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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 283.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

132. Sigung vom 2. Dezember, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths v. Bötticher.

Donnerstag, den 3. Dezember 1891.

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8. Jahrg.

durch königlichen Erlaß, in den meisten anderen Bundesstaaten und ebenso der Richterstand. In Hamburg   wurde ein Arbeiter, durch Ministerialverfügung. Die Verhältnisse dieser Vereine der einem anderen gerathen hatte, nicht weiter in einer Fabrik wurden durch das Vereinsgesetz von 1867 geregelt, und Schulze- zu arbeiten, in der gestreift war, wegen Verrufserklärung zu Deligsch strebte, ihnen das Recht der juristischen Perfon 14 Tagen Gefängniß verurtheilt. In der Berufungsinstanz sagte zu verschaffen. Schulze Delizich legte verschiedene Gefch der Landesgerichts- Direktor, ein solches Vergehen müßte eigent­entwürfe zu diesem Zweck in den Jahren 1869-72 dem Reichstag   lich mit 14 Jahren Gefängniß bestraft werden, und dabei hatte Auf der Tagesordnung steht zunächst der von den Abgg. des Norddeutschen Bundes und dem Deutschen Reichstag vor, es sich gar nicht einmal um eine Drohung gehandelt. Dr. Hirsch und Genossen eingebrachte Gesezentwurf, betr. die welche auch theilweise im Reichstag angenommen, aber von der Ich habe nie gehört, daß gegen einen Arbeitgeber eingetragenen Berufsvereine. Nach demselben sollen Regierung abgelehnt wurden. Lasker   erklärte sich 1872 prinzipiell wegen Verrufserklärung ebenso rigoros vorgegangen worden Vereine, die gewisse Bedingungen erfüllen, die Rechtsfähigkeit er mit der Ersetzung des weitläufigen Verleihungsverfahrens durch sei. Die Berufsvereine dürfen nach unserer Ansicht sich halten, die jezt nur von den Behörden besonders verliehen wird. gesetzliche Normativbestimmungen einverstanden, hielt abec vück- nicht in Vereine von bestimmter politischer Tendenz spalten, denn Abg. Dr. Hirsch( dfr.): Schulze- Delitzsch's Anträge im Nord- sichtlich der Gewerkvereine weitgehende Kautelen für nothwendig, sonst sind sie dem Arbeitgeber gegenüber machtlos. Eine Ver­deutschen und Deutschen   Reichstage, betreffend die privatrechtliche wenn die Verleihung der Korporationsrechte an dieselben nicht einigung deutscher Zigarrenarbeiter Hirsch- Duncker'scher Richtung Stellung der Vereine im Allgemeinen, scheiterten leider an dem gefährlich werden solle, denn diese Vereine organisirten den hat dagegen in ihrem Statut bestimmt, daß Sozialdemokraten Widerspruch der Regierung. Sie hätten der deutschen   Nation Krieg zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern. Redner schildert nicht aufgenommen werden dürfen. Zuchthäusler dagegen dürfen viele innere Kämpfe auf dem Gebiete der Arbeitenfrage erspart. eingehend die Erfahrungen der großen Streits der letzten Jahre unter bestimmten Bedingungen aufgenommen werden. Politisch Zu derselben Zeit wurde in England das Gesetz, betreffend die und das Eingreifen der Gewerkvereine in die Streitbewegung, Andersdenkende werden also auf eine niedrigere Stufe gestellt als Gewerkvereine, angenommen, infolge deffen die Arbeiterbewegung und giebt sodann einen Ueberblick über die Entwicklung des bestrafte Subjekte. Daß die Arbeiterorganisationen in England in England niemals den