Abg. Haase( Soc.):
Abg. Lenzmann( frs. Vp.):
heutigen Tage nicht der Fall, da muß man wenigstens Der Herr Graf irrt sehr, wenn er glaubt, daß in unseren Reihen dafür sorgen, daß der Invalidenversicherung für die In der sächsischen Geographie sind wir nicht so gut bewandert, efne gereizte Stimmung gegen ihn herrsche. Im Gegenteil, wir sind höheren Aufwendungen, welche sie da zu machen hat, ein wie Herr Dertel, was wir aber tennen, das ist die sächsische überaus heiter und lustig gestimmt, wenn der Herr Graf die equivalent zugewiesen wird. Das will nun unser Vorschlag Polizeiwillkür . Wir müssen hier ein Erempel statuieren und mit Waffen gegen uns schwingt. Wir wissen, daß aus jeder solchen bewirken. Er bedeutet teineswegs eine übergroße Belastung der vollster Strenge vorgehen, nur dadurch können wir die sächsische Rede ein Gewinn für uns herausspringt. Herr Graf jenigen Arbeitgeber, die dabei in Frage kommen. Sie sparen die Polizei erziehen.( Sehr richtig! links, Oho und Lachen rechts.) Klindowström sagte, ich müsse über die Verhältnisse auf seinem Beiträge ja an der Krankenversicherung . So sollen sie mindestens Das Verbot der Versammlung war durchaus unberechtigt; Gute schlecht orientiert sein, er rühmte den Wohlthätigkeitssinn seiner einen Bruchteil derselben an die Invalidenversicherung abgeben, das es ist, wie die amtlichen Beilagen des Berichts der Kommission Frau Gemahlin. Ja, ich habe wirklich zu seiner Frau Gemahlin mit in den Fällen, wo diese gezwungen ist, ein Heilverfahren ein ergeben von den höheren Instanzen gemißbilligt worden. gar keine Beziehungen.( Stürmische Heiterkeit, sehr lange anhaltend). treten zu lassen, sie eine annähernd gleiche Summe hat, als sie in den Wenn eine socialdemokratische Versammlung einberufen wird Ich will gern glauben, daß sie sehr wohlthätig ist, und wir erkennen ja Atte anderen Fällen durch Einziehung des Krankengeldes haben würde. mit der Tagesordnung„ Der 16. Juni und die Reichstagswahl", so der Wohlthätigkeit gern an. Aber uns kommt es gar nicht darauf Dieser Ausgleich ist dringend notwendig, und ich glaube, er braucht man tein heller Sachse zu sein, um zu wissen, daß in der an, den Arbeitern Wohlthaten zu erweisen.( Rufe rechts: Das wird auch erzieherisch wirken. In den Motiven, die der Unfallnovelle Versammlung nur von der Reichstagswahl die Rede sein würde. glauben wir; Rufe links: Ausreden lassen!) Wir gehen von der von 1897 beigegeben waren, ist flipp und klar gesagt, daß es wenn der Bürgermeister von Sachsen nicht so helle war, so ist das Anschauung aus, daß man den erniedrigt, dem man Wohlthaten wesentlich die Rücksicht auf die Landwirte, nicht auf die Landarbeiter seine Schuld. Es kommt bei der Beurteilung der Frage doch auch erweist. Wir wollen die Rechte des Arbeiters so erweitern, ist, welche bisher die Regierung abgehalten hat, die Kranken in Betracht, wieviel Antisemiten der socialdemokratische Redner noch daß er es nicht mehr nötig hat, Wohlthaten anzunehmen. versicherung auf dem platten Lande durchzuführen. Werden nun befehrt hätte, wenn er hätte ſprechen dürfen. Dem Verſtande der ( Sehr richtig! links.) Uebrigens