auf das Krantentassen- Gesez. Gerade weil wir auch dort diese Be- p stimmung streichen wollen, müssen wir bei dem vorliegenden Geseze dafür sorgen, daß sie nicht hineinkommit. Sonst wird uns bei einer Reform des Krankenkassen- Gesetzes gesagt, es liegt hier eine res judicata vor. Würden die Arbeiter selbst gefragt, so würden sie sich einmütig bereit erklären, die geringen Kosten zu tragen, die die Erklärung der Krantenwochen auch bei einer Geschlechtskrankheit als Beitragszeit verursacht.( Beifall links.) ya
Abg. Dr. Eickhoff( Frs. Vp.) erklärt, daß seine Partei für den socialdemokratischen Antrag stimmen Inüpfen, für das Gesetz eintreten.
werde.
Abg. Bebel( Soc.):
Es ist doch etwas seltsam, daß ein Mann, wie Dr. Size, der nach seiner sonstigen socialen Stellung in erster Linie eigentlich verpflichtet ist, christliche Liebe und Duldung zu üben auch da, wo einer einmal einen bösen Schritt gethan hat, in dieser Weise eine der christlichen Menschenliebe widersprechende Bestimmung verteidigt. Da sind wir Heiden doch bessere Menschen.( Sehr richtig! bei den Socialdem.) Die Sache hat größere Bedeutung, als Dr. Hige es hingestellt hat. Ein Mann, der seine Trunkenheit auf einer Wiese ausschläft und sich dadurch eine Erkältung zuzieht, die zur Invalidität führt, handelt doch nicht weniger leichtsimig, wie jemand, der in der Trunkenheit, durch Verführung, durch momentane leidenschaftliche Erregung sich zu einem irregulären Geschlechtsverkehr verführen läßt und sich dabei eine Krankheit zuzicht. Wie liegt die Sache nun in der Praxis? Nehmen Sie an, der Mann habe solange gesteuert, daß ihm mun noch 4 bis 6 Wochen zur vollen Karenzzeit fehlen, dann könnte er im Falle der Invalidität, die Wohlthaten des Gesetzes in Anspruch nehmen. Er wird in dieser Zeit geschlechtskrant und wird natürlich nun alles
Abg. Dr. Hike( C.):
Ich habe nicht das Recht, hier Wohlthaten zu spenden auf Kosten der Arbeiter. Die Herren ereifern sich hier für die Opfer der Syphilis, laffen aber die Opfer der Trunkfälligkeit außer acht. Ich muß sagen, ein Opfer von Trunkfälligkeit ist mir noch immer respekt abler, als ein Opfer der Geschlechtskrankheiten.
Abg. Richter( frs. Vp.):
Die§§ 40g bis 49 a werden, zum Teil mit redaktionellen Aendes[ 2ehrmittel, Räume usw. besser auszustatten, und rungen, angenommen. es würde sich nicht umgehen lassen, eine gewisse Bers Die Abstimmung über§ 45 a wird auf Antrag Moltenbuhr hinter bindung zwischen Kindergarten und Volksschule § 130 a zurückgestellt. herzustelle it. Das Endergebnis wäre dann die WeberBu§ 51( Rentenftellen) liegt ein Kompromißantrag vor, der nahme des Kindergartenwesens durch die Stadt. die Einrichtung der Rentenstellen im wesentlichen auf Gegenden mit Die Angliederung des Kindergartens an die Volksschule, womöglich dichter Bevölkerung beschränkt wissen will. mit der allgemeinen Verpflichtung, den Kindergarten im vor- schulAbg. Hauß( Elf.) pflichtigen Alter eine Zeit lang zu besuchen, hat in pädagogischen wird trop mancher Befürchtungen, die sich an diesen Paragraphen Streisen Berlins manche Freunde. Man verspricht sich davon günstige Einwirkungen auf den Erfolg des Schulunterrichts. Die Mißstände, die in der körperlichen wie in der geistigen Entwickelung der vor- schulpflichtigen Jugend der unbemittelten Bevölkerung Berlins Der Kompromißantrag bedeutet eine erhebliche Verschlechterung unverkennbar hervortreten, lassen es in der That als notwendig ergegenüber den Beschlüssen der zweiten Lesung. Indessen, er hat, scheinen, daß hier endlich einmal in dieser oder einer ähnlichen Weise wie aus den Unterschriften ersichtlich, die Mehrheit hinter sich. Be- Abhilfe geschaffen wird. Will man dabei an die bereits vorhandene merten will ich aber, daß die Unterschrift des Abg. Schmidt- Institution des Kindergartens anfuüpfen, so muß diese auf Elberfeld nicht im Einverständnis mit seiner Fraktion erfolgt ist, eine ganz andere Grundlage als bisher ge= sondern nur für seine Person gilt. stellt werden. Die