Ach, ich bin niemandes Botengänger, ich thue nur, was ich thun muß, wenn der Friede hier im Hause bewahrt bleiben foll. Ueber die fünftausend Kronen, die ich von meinem Bruder erbte, muß ich doch wohl etwas freie Verfügung haben, folglich werde ich die zweitausend zu seiner Ausbildung ver­

wenden."

" Deine fünftausend auf der Bank?" Der Doktor faß einen Augenblick schweigend da, während sich seine Miene ver­finsterte. Gott bewahre, Gott bewahre, die sollst Du haben," flang es fühl. Ich fürchte leider fast, daß ich mich heute an Deinen Mitteln vergriffen habe. Ich habe jel sechshundert davon geliehen. Aber ich versichere Dich, bei meiner Ehre, es ist völlige Garantie vorhanden, daß die Summe zum März wieder da ist, dann soll das Geld hier prompt zu Deiner Dis­position auf dem Tisch liegen. Nur bitte ich, mich fernerhin mit der Verwaltung Deines Geldes zu verschonen, wie über­haupt mit dem Zuschuß für unsren Sohn den Sänger. " Laß doch diese Kleinlichkeiten nicht überhand in Dir gewinnen, Baarvig. Habe ich das Geld jemals auch nur er­wähnt? Aber sage selber, ob es einen andern Ausweg giebt? Oder meinst Du, daß es nüßen würde, Endre zu dem zurück zu treiben, was er einmal aufgegeben hat? Das steht doch jedenfalls fest, daß daraus nichts werden kann."

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" Du läßt den Jungen mit Dir durchgehen, Bente," wies er sie ab, ohne zuzuhören. Du bist in Bezug auf ihn völlig blind." Er lehnte sich in den Stuhl zurück und schaute zur Decke empor.

Eine brennende Röte übergoß Frau Bentes Antlig. Habe ich jemals ein Wort dazu gesagt, daß Du Dein Geld in Kjels Sägewerk stecktest?" entgegnete sie mit unterdrückter Heftigkeit.

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Ah so Kjel! Fängst Du nun damit an! Das ist etwas ganz andres. Kjel ist in seinem richtigen Fahrwasser, er ist für sein Geschäft geschaffen. In der Beziehung bin ich durchaus nicht blind."

,, Darüber bin ich mir nicht so ganz sicher, Baarvig. Wir brachten ihn erst mit großer Mühe dahin, Agronom zu werden. Aber nie im Leben habe ich gesehen, daß er nur einen Spaten in die Hand genommen hätte, nicht einmal einen Garten spaten."

,, Nein, denn dazu paßte er nicht."

Entfinnst Du Dich noch der großartigen Berechnungen und Pläne, mit denen er sich trug, als er das Rognerudgehöft ohne Kapital übernehmen wollte, nichts als Reichtum und Ueberfluß! Und nun haben wir doch gesehen, wie es gegangen fein würde. Ich habe mich wirklich glücklich gepriesen, als er dann unser Geld zu diesem Sägewerk bekam und der Guts­kauf aufgegeben wurde."

( Fortseßung folgt.)

( Nachdruck verboten.)

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alten Dynastie steht. Der erste Fürst aus dem noch heute herrschen­den Hause war nach der Ueberlieferung Jimmu Tenno , der angeblich am 11. Februar 660 vor Christi Geburt den Thron bestieg. Der Kaiser führt den offiziellen Titel Mikado und besitzt eine recht be= Genehmigung, sondern er hat auch ein unbedingtes Veto, d. H. er deutende Machtfülle: nicht nur bedürfen sämtliche Geseze seiner Angabe der Gründe verwerfen; er ernennt die Minister, die nur kann die ihm von der Volksvertretung präsentierten Gesetze ohne ihm verantwortlich sind; die Organisation der Verwaltung von Heer und Marine, die Festsetzung der Friedensstärke des Heeres, die Auf­stellung von Gehaltsforderungen für Beamite und Offiziere sind eben­falls der Krone vorbehalten; endlich kann der Kaiser auch noch in dringenden Fällen Verordnungen mit Gefeßestraft ohne Zustimmung mit den fonstitutionellen Garantien" und den Rechten der Volks­des Parlaments erlassen. Man kann daraus schon ersehen, daß es vertretung in Japan recht windig aussicht: das Parlament hat eigentlich nur die Aufgabe, für die nötigen Geldmittel zu sorgen.