fonstatiere ich, daß Herr Graf diejenigen Arbeitgeber, welche gegenwärtig das Krankengeld sparen, Sortigen Bewohner traue ich zu, daß sie Vernunftgründen zugänglich Klindowström mir die Antwort darauf schuldig geblieben ist, wie es trotzdem gezwungen, einen ähnlich hohen Beitrag auszugeben, so sind und daß viele von ihnen den Socialdemokraten gewählt hätten. denn komme, daß trok der vorzüglichen Verhältnisse auf seinem werden sie schon auf die Durchführung der Krankenversicherung von( Heiferkeit.) Es handelt sich hier um eine gefälschte Wahl, um Gute seine Leute in so großen Scharen von ihm weggehen und zu selbst dringen. Und diese liegt doch im Interesse der gesamten eine Wahl, bei der es gewaltsam verhindert worden ist, daß feinem Gegenkandidaten Braun übergehen.( Lebhafter Beifall bei Bevölkerung. den Socialdemokraten.) der Volkswille zum Ausdruck gelangen konnte. Das ist ein Der socialdemokratische Antrag wird abgelehnt. Verbrechen gegen die Verfassung.( Beifall links, lebhafte Ohorufe Dagegen gelangt eine Resolution zur Annahme, rechts.) Ich bitte Sie, die ungültigkeit der Wahl auszusprechen. die die verbündeten Regierungen ersucht, dem Reichstag eine( Lebhafter Beifall lints.) Novelle zum Krankenversicherungs- Gesez vorzulegen, durch welche in dessen§ 6 Absay 2 die Worte: mit dem Ablauf der 13. Woche durch: mit dem Ablauf der 26. Woche ersetzt, und die entsprechenden Abänderungen der damit zusammenhängenden Bestimmungen herbeigeführt werden.
§ 1 wird abgelehnt. § 2 lautet:
Jm§ 6 Abs. 2 des Krankenversicherungs- Gesetzes werden die Worte der dreizehnten Woche" durch die Worte der sechsundzwanzigsten Woche" ersetzt.
Abg. Molkenbuhr( Soc.):
tagt, ebenso die Petitionen. Die weiteren Refolutionen werden bis zur dritten Lesung ver
Kauals.
in
an=
Abg. Bebel( Soc.):
Dazu kommt noch ein anderer Gesichtspunkt: Das amtliche Verbot einer Wahlversammlung macht auf die Leute dort entschieden einen sehr einschüchternden Eindruck. Die Leute sind so sehr daran ist eine Wahlbeeinflussung. gewöhnt, all das zu respektieren, was die Behörde thut. Auch das
Ich will zunächst darauf hinweisen, daß der Bericht der Kommission schon seit neun Tagen in unseren Händen ist. Als wir vor Die Regierung hat zwar versprochen, bei einer demnächstiger. den Ferien den Antrag stellten, die Beratung des Invaliditätsgesetzes Revision des Krankenversicherungs- Gesetzes die Frage zu regeln, die auszusehen, weil uns der mehrere hundert Seiten starke Bericht der Kommission erst zwei Tage lang vorlag, da waren es gerade Herr wir jetzt durch den§ 2 des Art. II. regeln wollen. Aber die allgemeine Revision soll erst frühestens nach zwei Jahren Gesezes erledigt. Damit ist die zweite Lesung des Juvalidenversicherungs- Liebermann und seine Freunde, die dagegen stimmten. Es handelt sich in dem Protest auch nicht bloß um den einen Punkt, sondern tommen: also zwei bis drei Jahre würden wir mindestens noch den Zustand haben, daß eine Anzahl von Personen, welche Invalidenfonds wird Der Gefeßentwurf wegen Verwendung von Mitteln des Reichs: noch um andere Protestpunkte. Aber die Kommission sagte sich, sie