Seite 4
Die reichsdeutschen
Sonntag, 24. Jänner 1937
Das Oberste Verwaltungsgericht
Von Dr. Egon Schwelb
-
Grenzlermethoden beleuchtet schlaglichtartig ein Vorfall, der sich am vergangenen Sonntag auf sächsischem Gebiet bei Der Erste Präsident des Obersten Verwal- wurde natürlich nicht ein Rechtszustand herbeiSaupsdorf abspielte. Als der Heger Wenzel tungsgerichtes, Dr. Emil Há ch a, hat einmal er- geführt, wonach das Oberste Verwaltungsgericht Klinger aus Thomasdorf, der ein klärt, daß es das Verdienst des liberalen Re- berechtigt wäre, an die Stelle des freien Ermeszum Teil auch auf sächsischem Gebiet liegendes gimes der Deutschen Oesterreichs ist und, solange fens der Verwaltungsbehörde sein eigenes freies Waldrevier zu betreuen hat, sich auf dem Rück der Gedante das Rechtsstaates nicht überlebt ist. Ermessen zu setzen oder die Zweckmäßigkeit der weg von einem Dienstgang befand, wurde er der Stolz dieser geschichtlichen Epoche bleiben erlassenen Entscheidung zu überprüfen, wohl plötzlich von dem reichsdeutschen Finanzorgan wird, daß vor mehr als 60 Jahren ein unabhän- aber wurde das Oberste WerwalNa angehalten und nach dem Grenzausweis giges Verwaltungstribunal errichtet worden ist, tungsgericht dadurch zuständig, befragt. Während Klinger, der allen Grenzorga mit der Aufgabe, den einzelnen Bürger in seinen fe st a ustellen, ob die Ermessensent= nen gut bekannt ist, den Ausweis vorzeigte. Nechten gegen gefezwidrige Afte der Verwal- scheidung nicht an einer Gesez. schoß der Finanzer plöblich den tungsbehörden zu schüßen. Das Rechts- und Kul- widrigkeit oder an einem ive Jagdhund des Segers nieder. turgut, welches die Tschechoslowakische Republit fentlichen Verfahrensmangelleis der ruhig neben seinem Herrn durch die Rezeption des österreichischen Verwal- be t. Nach heutigem Recht ist das Oberste Versaß. Dann ergriff Maß den e- tungsgerichtshofsgesetzes übernommen hat, ist von waltungsgericht und dies ist eine wertvolle ger am Arm und forderte ihn den leitenden Richtern des tschechoslowatischen Errungenschaft tompetent, zuent mit groben Worten auf, un Verwaltungsgerichtes mit Pantučet und scheiden, obbie Verwaltungsbe verzüglich mit nach Saupsdorf , dann Hách a an der Spize gewissenhaft verival- hörde nicht den Rahmen gefprengt zu kommen. ter, bewahrt und gemehrt worden. Es ist gewiß hat, innerhalb beffen fich thr Falls er nicht gutwillig folge, fchieße er ihn feine lebertreibung, wenn wir darauf hinweisen, freies Grmeffen bewegen foll, ob ebenso nieder wie den Hund. daß die Gristenz und die Qualität des tschecho- sie nichtjene Grenzen überschrit slowakischen Obersten Verwaltungsgerichtes einen ten hat, welche die Gesamtinten der wertvollsten Bestände der tschechoslowakischen tiondes Gefeßes und das Wesen Rechtskultur darstellt. An einem so tost- der Sache ihr sehen und ob sich die baren und wertvollen Bauwerte Behörde bei ihrer Entscheidung dürfen Umbauten und Zubauten nicht von anderen Rücksichten lei nur mit ganz besonderer Vorsicht ten ließ als von jenen, die der se und um sicht, Niederreißungen jeglichen Vorschrift entsprechen. nur in Fällen äußerster Notwen- Durch die Vorlage soll nun der Stand, wie digkeit vorgenommen werden. er vor dem 2. November 1918 war, wieder herWenn wir den Regierungsentwurf eines Gefeßes gestellt werden. Im Gegensaß zu dem, was Mänüber das Oberste Verwaltungsgericht beurteilen ner wie Pražát, Pantu čet und ich a wollen, den die Regierung in der vergangenen gelehrt, durchgesetzt und praktiziert baben, soll der Woche dem Abgeordnetenhaus vorgelegt hat, so Stonstruktionsfehler des alten Gesetzes wieder einmüssen wir von dieser Grundtatsache der Beur- geführt werden. Dagegen muß auf das teilung des ganzen Problemes ausgeben. entschiedenste protestiert werden. Neben diesem grundsäßlichen Hinweis sei auch noch bemerkt, daß von dieser Bestimmung keinerlei Entlastung des Gerichtes zu erwarten iſt.
