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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 275.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

Dienstag, den 24. November 1891.

8. Jahrg.

höheren Verwaltungsbehörden sind schwer dazu zu bringen, solche Abg. v. d. Schulenburg( dk.) erklärt sich gegen die Unter­Austritte zu geftatten, obgleich es Verbände giebt, die sich über stützung unehelicher Wöchnerinnen; nur die verheiratheten Frauen Hunderte von Gemeinden, über ganze landräthliche Kreise er- feien berechtigt, eine Unterstügung zu verlangen. Wenn eine Ge­124. Gigung vom 23. November. 1 Uhr. strecken. Die Entwickelung des Kassenwesens in manchen kleinen meinde tolerant sein und unverheirathete Wöchnerinnen unter Städten, in denen sich die Industrie nach und nach heraus- stützen will, so bleibt es ihr unbenommen, durch ein Ortsstatut Am Tische des Bundesraths: von Bötticher. gebildet hat, wird gehemmt durch die Verbindung mit dem flachen eine solche Bestimmung zu treffen. Die zweite Berathung des Gesetzentwurfs betr. Abänderung Lande. bes Gesetzes über die Krankenversicherung   wird fort­gefeht beim§ 7. §16 wird unverändert angenommen, ebenso§ 18a, wonach die Gemeinden das Recht haben, Gewerbszweige, für welche eine Nach§ 7 können die Kranken in ein Krankenhaus gebracht Drts- Krankenkasse nicht besteht, einer anderen Orts- Krankenkasse werden und zwar diejenigen, welche verheirathet oder Glieder zuzuweisen. einer Familie sind", mit ihrer Zustimmung, falls nicht die Art der Krankheit( Ansteckungsgefahr 2c.) die Behandlung in der Krankengeld foll sich richten nach dem durchschnittlichen( nicht §21 fetzt die Leistungen der Drts- Krankenkasse fest; das Familie unmöglich macht. Die Angehörigen, für deren Unter- nach dem ortsüblichen) Tagelohne; für Wöchnerinnen soll ein dann die Hälfte des Krankengeldes. halt der in das Krankenhaus gebrachte zu sorgen hat, erhalten Krankengeld gewährt werden, wenn sie sechs Wionate vor der Entbindung ununterbrochen" Mitglieder der Kasse gewesen sind. Abg. Giese( dfons.) will die Zustimmung bei solchen Die Sozialdemokraten( Aner und Genossen) wollen das Franken fordern, welche verheirathet find oder einen eigenen Wort ununterbrochen" streichen; Abg. Spahn beantragt, daß hausstand führen oder" bei einem Mitgliede ihrer Familie nur ehelichen Wöchnerinnen Krankengeld gewährt werden soll. Abg. v. Strombeck will den durchschnittlichen Tagelohn nach§ 8( also ebenso wie den ortsüblichen Tagelohn) durch die höheren Verwaltungsbehörden festseßen lassen.

wohnen".

Abg. v. Strombeck will den Transport in das Kranken­haus bei solchen Kranken, für welche besondere Transportmittel rforderlich sind, den Gemeinden unbedingt auferlegen; in anderen Fällen kann die Gemeinde die Kosten tragen.

Abg. v. Münch beantragt, den durch Trunffälligkeit oder geschlechtliche Ausschweifungen Erfrankten freie Kur und Ver­pflegung in einem Krankenhause zu gewähren, auch wenn ihnen bie Bezahlung des halben Krankengeldes an die Angehörigen in Fortfall gebracht werden.

Annahme

Das Sterbegeld soll, wenn ein Mitglied nach Beendigung der Krankenunterstützung stirbt, nur gewährt werden, wenn der Tod, infolge derselben Krankheit", für welche die Unterstützung gewährt ist, vor Ablauf eines Jahres eintritt.

Abg. Hirsch( dfr.) beantragt die Streichung der Worte: Infolge derselben Krankheit."