eine längere Zeit frank gewesen sind, weder Krankengeld genommen. zweiter Lesung debattelos brauche sich um diese Punkte nicht mehr zu kümmern, da der eine Hauptpunkt schon allein genüge. Und dieser Hauptpunkt ist noch Invalidenrente erhalten. In den meisten Fällen schließt Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend von dem Herrn von Liebermann ganz falsch dargestellt worden. das Krankengeld in der 13. Woche ab. Nach der jezigen Novelle die Gebühren für die Benukung des Kaiser Wilhelm : Es kommt eben nicht bloß der eine kleine Ort in Betracht, sondern wird die Invalidenrente von der 26. Woche ab bezahlt: also auch die nächste Umgebung desselben. Herr Liebermann von Sonnen13 Wochen hindurch hat der betreffende Kranke gar kein Einkommen; Bei§ 1 beantragt berg, der bermutlich er wird also zumeist der Armentasse zur Last fallen und diese wird meinen Parteigenossen Fräßdorf gar Abg. Brömel( frf. g.), daß statt der fünfjährigen Vollmacht nicht fennt, meinte freilich: schließlich die Renten einziehen. Aenderung ist hier leicht herbei- für den Kaiser, den Tarif festzustellen, eine dreijährige beschlossen lich Herr Fräßdorf hätte schwerdie Wähler zu sich hinübergezogen. Er irrt aber zuführen. Nur wenige Paragraphen brauchen geändert zu werden, werden möge. sehr. Fräßdorf ist ein Mann, der sehr wohl zu überzeugen Damit die Krankenkassen in die Lage gesezt werden, den betreffenden Kranken 26 Wochen hindurch Krankengeld zu gewähren. Vollmacht zu belassen. Der Reichstag könne ja ohnehin bei jeder ich bin davon überzeugt, daß sehr viele von ihnen gänzlich umStaatssekretär Graf Posadowsky bittet, es bei der fünfjährigen vermag. Wenn die Leute dort nach Lozze auch Fräßdorf gehört hätten, Die Mehrausgaben werden im allgemeinen von Rassen sehr wohl Etatsberatung seine Wünsche nach dieser Richtung vorbringen. gestimmt worden wären. bestritten werden können. Die Statistit ergiebt, daß die Kassen Abg. Hahn( wildt.) möchte, bevor er für fünf Jahre stimmt, burchweg lleberschüsse haben, auch die Gemeindekassen, die früher gern noch einige beruhigenden Vorrichtungen der Regierung beimmer mit Deficit gearbeitet haben, find 1897 dazu gekommen, züglich der Wünsche der kleinen Küstenschiffahrt hören. 445 000 M. Ueberschuß zu erzielen. Allerdings wird es hier und da eine finanziell so schlecht gestellte Rasse geben, daß fie vielleicht feinesfalls im fiskalischen Interesse gegen die fleine Küstenschiffahrt Staatsjekretär Graf Posadowsky versichert, daß die Regierung zur Erhöhung der Beiträge greifen muß. Sie wird es sich etwa vorgehen werde. Im Gegenteil, sie werde sie möglichst zu erhalten auf 3 Pfennige pro Mitglied und Woche stellen. Arbeiter werden mit Leichtigkeit diese Mehrausgabe tragen verträgt. Die fuchen, soweit sich das überhaupt mit dem fiskalischen Gesichtspunkte tönnen, sie werden sie mit Freude tragen, weil dadurch ihren Kranken so lange Abg. Gröber( C.) erklärt sich für den Antrag Brömel, der der Genuß des Krankengeldes Reichstag dürfe sich nicht für zu lange Zeit binden. gewährt wird, bis sie in den Genuß der Invalidenrente gelangen. Ich weiß ja, daß schon heute