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Nr. 184.

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Erscheint täglich außer Montage.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

16. Jahrg.

Die Insertions. Gebühr beträgt für die fechsgespaltene Rolonel­getle oder beren Raum 40 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins­und Versammlungs- Anzeigen 20 Pfg. Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfg. ( nur das erste Wort fett). Inferate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Erpcdition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet Ternsprecher: Rmt 1, Mr. 1508. Telegramm: Adresse: " Socialdemokrat Berlin"

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Benth- Straße 2.

Quiffung.

Im Monat Juli gingen bei dem Unterzeichneten folgende Parteibeiträge ein:

Augsburg , U. 20,-. Aachen , X. S. durch Fr. in S. 100,-. Berlin , Beiträge der Wahlkreise: 1. Streis 100,-. 3. Kreis 300,-. 4. Kreis Osten 1500,-( darunter 40 M., damit es besser werde). 4. Kreis Südosten 1080,-( darunter Südost" 80 M.). 6. Kreis Rosenthaler Vorstadt und Gesundbrunnen 450,-( darunter ehrlicher Seemann Aderstraße, amerit. Autt. 6,40, von den Arbeits­willigen von der Panke , amerik. Auft. 6,50, Kairo 3,50). 6. Kreis Moabit 190,-. 6. Kreis Wedding und Oranienburger Vorst. 550,- ( darunter Dr. A. F. 101 4,-). Berlin , div. Beiträge: X. auf Listen 53,05. Bierprozente durch Weber 1,57. Ohne Zwang

100,( darunter Dampferpartie 46,20). Dr. L. A. 100,-. Von Schirrmeistern der Firma A. B. 3,70. Note Buchbinder, Grün­straße, 5,- Arbeiter von Schuster u. Bär 17,80. Stereotypeure des Vorwärts" 10,-. Gutenberg 200,-. Puberkolonne Siefert 3,- Cigarrenfabrik R. Schulze, Friedrichsfelderstr. 21, 10,80. 2. G. A. G. Brunnenstr. Feld G. 17,-. A. B. 50,-.. S. 50,-. Bant- Wilhelmshaven d. S. 96,-. Bern 50,-. Burgstädt , v. Personal d. Volksstimme" d. d. Vertr. 38,-. Bremerhafen , aus den Unterweserorten 30,-. Bern­ burg 10,- Coburg , durch den Vertr. 25,-. Cassel, gesammelt auf einer Holzarbeiter Bartie 2,-. Dresden , 5. sächs. Reichstags­Wahltr. d. O. 100,-. Döbeln , B. C. altes Pulver 10,-. Dortmund- Hörde, Wahlkr. d. d. Kreisvertr. 100,-. Delmenhorst , neuer Gardist d. M. 4,50. Elbing , Arbeiter der Schulzenschen Werkstatt 3,50. Faltenberg ( Oberschl.) 2,-. Frankfurt a. M., von den Holzmännern, Ueberschuß einer Sammlung durch G. 6,10. Forchheim , von den Genossen 10,-. Freiburg , von badischen Genossen 20,-. Finster walde 10,-( darunter Hochzeit bei M. 3,-). Greiz , Wahl­freis Reuß ä. 2. 50,-. Gießen , E. A. 10,-. Gotha , vom Vertr. 100,-. Hastedt, von den Genossen 10,-. Hannover 1000,- Hanau , Wahlkreis Hanau- Gelnhausen 500,-. Hamburg , im Monat Juli in der Expedition des Echo" eingegangen 167,95. Hamburg , Cigarrenfabrit Otto, St. Pauli 20,-. Hildesheim , durch den Vertrauensmann vom aufgelösten Bauverein 1000,-. Konstanz , von den Parteigenossen 100,- Marburg , von den Vaterlands­lojen 20,-. München , Waldläufer 5,-. München , den Parteigenoffen 1000,- Nürnberg , socialdemokratische Partei Niederbayerns 500,- Ottensen , durch C. 2. 60,-. Ober langenbielau, v. d. Arbeitern aus dem Eulengebirge 100,-. Offen bach- Dieburg, Wahlkreis 100,-. Quedlinburg , 2. u. 3. Quartal 1899 durch A. Tr. 50,-. Randow Greifenhagen, Wahlkreis 250,- Rochlik i. S., von einer Hochzeit 3,10. Stuttgart , G. 11. 10,-. Sorau , von Parteigenossen 30,-. Spremberg , von den Genossen 50,- ( darunter Heinrichsfeld 10,-). Usingen - Höchst - Homburg , Wahlkreis, durch den Kreisvertrauensmann 50,-. Wald bei Solingen , durch den Vertrauensmann 25,- Württemberg 100,-. Weißenfels , von den Genossen 50,-. Wiesbaden , Ueberschuß der aufgelösten Har­monie 70,-.