sogenannten Volts- Kindergärten, die wir heute in Berlin haben, sind weil es den verschiedenen, diesen Zweig der Volkserziehung pflegenden Vereinigungen an Mitteln fehlt wenig zahlreich und meist schlecht ausgestattet. Es sind knapp 1000 Kinder darin untergebracht( die Zahl der in den anderen Kindergärten untergebrachten Kinder dürfte noch viel niedriger sein), während Berlin rund 100 000 Kinder des 4. bis 6. Lebensjahres zählt. Die Volkskindergärten erheben übrigens fast jämtlich ein Schulgeld, das allerdings bei Bedürftigkeit ermäßigt oder ganz erlassen werden kann. Eine Vermehrung und bessere Ausstattung der Volkskindergärten, überhaupt eine grindliche Reform nach außen und nach innen; ist selbst unter den heutigen Verhältnissen nicht länger abzuweisen. Sie ist aber
Der Paragraph wird in der Kompromißfaffung angenommen, sodann ohne weitere Debatte die§§ 51a bis 130, zum Teil mit redaktionellen Aenderungen auf Grund der Kompromißanträge Dr. Hiße und Genossen.
Hierauf vertagt sich das Haus.
Nächste Sigung Donnerstag 1 Uhr.( Dritte Lesung des Invaliditätsgesetzes. Dritte Lesung des Nachtragsetats. Erste event. zweite Beratung des Handelsprovisoriums mit England.) Schluß 53/4 Uhr.
Kommunales.
und
-
-
"
aufbieten, diese Krankheit geheim zu halten. Das gelingt ihm auch, verwaltung. In der auf der heutigen Tagesordnung der Stadt- die Gemeinde nicht durchführbar. Wenn der KinderAbwehr gegen die Eingriffe in die kommunale Selbst: ohne lebernahme des Kindergartenwesens durch aber nach Jahren kommt ein neuer Ausbruch des Uebels. Nun verordneten Versammlung stehenden Angelegenheit wegen Nicht- garten fünftig für schwächliche Kinder als vorläufiger Ersatz für den wird nachgeforscht und festgestellt, wann er sich die Krankheit zuerst bestätigung des Stadtverordneten Singer in der Schul- Deputation Schulunterricht benutzt werden soll, dann ist eine Uebernahme der zugezogen hat. Sind ihm nun die Krankenwochen damals als hat der Stadtverordnete Dr. Preuß mit Unterstügung von Kindergärten zu deren Besuch die von den Schulärzten als schwächBeitragszeit angerechnet worden, weil man nicht gewußt hat, daß er 15 Mitgliedern der Versammlung seinen im Ausschusse bereits lich bezeichneten und zurückgewiesenen Kinder dann doch wohl ver geschlechtskrant war, so kann ihm jezt, sobald das herauskommt, die Invalidenrente entzogen werden, weil er noch gar keinen Anspruch gestellten, dort aber abgelehnten Antrag wieder eingebracht, pflichtet wären schon deshalb nicht zu umgehen, weil sich darauf hatte, wenn er sie auch schon jahrelang bezogen hat. Die welcher lautet: In Erwägung, 1. daß das dem Magi- eine Stadt wie Berlin in ihrem Schul- und Erstrat durch die Verordnung vom Arbeiter selbst sind dafür, daß diese Bestimmung gestrichen Bestätigungsrecht seine gesetzliche Begründung lediglich im§ 175 der von Vereinen usw. geleiteter Anstalten begnügen 20. Juni 1829 beigelegte aichungswesen nicht mit dem Notbehelf privater, wird, das beweist der einstimmige Beschluß des Krankenkassen- Städte- Ordnung vom 19. Rovember 1808 fand, daß diese gefegliche darf, die erfahrungsgemäß stets zu Bedenken AnKongresses, auf dem alle Arten Krankenkassen vertreten waren. Von dem Rechte, daß die Krankenkassen durch Statut beschließen können, Grundlage aber durch die Städte- Ordnung vom 30. Mai 1853 auf- Iaßgeben. daß geschlechtliche Krankheiten mit zu den regulären Krankheiten ge- Gemeinde- Verfassung, Verordnungen und Ministerial- Reſtripte gehoben ist; 2. daß an den Bestimmungen des Grundgesezes unserer rechnet und die Geschlechtskranken unterſtügt werden, hat eine große nichts zu ändern vermögen; 3. daß daher der Erlaß des Herrn der Propaganda und werden in ihrer Arbeit von Leuten unterſtügt, Die Frommen im Herrn sind troz aller Mißerfolge eifrig bei Bahl Kassen Gebrauch gemacht. Auch bei einer Reform des Krankenfaffen- Gesezes muß, diesem Gedanken Rechnung getragen werden. Kultusministers Dr. Bosse vom 29. August 1898 ebenso die von rechtswegen