Abg. Graf Holstein( dk.) erklärt, daß er mit seinem Frat ( Bravo  ! links.) tionsgenossen nicht gleicher Meinung sei. Die Krankenversicherung sei nicht der Ort, um Tugendrosen zu vertheilen.( Sehr richtig! links.) Die uneheliche Wöchnerin kann nicht arbeiten, muß also unterstützt werden, wenn sie nicht auf den Weg des Verbrechens getrieben werden soll.( Beifall links.) Auf eine Anfrage des Abg. Höffel( Reichsp.) erklärt Ministerialdirektor Lohmann, daß die Wöchnerinnen nicht als Kranke betrachtet werden, daher auch nicht freie ärztliche Be­handlung erhalten, sind sie zugleich frant, so erhalten sie freie ärztliche Behandlung.

Abg. Eberty( dfr.) schließt sich vollständig den Ausführungen des Grafen Holstein an.

Abg. Hize( 3.): Die Fürsorge für die Wöchnerinenen geht überhaupt über das Gesetz hinaus; die Gemeinde- Kranken­versicherung unterstützt die Wöchnerinnen nicht; soll man nun die Orts- Krankenkassen zwingen, auch die unehelichen Wöchnerinnen zu unterstützen? Haben denn die freien Hilfstassen überhaupt die Unterstützung der Wöchnerinnen eingeführt? Die Fürsorge für die Wöchnerinnen ist eine Sache der christlichen Barmherzigkeit, nicht der Krankenversicherung  .