Berlin , den 8. August 1899.

Für den Parteivorstand: A. Gerisch, Raybachstr. 9.

Noch eine Stimme für die Koalitionsfreiheit!

bon

Der Nachfolger auf dem Lehrstuhle der Nationalökonomie Lorenz von Steins an der Wiener Universität , Eugen von Philippovich , war früher Professor an der badischen Universität Freiburg und dort der Führer der nationalliberalen Partei. Von ihm ist soeben ein neues Buch*) erschienen, in dem er sich an verschiedenen Stellen über Gewerkschaften, Koalitionsfreiheit und verwandte Fragen ausspricht. Weniger um unsere Leser zu belehren als um zu zeigen, wie verständige Bourgeois urteilen und dadurch unsere Gegner zu belehren, wollen wir die Ansichten Philippovichs, soweit sie im Bu sammenhange mit der Zuchthausvorlage stehen, hier vorführen.

Philippovich erklärt sich theoretisch für die Gewährung der Koalitionsfreiheit an die ländlichen Arbeiter, wenn er sich auch vor allem wegen des zerstreuten Wohnens, des Mangels an Verkehr nicht viel von ihnen verspricht und die Ergebnislosigkeit der Bestrebungen der englischen Land­arbeiter, sich zu organisieren, für diese Auffassung ins Feld führt.

Ueber die Berechtigung des Koalitionsverbotes äußert er fich folgendermaßen:

Mittwoch, den 9. August 1899.

Der Grundsatz der Koalitionsfreiheit kann heute nicht mehr angefochten werden. Die rein individualistische Auffassung der Volkswirtschaft ist auf allen Gebieten durch die thatsächliche Entwicklung widerlegt worden und gerade das Unternehmertum hat in zahlreichen Organisationen den Beweis für die Notwendig feit einer Einschränkung der individuellen Konkurrenz geliefert. Die Koalitionen der Unternehmer sind eine regel­mäßige Erscheinung und werden vom Staate weder vereinsgefez­lich, noch polizeilich verfolgt; ja der von Unternehmern gegen den Einzelnen, der sich ihrer Vereinbarung nicht anschließen will, ausgeführte Zwang ist sogar viel stärker als der, den ftreifende Arbeiter gegen arbeitswillige Personen auszuüben vermögen, ohne daß der Staat bei den Unternehmern eingriffe; so bei der wirtschaftlichen Vernichtung der Outsiders" durch ein Kartell, bei Sperrung der geschäftlichen Verbindungen mit folchen Firmen, welche sich einem Startelle nicht anschließen wollen. Es liegt in einer ver­schiedenartigen Behandlung der Koalitionen der Arbeiter bei Ver­folgung ihrer Interessen als Warenverkäufer und der der Unter­nehmer in dem gleichen Falle eine so klare Einseitigkeit und un­gerechte Behandlung der Arbeiterschaft vor, daß daraus nur die bedauerlichsten Folgen für die socialen Beziehungen der Arbeiter zu den Unternehmern und für ihre Stellung zum Staate folgen tönnen. Es tann nicht scharf genug betont werden, daß der Staat, dessen Beruf es ist, in den Klassenkämpfen der Gegenwart vermittelnd einzugreifen, durch eine folche einseitige Parteinahme die Leidenschaft schiirt, statt sie zu mäßigen." Wo man das Arbeitsverhältnis ganz der Ephäre der privaten Ueberein­funft" zwischen Unternehmern und Arbeitern überläßt, darf man nicht aus einem behaupteten öffentlichen Interesse eine Folgerung ableiten, welche die Stellung der Arbeiter zu verschlechtern ges eignet ist."

