Nr. 133.
Abonnements- Bedingungen: Abonnements Preis pränumerando: Bierteljährl. 3,30 Mt., monatl. 1,10 mt., wöchentlich 28 Pfg. fret ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntagss Nummer mit illustrierter Sonntagss Beilage, Die Neue Welt" 10 Pfg. PostAbonnement: 3,30 Mart pro Quartal. Eingetragen in der Post- Beitungss Preisliste für 1899 unter Mr. 7820. Unter Kreuzband für Deutschland und Desterreich Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 3 Mart pro Monat.
Erscheint täglich außer Montags.
Vorwärts
Berliner Volksblatt.
16. Jahrg.
Die Insertions- Gebühr beträgt für die fechsgespaltene Rolonel. geile oder beren Raum 40 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Bereinsund Versammlungs- Anzeigen 20 Pfg. Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfg. ( nur das erste Wort fett). Inferate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Erpcdition ist an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet. Mernsprecher: Hmt I, Mr. 1508. Telegramm- Adresse: Bocialdemokrat Berlin"
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Das Koalitionsrecht im Ausland.
I.
Um wenigstens den Anschein zu erweden, als ob eine wissenschaftliche Arbeit den Motiven der Zuchthausvorlage zu Grunde liegt, wird auf die Gesetzgebung des Auslandes Bezug genommen. Diese soll dem Deutschen Reich zum Vorbild dienen können. Denn, so heißt es in der Begründung
wörtlich,
Sonnabend, den 10. Juni 1899.
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
nicht, der schlagendste Beweis, was der Entwurf mit dem auf den legten Rest zu vernichten. Nicht einSchutz und der Festigung der Koalitionsfreiheit, worin ja an- mal der neueste russische Strafgeset Entwurf, welcher der geblich sein Zweck besteht, meint. So wird beispielsweise das uns zugemuteten Vorlage noch am nächsten tommt, nur mit im großen und ganzen jdurchaus auf der Höhe der modernen dem Vorzug der Offenheit, da er direkt die Arbeiterfoalitionen mit keinem Worte erwähnt, weil es eine besondere, härtere Bestraft er doch nur denjenigen, welcher Arbeiter durch Gewalt Anschauungen stehende neue finnländische Strafgesetzbuch verbietet, geht stellenweise so ungeheuerlich weit wie diese. Behandlung der gelegentlich der Durchführung von Maß- nötigt oder zu nötigen versucht, die Arbeit in Fabriken einnahmen zur Erzielung befferer Lohn- und Arbeitsbedingungen zustellen oder nicht wieder aufzunehmen. Unserem Entwurf begangenen Handlungen grundsäglich verschmäht. war es beschieden, Rußland zu übertreffen und einen Fallstrick „ daß in fremden, zum Vergleiche hier vorzugsweise in Betracht Auf demselben Standpunkt steht der norwegische Straf- der Ausübung des Koalitionsrechts zu legen, den Rußland nicht kommenden Ländern die Strafgesetzgebung weit schärfere Waffen gesetz- Entivurf, welcher nicht nur deshalb besondere Beachtung einmal fennt. zur Bekämpfung der Mißbräuche des Koalitionsrechts gewährt als verdient, weil er unter den großen Gesezgebungswerken der Bei uns soll in Zukunft schon derjenige bestraft werden, in Deutschland , lehrt ein kurzer Blick auf die ausländische Gesetz- Gegenwart das neueste ist, sondern auch weil er bestrebt der nur die vorgedachte That unternimmt, d. h. gar gebung". gewesen ist, die allgemeinen Grundbegriffe des Strafrechts nicht zu ihrer Ausführung schreitet, sondern nur VorbereitungsEinen Beweis hierfür soll zunächst die Schweiz bieten. und die einzelnen verbrecherischen Thatbestände einer gründ- handlungen dazu vornimmt, die Absicht, sie zu begehen, an Die fast beleidigende Oberflächlichkeit, mit der die Motive lichen Revision zu unterwerfen, um das geschriebene Recht in den Tag legt. gearbeitet sind, zeigt sich an dieser Stelle besonders Einklang mit den Anschauungen des Volkes über den recht- Man sieht also, der Versuch der Motive, mit der Gesezdeutlich. Alles, was die Motive nach dieser Richtung lichen und sittlichen Wert der menschlichen Handlungen zu gebung des Auslandes die drakonische Bestrafung aller möghin beibringen, ist eine Polizeiverordnung für die Stadt bringen und es den Forderungen der socialen Reform lichen Handlungen zu rechtfertigen, die die Mittel zur AusZürich. Es werden dort nach Art unserer Polizei- thätigkeit anzupassen. Auch in diesem Gesetz findet sich nicht übung der Koalitionsfreiheit darstellen, ist gründlich reglements im Interesse der polizeilichen Ordnung gewisse ein Wort über eine besondere Bestrafung der Streif verfehlt. dieselbe angeblich gefährdende Handlungen mit geringen vergehen, vielmehr werden hier Handlungen, die für jeden polizeilichen Ordnungsstrafen bedroht. Von anderen straflos sind, nicht dadurch erst strafbar, daß sie ein den Fußangeln, die der deutsche Entwurf auf Schritt und Arbeiter begangen hat.
