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Nr. 112. 16. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Dienstag, 16. Mai 1899.

Dritter Kongreß der Gewerkschaften

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Deutschlands .

159.1

Sechster Verhandlungstag. Frankfurt a. M., 13. Mai 1899. Vormittags- Sizung.

Die Mitwirkung von Staat und Gemeinde bei der Arbeits­vermittelung kann deshalb nur darauf beschränkt sein, die Mittel für die dazu notwendigen Einrichtungen und deren Erhaltung zur Ver­fügung zu stellen.

Der Kongreß erkennt dagegen an, daß es unter den gegewärtig bestehenden Verhältnissen an manchen Orten für eine Reihe von Berufen von Vorteil sein kann, sich an kommunalen Arbeitsnachweisen Zunächst giebt Bringmann Hamburg den Bericht der zu beteiligen. Dieselben sind jedoch nach folgenden Grundfäßen aus­Redaktionskonunission für die Resolution über den Organisations- zugestalten: Enttvurf der Generalfommission. Die von der Kommission aus- a) Verwaltung durch eine in gleicher Zahl von den Arbeitgebern gearbeitete Resolution schlägt eine Vergrößerung der General- und Arbeitnehmern je in freier Wahl gewählten Vertretern zu­fommission von 5 auf 7 Mitglieder vor und will der General- sammengesetzte Kommission unter Leitung eines unparteiischen Vor­tommission folgende neue Aufgaben zuweisen: fizenden;

4. Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerk- b) Führung der Geschäfte durch aus den Reihen der Arbeiter schaften anderer Länder, sowie Sammlung und Nuzbarmachung des hervorgegangene Beamte; Wahl derselben durch die Verwaltungs­über Entstehung und Entwickelung dieser Beziehungen der einzelnen fommission; Gewerkschaften vorhandenen Materials.

5. Soweit die der Generalfommission zur Verfügung stehenden Mittel hierzu ausreichen und die Gewinnung geeigneter Personen hierfür möglich:

a) Sammlung und Nutzbarmachung des in den amtlichen Publikationen des Reiches, der Einzelstaaten und Gemeinden( als Statistik des Deutschen Reiches, Jahresberichte der Fabrikinspektoren, der statistischen Landes- und städtischen Aemter 2c.), ferner in den Berichten der Handels- und Gewerbekammern, Versicherungsbehörden, Strantentassen 2c., sowie in Zeitschriften und sonstigen Drudwerken sich immer mehr anhäufenden Agitationsmaterials speciell für die Gewerkschaftsbewegung.

c) Ablehnung der Vermittlung von Arbeitskräften an solche Arbeitgeber und Dienstherren, welche notorisch ihre Pflichten als Arbeitgeber nicht erfüllen, sowie an solche Arbeitgeber, welche bei ausbrechenden Differenzen mit ihren Arbeitern in keine Verhand lungen zur Beilegung derselben mit der zuständigen Arbeiter organisation eintreten wollen;

d) genaue Feststellungen über die Lohnbedingungen und Ver­öffentlichung derselben mit den übrigen Ergebnissen der Arbeits­nachweis- Statistit;

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Knüpfer Berlin bringt Angriffe Reßlers, die dieser in der Einigkeit", dem Organ der lokalorganisierten Gewerkschaften, gegen den Kongreß erhebt, zur Sprache und weist sie mit Entrüstung zurück. Es heißt darin:" Der Polizeischriftsteller der Gewerkschaftsbewegung Herr Schmöle befinde fich dort am rechten Plaze in der Mitte seiner Freunde. Der bürgerlichen Presse ist diese Versammlung der Reform­Socialdemokraten natürlich ungeheuer angenehm und sie giebt ihren Gefühlen sehr warmen Ausdruck."