die einzelnen Kassen freie Hand haben, in drei Jahren schon wieder über die Frage zu beschließen. Man Abg. Graf Limburg- Stirum(.): Es wäre überflüssige Mühe, über die minimalen Bewilligungen hinauszugehen; aber nur dann, solle die Regierungsvorlage annehmen. Die Interessenten würden wenn sie bereits gewisse Ueberschüsse haben. Auf dem Wege der sich doch nicht mehr mit dem Kanal befreunden wie bisher. Statuten das durchzuführen, ist mit Schwierigkeiten verknüpft; das Nach kurzer weiterer Debatte, an der sich die Abgg. Dr. Hahn geschieht beffer auf dem Wege des Gesezes, damit endlich jene un-( B. d. L.), Möller- Duisburg( natl.) beteiligen, wird der§ I der felige Bürde beseitigt wird, wie der Herr Staatssekretär sie selbst Vorlage mit dem Amendement Bröm el angenommen. genannt hat. Ich denke, jenen unhaltbaren Zustand so schnell wie Ohne Debatte werden die§§ 2-7 angenommen. möglich zu beseitigen ist doch Aufgabe der Gesetzgebung. Dadurch§ 8 handelt von der Bestrafung für Gebührenhinterziehung. erst erhält die Verbürgung der Karenzzeit der Invaliditätsversicherung Die Strafen können nach der Vorlage auf den vier- bis zehnfachen einen wirklichen Wert für die Versicherten. Betrag des hinterzogenen Betrages bemessen werden. Abg. Kirsch( C.) bittet, die Strafe nur auf den vierfachen erklärt sich gegen den Baragraphen und verweist auf die Zusage der Betrag festzuseßen und im§ 8 die Worte„ bis zehn" zu streichen. Reform des Krankenversicherungs- Gesetzes. Geh. Rat v. Joncquière erklärt namens der Regierung, daß die Regierung mit der höheren Strafe die Rüdfälligen" treffen wollte, aber fein großes Gewicht darauf lege.
Abg. Hike( C.)
§ 2 wird abgelehnt. § 3 lautet:
Dem§ 8 des Krankenversicherungs- Gesezes wird folgender Absatz zugefügt: Der ortsübliche Tagelohn für erwachsene Personen muß auf mindestens 1,50 M. festgesetzt werden.
Der Antrag Kirsch wird angenommen und so verändert der§ 8, ebenso ohne Debatte 9 und 10, sowie der Rest des Gefeßes. Es folgt die dritte Beratung des Gesetzentwurfs über das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe.
Die Vorlage wird ohne Debatte nach den Beschlüssen zweiter Lesung unverändert angenommen. Der Bericht der Reichsschulden Kommission wird der Rechnungstommission überwiejen. Es folgen
Wahlprüfungen.
Der gegenwärtige Rechtszustand ist der, daß der ortsübliche Tagelohn von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörden festgesetzt wird. Nun haben wir ortsübliche Tage löhne, die leider noch nicht 1,50 M. erreichen, ja teilweise sogar unter 1 M., auch unter 80 Bf. gehen. Daß da Ostelbien die Hauptrolle spielt, ist ja bestritten worden, aber die amtlichen Beweise dafür hat man nicht zu widerlegen vermocht. Im Regierungsbezirk erklärt. Die Wahl des Abg. Rother( f.)( 5. Breslau ) wird für gültig Gumbinnen betragen die ortsüblichen Tagelöhne in den Kreisen Angerburg , Johannisburg, Lyd usw. für die erwachsenen männs beanstandet, ebenso Die Wahl des Abg.Graf v. Carmer( fonf.)( 1. Breslau ) wird lichen Arbeiter 1 M., für die erwachsenen weiblichen 60 Pf. In( 10. Frankfurt ). die Wahl des Abg. Hennig.