"
"
Die Aussichten der Zuchthausvorlage. Die„ Norddeutsche Allgemeine Zeitung" stellt der Zuchthausvorlage eine günstige Prognose und man hat alle Ursache, ihre Meinung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es ist nicht aus der Luft gegriffen, wenn sie behauptet,
„ daß die Grundgedanken eines verstärkten Schutzes des gewerb lichen Arbeitsverhältnisses, wie sie in dem Gesezentwurf sich aus geprägt finden, auf der gesamten Rechten und in den Mittelparteien bis weit in die Reihen des Freisinns hinein grund= fäßlicher Zustimmung begegnen."
Soviel glaube ich aber schon heute sagen zu können, daß die Regierung bei der Verteidigung der Vorlage auf die Hilfe meiner Freunde schwerlich wird rechnen können."
Tritt stellt, mit seinen absichtlich so elastisch und dehnbar wie Auch Frankreich hat durch Gesetz von 1884 die Bemöglich gewählten Begriffen und seinen furchtbaren Strafen stimmung beseitigt, wonach früher bestraft wurden alle ist hier nicht die Rede. Aber was soll überhaupt die Arbeiter oder Meister oder Unternehmer, welche durch GeldAnführung einer Polizeiverordnung in einer einzelnen strafen, Achtserklärungen, Verbote, welche Folge eines verabschweizerischen Stadt beweisen? Ist es den Verfassern der redeten Planes sind, die freie Ausübung der Arbeit oder des Begründung zu einem der denkbar folgenschwersten Gefeße Gewerbes beeinträchtigen". Die Rechtsprechung und die für die Mehrzahl des deutschen Voltes unbekannt, daß die Litteratur Frankreichs ist einig darüber, daß mit diesem Gesetz Schweiz im Begriffe steht, ein großes einheitliches Strafgeset von 1884 die Verrufserklärung eines den Interessen seiner für die ganze Eidgenossenschaft einzuführen und daß die hierauf Kollegen zuwiderhandelnden, vom Streit sich ausschließenden gerichteten Bemühungen ihren Niederschlag in einem mit der größten Kollegen durchaus gestattet ist. Sorgfalt hergestellten Entwurf gefunden haben, der das bedeu- Man sieht, der Zug der ganzen neuesten Gesetzgebung des tendste geseggeberische Wert, welches seit Dezennien auf dem Straf- Auslandes ist der dem deutschen Entwurf entgegengesezte: Der Frankfurter Zeitung " ist es schon aufgefallen, wie rechtsgebiet erschienen ist, bildet? Wenn die Begründung zu Dort Vermeidung jeder Ausnahmegesetzgebung zu lahm die Opposition eines großen Teiles der linksliberalen dem Entwurf wirklich bestrebt gewesen wäre, einen ehrlichen Ungunsten der Arbeiter, hier immer ber Presse gegen die Zuchthausvorlage gehalten ist. Aber Ueberblick über die Gesetzgebungsarbeit in der Schweiz zu schärftes Niederhalten der Energie der Ar- schlimmer als die Breßäußerungen scheint uns die Haltung geben, so hätte sie hieran nicht achtlos vorbeigehen können. beiter in der Verbesserung ihrer Lebens. Eugen Richters der Zuchthausvorlage gegenüber zu sein. Was aber finden wir dort für Waffen zur Bekämpfung haltung. Wir wollen nicht davon reden, daß seine Freisinnige Zeitung", der angeblichen Auswüchse des Koalitionsrechts? Der ur- Aber auch, soweit das Ausland der gegen die Arbeiter die doch sonst bei grundsätzlicher Opposition gegen eine sprüngliche Entwurf enthielt nach dem Vorbilde der Stantone toalitionen gerichteten ausnahmegesetzlichen Tendenz der Regierungsvorlage mit Volldampf vorzugehen pflegt, bei der Genf und Tessin als einzige Bestimmung die folgende: Wer deutschen Gesetzgebung folgt, hat der Entwurf kein Recht, sich Zuchthausvorlage in der Hauptsache sich damit begnügt, fleißig jemanden an der Ausübung eines ihm von der Bundes- hierauf zu berufen, und zwar zunächst um deshalb nicht, weil die Stimmen der Presse zu registrieren. Wir hatten berfassung gewährleisteten Freiheitsrechtes, insbesondere des ja nicht der tote Buchstabe des Gesetzes, sondern erst dessen wenistens erwartet, daß Richter im Reichstag bei der ersten sich Rechts der freien Niederlassung, Religionsfreiheit, Lehrfreiheit, Auslegung durch die Rechtsprechung den Gebietenden Gelegenheit seine Oppositionsstellung gegen die Versammlungsfreiheit, Preßfreiheit oder an der setzesworten Leben und