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Amerika.

machen, so möge er sich an die Vorsteherin einer Erziehungsanstalt in der Rue de Lubed, Frau Cevreau, wenden. Der Besucher empfahl sich mit dem Bemerken, er heiße von der Stunde an Karl. Regimenter für den Dienst auf den Philippinen   organisiert New York  , 5. Juli. Wie verlautet, werden zehn Freiwilligen­Am Mittwoch überbrachte eine berschleierte Dame" der Vorsteherin werden. einen Brief von Karl, der aus Basel   datiert war und worin ein Zuschuß von 800 Frank verlangt wurde. Die Vorsteherin besorgte

den Brief selbst und brachte eine Antwort Quesnays mit König Stumms

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Spanien.

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Die Unruhen haben sich Mittwochabend in Barcelona   wieder erneuert. Eine Gruppe junger Leute warf Steine in mehrere Läden. Die Gendarmerie fchritt ein. Die Manifestanten feuerten Revolver­schüsse ab, worauf die Gendarmerie ebenfalls schoß. Drei Gendarmen und einige Manifestanten wurden verwundet, achtzehn Personen wurden verhaftet. Auf der Rambla explodierte eine Betarde. Ge­rüchtweise verlautet, daß am Donnerstag der Belagerungs= aust and proklamiert wird. Der Ministerrat beriet über die Ersparnisse, die sich bei den Ausgaben für die einzelnen Ministerien durchführen lassen. Die Ausgaben für das Marineministerium sollen um mehr als eine Million Besetas, diejenigen des Finanzministeriums um etwa 11/2 Millionen Bejetas herabgesetzt werden.-

Bulgarien  .

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geistiges geistiges Eigentum" beren häter erfolgt ist. Es wäre seine Pflicht gewesen, Gericht.

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Briefe an und für sich Schriftwerte find, und diese Frage antwortlich zu machen ist, so kann ich nach den Erklärungen des glaube ich bejahen zu sollen. Was nun die Frage betrifft, wer im vorliegenden Fall ver­Angeklagten wohl ohne weiteres annehmen, daß die Veröffentlichung von ihm selbst in gemeinsamem Handeln mit einem an 200 Frank zurüd. Am Sonnabend erschien die verschleierte als er den Bürstenabzug zu Gesicht bekam, die Veröffent­vor Dame" wieder in der Nue de Lubeck und händigte Madame lichung der Briefe zu verhüten. Eventuell könnte sogar der Cebreau einen Brief Karls ein, den ste angeblich aus Basel   mit- Die bekannte Anklage des Freiherrn v. Stumm gegen den§ 47 des Strafgesetzbuchs( Wenn mehrere eine strafbare brachte. Karl sollte am Montag über Stuttgart   und Brüffel in verantwortlichen Redakteur des Vorwärts", August Jacobey, Handlung gemeinschaftlich ausführen, so wird jeder als Thäter be St. Denis eintreffen und bat Quesnah, ihm dorthin einen Ver- wegen Nachdrucks dreier Briefe gelangte heute vor der vierten Straf- ftraft") auf den Angeklagten Anwendung finden. Der Angeklagte trauensmann zu schicken, dessen Tracht er ihm, wunderlich genug, tammer des Landgerichts I   unter dem Vorsitz des Landgerichtsrats verteidigt sich lediglich mit dem mangelnden Bewußtsein der Rechts­vorschrieb. Auch müßte er noch einige hundert Frant haben. Braun zur Verhandlung. Es handelt sich um die am 26. Februar widrigkeit, er sagt, er sei der Meinung gewesen, daß er das Recht Quesnay   schickte durch Madame Cevreau noch 800 Frant mit einem d. J. im Vorwärts" abgedruckten Briefe Stumms an den Chef habe, folche Briefe passieren zu lassen; er stigt sich also auf§ 18, langen Briefe, indem er erklärte, er habe teinen Vertrauensmann, redacteur