( f.) den Kreisen Goldap , Gumbinnen , Raguit, Pillfallen 2c. beträgt der Die Wahl des Abg. Graf v. Dönhoff Friedrichstein Tagelohn 1,50 M. für erwachsene männliche, 70 Bf. für erwachsene( wildt. 4. Königsberg ) beantragt die Kommission, für gültig weibliche Arbeiter. Nun hat die amtliche Feststellung in Preußen, wieviel erforderlich ist, um einen Menschen im Gefängnis notdürftig zu erklären. ernähren zu fönnen, 80 Pf. ergeben; daraus ersehen Sie zur Genüge, maligen Beratung an die Wahlprüfungskommiffion zurückzuver Abg. Haase- Königsberg( Soc.) beantragt, die Wahl zur noch wie schlecht die Arbeiter im Osten leben müssen. Solche Lohn- weisen, da jezt das Material für den Erweis einer Behauptung, das zustände gereichen dem Deutschen Reiche nicht zur Ehre. bisher nicht herbeigeschafft werden konnte, vorliege. In Berlin beträgt der ortsübliche Tagelohn dagegen 2,70 m., Abg. Dr. Spahn( C.) erklärt, von diesem Material Einsicht gedas heißt, das ist der Durchschnitt, einzelne Arbeiter vernommen zu haben und bittet, dem Antrage Haase zuzustimmen. bienen natürlich mehr. Je geringer aber der ortsübliche Der Antrag Haase wird hierauf angenommen. Tagelohn, desto geringer ist auch das Krankengeld, darauf kommt es Bei der Wahl des Abg. Harriehausen( Bund der Landuns bei diesem Antrag an. Und je geringer das Krankengeld, desto wirte, 11. Hannover ) beantragt die Kommission Beweis geringer ist die Möglichkeit der Heilung und Vorbeugung der In- erhebungen. Das Haus beschließt demgemäß. validität. Nach unserem Antrag werden die Leistungen aus dem Krankenversicherungs- und Invaliditätsgesetz von 20 auf 30 f. er höht und das ist von großer Wichtigkeit. Ich bitte Sie daher, diesem § 3, der verhindert, daß nur 10 Pfennig als Krankengeld gezahlt werden, Ihre Zustimmung nicht versagen zu wollen.( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) Abg. Bräficke( frf. Vp.)
Kommission Be weiserhebungen. Bei der Wahl des Abg. v. Staudy( t) beantragt die
betont, daß die Leute in Ostpreußen für 1,20 m. beffer leben, als dem Antrag v. Levegow. Der Antrag v. Levegow wird abgelehnt, im Westen für 2,50 M.
Abg. Stadthagen( Soc.):
Die Annahme, daß die Leute nicht so weit zur Versammlung gegangen wären, ist eine irrige. Da tennen Sie die Leute schlecht. Wenn in so einem abgelegenen Ort, wie Hohenstein, eine socialdemokratische Versammlung stattfindet, so kommen die Leute schon hin. Die Wählerschaft besteht übrigens dort keineswegs aus bloßer Betracht. Landbevölkerung; es kommen da auch zahlreiche Steinarbeiter in
Und vor allem: es ist eine alte Pragis des Reichstags, daß, wenn die Behörde eine Wahlversammlung verboten hat, unter allen Umständen die Wahl für ungültig erklärt wird. Der Reichstag hat jederzeit so entschieden, und besonders unter dem Socialistengeset. Speciell die behördlichen Mißbräuche im Königreich Sachsen haben den Reichstag oft veranlaßt, sächsische Wahlen zu kassieren. Nirgends wird so viel und in so unerhörter Weise Mißbrauch getrieben wie in Sachsen . Da muß ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben werden. Ich bitte Sie daher, den Beschluß der Wahlprüfungskommission gutzuheißen.