Bömelburg giebt der Meinung Ausdruck, daß sich der Kongreß mit der Person Keplers in feiner Weise zu beschäftigen habe. Bringmann Hamburg : Es ist gewiß mißlich, hier auf irgend welche Zeitungspublikationen einzugehen. Aber in der von Knüpfer verlesenen Stelle des Artikels ist die Ehre eines Mannes in einer Weise angegriffen worden, daß Arbeiter sich schämen müssen, weil diese Angriffe von Arbeitern ausgehen. Ich fann hier er­klären, daß Dr. Schmöle in seinem Buche das von den Zimmerern, ihm anvertraute Material in loyalster Weise benutzt hat. Wenn sich Dr. Schmöle in Zukunft noch an andere Organisationen wenden sollte, so dürfen ihm die Arbeiter volles Vertrauen schenken. Dr. Schmöle: Ich habe hier nur zu erklären, daß ich im Auftrage teiner Polizei und keiner Behörde meine Untersuchungen über die Gewerkschaftsbewegung angestellt habe. Tafür trete ich mit meiner Person und meiner Ehre ein.( Beifall.)

Die nach furzer Debatte angenommene und gegen die Vorschläge der Kommission nur wenig abgeänderte Resolution über die Kartelle lautet endgültig: do

e) vertragsmäßige Berpflichtung der Arbeitgeber, die vor dem Arbeitsamt angegebenen Arbeits- und Lohnbedingungen nach erfolgter Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaft­Einstellung auch zu erfüllen, um den Arbeiter oder Dienstboten vor lichen Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeits­b) Erweiterung des Korrespondenzblattes", so daß dasselbe eine Täuschung oder Benachteiligung zu schützen; regelmäßige Uebersicht über alle Vorgänge in den deutschen wie auch 1 volſtändige Gebührenfreiheit und liebernahme der gesamten Errichtung von Arbeiterfekretariaten 2c. Sie haben die Arbeiter­ausländischen Gewerkschaften, über die Streitbewegung, über die Kosten auf die Gemeinde- oder Staatskasse. interessen gegenüber den Behörden: Gewerbe- Inspektion, Gemeinde­innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen Organisationen, Wo kommunale Arbeitsämter errichtet werden, hat die organisierte verwaltung 2c. und bei Wahlen zu Gewerbegerichten und Vers über wichtige Diskussionen in den Fachblättern, besondere Eigentümlich- Arbeiterschaft ihren berechtigten Einfluß geltend zu machen und für sicherungsanstalten zu währen. Sie haben weiter im Einverständnis feiten einzelner Berufe und deren Einwirkung auf die Organisation, die Durchführung vorstehender Forderungen einzutreten, ohne daß mit den betreffenden Organisationsleitungen die Agitation unter den Auszüge aus den regelmäßigen Abrechnungen der einzelnen Verbände, die einzelne Gewerkschaft verpflichtet werden kann, den etwa be- Berufen, deren Organisationen aus eigener Kraft dazu nicht im Berichte über die Geschäftslage, über die Unternehmer- Organisationen, stehenden, gut funktionierenden Fach- Arbeitsnachweis ohne besonderen stande sind, zu unterstügen. Die Beschlußfassung über Streifs muß über wichtige Prozesse 2c., sowie auch das nach der Aufgabe unter Grund aufzuheben. Derartige Fach- Arbeitsnachweise sind jedoch ausschließlich Aufgabe der Vorstände der Centralverbände sein. Die a) bearbeitete Material enthält. möglichst mit dem städtischen Arbeitsamt in Verbindung zu bringen, Kartelle sind verpflichtet, dem Centralvorstand der Organisation, die c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalfommission, um eine vollständige Arbeitsnachweis- Statistit zu ermöglichen. Bari - am Orte in einen Streit eintreten will oder sich im Streit befindet, welcher als Handbuch für alle wichtigeren Vorkommnisse im Ge- tätische Arbeitsnachweise sind nicht zu verwerfen, wenn es dadurch auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle Unter­werkschaftsleben von den Gewerkschaftsbeamten, Redacteuren, Rednern, den Arbeitern gelingt, zugleich ihre Lohn- und Arbeitsverhältnisse stüßung für Streiks wird seitens des Kartells mur dann gewährt, wie von allen Mitgliedern und sonstigen Interessenten benutzt werden günstiger und stabiler zu gestalten. wenn der Centralvorstand der im Streit befindlichen Organisation kann. In dem Jahresberichte sind die jährlichen statistischen Aus- In den Arbeitsnachweisen der Innungen fällt den gewerkschaftlich dies beantragt oder seine Zustimmung erteilt hat. Ueber die Tattit weise über die Zahl und Stärke der deutschen Gewerkschaften und organisierten Arbeitern ebenfalls die Aufgabe zu, diese, wenn sie bei Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres deren Einnahmen und Ausgaben nebst der Streikstatistit zu ver- einmal geschaffen, nach Möglichkeit im Interesse der Arbeiter aus- Gewerbes entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbständig. öffentlichen. zugestalten." In die Generalfommission werden gewählt 2egien, Rösle, Jacob Leipzig beantragt, im Punkt c der Resolution einzu- Bringmann, Päplow, Stromberg, Demuth, Sa­fügen, daß die Vermittlung auch unterbleiben muß, wenn keine bath, sämtlich in Hamburg . Ginigung zwischen Unternehmern und Arbeitern erzielt wird. Leipart - Stuttgart erklärt, noch immer an seiner Resolution festhalten und auf Abstimmung über dieselbe bestehen zu müssen. er könne für die Resolution nicht stimmen, da sie den nach seiner Meinung falschen Grundsatz aufstelle, daß der Arbeitsnachweis allein den Arbeitern gehöre. Boesch zieht die von ihm eingebrachte Resolution zu Gunsten der Resolution v. Elm zurück.

