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Gerichts- Beitung.

ering fei, als daß sie in Betragt lomme. Der nach kurzer Verfolgung festgenommen worden. Go fet es gewefen, fchaften mit Kaffee und belegten Butterbröten bewirtet. Kurz darauf Vertreter des Verlegten hob hervor, daß ja die bescheidene Rente er wolle alles einräumen, aber wie er dazu gekommen sei, fönne er sind etwa 20 von den Feuerwehrleuten unter Vergiftungssymptomen nur einer unwesentlichen Erwerbsbeschränkung entspräche; sollte man nicht angeben. Er habe genügende Mittel gehabt und müsse ein ertranft, bei zweien soll teine Aussicht auf Rettung vorhanden sein. dahin kommen, diese allgemein zu versagen, so beständen die willenloses Werkzeug einer plöglichen, unbezwinglichen Ein- Die Ursache der Vergiftung ist noch nicht genau festgestellt. Nach Segnungen der Versicherungsgesetzgebung für einen großen Teil der gebung geworden sein. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Blasch der einen Lesart soll das Fleisch auf den Butterbröten verdorben Arbeiter überhaupt nicht mehr. Das Reichs- Versicherungsamt be- fauer, beantragte nach diesem Geständnis die Vertagung, um gewesen sein, nach einer andern Lesart soll der Kaffee in einem stätigte hierauf das Urteil des Schiedsgericht, wonach es bei einer den Angeklagten auf seinen Geisteszustand untersuchen zu laffen. alten, tupfernen Refsel gekocht worden sein. zehnprozentigen Rente verbleibt.) di Man stehe vor einem psychologischen Rätsel. Der Angeklagte, der Der Angeklagte, der Schreckensscene in einer Menagerie. Aus Petersburg wird no iz naljada fich in seiner Heimat des besten Leumundes erfreue, ein ordentlicher, ung unter dem 8. Juni berichtet: In der bekannten Menagerie nod dolpo manifleißiger Mann, der in guten Vermögensverhältniffen lebe, folle Kleeberg hat sich ein furchtbares Drama abgespielt, dessen Opfer der plöglich ohne irgend einen erklärlichen Grund zum Straßenräuber fühne Thierbändiger Charley Batty wurde, als er mit seinen wilden werden? Uebrigens stehe der Vater des Angeklagten in dem Nufe Bestien: zwei Bären, zwei Wölfen und zwei Löwinnen, vor dem Christliche Männer und chriftliche Frauen. Ein Be- eines Sonderlings, es tonne auch sein, daß eine erbliche Belastung zahlreich versammelten Publikum eine Vorstellung beginnen wollte. Teidigungsprozeß, der die sittlichen Zustände in gewissen frommen vorliege. Der Gerichtshof folgte dem Antrage des Verteidigers, der Als einer von den Bären den Platz, den ihm der Bändiger anwies, Streifen nicht allzu mustergiltig erscheinen läßt, tam gestern vor der Angeklagte soll auf seinen Geisteszustand untersucht werden." vierten Straffammer des Landgericht II zur Verhandlung. Der nicht einnehmen wollte, versezte ihm dieser mehrere Schläge mit der Falsche Markstücke, welche sämtlich die Jahreszahl 1874 Reitpeitsche, um ihn zum Gehorsam zu zwingen. Aber anstatt sich Diatonus Gustav Wood aus Rigdorf stand den dortigen trugen, wurden Ende vorigen Jahres in den im Norden Berlins zu fügen, stieß das Thier schreckliche Brummtöne aus, richtete Stadtmissionar Friedrich Graue als Privatläger gegen gelegenen Geschäften vielfach ausgegeben. Nach längerem Bemühen sich auf und stürzte sich auf den Bändiger, den er an der Kehle über. Anlaß zu dem Streite haben folgende Verhältnisse ge gelang es der Polizei, zwei dieser Berausgaber in den Personen des packte und warf. zu Boden Patty verlor jedoch nicht geben: Der Privatkläger hatte in Rigdorf etwa zwei und Handelsmannes Julius Wagenknecht und des früheren Kellners seine Geistesgegenwart, und ein halbes Jahr als zweiter Pfarrer fungiert, als sich in Franz Frömling zu ermitteln. es gelang ihm, sich aus den Beide standen gestern vor dem Umklammerungen der rasenden Bestie zu befreien, indem er ihr den der Gemeinde eine Bewegung gegen ihn bemerkbar machte, Schwurgericht des Landgerichts I unter der Anklage des Münz - Arm in den Rachen steckte. Der Bär konnte aber nicht zu Boden welche schließlich in Beschwerden über angeblich nicht einwandsfreies verbrechens. Woher die Angeklagten die Falschstücke bezogen haben, gedrückt werden; er zerfleischte den Arm des Bändigers durch Leben an das Konsistorium ihren Ausdruck