der" Post", Kronsbein. Die beiden ersten befassen Absatz 2 des Gesezes, wonach die Bestrafung des Nachdrucks aus­wolle aber Karl mit seinen Dokumenten am Montag selbst abholen, sich mit der Person des bekannten Herrn Fint, dem geschlossen bleibt, wenn der Veranstalter desselben auf Grund ent­nicht in St. Denis  , sondern auf der Gürtelbahnstation Courcelles. Stumm einen bedenklichen Mangel an Wahrheitsliebe und schuldbaren, thatsächlichen oder rechtlichen Irrtums in gutem Glauben Vielleicht begab er sich wirklich zum Rendezvous. Jedenfalls erhielt Aufrichtigkeit vorwirft. In dem dritten Brief verlangt Stumm gehandelt hat. er am Montag einen eingeschriebenen Brief mit seinen 750 Frant, die Entfernung desjenigen Mitarbeiters aus der" Post", der Man fönnte nun so deduzieren: Wenn anerkannt wird, daß und der Figaro" kann heute das Faksimile seiner zwei Briefe an den National- Socialen Mag Lorenz gelobt hatte. Der Vor- die Rechtsfrage eine außerordentlich strittige und zweifelhafte ist, Karl veröffentlichen. wärts" versah den Abdruck dieser Briefe mit einem Kommentar, so kann dem Angeklagten nicht zugemutet werden, daß er die Die Geschichte dieses Reinfalls erkennt Beaurepaire im heutigen worin u. a. ausgeführt wurde, daß Herr v. Stumm einen von der Staatsanwaltschaft und hoffentlich auch vom Gericht als " Echo de Paris" als vollkommen richtig an und erklärt, er habe weit schlimmeren Terrorismus ausübe, als den Social zutreffend anerkannte Ansicht geteilt, sondern daß er sich einer anderen mehrere Anerbietungen von anderen Mystifikateuren erhalten und demokraten nachgesagt werde. Wegen des Abdruds seiner Briefe Rechtsauffassung angeschlossen hat. Ich gebe zu, daß dann ein geglaubt, einige derselben annehmen zu sollen, um ihnen auf den stellte Herr v. Stumm Strafantrag, da er darin eine Verlegung des Rechtsirrtum vorliegen würde, es fragt sich aber, ob ein entschuld­Grund zu gehen. Beaurepaire behauptet noch immer, er werde ein Urheberrechts erblickte. barer Rechtsirrtum vorliegt. Auch in dieser Beziehung hat das er­für allemal den Beweis erbringen, daß Dreyfus ein professioneller Der Angeklagte erklärte, daß er der Ueberzeugung gewesen wähnte Urteil des Reichsgerichts eine ganz auf den vorliegenden Verräter sei. set, er dürfe derartige Briefe abbruden. Der Gedanke, daß er sich Fall passende Erklärung gegeben. Es war nämlich in zweiter Linie Belgien  . dadurch strafbar machen könne, sei ihm gar nicht gekommen. von der Straffammer Freisprechung auf Grund des§ 18 Absatz 2 Als einziger Zeuge war der Chefredacteur der" Post", Krons erfolgt, in dem die Straffammer selbst von einem unrichtigen recht­Die Krise. Brüssel  , 6. Juli. In parlamentarischen liberalen Kreisen spricht man von der Möglichkeit eines antilleritalen Kabinetts, bein, geladen, beffen Vernehmung lediglich den 8wed hatte, festlichen Gesichtspunkt ausging und fich fagte, man könne von dem daß zustellen, auf welche Weise die Briefe des Freiherrn   v. Stumm in Angeklagten doch nicht verlangen, wobei die Namen der Socialisten Vandervelde   und Hector die Redaktion des Vorwärts" gelangt sind. Auf Anfrage des Vor- richtigere Ansicht habe, selbst eine als der Gerichtshof. Das Reichs­Denis als fünftige Minister genannt werden. Die fizenden erklärte der Zeuge, daß Eigentümer der" Post" eine Gesell- gericht hingegen sagt, daß das unzutreffend sei, es handele fich republikanische Haltung eines Teiles der Bürgergarde   fchaft von zwölf Personen sei, zu denen auch Freiherr v. Stumm darum, ob der Rechtsirrtum entschuldbar ist. Wenn nun der Ange­erregt bei Hofe großes Aufsehen. Der König ordnete eine Unter- gehört. Vorsigender: Freiherr   v. Stumm hat natürlich flagte seiner Zeit nicht alles das gethan hat, was ihn zu einer suchung über die republikanischen Rundgebungen der Bürger- großen Einfluß auf die Redaktion?