Kraft giebt. Der Begriff der Vorlage scharf markieren werde. Aber das hat der Abg. Freiheit der Arbeit durch Gewalt oder Drohung Drohung" beispielsweise ist ein ganz anderer und hat Richter unterlassen. Wohl hat er gegen den Ankauf der hindert, oder ihm den Genuß eines solches Freiheits eine ganz verschiedene Bedeutung, je nachdem darunter Karolineninjel sogleich sich in die unerbittliche Oppositionsrechtes böswillig schmälert oder unmöglich macht, wird eine wirkliche, ernst gemeinte und als bitterer Ernst stellung begeben, aber was sagte er in den nämlichen kurzen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis empfundene Ankündigung eines schweren Nachteils ver Ausführungen zur Zuchthaus - Vorlage? zu 5000 Franken bestraft." Daß diese Bestimmung unserem standen wird oder aber wenn man darunter schon eines jener § 153 der Gewerbe- Ordnung mit seinen gefünftelten Begriffs- fräftigen, in den Arbeiterklassen ganz gebräuchlichen Worte merkmalen, wie der Bestrafung von Ehrverlegung und begreift, welche auf denjenigen, gegen welchen sie angewendet Verrufserklärungen, weit vorzuziehen ist und gar mit dem werden, gar feinen beunruhigenden Eindruck machen. Wir Das war die erste Stellungnahme des Führers der neuen Entwurf nicht das geringste gemeinsam hat, leuchtet haben es hier in Wahrheit trotz des in beiden Fällen gleichen freisinnigen Volkspartei zu dem Gesezentwurf, der das ohne weiteres ein. Die zur Durchberatung des Entwurfs gesetzlichen Ausdrucks:" Drohung" mit wesentlich verschiedenen Soalitionsrecht der Arbeiter zu vernichten droht. Nicht eineingesette Expertenkommission des eidgenössischen Justiz- und Gesetzen zu thun. Nun weise man uns aus der Recht- mal eine glatte Absage; kein Angriff, keine drohende AnPolizeidepartements hat es aber selbst hierbei nicht bewenden sprechung der in den Motiven citierten Staaten, aus der fündigung, sondern eine dehnbare, unklare Floskel, welche lassen. Aus der zutreffenden Erwägung heraus, daß es eine Judikatur in England, Belgien oder der Schweiz ein- die Regierung mit der unerwarteten Hoffdurch nichts zu rechtfertigende Ungerechtigkeit gegen die mal nach, wo hier eine der unseren gleich weite nung beglückt, die freisinnige Volkspartei entweder arbeitenden Klassen ist und ein Zurückfallen in die ein- und umfassende Auslegung des gesetzlichen Wortlauts Platz für den Grundgedanken des Entwurfes oder für einzelne feitigste Klassengesetzgebung bedeutet, wenn man die gegriffen hat. Oder man zeige uns ein Urteil irgend eines Bestimmungen doch gewinnen zu können. Herr Richter sagt gelegentlich von Arbeitseinstellungen und Aussperrungen fremden Staates- welcher es auch sei, das die nach der nicht einmal wir haben nach dem Stenogramm citiert-, begangenen Strafthaten unter andere Bestimmungen, als die des Voltsanschauung gemeinste Strafthat, die Erpressung, daß jede Hilfe seitens der Volkspartei ein für alle Mal gemeinen Strafrechts stellt, ist der ganze Paragraph ge für vorliegend erachtet, wenn der Arbeiter seine Eristenz ausgeschlossen sei, er sagt nur, daß seine Partei bei der Verstrichen worden. Von einer Seite wurde noch vorgeschlagen, bedingungen über das Maß, auf welches ihm ein civilrechtlich teidigung der Vorlage schwerlich" mithelfen werde. um den Anschein der Klassengesetzgebung zu vermeiden und einklagbarer Anspruch zusteht, durch das Mittel der Drohung Danach behält sich die Freisinnige Volkspartei für die BeArbeiter und Unternehmer gleichzustellen, eine Bestimmung der Arbeitsniederlegung oder dergleichen zu verbessern trachtet. handlung des Gesezentwurfes freie Hand vor. gegen die Verhinderung der Koalitionsfreiheit von Seiten der Solche Urteile wird man nicht finden. Die Rechtsprechung in Die Haltung der nationalliberalen Partei aber ist über Unternehmer als Storrelat gegen die Bestrafung der Streik- talien z. B., auf welches sich die Motive berufen, betont jeden Zweifel erhaben. Sie wetteifert mit der Stumm- Partei bergehen aufzunehmen. Es sollte mit den gleichen Strafen, vielmehr ausdrücklich, daß dieser