Nr. 124 Mittwoch, 27. Mai 1938 eite 8 Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich in der Nähe von Versailles . Der Besitzer eines Schleppers war in das Innere des Schiffes hinabgestiegen, nm eine Reparatur auszuführen. Da er nicht zurück- kehrte, stiegen zwei Matrosen ebenfalls hinab, und dann, als auch diese nicht wieder zum Vorschein kamen, zwei Algerier, die ebenfalls'im Schiffe blie­ben. Alle fünf waren bewußtlos zusammengebrochen. Die Feuerwehr konnte zwar die fünf Opfer an Bord heben, aber nur die beiden Algerier konnten wieder ins Leben zurückgerufen werden. Das Unglück ist auf Einatmung giftiger Gase zurückzuführen. Fröhliche alte Dame,(mb) Die 83 Jahre alte Amerikanerin Mrs. Harriette Hague war mit dem Hindenburg" nach Europa geflogen; die Rückfahrt wird sie aber per Dampfer machen.Als Erlebnis hat mir die Luftfahrt Freude gemacht", sagt sie; aber sie war zu langweilig. Es gibt dabei nichts von dem Spaß, den man auf dem Dampfer har. Man sitzt einfach so herum und schaut den ganzen Tag ins Leere. Man fühlt keinerlei Bewegung der Luftschiffes, und kann sich nicht einmal seekrank fühlen." SowaS mutz natürlich rin fröhliches Mäd­chen von beinahe hundert Jahren langweilen. Die Pechsträhne derRoyal Air Force ". Die in Singapur stationierten britischen Flug- zeugkräste erlitten einen schweren Verlust. Zwei sogenannte Torpedobombenflugzeuge stießen etwa elf Kilometer nördlich von Penang zusammen. Bon den fünf Insassen konnte nur einer gerettet werden. Die übrigen ertranken. Durch dieses Unglück erhöht sich die Zahl der tödlichen Abstürze, die die britischen Luftstreitkräfte in diesem Jahre in England und in Uebersee zu verzeichnen haben, auf insgesamt 37. Dir gestohlene Republik . St. Denis ist ein dicht besiedelter Jndustrieborort von Paris , und einen sei­ner Plätze schmückt ein Denkmal der Republik. Es ist die symbolische Figur Frankreichs , eine junge Frau, die eine Fahne hält. Als die Bewohner von St. Denis am Morgen des 18. Mai zur Arbeit gin­gen und am Denkmal vorüberkamen, da stand zwar noch der Sockel, aber di« Figur war verschwunden. Sie war nirgends zu finden, obwohl sich die Polizei sofort auf die Suche machte. Ein schlechter Scherz oder eine politische Aktion? Niemand Weitz'es. Jedenfalls verlor St. Denis über Nacht seine repu­blikanische Schutzgöttin. DaS Hotel auf dem Baum. Lady Betty Wal­ker, bekannt durch ihre exzentrischen Launen, hat so­eben in der britischen Kolonie Kenya in Ostafrika ein Hotel eröffnet, das den Namen trägtHotel zum Baumwipfel" und das wohl einzigartig in der Welt ist. DaS Hotel ist auf den Kronen dreier dicht Nebeneinander stehenden Riesenbäumen errichtet. Man mutz eine Leiter benutzen, um hinaufzukom­men. ES gibt nur drei kleine Fremdenzimmer und ein Badezimmer, aber alles ist höchst komfortabel eingerichtet. In unmittelbarer Nähe befinden sich ausgezeichnete Jagdgebiete, so datz das Hotel in der Hauptsache Jäger bewohnen werden, die, wie Lady Betty in ihrem Hotelprospekt verspricht, in der Nacht bei Bollmondschein, vom Fenster aus Elefanten, ZebraS, ja selbst Löwen werden sehen können. Uebri- genS ist die Pension sehr teuer, sie kostet zehn Pfund 1(1200 Xc) pro Woche. Stipendium drS Masaryk-WohltätigkeitSfondS. Das Innenministerium schreibt imAmtsblatt der Tschechoslowakischen Republik" einen Wettbewerb auf die Verleihung der Genüsse auS der Masaryk-Wohl- tätigkeitSstiftung für das Jahr 1S36 aus. Die Frist für die Einbringung der Gesuche, die mit den ent­sprechenden Belegen dem Landesamte vorgelegt werden muffen, in dessen Bereiche der Gesuchsteller seinen ordentlichen Wohnort(Sitz) hat, beginnt am 1. Juni 1986 und endet mit dem 81. Juli 1986. Die Dotierung einer Stiftungsstelle beläuft sich im Prin­zip auf 2000 XL. Physische Personen belegen die Gesuche mit dem Armutszeugnis, dem Wohlverhal­tungszeugnis und dem Beleg über