Wucherer und preußische Offiziere.
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Sonnabend, 24. Juni 1899.
Brunnen Kommunales. geschaffen, die mit der städtische t Wasserleitung in Verbindung stehen? Daß das ohne Die Gewerbe- Deputation des Magistrats bewilligte in ihrer Unzuträglichkeiten möglich ist, lehren die aus der städtischen WasserEin umfangreicher Wucherprozeß, der wieder einmal Sigung am Mittwoch mehreren hiesigen Handwerksgesellen usw. aus leitung gespeisten Freibrunnen für Schiffer", die im Cholerajahr zeigte, mit welchem Leichtsinn sich junge Offiziere oft in verhängnis- dem Heyse'schen Stiftungsfonds Beihilfen von je 100-150 m. zum 1892 in verschiedenen Gegenden der Stadt in der Nähe der öffentbolle Geldgeschäfte einlassen, beschäftigte gestern die 7. Straffammer Besuche der Tagesklasse der Berliner Handwerkerschule. lichen Wasserläufe angelegt wurden. Man möchte beinahe sagen, daß die hiesigen Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Die Deputation hatte bekanntlich vor einigen Monaten beim städtische Verwaltung sich die Beschaffung von Trinkwasser für die Voigt. Aus der Untersuchungshaft wurde der frühere Schumann Magistrat die Errichtung einer Betriebs- Krankenkasse für Straßenpaffanten weniger angelegen sein läßt als die Fürsorge Ernst Carl Gustav Rüß vorgeführt, um sich wegen Wuchers, die in städtischen Diensten oder Betrieben beschäftigten ver- für das Trinkbedürfnis der Tiere. Eine ausreichende Urkundenfälschung und Erpressung zu verantworten. ficherungspflichtigen Personen beantragt. Der Magistrat war diesem Fürsorge auch für die durftigen Menschen ist heute noch ein frommer Die Auflage vertrat Staatsanwalt Follmann, die Vertheidigung Antrage nicht beigetreten, hatte vielmehr beschlossen, zunächst bei den Wunsch, namentlich sucht man an den Straßenbrunnen führte Rechtsanwalt Wronker. Der Angeklagte hat nach seinem verschiedenen städtischen Betriebsverwaltungen Umfrage zu halten, auch vergeblich nach Trinkbechern. Wenn die städtische Ausscheiden aus der Schuhmannschaft seit Jahren Geldgeschäfte ver- wie diese sich einer solchen Krankenkasse gegenüber stellen würden. Verwaltung etwa fürchtet, daß mit solchen Bechern Unfug getrieben mittelt und zwar auf Grund von Annoncen, in welchen er sich er- wie der Referent, Magistrats- Assessor Hamburger, berichtete, sei werden würde, so läßt sich dem leicht abhelfen. Man bringe außen bot, Offizieren und Personen höheren Standes" Darlehne die Umfrage in einem für die Gründung der Kasse günstigen an den Trinkhallen eine mit der städtischen Wasserleitung durch bis zur Höhe von 30 000 M. zu gewähren. Er soll eine Sinne ausgefallen; einige Bedenken, die indes nicht erheblicher ein besonderes Rohr in Verbindung stehende Wasserentnahmeganz bedeutende Kundschaft gehabt haben, obgleich er selbst kein Natur waren, hätte nur die Verwaltung der städtischen stelle an, deren Hahn von innen eventuell abgestellt werden kann, Geld besaß; er ſtand mit Geldleuten, insbesondere mit einem Herrn Gaswerke erhoben. Die Stadtverordneten- Versammlung würde sich und überweise der in der Trinkhalle angestellten Verkäuferin Moldenhauer in Verbindung und wurde von diesen in die Lage ge- in ihrer nächsten Sizung mit der Angelegenheit beschäftigen und es gegen eine ihr von der Stadt zu gewährende kleine Vergütung einen bracht, die Darlehusnehmer