Grad von Leidenschaftlichkeit, Heftigkeit Gewerkvereinswesens in den letzten zwanzig Jahren. Vor dem sich nicht mit politischen Dingen beschäftigen, ist ein Irrthum. und Verbitterung erreichte, wie bei uns. Das segensreiche Wirken französischen   Kriege ist es mit dieser Entwicklung nicht Das Streiken wird durch Gewerkvereine nicht gefördert. Wenn der freien Vereinigungen ist auch anerkannt worden bei recht vorwärts gegangen, aber nach dem Kriege und be- die Arbeiter organisirt sind, so rechnen sie bei einem etwaigen der Berathung der Gewerbenovelle durch den Antrag Hitze fonders vielleicht infolge des Sozialistengesetzes und einer Streit mit den vorhandenen Mitteln, die unorganisirten rechnen auf gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine. Der preußische regen Agitation sei die Mitgliederzahl der Gewerkvereine auf das Solidaritätsgefühl der übrigen Arbeiter, sie rechnen mit Aus den Verhandlungen der Vereins- unbekannten Größen. Ferner ist ein Hinderniß des Streits in hielt ihn aber für überflüssig, da der jetzt zur Berathung stehende tage der Gewerkvereine hatte ich den Eindruck gewonnen, derartigen Organisationen vorhanden dadurch, daß namentlich die­Antrag damals bereits vorlag. Der Zug zum Zusammenschluß daß es diesen an freier Bewegung nicht fehlt, und daß ihre jenigen Leute mitentscheiden, welche selbst nicht an dem Streit betheiligt der Berufsgenossen ist ein recht germanischer. Ich sehe in den finanzielle Lage durchaus nicht unsicher ist. Ihre volle freie Be- sind. Uebrigens würde die Erreichung höherer Arbeitslöhne für Berufsvereinen nichts, was uns mit Gefahr bedroht. Der Beruf wegung werden sie auch nach meinem Willen behalten. Unter die Industrie nicht schädlich sein, die Arbeitgeber würden darum ist der Zentralpunkt der sozialen Gliederung, darum sollen wir schlagungen durch Kassirer können die Gerichte auch heute schon doch nicht auswandern, denn sie könnten ihre hier erworbenen diefe Organisation gesetzlich schüßen und fördern. Die Berufs- verfolgen, wo die Vereine nicht juristische Personen sind. Der Kunden und Geschäftsverbindungen nicht mitnehmen. Es ist so­organisation ist teine Rampsorganisation, die sozialen Kämpfe große Bergarbeiter- Streit 1889 wurde von dem Verbande der gar nichts schlimmer für den nationalen Wohlstand, als niedrige werden im Gegentheile durch gesetzliche Normative dieser Art Gewerkvereine wesentlich durch Geld unterstützt. Nach solchen Arbeitslöhne, weil dann die Arbeiter, wie z. B. die schlesischen geregelt und gemäßigt. Der Abg. Gneist sprach sich 1872 auf der Vorgängen und nach der Beschaffenheit der Verbandsstatuten Weber und die Leute aus dem Erzgebirge  , kaum die dringendsten Eisenacher Versammlung der Kathedersozialisten in ähnlichem können die Gewertvereine Korporationsrechte nicht erhalten; Lebensbedürfnisse befriedigen, aber feine Abnehmer für die In­Sinne aus. Mit Recht erinnerte er daran, daß im Mittelalter denn die Forderung der Gemeinnützigkeit trifft für sie nicht zu, dustrieprodukte sein können, und schließlich ist doch das Inland auch die Innungen im Kampfe gegen Druck und Mißbräuche da der Kampf gegen die Arbeitgeber sie des Prädikats der das erste und wichtigste Absatzgebiet jeder Industrie. Bei aller Art groß geworden sind. Unsere Gewerkvereine, denen Gemeinnüßigkeit verlustig macht.