Mit der Anerkennung der Koalitionsfreiheit ist von selbst auch das Recht zur Einstellung der Arbeit gegeben. Die Nichtannahme oder Nichtfortjeßung der Arbeit ist ja schon nach dem Grundsaße des freien Arbeitsvertrages das Recht jedes Einzelnen. Ein besonders bei lebhafter Arbeiterbewegung und Zunahme der Koalitionen häufiger Fall ist aber der, daß Arbeiter vor Vollendung der Arbeitszeit, für welche fie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, oder vor Beginn einer vertragsmäßig übernommenen Arbeit in den Ausstand treten, also Kontraktbrüchig werden. Alle Rechtsmittel und alle moralischen Mittel, durch welche sich der Vertragsbruch vermeiden läßt, sind zu unterstügen; allein die straf rechtliche Behandlung des Arbeitsvertragsbruches ist eine Anomalie, da der Arbeitsvertrag heute ein privatrechtlicher Vertrag ist, von den Gewerbe- Ordnungen grundsäglich als solcher behandelt wird und nirgends aus dem Bruch eines privatrechtlichen Vertrages etwas anderes als Haftung und Erjazz des Schadens gefordert wird. Wieder ist es eine schwere Beeinträchtigung der Gleichberechtigung, wenn gerade der Arbeiter zur Einhaltung seines Vertrages auch noch durch das Strafgeset gezwungen werden soll, während den Unternehmer jogar bei Verlegung desselben Arbeits­vertrages, z. B. durch Nichtzulassung zur Arbeit, Nichtgewährung des vereinbarten Lohnes, der vereinbarten Art der Arbeit usw., nur

Expedition: SW. 19, Benth- Straße 3.

sein, in welcher, um im Interesse aller vorzugehen, das Interesse einzelner manchmal nur unvollkommen gewahrt werden kann. Eine starte Unterdrückung der Minderheit ist ja doch nie wahrscheinlich, weil jeder Gewerkverein mit der Gefahr Gewiß werden des Abfalles der Mitglieder rechnen muß. auch Erfolge, welche die Gewerkvereine zu erzielen vermögen, die Nachteile des Zwanges aufwägen. Diese Erfolge liegen: 1. in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, entsprechend den sorgfältig geprüften Verhältnissen der Arbeiter selbst; 2. in der Sicherheit, daß man eine solche durch Koalition erreichte Errungenschaft auch festhalten könne; 3. in der Sicherheit, die der Gewerkverein durch seine Kontrolle dafür gewährt, daß etwaige gesetzliche Verfügungen zu Gunsten der Arbeiter auch eingehalten werden; 4. in der Hebung des Selbstbewußtseins der Arbeiter, die in einem großen und starken Vereine einen Rückhalt für gerechte Forderungen finden und in der Erziehung zur Selbstverwaltung zur Lösung schwieriger Aufgaben, wie die der Organisierung von Menschen, der Leitung von verwickelten Angelegenheiten, der verantwortlichen Vertretung großer Interessen, und in der sich daraus ergebenden Verbreitung von Kenntnissen und Fähigkeiten, welche sonst nur den oberen Klassen zu erwerben möglich ist; diese legztere Wirkung der Arbeit in den Berufsorganisationen der Arbeiter ist für die Fortbildung der ganzen Gesellschaft von der allergrößten Wichtigkeit; dem dadurch wird eine neue Klasse befähigt, an der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten teilzunehmen und verhindert, daß diese einen einseitigen Selassencharakter erhält und nur im Interesse gewisser Gruppen der Gesellschaft geführt wird."

Auch die in Deutschland aktuelle Frage der Wirkungen der Gewerkschaften auf das Unternehmertum behandelt der Wiener Professor in bemerkenswerter Weise:

.. In der That haben die Gewerkvereine immer mehr Gebiete für ihre Mitbestimmung in Anspruch genommen, welche die Unternehmer als ihre eigene Herrschaftssphäre anzusehen ge­wohnt waren; denn da die Arbeitsbedingungen immer durch die vom Unternehmer bestimmten Arbeitsprozesse und an den Eigens tumsobjekten der Unternehmer firiert werden, so ist jedes Mite sprechen der Arbeiter bei Feststellung der Arbeitsbedingungen zu gleich eine größere oder geringere Einschränkung der Willensphäre des Unternehmers. Allein dies ist nicht zu vermeiden, da es sich ja um einen zweiseitigen Vertrag handelt und Leben, Gesundheit, geistiges und förperliches Wohlbefinden, kurz die ganze Natur des arbeitenden Menschen durch die Bedingungen, unter denen er arbeitet, beeinflußt werden. Es ist menschlich, daß hierbei seitens der organisierten Arbeiter manchmal unberechtigte und übertriebene Forderungen gestellt und schwächere Unter­nehmer in eine Zwangslage gebracht werden; aber es ist bis jetzt noch fein Fall nachgewiesen, in dem diese Mitwirkung der Arbeiter bei der Festsegung oder Auslegung des Arbeitsvertrags eine Industrie geschädigt oder zu Betriebs­einstellungen oder Verringerung der Produktion geführt hätte. Jm Gegenteil sind jene Industrien, welche über eine wohl­organisierte Arbeiterschaft verfügen, stets auch die leistungs­fähigsten."