über den politischen und religiösen Parteien ( Zustimmung bei den Socialdemokraten.) wie die auf das gleiche Ziel gerichteten Erlasse seiner stehen sollten. So wurde kürzlich vom Parochialverein der SamariterHerren Amtsvorgänger von Raumer, vom 17. Februar gemeinde eine Einladung zum Beitritt in den Verein massenhaft 8. September 1854 und von Mühler vom 10. September 1866 dem herbreitet. Der Einladung war zuweilen ein Formular beigefügt, Gesetze widersprechen und demgemäß für die städtischen Behörden as auch ein Parteigenosse, der fürzlich Water geworden ist, beunverbindlich sind, lehnt die Stadtverordneten- Versammlung den Antrag sonders zugestellt erhielt. Es war eine Anmeldung zur Taufe", des Magistrats auf Vornahme einer anderweitigen Wahl in die Schul- und zwar vollständig ausgefüllt mit Namen und Wohnung des Vaters Deputation ab, erklärt vielmehr, daß die am 17. Juni 1898, voll- und dem Geburtstage seines Sprößlings. zogene Wahl des Stadtverordneten Singer rechtsgültig ist ohne Nun ist es gar nicht anders denkbar, als daß die Standeseiner Bestätigung zu bedürfen, und ersucht den Magistrat, nunmehr beamten den Frommen in ihrer Propaganda Hilfe leisten, baldigst die Einführung des Gewählten in fein indem sie den Gemeinde- Kirchenrat von den Mitteilungen, die sie in amtlicher Eigenschaft erhalten habent, in Kenntnis setzen. Liegt ein Petitionen. Die Aufseher beim öffentlichen Erleuchtungswesen mit normalem Begriffsvermögen jagt nein. Was sollen die Leute folches wirken im Beruf der Standesbeamten? Ein Staatsbürger hatten bei den städtischen Behörden ihre definitive Anstellung Wenn der Abg. Hige einen Antrag stellen sollte, auch die Worte und Aufnahme in die Pensions- und Witwenkaffe der wirtschaftlichen aber thun, wenn der Staat selber, wie dies in dem MinisterialTrunkfälligkeit auszuscheiden, so würden wir dafür stimmen. Ich Beamten beantragt. Der Petitions - Ausschuß der Stadtverordneten- erlaß von 5. März 1897 geschehen, das Standesamt zur Agitationsfann aber nicht zugeben, daß die Ausscheidung der Folgen von Versammlung, welcher sich mit dieser Angelegenheit am Dienstag- stätte für kirchliche Handlungen macht, indem er den Beamten den Trunffälligkeit eine Folge des Antrags Bebel sei. Bei der Geschlechts- abend unter Vorsitz des Stadtv. Ne ich now beschäftigte, hat be- Cheschließungen und Geburten die Beteiligten auf ihre kirchlichen Reich Befehl erteilt,„ bei Aufnahme der Verhandlungen über Aufgebote, frankheit tommt das Moment der Anstedungs- und Verbreitungs- fchloffen, der Versammlung zu empfehlen, über diesen Antrag zur Verpflichtungen( 1) hinzuweisen"? möglichkeit in Betracht. Die Geschlechtskrankheit ist zu einer ver- Tagesordnung überzugehen, da laut Mitteilung des Magistrats- Berpflichtungen( 1) hinzuweisen"? Heerenden Volksseuche geworden und wenn Sie die Arbeiter fragen vertreters der Magistrat mit dieser Angelegenheit beschäftigt ist. Ein positiver Christ modernen Kalibers denkt sich, daß das alles fie damit eine Einschränkung der Seuche herbeiführen tönnten. städtischen Wasserwerte wegen Gehaltserhöhung und Verleihung auf Gegenseitigkeit zwischen Staat und Kirche beschämend nennt und würden, sie würden gern etwas mehr Beiträge zahlen, wenn Eine Petition der Betriebs- Assistenten der Werkstatt der so sein muß und hält es für ein Abweichen vom wahren Glauben, wenn das liberalkirchliche Prot. V.-Bl." die bekannte Versicherung Antrag hat erhebliche Bedeutung im Interesse der der Pensionsberechtigung, sowie der technischen Beamten der Wert fittlichen Hebung des Voltes. Beseitigen Sie die von uns an- ftatt der städtischen Wasserwerke erachtet der Ausschuß zur Verhand- fie als Eingeständnis der kirchlichen Ohnmacht und als Entwertung anstatt der kirchlichen Handlungen bezeichnet. gefochtene Bestimmung, so werden Sie zur Verhütung großen lung im Plenum als ungeeignet, da dieselben den Instanzenzug Schadens beitragen.