-

so war der Sinn Ihrer Ausführungen, so würde

Abg. Bebel: Die katholische Kirche   ist eine Jahrtausende Abg. Spahn( Zentrum) will die Krantenunterstützung auf alte Institution und hat ein ungeheures Vermögen; die Sozial­die ehelichen Wöchnerinnen beschränken, weil eine Unterstützung demokratie ist eine neue Partei, die in einem gewissen Gegensatz Staatssekretär v. Bötticher erklärt sich gegen den Antrag, der unehelichen gegen die guten Sitten verstoßen würde. weil er theils überflüssig, theils undurchführbar ist und theils der zu der katholischen Kirche und ihren Grundprinzipien steht. Wir Begründung entbehrt.( Heiterfeit.) Freie ärztliche Behandlung Grundlagen für die Krankenversicherung, aber nicht Berbesserungen, an die Stelle derselben das Gefeß seßen. Der Abg. Hize hat sich Abg. Kunert( Soz.): Die Vorlage bringt theilweise neue stehen allerdings nicht auf dem Boden der Charitas, wir wollen lann den betreffenden Kranken nicht versagt werden, sie können sondern Verschlechterungen. Eine sehr harte Forderung ist es, nun bemüht, die Frage insofern auf ein anderes Gebiet zu ziehen, wäre es nicht recht, die Familie eines Trunkenboldes oder eines brochen einer Krankenkasse angehört haben sollen. Die Erwerbs- standpunkt hervorgefehrt hat. Aber auch diesen Standpunkt fann Geschlechtlich Erkrankten für die Sünden des Vaters büßen zu verhältnisse bringen eine große Fluktuation unter den Arbeitern ich nicht theilen. Wenn verlangt würde, daß den freien Hilfs­laffen. Der Antrag Giese empfiehlt sich zur Annahme; er war mit sich, so daß häufig ein Wechseln der Arbeiterinnen aus einer faffen die obligatorische Pflicht auferlegt wird, die ehelichen und eine Verbesserung der Vorlage. Der Antrag v. Strombeck ist Rasse in die andere eintritt, und durch diese Bestimmung eine unehelichen Wöchnerinnen zu unterstützen, so sind wir die Ersten, überflüssig, weil so, wie der Antragsteller es verlangt, bereits Schädigung derselben hervorgerufen wird. verfahren wird. Deshalb muß das welche dafür eintreten. Jedenfalls, giebt es heute bereits eine Wort ununterbrochen" gestrichen werden. Sodann sind wir große Anzahl von Hilfskaffen, die diese Bestimmung aufgenommen Abg. v. Strombeck bestreitet das Letztere! er beruft sich auf gegen den Ausschluß der unehelichen Wöchnerinnen schon vom haben. Wenn Herr v. d. Schulenburg eine solche Bestimmung das Muſterſtatut, welches in Württemberg Geltung habe; dort rein menschlichen Standpunkte. Gine uneheliche Wöchnerin ist in das Gesetz aufnehmen wollte angesichts der die Sittlich ei erklärt, daß die Gemeinden die Transportkosten nicht tragen. entschieden hilfsbedürftiger als eine eheliche, und nach der Statistit feit untergrabenden Thätigkeit der Sozialdemokratie( Buruf) Staatssekretär v. Bötticher: Das vom Vorredner an- ist die Sterblichkeit der unehelichen Kinder größer als der ehe­Borschriften besagen das Gegentheil der früheren. gezogene Muſterſtatut ist jetzt nicht mehr in Geltung; die jetzigen lichen. Wenn die uneheliche Wöchnerin ihre Kassenpflicht erfüllt er zu einer solchen Ansicht ein gewisses Recht gehabt hat, muß auch die Kaffe die entsprechende Gegenleistung gewähren. haben, wenn er nachgewiesen hätte, daß diejenigen Kreise und Württembergischer Ober- Regierungsrath Schicker: Das Wir wollen eine solche Arbeiterin auch vor dem Anheimfallen Bezirke des Deutschen Reiches, in welchen die Sozialdemokratie Statut, welches der Abg. v. Strombed angezogen hat, beruhte an die öffentliche Armenpflege bewahren, da diese gewöhnlich vorzugsweise ihre Anhängerschaft hat, sich durch eine besondere auf landesgefeglichen Vorschriften. mit dem Odium der Schande belegt ist. Eine uneheliche Wöchnerin Unfittlichkeit auszeichnen. Die Statistit zeigt aber, daß gerade Abg. Graf Holstein( dt.) empfiehlt den Antrag Giese, deffen ist doch keine Verbrecherin; nur für strafrechtliche Vergehen kann in denjenigen Städten, Kreisen und Bezirken, in denen die Sozial­eine Sühne verlangt werden. Sollen die Mädchen für den demokratie vorzugsweise ihre Anhängerschaft hat, die geringste Abg. Möller( natl.) bekämpft, weil derselbe das Recht der außerehelichen Umgang bestraft werden, so muß auch für die Zahl von Verbrechen und Vergehen vorkommt, und gerade in Rrantenfassen, die Erkrankten in ein Krankenhaus überzuführen, Männer eine Strafe eingeführt werden. Hätten wir eine solche denjenigen Bezirken, in denen vielleicht Herr v. d. Schulenburg einfchränkt. Strafe, so würden sicherlich neun Zehntel der Bourgeoisie einen gewissen idealen Zustand erblickt, in den Ostseeprovinzen, Geh. Ober- Regierungsrath v. Wödtke weist darauf hin, darunter zu leiden haben. Der Religion und den guten Sitten in Mecklenburg   u. f. w., existiren nach dieser Richtung ganz be­b die jeßige Fassung mißverständlich sei; man solle deshalb, fönnen wir burch den Antrag Spahn nicht auf die Beine helfen. Denkliche Zuſtande. Heut zu Tage iſt der ſittliche Zuſtand bes Antrag Giese annehmen. vielleicht vorbehaltlich besserer Fassung bei der 3. Lesung, den Religiöfe und sittliche Fragen soll man nicht mit wirthschaftlichen Volkes ein weit höherer, als zu der Zeit, wo die Vorfahren jener verquicken, und es ist unmöglich, Religion und Sittlichkeit auf Herren noch das jus primae noctis besaßen( Heiterkeit), und auch gesprochen, werden sämmtliche Anträge abgelehnt und§ 7 un- heben.