( Sehr richtig!) Erhalten sie niedrigen Arbeitslöhnen wandern gerade die besten Arbeiter aus, ich nahe ſiche, verfolgen durchaus friedliche und gefeßliche eine größere Macht, so bietet gerade das Gefühl derselben einen und dieser Auswanderung unserer geschicktesten Arbeiter nicht 3wecke. In einer Arbeiterversammlung wurde kürzlich be- Reiz zu solchen Kämpfen. Keine Regierung kann die Ver- zum Wenigsten hat Amerika   das Aufblühen seiner Industrie zu hauptet, es ginge nicht ohne Arbeitseinstellungen, das Kapital antwortung übernehmen, durch Verleihung der Korporations- danten. Jetzt besteht bei uns tiefes Mißtrauen und Verbitterung müßte erst mürbe gemacht werden. Darauf antwortete rechte den Reiz zu Arbeitseinstellungen zu vergrößern.( Sehr gegen die Behörden, welche, wenn sie die Arbeiterorganisationen auf­ein Klempnermeister: Wir suchen freiwillig vor dem Streik den richtig!) Darüber sind alle Regierungen der Welt sich einig, lösen und ihr Vermögen konfisziren, für das Verhalten der gewissen­Ausgleich und Sie gezwungen nachher. So denken die Gewerk daß Arbeitseinstellungen nicht als eine dem Gemeinwohl losesten Arbeitgeber mitverantwortlich erscheinen. Beunruhigung vereine aller Länder.( Zustimmung links.) Diese Vereine dürfen förderliche Erscheinung betrachtet werden können. In der Vor- durch die Organisation ist nicht zu fürchten, dagegen hat nicht mehr rechtlos dastehen, sondern müssen ein gesetzliches lage erscheint als Zweck der Berufsvereine auch die Unterstützung die Regierung Machtmittel genug, die sich ja sogar bis auf die Obdach haben für ihre, den Arbeitern so heilsamen Bestrebungen. der Mitglieder bei Arbeitsstreitigkeiten und die Organisation für Unteroffiziersprämien erstrecken. In Amerika  , wo die Behörden Die Berufsvereine sind nicht gegen das Kapital gerichtet, sie Streitfälle. Nachdem die Juvolidenkasse des Verbandes der viel weniger Macht haben, und wo die Arbeiterorganisationen regeln nicht blos das Verhältniß zwischen Arbeitern und Arbeit- deutschen Gewerkvereine in Liquidation hat treten müssen, er- ganz frei sind, entsteht aus ihnen keine Beunruhigung. Das gebern, sondern die Mitglieder verfolgen vor allen Dingen den scheint es nicht gerechtfertigt, die Unterstützung in der Invalidität Schlimmste, was aus den Organisationen entstehen könnte, wäre brüderlichen Zweck, sich gegenseitig zu stützen und zu fördern, als Vereinszweck anzusehen, wie die Vorlage es thut. Und nicht eine Lohnerhöhung, und das wäre nur schlimm für die Arbeit­fich materiell und moralisch zu heben. Unterstützungen bei nur die einzelnen Vereine sollen Korporationsrechte erhalten, son- geber, für die Allgemeinheit wäre das kein Unglück. etwaigen unvermeidlichen Kämpfen bilden in dem Budget der dern auch ganze Verbände von Vereinen. Ist es gerechtfertigt, Abg. Hartmann( dk.): Die Klagen über die Militär­Gewertvereine nur einen untergeordneten Posten. Ihre Haupt- eine solche Macht ins Leben zu rufen und dadurch die Arbeiter verwaltung sind bereits im fächsischen Landtage vorgebracht wor aufgaben sind die Gewährung eines wirksamen Rechtsschutzes im Kampf gegen die Arbeitgeber zu stärken? Gegen die Vorlage den und hat dort die Regierung völlig rechtfertigende Erklärungen und die Unterstützung bei Arbeitslosigkeit, nicht blos bei der spricht aber hauptsächlich, daß Alles, was wir hier den Berufs- abgegeben. Die Lage der deutschen   