fand. Das Konsistorium hat sich nicht ermitteln lassen. Der 60jährige Angeklagte Wagen scharfe Bisse und stürzte sich dann von neuem auf Batty, dem er bat gegen Pastor Wood auf Amtsentsetzung erkannt. Der Ober- fnecht, der mit seinem bis auf die Brust reichenden weißen Bart mit den Zähnen und mit den Tagen den Unterleib aufzureißen firchenrat hat jedoch die Entscheidung des Konsistoriums tassiert, die den Eindruck eines ehrwürdigen Biedermannes macht, hat nicht fuchte. Ein Menageriediener, Namens Arschansky, machte nun den Sache an das Konsistorium zur erneuten Verhandlung zurüd weniger als 37 Jahre 6 Monate im Buchthause Versuch, die Bestie an die Gitterstangen des Käfigs zu locken, indem gewiesen und zwar wegen Befangenheit des Konsistoriums der zugebracht. Beide Angeschuldigten leugneten, mit Falsch er sie mit einer großen Heugabel bearbeitete, aber die Gabel brach in Verbindung zu haben, plöglich entzwei, und im im zahlreiche Anhängerschaft für Pastor Wood gebildet, die falsch waren. energisch für ihn eintrat. Als seine Freunde erfuhren, daß erneute Bernehmungen in der Disciplinarsache stattfanden, suchte man zu erfahren, um was es sich wieder handele und deshalb er­suchte die Frau eines Mitgliedes des Parochialvereins zwei andere Frauen, aber und Groß, sich zu Missionar Graue, einem eifrigen Gegner des Pastor Wood, zu begeben, um ihn aus zuhorchen. Diesen Auftrag haben denn auch die beiden Frauen mit der dem weiblichen Geschlecht angeborenen List ausgeführt, und Missionar Graue, der in ihnen gewissermaßen Partei­genoffen zu erblicken glaubte, brachte seine Gegnerschaft zu Pastor Wood recht deutlich zum Ausdruck und sagte it. a.: " Denken Sie sich einen solchen Mann, wie Pastor Woodi gerichte Beuthen( Oberschlesien ) war am 23. September vorigen feine Wohnung geschafft. Da hat er schon vier Jahre mit einer Frau Faber in der Prinz- Jahres der Kolporteur Johann Dylong in Königshütte wegen Spanisches. Vor einiger Zeit ging die Meldung durch die handjerystraße verkehrt, die mit ihrem Manne in wilder Ehe lebte der Obrigkeit zu einem Jahre und sechs Monaten Gefängnis ver- gefunden worden. Die Philologen aller Länder freuten sich schon Berächtlichmachung von Staatseinrichtungen und Anordnungen Blätter, in Toledo sei ein Manuskript von Tacitus Agricola" auf und hat sich nicht gescheut, auch noch die Ehe der Frau Faber firch- urteilt worden. Dieses Delift wurde gefunden in der Ver- auf diese neue Bereicherung des kritischen Materials. Damit wird lich einzusegnen!" Der Sprecher hatte dabei keine Ahnung, daß die eben erwähnte Frau Faber vor ihm faß. Die beiden Beauf breitung eines vom Verleger Morawsti in Berlin in polnischer es nun aber noch für einige Zeit sein Bewenden haben; denn wie tragten empfahlen sich darauf, erstatteten ihren Auftraggebern Bericht Sprache verfaßten und gedruckten Flugblattes furz vor der der Classical Review" geschrieben wird, verweigert der Bischof von und in der nächsten Versammlung des Parochialvereins wurde herzlich Reichstagswahl im Jahre 1898. Nach Annahme des Landgerichts Toledo , der Hüter jenes Schages, selbst die Besichtigung des alten darüber ge I a cht( 1), in welcher Weise Herr Graue hineingefallen" waren in dem Flugblatte die Zoll- und Steuergesetzgebung, die Manuskripts mit der Begründung, daß irgend welche Veröffentlichung war. Dadurch erhielt Prediger Wood Kenntnis von der ihm nach- Gesinde- Ordnung und der Reichstag durch Behauptung unwahrer aus dem Inhalt des Textes den Wert der Entdeckung schmälern teiligen Aeußerung des Graue und forderte ihn vor den Schieds- Thatsachen verächtlich gemacht worden. Auf die Revision des An- würde. Eine solche Anwendung des Urheberrechts" auf alte Manuskripte richter, doch weder diesem noch dem Schöffenrichter gelang es, einen geflagten hob das Reichsgericht( 4. Straffenat) am 29. November v. J. Vergleich zwischen den beiden Gegnern herbeizuführen. Das Schöffen das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurüd, ist jedenfalls neu. Vergleich zwischen den beiden Gegnern herbeizuführen. Das Schöffen- indem es die vom Landgericht Beuthen ergangene Urteilsbegründung gericht in Rigdorf verurteilte darauf den Beklagten Grane zu 20 M.