Klinger blieb nichts übrig, als sich der Gewalt zu fügen. Beim Saupsdorfer Gemeindeamt angelangt, wurde dem Finanzer von seinen Kollegen bedeutet, daß er mit der Verhaftung Klingers einen Uebergriff begangen habe. Trotzdem hielt es der Finanzer nicht für notwendig, sich bei Klinger wegen seines merkwürdigen Vorgehens zu entschuldigen. Klinger mußte sofort wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Für den erschosses nen Jagdhund meldete er einen Schadenersatzanspruch von 100 Reichsmart an.
Sozialdemokratischer Vertrauensmann tödlich verunglückt In Kallich, im Bezirke Komotau , ist Genosse Ernst BI um vom elektrischen Strom getötet worden. Er war damit beschäftigt, die Lichtlei tung von den Schneemassen zu reinigen, und mußte im Transformatorenhaus den Strom ausschalten. Dabei fan er in den Stromkreis und wurde getötet. Die Arbeiterbewegung des Erzgebirges verliert in ihm einen treuen, aufrechten Verfechter der sozialistischen Idee, dem ein dauerndes, ehrendes Gedenken gewahrt bleiben wird.
an
Die Existenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Ueberwiegen der bei ihr vorivaltenden technischen und fachlichen Momente haben es verhindert, daß die Einrichtung so populär geworden ist, wie sie es verdiente, woraus dann weiter folgt, daß das Interesse der Oeffentlichkeit an diesen Fragen nicht allzugroß ist.
Von der Kompetenz des Obersten Verwaltungsgerichtes sollen in Zukunft Streitigkeiten über öffentliche Abgaben und Kostenersatz ausgenommen sein, wenn der Wert des Streitgegen standes den Betrag von Kč 500.- zweifellos nicht übersteigt. Wir verkennen nicht, daß es un angemessen ist, wenn ein Senat von mehreren hochqualifizierten und vielbeschäftigten Richtern verhalten wird, sich mit Sachen ganz geringen Streitwertes zu beschäftigen. Den steht aber gegenüber, daß es doch sehr bedenklich ist, Fragen wegen ihres geringen Geldivertes und aur wegen ihres geringen Geldwertes der Ueberprüfung durch das Oberste Verwaltungsgericht zu entziehen. Wenn jemand in einer Sache, deren Geldwert Kč 500.- nicht über
Eine Reform des Obersten Verwaltungsgerichtes ist notwendig, weil seine Ueberlastung den praktischen Wert seiner Tätigkeit immer mehr herabmindert. Der vorliegende Entwurf ist be strebt, durch direkte und indirekte Mittel eine Entlastung des Gerichtes herbeizuführen. Die Entlastung soll durch eine Einschränkung der Kompetenz, durch Verteuerung des Verfahrens, Die Neue Erziehung behandelt in der eben er durch organisatorische Aenderungen im Gefuge schienenen Jännerfolge in einer bleibe ausgeseiane- des Gerichtes( 3. B. Einführung von Hilfsrefeter Beiträge aktuelle Erziehungs- und Bildungsfra renten) und durch eine verschärfte Bindung der gen. Prof. Dr. Kohler richtet an den Abg. Prof. Verwaltungsbehörden an die Nechtsanjicht des Wiacek in einem offenen Briefe Worte zur Kritit Obersten Verwaltungsgerichtes herbeigeführt steigt, eine mit hohen Sosten verbundene Verwalunserer Mittelschule. Direktor werden. Paul Fürstenau nimmt in eingehender Weise Stel tungsgerichtsbeschwerde überreicht, so führen ihn Tung zum Problem Weltanschauung und Die erweiterte Bindung der Abgewichtige Gründe dazu, die beweisen, daß das Erziehung. Abg. Wenzel Jatsch bespricht die ministrativbehörden an die Nechts- wirkliche Interesse an der autoritativen Lösung Bedeutung der nationalen Befriedung ansicht des Obersten Verwaltungsgerichtes wird für die Tschechoslowakei . Die Stel im§ 13, Abs. 4 des Entwurfes derart geplant, lung des Obmannes des Deutschen Lehrerbundes zur daß Nechtssätze, die ein erweiterter neungliedriger Wehrerziehung wird mit den Tatsachen Senat des Obersten Verwaltungsgerichtes