- 8euge: Er ist Vor- richtigen rechtlichen Auffassung hätte bringen können, so handelte er wehr an. In den Kammerfoyers cirkulierte bereits das Gerücht, fizender des Aufsichtsrats und fümmert sich um die Ne- unentschuldbar, wenn er auch aus eigener Ueberzeugung und aus das Ministerium Bandenpeereboom habe demissioniert. Eine Be- dattionsgeschäfte nicht. Borsigender: Die im Vor- Rechtsirrtum zu dem Resultat gekommen sein mag, daß der Abdruck stätigung hat dieses Gerücht noch nicht gefunden, doch wird die wärts" veröffentlichten Briefe sind aus Ihrem verschlossenen des Briefes gestattet ist. Es ist ja bekannt, daß dem Vorwärts" - Vorsitzender: Sie tüchtige Rechtskundige zur Seite stehen. Hätte der Angeklagte einen Demission allgemein als unvermeidlich bezeichnet. Der Etoile haben wohl keine Wermutung, wer die Briefe gestohlen solchen zu Rate gezogen und hätte diefer ihm gesagt, daß er die Belge" tonstatiert die Fortdauer der Krise, da eine Einigung der hat? Es muß doch einer gewesen sein, der Herrn v. Stumm etwas Briefe abbruden fann, so würde ich allerdings den§ 18 für zus Parteien über das Wahlgefes unmöglich sei, so daß eine Kammer- anthun wollte. Auf wen haben Sie Verdacht?- 3euge: Es treffend halten. Aber das hat der Angeklagte nicht gethan, er hat auflösung erfolgen müsse. sind zwei Burschen im Verdacht gewesen, die sich auch andere Un- einfach geglaubt, daß er die Briefe abdrucken darf. Vor dieser redlichkeiten haben zu schulden kommen lassen, aber ich weiß nicht, Kanumer hat ja erst vor noch gar nicht langer Zeit ein Prozeß gegen ob man sie gerade dieses Diebstahls bezichtigen fann. Vorden Angeklagten stattgefunden, aus dem sich ergab, daß er eine merk sigender: Diese Burschen haben sich auf gefälschte Bettel im würdige Rechtsauffassung hat. Auf seine eigene Kenntnis durfte sich der Namen der Redaktion der Post" Theaterbillets verschafft. Giner Angeklagte also nicht verlassen, er mußte Erfundigungen einziehen, von ihnen, der im Verdacht stand, auch an diesem Diebstahl be- und wenn er das nicht gethan hat, so handelte er mindestens fahr­teiligt zu sein, begab sich, wie durch einen Geheim- lässig. Zu einer sorgfältigen Erfundigung lag umsomehr Ver­polizisten festgestellt ist, sofort nach seinem Veranlassung vor, als der Angeklagte ja von vornherein wußte und hör vom Polizeipräsidium auf die Redaktion des wissen mußte, daß es sich um einen niederträchtigen Ver­Vorwärts". Also ist wohl anzunehmen, daß die trauensbruch handelte. Ich will dem Angeklagten ohne Redaktion des Vorwärts" mit ihm in Ver weiteres zugeben, er hat die Originalbriefe nicht bindung gestanden hat. 8euge: Der Betreffende kommen. Sonst hätte ich ihn wegen Hehlerei angeklagt. fonnte wohl zu der That von anderer Seite angestiftet Er mußte sich aber sagen, daß der Betreffende, der die Briefe an sein. Borsigender: Aber von wem wissen Sie nicht? den Vorwärts" gebracht hat, mindestens einen Vertrauensbruch, 8euge: Nein. wenn nicht etwas Schlimmeres begangen hat. Ein Beisiger fragt den Zeugen, welche Absicht er mit den Briefen gehabt habe und ob dieselben an die Redaktion gerichtet waren? 