Wir unterschreiben nicht alles, was Philippovich über die Gewerkschaften schreibt, uns scheint es aber in diesem Augen­blicke nicht als eine notwendige Aufgabe, über seine Auffassung des Staates als einer über den Klassen stehenden Organi­sation 2c. zu diskutieren; wir haben nur zeigen wollen, wie einer der angesehensten Vertreter der bürgerlichen National­ökonomie in der Zeit des Zuchthauskurses über die Aufgaben und Leistungen der Arbeiterorganisationen urteilt.

eine bloß civilrechtliche Entschädigungspflicht trifft. Es ist ferner zu beachten, daß, wie die Erfahrung lehrt, es in schr vielen Fällen schwierig ist, festzustellen, welches der Juhalt des Arbeitsvertrages ist, so daß oft erst nach einer juridischen Auslegung wirklicher oder angenommener Vertragsbestimmungen festgestellt werden kann, daß eine sofortige Aufhebung der Arbeit dem Vertrage nicht entsprochen habe. Es sträubt sich aber jedes Rechts­gefühl dagegen, einen Strafakt erst aus der feinen juridischen Für das Scharfmachervolk wird freilich damit auch ein Auslegung eines privatrechtlichen Vertrages entstehen zu sehen. Mit demselben Rechte müßte auch eine Bestrafung der zahlreichen ehemaliger Wortführer der badischen Nationalliberalen jede Vertragsverlegungen gefordert werden, welche im Gebiete des wissenschaftliche Autorität verloren haben, sie werden sich eben Warenverkehrs vorkommen, wo durch Nichtlieferung oder nicht resigniert mit der Autorität ihres Plantagen- Wenkstern be­rechtzeitige Lieferung oder andere als vertragsmäßige Lieferung von gnügen. Waren oft dem anderen Kontrahenten ein empfindlicher Schaden zugefügt wird, während beim Kontrattbruche des Arbeiters in den meisten Fällen nicht einmal das Entstehen eines Schadens nachgewiesen werden kann. In den wenigen Fällen, in welchen etwa von einer ernsthaften Schädigung durch den unvorhergesehenen Austritt der Arbeiter aus der Arbeit gesprochen werden kann beim Maffen streit ist aber thatsächlich die Durchführung der Kontrattbruch Strafe nicht möglich. Es wird daher mit vollem Rechte die Be­strafung des Kontraktbruchs der Arbeiter von der überwiegenden Mehrheit aller Volkswirte und Rechtspolitiker abgelehnt. Ein Fortschritt des Rechtsbewußtseins wird dadurch nicht erzielt; vielmehr trägt dazu alles bei, was in den Arbeitern das Gefühl, mit den Unternehmern gleichberechtigte Kontrahenten zu sein, wedt und stärkt, insbesondere die Unterstützung aller Organisa­tionen der Arbeiter, welche ihnen allein die Fähigkeit geben, den Unternehmern gegenüber mit gleicher Macht aufzutreten."

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Mit dem Aufhören der obrigkeitlichen Figierung der Be­In längeren Ausführungen weist dann Philippovich nach, dingungen des Arbeitsverhältnisses schwindet diese Recht daß das Recht zu streiten ohne ständige ge fertigung( die Koalitionen zu verbieten) und nun suchte man durch wertschaftliche Organisation wertlos fei. längere Zeit das Verbot der Koalition damit zu begründen, Die Gegner der Gewerkschaftsbewegung, soweit ihnen die daß man sie als ein Hindernis der individuellen Freiheit be- Fähigkeit zum Lernen noch nicht ganz abhanden gekommen ist, zeichnete, welche allein die Grundlage aller wirtschaftlichen Verträge könnten aus den ruhig abwägenden, das sachliche Gebiet nicht bilden sollte. Aber dieser Standpunkt läßt sich nicht aufrecht verlassenden Darlegungen viel lernen. erhalten. Den Unternehmern gegenüber fann das Verbot

Für den Grafen Posadowsky dürfte ein Polizeibericht über die Klosettpoesie von Posemuckel von viel größerem Werte sein, als die gründlichsten nationalökonomischen Unter­juchungen. Uns dünken aber gerade heute die oben mit­geteilten Auszüge aus dem Buche Philippovichs als ein Mittel der Aufklärung für diejenigen, welche noch nicht alle Fähigkeit verloren haben, nachzudenken.