Provinz Brandenburg an das Konsistorium der Provinz Sachjen. münzern Verkehr erhalten haben, ohne zu wissen, daß sie gewesen, wenn Arschansky nicht die Wut des Tieres abgelenkt hätte,

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Während die Geschworenen den Angeklagten Wagenknecht des vollendeten Münzverbrechens unter Ausschluß von mildernden Um­ständen für schuldig befanden, wurde Frömling nur des Verfuchs unter Zubilligung von mildernden Umständen schuldig gesprochen. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten Wagenknecht zu vier Jahren Zuchthaus, Frömling zu sechs Monaten Ge­fängnis, wovon durch die erlittene Untersuchung zwei Monate als verbüßt erachtet wurden.

beschäftigte heute zum zweitenmale das Reichsgericht. Bom Land­Von der oberschlesischen Justiz. Der bekannte Fall Dylong

Geldstrafe, wobei es strafmildernd in Betracht gezogen wurde, daß wie folgt charakterisierte: der Beklagte durch die beiden Frauen, die ihm in der Rolle der Lock­spiel gegenüber traten, zu der Aeußerung geradezu provoziert worden sei und das Vorgehen der beiden Frauen nahe an An­stiftung streife. Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Berufung ein, der Kläger , weil ihm die Strafe zu niedrig, der Beklagte, weil ihm dieselbe zu hoch erschien. Die Verhandlung wurde aber zum Zwecke weiterer Beweisaufnahme vertagt.

Was ein preußischer Gendarm sagt, ist wahr. Vor der dritten Straffammer des Landgerichts II als Berufungsinstanz gelangte am Dienstag die Anklagesache gegen den Genossen Otto Beschel aus Groß- Lichterfelde wegen Beleidigung der dortigen Polizei zur Verhandlung. Peschel war beschuldigt, in einer Ver­fammlung zu Groß- Lichterfelde die Polizei durch die Rede­wendung, sie wisse nicht was rechts oder links sei, beleidigt zu haben. Vor dem Schöffengericht hatte der Gendarm Hoppe beschworen, daß Peschel diese Aeußerung gethan habe, während eine Reihe völlig einwands­freier Zeugen befundeten, daß aus dem Munde eines anderen Teilnehmers der Versammlung was dieser auch bestätigte die für beleidigend erachtete Redewendung gefallen sei. Das Schöffen­gericht nahm sonderbarerweise an, daß ein und dieselbe Aeußerung zweimal angewendet sei und verurteilte den Genossen Beschel zu 30 M. Geldstrafe. Die Straffanmer fand das Urteil so korrekt und manfechtbar, daß sie, trotz der Vereidung des eigentlichen Thäters, die Verwerfung der Berufung beschloß.49