( Beifall bei den Socialdemokraten.) nicht eingehalten haben. Aus demselben Grunde wurden die Pe- ihren Thaten von Staat sich lassen raten. Was wäre die altersRecht haben die Frommen ja in ihrer Weise, wenn sie in allen titionen der Rektoren der 13. und 67. Gemeindeschule und des Ich muß bestreiten, daß die Arbeiter, wenn sie gefragt würden, mit Asphalt beziehungsweise mit geräuschlosem Pflaster als un dem Polizeistaat ergeben hätte? Gemeinde- Kirchenrats wegen Umpflasterung der Elisabethkirchstraße schwache evangelische Kirche, wenn sie sich nicht mit Leib und Seele mit dem Antrag Bebel einverstanden sein würden. Als beini Krankenkassen- Gesetz dieselbe Frage auftauchte, erklärten sich die Ar- geeignet im Plenum der Versammlung abgewiesen. Im übrigen beiter entschieden gegen Gewährung von Krankengeld bei Geschlechts- enthielt die Tagesordnung nur noch Personalangelegenheiten. frankheiten, sie sagten, das widerstrebe ihren sittlichen Grundsägen. ( Lebhaftes Oh! links.)
Abg. Bräficke( frs. Vp.):
Wenn der Antrag Bebel hier abgelehnt würde, so würde das Amt zu veranlassen. im Lande einen Sturm der Entrüstung hervorrufen. Abg. Singer( Soc.):
Abg. Stözzel( C.):
Abg. v. Richthofen( t.):
Ich will mich auf die Erörterung der grundsätzlichen Frage nicht einlassen, Ich meine nur, es geht nicht an, daß wir hier auf einen Antrag hin, der in die dritte Lesung hineingeschneit tommt, ohne weiteres etwas ändern, was 10 Jahre lang Rechtens war.
Abg. Molkenbuhr( Soz.):
Tokales.
Die Un
Ueber die Reinheit des Berliner Flußwassers sind vom hygienischen Institut der hiesigen Universität seit 15 Jahren Untersuchungen angestellt worden, indem an 12 verschiedenen Schöpfstellen zu einer bestimmten Tageszeit Wasser entnommen und dieses chemisch und bakteriologisch untersucht wurde. Von diesen zwölf Schöpfstellen lagen zwei außerhalb Berlins , nämlich die eine in Die Parteigenoffen des fünften Wahlkreises wollen be- Grünaut, die andere in Sacrow . Von den übrigen zehn befanden achten, daß am nächsten Sonntag, 18. Juni, ein Familienausflug sich drei am Landwehrkanal und die übrigen sieben an den Das Ergebnis nach Stolpe an der Nordbahn und zwar ins Lokal des Genossen größeren Spreebrücken im Innern der Stadt. Bergemann stattfindet. Für solche Teilnehmer, die bis Hermsdorf der Beobachtungen ist. daß die Fernhaltung der Abwäffer fahren und dann zu Fuß nach Stolpe gehen wollen, ist der Treff aus den öffentlichen Wasserläufen eine größere Reinheit des Der Herr Vorredner muß start an Bergeßlichkeit leiden, der punkt früh 7 Uhr am Stettiner Vorortbahnhof; für alle übrigen Waſſers derselben nicht zur Folge gehabt hat. Antrag hat bereits in der Kommission vorgelegen, er ist auch in ebendort um 8 Uhr. Die Genossen werden gebeten, sich recht zahl- reinigkeit des Spreewassers steigert sich im Innern der Stadt zweiter Lesung gestellt gewesen. Ich möchte nur darauf hinreich mit ihren Familien an dieser Partie zu beteiligen. mit der Länge des Spreelaufes und erreicht ihr Höchstweisen, daß gerade der Fraktionsgenosse des Vorredners, maß an der Ebert, Marschall- und Moltke Brücke. Aus der Art Herr Graf von Holstein in diesem Punkte ganz anderer der ermittelten Unreinigteitsstoffe muß geschlossen werden, daß diese Meinung war. Graf Holstein meinte, das scheinbar Sittliche führe oft nicht von Abwäffern aus den Häusern oder Straßen, sondern, zu weit größeren siftlichen Gefahren, er sagte, so könne es zum namentlich im Schiffahrts- Kanal, von dem Schiffahrts- Verkehr und Kindesmord führen, wenn man die unehelichen Kinder in rechtlich von dem Lösch- und Ladewesen ausgehen. In den Bericht wird hilfloser Lage läßt. So ist es auch hier. betont, daß das Berliner Spreewasser zu Nußungszwecken und namentlich auch zum Baden fast untauglich geworden sei. Gefordert wird, daß die Notauslässe der Kanalisation so selten wie möglich geöffnet werden. Die Mängel des Spreetvassers beim Baden sind bereits früher betont worden und haben auch die Schließung der städtischen Badeanstalten beim Drohen von Epidemien zur Folge gehabt.
