Dies
414 der Beerdigung zweifellos festzustellen. Dies geschah denn auch unter Anführung zahlreicher berühmter Fälle.
Die Versicherungen der Sachverständigen erschienen den Verteidigern so folgenschwer, daß sie sofort die Tragweite der selben abzuschwächen suchten.
je Srage mußte, weil sie zu einer
Die Debatte über diese Frage mußte, weil sie zu einer Schlägerei zu führen drohte, abgebrochen werden. Ein anderer Gegenstand des Streites war sodann, ob die Acrodynie das Resultat einer Vergiftung sei: nach den Sachverständigen war sie es ftets; nach Hanybel niemals. Dieser neue Streit „ Die Herren Experten glauben, daß Courteheuse mit steigerte die allgemeine Verwirrung aufs höchste. Einige GeArsenik vergiftet worden ist," sagte Saint- Hélier ; wir hin- schworenen gaben deutlich zu erkennen zu erkennen, daß sie gar nicht gegen sind überzeugt, daß er einer Krankheit erlag, und er mehr wüßten, woran sie eigentlich seien, und der Vorwurde während derselben von einem Arzte behandelt, dessen sigende fühlte sich dadurch so beunruhigt, daß er es not hohes Ansehen niemand bestreiten wird. Allein ob nun die wendig fand, aus seiner bisherigen Zurückhaltung herauszuSchlußfolgerungen der Sachverständigen zutreffend feien oder treten; er durfte doch seinen Einfluß auf die Jurh nicht aus ob umgekehrt der Herr Doctor richtig diagnostiziert habe, auf der Hand lassen! jeden Fall wird man, sobald man annimmt, Courteheuse habe Gift bekommen, beweisen müssen, daß es ihm von meinem Klienten beigebracht worden sei, und diesen Beweis vermisse ich noch immer."
Seien Sie versichert," erwiderte der Generalanwalt, daß Sie durch das Warten nichts verlieren werden."
Er fand denn auch alsbald einen Anlaß, sich entschieden geltend zu machen.
Hanyvel ersuchte um die Erlaubnis, sich zurückzuziehen, da er seine Kranken besuchen müsse. Weder die Verteidiger noch die Staatsanwaltschaft machten eine Einwendung da gegen; allein der Präsident bemerkte mit seiner gutmütigen Unter denjenigen, die einer Schwurgerichtsverhandlung Miene: mit anwohnen, als Zuhörer oder als Geschworene, werden Nun, Sie werden sich vertreten lassen, und man darf biele durch die verschiedenartigen und entgegengesezten Ein- annehmen, daß sich Ihre Kranken nicht darüber beklagen drücke derart verwirrt, daß sie des Abends nicht mehr wissen, werden."
was sie denken sollen, und sich in Widersprüchen verlieren; Dieses Scherzwvort war ohne Zweifel etwas plump, allein alsdann ist es von Wichtigkeit, daß, bevor die Ver- er hatte ja nicht Zeit gehabt, es fein zu glätten. Uebrigens handlung auf den nächsten Tag verschoben wird, ein dürfte er aus dem schallenden Gelächter, mit dem es vom entscheidendes Wort falle, welches die schwankenden Gemüther Auditorium aufgenommen wurde, den Schluß ziehen, daß es entweder im Sinne der Verteidigung oder in der An- seine Wirkung gethan hatte die schläfrigen, gelangweilten, flage beeinflußt, und von einer ganzen arbeitsvollen mürrischen Gesichter der Geschworenen erheiterten sich wieder. Sigung bleibt oft nur dieses eine Wort; man trägt es mit ezt waren sie in die richtige Stimmung versetzt, um die sich aus dem Gerichtssaal weg, verbreitet, wiederholt es, und folgende Zeugenaussage mit der erforderlichen Aufmerksamkeit dieses Wort bildet dann das Thema für die Verhandlung des anzuhören: die Aussage Turlures.nd folgenden Tages. Droche war ein zu geschickter Verteidiger," Führen Sie den Herrn Bürgermeister von Dissel herein!" um sich dieses Manövers nicht zu bedienen. Es entstand eine lebhafte Bewegung der Neugierde: man
Aus dem so klaren und gewissenhaften Berichte der hatte von Turlure schon so viel gesprochen, daß ihn bereits Herren Sachverständigen," sagte er, geht die für unsere jeder kannte; sobald er aber hinter dem Huissier erschien, Klientin hoch bedeutsame Thatsache hervor, welche ich die ward alles still. Die Zeitungen hatten feinen Scharfblick Herren Geschworenen wohl festzuhalten bitte, daß deutliche verschiedenartig beurteilt, die einen verherrlicht, die andern Arsenifflecken zwar an der Leber und den Eingeweiden, bespöttelt; nun würde man ihn selbst hören. aber nur in sehr schwachem Maße am Magen wahrgenommen worden sind."