die tschechoslowa- kische Staatsbürgerschaft. Juristische Personen(z. B. Anstalten für Taubstumme, Blindenanstalten, Krüp- Pelheime usw.) legen dem Gesuche die gültigen Sta­tuten, den Jahresbericht für das Jahr 1085, den Voranschlag für das Jahr 1936 und eine Tätigkeits­übersicht bei. Die Gesuche um Verleihung der Stif­tung. die den Stiftungsbehörden vor dem 1. Juni 1936 übergeben wurden, müssen in der Konkursfrist wiederholt werden. Die Stiftung verleiht das In­nenministerium zu Ende des Jahres 1936. Medizinisches Jahrbuch für die Tschechoslowa­kisch« Republik . Herausgegeben mit Unterstützung des Ministeriums für öffentliches Gesundheitswesen und körperlich« Erziehung im VerlagPiras" A.-G., Prag II, Jindkr'sskä 16, Umfang 675 Seiten, Preis 95 XL.) Diese informative Publikation bringt«ine beachtenswerte Fülle von Nachrichten und Daten aus dem Gebiete des öffentlichen Gesundheitswesens. Ter allgemeine Teil enthält abermals die zentrale Gesündheitsverwaltung mit sämtlichen Beiräten und Kommissionen.das staatliche Institut für Zahnheil­kunde, die Anstalten für den Unterricht und die Aus­bildung von GeburtSaffistentinnen sowie die Kran­kenpflegeschulen. Aeuherst instruktiv sind die einzel­nen Abschnitte der Staats- und Landesvorschläge, betreffend die Ausgaben für das öffentliche Gesund­heitswesen. Auch die übrigen Teile der Publikation, vor allem die über das Krankenhauswesen' und die Sozialversicherung sowie auch die Verzeichnisse wur­den sorgfältig ergänzt und neu bearbeitet, so datz sie eine Reihe neuer interessanter Daten enthalten. Obzwar das Medizinische Jahrbuch ursprünglich vor allem zur Information der Aerzte, der Krankenhäu­ser und des Sanitätspersonals bestimmt war. er« freut« es sich im Laufe der Zeit grotzer Beliebtheit in allen Kreisen, welch« für das Gesundheitswesen naturgemäß ein bedeutendes Interesse haben, wie S. B. politische Organisationen, Stadt- und Bezirks­verwaltungen, die SanitätS- und Arzneimittel- Industrie, das Lebensmittelwcsen, die Verwaltunacn der Bäder, Sanatorien und Luftkurorte. Ausland Das soziale Problem der deutschen Emigration Das Komitee der deutschen Emigranten- Organisationen in Prag hat dem internatio­nalen Flüchtlingskommissär, der sich dieser Tage zur Vorbereitung des dem­nächst stattfindenden Kongresses in Prag auf­hielt, ein Memorandum überreicht, in dem die wichtigsten Fragen der Emigranten­fürsorge besprochen werden. Wir entnehmen dem Memorandum das besonders wichtige Kapitel über das soziale Problem der Emigration: Das Asylrecht ist keine formal-juristische Angelegenheit. Es existiert erst wirklich, wenn auch die soziale Seite der Emigration gelöst ist. Wie steht es in dieser Beziehung mit der deutschen Emigration in der Tschechoslowakei ? Nach einer für dieses.Memorandum gemach­ten Erhebung(Stichtag 1. April 1936) werden in dem dem Comite National angeschloflenen Ko­mitees 973 Flüchtlinge, deren Gliederung aus dem nachstehenden Absatz hervorgeht, mit durch­schnittlich XL 6.40 pro Tag, einschließlich Woh­nung, unterstützt. Die sechsKomitees haben aus pri­vaten Mitteln für die Versorgung von etwa 8000 Unterstützungsfällenin den ver­gangenen drei Jahren zirka 8 Millionen XL auf­gebracht. Es sind in der Umgebung von Prag eine Reihe von Flüchtlingskollektiven entstanden. Die Weiterunterstützung in dem hier beschriebenen Maße kann nur erfolgen, wenn Staat und Völ­kerbund eingreifen! Wir wissen sehr wohl, daß die einzig wirk­same Hilfe die produktive Unterbrin­gung eines Flüchtlings auf einem Arbeitsplatz ist. Die Komitees haben aber auch auf dem Ge­biet alles getan, um an der konstruktiven Lösung mitzuarbeiten. Fahrgelder zum Zwecke der Wei­ter-Emigration sind in den Jahren 1933 bis zum 1. April 1936 an 3600 Flüchtlinge gezahlt worden. Hiervon entfallen für konstruktive Unterbrin­gung nachweisbar 35 Prozent, bei dem Rest der