beim ,, neuen" Deutschland verglichen. In einer gros schließt, im Amtsblatte lundgemacht werden, unit Ben Reihe von Notizen und kurzen Auffäßen wird der Folge, daß die derart publizierten Rechtsdie Gehaltsfrage der Lehrer und Staatsangestellten, die Roform des faufmännischen Schulivesens, das grundsäße für die Verwaltungsbehörden verbindnationalsozialistische Schulleben, französische, engli- lich sind. Damit diese Bestimmung nicht zu einer sche u. a. Bildungsprobleme behandelt. Die Nummer Versteinerung und Verknöcherung der Rechtsents ist sehr umfangreich und wertvoll. Die Neue Er- wicklung führt, ist vorgesehen, daß der Erste Brä- Gegen den Ausschluß wegen der Geringziehung erscheint jährlich 10mal und fostet jährlich ſident des Obersten Verwaltungsgerichtes berech- fügigkeit des Betrages ergeben sich auch Bedenken nur 15 Kč. Sie sollte in keiner Lehrerbücherei feh- tigt und über begründeten, mit Zustimmung der vom verfassungsrechtlichen Standpunkte. len. Bestellungen in der Verwaltung der Neuen Er- Negierung gestellten Antrag eines Ministeriums ziehung, Aussia, Herrengasse 3. verpflichtet ist, eine derartige Frage auch zu wies derholten Malen dem eriveiterten Senat zu neuerlicher Ertvägung vorzulegen. Mit Zweibrittelmehrheit kann der Senat von einem publizierten
Vom Rundfunk
Empfehlenswertes aus den Programmen:
22.20: Tanamusik. Sender II: 7.80: Calon
-
Rechtssake abgehen.
der Frage für den Beschwerdeführer oder eine Personenmehrheit, der er angehört, von weitaus größerer Bedeutung ist, als sie der Geldbetrag repräsentiert. Man muß auch bedenken, daß öf fentliche Abgaben wiederkehrende Leistungen sind und daß, wenn auch die einzelne Leistung Kč 500.- nicht übersteigt, auch der reine Gelewert viel höher sein kann, als der Streitgegenstand des einzelnen Falles anzeigt.
Nr. 21
Wowow
,, Das sind Eure neuen Götzen, bei denen Ihr christliche Kultur lernen könnt!"
-
telte Volksschichten bis weit in die Kreise des Mittelstandes, fleine Unternehmungen, Vereine, Körperschaften, kleine Gemeinden, sicherlich oft nicht aufbringen werden. Nach§ 47 der Vorlage gelten zivar die im Vorjahre verschärften Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Armenrecht auch im Verfahren vor dem Obersten Verwaltungsgerichte. Diese Bestimmung garantiert jedoch weiten Schichten bedürftiger Personenkreise keineswegs die Anrufung des Obersten Verwaltungsgerichtes, zumal da Personenvereinigungen und juristische Personen niemals Anspruch auf Verleihung des Armenrechtes haben.
§ 47, Abs. 4, enthält übrigens die merkivürdige Bestimmung, daß das Gesuch um das Armenrecht binnen 15 Tagen vom Tage der H e r= ausgabe der Entscheidung oder Verfügung überreicht werden muß, gegen die die Beschwerde an das Oberste Verwaltungsgericht überreicht werden kann. Wenn wir diese Bestimmung richtig verstehen, so muß die arme Partei auf die Ents scheidung, die sie anfechten will, bereits binnen 15 Tagen nach deren Erlassung reagieren, während der bemittelten Partei eine Beschwerdefrist von 60 Tagen, gerechnet vom Tage der Zustellung, zur Verfügung steht. Merkwürdig ist auch die BeStimmung, daß eine solche Entscheidung" eine Belehrung über die Bedingungen des Armenrechtes enthalten muß. Das wird wohl zur Folge haben, daß zwar niemand über das Necht der Anrufung des Obersten Verwaltungsgerichtes, aber jedermann, auch der Bemittelte, über die Bedingungen zu Erlangung des Armenrechtes von der Verwaltungsbehörde belehrt werden muß.
Wir konnten im Vorstehenden nur einige der wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes hervorheben, da eine detaillierte Kritik naturgemäß den Rahmen einer Tageszeitung überschreitet.