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Als Genosse Peschel seiner Zeit auf dem Lichterfelder Amts­bureau bei der Vernehmung wegen dieser Angelegenheit erflärte, er tönne eine Reihe von Zeugen benennen, die bestätigen würden, daß er die erwähnte Redewendung nicht gebraucht habe, meinte der Gemeindebeamte Krüger: Und wenn Sie 200 Zeugen bringen, dem Gendarmen wird doch geglaubt. Der Mann scheint wirklich recht zu haben.

indem er ihm mit einer Stange, mit welcher er sich von neuem bewaffnet hatte, einen furchtbaren Hieb versezte. Der bedauernswerte Batty fonnte nun endlich aus dem Käfig entfernt werden, während ein zweiter Bändiger, Karl Beckmann, in den Käfig eindrang, um den Hals des Bären eine Schlinge warf, ihn aus der Nähe der anderen Tiere, die während der ganzen Scene ruhig ge­blieben waren, entfernte und ihn mit einem Revolver erschoß. Die Vorstellung wurde trotz dieser furchtbaren Episode fortgesetzt, aber vor einem fast leeren Saale, denn die von Panik und Entfegen ge­fast den andern zermalmt hätte. Der unglückliche Batty wurde in packten Zuschauer waren in wilder Flucht davongestürzt, wobei einer

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Kleider aus Holzstoff. Die Boff. 8tg." meldet: Bei dem Ausflug der Teilnehmer an der Jahresversammlung des ober Das Urteil enthält soviel Un fertigteiten, daß es nicht schlesischen Städtetages nach Schloß Neuded zeigte Graf Hendel von aufrecht erhalten werden konnte. Das Urteil läßt zunächst jeden Donnersmard seinen Gästen ein Gewebe, das duftig und zart wie Aufschluß darüber vermissen, ob das Landgericht selbst sich über Battist aussieht, geschmadvolle Muster aufweist und aus Riefern Es ist dies die Grenze zwischen der Behauptung von Thatsachen und der holz hergestellt ist. ein nach patentiertem Celluloid, Kritik resp. dem Ausspruch eines Urteils klar geworden ist. Verfahren hergestellter Stoff aus der bestimmt in die Manufaktur- und Schnittwaren Branche Es sind doch Bedenken möglich, daß unter dem, was die Vor- scheint, instanz als Behauptung von Thatsachen auffaßt, nur all- einschneidende Veränderungen zu bringen. Graf Hendel hat gemeine Urteile zu verstehen sind. Viel bedent in England das Patent zur Herstellung dieses Stoffes für 400 000 m. licher ist die Feststellung des subjektiven That- erworben neben zwei anderen Patenten für die Celluloidfabrikation bestandes. Hier ist nur festgestellt, der Angeklagte und wird nach Ende dieses Monats in seiner Holzstofffabrik Stahl­hätte wissen müssen, daß die von ihm verbreiteten hammer mit der Herstellung dieses neuen Stoffes beginnen. Thatsachen unwahr seien. Diese Feststellung schließt den Ver- Das vorgelegte m Muster stellt einen Kleiderstoff dar, der vor­dacht nicht aus, daß das Landgericht eine bloße Fahrlässig trefflich waschbar waschbar und mindestens ebenso haltbar ist wie teit für ausreichend gehallen hat. Bei der Steuergesetzgebung Nessel- oder sonstiges dünnes Gewebe und das Meter nur ist zwar das Wissen des Angeklagten angenommen worden. Dies 2 Pfennige fostet. Für China werden schon jetzt in England zahl­kann aber das Urteil nicht tragen, zumal bei der exorbitant reiche derartige Stoffe gefertigt, von denen Anzüge hergestellt werden, hohen Strafe- das Landgericht Posen hat wegen Ber - die sich auf 17 Pfennige stellen. Die anderen Patente für Her breitung desselben Flugblattes nur auf 100 Mark Geldstrafe stellung von Seiden- und Bergaminstoffen dienen als Ersatz für Möbel­erkannt noch andere Momente maßgebend gestoffen. Als Beweis, wie vortrefflich die Herstellungsmethode dieser wesen sein müssen. Bedenklich ist die Annahme, daß der Stoffe ist, diene die verbürgte Thatsache, daß man für das Batent, Reichstag , soweit er Geseze beschließt, als Staats- Einrichtung das Graf Hendel für 400 000 M. erwarb, schon jetzt eine Million angesehen worden ist, während eine solche nur in dem bietet. Bestehen der gesetzgeberischen Körperschaft gefunden werden fann. Was endlich die Verächtlichmachung von Anordnungen der Obrigkeit betrifft, so kann das Gefeß nur dann Anwendung finden, wenn es sich um wirklich existierende Anordnungen der Obrigkeit handelt.