Was bezweckt diese, im Augenblick, wo die Sigung geschlossen werden sollte, so feierlich ausgesprochene Bemerkung? Dies fragte sich jeder, und da Hortense über ihr Verteidigungssystem feinen Aufschluß gegeben hatte, so erging man sich in allerlei Vermutungen und Hypothesen. Während des ganzen Abends sprach man nur von Hortense und ihrem Verteidiger, während man sich mit dem„ ritterlichen" La Vaupalière nur wenig beschäftigte. Mit allgemeiner Spannung( wurde dem nächsten Sitzungstage entgegengesehen.
XXIV.
Aus Achtung vor dem hohen Gerichtshof" hatte sich Turlure in seinen Galastaat geworfen: schwarzen Frack, weiße Kravatte und Glanzstiefeletten.
,, Bitte, Herr Bürgermeister, wollen Sie aussagen, was Sie von der Sache wissen", sagte der Präsident mit einem Entgegenkommen, das er bisher noch gegenüber keinem Zengen bekundet hatte.
Allein trotz dieser Höflichkeit unterbrach er ihn schon bei Derselbe begann mit der Vernehmung des Doktors seinen ersten Worten, um vom Tisch der Beweisstücke eine Hanyvel. Er erkannte keineswegs an, daß er sich geirrt Stieflette La Vaupalières und die von Turture im Garten habe, hielt vielmehr an seiner Diagnose fest, nach welcher aufgenommene Zeichnung des Fußtapfens herholen und bei der Notar zuerst die Grippe, dann eine Acrodynie den Geschworenen herumureichen zu lassen; als er fonstatiert hatte, und blieb dabei, daß sein Patient an diesen hatte, daß sich die Zeichnung genau mit der Sohle deckte, bat beiden Krankheiten gestorben sei. Der tendenziöse Vortrag er den Bürgermeister, fortzufahren.
des Arztes war in einem Tone der Unfehlbarkeit gehalten und Zurlure berichtete zuerst seine Spaziergänge mit Courte berriet vornehme Geringschägung derer, die das Gegenteil heuse und erzählte, wie dieser eines Abends plötzlich und auf behaupteten. unerklärbare Weise von Schlafsucht ergriffen worden sei, dann wie er an einem Sonntag bei seinem Kollegen in Rouen La Vaupalière getroffen, und ging hierauf zur Strankheit Courteheuses über.
Eine solche Aussage mußte der Anklage einen schweren Stoß bersetzen und wurde daher von dieser und ihren Sachverständigen sofort lebhaft bestritten. Der Meinungsaustausch führte sogar zu persönlich zugespizten Aeußerungen, zum großen Gaudium der Zuhörer, für welche ein Streit zwischen Aerzten nur belustigend sein konnte.
Hanyvel gab die Möglichkeit zu, daß man Arsenik in dem Leichnam gefunden habe, bestritt aber, daß das Gift die Todesursache sei. Zudem sei die chemische Untersuchung von sehr geringer Beweiskraft, da man im Magen nur fast un merkliche Spuren von Arsenik entdeckt habe. Ein derart aufgebautes Gerüste könne gegen eine mit wissenschaftlicher Sicherheit aufgestellte Diagnose nicht standhalten.
,, Als Freund des Notars", sagte er, konnte mich sein Leiden nicht gleichgültig lassen; als Apotheker mußte ich die Symptome, die es zeigte, fehr auffällig finden; als Bürgermeister durfte ich den Verdacht nicht unterdrücken, den diese Symptome in mir wachriefen und der mich an eine Vergiftung durch Arsenik glauben ließ. Ich sträubte mich jedoch einige Zeit gegen diesen Verdacht, weil Herr Courteheuse von einem Arzt behandelt wurde, dessen Ruf hohes Vertrauen erwecken mußte. Als aber die Krankheit sich verschlimmerte, machte ich mir meine Unthätigkeit zum schweren Vorwurf; sie war strafbar, Demgegenüber erklärten die Sachverständigen, die ärzt- denn ich konnte den Kranken, wenn eine Vergiftung vorlag, liche Diagnose sei ganz falsch, ja leichtfertig gewesen, da sie durch mein Eingreifen retten. Diese Erwägung bestimmte die zweifellos auf Vergiftung hinweisenden Krankheitserschei- mich, unter dem Vorwand einer geschäftlichen Unterredung nungen völlig unberücksichtigt gelaffen habe; hätte der be- ihn zu besuchen. Auf den ersten Blick konstatierte ich handelnde Arzt Blut und Auswurf seines Kranken analysiert, fo mit Entsetzen alle Anzeichen einer Arsenikvergiftung: ein hätte er nicht nur die Vergiftung fonstatieren müssen, sondern sterbender Greis lag vor mir, aufs äußerste abgemagert, ihr sogar vielleicht noch rechtzeitig entgegenwirken fönnen. mit gehöhlten Wangen, geschwollenen Augenlidern, bis zur Hanyvel nannte das Sachverständigen Gutachten eine Unkenntlichkeit verzerrten Zügen; dabei klagte er über unSchande"; die Experten erwiderten, indem sie seine Diagnose erträgliche Schmerzen in den Gelenken, in den Hüften, im als ein Verbrechen bezeichneten Stopf."
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