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( Nachdruck verboten.)

Tod und Begräbnis im

" Ich hatte keine solche Kontrolle über seine Bücher." " Sie führten doch gewöhnlich selbst dieselben Rech- Tod und Begräbnis im Volks­nungen?" Soe Wir wurden beide gemeinsam kontrolliert." sed( bouhiste Sie sind ein naher persönlicher Freund des Arrestanten Möller?"

Wir verkehrten mit einander, wie Kollegen in einer Bank wohl in der Regel mit einander verkehren."

Keine Ausflüchte! Kam er in Ihr Haus?" Er ist ein einziges Mal mein Gast gewefen." Gut."

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Der Assessor gab dem Protokollführer einen Wink und begann zu diftieren, während die Feder des Sekretärs willig über das Papier zu laufen begann:

"

Erschienen war der Bankajsistent Karl Theodor Winther, geboren am. 17. August 1864, und nicht vorbestraft. Der Komparent gab nach einigen Ausflüchten zu, ein naher persön­licher Freund des Arrestanten Möller zu sein, den er sogar als Gast in seinem Hause empfing. Er giebt ferner zu, in der Volksbank, genan in derselben Abteilung wie der Arrestant Möller, beschäftigt und so im stande gewesen zu sein, über dessen Rechnungsablegung volle Kontrolle üben zu können, wenn auch der Komparent

Wie beliebt?" rief Winther in der Unschuld seines Herzens aus, unbekannt wie er war, mit diesem alten plumpen friminalistischen Kniff, vorsätzlich verkehrt zu diftieren. Na ja. Wenn auch der Komparent, was für die vor­fiegende Sache nicht die geringste Bedeutung hat, behauptet, daß sowohl der Arreft der Komparent, sowie der Arrestant Möller, unter gemeinsamer höherer Inspektion standen." Der Assessor hörte mit dem Diktieren auf und warf Winther einen Blick zu.

Nicht wahr. so jagten Sie ja wohl?"

wo nicht

" Es waren bei weitem nicht meine Worte!" in Krog lächelte überlegen...

Sind Sie Untersuchungsrichter oder ich? Sie geben die Erklärung ab, ich formuliere fie; der Sinn wird derselbe, das Resultat auch."

Und er trommelte mit dem Lineal auf der Platte des Schreibtisches, während der Sekretär die letzten Zeilen des Diftates zu Protokoll nahm.

Du barmherziger Gott!" sagte Winther zu sich, während falter Schweiß auf seine Stirn trat. Ist dies der Sinn und soll es in der Weise weiter gehen? Wer nur erst gefund hier heraus wäre!"

" Ich dürfte, wohl nicht um ein Glas Wasser bitten," sagte er laut.

Die Zunge flebte ihm schon am Gaumen.

Mit größtem Vergnügen," antwortete der Assessor in verbindlichem Ton.

Laffen, schaffen Sie eine Karaffe und ein Glas herbei." Der Untersuchungsrichter selbst benutte die Gelegenheit, einen Schlud aus dem Glafe Porter zu nehmen, das er auf dem Schreibtisch hinter einem paar schwerer Folianten stehen hatte.

glauben.

asse

Unt alles Thun und Lassen des Menschent rankte sich ehemals üppig wuchernd der Aberglaube, um nichts aber so sehr wie um Tod und Sterben. Und noch heutigen Tages giebt es eine Unmenge aber­gläubischer Ideen und Praktiken, die mit der dunkelsten Stunde im Menschenleben zusammenhängen, und die aufzufassen sind als ver­hältnismäßig harmlose Ueberreste aus Zeiten, in denen der Mensch die Welt erfüllt glaubte von magischen Sträften, und in denen er ängstlich bemüht war, weder einen ehemals und für ihn auch jetzt noch mächtigen Toten noch irgend ein göttliches Wesen zu erzürnen und so Schaden auf sich und sein Haus herabzuziehen. orat

Wir wollen versuchen, die wichtigsten Vorstellungen, die sich auf Tod und Begräbnis beziehen, und die gegenwärtig noch im Volke leben, zusammenzustellen, und zwar an der Hand einer sehr fleißigen Stompilation von Prof. Adolf Wuttle:" Der deutsche Voltsaberglaube der Gegenwart"( Berlin 1900, Wiegandt ut. Grieben). Eine Er­flärung der oft höchst seltsamen Gebräuche und Vorschriften läßt sich meist nicht geben, da sie ihr Vorhandensein oftmals einem einmaligen feltsamen Vorkommnis verdanken, und da es sich bei ihnen meist um die letzten Reste uralter Sitten handelt, die in ihrer Ursprüng lichkeit nicht auf uns gekommen sind. hid and mish

Das Sterben fann nach dem Voltsaberglauben durch mancherlei Mittel erleichtert werden. So darf man am Sterbebette nicht lagen, sonst wird dem Kranken das Sterben erschwert. Kranke Kinder muß man daher von der Mutter entfernen. Man darf sich auch nicht zu Füßen des Sterbenden stellen, und in dem Kopftiffen, auf dem der Stopf des Kranken ruht, dürfen keine Hühnerfedern sein. In Bayern und Franken glaubt man, daß man auf einem geerbten Bett nicht ruhig sterben fönne, weil darauf schon jemand gestorben sei, Wenn iemand im Sterben liegt, so muß man die Uhr stehen lassen. Dem Sterbenden wird in manchen Gegenden eine schwarze Lorettokerze vorgehalten, um die bösen Geister zu bertreiben, oder man betropft ihn mit dem heißen Wachs der Kerze. Man giebt ihm auch wohl eine brennende Kerze in die Hand und jetzt ihm ein Lorettokäppchen( eine geweihte, enge Müke) auf, das über die Ohren gezogen wird, damit er die Einflüsterungen des bösen Geistes nicht höre; dabei wird mit dem Lorettoglödchen geläutet: soweit dessen Schall dringt, so weit haben die bösen Geister feine Macht.