Das japanische Parlament besteht aus zwei Kammern: einem Oberhaus( Koffai) und einem Abgeordnetenhaus( Shugiin). Das Ober- oder Herrenhaus feszt sich zusammen aus den volljährigen Brinzen der kaiserlichen Familie, allen über 25 Jahre alten sonstigen Prinzen und Marquis, dem fünften Teile der über 25 Jahre alten Grafen, Vicomtes und Barone des Reiches, die von ihren Standes­Lebenszeit ernannten Peers, deren Zahl die Gesamtzahl der vorhin genossen auf je 7 Jahre gewählt werden, sowie aus vom Kaiser auf und endlich aus 44 nicht unter 30 Jahre alten Mitgliedern, die erwähnten adeligen Mitglieder des Hauses nicht übersteigen darf, von und aus den 15 höchstbesteuerten Einwohnern eines jeden Ver­waltungsbezirks gewählt und vom Kaiser auf je 7 Jahre bestätigt werden. Im ganzen figurieren in dem japanischen Parlaments almanach 252 Herrenhäusler. Der Mikado hat, wie man sofort sieht, einen ausschlaggebenden Einfluß auf die Zusammensetzung dieser parlamentarischen Körperschaft.

Das Unterhaus oder die Abgeordnetenkammer besteht aus 300 Mitgliedern, die nicht unter 30 Jahre alt sein dürfen und auf 4 Jahre gewählt werden. Das Wahlrecht ist plutokratisch. Nur wer 15 Jen direkte jährliche Staatssteuer entrichtet, dabei über 25 Jahre alt ist und ein Jahr lang schon im Wahlbezirke gewohnt hat, darf das Wahlrecht ausüben. Die Abgeordneten müssen eben­falls eine solche Steuer von 15 Jen seit Jahresfrist in dem Wahl­bezirke bezahlt haben, in dem sie gewählt find. Bei der außer ordentlich großen Armut des Volkes ist der Zensus von 15 Jen ( oder 60 M.) sehr hoch; deshalb zählt Japan auf 43 Millionen Ein­wohner auch knapp 450 000 Wahlberechtigte, von einem allgemeinen Wahlrecht kann man also gar nicht reden. Dabei wurde mit fort­letzten Jahren immer geringer, so daß man sich schließlich im Jahre schreitender Proletarisierung der Massen die Zahl der Wähler in den 1902 zu einer Herabsetzung des Zensus gezwungen fah. Dadurch hat sich denn auch bei den Wahlen im Jahre 1902 die Zahl der Wahlberechtigten gegen die voraufgehende Wahl verdreifacht. Es geschah diese Reform zweifellos im Hinblick auf die schon damals drohende kriegerische Berwicklung mit Rußland , der die Regierung des Mikado bei der argen Unzufriedenheit im Innern nicht ohne die allergrößte Sorge entgegensehen konnte.

Die Zusammensetzung des japanischen Abgeordnetenhauses ist Höchst absonderlich: neben den europäischen Verfechtern weitgehender Reformen figen im Parlamente Anhänger des alten Feudalsystems, die lieber heute wie morgen den ganzen Kulturplunder" vom Insel­reiche wegfegen möchten. Diese rabiaten Herren sind aber feines­

Japans Verfaffung und Parlament. wegs alle Catone, fondern nur gar zu viele von ihnen machen aus