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Marktpreise von Berlin am 13. Juni 1899 nach Ermittelungen des fgl. Polizeipräsidiums. D.- Ctr.

1,80 1,20

Weizen * Roggen Gutter- Gerfte Hafer gut

16,30 15,00 Schweinefleisch

1 kg

1,60

15,00 13,90 Kalbfleisch

1,10 1,80 1,

"

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13,10 12,90 Sammelfleisch

1,60 1,-

"

15,60 15,10 Butter

2,40 2,-

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mittel

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15,- 14,50 Gier

60 Stüd

3,60

2,20

14,40 14, Sarpfen

1 kg

4,-

3,32 Aale

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2,80 1,40

6,50

4,10 Bander

2,60 1,20

"

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40,-

25,- Hechte

2,20 1,20

19

"

50,

25,

Barsche

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1,60 0,80

70,

30,-

Schleie

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2,80 1,20

6,

4,- Bleie

1,20 0,80

1kg

1,60

1,20

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gering Richtstroh Heu Erbsen Diesmal er- t) Speisebohnen

inſen

9005

1,20 Strebse per Schock 12,- 2,50 1,-

do. Bauch *) Ermittelt pro Tonne von der Centralftelle der Preuß. Landwirt: schaftskammer Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizeipräsidium für den Doppel- Centner.

Erst am 7. April kam die Sache vor dem Landgerichte Beuthen zum zweitenmale zur Verhandlung. Der Angeklagte wurde wiederum für schuldig erklärt und diesmal zu neun Monaten Ge­fängnis verurteilt. Die Revision des Angeklagten gegen das neue Urteil suchte nachzuweisen, daß in einer Reihe der infriminierten Stellen des Flugblattes feine Thatsachen Brüderlicher Opfermut lag einer Anklage wegen intellektueller behauptet, sondern nur Urteile ausgesprochen seien. Urkundenfälschung zu Grunde, die den Arbeiter Krummer und fannte der 4. Straffenat auf Verwerfung der Revision unter dessen Bruder, den Hausdiener. gestern vor die erste Straffammer folgender Begründung: Die Mängel, an denen das frühere Urteil Rindfletſch, Steul des Landgerichts führte.. Der zweite Angeklagte hatte wegen groben gelitten hat, sind jetzt durchweg beseitigt; irgend ein Rechtsirrtum Unfugs eine Strafe von 8 M. Geldbuße event. vier Tagen Haft ist in dem Urteil nicht zu finden. auferlegt erhalten. Er hatte das Geld nicht übrig, abfizen aber Unser Parteigenosse Dylong wird mit dem Bewußtsein ins wollte er die Strafe auch nicht, da er gerade eine gute Gefängnis gehen, daß dieser Fall wie faum ein zweiter geeignet Stelle inne hatte und auch noch für feine kränkliche alte war, bei der Bevölkerung bedenkliches Kopfschütteln hervorzurufen; Mutter sorgen mußte. Diese Bedenken fielen bei dem ersten man wird im Volfe die in Oberschlesien zum Teil ergangenen Urteile Angeklagten weg, da er stellenlos war und nichts zu vernicht verstehen, und niemals für gerechtfertigt erachten. säumen hatte. Er trat daher furz entschlossen eines Tages die Strafe für seinen Bruder unter dessen Namen an und sein Opfer­mut hätte wahrscheinlich triumphiert, wenn nicht ein unvermuteter Zwischenfall eingetreten wäre. Während der Stellvertreter schon in Haft saß, erhielt der zweite Angeklagte die polizeiliche Aufforderung, die Geldstrafe unverzüglich zu bezahlen oder aber sofort die Haft­Strafe anzutreten. Der Angeklagte brachte nun mit aller Mühe das Geld zusammen und schickte es gerade an dem Tage ein, an welchem fein Stellvertreter wieder aus der Haft entlassen wurde. So kam die Sache ans Tageslicht. Mit Rücksicht auf die edlen Motive, aus denen der erste Angeklagte gehandelt, verurteilte diesen der Gerichts­hof nur zu 10 M. Geldstrafe; der Bruder wurde freigesprochen, da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, daß er zu diesem Quiproquo angestiftet hatte.