Kann jemand nicht sterben, so legt man ein geweihfe3 Kräuter­büschel unter seinen Kopf, oder man bedeckt ihn mit einem aus einem Grabe ausgegrabenen schivarzen Tuche, oder mit dem Tauf- oder Hochzeitskleide des Sterbenden, oder man rüdt sein Bett von der Wand weg, oder legt ihm etwas Erde auf die Brust. Ein merk würdiger Brauch ist der in Thüringen , Schlesien , in der Schweiz und anderwäris übliche, daß man dem Sterbenden eine Bibel, ein Ges fangbuch, eine Citrone oder auch nur einen Bogen Papier unter das Kinn legt, damit der Mund nicht offen stehen bleibe, weil sonst der Tote keine Ruhe im Grabe hat, sondern ein Nachzehrer wird, d. h. die anderen Familienmitglieder nach sich zieht. sibir b

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Ist der Kranke gestorben, so müssen ihm sofort die Augen zuge drückt werden, weil er sonst noch jemand nachholt. In der Stube müssen nach einem überall verbreiteten Aberglauben sofort alle Fenster geöffnet werden, damit die Seele hinausfliegen tönna; fie müssen auch bis zum Begräbnis offen bleiben, weil die Seele oft bis dahin im Hause weilt; andernfalls muß die Seele zurüdbleiben und ſpulen. Auch müssen unmittelbar nach dem Todesfall alle Schlafenden ge­wedt werden, sonst wird ihr Schlaf ein Todesschlaf; Vogelkäfige müssen an einen andern Blak gehängt werden, sonst sterben die Vögel.

Stalle geweat, aufgejagt und umgebunden werden, sonst geht es ein; Wein und andre Fässer, Mehltruhen usw. müssen gerüttelt werden, wenn der Inhalt nicht verderben soll. Man verhängt alles Glänzende und Rote im Hause: Spiegel, Fenster, Bilder, Uhren, bis nach dem Begräbnis mit weißen Tüchern, oder wenigstens die Spiegel, denn wer in diese hineinsicht, der muß sterben.

Der Zenge bekam Wasser und nippte am Glafe. Der Assessor sah zu mit einem dämonischen Lächeln, das war der Gestorbene der Hausvater, so muß alsbald alles Bich im fo ungefähr ausdrückte: So, ho, Dich bekomme ich gewiß bald mürbe!" man muß auch an die Bienenstöde klopfen und die Bienen weden; Es dauerte doch länger, als er glaubte. Gut und gern drei Stunden zog das Verhör sich hin, Und mit allerhand Kniffen suchte der Assessor die Sache so zu drehen, daß der Komparent um die von dem Arrestanten Möller verübten Be­trügereien gewußt haben mußte, oder er mußte auf die eine oder andre Weise daran teilgenommen haben.

Wenn auch nicht in flarem Bewußtsein, so doch gleichsam nach stillschweigender Uebereinkunft suchte der Assessor Krog au loden.

Das Resultat bliebt das gleiche.

Noch an demselben Tage, an dem der Herr oder die Frau vom Hause gestorben ist, muß allen Haustieren, besonders den Bienen

Diese

im Stock, oft selbst den Bäumen im Garten, der Todesfall angesagt werden, etwa mit den Worten:" Traure nicht, Dein Herr ist tot!", in Baden wird es dem Bienenstock mit der Formel angesagt:" Imb huse, wie Du ghuset hast; der Meister isch us dem Huſe. Sitte beweist offenbar, wie schiver man den Tod des Hausvaters empfand, und daß man glaubte, daß nach seinem Tode alles ausa einanderfallen müsse, wenn man nicht besondere Zauberformeln ges

Der Komparent" von Zeugen war schon gar keine Rede mehr blieb bei der Behauptung, daß er nicht die leifeste Ahnung von den vorgekommenen Betrügereien habe. brauche.

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Er glaubt übrigens auch, daß der Arreſtant Möller vollständig

unschuldig sei.

Warum glauben Sie das?" fragte der Assessor grimmig, auf ihn herabschießend, wie ein Jagdfalke auf ein Huhn. Na ja... warum ich es glaube... warum ich es glaube?..."

Winther stotterte.

Ja.. gerade... warum glauben Sie das?" ( Fortsetzung folgt.)

Auf die Leiche und die Leichenkleider darf man keine Thränen

fallen lassen; denn sie brennen den Toten wie Feuer, nach einer andren Auffassung stirbt der Weinende bald nach, weil seine Thränen mit ins Grab fommen und ihm die Abzehrung zuziehen. Ueberhaupt foll man die Toten nicht zu sehr beweinen, da man dadurch ihre Ruhe stört. Dieser Glaube findet sich schon in der Edda und im alten Indien . Zahlreich find die Sagen, daß geftorbene Kinder, mit einem Thränenfrüglein in der Hand, der Mutter wieder erscheinen und sie bitten, mit dem Weinen aufzuhören.

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Das Leichengetand darf nicht am Sonntag genäht werden, fonft findet der Tote teine Ruhe; es muß auch von dem Verstorbenen