( Abg. Bebel: Sehr richtig!) Daher ist der Antrag des wo die katholische Kirche   noch ausschließlich die Macht über die Nachdem noch Abg. Freiherr   v. Münch für seinen Antrag Kosten der Gerechtigkeit und der einfachsten Menschlichkeit zu fleißig ausübten( Heiterkeit), und jedenfalls höher als zu der Zeit, verändert nach dem Antrage der Kommission angenommen. Zentrums inhuman und gerade unmoralisch.( Lachen im Menschen besaß. Wir sind in allen diesen Dingen nicht zurück, Nach§ 8 wird der Betrag des ortsüblichen Tagelohns ge- Zentrum.) Es ist charakteristisch für das Zentrum, daß ihm die sondern vorwärts gegangen. Die Herren widersprechen sich selbst, wöhnlicher Tage- Urbeiter von den höheren Verwaltungsbehörden Einbringung eines solchen Antrages überhaupt möglich war, der indem sie einmal aus moralischen Rücksichten davon Abstand nach Anhörung der Gemeindebehörden feſtgeſetzt; Alenderungen die Arbeiterfreundlichkeit desselben in das rechte Licht seht. Auch nehmen, die unehelichen Wöchnerinnen zu unterſtüßen, dann in ber Festſegung treten erst 6 Monate nach der Veröffentlichung hier kommt die Intoleranz der katholischen Kirche   zum Ausdruck, aber im§ 21 die fakultative Unterstützung derselben zulaffen. Kraft. Die Festlegung findet für männliche und weibliche, er aber die Vertreter des Klerus hier sehen sich mit den klerikalen Gehen Sie es als eine Art von moralischem Verbrechen an, die wachsene und jugendliche Arbeiter(§ 135 der Gewerbe- Ordnung)| Traditionen in Widerspruch, da diese eine Absolution für buß- unehelichen Wöchnerinnen zu unterstützen, so dürfen Sie auch getrennt statt. fertige Buhlerinnen zulassen. Die liberale Partei hat zwar die nicht die Möglichkeit dieser Unterstützung zulassen. Immer sind Auf Antrag des Abg. v. Strombeck wird die Bezug- Kommissionsfassung mit möglich gemacht, aber wohl mehr der es die armen Frauen, die man für ihren Fehltritt verantwortlich nahme auf§ 135 der Gewerbe- Ordnung beseitigt durch Ein- Noth gehorchend, als dem eigenen Triebe. Nach den manchester macht. Wer denkt daran, den Vater verantwortlich zu machen? führung der betreffenden Bestimmungen über die jugendlichen lichen Gedanken, die neulich der Abg. Meyer geäußert hat, Bon dem wird hier geschwiegen. In den allermeisten Fällen ist scheinen die Herren eine andere Triebfeder zu haben als die der Vater nicht in der Arbeiterschaft zu suchen. Wenn wir also richten für die in einem Gewerbszweige oder in einer Betriebsart immer wieder auf Ihren manchesterlichen Grundsah des laisser verlangen, so beweist das nur den hohen moralischen Stand­Nach§ 16 tönnen die Gemeinden Orts- Krankenkassen er Humanität.( Abg. Hirsch: Das geht doch zu weit!) Sie kommen die Unterstützung der unehelichen Wöchnerinnen aus der Kasse beschäftigten Arbeiter, für mehrere Gewerbszweige können ge- aller, laisser faire zurück. punkt, den wir dabei einnehmen. Jeder Arzt sieht darauf, meinsame Kassen errichtet werden, wenn in den einzelnen Ge- Abg. Wilisch( fr.) empfiehlt den Antrag Hirsch, weil es daß die Wöchnerin wenigstens in den ersten neun Tagen das Terbszweigen die Zahl der zu versichernden Personen 100 nicht eine Ungerechtigkeit sei, das Sterbegeld nicht zu gewähren, wenn Bett nicht verlasse. Das Kind, welches von der unehelichen der Tod nicht infolge der Krankheit eintritt, wegen welcher der Wöchnerin geboren wird soll doch am Leben erhalten Versicherte unterstützt ist. werden, oder wünschen Sie vielleicht, daß die Sterblichkeit Abg. Buhl( nil.) empfiehlt die unveränderte Annahme der der unehelichen Kinser nach Kräften gefördert wird, weil sie der der Auseinandersehung vor. lichen Dauer der Zugehörigkeit zur Kasse sei dahin zu verstehen, Diesen Standpunkt fann ich Ihnen unmöglich zutrauen. Man Antrag, weil das Ausscheiden einer Gemeinde aus einem solchen gewesen sein müssen, nicht derselben Kaffe. Geh. Ober- Regirungsrath v. Wödtke erklärt sich gegen den daß die Wöchnerinnen 6 Monate Mitglieder irgend einer Kaffe will die unehelichen Wöchnerinnen auf die Armenunterſtüßung anweisen. Aber gerade die Sozialreform will das Odium dieser Berbande, der von der höheren Verwaltungsbehörde gebildet ist, Armenunterstützung nach Möglichkeit vermeiden. Unterstützen Sie anderen Gemeinden schädigen könnte. diese Wöchnerin nicht, dann treiben Sie dieselben der bittersten Gemeinden aus einem solchen Rassenverbande sich loslösen; die unehelichen Niederkunft. Abg. Hirsch( dfr.): Es muß Mittel und Wege geben, daß Noth und dem Verbrechen in die Arme. Wenn einmal in dieser Beziehung die Kriminalstatistik untersucht würde, so würden