zu befriedigen, selbst wenn es sich um sei zu hoffen, daß die Kasse in kürzester Zeit ins Leben treten Becher, der jedem darum Bittenden herausgegeben wird und recht hohe Summen handelte. Echon vor Jahren soll er einmal werde. wieder abzuliefern ist. Schon jetzt kann man beobachten, daß Kinder, einen großen Coup mit einem Grafen von Winterhagen ge- Bei der Städtischen höheren Webeschule" wird aufburschen und selbst unbemittelte Erwachsene, z. B. Arbeitermacht haben, von dem er Wechsel in Höhe von 80 000 M. in Händen ein„ Spuljunge" beschäftigt, welcher ein Jahresgehalt von 320 W. frauen, die ihrem Manne das Mittagbrot nach der Arbeitsstelle gehabt haben soll. Zur Anklage stand dieser Fall, der noch aus der bezieht, das in monatlichen Raten zur Auszahlung gelangt. Besagter tragen, manchmal an eine Trinkhalle herantreten und um einen Zeit vor Erlaß des neuen Wuchergeſehes stammt, nicht, er wurde Spuljunge" hatte das Unglück, einige Tage zu erkranten. Da er Gratistrunk aus der Wasserleitung bitten, der ihnen denn auch von von der Auflagebehörde nur zur Illustration herangezogen. während seiner Krankheit aus einer Krantentaffe Krankengeld erhielt, den Verkäuferinnen zwar sehr gegen ihre Dienſtvorschrift, aber Als Belastungszeugen traten gestern eine ganze Reihe von veranlaßte der Direktor der Schule, eine principielle Entscheidung aus einer menschenfreundlichen Gesinnung heraus, die nur zu loben ehemaligen Offizieren auf, die int Jahre 1897 darüber herbeizuführen, ob in diesem und ähnlichen Fällen Lohn ist meist bereitwilligst gewährt wird. auf einige Beit nach Berlin zur Central Turnanstalt abzüge in Höhe des empfangenen Krankengeldes zulässig seien. In oder auf die Kriegsakademie kommandiert hier aus den einem Gutachten hatte der Stadtsyndikus Weise sich für die ZulässigRevolutionäres- antirevolutionäres. Auch in unserm Vorort verschiedensten Gründen in Geldverlegenheit gerieten und dann keit solcher Lohnabzüge ausgesprochen. Die Gewerbe- Deputation Bankow hält man es für ein staatsrettendes Prinzip, der socialauf Grund der Annoncen des Angeklagten mit diesem in nahm einen anderen Standpunkt ein und beschloß: Der Lohn ist demokratischen Arbeiterschaft den harmlosen Teil ihrer LebensVerbindung traten, die mehreren von ihnen die Uniform geneben dem Krankengelde unverkürzt auszuzahlen. äußerungen nach Möglichkeit zu erschweren. Als die Maifeier kostet hat. Es handelte sich dabei zumeist nicht um eine wirkliche Die hiesige Zahnkünstler- Innung" besitzt eine Fach- herangerückt war, machte der Landrat des Kreises NiederNotlage, sondern um Luxusausgaben, Flüssigmachung von schule, welche ihren Unterricht in einem städtischen Schullokale erteilt. barnim auf seine Weise mobil. Es ging vielfach nicht gut an, Geldmitteln zur Teilnahme an Liebesmahlen, zum Ankauf Die Gewerbe- Deputation hat sich die Bestätigung des Unterrichts- eine Art der Feier, bei welcher nach preußischem Ordningsdogma von Pferden u. dergl. und in leichtsinnigster Weise sind die nach planes dieser Schule vorbehalten. Zu den Lehrgegenständen der aufreizend gewirkt werden konnte, unmöglich zu machen, und der Darstellung der Regierungsvertreter im Reichstage so besonders Schule gehört auch der Unterricht im Plombieren der Zähne; dieser so fonnten denn Versammlungen, in denen die fittlich veranlagten Leute darauf eingegangen, dem