( AP.) Führende spanische Katholiken, unter ihnen Osorio y Gallardo, der spanische Gesandte in Brüssel , ferner Leocadio o bo, der Vikar der Gemeinde San Grines in Madrid , Prof. Garcia Gallego, der Im Enttvurfe ist zwar vorgesehen, daß das Kanonikus von Segovia , Iosé Gallego 3 Oberste Verwaltungsgericht nach einem besonde- Nocaful, der Kanonikus der Kathedrale von en Verfahren eine an sich wegen der Gering Granada , José Bergamin , der Direkfügigkeit des Betrages unzulässige Beschwerde tor der katholischen Zeitschrift Cruz y Nava" ausnahmsweise zuläßt. Wir glauben, daß diese sowie die katholischen Schriftsteller Carnes und Bestimmung die Bedenken, die wir erhoben haben, José Maria Semprum haben einen Aufruf an nicht voll entkräftet und überdies selbst wieder die die Katholiken der Welt erlassen, in dem es u. a. Quelle für eine neue mindestens manipulative heißt: Belastung des Gerichtes wird. ..Welch gewaltige Verantwortung tragen In den Motiven wird darauf hingewiesen, die, die diesen Bruderkampf heraufbefchworen, schwerden an das Oberste Verwaltungsgericht ein
"
Wenn die Behörden einen derartig vubliMontag zierten Rechtsfat nicht respektieren und die ParBrag, Sender I: 7.00: Salonorchesterkonzert. tei genötigt ist. Nechtshilfe beim Obersten Ver10.05: Deutsche Preffe. 11.35: Klassische Vorspiele. waltungsgericht in Anspruch zu nehmen, so fann 12.10: Unterhaltungskonzert. 13.80: Arbeitsmarkt. das Oberste Verwaltungsgericht nach dem vorge17.35: Violinkonzert 18.10: Deutsche Sendung: schlagenen Wortlaut des§ 40 des Gefeßes die daß die Stempelgebühren, welche bisher von Bes ohne an die Gebote des Gewissens und die FordeKaltofen: Kind 18.20: Feiertag: Suite, 18.35: Prof. Geßner: Die Verwaltungsbehörde verurteilen, dem erfolgrei- gehoben werden, den Aufwand, den der Staat für rungen des Gesetzes zu denken. Ist es möglich, soziale Arbeit des deutschen Kulturverbandes. 18.45: chen Beschwerdeführer die mit der Ueberreichung das Oberste Verwaltungsgericht verausgabt, nur daß es, nach zwanzig Jahrhunderten chriftlicher Deutsche Presse. 21.00: Rundfunforchesterkonzert. der Beschwerde verbundenen Kosten zu ersehen. in unverhältnismäßig geringem Maße decken. Geschichte, Menschen geben kann, die sich KathoDiese Neuerungen sind von technischen Dem ist zu erwidern, daß die Verwaltungs- liken nennen und dennoch in folcher Weise ihre orchesterkonzert. 14.20: Deutsche Sendung: Uraidil: Einwendungen gegen die Detailregelung abge- gerichtsbarkeit zu den vornehmsten rechtskulturel elementarischen Pflichten Adalbert Stifters Humanität. 14.35: Schallplatten. vergessen? A u 8 sehen ebenso zu begrüßen, wie die meisten der len Aufgaben des Staates gehört. Ihre Kosten Gründen driftlicher Ethik schen 14.50: Deutsche Presse. 18.10: Konzert. Brünn : 17.40: Deutsche Sendung: Dr. Werner: Die Frau vorgeschlagenen organisatorischen und verfahrens- find daher grundsätzlich vom Staate als Gesamtund das Problem der Liebe. 19.10: Französisch rechtlichen Aenderungen. heit, nicht von den zufälligen Parteien des Pro- wir uns veranlaßt, mit der ganzen Kraft unferer Kurs. Presburg: 20.30: Hebräische Melodien. Dagegen bestehen gegen die von der Vorlage zesses zu tragen. Es tann darum nicht Aufgabe Neberzeugung gegen einen so verabscheuungs21.00: Jubiläums- Orchesterkonzert. Kaschau : beabsichtigten Einengungen der Komber Gesetzgebung sein, eine finanzielle Autarkie würdigen Vorgang zu protestieren, wie 12.05: Opernduette. 15.00; Beethoven : Klavier petenz des Obersten Berwaltungsgerichtes und des Betriebes des Obersten Verivaltungsgerichtes das Bombardement unferes gesonate. 