weiteremigrierten Flüchtlinge kann der Zweck nicht angegeben werden. Die Versorgungsfrage wird von Tag zu Tag schwieriger. Erschlossene Fonds stellen wegen der allgemeinen Not die Zahlungen ein, die Zah- lurtgslust der Spender nimmt mit der fortschrei- Einsesendet An die Regierung, die Nationalversammlung und die Oeffentlichkeit der Tschechoslowakischen Republik! In den Sonntagsblättern(24. Mai 1936) veröffentlichte der Heilfonds der öffentlichen Be­diensteten einen offenen Brief an die. Regierung und die Nationalversammlung der Tschechoslowa­kischen Republik, worin er fordert, daß bei der Novellierung des Gesetzes über die direkten Steuern, das zur Zeit vom Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses behandelt wird, Vorkehrun­gen getroffen werden, daß seinen Aerzten und den Aerzten aller Versicherungsträger überhaupt, so­weit bei diesen die freie Arztwahl eingeführt ist, die Zahlung der Ertverbsteuer aus diesen Dienst­bezügen auferlegt werd«. Der Heilfonds glaubt, damit den Interessen der Staats- und öffentlichen Angestellten zu dienen, denen angeblich sonst unverhältnismäßig große Opfer in Form der Beschränkung ihrer Krankenversicherung und einer entsprechenden folgemäßigen Bedrohung ihrer geistigen und körperlichen Lebensfrische erwachsen, denn der Heilfonds wird bei seinen Aerzten die Versicherung gegen Krankheit, Invalidität und Alter durchführen müssen. Das Privatintereffe einiger tausend Personen(d. s. die Aerzte) muß angeblich zurücktreten gegenüber den öffentlichen Interessen von einigen hunderttausend Staats­und öffentlichen Angestellten. Anläßlich dieses offenen Briefes des Heil­fonds sei öffentlich und sachlich das Wesen des Striktes erläutert, damit eS möglich ist, sich ein Urteil über die Art des Schrittes des Heilfonds zu bilden: DaS Gesetz über die direkten Steuern setzt im§ 47 fest, daß die Einkünfte aus Dienst­bezügen von der allgemeinen Erwerbsteuer be­freit finbl Die österreichisch-ungarischen Aemter und Rechtssprechung erkannten die Verträge der Aerzte bei den Kranfcnversicherungsanstalten als Dienst­bezüge an und legten ihnen die Erwerbsteuer nicht auf. Im gleichen Sinne gingen die Aemter der Tschechoslowakischen Republik bis zum Jahre 1927 vor. Dann erst begannen sie die Bezüge der Aerzte bei den Krankenversicherungsanstalten und den Heilfonden der Erwerbsteuer zu unterwer­fen. Die Aerzte wehrten sich gegen diese neue Praxis der Finanzverwaltung durch organisierte Ueberreichung von Rekursen und Beschwerden an das Oberste Berwaltungsgericht. Dieser Wider­stand wird nun schon 8 Jahre durchgeführt und hatte bisher folgendes Ergebnis: 1. Das Finanzministerium'ordnete durch wiederholte Erlässe den untergeordneten Aemtern an, daß sie bei den Aerzten die Zahlung der vor­geschriebenen Erwerbsteuer nicht einheben sollen, wenn sich der Arzt gegen die Vorschreibung wehrt tenden Zeit ab, die wenigen Ersparnisse der' Flüchtlinge sind aufgezehrt, die deutschen Devi­senbestimmungen machen eine Unterstützung durch die in Deutschland verbliebenen Angehörigen fast unmöglich. Die Bekleidungsfrage wird mit der fortlaufenden Zeit zu einem immer größeren Problem. Die Möglichkeit des Verdienstes durch Arbeit ist außerordentlich gering. Reform der italienischenVerfassung". Wie man aus Rom meldet, beabsichfigt Mussolini , die Reform der italienischen Verfassung durchzufüh­ren. Gleichzeitig soll Mussolini beabsichtigen, die vielen Ministerien, die er heute leitet, an andere faschisfische Staatsleute, vor allem der jüngeren Generation, abzutreten. Als Außenminister wird der Schwiegersohn des Diktators, Graf K t a n o, genannt. Auch Farinnacci und Botai sollen neue Aemter erhalten. Bis jetzt ist Mussolini gleich­zeitig der Chef der Regierung und der Führer, Duce, der faschisfischen Bewegung gewesen. Das war eine Art Personalunion, der Faschismus be­stand sozusagen parallel