8euge: Nein, an mich persönlich. Ich habe sie längere Ernfte Unruhen sollen in Bulgarien   ausgebrochen sein und Zeit aufgehoben. Der Beisiter: Würden Sie sie auch sonst ben Charakter einer gegen den Fürsten gerichteten Revolution längere Zeit aufgehoben haben? Beuge: Ja, bis zur Erledigung angenommen haben. Schon dieser Tage berichteten wir über Stan- der Fintschen Angelegenheit. Der Beisiger: Hat die Möglich bale im bulgarischen Parlament, die aus Anlaß der Finanzfeit bestanden, daß die Briefe später von Ihrer Seite veröffentlicht politit ausgebrochen waren. Jezt heißt es, als die tobende wären? Beuge: Die Briefe sind interner Natur, ich würde Oppofition aus der Sobranje durch Militär entfernt wurde, erregte niemals Veranlassung genommen haben, sie zu veröffentlichen, ob­fie einen Voltsaufstand. Das Militär besetzte hierauf das fürstliche gleich der Inhalt nicht so ist, daß die" Post" die Veröffentlichung Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Freudenthal: Schloß und die Umgebung der Stadt, um Zuzug zu verhindern. derselben an sich zu bedauern hätte, denn sie enthalten nichts Kom- Es kann dahin gestellt bleiben, ob gegen den Freiherrn   v. Stumm Ein späteres Telegramm des Pester Lloyd" aus Belgrad   berichtet promittierendes. Der Beisiger: Glauben Sie, daß die Briefe ein Vertrauensmißbrauch verübt ist oder nicht. Diese Frage ist voll­weiter, dort sei aus Zaribrod   die Nachricht eingetroffen, daß Fürst nach der Intention des Schreibers zur Veröffentlichung bestimmt ständig gleichgültig. Wir wissen, daß die Briefe jahrelang in der Ferdinand durch die Revolutionäre entthront waren? Beuge: Nein. Redaktion der Bost" gelegen haben sollen; wie sie verschwunden worden sei. Hinzugefügt wird jedoch, daß die Nachricht auf ihre Borsigender: Die beiden ersten Briefe befassen sich mit sind, wissen wir nicht. Fürst Bismarck   hat einmal gesagt, man Richtigkeit nicht geprüft werden könne, da der Telegraphenverkehr der Perion des Herrn Fink. War Herr Fint längere Zeit an der könne in der Politik nicht immer anständige Mittel gebrauchen, man zwischen Belgrad   und Sofia   unterbrochen sei. Post" thätig? Beuge: Ich traf ihn schon an, als ich meinen müsse sich auch manchmal unanständiger bedienen. Wenn nun die Posten antrat, er mag im ganzen vielleicht zwei bis drei Jahre dort Redaktion des Vorwärts" hier einmal den Spuren des Fürsten  beschäftigt gewesen sein. Vorsigender: Wissen Sie vielleicht, Bismarc gefolgt ist, so kann man davon nicht so viel Aufsehens wie es fam, daß der Abgeordnete Bebel den Fink im Reichstage machen. angriff? 8euge: Es wurde behauptet, daß Fink die Fischersche Das Neichsgerichtsurteil, auf das sich der Staatsanwalt Broschüre geschrieben hat, und weil man ihn als Autor ansah, bezieht, trifft auf den vorliegenden Fall nicht zu, denn da Sofia  , 6. Juli. Die Agence Télégraphique Bulgare" bezeichnet so wurde er angegriffen. Er hat aber die Broschüre nicht handelte es sich um den Abdruck einer Novelle aus einem bie im Auslande verbreiteten Meldungen über Unruhen in Sofia  , geschrieben, sondern sie, wenn ich recht unterrichtet bin, mur anderen Blatt und das Reichsgericht sagt, der Redacteur hätte nach­über Cernirung des Palais des Fürsten   durch Truppen und der im Auftrage des Verlegers auf stilistische Unebenheiten durchgesehen. forschen müssen, woher die Novelle stammt. So liegt aber die Sache gleichen als unrichtig und als böswillige Erfindungen. Es herrsche Vorsitzender: Herr Bebel behauptete im Reichstage auch, hier nicht, denn hier wußte der Angeklagte