Angeklagten ganz Unterricht wird indes nicht im Schullofale, sondern in der Wohnung Arbeiterschaft über die die Notwendigkeit der Beseitigung der Horrible Zinsen zu zahlen und sich nebenbei durch Ausstellung von des Lehrers für die die Schule besuchenden Gehilfen erteilt. Infolge heutigen Zustände aufgeklärt werden konnte, immerhin an manchen Ehrenscheinen ganz in feine Hände zu geben. Als Beispiel des auf Konkurrenzneid basierenden Krieges, welcher seit langem Orten stattfinden. Kein Bolt ist weniger zu Ordnungswidrigkeiten kann ein Fall dienen, in welchem ein damals altiver Offizier zwischen Bahnärzten und Zahnkünstlern( Dentisten) entbrannt ist, sab geneigt als das deutsche, was sich sowohl an dem ruhigen Verlauf mehrmals für ein auf drei Monate gegebenes Darlehn von 600 M. fich die Wirtschaftliche Vereinigung der Berliner Zahnärzte" ver- seiner Versammlungen zu erkennen giebt, als auch daran, daß die Wechsel über je 1000 m. ausstellen mußte. Daneben mußte er noch anlaßt, der städtischen Behörde ein Gesuch zu unterbreiten, welches Arbeiter am 1. Mai aus sich selber heraus die Wirkung des etwa einen Ehrenschein ausstellen. Als er sich über das kloßige" Damno dahin ging, den Plombier- Unterricht aus dem Lehrplan der Fach- doch empfangenen revolutionären Giftes durch das wirksamste beklagte, antwortete ihm der Angeklagte:" Ja das hilft nichts schule zu streichen", weil dadurch die Kurpfuscherei nur gefördert Gegengift von der Welt, nämlich durch Tanzen zu paralisieren Seien Sie froh, andere müssen noch viel mehr würde. Einige Mitglieder der Deputation, u. a. Stadtschulrat suchten. Eine weise Staatsleitung hätte sich dessen gefreut und wäre bezahlen! Ein anderer junger Offizier, der 200 M. brauchte, Dr. Bertram und Geh. Sanitätsrat Dr Becher, am Abend des 1. Mai mit dem beruhigenden Gedanken schlafen geriet in die Hände des Angeklagten. Dieser gab ihm auf einen sprachen sich in einem der Forderung der Zahnärzte günstigen Sinne gegangen, daß ein Volk, das noch an einer Polka seine Freude findet, Wechsel über 300 m. zunächst 120 m. und versprach, weiteres Geld aus. Stadtrat Dr. Straßmann und Stadtverord- nicht an gewaltsamen Umsturz denkt. Anders die staatliche Für noch weiter beizubringen. Das Geld blieb aber aus und als der neter Goldschmidt vertraten den entgegengesetten Stand- forge des Landrats im Kreise Niederbarnim . Gerade der antiDarlehnsnehmer energisch darum bat, wurde der Angeklagte grob punkt. Bürgerdeputierter Tubauer war der Ansicht, daß der revolutionäre Teil der Maifeier wurde in ganz Niederbarnim ver und verlangte sein Geld gegen Rückgabe des Krieg zwischen Zahnärzten und Dentiſten nur aus Konkurrenzneid boten, indem an alle Amtsvorsteher eine Verfügung erging, beileibe Wechsels sofort zurüď. Er meldete alsdann die Ge- geführt werde; es handle sich hier offenbar um denselben Streit, nicht zu dulden, daß am Abend des 1. Mai von proletarischer Seite schäftsverbindung dem Kommandeur des Ange- wie er zwischen Droguisten und Apothekern ebenfalls entbrannt sei. getanzt werde. Die Amtsvorsteher kamen immerhin dieser seltsamen Vertlagten und drohte dem letzteren brieflich, ihn dem General Auch in den handwerksmäßigen Betrieben würden solche Streit fügung nach und schickten ihre Gendarmen in alle Welt, auf daß sie umherKommando zu melden, falls er nicht binnen 24 Stunden fragen