zum Staate, aber außer­halb der eigentlichen Verfassung. Nun soll die faschistische Bewegung auch verfassungsrechtlich zur Grundlage des Staates werden, sie soll in den Staat inkorporiert werden. Der TitelDuce" soll in die Verfassung eingeführt und Mussolini soll alsFühre r" dem Monarchengle i ch- g e stellt werden. Abessinien und Rheinland . Wie der Pariser Mitarbeiter derTimes" unterm 23. Mai tele­phoniert, ist auf der Konferenz zwischen Blum und Titulescu beschlossen worden, daß Frankreich und die Kleine Entente keine weitere Verschiebung der Lösung der Probleme be­treffend Abessinien und die Remilitarisierung des Rheinlandes zulassen sollen. Die Situation müsse auf der nächsten Tagung des Völkerbundrates eine endgülfige Klärung erfahren. Falls eine Re­form des Völkerbundes notwendig werden sollte, so könne es sich um die Verstärkung des Ansehens der Genfer Institu­tion handeln. Keine Zusammenarbeit mit Mörder«. Sämt­liche internationale Rot-Kreuz-Lazarette mit Aus­nahme eines schwedischen Feld-Lazaretts, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, sind in Dschibuti ein­getroffen. Sie traten die Heimreise an. Sie lehn­ten eine Weiterarbeit mit den Italienern in Anbetracht der früheren Bom­bardements auf Rot-Kreuz-Stationen a b und stellten nur, der Genfer Konvention entsprechend, Materialien zur Verfügung. und über seinen Rekurs oder Beschwerde nicht ent­schieden ist. 2. Das Oberste Berwaltungsgericht erkennt ununterbrochen seit dem Jahre 1932, daß die Vertrag» mit den Krankenversicherungsaustalton und den H e i l f o n bin ein Dienstverhältnis beinhalten, so daß die Borschreibung der Er­werbsteuer aus den Bezügen der Kassenärzte ungesetzlich ist. Das Oberste Verwaltungsgericht gab im Laufe der letzten vier Jahr« mehrere Hundert derartiger übereinstimmender Erkennt­nisse heraus. 3. Das Finanzministerium ändert: trotzdem seine Praxis nicht und läßt den Aerzten weiter die Erwerbsteuer aus Kassenbezügen vorschreiben. 4. Durch den fortschreitenden Widerstand sind die Finanzämter und das Oberst« Verwal­tungsgericht durch Rekurse und Beschwerden überlastet, so daß ihre Agenda zum Schaden der Bevölkerung swckt. 5. Diese Verhältnisse fanden die Aufmerk­samkeit der Oeffentlichkeit, der parlamentarischen Kreise und schließlich der Regierung, deren Vor­sitzender Dr. M. Hodja wiederholt öffentlich er­klärte, daß es sein Ziel ist, überall die Ueberein- stimmung zwischen der Judikatur des Obersten Verwaltungsgerichtes und der Berwaltungspraxis herzustellen und dadurch dem überlasteten Ober­sten Berwaltungsgericht Erleichterungen zu schaffen. 6. Der Rechtsbeirat, der über Veranlassung des Herrn Ministerpräsidenten beim Ministerrat gegründet wurde, machte sich den Antrag des Herrn Ersten Präsidenten des Obersten Verwal­tungsgerichtes Dr. Hächa zu eigen, daß gesetzlich festgelegt werde, daß die Rechtsanschauungen des Obersten Verwaltungsgerichtes im Verwaltungs­verfahren respektiert werden müssen. 7. Der Siebenerausschuß des Budgetaus­schusses des Abgeordnetenhauses lehnte es ab, dem Antrag« des Finanzministeriums beizutreten, datz in das Gesetz über die direkten Steuern die Be­stimmung Aufnahme finde, datz wenigstens die Einkünfte der Aerzte bei den Krankenkassen mit freier Arztwahl der Erwerbsteuer unterliegen. Damit lehnte er es auch ab, die bisher ungesetz­liche Praxis der Finanzverwaltung zu legalisie­ren und nahm übereinstimmend mit der Regie­rung den Standpunkt ein, daß die Rechtsspre­chung des Obersten Berwaltungsgerichtes respek- tiert werden müsse. Es scheint, daß eS hauptsächlich die Aerzte waren, die eines der grundlegendsten Bürger­rechte fast schon erkämpft haben: das Recht auf Gerechtigkeit bei den Aemtern, das hauptsächlich durch ihre Bemühungen jetzt den Bürgern viel­leicht durch die Novellierung des Gesetzes über das Oberste Verwaltungsgericht gesichert wer­den