Abg. v. Richthofen( f.):
Ich habe durchaus nicht vergessen, daß die Anträge schon vor Tagen, ich erinnere mich sogar, daß sie mit ganz denselben Argumenten verteidigt wurden.
Abg. Molkenbuhr( Soc.):
Diese neuerlichen Ausführungen beweisen mir von neuem die Gedächtnisschwäche des Herrn v. Richthofen. Er weiß offenbar jetzt schon nicht mehr, daß er vorhin gejagt hat, der Antrag sei in die britte Lesung hineingeschneit.( Große Heiterkeit.)
Der Antrag Bebel wird hierauf gegen die Stimmen der Konservativen und des Centrums angenommen.
Die folgenden Paragraphen werden debattelos angenommen. Bei§ 20a, der von der Gemeinlaft und Sonderlaft handelt, Abg. Nichter( frf. Vp.)
äußert
Der Vorstand.
Achtung, Mitglieder der Freien Volksbühne. Für die 6. Abteilung wird Sonntagnachmittag 23/4 Uhr im Friedrich Wilhelmstädtischen Theater Hauptmanns„ Einsame Menschen" als lezte Vorstellung dieser Saison gegeben. Die Mitglieder haben freien Eintritt in den Theatergarten. Die Mitglieder werden gebeten, in ihren Zahl stellen die alten Mitgliedskarten mit einer Erklärung der weiteren Mitgliedschaft nach Schluß der Vorstellungen möglichst bis 20. Jumi abzugeben. Die Beiträge müssen bis Juni entrichtet werden. Der Vorstand. J. A.: G. Winkler.
"
dann jolle
die
=
Von der Universität. Wie der„ Vorwärts" vor einiger Zeit Die Kindergärten würden in Berlin , falls ein vom Magistrat angeregter Gedanke zur in diesem Semester in der Akademischen Lefeballe wieder berichtete, sind die früher verbotenen Socialistischen Monatshefte" Ausführung tommt, tünftig eine größere Bedeutung erhalten, als fie bisher hier gehabt haben. In der Vorlage des ausgelegt worden. Doch die Freude hat nicht lange gedauert; vor Magistrats über die Anstellung von Schulärzten wird es als Aufgabe einigen Tagen erschien der Pedell und verlangte die gefürchteten Hefte heraus. der Kindergärten bezeichnet, bei denjenigen schulpflichtig Statut allein darüber zu entscheiden hat, welche Blätter gehalten Trozz Protestes des Direktoriums, welches laut gewordenen Kindern als vorläufiger Grfaz für werden, bestand der Rektor auf seinem Verlangen, und die Hefte Die Schule zu dienen, die von den Schulärzten wegen törperlicher Schwäche für noch nicht schul- wurden fonfisziert. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, verschwere Bedenken. Es wird den einzelnen Anstalten die Möglichkeit pflichtig erklärt werden würden. Viel häufiger als der danken die Studenten auch dieses Mal ihre Rettung vor dem Eingriff des Universitätsgenommen, ihr Vermögen zum Besten der Versicherten zu verwenden, zurückzuhalten, sei der umgekehrte Fall, daß Eltern ihr kind richters Daude, dem gegenüber also auch der Rektor Wunsch, ein noch schwächliches schulpflichtiges Kind von der Schule 1ozialistischen Bacillus dem Waldeyer seine Unabhängigkeit nicht zu wahren versteht. § 20a wird unverändert angenommen; ebenso zum Teil mit trop der vorhandenen Schwächlichkeit in Schule bringen wollen. Das Kind, das in der Häus- Als Gegenstück zu dieser That des Rektors verdient noch Erwähnung, fleinen redaktionellen Aenderungen die§§ 22 bis 40e. lichkeit seine Abwartung nicht finde, § 40f sett fest, daß die Vertreter der Arbeitgeber und der Ber- Schule gewissermaßen als Kindergarten benuten. foll, weil die Magnifizenz teine