Arbeiter.

ibersteigt.

Abg. Wiffer beantragt, den Gemeinden, welche besondere Ortstassen begründen wollen, das Recht zu geben, aus einem Rommunalverbande auszuscheiden; der Antrag schreibt die Form Kommissionsbeschlüsse; die Bestimmung wegen der sechsmonat Uebertretung der Moral ihre Existenz zu verdanken haben?

bie

Freie Volksbühne.

Maria Magdalena. Ein bürgerliches Trauerspiel in

Wohl kaum hat dieses Drama jemals ein so zahl

Ministerialdirektor Lohmann bezeichnet es als falsch, den unehelichen Wöchnerinnen eine Unterstützung zu gewähren; dadurch wird die Krankenkasse eine Versicherung gegen die Folgen der

Sohn charakterisirt der letztere zutreffend, indem er sagt: wünscht erscheinen, zumal er erfährt, daß er in der Hoffnung " Wir passen ein für alle Mal nicht zusammen, er tann's auf eine Mitgift sich getäuscht, und so nimmt er die Ver­als willkommene nicht eng genug um sich haben, er möchte seine Faust zu haftung des Bruders seiner Braut machen und hinein friechen, ich möchte meine Haut abstreifen, Gelegenheit wahr, sein Wort zurückzunehmen. Die Mutter, wie den Kleinkinderrock, wenn's nur ginge!" Als der Sohn eben erst von schwerer Krankheit genefen, stirbt bei der vom Verdacht eines Juwelendiebstahls unschuldig betroffen Verhaftung ihres Sohnes. Jetzt ist der alte Meister nur