nicht ausbleiben, wenn sich das Innungswesen in der Weise spähten, ob doch nicht irgendwo dem Verbot zuwider die Polka in das Geld zurück erhalte. Die Fälle, in denen der Angeklagte weiter entwidle, wie es von den Innungsschwärmern erstrebt ihr Recht träte. Aber so ist mun einmal das störrige Volt. Dem gegen ein Dreimonats- Accept von 650 M. ein Darlehn in Höhe würde. Destreich habe hierfür geradezu klassische Beispiele geliefert. landrätlichen Verbot zum Trotz drängt es sich mit Gewalt zur taftvon 400 M. Hergab. sich aber noch durch Ehrenscheine sichert Von einer Förderung der Kurpfuscherei könne keine Rede sein. vollen Schwächung des revolutionären Gedankens. Das Unerhörte und noch nette Sümmchen für Erfundigungen" berechnete, sind nicht Eine Förderung der Kurpfuscherei sei eher darin wurde von dem allezeit aufmerksamen Gendarmen bemerkt: Jm Saale gar felten. Sehr schlimm ist es emem früheren Offizier er erblicken, wenn man den Dentisten verbieten wolle, die Schüler ihrer des Socialdemokraten Blauroc zu Pankow drehte sich Paar um gangen, der durch die Verbindung mit dem Angeklagten um eine Fachschule durch einen tüchtigen Zahnarzt im Plombieren unterrichten Paar zur Maifeier nach der so sehr beliebten Melodie:" Ist dem reiche Geldheirat gekommen ist. Er hatte für einen Kameraden eine zu lassen. Das Plombieren der Zähne sei den Dentisten auf Grund fein Stuhl da?" Selbstverständlich wurde solches an dem Wirte Bürgschaft übernommen und mußte Geld auftreiben. Der Angeklagte der Gewerbefreiheit gefeßlich gestattet. hat ihn dann mit einem ganzen Rez von Wechseln umsponnen und sollte sich hüten, in die dem Dentisten gesetzlich gewährten Rechte Blaurock legte gegen diese Strafverfügung beim Schöffengericht BeEr erhielt ein auf 13 M. lautendes Strafmandat. Die Gewerbe- Deputation geahndet. ihm gegen Wechsel in Höhe von 7450 M. einen Betrag von nur einzugreifen, und deshalb über das Gesuch der Wirtschaftlichen Ver- rufung ein aus dem Motive, daß er es ernst mit der Maifeier nehme 2400 m. gegeben. Als die Verbindung des jungen Mannes mit einigung der Berliner Zahnärzte" einfach zur Tagesordnung über- und deren revolutionärer Bedeutung, und daß aus diesem Grunde- M. dem Angelagten bekannt wurde, ist eine Verlobung, die der Offizier gehen. Die Deputation beschloß nach weiterer eingehender Dis- les extrêmes se touchent- konform den landrätlichen Intentionen mit einer reichen englischen Dame geschlossen hatte, fluger- fussion, das Gesuch der Wirtschaftlichen Vereinigung" abzulehnen. der unschuldige Teil der Maifeier von ihm untersagt worden sei. weise rüdgängig gemacht worden, er hat dann auch seinen en, erotoion& Wenn die in seinem Saale versammelten Arbeiter und Arbeiterinnen Abschied genommen. Ueberaus traurig ist das Schicksal eines Aus der Magistratssitzung am Freitag. Mit der Bildung sich nun mit Gewalt zu dem harmlosen Vergnügen gedrängt hätten, jungen Technikers, der hier nach Berlin gekommen und in leicht- einer städtischen Deputation für die Blindenpflege beschäftigt so könne er nicht dafür. Das Schöffengericht hielt in seiner gestrigen sinnige Gesellschaft geraten war. Er war dem Angeklagten sich gegenwärtig der Magistrat. Ihr soll auch die Verwendung des Verhandlung den Wirt bei alledem für verantwortlich und ver= 1700 m. schuldig geworden und hatte bei ihm auch seinen Be- von der Witwe