Arbeiter ist gar nicht so Krankenversicherung   unterliegenden Erkrankungen, sondern und Gewerkvereinen gewähren würden, sofort auch der Sozial- greulich, wie sie geschildert wurde. Der Antragsteller findet den namentlich auch bei Stellenlosigkeit, wenn das Geschäft stockt; demokratie unmittelbar zu Gute tommt. Die 60 000 Mitglieder Schwerpunkt des Gesetzentwurfs darin, daß den Berufsvereini­für diese Arbeitslosigkeit hat noch kein Staat Hilfe zu der Gewerkvereine- deren Zahl ich übrigens bedeutend höher gungen der Schutz des Strafrechtes und des Zivilrechtes gesichert bringen versucht, da kann nur die freie Vereinsthätigkeit schätzen möchte und Die 300 000 Sozialdemokraten werde. Was den ersten Punkt betrifft, so irrt er, wenn er glaubt. eintreten, wodurch die Unterstützung nicht als Almosen, in den Fachvereinen find die eigentlichen Benefizianten daß die Unterschlagungen der Kassirer gegenüber den Vereinen fondern als gutes Recht erscheint. Die Vereinsangehörigen wollen der Vorlage, diese Arbeiter Bataillone tönnen wir nicht straflos find, weil die letzteren keine juristischen Per schon seit Jahren in gefeßlich geordnete Verhältnisse kommen; unter dem Schuhe eines eines Reichs Privilegiums marschiren sonen seien. Wichtiger ist die Frage des Zivil­daß dies doch nicht geschah, ist eine Ungerechtigkeit, da man den lassen, ihnen können wir die schwarz- weiß- rothe Fahne nicht aus rechts. Aber ein Bedürfniß dafür hat der Antrag Rapitalsgesellschaften, den Aktiengesellschaften das gleiche Recht liefern. Schließlich würde die Industrie selbst unter dem Vor- steller nicht nachgewiesen, eher der sozialdemokratische Ab­giebt. Das Recht auf gefeßlichen Schutz haben die Gewertsvereine gehen der Arbeiter leiden, die Besserfituirten würden auswandern geordnete. Die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die nachgewiesen durch ihre Leistungen; das Bedürfniß gefeßlichen und eine massenhafte Berarmung unter den Arbeitern selbst ein- Berufsvereine hat die Folge, daß die Aufsicht der Polizeibehörden Schußes ist erwiesen durch die vielfachen und Jahre langen treten. Von einer ueberweisung an eine Kommission fann ich ihnen gegenüber fortfällt, daß die Beschränkungen des Vereins­Maßregelungen von Seiten der Behörden und infolge davon mir einen Nutzen nicht versprechen, da die Schäden der Vorlage gesetzes nicht gelten, namentlich in Bezug auf das Nichtinverbindung­auch der Arbeitgeber. Wir haben jetzt 6000 solcher Gewerkvereine unheilbar sind.( Beifall rechts.) treten mit einander. Das ist allerdings das Wichtigste und giebt mit 400 000 Mitgliedern, ein Zeichen, wie groß das Bedürfniß Abg. Molkenbuhr( Soz.): So lange die Arbeiter, resp. Veranlassung zu einer sorgfältigen Prüfung. Dieser Gefeßentwurf, in diesen Kreisen ist, sich zu organisiren, wie es die gelehrten Handwerker, in geringer Zahl dem einzelnen Arbeitgeber gegen wenn er Gefeß wird, kommt nicht allein den Berufsvereinen zu Aerzte und Juristen thun; da ist es denn die einzig richtige überstanden, konnten sie sich ohne ausgedehntes Koalitionsrecht gute, sondern auch den sozialdemokratischen Fachvereinen.