Die bleibt kein Ausweg übrig, um den Vater zu retten, als

4 Atten. Von Friedrich Hebbel.  teiches und so aufmerksames Publikum gefunden, als in den und verhaftet wird, ist der Vater sofort von der Wahrheit auf die Tochter angewiesen; er droht, und sie weiß es auch Aufführungen der Freien Volksbühne". Ein Drama von des Verdachts überzeugt, denn da der Junge auch einmal ohne die Drohung, daß er Schande bei seiner Tochter nicht martiger Kraft, wurde wohl seine Bedeutung als Dichtung außer der Zeit in Wirthschaften oder auf Tanzböden geht, überleben würde. Da naht der Jugendgeliebte in alter gewürdigt, auf der Bühne selbst gelangte es felten zur hie und da über die Schnur haut, auch Schulden macht, Liebe- er erfährt das Schicksal der Unglücklichen und- Aufführung. Es war keine Kost für das weichliche ge kurz nicht die engen Grenzen der väterlichen Begriffe der Darüber kann kein Mann weg." Eine Frau bildete" Theaterpublikum, dem es selbst durch die größte Ehrbarkeit respektirt, so ist er überzeugt, daß seinem heirathen, deren Verführer die Achsel zucken kann! Ihr Aunft der Darstellung nicht schmackhaft gemacht werden Sohne auch jedes Verbrechen zuzutrauen ist." lonnte. Nicht die erklärliche Abneigung, tiefe feelische Schande, dieses an seinem Sohne zu erleben, drückt ihn, noch einmal das Ungeheuer anzuflehen, ihre äußere Ehe und herabstimmende Erschütterungen zu erfahren, tlärt dieses, denn wir können das gebildete" und Hoffnung hängt an seiner Tochter. mit Wolluft unterziehen sehen, wenn denselben nur ein bezogen und Nichts mehr von sich hören lassen. Unterdessen zum Zweikampf gezwungen und ihn getödtet; selbst hat er bochfeine Theaterpublikum sich den unheimlichsten Eindrücken fnüpft fie an einen jungen Mann; er hat die Universität Brunnen stürzt. Ihr Geliebter hat inzwischen den Verführer pitanter Beigeschmack verliehen ist. Die schlichte Wahrheit wirbt ein Schreiber um ihre Hand, die Mutter begünstigt eine tödtliche Wunde empfangen, doch will er die Geliebte in Hebbel's Maria Magdalena stößt Biele ab, die sich zu die Werbung. Ibsen's Gespenstern drängen.

er demüthigt ihn, aber bricht ihn nicht. Seine Liebe und wiederherzustellen; herzlos wird sie zurückgestoßen. Sie Jugendfreundschaft wählt nun den Tod, indem sie beim Wasserholen sich in den

Sie hält jene Jugendliebe für eine noch retten, indem er ihr die Hand reicht. Er kommt zu Kinderei; der Schreiber gehört zu ihres Gleichen; die spät. Die Leiche des Mädchen wird herein getragen. Ich Tochter läßt sich bewegen, dem Drängen der Mutter nach verstehe die Welt nicht mehr!" Mit diesen Worten" des Der Geliebte tehrt als Sekretär wieder heim, alten Meisters schließt das Stück.

fchien, führt uns in eine kleinbürgerliche Familie in einer zugeden. Das Hebbel'sche Stück, das bereits im Jahre 1844 er Eypus vorherrschte. Der Tischlermeister Anton ist sechzig ihr Verlobter ist eifersüchtig oder stellt sich eifersüchtig; er näher eingehen; bis auf einzelne empfindliche Mängel brachte lichen Welt, die er für uuerschütterlich hält, und an diesen, nicht rückgängig werden könne; fie, im Gefühl der ver- der alte Meister durch Herrn Neicher vom Residenz- Theater Jahre alt geworden in den Anschauungen der kleinbürger  - sucht sie, fester an sich zu binden, damit die Verlobung fie die Dichtung zu angemessener Geltung. Vorzüglich wurde und damit an dem ganzen Marke des Mannes rütteln die lorenen Jugendliebe und gleichsam um eine Schranke gegen und in rühmenswerther Weise die Tochter von Fräulein Joa

Beit, wo im Bürgerthum überhaupt der kleinbürgerliche ohne sie aufzusuchen; sie sieht ihn nur von weitem wieder;

innerlich

er

erfährt. Von seinem Sohne Sohne ist alle ihre früheren Hoffnungen zu errichten, giebt sich ihm Müller dargestellt.

Schläge die

getrennt,

als das

in

dem

da

er ein andres Leben, willenlos hin. Der Bräutigam, eine erbärmliche kleinliche In dem Hebbel'schen Drama haben wir eine naturalistische des Gewohnten Kreatur, hat inzwischen ein Amterlangt, Aussicht auf Protektion Dichtung; es ist wahres und wirkliches Leben, freilich aus einer engen Kreise

nicht begreifen kann. Den Zwiespalt zwischen Vater und läßt ihm die Verbindung mit der Verführten weniger er zum großen Theil hinter uns liegenden Zeit das es dara