doch, daß die Briefe vom völlige Ruhe und Ordnung in Sofia   und im ganzen Lande. Fürst daß Fink Wechsel gefälscht habe? 3euge: Ja, es wurden alle Freiherrn von Stumm sind, er brauchte also keine Nachforschungen Ferdinand ist mit seiner Mutter und seiner Familie über Varna   möglichen ehrenrührigen Beschuldigungen gegen ihn vorgebracht, das mehr anzustellen. Auch darin, daß der Angeklagte sich nicht bei einem nach Eurinograb abgereist. veranlaßte uns, der Sache näher zu treten. Das Resultat war denn, Juristen erfundigt hat, liegt nichts Strafbares. Principiell sind hierbei daß Herr Fint aus der Redaktion ausgeschieden ist. Vor zwei Fragen: 1. Ist der Angeklagte Veranstalter und 2. Haben wir sigender: Wie steht es denn mit seinem Ausscheiden aus dem es mit einem Schriftwerk zu thun? Die erste Frage beantwortet Söflichkeit und Taft in Japan  . Botohama, 6. Juli. Verein Berliner Presse? Ist er freiwillig ausgeschieden?-Stenglein dahin, daß nicht der Redacteur, sondern der Uus Anlaß des Inkrafttretens der Berträge mit fremden Mächten 8euge: Da giebt es zwei Versionen. Er selbst behauptet, Berleger Veranstalter ist. Was die zweite Frage betrifft, erließ der Kaiser eine Verordnung, durch welche dem Wolle befohlen daß er freiwillig ausgeschieden ist, während andere sagen, so weise ich auf Band 41 der Reichsgerichts* Ürteile für wird, im Verkehr mit Ausländern höflichkeit und Tatt zu daß er ausscheiden mußte. Ich selbst weiß es nicht, da Civilsachen hin. worin gesagt ist, daß ein Brief nicht beobachten. Eine gleiche Anweisung erließen die Mitglieder des ich nicht Mitglied des Vereins Berliner Presse bin. Auf unter den Begriff Schriftwerk" zu fallen braucht. Auch bedeutende Kabinetts an die Beamten ihrer Ressorts. eine weitere Anfrage des Vorsitzenden erwidert der Beuge, er Autoritäten auf dem Gebiet des Urheberrechts sprechen sich dahin Afrika  . habe erst nach der Veröffentlichung durch den Vorwärts" fon- aus, daß ein Schriftwerk die Merkmale eines geistigen Wertes tragen Ueber das neue Wahlrecht der Südafrikanischen   Republit feine Veranlassung gehabt, nachzusehen, ob die Briefe noch da sind. mittelung von Gedanken dienen, sie seien dagegen Schriftwerke, statiert, daß die Briefe abhanden gekommen sind. Vorher habe er muß. Briefe feien keine Schriftwerke, wenn sie lediglich der Ueber­wird der Morning Post" aus Johannesburg   vom 5. Juli gemeldet: Damit ist die Beweisaufnahme beendet. Dem Volksraad wird ein Entwurf vorgelegt werden, nach welchem wenn sie einen geistigen Inhalt in eigenartiger Form ausdrücken. Staatsanwalt Blasch te führt in seinem Plaidoyer aus: Die Das ist z. B. die Ansicht von Dambach. Zur Beurteilung der Frage, den Ausländern, welche schon vor dem Jahre 1890 im Lande ge- Prüfung der vorliegenden Sache giebt in rechtlicher Beziehung zu ob wir es im vorliegenden Fall mit einem Schriftwerk zu thun wohnt haben, sofort das volle Wahlrecht gewährt werden soll, recht interessanten Erwägungen Anlaß. Zunächst fragt es sich. ob haben, müssen wir auf den Inhalt nicht so sehr eingehen wie auf während die Ausländer, welche erst nach dem Jahre 1890 ihren Briefe überhaupt den Schutz des Gesezes betr. das Urheberrecht die Form und auf das, worauf sich die Briefe beziehen. Wohnsiz im Lande genommen haben, erst nach Ablauf von 5 Jahren genießen. Dambach und andere sind der Ansicht, daß dieser beiden ersten Briefe befassen sich mit der Person des Herrn das volle Wahlrecht erlangen sollen. Da die lettere Bestimmung Schuß mur dann