( Buruf Politik, diese schwellenden Wasser in die richtigen Kanäle zu behelfen. Heute, wo Tausende von Arbeitern in einer Fabrit bei den Sozialdemokraten: Schrecklich!) Man wird sich ferner leiten. Bisher find ganz außerordentliche Summen an Vereins- arbeiten und organisirte Arbeitgeber- Verbänden gegenüberstehen, fragen müssen, kann man, wenn man diese Vergünstigungen den vermögen, die Ersparnisse aus mühseliger Arbeit, verloren gegangen, dürfen sie mindestens dieselben Rechte für sich beanspruchen, deren Berufsvereinigungen gewähren will, sich beschränken auf die Klassen weil es den Vereinen als solchen nicht möglich war, Prozesse zu sich die Arbeitgeber erfreuen. Die Unterstützung des wirthschaft von Vereinen, welche hier aufgeführt werden? Meiner Meinung führen. Weil hier keine gefeßliche Regelung besteht, fehlt den Ver- lich Starken gegenüber dem wirthschaftlich Schwachen, die direkte nach nicht. Und endlich: Ift in diesem Gesetzentwurf die Gleich­einen gegenüber auch jeder Respekt vor dem Gefeß. Die öffentlich Parteinahme gegen den Arbeiter, ist die Signatur der heutigen heit Aller vor dem Gesetz genügend gewahrt, sowohl die Rechte der rechtliche Seite der Frage wird durch diesen Gesezentwurf nicht Gesetzgebung. Die Arbeitgeber sind in ihrer Vereinsbildung nicht Arbeitervereine als derjenigen der Arbeitgeber?( Buruf bei den direkt berührt; die Landesgesetze sollen maßgebend bleiben, bis gehindert. Sie dürfen Aktiengesellschaften gründen, in großen Gesell- Sozialdemokraten: Die brauchen feine!) Auch muß die Frage ge­auch diese Materie durch die gleichs- Gesetzgebung geregelt wird. Schaften durch Kartelle die Preise in die Höhe schrauben, sich persönliche prüft werden, inwieweit dieser Gesetzentwurf eingreifen wird in Wir streben dahin, daß die öffentliche Stellung der Gewerk- Vermögensvortheile verschaffen; diese Vereinigungen sind nicht andere Rechtsmaterien. Es wird sich fragen, ob jetzt der Augen­bereine eine bessere wird, daß auch das Verhältniß zu den einmal an die nationale Grenze gebunden, wie es die große blick gekommen ist, mit Art. 4 der Verfassung Ernst zu Arbeitgebern ein friedlicheres wird. Seit 13/4 Jahren ist der internationale Vereinigung der Auswanderer- Gesellschaften zeigt. machen und ein Reichs- Vereinsgesetz zu geben, wodurch die Gefeßentwurf in Ihren Händen. Wir haben uns bemüht, ihn Die Arbeiter haben nur ihre Arbeitskraft zu verfaujen, aber fo- Vereinsgefeße der Einzelstaaten ihre Geltung verlören. Richtig nach den besten vorhandenen Mustern und auf Grund lang- bald sie den Preis ihrer Waare in derselben Weise steigern ist ja, daß viele Bestimmungen dieser Gesetze veraltet sind, das jähriger Erfahrungen im Bereinsleben selbst zu gestalten, als wollen wie die Arbeitgeber, so sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit preußische und das sächsische stammen aus dem Jahre 1850. Jch geeignete Grundlage einer kommissarischen Berathung. Als durch die Gesetze gehemmt. Die Arbeitgeber fetzen die Lohn- schlage vor, den Gefeßentwurf einer Kommission zu überweisen, Muster haben wir benutzt das bayerische Vereinsgesetz und das bedingungen fest, sie üben selbst auf die politische Gesinnung der die ihn nach Ihrer Aller Wunsch sorgfältig prüfen wird, und Genossenschaftsgesetz, freilich mit Berücksichtigung der Eigen- Arbeiter einen Druck aus. Nach dem Bericht des Fabrifinspektors zwar schlage ich eine Kommission von nur 14 Mitgliedern vor, arten der Berufsvereine. Der gefeßlichen Regelung der Stel- für Leipzig   haben sich viele dortige Arbeitgeber zu dauernden weil es sich hier um sehr viele