Dermischtes.

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) Kleinhandelspreise. Produktenmarkt vom 14. Juni. Die Preise für Weizen schlossen 25 bis 50 Pf. höher als gestern, die für Roggen stiegen anfangs um 1 M., doch fiel der Preis bald wieder auf die gefirige Höhe. Mehl auf Lieferung 5-10 Bf. teurer. Rüböl stieg um 10-20 Pf. im Wert. Spiritus war mehrfach in Deckung beordert und zog 30-40 Pf. an, schwächte aber nach Befriedigung der Kauflust wieder um 20 Pf. ab. Spiritus loco ohne daß mit 70 m. Abgabe ist heute von den Kursmaklern mit 40,50 M. gehandelt worden. Startoffelstärte und Mehl Juni- Lieferung 20,20 m.

Frommes Denunziantentum. Der Frff. Beitung" wird be­richtet: Wegen der Aufführung von Max Halbes" Jugend" hatte Berlins Getreide: und Mehlzufuhren zu Wasser vom ich eine Anzahl hiesiger Ratholiten beschwerdeführend an das Ministerium gewendet, das jedoch der Beschwerde feine Folge gab. 13. Juni mittags bis 14. Juni mittags betrugen 90 To. Weizen, 130 To. unmehr ist die Beschwerde erneuert worden und beim erzbischöf- Roggen, 368 To. Hafer, 159 To. Gerste, 15 To. Erbsen, 120 To. Wais. Städtischer Schlachtviehmarkt. Es standen zum Verkauf: lichen Ordinariat in Freiburg die Klage über die Mannheimer 279 Rinder, 2512 Stälber, 2295 Schafe, 8747 Schweine. Bom Rinderauftrieb Der Kälberhandel Theaterleitung wegen Berunglimpfung der katholischen Religion und blieben etwa 70 Stück nicht passende Ware unverkauft. Aufführung eines angeblich von Grund aus unsittlichen Stückes er- gestaltete sich langfam. Bei den Schafen wurden etwa zwei Drittel des hoben worden. Das erzbischöfliche Ordinariat hat sich des Falles Auftriebs abgesetzt. Der Schweinemarkt verlief ziemlich glatt und wird angenommen und an das Ministerium eine Beschwerde wegen der voraussichtlich geräumt; zum Schluß verflaute der Handel. Fette Ware Aufnahme von Mar Halbes" Jugend" in den Mannheimer Spiel- blieb vernachlässigt. plan gerichtet. Der Intendant Dr. Baffermann ist soeben zum Gegenbericht vom Ministerium aufgefordert worden.