besteht, wenn die Briefe durch sich selbst Fink, an dem Freiherr v. Stumm eine unglückliche Acquisition feine rüdwirkende Straft hat, wird weiter vorgeschlagen, daß in diesem ein litterarisches Erzeugnis sind und wenn sie durch die darin ent- gemacht hat. Es ist ein Vorfall, wie er im geschäftlichen Falle die Gewährung der Bürgerrechte mit der Naturalisierung zu haltenen Gedanken einen litterarischen Wert verraten. Ich fann Leben oft vorkommt, daß ein Arbeitgeber- im vorliegenden sammenfallen soll. mich dieser Auffassung nicht anschließen, ich meine, wenn man über- Fall Frhr. v. Stumm von seinem Arbeitnehmer getäuscht ist und Der Oranje Freistaat   und der füdafrikanische Konflikt. Der Haupt ein Urheberrecht an einer geistigen Produktion anerkennt, so nun sein Mißfallen darüber ausdrückt. Wir haben es also mit einem Bräsident des Oranje- Freistaats  , Steyn, hat in einer Unterredung muß man den Schuß desselben auch ohne weiteres auf Briefe aus ganz gewöhnlichen geschäftlichen Briefe zu thun. Im dritten Briefe mit den Führern des Afrikander Bonds erklärt, für den Oranje- dehnen, denn ein geistiges Produkt, das Produkt einer Ueberlegung spricht Frhr. v. Stumm seine Verwunderung darüber aus, daß ein Freistaat sei die jeßige frisis genau so gefahrbringend, wie für und geistigen Thätigkeit, find Briefe unzweifelhaft ebenso gut wie gewisser Artikel in die" Post" aufgenommen ist; er verlangt, daß Transvaal  . In London   wisse man sehr wohl, welche Abmachungen jede andere litterarische Produktion. Auch Stenglein ist der Ansicht, der Mitarbeiter, der für den Nationalsocialen May Lorenz ein­zwischen beiden Burenstaaten getroffen seien. An demselben Tage, daß dem Schreiber von Briefen Anspruch auf Schuß zusteht, da er getreten ist, aus seiner Stellung entfernt wird. Auch das ist eine an welchem England der Transvaalregierung den Krieg erkläre, zweifellos ein geistiger Produzent ist, daß es dagegen inkonsequent rein geschäftliche Maßnahme, wie sie jeder Verleger treffen kann. werde er( Steyn) den Wortlaut des Bündnisvertrages mit Transvaal   fei, wenn Dembach und andere den Schutz von dem geistigen Ge- Man merkt ja auch an dem ganzen Stil der Briefe, an den einzelnen beröffentlichen und der britischen Regierung mitteilen, der halt des Briefes abhängig machen wollen, denn ob der Brief litte- nicht salonfähigen Ausdrücken, deren sich der Briefschreiber bedient, Oranjestaat sehe die Kriegserklärung als auch rarischen Wert hat, sei ohne Einfluß darauf, ob ein anderer ihn daß es ihm gar nicht darauf ankommt, etwas seiner besonderen gegen ihn erlassen an. Gleichwohl hoffe er noch auf eine abdrucken dürfe. Individualität entsprechendes zu firieren. friedliche Wendung; denn ebenso wie der Jameson Zug die beiden Meines Wissens ist nun die Frage, ob Briefe den Schutz ge­selbständigen Burenstaaten zu einem untrennbaren Ganzen zufammens nießen, vom Reichsgericht noch nicht geprüft worden. Dagegen hat geschlossen habe, so sei durch die neueste englische   Drobpolitik die Soli- das Reichsgericht sich nach einer anderen Richtung hin in demselben Barität der Buren des Kaplandes mit Oranje und Transvaal   hergestellt Sinne ausgesprochen, wie Stenglein. Die Straffammer tam in worden. Sollte ein Krieg ausbrechen, so dürften in wenigen Wochen einem Prozeß, wo es sich um den Abdruck einer Novelle handelte, die Streitkräfte Oranjes   durch das Hinzuströmen der täpländischen zu einem freisprechenden Urteil, weil das Gericht annahm, daß diese Buren verdoppelt werden.