Becker gestifteten Kapitals von 730 000. zur urteilte ihn wegen des Tanzens zu zehn Mark und wegen Ueberrechtigungsschein zum einjährigen Dienst versetzt. Als er sein Jahr Gründung eines Blindenasyls unterstehen. Einen Antrag wegen schreitung der Polizeiſtunde zu drei Mark Geldstrafe. Außerdem abdienen wollte, löfte der Vater den Sohn aus und glaubte ihn Heranziehung des städtischen Hydrologen Bieffe zu Untersuchungen wurde Blaurod am gleichen Tage auf das Amtsbureau beschieden, damit schuldenfrei gemacht zu haben. Später stellte sich heraus, im Bereiche der Verwaltung der Kanalisationswerte und wo man ihm mitteilte, daß er laut landrätlicher Verfügung wegen daß der junge Mann bei dem Angeklagten noch 5360 M. Schulden der Rieselfelder hat das Magistratskollegium genehmigt. Der umbotmäßigen Betragens gegen die Gendarmen" hatte. Auch diese bezahlte der Vater, nahm aber dem Angeklagten Magistrat hat beschlossen, zu dem Armenpfleger- Kongreß, Formel wörtlich lautete, statt wie bisher Uhr 12 fortan bereits das feste Versprechen ab, dem Sohne nie wieder Geld zu leihen. der Ende September cr. in Breslau stattfindet, den Vorsitzenden der Uhr 11 sein Lotal schließen müsse. Diese Verfügung hat natürlich Er hat ihm aber doch noch 3000 m. auf Wechsel geliehen. Als der Armendirektion, Stadtrat Münsterberg, und ein von diesem zu be- die Folge, daß sowohl die Berliner als auch die eingesessene ArbeiterWechsel fällig wurde, wandte sich der junge Mann an den An- stimmendes Mitglied der Armendirektion als Vertreter zu ent- fchaft es für ihre Ehrenpflicht erachtet, fortan um so eifriger den getlagten mit der inständigen Bitte um Stundung, da er sich andern- senden.- Parteigenossen Blaurock in seinem gegen die Harmlosigkeit ges falls das Leben nehmen müßte. Die Bitte wurde schroff ab= richteten Streben zu unterstützen. gelehnt und so hat sich denn der junge Mann am 5. Oftober 1898 wirklich erschossen. Der bedauernswerte Vater gab gestern Zur Charakteristik desjenigen Teils der akademischen dem Gerichte die Versicherung, daß der Sohn auch nicht entfernt die Jugend, dem später die Staatsretterei anvertraut wird, ist ein auf den Wechseln stehenden Summen erhalten habe. Auf das Volksfest, das morgen in Schloß Weißenfee ge- Schriftstück, das der Verein deutscher Studenten an die reaktionäre Bezeichnend für das Treiben des Angeklagten ist auch die Thatsache, daß er mit Parteigenoffen des vierten Wahlkreises, in deren Händen die Ver- fürzlich zur Gründung einer Fintenschaft" abgehaltene Studentenfeiert wird, machen wir unsere Leser nochmals aufmerksam. Die Presse gerichtet hat, von einigem Wert. Dieser Verein hat die einigen leichtsinnigen minderjährigen Böglingen einer hiesigen Militär- Presse" in Geschäftsverbindung trat. Einer beluftigungen aller Art, durch Gesangsaufführungen, Schwimmvor- Teßt sucht er in dem erwähnten Schreiben sein Verhalten wie folgt anstaltung liegt, haben sich fleißig bemüht, um durch Volks- versammlung systematisch durch Radaumachen zu vereiteln gewußt. dieser Jünglinge mußte auf ein dreimonatiges Darlehn von 40 M. nicht weniger als 120 M. zurüdzahlen. Die Eltern zweier anderen stellungen, turnerische Spiele, Feuerwerk usw., das Fest interessant zu rechtfertigen: hatten ihre leichtfertigen Söhne mit mehreren tausend Mark bei dem und abwechslungsreich zu gestalten. Wir zweifeln nicht