d) Die Aufklärung der Arbeiter durch geeignete Publikationen über die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und der Wahl der Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Körper­fchaften; ferner: Leitung aller diesbezüglichen Wahlen, welche die Einwirkung von einer Centralstelle aus erfordern.

Die Resolution wurde einstimmig angenommen mit dem Zusatz, daß, sofern für die neuen Aufgaben der Generalfommission die vor handenen Kräfte nicht ausreichen, auch außerhalb der Kommission stehende Personen herangezogen werden. Den auf diese Weise etwa anzustellenden Beamten steht in den Sizungen der Genera lkommission und des Gewerkschaftsausschusses beratende Stimme zu.

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Unter Ablehnung des Antrages Jacob wird hierauf die Nesolution v. Elm gegen fünf Stimmen angenommen, womit die von Leipart abgelehnt ist. Es folgt die Beratung der allgemeinen Anträge.

Zum Schluß protestiert 2egien noch in furzen und fräftigen Worten gegen die Unterstellung der Frankf. 3tg." und anderer bürgerlichen Blätter, die aus Anlaß seiner Worte zum Koalitions­rechte gemacht worden ist, daß er einen Gegensatz zwischen den Ge­wertschaften und der socialdemokratischen Partei fonstatiert habe. Das sei nicht richtig, denn die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder seien socialdemokratisch. Das sei auch nur natürlich, denn die social­demokratische Partei sei die einzige politische Partei, die die Forde rungen der Gewerkschaften aus Ueberzeugung vertrete.( Beifall.) Der Kongreß hat damit seine Arbeiten erledigt. Massini­Berlin spricht dem Burcan den Dank des Kongresses aus. Dieses gedenkt der Unterstügung durch das Lokalkomitee. Gräf- Frankfurt a/ M. fagt den Delegierten Lebewohl und drückt die Hoffnung aus, daß sie