technische Fragen handelt. lung der Berufsvereine stehen so viel Schwierigkeiten im Wege, Verbänden vereinigt, um ihre Mitglieder und die Arbeiter vor Abg. Hige( Zentr.): Unsere Vereinsgefeße sind in der That das es schon an sich nicht ungerechtfertigt ist, ein besonderes sozialdemokratischen Uebergriffen" zu schützen. Auch für Altona   veraltet, sie haben nicht Schritt gehalten mit unserer Entwickelung. Gesetz für die Anerkennung derselben zu geben und nicht bis und Umgegend besteht ein derartiger Verband. Was würden Sie Der Gedanke, daß die Berufe zusammentreten zur Förderung zur Fertigstellung des bürgerlichen Gesetzbuches zu warten. Dazu sagen, wenn die Arbeiter einen derartigen Verband gründen ihrer Jnteressen, ist ein echt deutscher, der gefördert werden muß. Nun wendet man ein, diess Gesetz könnte der Sozial- wollten, welcher die Arbeiter vor den Uebergriffen konservativer In diesem Sinne betrachte ich das Gesetz. Es kommt allen demokratie in die Hände arbeiten und sie wiederum stärken. Einen oder nationalliberaler Fabrikanten schützen soll? Würden Sie Kategorien zu Gute; Arbeitgeber wie auch Arbeiter sollen den solchen Einwand verstehe ich nicht. Niemand ist ein so nicht über Tyrannei flagen? Die Arbeitgeberverbände erfreuen Schuß dieses Gesetzes genießen, dieses Gesetzes genießen, fie können sich dann in prinzipieller Gegner der Sozialdemokratie wie ich, aber es giebt sich sogar der Unterstüßung der Behörden. Der Kriegsminister gesetzlicher Form organisiren, wie es bisher nicht mög­auch sonst noch Gesetze, und Sie selbst haben in letzter Zeit solche hat sich bekanntlich dem Verbande der Metallindustriellen lich war. Es handelt sich aber nicht allein um gemacht, bei denen sozialdemokratische Arbeiter ebenso in Frage angeschlossen. Bei einem reinen Privatstreik zwischen Arbeit Organisation der Arbeiter, sondern überhaupt der Berufsgenossen, tommen, wie jeder andere Arbeiter, z. B. bei den Gewerbe- gebern und Arbeitern hat die Militärbehörde in Dresden   und das Gesetz soll also auch auf Künstler, Aerzte u. s. w. Anwen­gerichten, bei den Krankenkassen, sowohl in den freien als in den München   sich direkt auf die Seite der Arbeitgeber in dem Lohn dung finden können. Es wird hier keine neue Arbeiterorgani­Zwangstaffen. Außerdem stehen ja den Sozialdemokraten noch tampf gestellt, indem sie Soldaten abkommandirte für den Betrieb fation geschaffen, sondern die haben wir schon infolge der andere gesetzliche Mittel zur Verfügung, ihre Ansichten zu ver- der Arbeitgeber. Niemals haben wir gehört, daß die Militär- Koalitionsfreiheit, hier sollen nur die schon bestehenden Organi­breiten und sich zu organisiren. Ich wünsche gerade, daß auch behörden die Streifenden unterstützt haben. In Bayern  , Sachsen fationen auf gefeßlichen Boden gestellt werden. Die Schaffung die Sozialdemokraten durch dieses Gesetz herangezogen werden und Preußen bestehen Gesetze, welche bestimmen, daß organisirte solcher gesetzlicher Formen ist sehr geeignet, auf die bisher stür­zur Mitarbeit an den öffentlichen Angelegenheiten, denn dadurch Arbeitervereine nicht mit einander in Verbindung treten dürfen. mische Bewegung mäßigend einzuwirken und sie in die nach der wird die praktische Auffassung der Dinge befördert werden und Infolge dessen wurden 1874 unter Tessendorf fast alle Gewerk- historischen Entwickelung nothwendigen