Politische Uebersicht.

Berlin , den 8. August. Konservativ- agrarische Beklemmungen.

Vor wenigen Tagen noch trugen die Deutsche Tages­zeitung" und die Kreuz- Zeitung " in der Kanalfrage frohe Siegesgewißheit zur Schau; je näher aber der Entscheidungs­termin heranrückt, je mehr häufen sich in den Auslassungen ber konservativen Presse über die Kanalvorlage die resignierend­elegischen Töne. Die agrarisch- konservative Opposition gegen das Mittellandkanal- Projekt hat in den ministeriellen Kreisen gute Verbindungen, und es scheint, als wenn sie heraus­nicht durchgeführt werden, weil sie, gering an Zahl und zu Unsere Leser wird vor allem interessieren, wie sich gefunden hat, daß die Regierung doch auf die Annahme der vielerlei gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zwecken verbunden, Philippovich über den Terrorismus der Gewerkschaften" orlage größeres Gewicht legt, als man nach dem sonderbaren Verhalten einiger Minister annehmen zu können glaubte. es immer umgehen können, wenn sie wollen, und es widerspricht äußert. Er schreibt: p daher der Gerechtigkeit, gerade den Arbeitern das Machtmittel zu Sobald ein Gewerkverein einige Ausdehnung gewonnen hat, Besonders spricht die plögliche Entscheidung des verweigern, das man den Unternehmern lassen muß. Sodann wird der Beitritt zu ihm für die Arbeiter beffelben Gewerbes that Raisers, nun doch selbst die Einweihung des hat sich immer mehr die Ueberzeugung entwickelt, daß es im fächlich zur Notwendigkeit; denn der Gewerfverein fann, wenn er Dortmund Ems- Kanals vorzunehmen, und nicht der Gefahr entgegen gehen will, durch Nichtmitglieder unter­gesellschaftlichen Interesse gelegen ist, wenn die Lage der Verlegung feines Besuches in Dortmund auf Arbeiter, der großen Mehrzahl der Bevölkerung, nicht ver- boten zu werden, sobald er stark genug ist, seine Forderungen durch den 11. August, also einige Tage vor der zweiten schlechtert, sondern verbessert wird, und daß die isolierten Arbeiter zusetzen, nicht davon abgehen, zu verlangen, daß Richtgewerkvereinler Lesung der Kanalvorlage im preußischen Abgeordneten­unfähig sind, fich der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen au nicht beschäftigt werden. Aus diesem Zwang erfolgt häufig für hause, dafür, daß der Kaiser selbst hinter der Vor­erwehren, wie sie der Konkurrenzfampf der Unternehmer mit den einzelnen Arbeiter mancherlei Unbequemlichkeit; ja jogar lage stehen bleibt und eine Abstimmung gegen den Mittel­feiner Tendenz, die Produktionskosten herabzudrücken, mit sich ernste Sorge. 8. B. bei einem von ihm nicht gebilligten Streit, landkanal deshalb von ihm übel vermerkt werden könnte. bringen muß, oder Vorteile zu erlangen, wie sie bei günstigen der ihn in eine Notlage bringt. Allein die Arbeiter haben Solche Gunstverscherzung an höchster Stelle ist denn doch Geschäftsergebnissen möglich wären. eben feine Wahl, als die, die größeren Uebel auf fich zu nehmen, welche mit der individuellen Freiheit manchem der Herren, der Carriere machen möchte, die verbunden sind oder aber sich damit zu begnügen, ein mit- Sache nicht wert, und so hat denn schon am Sonntag in bestimmender Teil einer größeren Menge zu feiner Vorausahnung oder Witterung der tommenden

*) Grundriß der politischen Oekonomie, II. Band: Volkswirtschafts­politik. Erster Teil.

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