Daß die Stimmung der Opposition im Lande eine sehr gereizte ist und daß sich gegen den Fürsten   viel Haß angesammelt hat, ist richtig. Die obigen Nachrichten bedürfen jedoch noch sehr der Be­ftätigung, umſomehr, als die Nachrichten von anderen Seiten als unwahr bezeichnet werden.

Afien.

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Der Volksraad des Oranje- Freistaates ist geschlossen worden. Präfident Steyn hielt hierbei eine Ansprache, in welcher er aus führte, die Kriegspartei habe die Versuche sehr beeinträchtigt, welche gemacht worden seien, um eine friedliche Lösung der gegenwärtigen Schwierigkeiten herbeizuführen. Steyn fügte hinzu, für den Fall, daß eine friedliche Lösung unmöglich sei, möge Gott   Regierung und Staat schützen, und sie beide ihrem Wort und ihrer Pflicht treu bleiben lassen. Neueren Mitteilungen aus Pretoria   zufolge hält man jedoch dort den Frieden für gesichert.

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Dieser lettere Umstand wird auf die Strafabmessung von Ein­fluß sein. Andererseits berücksichtige ich, daß die Rechtsfrage zweifel­haft ist und beantrage eine Geldstrafe bon 200 Mart, eventuell für je 10 M. einen Tag Haft. Daneben bitte ich auf Ein­ziehung der betreffenden Nummer des Vorwärts" zu erkennen. Sollte der Gerichtshof aber auf Grund des§ 18 Abs. 2 zu einem freisprechenden Urteil tommen, so würde im objektiven Strafverfahren auf die Einziehung der betreffenden Schriftstücke und Beitungen unter allen Umständen zu erkennen sein.

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Nun weise ich auf einen Prozeß hin, den die Erben von Richard Wagner   gegen einen Verleger angestrengt haben, der Briefe von Nichard Wagner abgedruckt hatte. Die Erben verloren den Prozeß, obwohl die Briefe doch wohl mindestens die Bedeutung hatten, wie die Briefe des Freiherrn von Stumm. Das Reichsgericht hat sich dahin ausgesprochen, daß wenn das Gefez Schriftwerte für Novelle teinen litterarischen Wert habe. Gegen das Urteil wurde schutzfähig erklärt, es damit ausdrückt, daß das Schriftwerk von be­Revision eingelegt, und das Reichsgericht entschied dahin, daß das fonderer Eigenart sein muß. Wenn nun selbst das Reichsgericht Gefeß keineswegs etwa nur die hervorragenden Leistungen der eine definitive Erklärung für den Begriff Schriftwert" Litteratur schüße; dem Gericht komme eine Kritik des Werkes nicht zu, nicht findet, soll da dem Angeklagten nicht eine Entschuldbarkeit denn jedes Schriftstück genieße den Schutz des Gesezes. Wenn ich auch Seite stehen? Hätte er bei den Anwälten herumgefragt, so m anerkenne, daß dieses Urteil die Frage, ob Briefe den Schutz genießen, ihm wohl ber eine gesagt haben, er tann die Briefe abbruder nicht berührt, so ist darin doch jedenfalls entschieden, daß die Tiefe andere hätte sich auf einen gegenteiligen Standpunkt gestellt. der Gedanken, der Umfang und ber litterarische Wert des Schrifts glaube also, daß dem Angeklagten der Schutz des§ 18 Abs. werts an fich den Schuh nicht ausschließt. Damit glaube ich die Seite steht. Im übrigen aber handelt es sich, wie gesag Ansicht Dambachs widerlegt zu haben, daß der litterarische Wert bes gewöhnliche geschäftliche Briefe, die nicht unter das Urheb Briefes maßgebend ist. Es bleibt nur die Frage übrig, ob fallen.