Formen zu leiten. Auf das wird mäßigend wirken. Die gefeßliche Regelung, die wir schaften aufgelöst. Derartige Vereine können aber die Diskussion diesen Standpunkt müssen wir uns in der Kommission stellen. verlangen, soll den Gewerkvereinen nicht blos Rechte, sondern öffentlicher Fragen wie die Schutzzollpolitik, des Arbeiterschutzes Wir haben ja schon früher einmal einen Beschluß gefaßt, in dem auch Pflichten geben. Das von uns verlangte Gesetz u. s. w. nicht ganz entbehren; deshalb müssen den Gewerkschaften die Regierung ausgefordert wurde, Vorlagen über die gesetzliche würde die Arbeiterschutzgesetze wesentlich ergänzen, nament diejenigen Freiheiten eingeräumt werden, die die Arbeitgeber schon Regelung der Arbeiterorganisationen einzubringen. Arbeiter lich würde hierdurch dem Mißbrauch der Koalitions- längst besitzen. In dieser Beziehung erscheint uns der von Hirsch fammern müssen errichtet werden, damit die Arbeiter ein Organ freiheit, dem Kontraktbruch, energisch gesteuert werden können. eingebrachte Gefeßentwurf als unzulänglich. Wunderbar ist es, haben zum Ausdruck ihrer Wünsche, nicht nur gegenüber dem Ich hoffe, daß Sie den Gesetzentwurf vorurtheilsfrei und wohl- daß gerade die Deutschfreisinnigen einen§ 27 beantragen einzelnen Arbeitgeber, sondern auch bezirksweise als Gruppe. wollend ausnehmen und in kommissarischer Berathung genau fonnten, in dem es heißt, daß ein Verein aufgelöst werden Jch spreche meine Sympathie für diese Organisation aus und prüsen werden; ich bitte Sie darum im Namen meiner Mit- tann, wenn er sich gesetzwidriger Handlungen schuldig freue mich, daß die Regierung Schritte in dieser Hinsicht in Aus­antragsteller, im Namen der Gerechtigkeit, der Wohlfahrt und der macht, durch welche das Gemeinwohl gefährdet wird. ficht gestellt hat. fozialen Liebe.( Beifall links.) Diese Bestimmung ist sehr lautschukartig. Was ist unter Abg. Möller( ul.): Bei dieser Vorlage wird nicht viel

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Abg. v. Kendell( R.-P.): Wenn Vereinigungen als folche gesetzwidrig" zu verstehen? Ueberdies können die Vereine selbst herauskommen. Angesichts der Zeit, in der wir leben, stelle ich die das Recht haben sollen, Prozesse zu führen, müssen sie den Cha- fchwerlich gefeßwidrig handeln, nur einzelne Personen handeln Opportunitätsfrage in den Vordergrund, die letzten Jahre sind ratter juristischer Personen befizen. Diesen Charakter haben ge- gefezwidrig und find gerichtlich haftbar. Danach würden in den nicht ohne Lehre an uns vorübergegangen. Die Rede des Abg, wisse Vereinigungen, wie Universitäten, Aktiengesellschaften, ex meisten Fällen Leute bestraft werden, die gar nicht angeklagt Hirsch hätte ich verstanden, wenn sie vor zwanzig Jahren ge= lege; andere Bereinigungen müssen ihre vermögensrechtliche waren. Unter keinen Umständen dürfen wir uns auf das Wohl halten worden wäre. Die Zeiten haben sich aber geändert. In Lebensfähigkeit und ihre Gemeinnüßlichkeit nachweisen, dann wollen der Behörden verlassen, auf das uns dieser Paragraph England war das Gesetz über die Trades- Unions gegenüber demr wird ihnen das Recht der juristischen Person verliehen, in Preußen verweist. Die Behörden haben ein Vorurtheil gegen die Arbeiter früheren rechtlosen Zustande der dortigen Arbeiterorganisationen

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