=
Es handelt sich hier nicht um die sächsische Polizei, sondern darum, ob jene Versammlung einen Einfluß hätte haben tönnen auf die Wahl. Mag die Wahlprüfungs Kommission doch über die anderen Punkte des Protestes Beweis erheben. Dieser Punkt ist nicht maßgebend: Das Verbot der Versammlung genügt nicht zur Staffierung der Wahl. Es gehört ein wahrer Köhlerglaube dazu, anzunehmen, daß von den 260 Wählern, die zu Hause ge= blieben waren, 223 zur Wahl des Herrn Fräßdorf veranlaßt worden wären. Ein einfaches Versammlungsverbot kann nicht die der Ungültigkeit Was Wahl bewirken. tann denn der Gewählte dafür?( Große Heiterkeit links). Die Socialdemokraten dringen auf die Ungültigkeitserklärung, weil sie wissen, daß ihre Aussichten in dem Wahlkreise jetzt günstig sind. Sie brauchen ja bei Ihrer fluttuierenden Wählerschaft nur Ihre Schlafburschen dorthin zu konimandieren. Ich aber will gerade vom Standpunkt eines Gegners der Socialdemokratie diese Neuwahl verhindern.( Hört! hört! bei den Socialdemokraten.) Es ist doch unser gutes Recht, alles zu thun, was das Wachstum der Socialdemokratie verhindert.( hört! hört! hört! hört!) Nun ja, wenn gegen jede Logit hier eine Wahl fassiert werden soll, so wehren wir uns, wie wir können. Ich wiederhole daher meinen Antrag auf Beschlußfähigkeit des Hauses bezweifle.( Na also!) Rückverweisung an die Kommission mit dem Zusaz, daß ich die
Abg. Spahn( E., unverständlich auf der Tribüne) einer von je geübten Bragis des Hauses entspreche. tritt für den Wahlprüfungskommissions- Beschluß ein, der nur Die sächsischen Behörden machen sich aus dem Mißfallen der Abg. Oertel( Wildkons.): äußersten Linken sehr wenig. Sie sorgen eben dafür, und nötigenfalls auch mit goldener Rücksichtslosigkeit, daß die socialdemokratischen Bäume nicht allzu sehr in den Himmel wachsen. Sie halten sich aber dabei durchaus in den geseglichen Grenzen.( Lachen links.) Abg. Zeidler( f.)
Abg. v. Brockhausen( f.):
Abg. v. Levehow( f.) beantragt Rüdverweisung an die Kommission, damit nochmal geprüft werde, ob ein Beanstandspunkt sucht mit Emphase, aber zum großen Teile unverständlich, die Vorbei näherer Betrachtung( es handelt sich um Agitationen von würfe gegen Sachsen zurückzuweisen. Die Polizeimaßregeln in Gendarmen im Auftrage des Landrats) nicht ausscheiden müsse. Sachsen mögen sein, wie sie wollen, aber gerecht sind sie.( Echallendes Die Abgg. Spahn( C.) und Lenzmann( frs. Bp.) widersprechen Gelächter.) die Wahl wird dem Kommissionsantrag entsprechend beanstandet. Die Wahl des Abg. Dr. Hasie( natl. 12. Sachsen ) wird beanstandet, ebenso die Wahl des Abg. Hilbc( Dortmund , Die Wahl des Abg. 2oze( Antis. 8. Sachsen ) beantragt die Kommission für ungülig zu erklären. Abg. Liebermann v. Sonnenberg( Antis.) beantragt, die Beschlußfassung für heute auszusehen. Der Antrag Liebermann wird abgelehnt.
Die absolute Höhe des Lohnes ist aber maßgebend für die Be- natl.) messung der Invaliden- und Unfallrente. § 3 wird abgelehnt.
Nach Ablehnung dieser Anträge beantragen die Socialbemotraten folgende Bestimmung aufzunehmen:
Arbeitgeber solcher Arbeiter, die zwar der Invaliditätsversicherung, nicht aber der reichsgefeglichen oder einer gleichwertigen landesgesetzlichen Krantenversicherungspflicht unterliegen, haben außer den ihnen durch die vorstehenden Bestimmungen dieses Gejeges auferlegten Beiträgen das doppelte des ihnen auferlegten Beitrags an die Versicherungsanstalt ihres Wohnortes zu zahlen.
Abg. Molkenbuhr( Soc.):
Abg. Liebermann v. Sonnenberg( Antis.):
Es handelt sich darum: will man einen folgenschweren Schritt wie die Vornahme einer Wahltassierung thun, ohne daß man die Beweise, die von der andern Seite erbracht werden, prüft? Das von der Kommission vorgebrachte Material genügt nicht und deshalb ist der Antrag gestellt, die Entscheidung auszusetzen. Ich bitte Sie mit Rücksicht darauf, daß es sich hier nicht um eine Kleinigkeit handelt, den Antrag anzunehmen.