Ein Rauversuch, der jedes erklärlichen Beweggrundes ent behrte, beschäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts I . Aus der Untersuchungshaft wurde der Maurer Friedrich Müller Gefaßter Defraudant. Der aus Mühlhausen i. Th. nach vorgeführt, ein bisher völlig unbescholtener Mann. Er legte ein Unterschlagung von 11 000 m. Postgeldern vor einiger Zeit flüchtig offenes Geständnis ab. Er sei im April d. J. von feiner Heimat gewordene Posthilfebote Wilhelm Morgenroth ist in London ergriffen Genthin nach Berlin gekommen, um hier in seinem Gewerbe Arbeit und mit dem Dampfer Peregine" in Hamburg angekommen. Der zu suchen. Er habe auch bereits am ersten Tage seiner Ankunft Defraudant, der seinerzeit über Holland nach England entfam, führte Arbeit gefunden. Am ersten Sonnabend, am 15. April, habe von der unterschlagenen Summe noch 9000 m. bei sich. Er ist nach er für zwei und einen halben Tag seinen Lohn mit Mülhausen weitergeschafft worden. 12 M. ausbezahlt erhalten. In zufriedener Stimmung sei Wegen Mordes wurden, wie man aus Schneidemühl

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde wird Dienstags, Donnerstags und Freitags abends von 7 bis 8 Uhr abgehalten. 99. K. F. 1. Das Wort enthält in dem Zusammenhang keine Be­leidigung, 2. 370

.. 1870. Es sind Einwohner und nicht Mieter.

Witterungsübersicht vom 14. Juni 1899, morgens 8 Uhr.

Stationen

Barometer

ftand mm

7589

Wind

richtung

Windstärke

Wetter

2 bedeckt

Zemp. n. G.

5°.= R.

Stationen

Barometer­

Wind

richtung

10 paparanda 764 Still

Windstärke

Better

Temp. n. G.

360 Do

er nach Feierabend durch die Straßen geschlendert, um sich Berlin berichtet, der Sattlermeister Paul Gehrte aus Jastrow und dessen anzusehen. Er sei völlig nüchtern gewesen, als er gegen 8 Uhr Ehefrau verhaftet und in das Gerichtsgefängnis in Schneidemühl abends den Grünen Weg paffierte. Hier sei ihm eine ältere Dame eingeliefert. Die Verhafteten vergifteten ihr Kind und nahmen selbst begegnet, die in einer Hand eine Tasche, in der anderen ein Porte- Morphium. Die eingenommene Dosis hatte jedoch nicht den ge­monnaie trug. Beim Anblicke des Portemonnaies sei er plöglich von dem Gedanken gepadt worden: Das mußt Du haben!" Er habe wünschten Erfolg. Gehrte ist 30, feine Ehefrau 38 Jahre alt, den Gedanken nicht wieder los werden können, er sei der Frau ge- Wie and Halberstadt berichtet wird, starb dort Dienstag Swinembe. 753 NO Regen 11 Petersburg folgt, bis sie in ein Haus hineinging. Als sie hier die Treppe mittag plöglich infolge Schlaganfalles während der Sigung des Hamburg Berlin 754 WNW 4 Regen 8 Cort hinaufging, habe er sie eingeholt und die Frage an fie gerichtet, ob Schwurgerichtes, die er als Vorsitzender leitete, Landgerichtsrat iesbaden 7543 45lb. beb. 13 Aberdeen im Hause ein Herr Meier wohne. Die Frau habe sich ihm zugewendet. Freiherr v. Berg, gerade als er den Geschworenen die Rechtsbelehrung München 758NO 3 bedeckt 9 Paris Nun habe er mit den Worten: Was haben Sie da?" nach ihrem erteilte. 2 heiter 11 Portemonnaie gegriffen und es an fich zu reißen gesucht. Die Frau Eine eigenartige Vergiftungserscheinung erregt in Mögel Wetter Prognose für Donnerstag, den 15. Juni 1899. habe es festgehalten und Hilferufe ausgestoßen, worauf er ihr eine tondern ( Nordschleswig) Aufsehen. An der Aue waren zwei Häufer Kühl und vorwiegend trübe, mit geringeren Regenfällen und mäßigen derbe Ohrfeige gegeben und dann die Flucht ergriffen habe. Er sei abgebrannt. Gleich nach dem Brande wurden die Feuerwehrmann- nördlichen Winden. Berliner Wetterbureau. Verantwortlicher Redacteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin .

Wien

756 N

516. bed. 13 765 SO 351b.bed. 17 766 OSO 1heiter 14 762 NNO 316. bed. 11