daran, daß" Der Verein Deutscher Studenten ist principiell nicht gegen eine Angeklagten auszulösen, denn die Herren Söhne hatten leichten Herzens ein nach Zehntausenden zählender Besuch die Mühen des Komitees Organisation der Berliner Finkenschaft. Er ist nur in der StudentenEhrenscheine ausgestellt. Der Angeklagte war übrigens lohnen wird. versammlung vom 20. d. Mts. gegen den jüdisch demo in seinen Geschäftsverbindungen gar nicht wählerisch; das be= fratischen Socialwissenschaftlichen Studentens weist die Thatsache, daß gestern auch einige Hausdiener verein aufgetreten. Die Mitglieder diefes Vereins stellten und sogar zwei Schußleute, also ehemalige Berufss genoffen, gegen ihn als Zeugen auftraten. Die Zahl der Straßenbrunnen, die diese Aufschrift tragen, nämlich das fonderbare Verlangen, als Finken betrachtet stellte sich den Belastungen gegenüber als den hilfsbereiten Bieder verschiedene dieser Brunnen mit schlechtem, eventuell gesundheitstigten Forderungen dieses Vereins, die den Zweck hatten, die Der Angeklagte ist zwar in den letzten Jahren erheblich geringer geworden, weil zu werden. Es hatte sogar ein Herr von ihnen die Leitung und zwei andere saßen im Bureau. Lediglich gegen die unberech mann hin, der den jungen Leuten in zuvorkommendster Weise aus schädlichem Wasser inzwischen beseitigt worden sind, aber hier und Finkenschaft ins Schlepptau ihrer antinationalen Bestrebungen, schweren Nöten geholfen habe. In einem Falle ist auf einem im ba kann man der warnenden Aufschrift doch immer noch begegnen. unter dem Vorgeben freiheitlicher Organisation, zu nehmen, richtete Besitze des Angeklagten befindlichen Wechsel plößlich der Name eines Wir haben früher mehrfach darauf hingewiesen, daß ein Teil sich das Auftreten des Vereins Deutfcher Studenten. Giranten erschienen, den dieser nicht selbst geschrieben hatte. Nach des Straßenpublikums sich um die Warnung gar dem Gutachten des Gerichtschemikers Dr. Jeserich und des nicht fümmert, sondern das Wasser der als ungesund gefenn Blödsinn geaichten Studenten zum Teil nicht genehm waren, Also weil die Versammlungsleiter dem auf Bismards Schreibfachverständigen Sekretärs Altrichter hat der Angeklagte diesen zeichneten Brunnen ruhig weiter trinkt. Dahin gehören namentlich mußten die bekannten Radauszenen aufgeführt werden. Namen geschrieben. Staatsanwalt ollmann erachtete jämt- bie zahlreichen Laufburschen, die den Tag über auf der Monate Gefängnis würden die Skandalmacher in ihrer späteren liche 16 zur Auflage stehenden Fälle für voll erwiesen und schilderte Straße liegen müssen, und denen ihr oft recht geringer Ber- Eigenschaft als Staatsanwälte gegen ungebildete Arbeiter beantragen, den Angeklagten als einen der schlimmsten, hartherzigsten Wucherer dienst nur selten gestattet, sich bei großer Hize unterwegs welche sich etwa soweit vergessen hätten, die bekannte Gattung der Berlins , der viele Existenzen auf dem Gewissen und geradezu unglaube Bier, Selterwasser oder Selterwasser oder Milch zu taufen. Diese Jungen liche Zinsen seinen Opfern abgenommen habe. Mildernde Umstände seien können die Warnung gar nicht beachten. Sie sind auf die Straßen- für den Staat besonders nüßlichen Elemente" in ähnlicher Weise zu dem Angeklagten nach seinem ganzen Verhalten nicht zuzubilligen, brunnen angewiesen und müssen das Wasser trinken, ob es ge- vergewaltigen?