Abg. Liebermann v. Sonnenberg( Reform- P.): Wenn Herr Bebel mein Berhalten beim Invalidenversicherungss Gesetz mit meinem heutigen Verhalten verglichen hat, so Der Protest gründet sich auf das Verbot einer Versammlung, find das zwei sehr verschiedene Dinge.( Sehe richtig! das ungerechtfertigt sein soll. Ob das richtig ist, will ich nicht rechts.) Ich habe nicht behauptet, daß man den Kommissionserörtern. Aber in dem Orte Hohenstein, wo das Verbot der Versammlung bericht in drei Tagen nicht lesen fann, sondern daß man genügendes erfolgte, haben bloß 42 Wähler nicht gewählt, während Loze Beweismaterial gegen die Beschlüsse der Kommission nicht herbei221 Stimmen mehr erhalten hat wie sein socialdemokratischer schaffen konnte. Herr Spahn hat gesagt, daß das Resultat nicht nach Das Invalidenversicherungs- Gesez hat in seinem§ 12 infofern Gegner Fräßdorf. Die Kommission hat dann einen Kreis von vier der Generalstabskarte, sondern nach der Reimannschen Karte festeine Teilung oder verschiedene Berechtigung seiner Mitglieder ein- Kilometern im Umkreis geschlagen und gesagt, das Verbot der Ver- gestellt ist. Der Kommissionsbericht spricht aber doch von der Generaltreten lassen, als das Invalidenversicherungs- Gesez in den Fällen, fammlung habe auf diesen ganzen Umkreis Einfluß geübt. Das sei ftabskarte. Außer diesem Fehler kommt in dem Bericht auch noch wo das Heilverfahren eingeleitet wird, um das Eintreten der aber aus örtlichen Verhältnissen unmöglich, denn Hohenstein liege eine Namensverwechslung vor. Daraus kann man schließen, daß Invalidität zu verhindern, die Leute gleich behandelt, einerlei auf einem Hochplateau, das von der Umgegend schwer zugänglich ist. der Bericht der Kommission doch etwas zu schnell verfaßt ist. Aus ob sie gegen Krankheit versichert sind oder nicht, d. h. so weit, als Jch beantrage, die Wahl an die Wahlprüfungskommission zurüd- der Karte geht hervor, daß der Ort Hohenstein so unzugänglich gedie erkrankten Personen in Frage kommen. Die Gleichstellung bringt zuverweisen, dort mögen neue Beweise erhoben werden. Tegen ist, daß eine große Menge von Menschen aus den umliegenden aber unstreitig eine Belastung der Versicherungsanstalten mit sich in Ortschaften zum Sonntag gar nicht dorthin kommen konnte. Um der jenen Bezirken, wo sehr viele Leute nicht gegen Strankheit versichert Gerechtigkeit willen bitte ich, meinen Antrag anzunehmen. Lassen Sie es uns nicht entgelten, daß wir eine fleine, unbeliebte Bartei sind, sondern thun Sie das, was Sie thun würden, wenn eine große Bartei hinter dem Abgeordneten stände. Wir verlangen feine Gültigkeitserklärung, wir verlangen nur mehr Beweise.
Abg. Dertel( tons.)
sind. Es sind das vorwiegend die landwirtschaftlichen Bezirke in fucht aus seiner Kenntnis der örtlichen Verhältnisse den Nachweis Preußen. Es wäre im Interesse der Versicherungsanstalten zu zu führen, daß der Saal einmal zu klein sei, um so viel Wähler zu wünschen, daß alle gegen Invalidität versicherten Personen auch fassen, die zur Wahl des Socialdemokraten nötig gewesen wären, gegen Krankheit versichert sein würden; das ist aber bis zum dann liege thatsächlich Hohenstein abgelegen und unzulänglich.