b. E Im giebt hierauf den Bericht der Redaktionskommission über die Resolution zum Punkt Arbeitsvermittelung. Die Kommission war einstimmig der Ansicht, daß der alte Grundsatz der Ge­werkschaften, die Arbeitsvermittelung ist Sache Klein Hamburg begründet folgenden Antrag des Verbandes der Arbeiter, nicht aufgegeben werden darf. Von der Brauer( Zahlstelle Hamburg ): Alle in der Brauerei beschäftigten sich in Frankfurt wohl gefühlt haben. der Resolution Leipart find deshalb von der Kommission Arbeiter: Brauer, Böttcher, Brauerei- Hilfsarbeiter, Biertutscher, Bömelburg hält das Schlußwort. Er hebt hervor, daß hauptsächlich diejenigen, Buntte übernommen worden, welche die un- Stallleute, Heizer, Maschinisten und Arbeiter in Flaschentellern haben die Bewegung nicht bloß an Umfang, sondern auch an Tiefe ge­erläßlichsten Vorbedingungen für eine Mitarbeit der organisierten sich der für die gesamten Brauerei- Arbeiter bestehenden Organisation, women habe. Ein Gegensatz zwischen der Socialdemokratie und der Arbeiter an den städtischen Nachweisen streng festlegen. Diese Be- dem Zentralverbande der Brauer und Berufsgenossen, anzuschließen." Gewerkschaftsbewegung bestehe nicht. Bei aller Freiheit, die die dingungen mußten sogar verschärft werden. So an dem Punkt, wo Der Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Dagegen Organisation allen Beteiligten für den wirtschaftlichen Kampf laffe, die Wahl der Arbeitervertreter gefordert wird. Nicht bloß Gewerbe- wird ein Antrag Bömelburg angenommen: Die Generalfomniission sei es Thatsache, daß die deutschen Gewerkschaften in der Social­gerichts- Beisitzer, die manchmal in ihrem Amt außer Fühlung mit hat in nächster Zeit eine Zusammenkunft der in Frage kommenden demokratie ihre politische Vertretung sehen. Der Gedanke, daß die Der Arbeiterschaft kommen, sondern auch sonstige Arbeiter sollen ge- Organisationsvorstände zu veranstalten, um schwebende Differenzen jetzige Wirtschaftsweise durch die kollektivistische ersetzt werden muß, wählt werden können, und ein Bestätigungsrecht des Magistrats für auszugleichen." fei innerhalb der deutschen Gewerkschaften allgemein. Die Mit­die anzustellenden Beamten soll auch nicht grundsätzlich zugestanden Angenommen wurde noch ein Antrag des Verbandes der glieder seien in weitaus größter Mehrzahl Socialdemokraten werden. Vorsicht ist bei allen anderen als den gewerkschaftlichen Fabritarbeiter: Scheidet das Mitglied einer Gewerkschaftsorganisation und würden es bleiben. Die Gewerkschaften seien gewachsen mit Nachweisen am Blaze. Die Arbeiter haben sich nicht dazu her- aus seinem Berufe aus, so fa es Mitglied seiner ersten Organi- der industriellen Prosperität. Aufgabe der Organisationen müsse es zugeben, den Bestrebungen bürgerlicher Socialreformer Vorschub zu fation bleiben. Von der Organisation des neuen Berufs darf tein mun sein, die Bewegung auch für die Zeit der Krisen auf gleicher leisten. Die Frage der Arbeitsvermittelung durch Zwang auf ein solches Mitglied ausgeübt werden, daß es sich dieser Höhe zu erhalten. Erst dann werde man sagen können, daß die kommunale Arbeitsnachweise dürfe nicht über Organisation anschließen soll. Dagegen hat jedes Mitglied einer Gewerkschafts- Bewegung so tiefe Wurzeln geschlagen hat, daß sie schäzt werden. Die Bedeutung des gewerkschaftlichen Arbeits- gewerkschaftlichen Organisation sich den Satzungen betreffs Lohn- und alle Stürme überdauern wird. Mit Zwangsgejezen werde man den nachweises ist viel größer. Wir bitten Sie deshalb, unsere Reso- Arbeitsbedingungen derjenigen Organisation, in dessen Beruf es ar- Gedanken der Solidarität in den Arbeitern nicht ertöten. Er wolle lution anzunehmen. beitet, unterzuordnen. den Kongreß nicht schließen, ohne der Opfer des Dresdener Zuchthaus­Diese Resolution lautet: Die gewerkschaftliche Arbeits- Ebenso findet folgende Resolution die Mehrheit des Kon- prozesses au gedenken. Wenn der Kapitalismus diese Leute auch vermittelung ist ein wertvolles Mittel zur Hebung der Lage der gresses:" Es ist unzulässig, daß seitens einzelner Organisationen geächtet habe, für die deutschen Arbeiter blieben die Berurteilten Arbeiter und zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Der Mitglieder aufgenommen werden, für welche ihrer Beschäftigung nach Ehrenmänner. Er schließt den Kongreß mit einem Hoch auf die Kongreß hält deshalb nach wie vor an dem grundsätzlichen Stand- eine Berufsorganisation besteht. Ganz besonders ist die diesbezüg deutsche Arbeiterbewegung und die internationale Solidarität. Die punkt fest, daß der Arbeitsnachweis den Ärbeiterorganisationen liche Agitation zu verurteilen, wenn dieselbe unter Hinweis auf Delegierten stimmen begeistert in das Hoch ein. gebührt. niedrige Beiträge geschieht." Der Kongreß ist damit geschlossen.

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