Japans neueste Geschichte beginnt 1869 mit dem Sturze des Feudalismus, an dessen Stelle ein bureaukratischer Beamtenstaat mit monarchischer Spike trat. Im Jahre 1871 wurde das ganze Land unter Abschaffung der sogenannten Daimhate d. H. der suzeränen Adelsherrschaften( Klans) in administrative Bezirke eingeteilt, die von besonders ausgebildeten und ernannten Beamten, etwa unsren Landräten entsprechend, verwaltet werden. Seit 1885 erfreut sich Japan auch eines nach europäischem Muster gebildeten Minister Kabinetts, das aus den nenn Fachministern für Aeußeres, Inneres, Finanzen, Krieg, Unterricht, Handel und Ackerbau, und Verkehr zusammengesetzt ist. An der Spizze des Kabinetts steht ein Minister präsident, der meistens fein Portefeuille hat, d. H. kein Ministerium verivaltet. Neben dem Ministerium besteht auch noch ein Staatsrat, als beratendes Organ für den Kaiser. Die Modernisierung des japanischen Staatswesens setzte die Aufhebung der alten ständischen Gliederung des Volkes voraus; seit beinahe einem Menschenalter giebt es in Japan auf dem Papiere die frühere Scheidung in Hofadel, Militäradel, Volk und Unreine nicht mehr, im Leben freilich wirken diese Unterscheidungen noch vielfach weiter.

Nach der Niederwerfung des dritten und gefährlichsten Auf­standes der in ihren Interessen verlegten Kriegerkaste( Samurai) begann in Japan die Verfassungsära, die Einführung einer Repräsentativ- Verfassung. Am 11. Februar 1889 wurde die schon im Jahre 1881 feierlich verheißene Verfassung ver­fündigt, am 29. November 1890 wurde das erste japanische Parlament mit großem Pompe eröffnet. Nach dieser Verfassung, die der preußischen nachgebildet ist, besteht in Japan , im Lande des Sonnenaufgangs", wie es in der bilderreichen Sprache der Landes­bewohner heißt, eine tonstitutionelle erbliche Monarchie, deren Oberhaupt oder Tenno an der Spitze einer mehr als zweieinhalbtausend Jahre

ihrer Opposition ein Geschäft und lassen sich ihre Umfälle" bar bezahlen. Die Bestechlichkeit der Abgeordneten ist so landbekannt, daß mehrere wissenschaftliche japanische Klubs Abgeordnete durch ihre Statuten von der Mitgliedschaft ausschließen!

Auch bei den Wahlen spricht der rollende Rubel", der in Japan Jen heißt, eine große Rolle: bei einem Zensuswahlsystem, wie es im Lande des Sonnenaufgangs besteht, kann man sogar die fleine Schar der Wähler kaufen. Einflußreiche Kandidaten halten sich ganze Banden von Wahlagenten, die dort mit Einschüchterung arbeiten, wo das bare Geld auf Abweisung stößt. Man kann sich denken, daß auch dadurch der Einfluß des Parlaments auf die Regierung außerordentlich geschivächt ist.

Das japanische Parlamentsgebäude schildert uns G. Weulersse in seinem neuen Buche über das" Japan von heute" als einen ziem lich fümmerlichen Bau, eine Art von Stall, der außerhalb der ge= heiligten Zone einen armseligen Anneg des taiserlichen Palastes bildet. In seiner architektonischen Gestaltung hält das Gebäude keinen Bergleich mit den Ministerien und den großen Banken aus, so schon sinnbildlich darthuend, daß die kaiserliche Bureaukratie und der Groß­fapitalismus die eigentlichen und kaum beschränkten Herrscher des Landes sind. Der halbmondförmige Sigungssaal ist düster, die Size der Abgeordneten sind mit dunkelroter Seide überzogen. An jeden Bult ist ein fleines Brettchen angebracht, das den Namen der Ab­geordneten trägt und, in die Höhe geschoben, andeutet, wann jemand das Wort wünscht. Ungefähr die Hälfte der Mitglieder des Hauses trägt sich europäisch, die andre Hälfte hat noch an dem National­tostüm festgehalten, das allein etwas frohere Farbentöne in die düstere Versammlung bringt. Weulersse hat besonders auffallend gefunden, daß im Gegensatz zu europäischen gefeßgebenden Körper­schaften so wenig alte Männer im japanischen Abgeordnetenhause anzutreffen sind: es ist eine Versammlung von jungen Männern.