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Lokales.
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,, Kein Trinkwasser!"
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da die Wechselfälschung aus ganz niederen Motiven verübt worden sundheitsschädlich ist oder nicht. Wir haben auch in diesem Jahre
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fei. Der Staatsanwalt beantragte wegen der Urkundenfälschung schon wieder verschiedene solche Fälle bemerkt. Als weiteren, sehr hiesige Bandagisten anzugewöhnen suchen. Einer unserer Leser Eine verfängliche Geschäftspraxis sollen sich verschiedene 2 Jahre Zuchthaus, wegen des gewerbsmäßigen Buchers bedenklichen Uebelstand wollen wir diesmal registrieren, daß nach schildert uns seine Erfahrungen in diesem Punkte wie folgt: Der 3 Jahre Gefängnis und wegen der Erpressung 2 Jahre unseren Beobachtungen auch Schulkinder, wenn sie mittags Bandagift X. ist ein Mann von liebenswürdiger Bereitwilligkeit. Gefängnis. Im ganzen brachte der Staatsanwalt eine ander Schule nach Hause gehen, die Straßenbrunnen fleißig unlängst erinnerte ich den Genannten an die Lieferung einer bereits Zuchthausstrafe bon bier Jahren in Antrag, benngen und dabei nicht danach fragen, ob vor dem Genuß vorher bestellten Leibbinde für meine Frau. Herr X. antwortete, er Saneben 1000 Mark Geldstrafe event. noch 100 Tage Buchthaus des Wassers gewarnt wird oder nicht. Die Kinder der untersten habe noch keine Zeit gehabt, zum Maßnehmen zu kommen, werde und 5 Jahre Ehrverlust. Rechtsanwalt Wronker hielt den An- Klasse, die mit den Geheimnissen der Lesekunst noch wenig dies aber nunmehr bald thun. Ich wandte erstaunt ein, daß geklagten nur in 11 Fällen des gewerbsmäßigen Wuchers für über- vertraut sind, wissen überhaupt nicht, ob ein Brunnen gesperrt er doch wohl eine Frau schicken werde, führt, beantragte aber dessen Freisprechung in einem Falle der ist. Daß die Inschrift manchmal mit Schmutz bedeckt, halb daß er solche Arbeiten am liebsten selber mache. Als ich nun ent worauf er sagte, Erpressung und in dem Falle der Urkundenfälschung und plädierte verwischt und somit selbst für Erwachsene unleserlich ist, daß gegnete, daß ich solches ein wenig unziemlich fände, meinte er, vom für Zubilligung mildernder Umstände. Der Gerichtshof erkannte auf fie gelegentlich sogar überhaupt nicht wieder erneuert darauf wird, wissenschaftlichen Eifer im Maßnehmen beseelt, daß doch auch ein 4 Jahre Gefängnis, 1000 M. Geldstrafe oder noch 100 Tage Gefängnis haben wir bereits früher einmal hingewiesen. Die schleunigste Be- Arzt nicht seine Frau zu einer Patientin schide. Ich beeilte mich, und 5 Jahre Ehrverlust. seitigung solcher Brunnen läßt sich, ehe in der Nachbarschaft durch Herrn X. zu sagen, daß er doch einen beliebigen Bandagisten nicht Bohrung eines Tiefbrunnens Ersatz geschaffen ist, wohl mit Rücksicht mit einem Arzte vergleichen könne, was zur Folge hatte, daß Herr X. auf die Nähe von Droschkenhalteplagen nicht immer durchführen. resigniert erklärte, ihm sei munmehr an der Bestellung nichts gelegen Warum wird dann aber an solchen Stellen nicht Ersah durch und er verzichte gern darauf. Ich wandte mich nun an eine