Fall nicht unter das Straf- um die Palme in der Schaffung des Zuchthaustruzes. Selbst wie der die Schranken der Koalitionsfreiheit überschreitende gesetz gehört, da ja gerade hierin die Ausführung des Koalitions linksstehende Blätter der Partei, wie die National- Zeitung", Arbeiter, der Arbeitgeber belegt werden, der einen Arbeiter rechts wurzelt. Solange aber nicht der Nachweis geführt wollen zwar die Vorlage nicht in Bausch und Bogen billigen, nicht anstellt oder entläßt, weil er einer Gewerkschaft oder wird, daß die gesetzlichen Begriffsmerkmale in den fremden treten aber für einzelne ihrer Bestimmungen auf das rücksichtseinem sonstigen dem Unternehmertum mißliebigen Vereine an- Staaten dieselbe Auslegung erfahren haben, wie bei uns, ist loseste ein. Diese Methode ist aber die allergefährlichste, denn gehört. Schließlich hat man auch diesen Gedanken fallen die Beweiskraft der in den Motiven angeführten auswärtigen unter dem trügerischen Schein, die Bestimmungen der Vorlage, lassen, weil eben jede Ausnahmegesetzgebung für den Streik Gesetzgebung gleich NuII. welche das Stoalitionsrecht gefährden, ablehnen zu wollen, und die sich daran knüpfenden Folgen als ungerecht Aber überdies ist es gar nicht einmal wahr, daß der von führt sie gerade am meisten die Gefahr einer weiteren Verund unnötig über Bord zu werfen sei. Man sah ein, daß, den Motiven selbst angeführte Gesezestert aus fremden Ländern schlechterung dieses Rechts herbei. nachdem der ganzen Bevölkerung das Vereinsrecht gewährleistet sich auch nur entfernt mit demjenigen deckt, was der Das Centrum endlich kann ebenfalls durchaus noch nicht ist, nicht gerade dem Arbeiterstande derjenige Teil der Ver- Entwurf behufs Vernichtung des Koalitionsrechts der Arbeiter als verläßlich in dieser Frage gelten. Wohl bringen die einsfreiheit genommin oder erschwert werden dürfe, der für uns zu bieten wagt. Wo findet sich beispielsweise im führenden Organe der Partei recht scharfe Artikel gegen die ihn allein Wert hat. italienischen Strafgesetzgebung die Bestrafung der Ehr Vorlage. Die Germania " erkennt in ihrem heutigen Leit
"
"
In den im vorstehenden kurz angedeuteten Debatten verlegung oder Verrufserklärung? Würden die Verfasser der artikel an, daß schon der jezige§ 153 der Gewerbe- Ordnung findet man ein so überreiches und interessantes Material da Begründung sich um die leicht zugängliche Entstehungs- die Arbeiter weit ungünstiger stellt als die Unternehmer. Es für, wie der auf die Lebensverhältnisse des arbeitenden Volles geschichte des italienischen Gesetzes ein wenig ge- ist jedoch als sicher anzunehmen, daß das Centrum die VorRücksicht nehmende schweizerische Strafgeseggeber über die vom fümmert haben, sie hätten ersehen, daß man die lage nicht kurzweg in der ersten Lesung ablehnen, sondern Entwurf geregelte Frage denkt, daß die Anführung einer Strafbarkeit auf körperliche Gewalt und Drohung mit für eine Kommissionsberatung eintreten wird. Damit ist einzelnen, aus dem Zusammenhange ge- bewußter Absicht beschränkt hat, gerade um Ausdrücke, die schon der erste Schritt zu einem Eingehen auf die Abrissenen Polizeiverordnung als citel Spiegel- dehnbarer wie Kautschuk sind, zu vermeiden und um dem sichten der Reichsregierung gethan. Auch finden sich in fechterei erscheinen muß. Richter behufs Vermeidung jeder Unsicherheit fest abgegrenzte allen noch noch so aggressiven Artikeln der Centrumspresse
Ueber andere Staaten und deren den Natur- und Begriffe in die Hand zu geben. Genau dasselbe ist bei den auch Andeutungen wie die, daß cine ernstliche Prüfung Grundrechten der Arbeiter sympathisch gegenüberstehenden anderen bom Entwurf angeführten Ländern der Fall. natürlich vorbehalten bleibe" usw.; es wird also die Möglich Gesetze hüllen sich die Motive ganz in Schweigen. Solche Nirgends finden wir einen gleich offenen feit für Entschlüsse jederlei Art offengehalten. Es hieße, Staaten und solche Vorschriften existieren für sie einfach Versuch, wie hier, das Koalitionsrecht bis eine große Gefahr übersehen, wollte man das