15.80: Rundfunkorchesterkonzert. Mähr. Die Verteuerung des Verfahrens zu erzielen. Es entspricht der Natur der Sache, Ostrau : 18.10: Deutsche Sendung: Arbeiterfunt: gewichtige Bedenken. Nach dem ursprünglichen baß bei einem außerordentlichen Tribunal, wel iebten Madrid , das sich in letzter Zeit Wortlaute des Verwaltungsgerichtshofgefeßes von ches Gesetzwidrigkeiten höchster administrativer tagaus tagein wiederholt. Madrid ist verwüstet 1875 waren Angelegenheiten, in denen und in- Instanzen, beheben foll, ein Mißverhältnis zwi- durch a u 3 1 än difche Bomben, umſtollt soweit die Verwaltungsbehörden nach freiem Er- schen Einnahmen und Ausgaben besteht. Dabei von einer tolonialen Armee, in sciPrag, Sender I: 7.00: Morgenmufit. 10.15: messen vorzugehen berechtigt find, von der Bus soll nicht in Abrebe gestellt werden, daß die bis- nem Innersten getroffen durch das Maffaker seiDeutsche Sendung: Für die Frau. 10.30: Overetten- ständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausges herige Stempelgebühr( 5 Kč pro Bogen) in vies gefänge. 11.05: Rundfunk für die deutschen Schulen. schlossen. Der berühmte tschechische Staatsrechte len Fällen unangemessen niedrig ist. Dem tann ner Frauen und Kinder. Kirchen und Spitäler, 12.10 Opernarien. 15.00: Orchestertonzert FOR. lehrer Siti Prasát hat schon 1875 dargelegt, aber nicht durch eine lineare Erhöhung auf Schulen und Fabriken, ganze Stadtviertel, wer17.80: Stonzert der Schweizer Violacellistin Schein. 18.10: Deutsche Sendung: Horner: Wirtschaftliches daß diese Bestimmung einen Konstruktions- das 8wölffache resp. Vierundawan den erbarmungslos dem Erdboden gleichgemacht. Relief. 18.20: Heimische Stomponisten. 18,85: Deuts mangel des Gesetzes darstellt, weil dadurch die a igfa che abgeholfen werden. Nach dem Ent- Hunderte von unschuldigen Opfern werden unter scher Kulturbericht vom Tage. Senber II: 7.80: Frage der Kompetenz mit der Frage des Meri- wurfe soll die Beschwerde mit Kč 60.- für den Trümmern begraben. Die Feder sträubt sich, Bobuläres Konzert. 14.15: Deutsche Sendung: Dr. tums vermischt wird und dieser Konstruktions- ie den Bogen gestempelt werden. Und wenn, dieses furchtbare Bild wiederzugeben, und der Goldschmidt: Geistferne Bolitit. 14.80: Schallplat, fehler hat, wie Hácha feſtſtellt, durch fast ein hal- was zur Rechtsverfolgung gerade mit Nücksicht ten. 14.50: Deutsche Presse. 18.00: Salonquartett. bes Jahrhundert den von Pražát vorhergesehenen auf die Gründlichkeit und das hohe Niveau der Atem stockt vor dieser noch schrecklicheren und Brünn : 17.40: Deutsche Sendung: Arbeiterfunt: ungünstigen Einfluß auf die Judikatur des Ge- vertaltungsgerichtlichen Jubitatur zum Zwede traurigeren Wirklichkeit. Vor Gott und der GeSozialinformationen, Jurda: Probleme der Sozial- richtshofes ausgeübt. Darum hat Pantu čet, der allseitigen Beleuchtung der Sache in wichtis fchichte erheben wir daher unfere Stimme, um geversicherung. 18.85: Arbeitsmarkt. 20.55: Rund der Verfasser des Gesetzes vom 8. November 1918 geren Sachen oft notwendig bleiben wird, der An- genüber allen Mächten der Erde unseren Abscheu funforchesterkonzert. Bretburg: 17.40: Schubert: Sonate A- dur.. Stafdjau: 11.05: Papuläres Non- über das tschechoslowakische Oberste Verwaltungs- trag auf Anberaumung einer Verhandlung vor
Berner: Erinnerungen an die Arbeiterbewegung in
der alten Monarchie, 19.25: Leichte Musik.
-
Dienstag
aert. 12.05: Opernarien. 17.80: Slowakische Bolts- gericht und dessen erster Chef, die Bestimmung dem Obersten Verwaltungsgericht gestellt wird, so vor diesen Verbrechen auszudrücken. Wir glaulieder. Mähr. Oftrau: 17.80: Geigenkonzert. über den Ausschluß der Ermessenssachen aus dem beträgt die Gebühr gar Kč 120.- für einen ben aufrichtig, daß alle Menschen guten Willens 18.10: Deutsche Sendung: Landwirtschaft. . Verwaltungsgerichtshofgeseze gestrichen. Dadurch| Bogen. Das sind Beträge, welche minderbemits sich auf unserer Seite befinden."