soll. In dieser Situatton erscheint plötzlich der Heilfonds der öffentlichen Bediensteten mit seiner Warnung an die Regierung und die National­versammlung, die dazu bewegen soll, daß den Aerzten gesetzlich ein Recht genommen werde, das die Operation ist nur zum Teil gelungen!" sie nach so vielen Jahren und nach so vielen Opfern fast schon erlangt haben. Der Heilfonds der öffentlichen Bediensteten ist sich dabei vielleicht gar nicht bewußt, daß für die Beurteilung, ob und inwieweit er verpflich­tet ist, seine Aerzte zur Pensions- und Kranken­versicherung anzumelden, vollkommen unwesent­lich ist, ob das Gesetz über die direkten Steuern sie der Erwerbsteuer unterwirft oder nicht. Möge dieses Gesetz wie immer lauten, so wird der Heilfonds der öffentlichen Bediensteten verpflich­tet sein, die Sozialversicherung seiner Aerzte so lange durchzuführen, so lange das Bürgerliche Gesetzbuch nicht geändert sein wird, das den Cha­rakter eines Dienstvertrages festsetzt, dessen Exi­stenz der Maßstab für die Versicherungspflicht ist und so lange das Gesetz über die Versicherung der Privatangestellten und das Gesetz über die So­zialversicherung der Angestellten nicht so abge­ändert wird, daß von allen Angestellten gerade nur die Aerzte aus der Versicherungspflicht aus­geschlossen werden. Würde die Aktion des Heilfonds der öffent­lichen Bediensteten Erfolg haben, so hätte dies zur Folge: *'T.' Die Honorare der Aerzte,würden einer\ unberechtigten neuen'Steuer'mterworfen werden. 2. Die Aerzte würden beim Heilfonds der öffentlichen Bediensteten selbst durch Kampf eine Entschädigung anstreben. 3. Der Heilfonds der öffentlichen Bedienste­ten würde sich dadurch seiner Pflicht, die Sozial­versicherung seiner Aerzte durchzuführen und der ihm daraus erwachsenden Lasten nicht entziehen können. 4. Durch die Bemühungen des Fonds wür- den Gerechtigkeit und Bürgerrecht vergewaltigt werden. Daraus geht hervor, daß der Schritt des Heilfonds der öffentlichen Bediensteten nicht gleichbedeutend ist mit den Interessen der öffent­lichen Angestellten: 1. Es ist auch ihr Interesse, daß den Bür-, gern die Reinheit des Rechtes, für die die Aerzte, kämpfen, gesichert wird, 2. es werden ihnen keinerlei Lasten auf­erlegt, wenn die Bezüge der Aerzte des Heil­fonds der öffentlichen Bediensteten der Erwerb­steuer nicht unterliegen, 3. sie werden vor keinen privaten Interessen zurücktteten müssen, gerade umgekehrt, sollten sie ihre Interessen mit den Interessen der Aerzte ver­binden, denn es handelt sich um ein außerordent­lich bedeutungsvolles Interesse der Oeffentlichkeit. AuS den angeführten Gründen erklären die Aerzte vor der gesamten tschechoflowakischen Oeffentlichkeit ihr unerschütterliches Vertrauen in die weiteren Schritte der Nattonalversammlung und der Regierung der Tschechoflowakischen Re­publik, von denen sie nicht glauben, daß die die Rechtssprechung fallen lassen könnte, vielmehr,. daß sie den Bürgern den Glauben an die Rechts­icherheit in unserem Staate stärken werden. Reichsvrrband der deutschen Aerztevereine in der Tschechoslowakischen Republik. Üstfedni jednota ceskoslovenskych lekaFü. Mitteilungen aus dem Publikum. Maschen, die wir nicht gerne sehen, sind ent­schieden jene Strumpfmaschen bei Seidenstrümpfen, die schnell den ganzen Fuß entlang laufen. Die Erfahrung lehrt uns, daß wir die Maschen am ehesten damit aufhalten können, indem wir die letzte Masche befeuchten. Und was dann? Ein neuer Strumpf ist so gut wie verdorben. Noch lange nicht, denn zum Glück repariert Bata alle gefallenen Maschen. Geschickte Hände fangen dieselben mit einer speziellen Maschine auf und reparieren jeden Sttumpf so gut, daß er wieder wie neu ist. Geben Sie es deshalb auf, im SHveiße Ihres Angesichtes den Strumpf zu stopfen. Bringen Sie die Strümpfe in die nächst« Verkaufsstelle Bata, wo sie schnell und gut repariert werden