Ahnung davon hatte, daß der Vortrag des Reichstags- Abgeordneten Schippel im Social die wissenschaftlichen Studentenverein nur deshalb erlaubt worden sein ficherten von den Vorständen der betreffenden Krankenkassen Wenn mun auf Grund ärztlicher Untersuchung", heißt es in den zu bag Shippel Socialdemokrat jei! gewählt werden. Die Socialdemokraten beantragen, statt Vorständen zu setzen die Aufnahme für die Schule verschoben wird, Gine Finkenschaft", wie sie in Leipzig und Salle der Vorlage gegebenen Erläuterungen, für manche Kinder Generalversammlungen. wenn wir ganz allgemein von der Aufsichtsbehörde die bereits besteht, soll nun auch an der hiesigen Universität ins Leben Abg. Stolle( Soc.): Ermächtigung erhalten, einen jo begründeten treten. Eine Versammlung der" Finken " oder nichtinkorporierten Das bisherige Wahlverfahren hat große Unzufriedenheit erregt. Auff chub anzuordnen, so würde damit nicht wie solche Studenten wird am 20. d. M., abends 8 Uhr, in dem vom Rektor Es verlegt den alten deutschen Grundsaß, daß, wer mitzuthaten, Befürchtung einmal ausgesprochen worden ist das Kind be- zu diesem Zwecke eingeräumten Auditorium maximum( größten auch mitzuraten hat. Es können die Unternehmer leicht einen be- drängter Familien zeitweise hilflos gelassen; Hörsaale) tagen und sich über die Gründung einer Finkenschaft deutenden Einfluß ausüben, da die Vertreter der Fabrikfrankentassen die Kindergärten, die von der Stadtgemeinde nach Bedürfnis schlüssig machen. Die Fintenschaft beabsichtigt 1. den Studenten, die da stets in der Mehrheit sein werden; in einer Mittelstadt bestehen unterstützt werden, sind die Stelle, durch die ihm hilfe zugeführt aus verschiedenen Gründen Geld- und Beitmangel, Unlust, sich bielleicht 10 bis 12 Fabrikfrankenkassen. Der größere Teil werden kann, und gut geleitete Kindergärten werden manche Neben die individuelle Freiheit beschränken zu lassen, usw. keiner Verber Mitglieder wird also fattisch von der Minderheit majorisiert. Es lasse ersparen." Daraus fönnen sich, falls die Zahl bindung oder sonstigen Korporation angehören, Gelegenheit zu handelt sich hier nicht um eine Parteifrage. Es handelt sich nur der von den Schulärzten für noch nicht schulfähig er zwangloser Geselligkeit, gemeinsamer Pflege wissenschaftlicher, tünst darum, daß die Gewählten auch den wirklichen Ausdruck der Wähler flärten und daher bon der Aufnahme zurückgewiesenen lerischer, sportlicher Bestrebungen usw., furzum zu engerem Zusammen darstellen. Nehmen Sie unseren Antrag an, so beseitigen Sie ein all- Sechsjährigen sehr groß ausfällt, awei Konsequenzen schluß zu verschaffen, 2. den Finken eine sichtbare Vertretung in der Gestalt gemeines und berechtigtes Mißtrauen.( Bravo ! bei den Social- ergeben. Es könnte sich die Notwendigkeit herausstellen, die eines aus etwa 5 Personen bestehenden Präsidiums zu geben, Demofraten.) Kindergärten auf Kosten oder doch mit weit welches ihre Interessen in allen allgemein studentischen Angelegen§ 40f wird, unter Ablehnung des focialdemokra gehender Unterstügung der Gemeinde erheblich heiten wahrnehmen soll. Dem unter 1. genannten Zwede zu dienen, dischen Antrages, unverändert angenommen. zu vermehren und in Bezug auf Lehrkräfte, find Abteilungen der verschiedensten Art bestimmt; es sind
-