Organisation liegt feineswegs im Interesse der Arbeiter.

dort internierten Kinder.